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SpiFa: Spargesetz korrigieren: Offene Sprechstunden gleich mit abschaffen
11.09.2026
SpiFa fordert Koalition auf, bei angekündigter Korrektur der Fixkostendegression auch die Verpflichtung zu offenen Sprechstunden zu streichen
11.09.2026
SpiFa fordert Koalition auf, bei angekündigter Korrektur der Fixkostendegression auch die Verpflichtung zu offenen Sprechstunden zu streichen

Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) fordert die Regierungsfraktionen auf, eine offenbar beabsichtigte Korrektur der mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz eingeführten Fixkostendegression zu nutzen, um zugleich die Verpflichtung grundversorgender Fachärztinnen und Fachärzte zu offenen Sprechstunden abzuschaffen.

 

Mit dem Beitragssatzstabilisierungsgesetz entfällt ab 2027 die bisherige besondere Finanzierung der Leistungen in offenen Sprechstunden. An der gesetzlichen Verpflichtung zur Vorhaltung von mindestens fünf Stunden pro Woche wird bislang dennoch festgehalten.

 

Dr. med. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa:

 

„Wenn die Koalition die Fixkostendegression richtigerweise wieder streichen will, sollte sie die Gelegenheit nutzen, eine weitere Fehlentscheidung des Spargesetzes zu korrigieren. Wer den Praxen die Finanzierung der offenen Sprechstunde nimmt, kann sie nicht gleichzeitig gesetzlich zu ihrer Vorhaltung verpflichten. Deshalb gehören beide Korrekturen jetzt gemeinsam auf den Tisch.“

 

Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen nach Auffassung des SpiFa zudem, dass offene Sprechstunden kein wirklich geeignetes Instrument zur Verbesserung der Terminversorgung sind. Sie sind teuer, schaffen keine zusätzliche ärztliche Arbeitszeit und sind für die Praxen kaum planbar: Mal führen sie zu überfüllten Sprechstunden und hohem Aufwand für Ersteinschätzung und Priorisierung, mal bleiben Kapazitäten ungenutzt, während die Vorhaltekosten dennoch entstehen.

 

Zugleich widerspricht die offene Sprechstunde dem politischen Ziel einer stärkeren Patientensteuerung. Patientinnen und Patienten ohne vorherige medizinische Einschätzung nach dem faktischen Windhundprinzip in die fachärztliche Versorgung zu schicken, passt nicht zu einem System, das künftig stärker nach medizinischem Bedarf und Behandlungsdringlichkeit steuern soll.

 

„Ein Termin ist nicht einfach ein Termin und eine offene Sprechstunde schafft keine zusätzliche Versorgungskapazität“, so Heinrich. „Wir brauchen keine gesetzlich organisierten Warteschlangen, sondern eine intelligente Steuerung: Wer fachärztliche Versorgung medizinisch benötigt, muss entsprechend seiner Dringlichkeit Zugang erhalten – und diese Versorgung muss vollständig finanziert werden.“

 

Der SpiFa fordert deshalb, im Zuge der anstehenden Korrekturen am Beitragssatzstabilisierungsgesetz neben der Fixkostendegression auch die Verpflichtung zur offenen Sprechstunde zu streichen. An ihre Stelle muss eine digital unterstützte, medizinisch bedarfsgerechte Patientensteuerung mit konsequenter Finanzierung der tatsächlich notwendigen fachärztlichen Versorgung treten.

 

PM_Spargesetz korrigieren: Offene Sprechstunden gleich mit abschaffen

SpiFa: Primärversorgung darf nicht zum Nadelöhr für die Patientinnen und Patienten werden
07.09.2026
Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) warnt davor, bei den geplanten Reformen den Zugang zur fachärztlichen Versorgung so zu erschweren, dass der heutige Qualitätsstandard der Patientenversorgung verschlechtert wird. Entscheidend für die Akzeptanz einer neuen Primärversorgung...
07.09.2026
Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) warnt davor, bei den geplanten Reformen den Zugang zur fachärztlichen Versorgung so zu erschweren, dass der heutige Qualitätsstandard der Patientenversorgung verschlechtert wird. Entscheidend für die Akzeptanz einer neuen Primärversorgung sei nicht, möglichst viele Patientinnen und Patienten vom Facharzt fernzuhalten, sondern sie schnell und zuverlässig dorthin zu führen, wo ihnen bei ihrem konkreten gesundheitlichen Problem medizinisch am besten geholfen werden kann. Der Facharztstandard müsse auch künftig für gesetzlich Versicherte gelten – Patientensteuerung müsse sich an medizinischem Bedarf, der Qualität und der Dringlichkeit orientieren.

Der Hausarztverband und seine Fachgesellschaft fordern aktuell eine hausärztlich geleitete Primärversorgungspraxis als erste Anlaufstelle und behauptet, den größten Teil der Anliegen selbst abschließend behandeln zu können. Dies mag für die heute Hausarztpraxen aufsuchenden Patientinnen und Patienten gelten, es gilt jedoch nicht für die heute Facharztpraxen direkt konsultierenden Patienten. Diese werden dort in der Regel tatsächlich fallabschließend behandelt.

 

Der Irrtum, die meisten Patienten könnten in der Hausarztpraxis abschließend behandelt werden, rührt daher, dass die weit überwiegende Anzahl der Patienten, die in der Facharztpraxis heute fallabschließend behandelt werden, in der Hausarztpraxis überhaupt nicht auftauchen. Dies erklärt die Fehleinschätzung des Hausarztverbandes und seiner Fachgesellschaft. Zudem ist in der Hausarztpraxis weder das vertiefte fachspezifische Wissen vorhanden, noch die spezifischen fachärztlichen Untersuchungsmethoden und Gerätschaften, die heute für eine moderne fachärztliche Medizin erforderlich sind.

 

Der SpiFa hält eine bessere Koordination der Versorgung grundsätzlich für richtig. Eine sinnvolle Patientensteuerung muss jedoch vom medizinischen Bedarf und der heute bestmöglichen Qualität ausgehen – und nicht von dem politischen Ziel, möglichst viele Behandlungen auf einer bestimmten Versorgungsebene vermeintlich abzuschließen. Maßstab muss sein: Welche Ärztin oder welcher Arzt kann das konkrete gesundheitliche Problem fachlich am besten beurteilen und behandeln – und wie dringend ist die Behandlung.

 

„Primärversorgung darf nicht bedeuten: Hauptsache nicht zum Facharzt. Ein gutes System bringt Patientinnen und Patienten möglichst schnell zu der Ärztin oder dem Arzt, die oder der ihnen bei ihrem konkreten gesundheitlichen Problem wirklich helfen kann. Dabei müssen medizinischer Bedarf und Dringlichkeit entscheiden – nicht administrative Hürden oder gesundheitspolitische Wunschvorstellungen. Auch gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf Versorgung nach Facharztstandard. Dieser Standard ist kein Luxus, sondern Garant für Qualität und Sicherheit in der Medizin und ist am Ende auch am ressourcenschonendsten“, erklärt Dr. med. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa.

 

Zwei von drei Behandlungsfällen werden fachärztlich versorgt

 

Der SpiFa verweist zudem auf die Versorgungsrealität: Heute werden zwei von drei Behandlungsfällen in der fachärztlichen Versorgung bewältigt. Vor diesem Hintergrund ist die Vorstellung, der überwiegende Teil der medizinischen Versorgung könne künftig abschließend in der hausärztlichen Versorgung stattfinden, nicht nur unrealistisch.

 

„Wer angesichts dieser Versorgungsrealität fordert, den überwiegenden Teil der Behandlung künftig abschließend in Hausarztpraxen zu erledigen, leidet an Realitätsverweigerung. Fachärztliche Versorgung lässt sich nicht einfach in eine andere Versorgungsebene verschieben. Medizinische Spezialisierung hat einen Grund: Sie schafft Qualität, Erfahrung und Sicherheit für die Patientinnen und Patienten“, so Heinrich weiter.

 

Dabei geht es ausdrücklich nicht darum, die wichtige Rolle der Hausärztinnen und Hausärzte infrage zu stellen. Deren Expertise wird vor allem in der Koordination von multimorbid Erkrankten gebraucht. Eine leistungsfähige ambulante Versorgung braucht eine starke hausärztliche und eine starke fachärztliche Versorgung. Kooperation und sinnvolle Steuerung könnten Versorgung verbessern. Ein System, das dagegen zusätzliche Zugangshürden zwischen Patientinnen und Patienten und medizinisch notwendiger fachärztlicher Behandlung errichte, drohe Diagnosen und Therapien zu verzögern und kostet unnötig Geld.

 

Facharztstandard muss für alle Versicherten gelten

 

Aus Sicht des SpiFa muss deshalb auch in einem reformierten Primärversorgungssystem der Facharztstandard erhalten bleiben. Wenn für die Abklärung oder Behandlung einer Erkrankung spezialisiertes medizinisches Wissen erforderlich ist, muss dies den Patientinnen und Patienten zeitgerecht zur Verfügung stehen. Dies gilt unabhängig davon, ob jemand gesetzlich oder privat versichert ist.

 

Besonders deutlich wird dies bei der Versorgung von Kindern und Jugendlichen. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Erkrankungen können sich bei ihnen anders zeigen, Diagnostik und Therapie unterscheiden sich teilweise erheblich von der Erwachsenenmedizin. Deshalb sollten Kinder und Jugendliche regelhaft durch Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin versorgt werden können. Ein Primärversorgungssystem darf auch nicht dazu führen, etablierte fachärztliche Standards abzusenken oder zusätzliche Hürden vor die spezialisierte Versorgung zu setzen.

 

Der SpiFa fordert daher für die weitere Ausgestaltung der Primärversorgung:

 

     

      • Entscheidungen am medizinischen Bedarf und Dringlichkeit statt starrer Versorgungspfade,

      • einen verlässlichen und zeitgerechten Zugang zur jeweils erforderlichen fachärztlichen Kompetenz,

      • den uneingeschränkten Erhalt des Facharztstandards für gesetzlich Versicherte,

      • eine Primärversorgung, die koordiniert und vermittelt, statt fachärztliche Versorgung administrativ begrenzt,

      • eine besondere Berücksichtigung der fachärztlichen Versorgung von Kindern und Jugendlichen, neben der bereits im Koalitionsvertrag vereinbarten Augen- und Frauenheilkunde und

      • den Erhalt des Direktzugangs für chronisch erkrankte Patienten, die ständiger fachärztlicher Betreuung bedürfen sowie bei episodenhaften, länger als drei Monate dauernden Erkrankungen, bei denen fachärztliche Betreuung erforderlich ist

    „Eine Reform wird nur dann von den Menschen akzeptiert, wenn sie erleben, dass Steuerung ihre Versorgung besser macht. Wer dagegen das Gefühl bekommt, trotz eines konkreten gesundheitlichen Problems zunächst Hürden überwinden zu müssen, bevor er die notwendige fachärztliche Hilfe erhält, wird ein solches System zu Recht ablehnen. Primärversorgung muss den Weg zur richtigen Versorgung verkürzen – nicht verlängern“, so Heinrich abschließend.

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    SpiFa: Budgetierung ambulanter Operationen ist teurer Schutzzaun für die Krankenhäuser
    12.06.2026
    Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) übt scharfe Kritik an der geplanten Deckelung der Vergütung ambulanter Operationen. Diese stellt aus Sicht des SpiFa eine klare systemische Bevorteilung von Krankenhäusern und einen medizinischen Rückschritt dar. Das gesundheitspolitische...
    12.06.2026
    Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) übt scharfe Kritik an der geplanten Deckelung der Vergütung ambulanter Operationen. Diese stellt aus Sicht des SpiFa eine klare systemische Bevorteilung von Krankenhäusern und einen medizinischen Rückschritt dar. Das gesundheitspolitische Ziel der Ambulantisierung wird damit konterkariert und Kosten für das Gesundheitssystem nach oben getrieben.

    Im Zuge des GKV-Spargesetzes will die Bundesregierung die Finanzierung ambulanter Operationen künftig deutlich beschneiden. Vergütungsdeckelungen für ambulante Operateurinnen und Operateure in Tageskliniken oder spezialisierten Praxen sollen faktisch wieder eingeführt werden. Krankenhäuser hingegen sollen keinen derartigen Beschränkungen unterliegen.

    Der SpiFa sieht darin eine gravierende Benachteiligung der ambulanten Versorgung. Ambulante Operationen werden dadurch unwirtschaftlicher, eine Rückverlagerung in den stationären Bereich ist die Folge. Die im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD aus guten Gründen festgehaltenen Ambulantisierungsziele werden dadurch völlig ad absurdum geführt.

    „Es ist nahezu grotesk, wenn die Politik sich die Ambulantisierung plakativ auf die Fahne schreibt und den ambulanten Bereich gegenüber Krankenhäusern durch ihr Tun dann derart benachteiligt. Absehbar ist, dass Patientinnen und Patienten für Operationen wieder öfter im Krankenhaus landen, obwohl das medizinisch völlig vermeidbar wäre“, so der Vorstandsvorsitzende des SpiFa, Dr. med. Dirk Heinrich.

    Für den SpiFa ist klar: Operationen zunehmend ambulant durchführen zu können ist eine der großen Errungenschaften des medizinischen Fortschritts. Damit geht nicht nur eine deutliche Entlastung für Patientinnen und Patienten einher, denen ein unnötiger Krankenhausaufenthalt erspart bleibt. Auch das Gesundheitssystem insgesamt profitiert mittel- bis langfristig von deutlich niedrigeren Kosten. Vor dem Hintergrund der angespannten Finanzlage der GKV kann es daher nur heißen: Mehr Ambulantisierung.

    „Die Ambulantisierungsdynamik grade jetzt politisch zu sabotieren, schadet Patientinnen und Patienten und unserem Gesundheitssystem insgesamt. Hier wird gegen jede Vernunft ein teurer Schutzzaun für Krankenhäuser errichtet“, so Dr. Heinrich weiter.

    Der SpiFa fordert die Abgeordneten des Deutschen Bundestages daher nachdrücklich auf, eine Budgetierung des ambulanten Operierens zu verhindern.

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    SpiFa: Ärzteproteste sind deutlicher Weckruf für die Politik
    10.06.2026
    Vor dem Hintergrund der heutigen bundesweiten Ärzteproteste mahnt der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) zur Überarbeitung des GKV-Spargesetzes. Dessen Auswirkungen bewertet der SpiFa als faktische Leistungskürzungen für gesetzlich Versicherte durch die Hintertür. In...
    10.06.2026
    Vor dem Hintergrund der heutigen bundesweiten Ärzteproteste mahnt der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) zur Überarbeitung des GKV-Spargesetzes. Dessen Auswirkungen bewertet der SpiFa als faktische Leistungskürzungen für gesetzlich Versicherte durch die Hintertür. In den ganztägigen Praxisschließungen sieht er nun einen deutlichen Weckruf für die Politik.

    Zum heutigen 10. Juni 2026 haben die fachübergreifenden Ärzteverbände MEDI Geno Deutschland und MEDI Baden-Württemberg niedergelassene Ärztinnen und Ärzte im gesamten Bundesgebiet zur ganztätigen Praxisschließung aufgerufen. Hintergrund dessen ist die in dieser Woche stattfindende erste Lesung des GKV-Spargesetzes im Deutschen Bundestag sowie die tagende Gesundheitsministerkonferenz.

    Der SpiFa als Stimme von 160.000 Fachärztinnen und Fachärzten sieht sich dadurch in seinen wiederholten Warnungen gegenüber dem Bundesministerium für Gesundheit und den Abgeordneten des Deutschen Bundestages bestätigt. Wird der Gesetzentwurf in seiner jetzigen Form beschlossen, werden ab 2027 mindestens 46 Millionen Facharzttermine ersatzlos wegfallen. Besonders betroffen sind davon chronisch Kranke, ältere Menschen und Patientinnen und Patienten mit akutem Behandlungsbedarf.

    Das politische Anliegen der protestierenden Fachärztinnen und Fachärzte, auf die Gefahr aufmerksam zu machen, die von GKV-Spargesetz für die Versorgung der Patientinnen und Patienten ausgeht, ist aus Sicht des SpiFa allzu nachvollziehbar.

    „Wir warnen seit Wochen: Dieses Gesetz schwächt die ambulante Versorgung. Es führt in seiner jetzigen Form zu weniger Facharztterminen und längeren Wartezeiten für gesetzlich Versicherte. Seine negativen Effekte werden sofort spürbar sein. In jedem Bundesland, ob in der Stadt oder auf dem Land, in jedem Wahlkreis. Die heutigen Ärzteproteste sind ein deutlicher Weckruf für die Politik“, so der Vorstandsvorsitzende des SpiFa, Dr. med. Dirk Heinrich.

    Der SpiFa appelliert erneut eindringlich an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf grundlegend zu überarbeiten und sich dabei ehrlich zu machen.

    „Die Politik darf sich keinen Illusionen hingeben: Was nicht mehr bezahlt wird, findet auch nicht statt. Wer Beitragsstabilität anstrebt, kann zudem nicht gleichzeitig Versichertengelder zweckentfremden, um damit den Bundeshaushalt zu sanieren. Das ist maximal unglaubwürdig. Versichertengelder gehören in die Versorgung, nicht in staatliche Prestigeprojekte“, so Dr. Heinrich weiter.

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    SpiFa warnt vor Ausweitung diagnostischer Leistungen in Apotheken
    22.05.2026
    Patientensicherheit braucht ärztliche Verantwortung
    22.05.2026
    Patientensicherheit braucht ärztliche Verantwortung

    Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) kritisiert die kurzfristig eingebrachten Änderungsanträge der Regierungsfraktionen zum Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG), mit denen Apotheken künftig venöse Blutentnahmen bei Erwachsenen zu diagnostischen Zwecken ermöglicht werden sollen. Aus Sicht des SpiFa ist diese Regelung weder sachgerecht noch erforderlich und wirft erhebliche Fragen mit Blick auf Qualitätssicherung, medizinische Verantwortung und Patientensicherheit auf.

    „Wer venöse Blutentnahmen in Apotheken als niedrigschwelligen Service verkauft, verkennt den medizinischen Kern des Problems“, erklärt Dr. med. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa. „Blutabnahme ist nicht bloß ein technischer Handgriff. Sie ist Teil eines ärztlich verantworteten diagnostischen Prozesses – von Anamnese und Indikationsstellung über Präanalytik, Laborverfahren und Befundbewertung bis hin zur therapeutischen Konsequenz. Genau diese Verantwortung darf die Politik nicht durch die Hintertür aus der ärztlichen Versorgung herauslösen.“

    Der SpiFa sieht in den geplanten Änderungen eine weitere Verschiebung medizinischer Leistungen in Strukturen, die nicht Teil der fachärztlich verantworteten Diagnostik sind. Gerade bei Laboruntersuchungen entscheidet nicht allein die Blutentnahme über die Qualität des Ergebnisses. Auch Lagerung, Transport, Weiterverarbeitung und Einordnung der Befunde sind für die Patientensicherheit entscheidend.

    „Diagnostik endet nicht an der Kanüle“, so Heinrich weiter. „Wer Blut entnimmt, muss auch wissen, warum, wofür, unter welchen Bedingungen und mit welcher medizinischen Konsequenz. Es reicht nicht, einen einzelnen Prozessschritt detailliert zu regeln und die entscheidenden Fragen der Verantwortung und Befundinterpretation offen zu lassen.“

    Bestehende fachärztliche Strukturen nutzen statt Doppelstrukturen schaffen

    Der SpiFa fordert, niedrigschwellige diagnostische Angebote nicht über neue Parallelstrukturen aufzubauen, sondern bestehende qualitätsgesicherte Versorgungswege zu stärken. Fachärztliche Labore und ärztliche Praxen verfügen bereits heute über etablierte, flächendeckende und qualitätsgesicherte Strukturen für medizinische Labordiagnostik.

    „Wenn der Gesetzgeber den Zugang zu Diagnostik verbessern will, dann muss er die vorhandenen ärztlichen und fachärztlichen Strukturen stärken, nicht umgehen“, betont Heinrich. „In Zeiten knapper personeller und finanzieller Ressourcen ist es geradezu widersinnig, zusätzliche Doppelstrukturen aufzubauen, während bewährte Versorgungsstrukturen unter Druck stehen.“

    Besonders kritisch sieht der SpiFa, dass der Änderungsantrag zwar die Durchführung venöser Blutentnahmen in Apotheken ermöglicht, zentrale Folgefragen jedoch unbeantwortet lässt. Dazu gehören insbesondere die qualitätsgesicherte Weiterverarbeitung der Proben, Transportwege, Verantwortlichkeiten bei auffälligen Befunden sowie die medizinische Einordnung der Ergebnisse.

    Ärztliche Diagnostik darf nicht beliebig zerlegt werden

    Der SpiFa warnt davor, diagnostische Leistungen schrittweise aus ihrem ärztlichen Gesamtzusammenhang herauszulösen. Medizinische Diagnostik ist kein beliebig modularisierbares Dienstleistungsangebot, sondern Teil der ärztlichen Heilkunde.

    „Die Politik darf medizinische Versorgung nicht in einzelne Servicebausteine zerlegen und dabei so tun, als bliebe die Qualität automatisch erhalten“, erklärt Heinrich. „Patientinnen und Patienten brauchen klare Verantwortlichkeiten, verlässliche Standards und eine ärztliche Einordnung diagnostischer Ergebnisse. Alles andere ist gesundheitspolitische Symbolik zulasten der Versorgungssicherheit.“

    Der SpiFa spricht sich daher gegen die geplante Ermöglichung venöser Blutentnahmen zu diagnostischen Zwecken in Apotheken aus und fordert den Gesetzgeber auf, die entsprechenden Änderungsanträge im weiteren Verfahren zu streichen beziehungsweise grundlegend zu überarbeiten.

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    SpiFa zum GeDIG: Digitale Ersteinschätzung braucht medizinischen Kompass statt Kassenlogik
    20.05.2026
    Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzten Deutschlands e.V. (SpiFa) bewertet die im Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) vorgesehene digitale Ersteinschätzung grundsätzlich positiv. Sie kann Patientinnen und Patienten schneller und gezielter in die richtige Versorgungsebene...
    20.05.2026
    Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzten Deutschlands e.V. (SpiFa) bewertet die im Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) vorgesehene digitale Ersteinschätzung grundsätzlich positiv. Sie kann Patientinnen und Patienten schneller und gezielter in die richtige Versorgungsebene leiten. Voraussetzung ist jedoch, dass sie verpflichtend, praxisgerecht und einzig unter ärztlicher Verantwortung ausgestaltet wird.

    Aus Sicht des SpiFa ist ein solches Instrument zwingend erforderlich, wenn ein künftiges Primärversorgungssystem nicht zu zusätzlicher Bürokratie, längeren Wartezeiten und noch stärker belasteten Praxen führen soll. Ohne digitale Ersteinschätzung drohen unnötige Präsenzkontakte, blockierte Kapazitäten und eine weitere Verknappung ärztlicher Zeit dort, wo sie medizinisch am dringendsten gebraucht wird.

    Der GeDIG-Referentenentwurf erkennt zwar an, dass eine digitale Bedarfseinschätzung Beschwerden standardisiert erfassen, Notwendigkeit und Dringlichkeit bewerten und Patientinnen und Patienten in die geeignete Versorgungsebene leiten soll. Umso problematischer ist, dass die Ausgestaltung dieses zentralen Steuerungsinstruments gemeinsam mit dem GKV-Spitzenverband erfolgen soll. Damit droht die digitale Ersteinschätzung zu einem Einfallstor für kostenträgergeprägte Zugangssteuerung zu werden. Maßstab für Dringlichkeit und Versorgungsbedarf müssen allein medizinische Kriterien, fachliche Evidenz und die reale Versorgungssituation sein, nicht die Steuerungsinteressen der Kostenträger.

    Dazu erklärt der Vorstandsvorsitzende des SpiFa, Dr. med. Dirk Heinrich:

    „In einem Gesundheitssystem mit Millionen Patientenkontakten pro Woche ist es schlicht unrealistisch, alle Zugänge rein analog zu organisieren. Ohne digitale, ärztlich entwickelte Triage verlieren wir Zeit, Ressourcen und letztlich Versorgungsqualität.“

    Eine digitale Ersteinschätzung muss den tatsächlichen Behandlungsbedarf und die medizinische Dringlichkeit vor dem ersten Arztkontakt prüfen. Sie muss zwischen Routineanliegen, Vorsorge, neuen Beschwerden und dringlichem Behandlungsbedarf unterscheiden, die passende Versorgungsebene bestimmen und innerhalb der ambulanten Versorgung die zuständige Fachgruppe sowie die Dringlichkeit festlegen.

    Der SpiFa stellt klar: Eine solche Ersteinschätzung muss leitliniengerecht, evidenzbasiert, transparent und regelmäßig evaluiert sein. Sie darf nicht versicherungs- oder kostenträgergesteuerten Logiken folgen. Entwicklung und Steuerung müssen deshalb in enger Abstimmung mit der Ärzteschaft und unter Verantwortung der ärztlichen Selbstverwaltung erfolgen. Alles andere wäre keine medizinische Steuerung, sondern administrative Vorselektion.

    „Digitale Ersteinschätzung kann Versorgung verbessern, wenn sie medizinisch denkt und nicht administrativ. Sie muss Ärztinnen und Ärzte entlasten, Patientinnen und Patienten Orientierung geben und unnötige Doppeluntersuchungen vermeiden“, so Dr. med. Norbert Smetak, Mitglied des Vorstandes des SpiFa.

    Zugleich muss das Verfahren barrierefrei sein und auch telefonisch genutzt werden können. Patientinnen und Patienten mit dauerhaftem fachärztlichem Behandlungsbedarf dürfen nicht immer wieder neu durch ein digitales Ersteinschätzungsverfahren geleitet werden. Für sie muss ein direkter fachärztlicher Zugang möglich bleiben. Ein digitales Primärversorgungssystem darf aus Versorgungssteuerung keine Zugangshürde machen.

    Eine digitale Ersteinschätzung kann zudem nur wirksam sein, wenn sie mit elektronischer Überweisung und Terminvermittlung sinnvoll verknüpft wird. Wenn dadurch medizinischer Bedarf festgestellt wird, müssen die daraus folgenden fachärztlichen Leistungen vollständig entbudgetiert werden. Andernfalls droht ein System, das Bedarf zwar erkennt, Versorgung aber weiter künstlich begrenzt. Das wäre digitale Steuerung ohne Versorgungsversprechen.

    Der SpiFa appelliert daher an die Gesundheitspolitik, ein Primärversorgungssystem nur mit einer verpflichtenden, praxisgerechten und ärztlich gesteuerten digitalen Ersteinschätzung als zentralem Element umzusetzen.

    Pressemitteilung herunterladen: PM_Digitale Ersteinschätzung braucht medizinischen Kompass statt Kassenlogik

    SpiFa zum GeDIG: Hochsensible Gesundheitsdaten gehören nicht in die Hände von Krankenkassen
    18.05.2026
    Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzten Deutschlands e.V. (SpiFa) warnt mit Nachdruck davor, Krankenkassen erweiterten Zugriff auf hochsensible Gesundheitsdaten von Versicherten zu geben. Der SpiFa sieht darin eine Unterlaufung des durch die ärztliche Schweigepflicht geschützten Arzt-Patientenverhältnisses...
    18.05.2026
    Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzten Deutschlands e.V. (SpiFa) warnt mit Nachdruck davor, Krankenkassen erweiterten Zugriff auf hochsensible Gesundheitsdaten von Versicherten zu geben. Der SpiFa sieht darin eine Unterlaufung des durch die ärztliche Schweigepflicht geschützten Arzt-Patientenverhältnisses und den Nährboden für mögliche Interessenskonflikte.

    Im Rahmen des Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) plant die Bundesregierung unter anderem, den Krankenkassen künftig das Recht einzuräumen, über die elektronische Patientenakte (ePA) umfassend auf Gesundheitsdaten ihrer Versicherten zuzugreifen und diese auszuwerten. Bislang sind diese Daten eine Angelegenheit zwischen Patientinnen und Patienten und den sie behandelnden Ärztinnen und Ärzten. Dadurch sind sie durch die ärztliche Schweigepflicht besonders geschützt.

    Der SpiFa stellt klar: Datenschutz ist ein hohes Gut, das gilt insbesondere für den Schutz hochsensibler und höchstpersönlicher Gesundheitsdaten. Krankenkassen unterliegen – anders als Ärztinnen und Ärzte – keinen vergleichbaren, strengen gesetzlichen Regelungen zum Umgang mit diesen Daten. Zudem drohen eindeutige Interessenkonflikte auf Seiten der Krankenkassen, die basierend auf den ihnen dann zur Verfügung stehenden Gesundheitsdaten ihrer Versicherten Einfluss auf deren Gesundheitsversorgung nehmen könnten. Dadurch stünden finanzielle Interessen der Krankenkassen der ärztlich festgestellten medizinischen Notwendigkeit gegenüber.

    Der Vorstandsvorsitzende des SpiFa, Dr. med. Dirk Heinrich warnt:

    „Hochsensible Gesundheitsdaten gehören weiterhin in den von der ärztlichen Schweigepflicht geschützten Raum zwischen Arzt und Patient, nicht in die Hände von Krankenkassen. Wenn Kostenträger plötzlich präzise Gesundheitsprofile ihrer Versicherten anfertigen können, ist der Weg zur Einmischung in deren Lebensweise und Gesundheitsversorgung bereitet.“

    Der SpiFa betont ausdrücklich die Bedeutung einer fortschreitenden Digitalisierung im Gesundheitswesen. Hier besteht im internationalen Vergleich deutlicher Nachholbedarf. Insbesondere die ePA kann hierzu einen wichtigen Beitrag leisten. Ein unbedachter Umgang mit hochsensiblen, dort hinterlegten Versichertendaten gefährdet aus Sicht des SpiFa allerdings die Akzeptanz digitaler Anwendungen unter Patientinnen und Patienten und deren Vertrauen.

    „Patientinnen und Patienten müssen sich stets darauf verlassen können, dass alles, was sie ihren Ärztinnen und Ärzten über ihren Gesundheitszustand anvertrauen, streng geschützt bleibt. Vertraulichkeit ist die Grundlage für Offenheit im Gespräch und somit für eine gute Diagnostik und Behandlung. Ohne Vertrauen gibt es keine gute Medizin“, so Dr. Heinrich weiter.

    Digitalisierung im Gesundheitswesen braucht Sicherheit, Transparenz und Respekt vor der ärztlichen Schweigepflicht. Der SpiFa fordert die Bundesregierung auf, diesen Grundsatz auch im Rahmen des GeDIG zu wahren.

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