Der unlängst vorgelegte Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit zum GeDIG sieht vor, dass Patientinnen und Patienten künftig über die von ihrer jeweiligen Krankenkasse zur Verfügung gestellte Apps zur elektronischen Patientenakte (ePA) Terminbuchungen in Arztpraxen vornehmen.
Was auf den ersten Blick pragmatisch scheint, ist aus Sicht des SpiFa in Wahrheit das Einfallstor für Krankenkassen, Zugriff auf Praxisverwaltungssysteme zu erhalten und sich in die interne Praxisorganisation und Terminvergabe einzumischen. Der SpiFa sieht darin einen schwerwiegenden Eingriff in die Autonomie der Praxen und einen Angriff auf ärztliche Freiberuflichkeit.
Dazu erklärt der Vorstandsvorsitzende des SpiFa, Dr. med. Dirk Heinrich:
„Und um es ganz klar zu sagen: Das geht in Richtung Staatsmedizin. Wir Fachärztinnen und Fachärzte sind Freiberuflerinnen und Freiberufler, keine Angestellten oder Beamten der Krankenkassen. Wir lassen uns weder jetzt noch künftig von irgendeiner Krankenkasse vorschreiben, wann und an wen wir unsere Termine zu vergeben haben.“
Zudem zeigt sich der SpiFa irritiert über offensichtliche Fehlannahmen, auf denen der Referentenentwurf an dieser Stelle fußt.
Er lässt das Verständnis für die Komplexität der Organisation einer Arztpraxis gänzlich vermissen. Termine sind keine beliebig verfügbaren Zeitfenster. Unterschiedliche Behandlungen erfordern unterschiedliche personelle, technische und organisatorische Ressourcen. Hierüber im Einzelfall zu befinden, ist ausschließlich Sache ärztlicher Verantwortung.
Darüber hinaus kritisiert der SpiFa ausdrücklich, dass ambulante fachärztliche Versorgung mit vertragsärztlicher Versorgung gleichgesetzt wird.
„Es wird völlig verkannt, dass die Versorgung gesetzlich Versicherter nur einen Teil des Praxisalltags von Fachärztinnen und Fachärzten darstellt. Krankenkassen, wie im vorliegenden Referentenentwurf beabsichtigt, auch auf Versorgungsaspekte zugreifen zu lassen, die sie und ihre Versicherten gar nicht betreffen, entbehrt erst recht jeglicher Grundlage“, so Dr. Heinrich.
Pressemitteilung herunterladen: PM_GeDIG: SpiFa kritisiert Pläne für Zugriff der Krankenkassen auf Terminvergabe scharf
Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) warnt eindringlich vor den dramatischen Folgen des geplanten GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes. Wird der Gesetzentwurf in seiner jetzigen Form beschlossen, werden im kommenden Jahr mindestens 46 Millionen Facharzttermine ersatzlos wegfallen. Leidtragende sind die gesetzlich Versicherten, die sich auf deutlich längere Wartezeiten und eine spürbar schlechtere fachärztliche Versorgung einstellen müssen.
Mit der geplanten Streichung der extrabudgetären Vergütung für offene Sprechstunden und kurzfristig vermittelte Facharzttermine entzieht die Bundesregierung den Facharztpraxen die wirtschaftliche Grundlage für zusätzliche Versorgungsangebote. Gleichzeitig sollen die Praxen weiterhin denselben Versorgungsumfang leisten. Für den SpiFa, ist klar: Das sind faktisch Leistungskürzungen für gesetzlich Versicherte durch die Hintertür.
Die Folgen treffen Patientinnen und Patienten unmittelbar. Offene Sprechstunden werden reduziert, kurzfristige Termine verschwinden und die Wartezeiten auf fachärztliche Behandlungen werden massiv ansteigen. Besonders betroffen sind chronisch Kranke, ältere Menschen und Patientinnen und Patienten mit akutem Behandlungsbedarf.
„Die Bundesregierung spart auf dem Rücken der Patientinnen und Patienten. Wenn Leistungen nicht mehr finanziert werden, können sie schlicht nicht mehr in bisherigem Umfang angeboten werden. Mindestens 46 Millionen Facharzttermine werden dadurch im kommenden Jahr ersatzlos wegfallen. Das ist ein massiver Eingriff in die medizinische Versorgung gesetzlich Versicherter, auch wenn die Bundesregierung anderes behauptet“, erklärt der Vorstandsvorsitzende des SpiFa, Dr. med. Dirk Heinrich.
Als Stimme von rund 160.000 Fachärztinnen und Fachärzten weist der SpiFa nachdrücklich darauf hin, dass bereits heute Leistungen in erheblichem Umfang ohne ausreichende Vergütung erbracht werden. Dadurch trägt die Fachärzteschaft bereits jetzt Milliardenbeträge zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung bei.
Der Verband fordert den Deutschen Bundestag daher auf, den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf grundlegend zu überarbeiten. Konkrete Vorschläge seitens der Fachärzteschaft liegen hierzu vor.
Pressemitteilung herunterladen: PM_Wegfall von mindestens 46 Millionen Facharztterminen
Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) übt scharfe Kritik am heutigen Kabinettsbeschluss zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Spürbare Verschlechterungen für Patientinnen und Patienten in der fachärztlichen Versorgung und längere Wartezeiten auf Facharzttermine werden die Folge sein. Besonders irritiert zeigt sich der SpiFa zudem über die Abwälzung staatlicher Aufgaben auf die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler.
Durch die geplante Streichung extrabudgetärer Vergütungsregelungen – insbesondere für offene Sprechstunden und kurzfristig vermittelte Facharzttermine – verlieren Praxen die wirtschaftliche Grundlage für zusätzliche Behandlungsangebote. Fallen diese Regelungen weg, ist eine gleichzeitige Reduzierung der Mindestsprechstundenzeiten von derzeit 25 auf 20 Wochenstunden aus Sicht des SpiFa nur folgerichtig. Andernfalls würde von Vertragsarztpraxen erwartet, noch mehr Leistungen als bisher schon ohne entsprechende Finanzierung zu erbringen.
„Zur Wahrheit gehört: Bereits heute tragen Fachärztinnen und Fachärzte durch nicht vergütete Leistungen zu Einsparungen in Milliardenhöhe und damit zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung bei. Die Konsequenz des jetzigen Kabinettsbeschlusses ist daher völlig absehbar: Weniger verfügbare Termine und deutlich längere Wartezeiten für gesetzlich Versicherte“, so der Vorstandsvorsitzende des SpiFa, Dr. Dirk Heinrich.
Auch darüber ruft der Kabinettsbeschluss beim SpiFa als Stimme von 160.000 Fachärztinnen und Fachärzten Kopfschütteln hervor. Denn die vorgesehenen Maßnahmen dienen vor allem der Entlastung des Bundeshaushalts.
„Die Bundesregierung will sich aus der Finanzierung versicherungsfremder Leistungen zurückziehen, verlagert die Kosten staatlicher Aufgaben weiter auf die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler und will dies nun mit Kürzungen bei den tatsächlichen Gesundheitsleistungen für Patientinnen und Patienten ausgleichen. Das ist genauso absurd, wie es klingt und hat mit einer Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung nichts mehr zu tun“, so Dr. Dirk Heinrich weiter.
Der SpiFa fordert das Parlament auf, die von der Bundesregierung vorgelegten Maßnahmen grundlegend zu überarbeiten. Eine stabile Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung kann nicht dadurch erreicht werden, dass die tägliche Versorgung kaputtgespart und zugleich Beitragsgelder für staatliche Sozialleistungen zweckentfremdet werden.
Pressemitteilung herunterladen: PM_SpiFa kritisiert Kabinettsbeschluss zur GKV-Beitragsstabilisierung scharf
Die Bundesregierung zielt darauf ab, die Beitragssätze in der GKV zu stabilisieren und die Ausgabenentwicklung zu begrenzen. Eine zentrale strukturelle Ursache der finanziellen Schieflage darf dabei aus Sicht des SpiFa als Stimme von rund 160.000 Fachärztinnen und Fachärzten nicht außen vor bleiben: die Finanzierung der Gesundheitskosten von Bürgergeldempfängerinnen und Bürgergeldempfängern über Beitrags- statt Steuermittel.
Während der Bund aktuell lediglich eine pauschale Zahlung von rund 144 Euro pro Monat und Person leistet, liegen die tatsächlichen durchschnittlichen Gesundheitsausgaben deutlich höher. Die Differenz, die inzwischen auf rund zwölf Milliarden Euro jährlich geschätzt wird, wird bislang von der Solidargemeinschaft der gesetzlich Versicherten getragen.
„Dass der Bund die Kosten für die Gesundheitsversorgung von Bürgergeldempfängerinnen und Bürgergeldempfängern auf die GKV abwälzt, ist versorgungspolitisch nicht haltbar. Es kann nicht sein, dass Beitragszahlerinnen und Beitragszahler dauerhaft staatliche Aufgaben übernehmen und dafür bei ihrer Gesundheitsversorgung Abstriche hinnehmen müssen. Die Bundesregierung ist gefordert, die bestehende Finanzierungslücke vollständig aus Bundesmitteln zu schließen. Das ist zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung unerlässlich“, erklärt der Vorstandsvorsitzende des SpiFa, Dr. med. Dirk Heinrich.
Der SpiFa warnt davor, diese zentrale Empfehlung der FinanzKommission Gesundheit zu ignorieren. Insbesondere Bundesfinanzminister Lars Klingbeil und Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas stehen hier in der Pflicht, den Weg dafür freizumachen.
Der SpiFa betont, dass eine nachhaltige Stabilisierung der Beitragssätze nur gelingen kann, wenn strukturelle Fehlfinanzierungen konsequent behoben werden. Eine weitere Verschiebung der Lasten auf die Beitragszahlenden würde nicht nur die finanzielle Belastung erhöhen, sondern auch die Stabilität der ambulanten Versorgung gefährden. Insbesondere Fachärztinnen und Fachärzte sehen sich bereits heute mit steigenden Anforderungen bei gleichzeitig begrenzten Ressourcen konfrontiert.
Der SpiFa fordert die Bundesregierung daher auf, die Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit zur Finanzierung der Gesundheitskosten von Bürgergeldempfängerinnen und Bürgergeldempfängern im gegenwärtig verhandelten Reformentwurf zu berücksichtigen. Nur so kann eine faire Lastenverteilung erreicht und die medizinische Versorgung von rund 75 Millionen gesetzlich Versicherten langfristig gesichert werden.
Pressemitteilung herunterladen: PM_Bundesregierung kann GKV nicht weiter mit Kosten für Bürgergeldempfängerinnen und Bürgergeldempfänger belasten
Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e. V. (SpiFa) als Stimme von rund 160.000 Fachärztinnen und Fachärzten sieht im Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) massive Leistungskürzungen für gesetzlich Versicherte durch die Hintertür. Unter dem Deckmantel der Beitragssatzstabilität drohen spürbare Einschnitte für die Krankenbehandlung von Kassenpatientinnen und -patienten in den Praxen.
Die Finanzierung für die Vermittlung und Durchführung akuter und dringlicher Termine sowie für die offenen Sprechstunden soll abgeschafft werden. Darüber hinaus sollen alle fachärztlichen Leistungen künftig vollständig gedeckelt werden. Zusätzlich soll auch noch der Inflationsausgleich im nächsten Jahr erheblich gekürzt werden. Dies trifft grundsätzlich alle fachärztlichen Praxen und ihre Patientinnen und Patienten. Der zu leistende Sparbetrag fällt zudem deutlich höher aus als bisher anzunehmen war.
Dr. med. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa, erklärt dazu: „Einsparungen von 2,7 Mrd. Euro sind von den Praxen nicht einfach mal so zu stemmen. Nach den Vorstellungen des Bundesgesundheitsministeriums soll trotzdem alles wie gehabt weiterlaufen. Das wird nicht funktionieren. Jede Praxis muss auf derart massive Kürzungen betriebswirtschaftlich reagieren. Wer anderes glaubt, ist naiv. Alles, was nicht mehr bezahlt wird, kann auch nicht mehr gemacht werden. Diese Sparmaßnahmen sind also massive Leistungskürzungen durch die Hintertür. Tatsächlich soll gerade die akute und dringliche Versorgung nicht mehr bezahlt werden. In besonderem Maße trifft dies Patientinnen und Patienten, die kurzfristig auf fachärztliche Hilfe angewiesen sind, das vor allem bei: Augenärzten, Chirurgen, Frauenärzten, Hals-Nasen-Ohrenärzten, Hautärzten, Urologen, Orthopäden sowie Psychiatern und Neurologen.“
Zusätzlich kritisiert der SpiFa einen Wortbruch der Politik: Die zusätzlichen Sprechstunden, zu denen sich Fachärztinnen und Fachärzte seit 2019 bereit erklärt haben, sollen bestehen bleiben, die dafür bisher bereitgestellte Bezahlung soll aber jetzt wegfallen. Die Mitglieder des SpiFa empfinden das als Betrug. Dies untergräbt das Vertrauen in die Verlässlichkeit der Politik. Statt die ambulante Versorgung, wie im Koalitionsvertrag festgehalten, zu fördern, gibt es jetzt einen Kahlschlag in der fachärztlichen Akutversorgung und deutliche Kürzungen in der Regelversorgung.
„Patientinnen und Patienten werden die Notaufnahmen der Krankenhäuser in Zukunft wieder überfluten. Das widerspricht allen klugen Zielsetzungen der Koalition“, so Heinrich weiter. „Die Fachärzteschaft hat konkrete Vorschläge gemacht, wie auch in der ambulanten Versorgung gespart werden kann. Ein Kahlschlag hätte vermieden werden können. Den Vorwurf, man zeige immer nur mit dem Finger auf andere, lassen wir uns daher nicht gefallen.“
Der SpiFa fordert die Bundesregierung auf, den Entwurf grundlegend zu überarbeiten und auf versteckte Leistungskürzungen für Kassenpatientinnen und -patienten zu verzichten oder aber sich ehrlich zu machen.
Heinrich fasst zusammen: „Die Politik muss den gesetzlichen Versicherten reinen Wein einschenken: Entweder erbrachte Leistungen werden bezahlt, oder die Bezahlung fällt weg, und damit auch die Leistungen. Alles andere führt die 75 Millionen gesetzlich Versicherten hinter die Fichte.“
Pressemitteilung herunterladen: PM_SPAREN AUF KOSTEN DER PATIENTINNEN UND PATIENTEN
Mit den ersten warmen Tagen zieht es viele Menschen wieder ins Freie. Gleichzeitig steigt durch intensive UV-Strahlung das Risiko, an Hautkrebs zu erkranken. Über den Zeitraum der vergangenen 20 Jahre ist allein die Zahl stationärer Behandlungen um 87,5 Prozent gestiegen, im Fall von hellem Hautkrebs hat sie sich sogar mehr als verdoppelt. Hautkrebs macht inzwischen einen erheblichen Anteil aller stationären Krebsbehandlungen aus, mit steigender Tendenz. Im ambulanten Bereich werden jährlich 1,2 Millionen helle Hautkrebse und rund 245.000 maligne Melanome diagnostiziert und behandelt.
Einem präzise durchgeführten Hautkrebsscreening (HKS) kommt daher eine immer wichtigere Bedeutung zu. Es entscheidet im Zweifel über Leben und Tod. Neben Fachärztinnen und Fachärzten für Dermatologie darf das HKS in Deutschland auch von Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmedizinern mit einer Zusatzqualifikation (8-stündiger Kurs) durchgeführt werden. Ziel dieser Regelung ist, das HKS möglichst niedrigschwellig breiten Bevölkerungsschichten anbieten zu können. Ein solches „Basis-Screening“ begrüßt der BVDD, um möglichst viele GKV-Versicherte zu erreichen und für das Thema Hautkrebs zu sensibilisieren. Allerdings ist aus Sicht des BVDD die mehrstündige Fortbildung für Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmediziner mit einer mehrjährigen fachärztlichen dermatologischen Weiterbildung nicht vergleichbar.
Fachärztinnen und Fachärzte für Dermatologie verfügen über eine umfassende Ausbildung, langjährige Erfahrung in der Beurteilung auch atypischer und schwer einzuordnender Hautveränderungen sowie etablierte Qualitäts- und Dokumentationsstrukturen. Diese Expertise ist entscheidend, um maligne Läsionen frühzeitig zu erkennen, sicher von harmlosen Befunden abzugrenzen und unmittelbar die richtigen therapeutischen Schritte einzuleiten.
Die DEGAM hat hingegen vorgeschlagen, dass Dermatologinnen und Dermatologen erst bei einem hausärztlich festgestellten „Anfangsverdacht“ eingebunden werden. Ein solcher Filter kann nach Ansicht des BVDD jedoch dazu führen, dass Patientinnen und Patienten mit frühen, klinisch subtilen Hautveränderungen gar nicht erst zur fachärztlichen Abklärung gelangen.
Der Präsident des Berufsverbands der Deutschen Dermatologen, Dr. med. Ralph von Kiedrowski, betont: „Das gesetzliche Hautkrebsscreening ist bewusst als „anlassloses Screening“ konzipiert, denn wenn bereits ein Anlass, also ein Hautkrebsverdacht, besteht, ist es für eine echte Früherkennung, insbesondere von Vorstufen (Präcancerosen) schon zu spät. Außerdem beinhaltet das HKS auch Elemente der primären Prävention, z.B. den richtigen Umgang mit UV-Belastung, also der Hautkrebsverhinderung!“
Der Vorstandsvorsitzende des SpiFa, Dr. med. Dirk Heinrich, ergänzt: „Die geplante Verlagerung zentraler diagnostischer Leistungen in die hausärztliche Versorgung verkennt die Komplexität moderner Fachmedizin. Spezialisierte diagnostische Leistungen wie das Hautkrebsscreening sollten weiterhin dort verankert bleiben, wo die entsprechende fachärztliche Kompetenz umfassend vorhanden ist. Gerade in der Früherkennung kommt es entscheidend auf Erfahrung und eine differenzierte Beurteilung an. Die Patientensicherheit muss hier oberste Priorität haben.“
Unbestritten ist, dass Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmediziner einen wichtigen Beitrag in der kontinuierlichen medizinischen Versorgung leisten. Die primäre Verantwortung für spezialisierte Früherkennungsleistungen muss jedoch dort bleiben, wo sie medizinisch am besten aufgehoben ist: bei fachärztlich qualifizierten Dermatologinnen und Dermatologen.
Mit Sorge betrachtet Dr. von Kiedrowski daher auch die Zunahme KI-gestützter Hautanalysen in Drogeriemärkten sowie rein digitale Angebote abseits des fachärztlichen dermatologischen Standards, die Hautveränderungen per Smartphone bewerten und häufig mit Produktempfehlungen verknüpft sind.
Dr. von Kiedrowski warnt: „Wer Hautkrebs und die Vorstufen sowie die Differentialdiagnosen nicht sicher selbst erkennen kann, dem hilft auch eine KI nicht weiter, insofern widerspreche ich der jetzt kursierenden These der DEGAM, für eine Früherkennung von Hautkrebs reiche ein Allgemeinmediziner mit KI-Unterstützung aus, ganz entschieden!“
Angesichts solcher Entwicklungen ist es aus Sicht des BVDD umso wichtiger, die Hautkrebsfrüherkennung als festen Bestandteil einer verlässlichen medizinischen Versorgung zu erhalten. Patientinnen und Patienten müssen sich darauf verlassen können, dass Auffälligkeiten fachkundig beurteilt und notwendige diagnostische und therapeutische Schritte ohne Verzögerung eingeleitet werden.
Pressemitteilung herunterladen: PM_SpiFa und BVDD kritisieren den Versuch, Hautkrebsscreenings verstärkt in die allgemeinmedizinische Versorgung zu verlagern
Die vorgesehenen Maßnahmen – darunter der Wegfall der extrabudgetären Vergütung für offene Sprechstunden sowie für vermittelte Termine (TSS- und Hausarztvermittlung) und die Deckelung der Gesamtvergütung – treffen nach Ansicht des SpiFa vor allem die grundversorgenden Facharztgruppen strukturell.
„Diese Vorschläge sind ein Frontalangriff auf die ambulante Versorgung in Deutschland“, erklärt der Vorstandsvorsitzende des SpiFa, Dr. med. Dirk Heinrich. „Gerade Fachärztinnen und Fachärzte wie Augenärzte, Frauenärzte, Hautärzte, HNO-Ärzte, Urologen, Chirurgen oder Orthopäden tragen einen wesentlichen Teil der wohnortnahen und kurzfristigen Versorgung. Ihnen jetzt die finanziellen Grundlagen zu entziehen, gefährdet die Versorgung von rund 75 Millionen gesetzlich Versicherten.“
Besonders kritisch bewertet der SpiFa den geplanten Wegfall der extrabudgetären Vergütung für Leistungen, die im Zuge des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) gezielt eingeführt wurden, um den Zugang zu medizinischer Versorgung zu verbessern.
„Die Politik will die Anreize streichen, die sie selbst geschaffen hat, um Wartezeiten zu verkürzen und die Versorgung zu verbessern. Das ist nicht nur widersprüchlich, sondern verantwortungslos. Wenn zusätzliche Leistungen wieder in die Budgetierung zurückgeführt werden, werden Praxen gezwungen sein, ihr Leistungsangebot entsprechend anzupassen. Das wird unweigerlich zu weniger kurzfristigen Terminen und Einschränkungen in der Akutversorgung führen.“, so Heinrich weiter.
Der SpiFa warnt davor, dass insbesondere dringende Behandlungsanlässe und die Versorgung akuter Erkrankungen künftig leiden werden. Die geplanten Maßnahmen setzen falsche Anreize und führen zu einer Verschärfung der ohnehin bestehenden Budgetierungsproblematik.
Heinrich betont: „Die Facharztpraxen werden gezwungen sein, auf diese Eingriffe zu reagieren. Das bedeutet im Klartext: weniger Kapazitäten für kurzfristige Termine und eine Verschlechterung der Patientenversorgung. Die Lasten werden einseitig auf die niedergelassenen Fachärztinnen und Fachärzte abgewälzt. Von einer fairen und ausgewogenen Lastenverteilung kann deshalb keine Rede sein.“
Vor diesem Hintergrund fordert der SpiFa die Politik auf, konsequent zu handeln und die mit dem TSVG eingeführten Regelungen insgesamt zu überprüfen.
„Wenn die extrabudgetäre Vergütung und die offenen Sprechstunden gestrichen werden, müssen logischerweise die erhöhten Mindestsprechstunden gänzlich abgeschafft werden. Diese Maßnahmen waren Teil eines Gesamtpakets. Es ist nicht akzeptabel, nur die für die Praxen nachteiligen Elemente beizubehalten“, erklärt Heinrich abschließend.
Der SpiFa appelliert an die Bundesregierung, die Vorschläge grundlegend zu überarbeiten und verweist auf den Vorschlag der Ärzteschaft eine faire und ausgewogene Lastenverteilung bei den Einsparungen in der ambulanten Versorgung durch eine Begrenzung des Anstiegs des Orientierungspunktwertes zu erreichen.
Pressemitteilung herunterladen: PM_SpiFa kritisiert vorgestellte GKV-Sparmaßnahmen scharf














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