„Die KBV-Krise hat einen Namen“
Auf der Jahreshauptversammlung des NAV-Virchow-Bundes in Berlin zeichnete der Bundesvorsitzende Dr. Dirk Heinrich ein düsteres wie kritisches Bild von der Situation der niedergelassenen Ärzte. Weiterlesen
Auf der Jahreshauptversammlung des NAV-Virchow-Bundes in Berlin zeichnete der Bundesvorsitzende Dr. Dirk Heinrich ein düsteres wie kritisches Bild von der Situation der niedergelassenen Ärzte. Weiterlesen
„Schlaganfall, die verhinderbare Katastrophe: Anforderung und Notwendigkeit im Versorgungsmanagement“.
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Eine für Jahre in Stein gemeißelte GOÄ soll es nicht mehr geben. Künftig wird eine Kommission das private Gebührenverzeichnis dem Bedarf – nicht zuletzt ausgabenorientiert – anpassen. Dr. Rolf Koschorrek hinterfragt deren Legitimität.
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Die VV zeigt Selbstbewusstsein in der Frage der Parität zwischen den Gremien. Der SpiFa-Vorsitzende, Dr. med. Dirk Heinrich, begrüßt die jüngste Entscheidung.
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Der SpiFa-Vorsitzende, Dr. med Dirk Heinrich, sieht große Schwächen in der neu vorgelegten Gebührenordnung.
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09:00 Uhr – 16:00
Der SpiFa lädt die Präsidenten und Vorsitzenden der Mitgliedsverbände des SpiFa e. V., die Präsidenten und Vorsitzenden der Mitgliedsverbände in der Gemeinschaft fachärztlicher Berufsverbände (GFB) und die Mitglieder aller Vorstände der im SpiFa und der GFB organisierten fachärztlichen Berufsverbände zu seiner Herbstklausur am 21.11.15 ein.
tagesordnung_spifa_klausur151021.pdf (328 KB)
Weitere Informationen finden sie auf der Internen Seite.
Sollten Sie weitere Fragen zur SpiFa-Klausur haben, wenden Sie sich bitte an unsere Geschäftsstelle.
Die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten haben im Rahmen der Daseinsfür- und -vorsorge des Staates für die ambulante medizinische und psychotherapeutische Versorgung das Mandat übernommen. Dafür haben die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten die unabdingbar notwendige Selbstverwaltung, die die Unabhängigkeit gegenüber Patienten und Krankenkassen garantiert, vom Staat erhalten. Diese Selbstverwaltungen sind die Kassenärztliche Vereinigungen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung. Sie regeln die hoheitlichen Aufgaben, wie die Sicherstellung der ambulanten Versorgung, die Honorarverteilung und die Qualitätskontrolle. Ohne eine Selbstverwaltung gibt es auch keine Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten.
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