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ÄND: SpiFa zur Patientensteuerung: „Der Arzt muss entscheiden, was dringend behandlungsbedürftig ist“

Derzeit wird im gesundheitspolitischen Berlin viel über Steuerung in der Patientenversorgung gesprochen – nicht selten auch von Politikern, die nach Meinung von Dr. Helmut Weinhart, dem zweiten Vorsitzenden des Spitzenverbandes der Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands (SpiFa), lange den Kern des Problems ignoriert haben: „Wir haben derzeit eben das politische Versprechen, dass der Patient rund um die Uhr alles und überall sofort bekommt – das frisst am Ende einfach wichtige Ressourcen“, betont der Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie im Gespräch mit dem änd.

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SpiFa: Ambulantisierung auch ambulant denken!

Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) fordert Nachbesserungen bei der Umsetzung der so genannten Hybrid-DRG. Größter Kritikpunkt: die Reform wird ausschließlich vom stationären Standpunkt aus konzipiert. Ein Wettbewerb um die beste Patientenversorgung zwischen der ambulanten und stationären Versorgungsebene werde so kaum entstehen.

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Spezielle sektorengleiche Vergütung – SpiFa kritisiert verschenktes Potenzial

Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) begrüßt, dass die Bundesregierung erste gesetzgeberische Maßnahmen eingeleitet hat, um dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ Sorge zu tragen. Unter anderem soll mit dem neu geschaffenen § 115f SGB V eine spezielle sektorengleiche Vergütung für Leistungen eingeführt werden, die bisher noch überwiegend stationär erbracht und abgerechnet wurden, die aber ambulant erbracht werden könnten. Aus Sicht des SpiFa wird allerdings das vorhandene Ambulantisierungspotenzial verkannt und nicht ausgeschöpft.

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Spezielle sektorengleiche Vergütung und tagesstationäre Behandlungen – SpiFa bleibt kritisch

Mit der Neuschaffung der §115e und §115f im SGB V will die Ampelkoalition Tatsachen schaffen und dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ Rechnung tragen. Der SpiFa begrüßt zwar, dass sich die Regierungsparteien des Themas annehmen, beäugt aber kritisch, wie die konkreten Verhandlungen zur speziellen sektorengleichen Vergütung der drei beteiligten Akteure verlaufen werden. Auch die konkrete Auslegung des §115e und die künftige Ausgestaltung des Vorhabens „Hybrid-DRG“ werfen Fragen auf.

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