Heute haben sich die Bänke im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zu einem Beschluss der Richtlinie zur Ersteinschätzung in der Notfallversorgung durchgerungen. Zuletzt gab es im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) viel Kritik am per Eilverfahren eingebrachten Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen der Ampelregierung, der eine Einschränkung der Steuerung von Patientinnen und Patienten in die ambulante Versorgung vorsieht.
Zwischenzeitlich haben die Vertreter der Ampelparteien jedoch beteuert, dass dies nicht der Fall sei und der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) entsprechende Regelungen im Rahmen der Richtlinie zum sogenannten Ersteinschätzungsverfahren vorsieht.
Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa e.V.: „Eine Krankenhausreform kann nur gelingen, wenn die Reform der Notfallversorgung gut durchdacht ausgestaltet wird. Bürgerinnen und Bürger, die die Notfallaufnahme aufsuchen, nehmen die teuerste medizinische Versorgungsstruktur in Anspruch. Dies sollen sie auch! Allerdings nur, wenn sie tatsächlich ein Fall für das Krankenhaus sind. Alle anderen Patientinnen und Patienten gehören in die medizinische ambulante Versorgungsebene.“