Schon in seinem Jahresgutachten 2018 hat der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen die Einrichtung von Integrierten Notfallzentren (INZ) mit gemeinsamen Tresen gefordert, in denen Ärztinnen und Ärzte der KVen oder jedenfalls vom Krankenhaus unabhängige Ärztinnen und Ärzte entscheiden. Auch die extrabudgetäre Vergütung für Leistungen in der Akut- und Notfallversorgung wurde empfohlen. Zudem sprach sich der SVR dafür aus, dass niedergelassene Ärztinnen und Ärzte zu Praxisöffnungszeiten auch weiterhin als erste Ansprechpartner fungieren sollen.
Der SpiFa sieht die Reform der Notfallversorgung als dringlich an und drängt auf Umsetzung dieser Empfehlungen des Sachverständigenrates. In seiner Stellungnahme anlässlich der öffentlichen Anhörung im Deutschen Bundestag zur Notfallreform des SpiFa heißt es:
„Die grundsätzliche Leitung und Verantwortung der einzurichtenden Ersteinschätzungsstelle durch das Krankenhaus dürfte dazu führen, dass bei der Steuerung der Patientinnen und Patienten durch die Ersteinschätzungsstelle einerseits in die Notaufnahme des Krankenhauses oder andererseits in die KV-Notdienstpraxen bzw. kooperierende vertragsärztliche Praxen weiterhin nicht am medizinischen Bedarf orientierte Einschätzungen getroffen werden, sondern eine bettenauslastungsorientierte und damit vor allem für das Krankenhaus ökonomisch orientierte Entscheidung durch die unter der Leistung des Krankenhauses stehende Ersteinschätzungsstelle.“
Der Vorstandsvorsitzende des SpiFa, Dr. med. Dirk Heinrich, erklärt dazu: „Zu einer effektiven Patientensteuerung gehört auch, jene Trampelpfade konsequent zu beseitigen, die Krankenhausträger zuweilen zur Befüllung ihrer Betten nutzen. Notaufnahmen, die nicht Teil eines INZ sind, darf es deshalb zukünftig nicht mehr geben. Sie müssen dicht gemacht werden.“
Der SpiFa-Hauptgeschäftsführer, Dr. André Byrla, ergänzt: „Bereits im Jahr 2013 lag das Erlösvolumen für ambulant-sensitive Krankenhausfälle ohne Einweisung in der stationären Versorgung bei 4,8 Mrd. EUR. Das sind Fälle, die per Definition zu 100 Prozent vermeidbar wären. Befragt man Experten, erhält man die Einschätzung, dass dieses Erlösvolumen heute bei mindestens 10 Mrd. EUR pro Jahr liegt. Wer nicht weiß, woher das Geld zur Stärkung der ambulanten Regel- und Notfallversorgung kommen soll, wirft also Nebelkerzen.“
Pressemitteilung herunterladen: Notfallreform im Bundestag
Der Vorstand des Spitzenverbands der Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e. V. (SpiFa) hat Markus Haist, den 2. Vorsitzenden des Berufsverbands der Frauenärzte e. V. (BVF) auf Vorschlag der Frauenärzte in den SpiFa-Vorstand kooptiert. Damit sind die Frauenärztinnen und Frauenärzte wieder unmittelbar im Vorstand des SpiFa vertreten.
Seit Gründung des SpiFa war der BVF als SpiFa-Gründungsmitglied durch seinen langjährigen Präsidenten, Dr. med. Christian Albring, bis zur regulären Neuwahl im Jahr 2023 als 2. Vorsitzender im SpiFa-Vorstand vertreten. Albring hatte auch durch sein persönliches Engagement die gemeinsame Interessenvertretung aller Fachärztinnen und Fachärzte in Klinik und Praxis 10 Jahre lang geprägt. Mit der Kooptierung von Markus Haist ist der BVF nun wieder im SpiFa-Vorstand.
„Wir freuen uns, dass Markus Haist uns zukünftig unterstützen wird. Mit der Kooptierung des BVF in den SpiFa-Vorstand wird die Interessenvertretung der Fachärzteschaft insgesamt gestärkt. Inhaltlich können wir zukünftig nun noch stärker die Wichtigkeit der fachärztlichen Versorgung für die Frauengesundheit adressieren.“, so Dr. med. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa e.V.
„Ich freue mich auf die neue Aufgabe. Mir ist es wichtig, die Expertise zu unserem Fachbereich in den Vorstand einzubringen. Mögliche Auswirkungen von Gesetzesvorhaben auf die Gynäkologie und Geburtshilfe werde ich mit besonderer Wachsamkeit verfolgen.“, kommentiert Markus Haist.
Pressemitteilung herunterladen: Frauenärzte wieder im SpiFa-Vorstand
Die Mitgliederversammlung des Spitzenverbands Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) hat im Zuge einer Nachwahl im Vorstand des SpiFa e.V. Herrn Prof. Dr. med. Hermann Helmberger, bisher kooptiertes Mitglied im SpiFa-Vorstand, zum 3. Vorsitzenden gewählt. Er ist Präsident des Berufsverbandes der Deutschen Radiologen e.V. (BDR) sowie Präsident der Bayerischen Röntgengesellschaft (BRG) und Chefarzt der Abteilung für Diagnostische und Interventionelle Radiologie/Nuklearmedizin im Klinikum Dritter Orden und am Zentrum für Radiologie und Nuklearmedizin Nymphenburg, München. Die Nachwahl war notwendig geworden, da im Zuge des erklärten Austritts des Berufsverbands Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten (BDA) aus dem SpiFa e.V. und seinen ordentlichen Ausschüssen zum Jahresende Jörg Karst sein Vorstandsamt niedergelegt hatte. Über den personellen Wechsel zeigt sich die Mitgliederversammlung sehr zufrieden. „Dass wir mit Prof. Dr. med. Helmberger nun einen Vertreter der Krankenhausärzte als 3. Vorsitzenden haben, stärkt die stationär tätigen Berufsträger in unserem Verband, was auf ausdrückliche Unterstützung trifft. Bereits im vergangenen Jahr hat uns Prof. Dr. med. Helmberger als kooptiertes Vorstandsmitglied mit seinem Einsatz für die Interessen aller freiberuflich tätigen Fachärztinnen und Fachärzte über die Sektorengrenzen hinweg konstruktiv unterstützt“, so Dr. med. Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa e.V.
Pressemitteilung herunterladen: Nachwahl im Vorstand des SpiFa e.V
Bereits im Regierungsentwurf des KHVVG aber auch nach den nunmehr bekannt gewordenen Änderungsformulierungen der Ampel-Fraktionen soll die Finanzierung der vertragsärztlichen Leistungen ermächtigter sektorenübergreifender Versorgungseinrichtungen und Krankenhäusern weiterhin über die vertragsärztliche Gesamtvergütung und damit im Ergebnis aus dem Budget der vertragsärztlich tätigen Fachärztinnen und Fachärzte erfolgen.
Der SpiFa sieht dies nach wie vor als äußerst kritisch an und mahnt nochmals nachdrücklich zu Änderungen. SpiFa-Vorsitzender Dr. Dirk Heinrich: „Die bereits heute bestehende Unterfinanzierung der ambulanten fachärztlichen Versorgung wird sich so in Zukunft weiter verschärfen. Die ermächtigten Einrichtungen haben keinerlei Anreize, die ambulante Versorgung spürbar zu unterstützen. Auch deshalb braucht es jetzt unbedingt die vollständige Entbudgetierung der fachärztlichen Versorgung. Jede von den Fachärztinnen und Fachärzten ordnungsgemäß erbrachte, medizinisch indizierte Leistung muss zukünftig vollumfänglich und vollständig von den Krankenkassen bezahlt werden!“
Eine Schieflage sieht der SpiFa auch vor dem Hintergrund der dualen Krankenhausfinanzierung:
„Die Regelung stellt auch deshalb eine grobe Ungerechtigkeit dar, weil Krankenhäuser im Gegensatz zu niedergelassenen Fachärztinnen und Fachärzten ihre Infrastruktur und Geräte über die Länder finanziert bekommen. Ihnen die gleiche Vergütung zu zahlen, benachteiligt die niedergelassenen Fachärztinnen und Fachärzte. Für jene Fachärztinnen und Fachärzte in den Kliniken stellt die Neuregelung zudem eine zusätzliche Belastung dar, die wir ebenfalls ablehnen“, erklärt Dr. Dirk Heinrich.
Darüber hinaus sieht der SpiFa vor dem Hintergrund fehlender Regelungen zur Festlegung und Sicherung des mit der Einrichtungsermächtigung verbunden Versorgungsauftrages hohes Missbrauchspotential. „Wer die Hoffnung hatte, es gibt Unterstützung bei der bedarfsgerechten Patientenversorgung in unterversorgten Gebieten, der muss jetzt erkennen: Das wird ein Verschiebebahnhof von ambulanten Krankenhauspatienten in die stationäre Krankenhausversorgung und zurück in die ambulante Krankenhausversorgung. Das alles führt nur zur Entlastung von Krankenhausbudgets zu Lasten der Patienten und Vertragsärzte“, so der SpiFa-Vorsitzende abschließend.
Pressemitteilung herunterladen: PM_SpiFa lehnt Neuregelung zur Ermächtigung ab
Schon alleine das Gedankenspiel des GKV-Spitzenverbandes, Vertragsärztinnen und Vertragsärzten gesetzliche Verpflichtungen zur Meldung von Arztterminen aufzuerlegen und gesetzliche Möglichkeiten für die Krankenkassen zur Terminsteuerung zu schaffen, ist ein deutlicher Angriff auf die ärztliche Freiberuflichkeit.
„Weder Krankenkassen noch andere sonstige Institutionen haben zu entscheiden, wem Ärztinnen und Ärzte wann einen Termin geben und wen Ärztinnen und Ärzte wann behandeln. Diese Entscheidungen sind an das ärztliche freie Berufsbild geknüpfte, ureigene Aufgaben der Ärztinnen und Ärzte, die sich ihrem ärztlichen Beruf, der ärztlichen Ethik und ihren Patientinnen und Patienten verpflichtet fühlen,“ so Dr. Helmut Weinhart, zweiter stellvertretender Vorsitzender des SpiFa. „Solcherlei Angriffe auf die ärztliche Freiberuflichkeit müssen aufhören. Ärztinnen und Ärzte sind keine Beamten der Krankenkassen und wir empfehlen dem GKV-Spitzenverband, sich schnell wieder seinen eigenen Aufgaben zuzuwenden.“
Einen guten Rat möchte auch der SpiFa-Vorsitzende Dr. Dirk Heinrich dem GKV-Spitzenverband und den gesetzlichen Krankenkassen geben: „Der GKV-Spitzenverband und die Krankenkassen sollten sich endlich um diejenigen Versicherten kümmern, die von Arzt zu Arzt zu Arzt hüpfen oder Termine am laufenden Band vereinbaren, ohne diese wahrzunehmen. Es muss aufhören, dass Versicherte die Solidarität der Versichertengemeinschaft und die Zeit der Ärztinnen und Ärzte missbrauchen!“
Zugleich fordert der SpiFa die Politik auf, sich gegenüber den Angriffen des GKV-Spitzenverbandes auf die ärztliche Freiberuflichkeit standhaft zu zeigen. „Die Politik darf dem fehlgeleiteten Lobbyismus des GKV-SV nicht auf den Leim gehen. Auch im Sinne der Patientinnen und Patienten müssen sinnlose Bürokratie, Budgets und Quoten endlich abgeschafft werden!“, so Heinrich.
Pressemitteilung herunterladen: PM FÄ sind keine KV-Beamten
Hierzu Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa: „Die fachärztliche Versorgung wird immer teurer: steigende Betriebskosten, Teuerungen durch Innovationen und auch der steigende Bedarf an Behandlung durch immer mehr Patientinnen und Patienten sorgen für einen stetig steigenden finanziellen Aufwand. Die nun vereinbarte Steigerung für 2025 deckt diese steigenden Kosten bei Weitem nicht ab. In Zeiten, in denen sich Versorgung ohnehin immer schwerer flächendeckend oder wohnortnah organisieren lässt, werden mit solchen Honorarabschlüssen die niedergelassenen Strukturen weiter geschwächt.“
Gleichwohl begrüßt der SpiFa die strukturellen Veränderungen bei der künftigen Ermittlung des Orientierungswertes. „Bereits die Einbeziehung der Tarifänderungen bei MFA war ein Schritt in die Nähe der Versorgungsrealität. Entsprechend werten wir es als weiteren Schritt in die richtige Richtung, dass künftig auch die Ärztinnen und Ärzte in die kontinuierliche finanzielle Wertermittlung und Definition von neuen Parametern eingebunden werden,“ so Heinrich.
PM herunterladen: PM Ergebnis Honorarverhandlungen
„Für diese Rechnung brauchen Sie kein BWL-Studium,“ so Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa. „Wenn ein Facharzt feststellt, dass der Betrieb seiner Praxis immer teurer wird und dabei auch die Lohnkosten für sein Personal stetig ansteigen, andererseits aber die angestrebte Anhebung der Vergütung für die erbrachte Leistung dies nicht einmal ansatzweise kompensiert, dann folgt als nächster logischer Schritt die Beschränkung auf das Mindestmaß an zu erbringender Leistung. Einfach gesagt: weniger Kohle, weniger Termine.“
Für die Versorgung von Patientinnen und Patienten bedeutet das also eine weitere Verknappung von Terminen. „Eine Befreiung der Facharztpraxen von der Budgetierung ist nicht in Sicht, die Honorarsteigerungen der letzten Jahre liegen weit unter der Inflationsrate, da werden bzw. müssen Fachärztinnen und Fachärzte ganz genau schauen, wofür sie ihre wertvolle Arbeitszeit zur Verfügung stellen. Das bedeutet für Patientinnen und Patienten Wartezeiten von einem halben Jahr, wahrscheinlich in der Regel sogar noch länger“, so Heinrich weiter.
Kritik übt der SpiFa auch daran, dass die Tarifsteigerungen für angestellte Fachärztinnen und Fachärzte als mögliche Referenz für die Honorarverhandlungen völlig ausgeblendet werden. „Im Rahmen der Verhandlungsrunden hat der Marburger Bund im vergangenen Jahr eine – wohl gemerkt – völlig legitime Steigerung von 8,8 Prozent für angestellte Fachärztinnen und Fachärzte erwirkt. Kein Arzt und keine Ärztin mit eigener Niederlassung versteht, warum dies von den Verhandlungspartnern nicht auch als Richtwert für die derzeitigen Honorarverhandlungen verstanden wird. Und dies auch gerade vor dem Hintergrund, dass sie auch noch das unternehmerische Risiko für den Praxisbetrieb, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und nicht zuletzt sich selbst tragen“, so Heinrich.
Pressemitteilung herunterladen: PM Honorarverhandlungen
Vorstandsvorsitzender SpiFa
(Bildrechte: SpiFa e.V.)
Stv. 3. Vorstandsvorsitzender SpiFa
(Bildrechte: SpiFa e.V.)
Mitglied des Vorstandes SpiFa
(Bildrechte: SpiFa e.V.)
Hauptgeschäftsführer des SpiFa
(Bildrechte: SpiFa e.V., Dr. André Byrla)
Stv. 2. Vorstandsvorsitzender SpiFa
(Bildrechte: SpiFa e.V.)
Mitglied des Vorstandes SpiFa
(Fotograf: Phil Dera)
kooptiertes Mitglied des Vorstandes SpiFa
(Bildrechte: BVF e.V.)
Ehrenpräsident SpiFa
(Fotograf: G. J. Lopata)
Vorstandsvorsitzender SpiFa
(Bildrechte: SpiFa e.V.)
Stv. 2. Vorstandsvorsitzender SpiFa
(Bildrechte: SpiFa e.V.)
Stv. 3. Vorstandsvorsitzender SpiFa
(Bildrechte: SpiFa e.V.)
Mitglied des Vorstandes SpiFa
(Fotograf: Phil Dera)
Mitglied des Vorstandes SpiFa
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kooptiertes Mitglied des Vorstandes SpiFa
(Bildrechte: BVF)
Ehrenpräsident SpiFa
(Fotograf: G. J. Lopata)
Hauptgeschäftsführer SpiFa
(Bildrechte: SpiFa e.V., Dr. André Byrla)