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SpiFa zu Sparvorschlägen des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen: „Das ist die Abrissbirne für die ambulante Gesundheitsversorgung der 75 Millionen gesetzlich Krankenversicherten.”
08.01.2026
Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) warnt vor den massiven Folgen der Sparvorschläge des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV) für die Gesundheitsversorgung der 75 Millionen gesetzlich krankenversicherter Patientinnen und Patienten.
08.01.2026
Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) warnt vor den massiven Folgen der Sparvorschläge des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV) für die Gesundheitsversorgung der 75 Millionen gesetzlich krankenversicherter Patientinnen und Patienten.

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV) hat zu Beginn des Jahres seine massiven Sparvorschläge zur Versorgung gesetzlich Krankenversicherter nochmal nachdrücklich bekräftigt. Der GKV-SV fordert unter anderem die Leistungen der Kinder- und Jugendmedizin und der hausärztlichen Versorgung wieder mit Budgets zu deckeln, mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz 2019 eingeführt Zuschläge für die fachärztliche Versorgung abzuschaffen und künftig mit einem zentralen Internetportal die Termine und Behandlungen der Haus- und Fachärzte zu steuern. Die Vorschläge treffen auf deutliche Kritik auch seitens der Fachärztinnen und Fachärzte. Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) als Stimme der Fachärzteschaft warnt vor den Auswirkungen für die Gesundheitsversorgung aller gesetzlich krankenversicherten Patientinnen und Patienten.

Der stellvertretende SpiFa-Vorsitzende Prof. Dr. med. Hermann Helmberger erklärt dazu:

„Wir wollen, dass auch die gesetzlich krankenversicherten Patientinnen und Patienten die bestmögliche, ärztliche Versorgung erhalten. Dazu fordern wir seit langem, dass die Budgetierung abgeschafft und erforderliche Termine und Behandlungen der gesetzlich Krankenversicherten endlich vollständig finanziert werden. Die Ampel-Koalition hatte das erkannt und bei den Leistungen der Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin sowie zum Ende der Koalition auch für die Hausärztinnen und Hausärzte die Budgetierung abgeschafft. Das sollte der Anfang der Entbudgetierung sein. Insbesondere die CDU wollte diesen Weg für die Fachärztinnen und Fachärzte so schnell wie möglich fortsetzen. Nach den Vorstellungen des GKV-SV soll nicht nur dies, sondern auch die zaghaften Bemühungen zur Entbudgetierung von CDU, CSU und SPD mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz aus dem Jahr 2019 rückabgewickelt werden. Das ist die Abrissbirne für die ambulante Gesundheitsversorgung der 75 Millionen gesetzlich Krankenversicherten. Denn im Gegensatz zu den Funktionären der Krankenkassen wissen die Bürgerinnen und Bürger sehr gut: Was nicht bezahlt wird, das kann und wird auch nicht stattfinden. Schon heute sind allein bei den grundversorgenden Leistungen vieler Facharztgruppen die finanziellen Mittel vielfach nach 8 von 12 Wochen eines Quartals aufgebraucht und Millionen Versicherte führt der Weg gerade auch bei unkritischen Gesundheitsproblemen in die Notaufnahmen der Krankenhäuser.”

Auch zu dem Vorschlag, die Haus- und Fachärzte über eine zentrale Terminplattform zu steuern, findet Prof. Helmberger deutliche Worte:

„Die Vorstellung, dass eine zentrale Plattform morgens Termine in den Praxiskalender spült und die Ärztinnen und Ärzte abends melden müssen, was sie tagsüber gemacht haben, ist gruselig. Dahinter steckt die anmaßende Unterstellung von Krankenkassen und Anderen, Haus- und Fachärzte würden millionenfach in ihren Praxen täglich die falschen Patientinnen und Patienten versorgen und jetzt müsse ihnen gezeigt werden, wie das richtig funktioniert. Diese Hetze und dieses durch nichts begründete Misstrauen gegenüber den Ärztinnen und Ärzten als Angehörige eines Freien Berufes vergiftet die Gesellschaft. Wir Ärztinnen und Ärzte entscheiden mit hohem Verantwortungsgefühl und orientiert am Patientenwohl, wer wann einen Arzttermin erhält. Schon die aktuellen Rahmenbedingungen machen uns das aber immer schwerer. Es ist aber geradezu ein Hohn, dass Akteure, die selbst ihre eigenen Verwaltungen nicht angemessen digitalisiert bekommen und die massiven und für die Versicherten teuren Personalaufwuchs zu verzeichnen haben, uns Ärztinnen und Ärzte jetzt digital steuern wollen. Das wird sich die Ärzteschaft auch zum Wohle ihrer Patientinnen und Patienten nicht gefallen lassen.“

Pressemitteilung herunterladen: SpiFa-PM_Sparvorschläge des GKV-SV

SpiFa warnt: Unbezahlte ärztliche Leistungen entwerten die ambulante Versorgung
20.12.2025
Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) warnt vor den Folgen der Budgetierung und fordert eine politische Kurskorrektur.
20.12.2025
Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) warnt vor den Folgen der Budgetierung und fordert eine politische Kurskorrektur.

Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e. V. (SpiFa) warnt eindringlich vor einer schleichenden Bagatellisierung der ambulanten medizinischen Versorgung in Deutschland. Aktuelle Auswertungen aus Baden-Württemberg zeigen exemplarisch, dass Ärztinnen und Ärzte über Jahre hinweg medizinisch notwendige Leistungen erbracht haben, die aufgrund bestehender Budgetierungsmechanismen nicht oder nur unvollständig vergütet wurden. Die dadurch entstandenen Honorarausfälle in Milliardenhöhe sind aus Sicht des SpiFa ein strukturelles Versorgungsproblem – mit direkten Folgen für Praxen und Patientinnen und Patienten.

Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa, erklärt dazu: „Wenn erbrachte ärztliche Leistungen systematisch nicht bezahlt werden, sendet das ein fatales Signal: Medizinische Versorgung wird zur verhandelbaren Größe herabgestuft. Auch nach der Entbudgetierung der Hausärzte sind es noch 2,3 Milliarden Euro, welche die Krankenkassen auf Kosten der Praxen gespart haben. Defacto finden 13 Prozent der fachärztlichen Termine ohne Bezahlung statt – an der Zahl sind das 43 Millionen. Das ist nichts anderes als eine schleichende Bagatellisierung der ambulanten Versorgung – und sie gefährdet langfristig Qualität, Zugänglichkeit und Verlässlichkeit der Patientenversorgung.“

Nach Auffassung des SpiFa zeigt sich immer deutlicher, dass Budgetierung nicht nur ein Honorierungsproblem ist, sondern ein Fehlsteuerungsinstrument mit weitreichenden Auswirkungen. Ärztliche Arbeitszeit, diagnostische und therapeutische Leistungen sowie das Engagement der Praxisteams werden entwertet, während gleichzeitig der Versorgungsbedarf einer alternden Bevölkerung kontinuierlich steigt.

Weiter betont Dr. Heinrich: „Die ambulante Versorgung trägt den Hauptteil der medizinischen Betreuung in diesem Land. Wer gleichzeitig steigende Anforderungen stellt und Leistungen deckelt oder nachträglich kürzt, untergräbt die Leistungsfähigkeit dieses Systems. Politik und Kostenträger müssen sich entscheiden, ob sie eine hochwertige ambulante Versorgung wollen – oder ob sie deren schleichenden Substanzverlust in Kauf nehmen.“

Der SpiFa kritisiert zudem Bestrebungen, notwendige Struktur- und Vergütungsprobleme rhetorisch zu verharmlosen oder durch kleinteilige Steuerungsinstrumente zu überdecken. Eine Reduktion komplexer Versorgungsrealitäten auf vermeintliche Bagatellleistungen verkenne die tatsächliche medizinische Arbeit in den Praxen und werde der Verantwortung gegenüber Patientinnen und Patienten nicht gerecht.

Aus Sicht des SpiFa führt an einer vollständigen Entbudgetierung aller ärztlichen Leistungen kein Weg vorbei. Nur wenn jede medizinisch notwendige und erbrachte
Leistung auch vollständig vergütet wird, können Praxen wirtschaftlich stabil arbeiten, Personal halten und Patientinnen und Patienten weiterhin auf hohem Niveau versorgen.

Pressemitteilung herunterladen: PM_Unbezahlte ärztliche Leistungen entwerten die ambulante Versorgung

SpiFa zur Corona-Enquetekommission: Ambulante Fachärzteschaft war Schutzschild der Krankenhäuser
19.12.2025
Vor dem Hintergrund der Beratungen der Corona-Enquetekommission im Deutschen Bundestag weist der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e. V. (SpiFa) nachdrücklich auf die zentrale Rolle der ambulant tätigen Fachärztinnen und Fachärzte während der Covid-19-Pandemie hin und mahnt an,...
19.12.2025
Vor dem Hintergrund der Beratungen der Corona-Enquetekommission im Deutschen Bundestag weist der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e. V. (SpiFa) nachdrücklich auf die zentrale Rolle der ambulant tätigen Fachärztinnen und Fachärzte während der Covid-19-Pandemie hin und mahnt an, die flächendeckende fachärztliche Versorgung nicht zu gefährden.

Deutschland ist vergleichsweise gut durch die Pandemie gekommen – vor allem deshalb, weil es eine flächendeckend starke, wohnortnahe fachärztliche Versorgung gibt, die die Krankenhäuser wirksam vor einer Überlastung abgeschirmt hat.

Während der Pandemie wurden Millionen Patientinnen und Patienten mit Covid-19 und anderen akuten sowie chronischen Erkrankungen ambulant behandelt. Niedergelassene Fachärztinnen und Fachärzte übernahmen Diagnostik, Therapie, Nachsorge und Versorgung unter teils extremen Bedingungen – und hielten damit stationäre Kapazitäten für schwerste Verläufe frei.

Der Vorstandsvorsitzende des SpiFa, Dr. Dirk Heinrich, betont:

„Die ambulante fachärztliche Versorgung war eines der tragenden Fundamente des deutschen Pandemie-Managements. Ohne die flächendeckend niedergelassenen Fachärztinnen und Fachärzte wären unsere Krankenhäuser sehr schnell an ihre Belastungsgrenzen gekommen. Das ist eine zentrale Lehre aus der Corona-Pandemie, die in der Enquetekommission nicht übersehen werden darf.“

Nach Ansicht des SpiFa muss diese Erkenntnis zwingend Konsequenzen für die gesundheitspolitische Ausrichtung der kommenden Jahre haben. Strukturreformen, Budgetierung, Bürokratiebelastung und eine unzureichende Honorierung gefährden zunehmend die Leistungsfähigkeit der ambulanten Fachärzteschaft – und damit genau jene Versorgungsstruktur, die sich in der Krise als besonders resilient erwiesen hat.

Dr. Dirk Heinrich warnt:

„Wer heute die ambulante fachärztliche Versorgung schwächt, gefährdet morgen die Krisenfestigkeit unseres Gesundheitssystems. Ambulant vor stationär darf keine leere Phrase bleiben, sondern muss sich in verlässlichen politischen Rahmenbedingungen widerspiegeln.“

Der SpiFa fordert die Mitglieder der Corona-Enquetekommission daher auf, die Rolle der ambulanten Fachärztinnen und Fachärzte ausdrücklich anzuerkennen und bei ihren Empfehlungen zu berücksichtigen. Nur mit einer starken, eigenständigen und flächendeckenden fachärztlichen Versorgung kann Deutschland auch zukünftige Gesundheitskrisen bewältigen.

Pressemitteilung herunterladen: PM_SpiFa_Corona-Enquetekommission

Krankenhausreform: SpiFa und BDI warnen vor Streichung der Leistungsgruppe „Infektiologie“ und sehen darin ein „fatales Signal für die Versorgungs- und Patientensicherheit in Deutschland“
11.11.2025
Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) kritisiert zusammen mit seinem Mitgliedsverband Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e. V. (BDI) die im Entwurf des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) vorgesehene Streichung der Leistungsgruppe „Infektiologie“...
11.11.2025
Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) kritisiert zusammen mit seinem Mitgliedsverband Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e. V. (BDI) die im Entwurf des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) vorgesehene Streichung der Leistungsgruppe „Infektiologie“ als einen Rückschritt für die Versorgungssicherheit und die Qualität der Behandlung infektiologischer Erkrankungen in Deutschland. Die Verbände fordern den Deutschen Bundestag daher auf, die Leistungsgruppe „Infektiologie“ im Katalog der Leistungsgruppen zu belassen und damit die besondere Bedeutung der Fachrichtung in der Krankenhausstrukturplanung dauerhaft abzusichern.

Die mit dem KHAG vorgesehene Änderung würde bedeuten, dass infektiologische Leistungen künftig nicht mehr eigenständig im Rahmen der Leistungsgruppenstruktur ausgewiesen und bewertet werden. Aus Sicht der beiden Verbände ist dies fachlich nicht nachvollziehbar und gesundheitspolitisch kontraproduktiv – insbesondere vor dem Hintergrund der jüngsten Pandemieerfahrungen und der zunehmenden Bedeutung antimikrobieller Resistenzen.

Hierzu der der stellvertretende SpiFa-Vorsitzende und Krankenhausarzt, Prof. Dr. Hermann Helmberger: „Infektiologische Kompetenz ist kein optionales Zusatzangebot, sondern eine tragende Säule moderner Krankenhausmedizin. Wer die Leistungsgruppe Infektiologie streicht, riskiert, dass hochspezialisierte Expertise in der Versorgung verloren geht – und das ausgerechnet in einer Zeit, in der Infektionskrankheiten, Resistenzentwicklung und Hygienequalität zu den größten medizinischen Herausforderungen zählen.“

Die Präsidentin des Berufsverbandes Deutscher Internistinnen und Internisten, Christine Neumann-Grutzeck, ergänzt: „Infektiologische Versorgung darf kein Randthema sein – sie ist zentral für die Patientensicherheit und die Resilienz unseres Gesundheitssystems. Deutschland braucht mehr Infektiologinnen und Infektiologen, nicht weniger – und Strukturen, die ihre Arbeit sichtbar und finanzierbar machen.“

SpiFa und BDI warnen davor, die Infektiologie in der Krankenhausplanung und -Finanzierung künftig lediglich als „querschnittliche Begleitdisziplin“ zu behandeln. Viele Kliniken hätten erst in den vergangenen Jahren gezielt Strukturen aufgebaut, um den Facharzt für Innere Medizin und Infektiologie sowie infektiologische Konsildienste zu integrieren. Die Streichung der Leistungsgruppe konterkariere diese Entwicklungen und sende ein falsches Signal an alle Häuser, die sich in der Weiterbildung, Qualitätssicherung und im Aufbau interdisziplinärer Teams engagieren.

SpiFa und BDI fordern daher die Abgeordneten des Deutschen Bundestages und insbesondere die Abgeordneten der Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD auf, die Leistungsgruppe „Infektiologie“ im Leistungsgruppenkatalog zu belassen und die besondere Bedeutung der Fachrichtung in der Krankenhausstrukturplanung dauerhaft abzusichern.

Hintergrund:
Mit dem Gesetz zur Anpassung der Krankenhausreform (Krankenhausreformanpassungsgesetz – KHAG) beabsichtigt die Bundesregierung, die Einführung der mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) geschaffenen Leistungsgruppen im Krankenhausbereich zu präzisieren und anzupassen. Laut dem nunmehr dem Deutschen Bundestag zur Befassung zugeleiteten Regierungsentwurf, der am 12. November 2025 in die erste Lesung kommen soll, ist beabsichtigt, die bisher vorgesehene Leistungsgruppe „Infektiologie“ zu streichen. SpiFa und BDI sehen darin einen klaren Widerspruch zu den erklärten Zielen der Bundesregierung zur Stärkung der Infektionsmedizin und zur Bekämpfung von Resistenzen.

 

Pressemitteilung herunterladen: PM LG Infektiologie erhalten

SpiFa wächst weiter: Niedergelassene Radioonkologen schließen sich dem Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte an
30.10.2025
Die SpiFa-Mitgliederversammlung beschließt die Aufnahme des Verbandes der in Deutschland niedergelassenen Radioonkologen e.V. (VDRO) und sieht damit die Stimme der Fachärzteschaft in Deutschland weiter gestärkt
30.10.2025
Die SpiFa-Mitgliederversammlung beschließt die Aufnahme des Verbandes der in Deutschland niedergelassenen Radioonkologen e.V. (VDRO) und sieht damit die Stimme der Fachärzteschaft in Deutschland weiter gestärkt

Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) ist um einen weiteren Berufsverband reicher. Auf der Mitgliederversammlung am 25. Oktober 2025 in Berlin beschlossen die SpiFa-Mitgliedsverbände einstimmig die Aufnahme des Verbandes der in Deutschland niedergelassenen Radioonkologen e.V. (VDRO). Damit wächst der SpiFa auf aktuell insgesamt 32 ordentliche und vier assoziierte Mitgliedsverbände an.

Der VDRO ist der Berufsverband der niedergelassenen Radioonkologinnen und Radioonkologen in Deutschland. Im Januar 2024 gegründet vertritt er die Interessen der niedergelassen tätigen Fachärztinnen und Fachärzte für Strahlentherapie.

SpiFa-seitig bewertet man den Beitritt als für die Zukunft wegweisend. Dazu erklärt der Vorstandsvorsitzende des SpiFa, Dr. Dirk Heinrich:

„Die heutige Entscheidung der SpiFa-Mitgliedsverbände, den VDRO in ihre Reihen aufzunehmen, markiert ein wichtiges Signal für die Interessenvertretung der deutschen Fachärzteschaft. Anstehende wie angekündigte gesundheitspolitische Reformen zur Gestaltung der Zukunft des Gesundheitssystems machen es umso erforderlicher, dass Fachärztinnen und Fachärzte in ihrer für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung tragenden Rolle mehr denn je mit einer starken gemeinsamen Stimme sprechen. Der VDRO ist ein junger Verband, der hervorragend organisiert ist und durch seine vorzuweisenden Erfolge bereits eine hohe Beachtung seitens der in Deutschland tätigen Fachärztinnen und Fachärzte für Strahlentherapie findet. Ich freue mich, dass wir einen so engagierten Berufsverband in den Reihen des SpiFa begrüßen und die Stimme der Fachärzteschaft damit weiter gestärkt wird.“

Der Vorsitzende des VDRO, Prof. Dr. Ulrich Carl, zum Beitritt seines Verbandes:

„Wir leisten als niedergelassene Strahlentherapeuten einen entscheidenden Beitrag zur adäquaten Versorgung der Krebspatienten in der Bundesrepublik. Daher wollen wir uns als VDRO künftig noch stärker in die politische Debatte einbringen, um unseren inhaltlich-fachlichen Beitrag für ein erstklassiges onkologisches Angebot in ganz Deutschland leisten zu können. Der Beitritt zum SpiFa, als hochangesehener Verband der Fachärzteschaft, ist daher für uns ein logischer und konsequenter Schritt, um künftig gemeinsam noch wirksamer die Interessen unserer Disziplin in Politik und Öffentlichkeit zu vertreten.“

Pressemitteilung herunterladen: PM Neues SpiFa-Mitglied (VDRO)

SpiFa zu Verwaltungsausgaben der Krankenkassen: Gesetzliche Krankenversicherung braucht mehr Wettbewerb und Transparenz
17.10.2025
Wenn es nach dem Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands (SpiFa) geht, sollen die gesetzlichen Krankenkassen einen stärkeren Beitrag zur Stabilität und Finanzierbarkeit des Gesundheitssystems leisten. Dafür schlägt der SpiFa ein wettbewerbsorientiertes Konzept vor. Die Kassen sollen ihre...
17.10.2025
Wenn es nach dem Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands (SpiFa) geht, sollen die gesetzlichen Krankenkassen einen stärkeren Beitrag zur Stabilität und Finanzierbarkeit des Gesundheitssystems leisten. Dafür schlägt der SpiFa ein wettbewerbsorientiertes Konzept vor. Die Kassen sollen ihre Verwaltungsausgaben demnach künftig nicht mehr aus Mitteln des Gesundheitsfonds finanziert erhalten, sondern über einen kassenindividuellen Verwaltungskostenbeitrag als Kopfpauschale.

Die Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD hat unlängst einen Vorschlag zur Begrenzung der Verwaltungsausgaben der Krankenkassen vorgelegt, nach dem sächliche Verwaltungsausgaben der gesetzlichen Krankenkassen gegenüber dem Jahr 2024 im kommenden Jahr nicht um mehr als 8 Prozent ansteigen dürfen.

Der SpiFa sieht in der Begrenzung der Verwaltungskosten der Krankenkassen einen richtigen Ansatz. Es kann nicht sein, dass Beitrags- und Steuergelder, die für die gesundheitliche Versorgung der Versicherten gebraucht werden, zunehmend in die Verwaltungsetagen der Krankenkassen fließen. Allerdings braucht es wettbewerbsorientierte Mittel, um diese Verwaltungsausgaben für Versicherte transparent zu machen und nachhaltig in den Griff zu bekommen.

Hierzu erklärt SpiFa-Hauptgeschäftsführer Dr. André Byrla:

„Die Entwicklung der Verwaltungsausgaben der Krankenkassen – auch bei den Personalausgaben – kennt seit Jahren nur eine Richtung: Nach oben. Das ist insbesondere in Zeiten der Digitalisierung völlig aus der Zeit gefallen und muss vor dem Hintergrund der finanziellen Herausforderungen für unser Gesundheitssystem hinterfragt werden. Von den Krankenkassen kann und muss ein höherer Beitrag zur Stabilisierung und Finanzierbarkeit unseres Gesundheitssystems eingefordert werden. Das geht vor allem durch mehr Wettbewerb zwischen den Krankenkassen um Versicherte. Die Verwaltungsausgaben der Krankenkassen sollten deshalb aus dem allgemeinen Beitragssatz ausgegliedert und für die Versicherten ganz transparent über kassenindividuelle Verwaltungsbeiträge dargestellt werden müssen. Zugleich sollte der Gesundheitsfonds um die kassenseitigen Verwaltungsausgaben bereinigt werden. Dadurch werden Anreize für eine effizientere Verwaltung bei allen Krankenkassen geschaffen, Bürokratie abgebaut und Verwaltungskosten nachhaltig gesenkt.”

Pressemitteilung herunterladen: PM Kassenwettbewerb

„SpiFa-Hauptgeschäftsführer plädiert für GOÄ-Rechnung statt „All-Inklusive-Aufschlag” Hauptgeschäftsführer des SpiFa Dr. André Byrla im änd
02.10.2025
Ein gesonderter Facharzttarif, mit dem sich GKV-Versicherte für 200 bis 350 Euro im Jahr den direkten Zugang zum Facharzt erhalten können – der Vorschlag vom Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Gassen, machte in dieser Woche Schlagzeilen. Für Irritation sorgte der Vorstoß allerdings...
02.10.2025
Ein gesonderter Facharzttarif, mit dem sich GKV-Versicherte für 200 bis 350 Euro im Jahr den direkten Zugang zum Facharzt erhalten können – der Vorschlag vom Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Gassen, machte in dieser Woche Schlagzeilen. Für Irritation sorgte der Vorstoß allerdings beim Spitzenverband der Fachärzte (SpiFa).

Byrla: „Geld für Leistung. So funktioniert auch Steuerung.“

Der Hauptgeschäftsführer des SpiFa, Dr. André Byrla, hält den Vorschlag der KBV für kaum nachvollziehbar. Im Gespräch mit dem änd plädiert er dafür, dass gegenüber den gesetzlich Versicherten im Primärarztsystem die fachärztlichen Leistungen unmittelbar nach GOÄ abgerechnet werden, statt die „Vollkaskomentalität“ mit „All-Inclusive-Aufschlägen“ noch weiter zu befördern.

“In einem Primärarztsystem, in dem bis auf wenige Ausnahmen für bestimmte Fachgruppen und Leistungen, der Weg zu den vertragsärztlich tätigen Fachärztinnen und Fachärztinnen und ihren fachärztlichen Leistungen nur auf hausärztliche Überweisungen gehen soll, ist der Leistungsanspruch der GKV-Versicherten gegenüber dem heutigen Leistungsanspruch reduziert. Aus vertragsarzrechtlicher Sicht wäre es deshalb konsequent und ordnungspolitisch richtig, den unmittelbaren Zugang der gesetzlich Versicherten zu den fachärztlichen Leistungen als Selbstzahlerleistung gesetzlich auszugestalten und damit auch die Abrechnung nach der GOÄ zu ermöglichen“, betont Byrla. Das sei gegenüber allen Seiten einfach, fair und transparent. „Denn es bedeutet: Geld für Leistung. So funktioniert auch Steuerung.“

Die heutige „Facharzt-Flatrate“ mit einem All-Inclusive-Aufschlag aufzuhübschen, löse keine der bestehenden Herausforderungen, sondern befördere die in Teilen der GKV-Versichertenschaft bestehende Vollkaskomentalität weiter. „Die Leidtragenden daraus wären am Ende aber die Fachärztinnen und Fachärzte, denen kein einziger Cent solcher Aufschläge zu Gute kommen wird.“

Quelle: änd Ärztenachrichtendienst Verlags-AG, 30.09.2025

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