Der SpiFa beruft sich mit seinen Forderungen auf die Empfehlungen des Sachverständigenrates aus dem Jahre 2018. Dazu gehören insbesondere die Ansiedlung des gemeinsamen Tresens der Integrierten Notfallzentren (INZ) bei den Kassenärztlichen Vereinigungen, die Entbudgetierung der Akut- und Notfallversorgung, die vollumfängliche Finanzierung der Bereitschaftsstrukturen der KVen durch die Krankenkassen sowie eine Schließung von Notaufnahmen ohne INZ-Struktur.
„Generell sollten niedergelassene Ärztinnen und Ärzte zu Praxisöffnungszeiten auch weiterhin als erste Ansprechpersonen fungieren,“ so SpiFa-Vorstandsvorsitzender Dr. Dirk Heinrich. Die grundsätzliche Leitung und Verantwortung von Ersteinschätzungsstellen müssten bei den Kassenärztlichen Vereinigungen angesiedelt sein. Nur so sei sichergestellt, dass bei der Steuerung der Patientinnen und Patienten einerseits in die Notaufnahme des Krankenhauses oder andererseits in die KV-Notdienstpraxen bzw. kooperierende vertragsärztliche Praxen durch die Ersteinschätzungsstelle am medizinischen Bedarf orientierte Einschätzungen getroffen würden, und nicht bettenauslastungsorientierte und damit vor allem für das Krankenhaus ökonomisch orientierte Entscheidungen im Vordergrund stünden.
„Für eine wirklich effiziente Steuerung von Patientinnen und Patienten müssen darüber hinaus Krankenhäuser, die kein INZ vorhalten, von der Notfallversorgung ausgeschlossen sein. Ohne ein konsequentes Vorgehen an dieser Stelle, läuft jegliches Reformvorhaben ins Leere,“ so Heinrich weiter.
Den aktuellen Forderungen aus der Gesundheitspolitik nach mehr Strukturen für angestellte Ärztinnen und Ärzte in der Notfallversorgung entgegnet SpiFa-Hauptgeschäftsführer Dr. André Byrla: „Wir raten der Politik dringend dazu, die Haltung zu überdenken, nur angestellte Ärztinnen und Ärzte könnten und wollten einen Beitrag zur Sicherstellung der Akut- und Notfallversorgung leisten. Stattdessen brauchen wir mehr Flexibilität und einen rechtssicheren Handlungsrahmen für selbständige Honorarkräfte!“
Pressemitteilung herunterladen: Notfallreform
Die am 8. Dezember 2021 geschmiedete „Ampel“-Koalition“ ging unter dem selbst gewählten Motto „Fortschritt wagen!“ an den Start. Seit dem 6. November 2024 ist sie bereits Geschichte, die Neuwahlen für den 21. Deutschen Bundestag sind für den 23. Februar 2025 angesetzt. Bis zur Neubildung einer arbeitsfähigen Regierung dürften weitere Monate vergehen. Zeit genug für die Interessenvertretungen im Gesundheitswesen, sich mit ihren Forderungen, Sorgen und Wünschen neu zu positionieren. Denn noch weiß niemand, wer ab dem 2. Halbjahr 2025 in der Berliner Mauerstraße „regieren“ wird und damit das Sagen hat. Einer der ersten, führenden Repräsentanten der deutschen Ärzteschaft, der bereit ist, nicht nur eine Bilanz der letzten drei Jahre zu ziehen, sondern auch die „Großbaustellen“ im Gesundheitswesen zu beschreiben, ist der seit 2015 amtierende Vorstandsvorsitzende des Spitzenverbandes Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands (SpiFa), Dr. med. Dirk Heinrich (64). Der kämpferische HNO-Arzt aus Hamburg – zugleich auch Bundesvorsitzender des traditionsreichen Virchowbundes – skizziert in seinem Namensbeitrag die aus Sicht der niedergelassenen Mediziner notwendigen „Arbeitsanweisungen“ an eine künftige Koalition in Berlin, wie die „Großbaustellen“ beseitigt werden könnten. Vor allem plädiert der erfahrene ärztliche Berufspolitiker dafür – endlich – den uralten gesundheitspolitischen Grundsatz „ambulant vor stationär“ mit entsprechendem Leben zu erfüllen statt faule Kompromisse wie bisher einzugehen. Denn Gesundheitsversorgung finde durch Mediziner statt, nicht durch Ministerialverwaltungen, Parlamente oder Körperschaften. Mit dem Namensbeitrag setzt die dfg-Redaktion ihre Meinungsrubrik „Ich bitte um das Wort!“ fort. In dieser erhalten Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger aus dem Gesundheitswesen die Möglichkeit, statt in Interviews zu aktuellen Themen und Vorgängen Stellung zu beziehen.
Die Reform der Notfallversorgung, das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) sowie weitere Gesetzgebungsvorhaben laufen mit ziemlicher Sicherheit in die Diskontinuität. Auch weil keines dieser – um es diplomatisch auszudrücken – handwerklich hochgradig ausbaufähigen Gesetzespakete die Beschlussreife erreicht hat. Und die vom Bundestag beschlossene, wenig stringente und konsequente Krankenhausreform wurde offenbar vor allem deshalb von den Ländern nicht im Vermittlungsausschuss „versenkt“, weil die finanziellen Bedingungen für die Krankenhäuser besser sind als der Status-quo. Es wäre geradezu naiv, auf eine finanzielle Gießkanne für die Krankenhäuser zu hoffen, von der niemand weiß, wie diese eigentlich finanziert werden könnte.
Von den Ankündigungen und Versprechungen des Bundesministers Lauterbach bleibt fast nichts. Die Erinnerungen daran verblassen jeden Tag. Was aber bleiben könnte: Die Erinnerung an eine geradezu undemokratische gesundheitspolitische Kultur. Wer ist nicht alles vom noch amtierenden Gesundheitsminister als Lobbyist diffamiert worden, während Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen häufig genug völlig ignoriert, Gesetzentwürfe „im Schweinsgalopp“ durch den Deutschen Bundestag gepeitscht und Änderungsanträge bis zur letzten Minute geheim gehalten wurden? Offener und konstruktiver Diskurs, inhaltliche öffentliche Debatte getragen von interessierter und informierter Öffentlichkeit? Fehlanzeige! So ein System fördert vor allem eines: die Hinterzimmer-Politik.
Dabei hatte die selbsternannte Zukunftskoalition viele Handlungsfelder in ihrem Koalitionsvertrag richtig aufgezeigt: Krankenhaus- und Notfallversorgung, Ambulantisierung, Entbürokratisierung, anwenderorientierte Digitalisierung. Das darf auch durchaus als mutig bezeichnet werden.
Was dann folgte war – als hätten wir in Deutschland ein Erkenntnisproblem – die Einsetzung einer Regierungskommission, bestückt mit dem einen oder anderen Krankenhauslobbyisten, aber ohne nennenswerte Expertise für die ambulante Versorgung und ein öffentlich ausgetragenes, über fast zwei Jahre andauerndes Gezänk und Geplänkel mit den Ländern, in dem es, wie beim ordinären Nachbarschaftsstreit, oft genug offenbar nur darum ging, Recht zu haben, statt die Versorgung zu verbessern.
Was auch bleiben wird: Die Erinnerung an die Kostendämpfungskeule des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes, das mit der fragwürdig begründeten Abschaffung der Neupatientenregelung die Terminsituation für die Patientinnen und Patienten bei nunmehr Rekordbeiträgen zur GKV verschlechtert hat.
Der SpiFa sieht weiterhin die Dringlichkeit, so schnell wie möglich umfassende und konsequente Reformen bei Krankenhaus- und Notfallversorgung voranzutreiben, die auch die ambulante Versorgung durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte mitdenken, um in Deutschland endlich wieder zu einer bedarfsgerechten medizinischen Versorgung zu kommen.
Die ambulante Versorgung brennt. Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sind gezwungen, die schon seit Jahren bestehende gesundheitspolitische Reformunfähigkeit in den allseits bekannten Großbaustellen trotz Fachkräftemangels und steigenden Betriebskosten finanziell und strukturell zu kompensieren. Dieser Flächenbrand muss gelöscht werden. Die Großbaustellen des Gesundheitswesens dulden keinen Aufschub. Die Politik im Bund und in den Ländern muss deshalb Handlungsfähigkeit beweisen.
Für eine auf den medizinischen Bedarf ausgerichtete Gesundheitsversorgung ist die Stärkung der ambulanten Versorgung von essentieller Bedeutung. Dazu braucht es natürlich mehr Flexibilität und weniger Bürokratie. Die Entbudgetierung der gesamten vertragsärztlichen Versorgung ist dabei auch ein Baustein, die Patientinnen und Patienten aus der vielfach teureren stationären Versorgung herauszuhalten und endlich adäquat ambulant versorgen zu können. Es muss bei der Grössenordnung, die ambulant-sensitive Krankenhausfälle mittlerweile angenommen haben, darum gehen, diese stationären Fälle konsequent zu vermeiden.
Nicht nur in der Notfallversorgung, sondern auch in der originären ambulanten Regelversorgung brauchen wir mehr Eigenverantwortung und Patientensteuerung.
Was für die Notfallversorgung die integrierten Leitstellen und der gemeinsame Tresen als zentrale Ersteinschätzungsstelle sind, ist für die ambulante Regelversorgung das primärärztliche System. Gemeint sind die koordinierende Ärztin bzw. der koordinierende Arzt. Das kann und sollte bei multimorbiden Patientinnen und Patienten, die regelhaft mehre Fachärztinnen und Fachärzte unterschiedlicher Gebiete aufsuchen müssen, sicherlich eine Hausärztin oder ein Hausarzt sein. Bei Patientinnen und Patienten, jung oder alt, die nur eine chronische Erkrankung haben und regelhaft ihre Fachärztinnen oder ihren Facharzt öfter als ihre Hausärztin oder ihren Hausarzt sehen – wenn sie überhaupt einen haben – wäre allerdings eine hausarztzentrierte Versorgung töricht. Nicht nur, weil die Kapazitäten der Hausärztinnen und Hausärzte dieses überhaupt nicht hergeben. Es wäre schlichtweg unwirtschaftlicher und zeitraubender Bürokratismus, müssten sich jene Patientinnen und Patienten vor jedem Besuch ihrer vertrauten Spezialistin bzw. ihres Spezialisten eine Überweisung abholen.
Die Ambulantisierung des medizinischen Leistungsgeschehens muss endlich entschieden angegangen werden. Auch hier hinkt Deutschland im internationalen Vergleich massiv hinterher. Immer noch werden mindestens ein Viertel aller ambulantisierbaren Leistungen in einem vollstationären Krankenhaus-Setting erbracht. Es muss endlich darum gehen, diese Leistungen zu ambulantisieren und zwar für die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte unter den gleichen Bedingungen, wie für die Krankenhäuser. Der Grundsatz ambulant vor stationär muss deshalb endlich mit Leben gefüllt und ökonomisch Anreize zur Ambulantisierung gesetzt werden. Dazu müssen auch die Hybrid-DRG sinnvoll weiterentwickelt werden, statt sie zu einer Art hochbürokratischem Sparinstrument zum bestehenden AOP-Katalog verkommen zu lassen, wie sich dies im letzten Moment „aus dem Hut gezauberten“ Änderungen des KHVVG andeutet hat. Bei aller Ablehnung einer Ambulantisierung über den ministerialen Verordnungsweg wird zukünftig auch darüber gesprochen werden müssen, wie zielführend das Konzept der Vertragslösung über KBV, DKG und GKV-SV auch im Zusammenspiel mit dem InEK ist.
Bei der Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens wird es darum gehen müssen, endlich konsequent auf die praxisbezogenen Anwenderinnen und Anwender zu fokussieren. Die anwenderorientierte Digitalisierung und Systeme die verlässlich funktionieren, die ausgetauschte Daten auch verstehen, also viel mehr sind, als digitale Leitz-Ordner, können ebenso einen enormen Beitrag zur Entlastung der medizinischen Versorgung leisten, wie ein verpflichtender online Check-in in die Praxis am Vorabend eines Termins. Wer aber die Digitalisierung zur Steuerung der Ärztinnen und Ärzte nutzen will und versucht die Hoheit über die Terminvergabe den Praxisinhabern zu entreißen, erklärt der Ärzteschaft den Krieg. Ein solcher Angriff auf die ärztliche Freiberuflichkeit wird schonungslos beantwortet werden. Klar muss sein: Es sind weder Parlamente, noch Ministerialverwaltungen noch Körperschaften, die Patientinnen und Patienten versorgen. Es sind die Ärztinnen und Ärzte.
Quelle: Dienst für Gesellschaftspolitik, Ausgabe 48 – 24 vom 28. November 2024
Wortbeitrag herunterladen: „Ich bitte um das Wort!“: Dr. Dirk Heinrich (SpiFa)
Nach dem Zusammenbruch der Ampel-Koalition aus SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP im Bund warnt der SpiFa vor einer Phase monatelanger gesundheitspolitischer Untätigkeit, die die medizinische Versorgung in Deutschland bedroht.
Akut gefährdet sieht der SpiFa vor allem die ambulante vertragsärztliche Versorgung, die gezwungen ist, die seit Jahren bestehende gesundheitspolitische Reformunfähigkeit bei den allseits bekannten Großbaustellen trotz Fachkräftemangels und steigenden Betriebskosten finanziell und strukturell zu kompensieren.
Hierzu Dr. Dirk Heinrich, SpiFa-Vorstandsvorsitzender: „Nachdem die Handlungsfelder im Koalitionsvertrag der Ampel richtig aufzeigt waren – Krankenhaus- und Notfallversorgung, Ambulantisierung, Entbürokratisierung, anwenderorientierte Digitalisierung – rächt es sich, dass die selbsternannte Zukunftskoalition durch eine Regierungskommission, Geplänkel mit den Ländern, Verunglimpfung von Akteuren der Gesundheitsversorgung als Lobbyisten durch den Bundesgesundheitsminister und die Vorlage inkonsistenter und inkonsequenter Gesetzentwürfe keine einzige Baustelle des Gesundheitswesens beseitigt haben wird.“ Stattdessen habe sie die Terminsituation für die Patientinnen und Patienten mit der Kostendämpfungskeule des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes mittels der Abschaffung der Neupatientenregelung maßgeblich verschlechtert.
„Es brennt in der ambulanten haus- und fachärztlichen Versorgung und ist geboten, dieses Feuer zügig mit der Entbudgetierung aller niedergelassener Ärztinnen und Ärzte zu löschen. Diese Großbaustelle des Gesundheitswesens duldet keinen Aufschub,“ so Heinrich.
Pressemitteilung herunterladen: SpiFa fordert umgehend Maßnahmen zur Stärkung der ambulanten ärztlichen Versorgung
Anlässlich der beginnenden Grippe- und RSV-Saison ist der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) bestürzt darüber, dass bisher nur in drei KV-Regionen Impfvereinbarungen abgeschlossen wurden. Der SpiFa fordert mehr Tempo bei der Impfprävention. Bereits seit dem 03. September 2024 haben Versicherte durch die Aufnahme der Schutzimpfung gegen Infektionen mit dem Respiratorischen Synzytial-Virus (RSV) für ältere Erwachsene in die Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) durch den G-BA einen Anspruch auf die Impfleistungen als Pflichtleistung der Krankenkassen. Doch wegen fehlender Impfvereinbarungen müssen Versicherte die Kosten derzeit zunächst privat bezahlen und dann im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens bei ihrer Krankenkasse geltend machen.
Der SpiFa-Vorstandssitzende Dr. med. Dirk Heinrich erklärt dazu: „Es ist vollkommen unverständlich, dass jetzt im November zu Beginn der Grippe- und RSV-Saison bei weitem noch nicht in allen KV-Regionen Impfvereinbarungen abgeschlossen sind. Die Pfennig-Fuchserei der Krankenkassen führt Hunderte, vor allem ältere Menschen, geradewegs in die stationäre Versorgung. Hier muss endlich ein Umdenken stattfinden. Wir brauchen Tempo bei den Impfungen!“
Die stagnierenden Verhandlungen sorgen darüber hinaus für einen inakzeptablen Bürokratiedschungel, denn ohne Impfvereinbarung bleibt ein Abrechnungswirrwarr mit Regresspotential bestehen, das für alle Beteiligten negativ ist. „Es sind vor allem die Ärztinnen und Ärzte, welche durch den derzeitigen Zustand mit unnötiger Bürokratie belastet werden. Vor dem Hintergrund der bereits laufenden RSV-Saison ist dies besonders schwer vermittelbar. Es sollte im Sinne der besonders vulnerablen Patientinnen und Patienten ein zügiger und niedrigschwelliger Zugang zur RSV-Impfung ermöglicht werden“, so Dr. med. Dirk Heinrich abschließend.
Pressemitteilung herunterladen: Gegen Pfennig-Fuchserei der Krankenkassen – für mehr Tempo beim Impfen
Schon in seinem Jahresgutachten 2018 hat der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen die Einrichtung von Integrierten Notfallzentren (INZ) mit gemeinsamen Tresen gefordert, in denen Ärztinnen und Ärzte der KVen oder jedenfalls vom Krankenhaus unabhängige Ärztinnen und Ärzte entscheiden. Auch die extrabudgetäre Vergütung für Leistungen in der Akut- und Notfallversorgung wurde empfohlen. Zudem sprach sich der SVR dafür aus, dass niedergelassene Ärztinnen und Ärzte zu Praxisöffnungszeiten auch weiterhin als erste Ansprechpartner fungieren sollen.
Der SpiFa sieht die Reform der Notfallversorgung als dringlich an und drängt auf Umsetzung dieser Empfehlungen des Sachverständigenrates. In seiner Stellungnahme anlässlich der öffentlichen Anhörung im Deutschen Bundestag zur Notfallreform des SpiFa heißt es:
„Die grundsätzliche Leitung und Verantwortung der einzurichtenden Ersteinschätzungsstelle durch das Krankenhaus dürfte dazu führen, dass bei der Steuerung der Patientinnen und Patienten durch die Ersteinschätzungsstelle einerseits in die Notaufnahme des Krankenhauses oder andererseits in die KV-Notdienstpraxen bzw. kooperierende vertragsärztliche Praxen weiterhin nicht am medizinischen Bedarf orientierte Einschätzungen getroffen werden, sondern eine bettenauslastungsorientierte und damit vor allem für das Krankenhaus ökonomisch orientierte Entscheidung durch die unter der Leistung des Krankenhauses stehende Ersteinschätzungsstelle.“
Der Vorstandsvorsitzende des SpiFa, Dr. med. Dirk Heinrich, erklärt dazu: „Zu einer effektiven Patientensteuerung gehört auch, jene Trampelpfade konsequent zu beseitigen, die Krankenhausträger zuweilen zur Befüllung ihrer Betten nutzen. Notaufnahmen, die nicht Teil eines INZ sind, darf es deshalb zukünftig nicht mehr geben. Sie müssen dicht gemacht werden.“
Der SpiFa-Hauptgeschäftsführer, Dr. André Byrla, ergänzt: „Bereits im Jahr 2013 lag das Erlösvolumen für ambulant-sensitive Krankenhausfälle ohne Einweisung in der stationären Versorgung bei 4,8 Mrd. EUR. Das sind Fälle, die per Definition zu 100 Prozent vermeidbar wären. Befragt man Experten, erhält man die Einschätzung, dass dieses Erlösvolumen heute bei mindestens 10 Mrd. EUR pro Jahr liegt. Wer nicht weiß, woher das Geld zur Stärkung der ambulanten Regel- und Notfallversorgung kommen soll, wirft also Nebelkerzen.“
Pressemitteilung herunterladen: Notfallreform im Bundestag
Der Vorstand des Spitzenverbands der Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e. V. (SpiFa) hat Markus Haist, den 2. Vorsitzenden des Berufsverbands der Frauenärzte e. V. (BVF) auf Vorschlag der Frauenärzte in den SpiFa-Vorstand kooptiert. Damit sind die Frauenärztinnen und Frauenärzte wieder unmittelbar im Vorstand des SpiFa vertreten.
Seit Gründung des SpiFa war der BVF als SpiFa-Gründungsmitglied durch seinen langjährigen Präsidenten, Dr. med. Christian Albring, bis zur regulären Neuwahl im Jahr 2023 als 2. Vorsitzender im SpiFa-Vorstand vertreten. Albring hatte auch durch sein persönliches Engagement die gemeinsame Interessenvertretung aller Fachärztinnen und Fachärzte in Klinik und Praxis 10 Jahre lang geprägt. Mit der Kooptierung von Markus Haist ist der BVF nun wieder im SpiFa-Vorstand.
„Wir freuen uns, dass Markus Haist uns zukünftig unterstützen wird. Mit der Kooptierung des BVF in den SpiFa-Vorstand wird die Interessenvertretung der Fachärzteschaft insgesamt gestärkt. Inhaltlich können wir zukünftig nun noch stärker die Wichtigkeit der fachärztlichen Versorgung für die Frauengesundheit adressieren.“, so Dr. med. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa e.V.
„Ich freue mich auf die neue Aufgabe. Mir ist es wichtig, die Expertise zu unserem Fachbereich in den Vorstand einzubringen. Mögliche Auswirkungen von Gesetzesvorhaben auf die Gynäkologie und Geburtshilfe werde ich mit besonderer Wachsamkeit verfolgen.“, kommentiert Markus Haist.
Pressemitteilung herunterladen: Frauenärzte wieder im SpiFa-Vorstand
Die Mitgliederversammlung des Spitzenverbands Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) hat im Zuge einer Nachwahl im Vorstand des SpiFa e.V. Herrn Prof. Dr. med. Hermann Helmberger, bisher kooptiertes Mitglied im SpiFa-Vorstand, zum 3. Vorsitzenden gewählt. Er ist Präsident des Berufsverbandes der Deutschen Radiologen e.V. (BDR) sowie Präsident der Bayerischen Röntgengesellschaft (BRG) und Chefarzt der Abteilung für Diagnostische und Interventionelle Radiologie/Nuklearmedizin im Klinikum Dritter Orden und am Zentrum für Radiologie und Nuklearmedizin Nymphenburg, München. Die Nachwahl war notwendig geworden, da im Zuge des erklärten Austritts des Berufsverbands Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten (BDA) aus dem SpiFa e.V. und seinen ordentlichen Ausschüssen zum Jahresende Jörg Karst sein Vorstandsamt niedergelegt hatte. Über den personellen Wechsel zeigt sich die Mitgliederversammlung sehr zufrieden. „Dass wir mit Prof. Dr. med. Helmberger nun einen Vertreter der Krankenhausärzte als 3. Vorsitzenden haben, stärkt die stationär tätigen Berufsträger in unserem Verband, was auf ausdrückliche Unterstützung trifft. Bereits im vergangenen Jahr hat uns Prof. Dr. med. Helmberger als kooptiertes Vorstandsmitglied mit seinem Einsatz für die Interessen aller freiberuflich tätigen Fachärztinnen und Fachärzte über die Sektorengrenzen hinweg konstruktiv unterstützt“, so Dr. med. Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa e.V.
Pressemitteilung herunterladen: Nachwahl im Vorstand des SpiFa e.V
Vorstandsvorsitzender SpiFa
(Bildrechte: SpiFa e.V.)
Stv. 3. Vorstandsvorsitzender SpiFa
(Bildrechte: SpiFa e.V.)
Mitglied des Vorstandes SpiFa
(Bildrechte: SpiFa e.V.)
Hauptgeschäftsführer des SpiFa
(Bildrechte: SpiFa e.V., Dr. André Byrla)
Stv. 2. Vorstandsvorsitzender SpiFa
(Bildrechte: SpiFa e.V.)
Mitglied des Vorstandes SpiFa
(Fotograf: Phil Dera)
kooptiertes Mitglied des Vorstandes SpiFa
(Bildrechte: BVF e.V.)
Ehrenpräsident SpiFa
(Fotograf: G. J. Lopata)
Vorstandsvorsitzender SpiFa
(Bildrechte: SpiFa e.V.)
Stv. 2. Vorstandsvorsitzender SpiFa
(Bildrechte: SpiFa e.V.)
Stv. 3. Vorstandsvorsitzender SpiFa
(Bildrechte: SpiFa e.V.)
Mitglied des Vorstandes SpiFa
(Fotograf: Phil Dera)
Mitglied des Vorstandes SpiFa
(Bildrechte: SpiFa e.V.)
kooptiertes Mitglied des Vorstandes SpiFa
(Bildrechte: BVF)
Ehrenpräsident SpiFa
(Fotograf: G. J. Lopata)
Hauptgeschäftsführer SpiFa
(Bildrechte: SpiFa e.V., Dr. André Byrla)