Gegen ein Verbot von spezifischen Behandlungsdiagnosen als Voraussetzung für Leistungsvergütungen.
Resolution der Allianz Deutscher Ärzteverbände
Behandlungsdiagnosen als Basis einer bedarfsgerechten und evidenzbasierten Versorgungsgestaltung sind unverzichtbar.
Der Referentenentwurf des „Faire-Kassenwahl-Gesetzes“ (GKV-FKG) sieht vor, die bestehenden Regelungen zu unzulässigen „Koppelungen“ ambulanter Vergütungsregelungen mit Behandlungsdiagnosen drastisch zu verschärfen. Eine Vergütung ärztlicher Leistungen, die an bestimmte Diagnosen geknüpft ist, soll zukünftig generell verboten werden. Diese Regelung verkennt den unverzichtbaren Beitrag von ICD-Diagnosen zu einer transparenten und effizienteren Versorgung, einer bedarfsgerechten Ressourcenlenkung und einer fortlaufenden Qualitätssicherung. Die geplante Regelung ist deshalb weder sachgerecht noch verhältnismäßig. Sie stellt vielmehr innovative Versorgungsformen und -verträge, die sich gezielt an hochrangigen Leitlinien und Versorgungspfaden orientieren, in ihrer Substanz zur Disposition.
Ein morbiditätsorientierter Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) auf der Grundlage fehlerfreier Datenmeldungen bildet die Voraussetzung für einen fairen Kassenwettbewerb. Um diese sicherzustellen bedarf es jedoch keines pauschalen Verbots von Diagnosen im Kontext ambulanter Vergütungsregeln. Schon heute stehen den Aufsichtsbehörden die notwendigen Instrumente zur Verfügung, um einen rechtssicheren und fehlerfreien Morbi-RSA zu gewährleisten. Hinzu kommen Mitte 2020 die mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) beschlossenen ambulanten Kodier-Richtlinien. Leitlinienorientierung und Innovationsfähigkeit von Versorgungs- und Vertragsstrukturen ausschließlich vom Motiv eines vermeintlichen Missbrauchs des Morbi-RSA her zu „denken“, würde einen eklatanten versorgungspolitischen Rückschritt bedeuten.
Wir appellieren an den Gesetzgeber, die notwendigen Innovationspotentiale und Gestaltungsräume für eine evidenzbasierte Versorgungs- und Vertragsgestaltung im Sinne des Patientenwohls zu erhalten und weiter zu stärken. Spezifische Krankheitsbeschreibungen nach dem internationalen Klassifikationssystem und ihre sachgerechte Verknüpfung mit leistungs- und versorgungsadäquaten Entgelten sind dafür unverzichtbar.
Initiatoren:
Allianz der deutschen Ärzteverbände:
BDI – Berufsverband Deutscher Internisten e.V.
Präsident Herr Dr. Hoffmeister
GFB – Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände e.V.
Präsident Herr Dr. Jörg-Andreas Rüggeberg
Hartmannbund – Verband der Ärzte Deutschlands e.V.
Vorsitzender Herr Dr. Klaus Reinhardt
MEDI GENO Deutschland e.V.
Vorsitzender des Vorstandes Herr Dr. Werner Baumgärtner
NAV-Virchow Bund, Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands e.V.
Bundesvorsitzender Herr Dr. Dirk Heinrich
SpiFa – Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V.
Vorsitzender des Vorstandes Herr Dr. Dirk Heinrich
Unterstützer:
ALM – Akkreditierte Labore in der Medizin e.V.
Vorstandsvorsitzender Herr Dr. Michael Müller
BNG – Berufsverband Niedergelassener Gastroenterologen Deutschlands e.V.
1. Vorsitzender des Vorstandes Herr Dr. Albert Beyer
BNC – Berufsverband Niedergelassener Chirurgen e.V.
Vorstandsvorsitzender Herr Dr. Christoph Schüürmann
BNHO – Berufsverband der Niedergelassenen Hämatologen und Onkologen in Deutschland e.V.
1. Vorsitzender Herr Prof. Dr. Wolfgang Knauf
BNK – Bundesverband Niedergelassener Kardiologen e.V.
Bundesvorsitzender Herr Dr. Norbert Smetak
BVND – Bundesverband Niedergelassener Diabetologen e.V.
Vorstandsvorsitzender Herr Dr. Nikolaus Scheper
BVOU – Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V.
Präsident Herr Dr. Johannes Flechtenmacher
Deutscher Hausärzteverband e.V.
Bundesvorsitzender Herr Ulrich Weigeldt