Die „Arbeitsgruppe 3 – Teststrategie“ des Ärztlichen Pandemierates hat auf die aktuellen Fehlentwicklungen um sogenannten „Jedermann-Testzentren“, die über die aktuelle Coronavirus-Testverordnung ermöglicht wurden, hingewiesen.
Dr. med. Michael Müller, Vorsitzender des Ausschusses diagnostische Medizin des SpiFa e.V. und Mitglied des ärztlichen Pandemierates der Bundesärztekammer: „Der mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes in § 24 aufgehobene Arztvorbehalt für die Diagnostik von Infektionskrankheiten ist wieder zurückzunehmen. In der Not mag diese Regelung möglicherweise sinnvoll gewesen sein, hat aber auch Fehlentwicklungen zutage gefördert, die es in der Zukunft unbedingt zu vermeiden gilt. Ärztinnen und Ärzte sind es, die eine so wichtige Diagnose wie die zum Vorliegen einer Infektionskrankheit nach Infektionsschutzgesetz stellen und die davon betroffenen Patientinnen und Patienten behandeln können.“
„Wir verstehen, dass im Nachgang dieser bisher einmaligen weltweiten Pandemie jede Organisation auch den Blick auf das eigene Handeln und die Zukunft im Sinne von ‚lesson‘s learned‘ aus der Pandemie richten muss; so werden wir auch dies tun. Jedoch ist bereits heute klar, dass Medizin durch Ärztinnen und Ärzte gemacht wird und somit eine bestmögliche Patientenversorgung gewährleistet wird, dafür muss man sich nicht verstecken und der Arztvorbehalt für medizinische Entscheidungen ist daher im Infektionsschutzgesetz in bewährter Weise wieder vorzusehen.“, so Lars F. Lindemann, Hauptgeschäftsführer des SpiFa weiter.
Alle Positionen des SpiFa e.V. und seiner Mitgliedsverbände zur anstehenden Bundestagswahl 2021 sind unter www.MeinFacharztMeineWahl.de zu finden.