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Hybrid-DRG braucht Korrektur: SpiFa, BVKJ und BNKD fordern entschlossen gesetzgeberischen Nachbesserungsbedarf
18.06.2025
Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa), der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V. (BVKJ) und der Bundesverband niedergelassener Kinderchirurgen e.V. (BNKD) sehen für das Gelingen der Ambulantisierung dringenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf zur Weiterentwicklung...
18.06.2025
Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa), der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V. (BVKJ) und der Bundesverband niedergelassener Kinderchirurgen e.V. (BNKD) sehen für das Gelingen der Ambulantisierung dringenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf zur Weiterentwicklung der Hybrid-DRG.

Deutschland hinkt bei der Ambulantisierung im internationalen Vergleich immer noch massiv hinterher. Die letzten gesetzlichen Änderungen der Regelungen zu den Hybrid-DRG mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz waren aus Sicht der Verbände eine Verschlechterung und für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen fatal. SpiFa, BVKJ und BNKD fordern angesichts dessen den Gesetzgeber auf, tätig zu werden und die Bremsen bei der Ambulantisierung zu lösen, um unnötige, belastende und teure stationäre Aufenthalte zu vermeiden.

„Was mit der Hybrid-DRG als Chance für mehr Ambulantisierung begann, droht durch Fehlanreize, bürokratische Hürden und fragwürdige Ausschlüsse ins Gegenteil verkehrt zu werden“, erklärt Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa. Die ursprünglich intendierte Gleichrangigkeit von stationären und ambulanten Leistungserbringern werde bislang verfehlt – nicht nur zum Nachteil der ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte, sondern insbesondere von beitragszahlenden Patientinnen und Patientinnen.

Dr. Michael Hubmann, Präsident des BVKJ, betont: „Die Entwicklung von Hybrid-DRG bedeutet eine große Chance für schwerpunktpädiatrische Praxen, in Zukunft auch komplexe Leistungen unabhängig von einer Klinik anbieten zu können. Ein Flaschenhals in der Versorgung schwer chronisch kranker und behinderter Kinder und Jugendlicher würde so geweitet und die Ressourcen von Kinderkliniken und Schwerpunktpraxen im Interesse der Familien besser genutzt.“

„Kinder profitieren enorm von ambulanten Behandlungen und regenerieren in der häuslichen Umgebung nachgewiesenermaßen schneller“, sagt Dr. Ralf Lippert, 1. Vorsitzender des BNKD. „Darüber hinaus sind und waren ambulante Behandlungen stets günstiger und qualitativ mindestens ebenbürtig zu stationären Behandlungen. Seit Jahren ambulantisieren die niedergelassenen KinderchirurgInnen in ihren Praxen, was die insgesamt steigenden OP-Zahlen in ihrem Bereich belegen. Sie haben hocheffektive und gut funktionierende, teilweise zertifizierte OP-Zentren geschaffen. Sie nun erneut durch Abschaffung der Hybrid-DRG im Kindesalter zu benachteiligen, konterkariert dieses Engagement.

Die zentralen Kritikpunkte der Verbände:

Unzureichende Finanzierung der Sachkosten:
Bei Leistungen mit hohem Sachkostenanteil – insbesondere Implantatkosten – liegen die Hybrid-DRG teils unterhalb des EBM-Niveaus. Damit wirken sie dem Ziel einer wirtschaftlich tragfähigen ambulanten Leistungserbringung entgegen. Variable Sachkosten müssen separat erstattet werden.

Bürokratische Belastung:
Neue Regelungen zur Abrechnung erschweren digitale Prozesse. Eine bundeseinheitliche digitale Abrechnungsrichtlinie des GKV-Spitzenverbandes wäre praxisnäher und effektiver.

Ausgrenzung vulnerabler Gruppen:
Der mit dem KHVVG eingeführte gesetzliche Ausschluss für die Leistung gegenüber Kindern- und Jugendlichen sowie Menschen mit Behinderung ist aus Sicht der Verbände fachlich nicht begründbar und muss gestrichen werden. Gerade auch diese vulnerablen Gruppen profitieren von der Ambulantisierung enorm.

Die drei Verbände fordern deshalb:

1. Anpassung der Hybrid-DRG-Kalkulation, um eine Vergütung über EBM-Niveau sicherzustellen.

2. Erstattung der variablen Sachkosten, insbesondere bei Implantaten.

3. Aufhebung der Ausschlüsse für Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderungen.

4. Stärkung der ambulant tätigen Fachärzteschaft bei Auswahl und Durchführung sektorengleich vergüteter Leistungen.

Pressemitteilung herunterladen: Gemeinsame PM_BVKJ_BNK_Hybrid-DRG

SpiFa: Keine verschärfte sozialversicherungsrechtliche Gefahr beim fachärztlichen Zusammenwirken
05.06.2025
Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) äußert sich zu den derzeit diskutierten sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen, die das ärztliche Zusammenwirken in Selektivverträgen, der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung oder beim ambulanten Operieren bet...
05.06.2025
Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) äußert sich zu den derzeit diskutierten sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen, die das ärztliche Zusammenwirken in Selektivverträgen, der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung oder beim ambulanten Operieren betreffen.

Hierzu SpiFa-Hauptgeschäftsführer Dr. André Byrla: „Wir sehen grundsätzlich keine Gefahr, dass die ärztliche Tätigkeit des Zusammenwirkens in den genannten Versorgungsformen als ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis eingeordnet wird. Anders als etwa bei der Vertretung im Bereitschaftsdienst oder bei Urlaubsvertretungen, wo weiterhin erhebliche Rechtsunsicherheit besteht und sich der SpiFa bereits seit 2023 für eine Behebung durch den Gesetzgeber einsetzt.“

Voraussetzung sei allerdings, dass die Zusammenarbeit auf einer klaren Trennung unternehmerischer Verantwortung basiere. Insbesondere müsse gewährleistet sein, dass jede beteiligte Ärztin bzw. jeder beteiligte Arzt ein eigenes unternehmerisches Risiko trage.
„Problematisch wird es dort, wo z. B. ein Operateur das alleinige wirtschaftliche Risiko übernimmt und einem Anästhesisten eine pauschale Vergütung ‚aus eigener Tasche‘ zusagt – selbst dann, wenn die Operation kurzfristig nicht stattfinden kann“, so Byrla weiter.

Es sei wie bei jedem Vertragsverhältnis für die beteiligten Akteure unabdingbar, bei der vertraglichen Ausgestaltung fachärztlicher Kooperationen auf rechtssichere Strukturen zu achten. Gleichzeitig appelliert der SpiFa erneut an den Gesetzgeber, bestehende Unsicherheiten bei Vertretungsszenarien endlich durch klare gesetzliche Regelungen zu beseitigen.

Pressemitteilung herunterladen: PM_SoV fachärztliche Kooperationen

SpiFa spricht sich für intelligente Patientensteuerung und mehr Miteinander in der ärztlichen Versorgung aus
30.04.2025
Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e. V. (SpiFa) dokumentiert mit seinem eigenen Positionspapier zur Patientensteuerung in der Regel- sowie Akut- und Notfallversorgung die Vorstellungen der Fachärztinnen und Fachärzte in Klinik und Praxis, wie eine intelligente Steuerung der...
30.04.2025
Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e. V. (SpiFa) dokumentiert mit seinem eigenen Positionspapier zur Patientensteuerung in der Regel- sowie Akut- und Notfallversorgung die Vorstellungen der Fachärztinnen und Fachärzte in Klinik und Praxis, wie eine intelligente Steuerung der Patientinnen und Patienten und ein besseres Miteinander in der ärztlichen Versorgung aussehen sollte.

Der SpiFa-Vorsitzende Dr. med. Dirk Heinrich erklärt dazu:

„Für eine auch zukünftig gute medizinische Versorgung müssen die Praxen der niedergelassenen Fachärztinnen und Fachärzte endlich von den Patientinnen und Patienten entlastet werden, die dort aus medizinischen Gründen nicht hingehören. Jedoch warnen wir vor einfach gedachten Lösungen. Eine reine hausärztliche Primärversorgung mit generellem Überweisungsvorbehalt zur fachärztlichen Versorgung wäre bereits aus Gründen der hausärztlichen Kapazität ein Supergau für die medizinische Versorgung. Neben dem Direktzugang zur niedergelassenen Augenheilkunde und Frauenheilkunde braucht es daher einen fachärztlichen Direktzugang für Patientengruppen, die wegen ihrer Erkrankungen regelhaft und regelmäßig ambulant fachärztlich betreut werden oder die wegen einer episodenhaften Erkrankung längere Zeit eine fachärztliche Versorgung brauchen. Fakt ist aber: Wenn der fachärztliche Behandlungsbedarf festgestellt wurde, darf es keine Budgetierung der fachärztlichen Leistungen geben. In einem primärztlichen System gibt es keine legitime Rechtfertigung für die Budgetierung fachärztlicher Leistungen! Deswegen muss die Entbudgetierung kommen.“

Der stellvertretende SpiFa-Vorsitzende Prof. Dr. med. Hermann Helmberger ergänzt:

„Wir treten dafür ein, dass in gut ausgestatteten Krankenhäusern rund um die Uhr die Patientinnen und Patienten in hoher Qualität medizinisch versorgt werden, die wirklich stationäre Versorgung benötigen. Die in den Krankenhäusern tätigen Ärztinnen und Ärzte brauchen vor allem auch Zeit, sich diesen Patientinnen und Patienten zu widmen. Dazu müssen die Notaufnahmen von den Patientinnen und Patienten entlastet werden, die aus medizinischen Gründen dort nicht hingehören. Deswegen bedarf es jetzt der richtigen Weichenstellungen für die bereits seit langer Zeit diskutierte Reform der Notfallversorgung. Es braucht auch hier eine intelligente Patientensteuerung und eine bessere Verzahnung und Vernetzung von Rettungsdienst, Notaufnahmen, KV-Bereitschaftsdienst und niedergelassenen Praxen. Für uns ist klar: In Akut- und Notfallsituationen können die Hausärztinnen und Hausärzte nicht die alleinigen Gatekeeper sein, sonst landen die Patienten weiterhin direkt in den Notaufnahmen der Krankenhäuser.“

Pressemitteilung herunterladen: PM_Intelligente Patientensteuerung

Zur Diskussion um versäumte Arzttermine: SpiFa kritisiert Neiddebatte des GKV-Spitzenverbandes
02.04.2025
Die kürzlich verlautbarten Aussagen des GKV-Spitzenverbandes zur Diskussion um eine Ausfallgebühr für nicht wahrgenommene Arzttermine sorgt für Kopfschütteln beim Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa). Konkret geht es um den Vorwurf, Ärztinnen und Ärzte führten einen „Überbietungswettbewerb,...
02.04.2025
Die kürzlich verlautbarten Aussagen des GKV-Spitzenverbandes zur Diskussion um eine Ausfallgebühr für nicht wahrgenommene Arzttermine sorgt für Kopfschütteln beim Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa). Konkret geht es um den Vorwurf, Ärztinnen und Ärzte führten einen „Überbietungswettbewerb, wer kranken Menschen am meisten Geld abnehmen möchte“.

„In der Debatte rund um das Thema Patientensteuerung und versäumte Termine in Arztpraxen offenbart der GKV-Spitzenverband einmal mehr seine vollkommene Realitätsentkopplung und Geringschätzung für das, was Ärztinnen und Ärzte täglich leisten“, so SpiFa-Vorstandsvorsitzender Dr. Dirk Heinrich. Man gehe davon aus, dass inzwischen jeder fünfte vereinbarte Arzttermin ohne Absage nicht wahrgenommen wird, Tendenz steigend. Damit verschwendeten gesetzlich Versicherte täglich knappe und wertvolle Ressourcen, die andere Patientinnen und Patienten dringend benötigten.

„Anstelle einer gemeinsamen Kraftanstrengung zur Lösung dieses Problems ist von den gesetzlichen Krankenkassen zum wiederholten Male nichts anderes zu erwarten als eine polemische Neiddebatte um einen angeblichen Zusatzverdienst für Ärztinnen und Ärzte. Ein solcher Beitrag der Kassen zu einem der drängendsten Probleme in unserem Gesundheitswesen ist niveaulos“, so Heinrich weiter.

„Mit seiner Feindseligkeit gegenüber den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten befeuert der GKV-Spitzenverband die Vollkasko-Mentalität jener Versicherten, welchen der Respekt und Gemeinsinn dafür fehlt, einen wertvollen Zeitslot für einen anderen Patienten freizugeben, indem sie sich nur kurz Zeit nehmen, um ihren Termin abzusagen. Solidarität ist keine Einbahnstraße!“, kommentiert auch Dr. André Byrla, Hauptgeschäftsführer des SpiFa. Gleichzeitig beklagten die Krankenkassen permanent überfüllte Arztpraxen, dies sei ein geistiger Spagat, den man erst einmal hinbekommen müsse.

Dabei hätten sie die Stellschrauben für eine Lösung der Probleme schon lange selbst in der Hand: Entbudgetierung und Entbürokratisierung sowie Vereinbarungen mit der Ärzteschaft mit dem Ziel einer funktionierenden von Haus- und Fachärzten getragenen Patientensteuerung. Hierzu gehörten auch das Ausfüllen der gesetzlich verankerten Eigenverantwortung der Versicherten.

„Vielleicht besinnt man sich beim GKV-Spitzenverband in der Berliner Reinhardtstraße alsbald wieder auf eine seriöse und faktengetragene Kommunikation“, so Byrla.

Pressemitteilung herunterladen: PM_versäumte Arzttermine

Zwei Tage konstruktiver Austausch - SpiFa-Fachärztetag 2025 zieht positives Resümee
28.03.2025
Die neue Legislatur kann kommen: auch der zweite Veranstaltungstag im Rahmen des SpiFa-Fachärztetages 2025 war gut besucht und geprägt von einem konstruktiven Austausch, der viele Signale in Richtung Gesundheitspolitik und Regierungsparteien setzte.
28.03.2025
Die neue Legislatur kann kommen: auch der zweite Veranstaltungstag im Rahmen des SpiFa-Fachärztetages 2025 war gut besucht und geprägt von einem konstruktiven Austausch, der viele Signale in Richtung Gesundheitspolitik und Regierungsparteien setzte.

Das Thema „Patientensteuerung“ klang schon am ersten Tag an vielen Punkten an, entsprechend groß war der Andrang an Besucherinnen und Besuchern am Morgen. Denn so deutlich Einigkeit über die Notwendigkeit einer gezielteren Steuerung von Patientinnen und Patienten herrscht, so breit gestreut sind die Einzelaspekte der betroffenen Akteure. Dennoch zog der SpiFa-Vorstandsvorsitzende am Ende der Diskussion ein positives Fazit: „Der Austausch des heutigen Morgens war gut und richtungsweisend. Alle Beteiligten haben verstanden, dass sie von ihren Maximalpositionen ein Stück abrücken und kooperieren müssen. Mit einem einheitlichen Vorschlag der ärztlichen Verbände in Richtung Politik könnte an dieser Stelle der richtige Weg sowohl für den Kollektivvertrag als auch für die Selektivverträge beschritten werden.“ Der Schlüssel liege dabei in einer ausgewogenen Kooperation von hausärztlichen und fachärztlichen Praxen.

Auch bei der Diskussion zum Thema Digitalisierung und ihrem Beitrag zur Versorgung 2030 gelang der Blick nach vorne. Dabei ging es nicht nur um die üblichen Themen wie die Telematik-Infrastruktur, sondern vor allem auch, wie Versorgung durch den proaktiven Umgang mit Gesundheitsdaten verbessert werden könnte.

Mit Spannung erwartet wurde die gesundheitspolitischen Runde. Gerade nach Veröffentlichung der Ergebnisse der Arbeitsgruppe „Gesundheit und Pflege“ von CDU/CSU und SPD gab es ein großes Bedürfnis nach Austausch mit den Abgeordneten des Bundestages. Auch wenn bei den meisten Themen größtenteils Einigkeit herrschte, hob Dr. Heinrich noch einmal in Vertretung für die Fachärzteschaft hervor, dass es jetzt um den Blick nach vorne gehe und man auf die richtigen Stellschrauben achten müsse. Interessanterweise bestand auch weitgehende Einigkeit, als Heinrich formulierte: „Eine Budgetierung fachärztlicher Leistungen in einem Primärarztsystem macht keinen Sinn, wenn ärztlicherseits die Notwendigkeit einer fachärztlichen Untersuchung und/oder Therapie bereits festgestellt wurde.“

Der SpiFa-Fachärztetag verzeichnete auch in diesem Jahr eine große Zahl an Online-Teilnehmenden sowie an die 200 Besucherinnen und Besucher vor Ort. Für SpiFa-Hauptgeschäftsführer Dr. André Byrla ein großer Erfolg: „Nach 4 Monate politischen Vakuums kam der SpiFa-Fachärztetag genau zur richtigen Zeit. Der durchgehende Besucherandrang zeigt auch, dass wir die richtigen Themen platziert haben. Wir freuen uns über das große Interesse.“

Den Zugang zum elektronischen Pressekit mit ausführlicher Programmbeschreibung und Pressefotos finden Sie hier: https://my.hidrive.com/share/3zmpr47erw

Pressemitteilung herunterladen: SpiFa-FÄT 2025 Tag 2

Motor für den gesundheitspolitischen Austausch: 11. SpiFa-Fachärztetag erfolgreich gestartet
28.03.2025
Zahlreichen Diskussionen zwischen Vertreterinnen und Vertretern aus der Fachärzteschaft und Stakeholdern aus dem Gesundheitswesen prägen auch dieses Jahr den SpiFa-Fachärztetag. Gerade nach Bekanntwerden der Koalitionsverhandlungsergebnisse der Arbeitsgruppe „Gesundheit und Pflege“ von CDU/CSU und SPD...
28.03.2025
Zahlreichen Diskussionen zwischen Vertreterinnen und Vertretern aus der Fachärzteschaft und Stakeholdern aus dem Gesundheitswesen prägen auch dieses Jahr den SpiFa-Fachärztetag. Gerade nach Bekanntwerden der Koalitionsverhandlungsergebnisse der Arbeitsgruppe „Gesundheit und Pflege“ von CDU/CSU und SPD bot er ein umfangreiches erstes Feedback aus dem Gesundheitswesen.

SpiFa-Vorstandsvorsitzender Dr. Dirk Heinrich richtete in seiner Eröffnungsrede das Augenmerk auf das am gestrigen Tage bekannt gewordene Papier. Es enthalte gute Ansätze, jetzt käme es darauf an, dass sich die Empfehlungen ungekürzt auch in einem Koalitionsvertrag wiederfinden. „Das Glas ist für mich halbvoll und wir werden als SpiFa den weiteren Prozess intensiv begleiten,“ so Heinrich. Kritik am Papier äußerte er im Bezug auf den Vorschlag zur Schaffung eines verpflichtenden hausärztlichen Primärarztsystems mit nur angedeuteter Einbindung der Facharztpraxen: „Fachärztinnen und Fachärzte behandeln jährlich 112 Millionen Arztfälle ohne Überweisung. Müssten diese Patientinnen und Patienten zunächst eine Hausarztpraxis aufsuchen, bedeutete dies 2.500 Fälle zusätzlich für jede Hausärztin und jeden Hausarzt. Der daraus resultierende Flaschenhals kann politisch nicht gewollt sein. Wir betrachten diesen Ansatz als ersten Vorschlag, der intensiver Bearbeitung bedarf. Am Ende kann daraus echte innovative Versorgungsänderung resultieren im Sinne einer Win-Win-Win-Situation für Patienten, Hausärzte und Fachärzte,“ so Heinrich weiter.

Karin Maag, unparteiisches Mitglied des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) gab sich weniger optimistisch und bezeichnete u.a. die Überlegungen im Papier zum Primärarztsystem als „Lyrik in Reinkultur“. Überhaupt stimmten sie die Empfehlungen der Arbeitsgruppe wenig optimistisch. „Gerade in diesen Zeiten hätte ich mir mehr Mut bei den Koalitionsgesprächen gewünscht,“ so Maag. Sie mahnte insbesondere eine Rückkehr zu stabilen GKV-Finanzen an. Auch im Bereich Prävention tue Deutschland immer noch viel zu wenig.

Mit Blick auf die Gesundheitsversorgung 2030 unter den derzeitigen Vorzeichen des demographischen Wandels, der bevorstehenden Ruhestandswelle und der künftigen Verknappung von Arztzeit wurden die Themen des ersten Veranstaltungstages bearbeitet, darunter insbesondere die Frage nach der Verortung der Versorgung, ärztliche Weiterbildung aber auch die Zukunft der Selbstverwaltung selbst.

Ergänzt werden die Podiumsdiskussionen durch ein breites Zusatzangebot an Expertengesprächen und Webinaren u.a. zu den Themen Cyberkriminalität in der Arztpraxis oder was für Ärztinnen und Ärzte „zu tun ist, wenn der Staatsanwalt kommt“. SpiFa-Hauptgeschäftsführer Dr. André Byrla freut sich über die insgesamt rege Beteiligung und die hohe Besucherzahl: „Der SpiFa-Fachärztetag versteht sich als Plattform für einen Austausch über die konkreten Belange aller fachärztlichen Berufsgruppen in Klinik und Praxis und kommt gerade zur rechten Zeit. Die Ergebnisse der Verhandlungsgruppe Gesundheit hinterlassen viele Fragezeichen. Der kritisch-konstruktive Austausch ist deshalb wichtiger denn je. Wir sind gespannt auf die morgige gesundheitspolitische Runde mit den Abgeordneten.“

Der SpiFa-Fachärztetag 2025 wird am Freitag fortgeführt. Dann stehen außerdem Themen wie die Patientensteuerung und Digitalisierung auf dem Programm. Interessierte fin-den das Programm und den Livestream unter www.fachärztetag.de.

Den Zugang zum elektronischen Pressekit mit ausführlicher Programmbeschreibung und Pressefotos finden Sie hier: https://my.hidrive.com/share/3zmpr47erw

Pressemitteilung herunterladen: SpiFa-FÄT 2025 Tag 1

SpiFa zur Ambulantisierung: „Erheblicher Handlungsbedarf bei den Hybrid-DRG“
25.03.2025
Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) sieht erheblichen gesetzgeberischen Handlungsbedarf bei den Hybrid-DRG-Regelungen, nur dann könne eine Ambulantisierung in Deutschland gelingen. Zugleich bekräftigt der SpiFa seine Kritik am Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz...
25.03.2025
Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) sieht erheblichen gesetzgeberischen Handlungsbedarf bei den Hybrid-DRG-Regelungen, nur dann könne eine Ambulantisierung in Deutschland gelingen. Zugleich bekräftigt der SpiFa seine Kritik am Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVV): die damit verbundenen gesetzlichen Änderungen des §115f SGB V seien schlichtweg Pfusch.

Hierzu Dr. Helmut Weinhart, stellvertretender 2. Vorsitzender des SpiFa: “Wir sehen das Ziel, das Ambulantisierungspotenzial zu heben, akut gefährdet. Bei der Leistungsauswahl müssen deshalb die betroffenen Fachgruppen endlich mitgenommen werden. Auch auf die mit der Ambulantisierung verbundenen strukturellen Herausforderungen braucht es vernünftige Antworten.“

Der SpiFa erwarte auch, dass sich der Gesetzgeber endlich funktionierenden Regelungen zur Finanzierung der variablen Sachkosten sowie Pathologiekosten zuwende und auch gesetzlich klarstelle, dass die erforderlichen anästhesiologischen Vorleistungen nicht von den Fallpauschalen erfasst sind.

„Darüber hinaus erwarten wir vom Gesetzgeber, diejenigen Regelungen, die verhindern, dass Kinder und Jugendliche sowie Menschen mit Behinderung von der Ambulantisierung profitieren, so schnell wie möglich wieder zu streichen,” so Weinhart.

Pressemitteilung herunterladen: PM_Ambulantisierung-Hybrid-DRG

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Dr. med. Andreas Köhler für den SpiFa e.V.
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