Im Zuge des GKV-Spargesetzes will die Bundesregierung die Finanzierung ambulanter Operationen künftig deutlich beschneiden. Vergütungsdeckelungen für ambulante Operateurinnen und Operateure in Tageskliniken oder spezialisierten Praxen sollen faktisch wieder eingeführt werden. Krankenhäuser hingegen sollen keinen derartigen Beschränkungen unterliegen.
Der SpiFa sieht darin eine gravierende Benachteiligung der ambulanten Versorgung. Ambulante Operationen werden dadurch unwirtschaftlicher, eine Rückverlagerung in den stationären Bereich ist die Folge. Die im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD aus guten Gründen festgehaltenen Ambulantisierungsziele werden dadurch völlig ad absurdum geführt.
„Es ist nahezu grotesk, wenn die Politik sich die Ambulantisierung plakativ auf die Fahne schreibt und den ambulanten Bereich gegenüber Krankenhäusern durch ihr Tun dann derart benachteiligt. Absehbar ist, dass Patientinnen und Patienten für Operationen wieder öfter im Krankenhaus landen, obwohl das medizinisch völlig vermeidbar wäre“, so der Vorstandsvorsitzende des SpiFa, Dr. med. Dirk Heinrich.
Für den SpiFa ist klar: Operationen zunehmend ambulant durchführen zu können ist eine der großen Errungenschaften des medizinischen Fortschritts. Damit geht nicht nur eine deutliche Entlastung für Patientinnen und Patienten einher, denen ein unnötiger Krankenhausaufenthalt erspart bleibt. Auch das Gesundheitssystem insgesamt profitiert mittel- bis langfristig von deutlich niedrigeren Kosten. Vor dem Hintergrund der angespannten Finanzlage der GKV kann es daher nur heißen: Mehr Ambulantisierung.
„Die Ambulantisierungsdynamik grade jetzt politisch zu sabotieren, schadet Patientinnen und Patienten und unserem Gesundheitssystem insgesamt. Hier wird gegen jede Vernunft ein teurer Schutzzaun für Krankenhäuser errichtet“, so Dr. Heinrich weiter.
Der SpiFa fordert die Abgeordneten des Deutschen Bundestages daher nachdrücklich auf, eine Budgetierung des ambulanten Operierens zu verhindern.
Pressemitteilung herunterladen: SpiFa-PM_Budgetierung ambulanter Operationen ist teurer Schutzzaun für die Krankenhäuser
Zum heutigen 10. Juni 2026 haben die fachübergreifenden Ärzteverbände MEDI Geno Deutschland und MEDI Baden-Württemberg niedergelassene Ärztinnen und Ärzte im gesamten Bundesgebiet zur ganztätigen Praxisschließung aufgerufen. Hintergrund dessen ist die in dieser Woche stattfindende erste Lesung des GKV-Spargesetzes im Deutschen Bundestag sowie die tagende Gesundheitsministerkonferenz.
Der SpiFa als Stimme von 160.000 Fachärztinnen und Fachärzten sieht sich dadurch in seinen wiederholten Warnungen gegenüber dem Bundesministerium für Gesundheit und den Abgeordneten des Deutschen Bundestages bestätigt. Wird der Gesetzentwurf in seiner jetzigen Form beschlossen, werden ab 2027 mindestens 46 Millionen Facharzttermine ersatzlos wegfallen. Besonders betroffen sind davon chronisch Kranke, ältere Menschen und Patientinnen und Patienten mit akutem Behandlungsbedarf.
Das politische Anliegen der protestierenden Fachärztinnen und Fachärzte, auf die Gefahr aufmerksam zu machen, die von GKV-Spargesetz für die Versorgung der Patientinnen und Patienten ausgeht, ist aus Sicht des SpiFa allzu nachvollziehbar.
„Wir warnen seit Wochen: Dieses Gesetz schwächt die ambulante Versorgung. Es führt in seiner jetzigen Form zu weniger Facharztterminen und längeren Wartezeiten für gesetzlich Versicherte. Seine negativen Effekte werden sofort spürbar sein. In jedem Bundesland, ob in der Stadt oder auf dem Land, in jedem Wahlkreis. Die heutigen Ärzteproteste sind ein deutlicher Weckruf für die Politik“, so der Vorstandsvorsitzende des SpiFa, Dr. med. Dirk Heinrich.
Der SpiFa appelliert erneut eindringlich an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf grundlegend zu überarbeiten und sich dabei ehrlich zu machen.
„Die Politik darf sich keinen Illusionen hingeben: Was nicht mehr bezahlt wird, findet auch nicht statt. Wer Beitragsstabilität anstrebt, kann zudem nicht gleichzeitig Versichertengelder zweckentfremden, um damit den Bundeshaushalt zu sanieren. Das ist maximal unglaubwürdig. Versichertengelder gehören in die Versorgung, nicht in staatliche Prestigeprojekte“, so Dr. Heinrich weiter.
Pressemitteilung herunterladen: SpiFa-PM_Ärzteproteste sind deutlicher Weckruf für die Politik
Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) kritisiert die kurzfristig eingebrachten Änderungsanträge der Regierungsfraktionen zum Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG), mit denen Apotheken künftig venöse Blutentnahmen bei Erwachsenen zu diagnostischen Zwecken ermöglicht werden sollen. Aus Sicht des SpiFa ist diese Regelung weder sachgerecht noch erforderlich und wirft erhebliche Fragen mit Blick auf Qualitätssicherung, medizinische Verantwortung und Patientensicherheit auf.
„Wer venöse Blutentnahmen in Apotheken als niedrigschwelligen Service verkauft, verkennt den medizinischen Kern des Problems“, erklärt Dr. med. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa. „Blutabnahme ist nicht bloß ein technischer Handgriff. Sie ist Teil eines ärztlich verantworteten diagnostischen Prozesses – von Anamnese und Indikationsstellung über Präanalytik, Laborverfahren und Befundbewertung bis hin zur therapeutischen Konsequenz. Genau diese Verantwortung darf die Politik nicht durch die Hintertür aus der ärztlichen Versorgung herauslösen.“
Der SpiFa sieht in den geplanten Änderungen eine weitere Verschiebung medizinischer Leistungen in Strukturen, die nicht Teil der fachärztlich verantworteten Diagnostik sind. Gerade bei Laboruntersuchungen entscheidet nicht allein die Blutentnahme über die Qualität des Ergebnisses. Auch Lagerung, Transport, Weiterverarbeitung und Einordnung der Befunde sind für die Patientensicherheit entscheidend.
„Diagnostik endet nicht an der Kanüle“, so Heinrich weiter. „Wer Blut entnimmt, muss auch wissen, warum, wofür, unter welchen Bedingungen und mit welcher medizinischen Konsequenz. Es reicht nicht, einen einzelnen Prozessschritt detailliert zu regeln und die entscheidenden Fragen der Verantwortung und Befundinterpretation offen zu lassen.“
Bestehende fachärztliche Strukturen nutzen statt Doppelstrukturen schaffen
Der SpiFa fordert, niedrigschwellige diagnostische Angebote nicht über neue Parallelstrukturen aufzubauen, sondern bestehende qualitätsgesicherte Versorgungswege zu stärken. Fachärztliche Labore und ärztliche Praxen verfügen bereits heute über etablierte, flächendeckende und qualitätsgesicherte Strukturen für medizinische Labordiagnostik.
„Wenn der Gesetzgeber den Zugang zu Diagnostik verbessern will, dann muss er die vorhandenen ärztlichen und fachärztlichen Strukturen stärken, nicht umgehen“, betont Heinrich. „In Zeiten knapper personeller und finanzieller Ressourcen ist es geradezu widersinnig, zusätzliche Doppelstrukturen aufzubauen, während bewährte Versorgungsstrukturen unter Druck stehen.“
Besonders kritisch sieht der SpiFa, dass der Änderungsantrag zwar die Durchführung venöser Blutentnahmen in Apotheken ermöglicht, zentrale Folgefragen jedoch unbeantwortet lässt. Dazu gehören insbesondere die qualitätsgesicherte Weiterverarbeitung der Proben, Transportwege, Verantwortlichkeiten bei auffälligen Befunden sowie die medizinische Einordnung der Ergebnisse.
Ärztliche Diagnostik darf nicht beliebig zerlegt werden
Der SpiFa warnt davor, diagnostische Leistungen schrittweise aus ihrem ärztlichen Gesamtzusammenhang herauszulösen. Medizinische Diagnostik ist kein beliebig modularisierbares Dienstleistungsangebot, sondern Teil der ärztlichen Heilkunde.
„Die Politik darf medizinische Versorgung nicht in einzelne Servicebausteine zerlegen und dabei so tun, als bliebe die Qualität automatisch erhalten“, erklärt Heinrich. „Patientinnen und Patienten brauchen klare Verantwortlichkeiten, verlässliche Standards und eine ärztliche Einordnung diagnostischer Ergebnisse. Alles andere ist gesundheitspolitische Symbolik zulasten der Versorgungssicherheit.“
Der SpiFa spricht sich daher gegen die geplante Ermöglichung venöser Blutentnahmen zu diagnostischen Zwecken in Apotheken aus und fordert den Gesetzgeber auf, die entsprechenden Änderungsanträge im weiteren Verfahren zu streichen beziehungsweise grundlegend zu überarbeiten.
Pressemitteilung herunterladen: PM_SpiFa warnt vor Ausweitung diagnostischer Leistungen in Apotheken
Aus Sicht des SpiFa ist ein solches Instrument zwingend erforderlich, wenn ein künftiges Primärversorgungssystem nicht zu zusätzlicher Bürokratie, längeren Wartezeiten und noch stärker belasteten Praxen führen soll. Ohne digitale Ersteinschätzung drohen unnötige Präsenzkontakte, blockierte Kapazitäten und eine weitere Verknappung ärztlicher Zeit dort, wo sie medizinisch am dringendsten gebraucht wird.
Der GeDIG-Referentenentwurf erkennt zwar an, dass eine digitale Bedarfseinschätzung Beschwerden standardisiert erfassen, Notwendigkeit und Dringlichkeit bewerten und Patientinnen und Patienten in die geeignete Versorgungsebene leiten soll. Umso problematischer ist, dass die Ausgestaltung dieses zentralen Steuerungsinstruments gemeinsam mit dem GKV-Spitzenverband erfolgen soll. Damit droht die digitale Ersteinschätzung zu einem Einfallstor für kostenträgergeprägte Zugangssteuerung zu werden. Maßstab für Dringlichkeit und Versorgungsbedarf müssen allein medizinische Kriterien, fachliche Evidenz und die reale Versorgungssituation sein, nicht die Steuerungsinteressen der Kostenträger.
Dazu erklärt der Vorstandsvorsitzende des SpiFa, Dr. med. Dirk Heinrich:
„In einem Gesundheitssystem mit Millionen Patientenkontakten pro Woche ist es schlicht unrealistisch, alle Zugänge rein analog zu organisieren. Ohne digitale, ärztlich entwickelte Triage verlieren wir Zeit, Ressourcen und letztlich Versorgungsqualität.“
Eine digitale Ersteinschätzung muss den tatsächlichen Behandlungsbedarf und die medizinische Dringlichkeit vor dem ersten Arztkontakt prüfen. Sie muss zwischen Routineanliegen, Vorsorge, neuen Beschwerden und dringlichem Behandlungsbedarf unterscheiden, die passende Versorgungsebene bestimmen und innerhalb der ambulanten Versorgung die zuständige Fachgruppe sowie die Dringlichkeit festlegen.
Der SpiFa stellt klar: Eine solche Ersteinschätzung muss leitliniengerecht, evidenzbasiert, transparent und regelmäßig evaluiert sein. Sie darf nicht versicherungs- oder kostenträgergesteuerten Logiken folgen. Entwicklung und Steuerung müssen deshalb in enger Abstimmung mit der Ärzteschaft und unter Verantwortung der ärztlichen Selbstverwaltung erfolgen. Alles andere wäre keine medizinische Steuerung, sondern administrative Vorselektion.
„Digitale Ersteinschätzung kann Versorgung verbessern, wenn sie medizinisch denkt und nicht administrativ. Sie muss Ärztinnen und Ärzte entlasten, Patientinnen und Patienten Orientierung geben und unnötige Doppeluntersuchungen vermeiden“, so Dr. med. Norbert Smetak, Mitglied des Vorstandes des SpiFa.
Zugleich muss das Verfahren barrierefrei sein und auch telefonisch genutzt werden können. Patientinnen und Patienten mit dauerhaftem fachärztlichem Behandlungsbedarf dürfen nicht immer wieder neu durch ein digitales Ersteinschätzungsverfahren geleitet werden. Für sie muss ein direkter fachärztlicher Zugang möglich bleiben. Ein digitales Primärversorgungssystem darf aus Versorgungssteuerung keine Zugangshürde machen.
Eine digitale Ersteinschätzung kann zudem nur wirksam sein, wenn sie mit elektronischer Überweisung und Terminvermittlung sinnvoll verknüpft wird. Wenn dadurch medizinischer Bedarf festgestellt wird, müssen die daraus folgenden fachärztlichen Leistungen vollständig entbudgetiert werden. Andernfalls droht ein System, das Bedarf zwar erkennt, Versorgung aber weiter künstlich begrenzt. Das wäre digitale Steuerung ohne Versorgungsversprechen.
Der SpiFa appelliert daher an die Gesundheitspolitik, ein Primärversorgungssystem nur mit einer verpflichtenden, praxisgerechten und ärztlich gesteuerten digitalen Ersteinschätzung als zentralem Element umzusetzen.
Pressemitteilung herunterladen: PM_Digitale Ersteinschätzung braucht medizinischen Kompass statt Kassenlogik
Im Rahmen des Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) plant die Bundesregierung unter anderem, den Krankenkassen künftig das Recht einzuräumen, über die elektronische Patientenakte (ePA) umfassend auf Gesundheitsdaten ihrer Versicherten zuzugreifen und diese auszuwerten. Bislang sind diese Daten eine Angelegenheit zwischen Patientinnen und Patienten und den sie behandelnden Ärztinnen und Ärzten. Dadurch sind sie durch die ärztliche Schweigepflicht besonders geschützt.
Der SpiFa stellt klar: Datenschutz ist ein hohes Gut, das gilt insbesondere für den Schutz hochsensibler und höchstpersönlicher Gesundheitsdaten. Krankenkassen unterliegen – anders als Ärztinnen und Ärzte – keinen vergleichbaren, strengen gesetzlichen Regelungen zum Umgang mit diesen Daten. Zudem drohen eindeutige Interessenkonflikte auf Seiten der Krankenkassen, die basierend auf den ihnen dann zur Verfügung stehenden Gesundheitsdaten ihrer Versicherten Einfluss auf deren Gesundheitsversorgung nehmen könnten. Dadurch stünden finanzielle Interessen der Krankenkassen der ärztlich festgestellten medizinischen Notwendigkeit gegenüber.
Der Vorstandsvorsitzende des SpiFa, Dr. med. Dirk Heinrich warnt:
„Hochsensible Gesundheitsdaten gehören weiterhin in den von der ärztlichen Schweigepflicht geschützten Raum zwischen Arzt und Patient, nicht in die Hände von Krankenkassen. Wenn Kostenträger plötzlich präzise Gesundheitsprofile ihrer Versicherten anfertigen können, ist der Weg zur Einmischung in deren Lebensweise und Gesundheitsversorgung bereitet.“
Der SpiFa betont ausdrücklich die Bedeutung einer fortschreitenden Digitalisierung im Gesundheitswesen. Hier besteht im internationalen Vergleich deutlicher Nachholbedarf. Insbesondere die ePA kann hierzu einen wichtigen Beitrag leisten. Ein unbedachter Umgang mit hochsensiblen, dort hinterlegten Versichertendaten gefährdet aus Sicht des SpiFa allerdings die Akzeptanz digitaler Anwendungen unter Patientinnen und Patienten und deren Vertrauen.
„Patientinnen und Patienten müssen sich stets darauf verlassen können, dass alles, was sie ihren Ärztinnen und Ärzten über ihren Gesundheitszustand anvertrauen, streng geschützt bleibt. Vertraulichkeit ist die Grundlage für Offenheit im Gespräch und somit für eine gute Diagnostik und Behandlung. Ohne Vertrauen gibt es keine gute Medizin“, so Dr. Heinrich weiter.
Digitalisierung im Gesundheitswesen braucht Sicherheit, Transparenz und Respekt vor der ärztlichen Schweigepflicht. Der SpiFa fordert die Bundesregierung auf, diesen Grundsatz auch im Rahmen des GeDIG zu wahren.
Pressemitteilung herunterladen: PM_Hochsensible Gesundheitsdaten gehören nicht in die Hände von Krankenkassen
Der unlängst vorgelegte Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit zum GeDIG sieht vor, dass Patientinnen und Patienten künftig über die von ihrer jeweiligen Krankenkasse zur Verfügung gestellte Apps zur elektronischen Patientenakte (ePA) Terminbuchungen in Arztpraxen vornehmen.
Was auf den ersten Blick pragmatisch scheint, ist aus Sicht des SpiFa in Wahrheit das Einfallstor für Krankenkassen, Zugriff auf Praxisverwaltungssysteme zu erhalten und sich in die interne Praxisorganisation und Terminvergabe einzumischen. Der SpiFa sieht darin einen schwerwiegenden Eingriff in die Autonomie der Praxen und einen Angriff auf ärztliche Freiberuflichkeit.
Dazu erklärt der Vorstandsvorsitzende des SpiFa, Dr. med. Dirk Heinrich:
„Und um es ganz klar zu sagen: Das geht in Richtung Staatsmedizin. Wir Fachärztinnen und Fachärzte sind Freiberuflerinnen und Freiberufler, keine Angestellten oder Beamten der Krankenkassen. Wir lassen uns weder jetzt noch künftig von irgendeiner Krankenkasse vorschreiben, wann und an wen wir unsere Termine zu vergeben haben.“
Zudem zeigt sich der SpiFa irritiert über offensichtliche Fehlannahmen, auf denen der Referentenentwurf an dieser Stelle fußt.
Er lässt das Verständnis für die Komplexität der Organisation einer Arztpraxis gänzlich vermissen. Termine sind keine beliebig verfügbaren Zeitfenster. Unterschiedliche Behandlungen erfordern unterschiedliche personelle, technische und organisatorische Ressourcen. Hierüber im Einzelfall zu befinden, ist ausschließlich Sache ärztlicher Verantwortung.
Darüber hinaus kritisiert der SpiFa ausdrücklich, dass ambulante fachärztliche Versorgung mit vertragsärztlicher Versorgung gleichgesetzt wird.
„Es wird völlig verkannt, dass die Versorgung gesetzlich Versicherter nur einen Teil des Praxisalltags von Fachärztinnen und Fachärzten darstellt. Krankenkassen, wie im vorliegenden Referentenentwurf beabsichtigt, auch auf Versorgungsaspekte zugreifen zu lassen, die sie und ihre Versicherten gar nicht betreffen, entbehrt erst recht jeglicher Grundlage“, so Dr. Heinrich.
Pressemitteilung herunterladen: PM_GeDIG: SpiFa kritisiert Pläne für Zugriff der Krankenkassen auf Terminvergabe scharf
Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) warnt eindringlich vor den dramatischen Folgen des geplanten GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes. Wird der Gesetzentwurf in seiner jetzigen Form beschlossen, werden im kommenden Jahr mindestens 46 Millionen Facharzttermine ersatzlos wegfallen. Leidtragende sind die gesetzlich Versicherten, die sich auf deutlich längere Wartezeiten und eine spürbar schlechtere fachärztliche Versorgung einstellen müssen.
Mit der geplanten Streichung der extrabudgetären Vergütung für offene Sprechstunden und kurzfristig vermittelte Facharzttermine entzieht die Bundesregierung den Facharztpraxen die wirtschaftliche Grundlage für zusätzliche Versorgungsangebote. Gleichzeitig sollen die Praxen weiterhin denselben Versorgungsumfang leisten. Für den SpiFa, ist klar: Das sind faktisch Leistungskürzungen für gesetzlich Versicherte durch die Hintertür.
Die Folgen treffen Patientinnen und Patienten unmittelbar. Offene Sprechstunden werden reduziert, kurzfristige Termine verschwinden und die Wartezeiten auf fachärztliche Behandlungen werden massiv ansteigen. Besonders betroffen sind chronisch Kranke, ältere Menschen und Patientinnen und Patienten mit akutem Behandlungsbedarf.
„Die Bundesregierung spart auf dem Rücken der Patientinnen und Patienten. Wenn Leistungen nicht mehr finanziert werden, können sie schlicht nicht mehr in bisherigem Umfang angeboten werden. Mindestens 46 Millionen Facharzttermine werden dadurch im kommenden Jahr ersatzlos wegfallen. Das ist ein massiver Eingriff in die medizinische Versorgung gesetzlich Versicherter, auch wenn die Bundesregierung anderes behauptet“, erklärt der Vorstandsvorsitzende des SpiFa, Dr. med. Dirk Heinrich.
Als Stimme von rund 160.000 Fachärztinnen und Fachärzten weist der SpiFa nachdrücklich darauf hin, dass bereits heute Leistungen in erheblichem Umfang ohne ausreichende Vergütung erbracht werden. Dadurch trägt die Fachärzteschaft bereits jetzt Milliardenbeträge zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung bei.
Der Verband fordert den Deutschen Bundestag daher auf, den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf grundlegend zu überarbeiten. Konkrete Vorschläge seitens der Fachärzteschaft liegen hierzu vor.
Pressemitteilung herunterladen: PM_Wegfall von mindestens 46 Millionen Facharztterminen














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Vorstandsvorsitzender SpiFa
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Stv. 2. Vorstandsvorsitzender SpiFa
(Bildrechte: SpiFa e.V.)
Stv. 3. Vorstandsvorsitzender SpiFa
(Bildrechte: SpiFa e.V.)
Mitglied des Vorstandes SpiFa
(Fotograf: Phil Dera)
Mitglied des Vorstandes SpiFa
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Kooptiertes Mitglied des Vorstandes SpiFa
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Kooptiertes Mitglied des Vorstandes SpiFa
(Fotograf: James Zabel)
Hauptgeschäftsführer SpiFa
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