Spezielle sektorengleiche Vergütung gemäß § 115f SGB V – Jetzt Ambulantisierung fördern!

Nachdem die dreiseitigen Verhandlungen zur Ausgestaltung des §115f SGB V im Frühjahr gescheitert sind, ist nun das BMG in der Pflicht, einen solchen Katalog mit Leistungen vorzugeben, für die künftig die sektorengleiche Vergütung herangezogen werden kann.

Diese Ausgestaltung seitens des BMG wurde für Ende Juni angekündigt, lässt aber derweil immer noch auf sich warten. Der SpiFa hatte seinerseits hierfür gemeinsam mit seinen Mitgliedsverbänden einen Vorschlag für einen Leistungskatalog erarbeitet. Dieser Katalog liegt dem Bundesministerium für Gesundheit bereits seit geraumer Zeit vor. Ob der Bundesgesundheitsminister das darin enthaltene Potenzial für eine nachhaltige strukturelle Veränderung jedoch nutzen möchte, scheint derzeit fraglich.

Aus diesem Grund verstärkt der SpiFa seine kommunikativen Maßnahmen und setzt sich für einen breit aufgestellten Maßnahmenkatalog ein.