Die Politik muss das Thema Bürokratieabbau nun rasch aufgreifen, fordert Byrla vom Spitzenverband der
Fachärzte.
Ursprünglich war die Begatellgrenze für das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) vorgesehen.
Den Passus hatte die Fachabteilung im Hause Lauterbach in den Gesetzesvorschlägen schon fertig ausformuliert. So sollte es für Regresse gegenüber Arztpraxen eine Geringfügigkeitsgrenze in Höhe von 300 Euro geben. Darunter hätten die Kassen keine Wirtschaftlichkeitsprüfungen beantragen können. Diese Grenze sollte pro Betriebsstättennummer, Quartal und Krankenkasse gelten.
Warum es die Regelung am Ende nicht gemeinsam mit Maßnahmen wie der Entbudgetierung der Hausärzte in das beschlossene Gesetz geschafft hat, bleibt fraglich. Aus dem Ampel-Parteien kommt in der Sache auf Nachfrage lediglich der Hinweis, dass aufgrund des vorzeitigen Regierungsbruchs keine Zeit gewesen sei, sich in allen Punkten zu einigen. Doch die fertig ausformulierte Regelung war seit langer Zeit bekannt – und Politiker aller Parteien hatten sich zumindest verbal hinter die Maßnahme gestellt. Gerüchte, dass Krankenkassen-Lobbyisten zum entscheidenden Zeitpunkt die Finger Spiel hatten, halten sich in Berlin hartnäckig.
Doch der Blick in den Rückspiegel hilft nun auch nicht mehr, meint der Spitzenverband der Fachärzte (SpiFa) – und adressiert eine klare Forderung an die neue Bundesregierung. Sie müsse sich zum Ziel nehmen, die Niedergelassenen endlich von fesselnder und zeitraubender Bürokratie zu entlasten, betont Hauptgeschäftsführer Dr. André Byrla: „Als Sofortmaßnahme sollte jetzt vom Bundestag unter anderem sehr schnell eine unbürokratische Bagatellgrenze für Regresse in der ambulanten Versorgung auf den Weg gebracht werden”, so seine aktuelle Forderung.
In Summe nach wie vor Millionen-Forderungen
Ein Blick in die Zahlen zeigt, wie stark eine solche Regelung zahlreiche Praxen wirklich entlasten könnte. Selbst die Bundesregierung ging in der Begründung zur weggefallenen Gesetzesregelung davon aus, dass „mit der Einführung einer Bagatellgrenze von 300 Euro je Betriebsstättennummer, Krankenkasse und Quartal in § 106b Absatz 2 SGB V rund 70 % der bislang durchgeführten Prüfverfahren“ entfallen könnten. Den Wert hatte zuvor die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ermittelt und gegenüber dem Bundesministerium kommuniziert. Er beruht laut Körperschaft auf Rückmeldungen von einzelnen Kassenärztlichen Vereinigungen. Und in der Tat: Auf Anfrage des änd bestätigen gleich mehrere Landes-KVen nach Rücksprache mit den zuständigen Prüfungseinrichtungen, dass schätzungsweise rund zwei Drittel der Anträge durch eine Bagatellgrenze entfallen könnten.
Zahlen aus den Kassenärztlichen Vereinigungen zeigen auch, wie stark das Thema die Niedergelassenen aktuell noch belastet – auch wenn Politik und Krankenkassen gebetsmühlenartig betonen, dass die „gefühlte Bedrohung“ viel höher als die tatsächliche Zahl der verhängten Regresse sei. Beispiel Baden-Württemberg: 6.876 Prüfanträge wurden dort im vergangenen Jahr gegen die Vertragsärztinnen und -ärzte eingeleitet. Zwar sank die Zahl damit um fast 13 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Höhe der Antragssumme insgesamt stieg aber drastisch von sieben auf über elf Millionen Euro.
In Bayern liegt die Zahl die Verfahren erwartungsgemäß noch höher – und die Prüfungsstelle im Freistaat gibt einen Einblick, was von der Masse der Anträge am Ende auch in konkreten Zahlungsanforderungen gipfelt: So seien erstinstanzlich 2023 über alle Prüfarten hinweg insgesamt 15.375 Verfahren abschließend geführt worden. „Davon führten 12.930 Verfahren zu einem Regress. Insgesamt wurden dabei Forderungen in Höhe von 3.458.890 EUR festgesetzt“, so die Leiterin der Prüfstelle, Kathrin Blaschek. Für 2024 lasse sich schon jetzt sagen, dass die Anzahl der erstinstanzlichen abgeschlossenen Verfahren in Summe auf 16.288 gestiegen sei. „Regresse wurden in 13.332 Verfahren in einer Gesamthöhe von 4.447.820 EUR festgesetzt“, so Blaschek.
Der Vorstand der KV Bayerns hält daher die Bagatellgrenze bei Regressen laut Stellungnahme für einen dringend erforderlichen Ansatz, um die Entbürokratisierung im Gesundheitswesen voranzutreiben. Mindestens ebenso wichtig jedoch: „Auch für Abrechnungsprüfungen muss eine Geringfügigkeitsgrenze in Höhe von 300 Euro pro Krankenkasse, pro Quartal und Arzt geschaffen werden“, so der Vorstand, der auch anregt, eine „Antragsgebühr“ in Höhe von 100 Euro für diejenigen Anträge zu verhängen, die sich bei der Prüfung als unberechtigt herausstellen, „um irgendeine Art von Kostenbewusstsein bei denjenigen Krankenkassen zu wecken, die offenkundig ohne die nötige Sorgfalt Prüfanträge gemäß § 106d Abs. 3 oder 4 SGB V stellen.“
Auch in Berlin hofft die KBV nun darauf, dass sich die Entscheider der neuen Regierung nach Amtseinführung rasch dem Thema widmen. Den alten Gesetzesentwurf will sie jedoch ungern unverändert im nächsten Gesetzesvorhaben wiedersehen: Der KBV-Vorschlag der konkreten Ausgestaltung sei von der Politik damals nicht komplett übernommen worden. „So müsste – sollte eine neue Bundesregierung die Idee einer Bagatellgrenze erneut aufnehmen – aus Sicht der KBV statt der Bezugsgröße ‚je Betriebsstättennummer‘
dringend die Bezugsgröße ‚je Arzt‘ formuliert werden, um die prognostizierte Reduktion der Prüfverfahren zu erreichen“, so die Körperschaft.
Die Chancen dafür, dass die künftige Regierung das Thema erneut aufgreift, sind da: Mehrfach war aus der SPD vor der Wahl zu hören, dass es eine Bagatellgrenze brauche. Lauterbach hatte den Hausärzten bereits im Januar 2024 versprochen, auf diesem Wege eine „Kultur des Misstrauens“ abbauen zu wollen. Auch der Gesundheitssprecher der Union, Tino Sorge, betonte, dass der Bürokratieabbau endlich eine stärkere Priorität bekommen müsse. „Es gilt dadurch mehr Zeit für die Behandlung zu schaffen. Beides kann die Versorgung schneller und sicherer machen. Dazu gehört auch eine Bagatellgrenze bei den Wirtschaftlichkeits- und Plausibilitätsprüfungen“, so Sorge. Was die vollmundigen Ankündigungen nach der Wahl wert sind, werden die ersten Gesetzentwürfe zeigen.
Der änd wir berichten.
Quelle: änd Ärztenachrichtendienst Verlags-AG, 28.02.2025
Geht es jetzt richtig los? Die Krankenhausreform hat die Ziele für die Ambulantisierung neu gesteckt, die Hybrid-DRG-Vereinbarung der Selbstverwaltung konkretisiert die nächsten Schritte, aber so richtig voran geht es bisher noch nicht. Statt zwölf Hybrid-DRG gibt es jetzt 22, über die 575 OPS-Kodes abgerechnet werden können.
Ein „holpriger Start“, wie sich Orthopäde Dr. Helmut Weinhart im „ÄrzteTag“-Podcast äußert – jedenfalls im Vergleich zu den Möglichkeiten der Ambulantisierung, die es nach Einschätzung des Spitzenverbands Fachärzte Deutschlands (SpiFa) und anderer Berufsverbände der operierenden Fächer gibt.
Bilanz zum ersten Jahr mit Hybrid-DRG
Weinhart, zweiter Vorstandsvorsitzender des SpiFa, zieht im Gespräch Bilanz zum ersten Jahr mit Hybrid-DRG, in dem sich erste Teams mit Anästhesisten, OP-Betreibern, teilweise auch Krankenhäusern und operierenden Ärzten zusammengefunden und ihre Erfahrungen gemacht haben. Zu Beginn sei es angesichts vieler Übergangsregeln mit der Abrechnung für die Teams ein ziemliches Glatteis gewesen. Bekanntlich darf nur einer aus einem Hybrid-DRG-Team abrechnen, das Geld wird dann unter den Akteuren aufgeteilt.
Der Orthopäde Weinhart erklärt im Podcast, warum es nötig ist, dass alle Beteiligten, die in ein Hybrid-DRG-Team gehen, ihre Kosten genau im Kopf haben, wie das Honorar aufgeteilt werden sollte und welche Abrechnungswege sich inzwischen etabliert haben.
Zwei Millionen abgerechnete Hybrid-DRG im Jahr 2030?
Und er erinnert an die neuen Mengenvorgaben, die mit der Krankenhausreform ins Spiel gebracht worden sind: zwei Millionen abgerechnete Hybrid-DRG im Jahr 2030. Das sei letztlich eine „Totgeburt“, so lange nur 1-Tages-DRG für Hybrid-DRG infrage kämen.
Weinhart kritisiert, dass das Vergütungsniveau auf EBM-Level abgesenkt werden soll und er begrüßt, dass bei der Kalkulation der Hybrid-DRG nun auch das Institut des Bewertungsausschusses hinzugezogen werden soll.
Nicht zuletzt spricht er das leidige Sachkostenthema an: Nach wie vor sind die Sachkosten bekanntlich in die Hybrid-DRG inkludiert, können also, anders als im EBM, nicht eigens abgerechnet werden. Fehlanreize seien die Folge, klagt der SpiFa-Vize, diese müssten endlich behoben werden, wenn es mit den Hybrid-DRG in allen intendierten Bereichen wirklich vorangehen solle.
Quelle: Ärztezeitung, Hauke Gerlof, 30.01.2025
Der SpiFa warnt ausdrücklich vor einem staatlichen Eingriff in die privatrechtliche Praxisorganisation und damit einen Angriff auf das persönliche Eigentum von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten. Gleichzeitig begrüßt er die Offenheit, mit welcher die gesundheitspolitischen Pläne der SPD für die kommende Legislatur nun offenbart werden.
Hierzu SpiFa-Hauptgeschäftsführer Dr. André Byrla: „Wir sind dem noch amtierenden Bundesgesundheitsminister und SPD-Wahlkämpfer Prof. Karl Lauterbach sehr dankbar, dass er der gesamten Ärzteschaft vor der Bundestagswahl einordnet, was mit der „Termingarantie“ im Bundestagswahlprogramm der SPD gemeint ist, nämlich die maximale Gängelung der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in Deutschland.“
Für den Fall, dass derart übergriffige Regelungen tatsächlich Einzug in die politische Vorhabenplanung in der neuen Legislatur finden sollten, kündigt der SpiFa bereits jetzt entsprechende Maßnahmen an. „Deutschlands Fachärztinnen und Fachärzte werden sich diese Rechnung ohne den Wirt nicht bieten lassen,“ so Byrla weiter.
Pressemitteilung herunterladen: PM_Terminforderungen Lauterbach
Der SpiFa verweist darauf, dass der beschlossene Gesetzentwurf die hausärztliche Entbudgetierung mit Ausgaben von einem unteren dreistelligen Millionenbetrag pro Jahr verbindet.
Hierzu der 2. stellvertretende Vorsitzende des SpiFa Dr. Helmut Weinhart:
„Die hausärztliche Entbudgetierung ist ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung und deutlicher Wegweiser für die Befreiung der Fachärztinnen und Fachärzte von der Budgetierung in der nächsten Legislaturperiode. Die Politik hat hier dankenswerterweise Wort gehalten. Insbesondere ist dies der FDP zu verdanken, die die hausärztliche Entbudgetierung auch nach dem Zusammenbruch der Ampel-Koalition weiter vorangetrieben hat.“
Pressemitteilung herunterladen: PM_Verabschiedung GVSG
„Die Entbudgetierung hausärztlicher Leistungen ist ein großer Schritt nach vorn und ein wichtiges Signal an die ambulant tätige Ärzteschaft. Die Ampel-Parteien haben in diesem Punkt Wort gehalten und geliefert. Die Reform ist für die Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung zwingend notwendig und endlich eine wirkungsvolle Maßnahme gegen die Krise der hausärztlichen Versorgung. Der aktuelle Entwurf ist nicht perfekt, aber dennoch zweifellos eine deutliche Verbesserung zum aktuellen Status quo. Das hat bisher auch die KBV so gesehen. Statt gemeinsam mit den Verbänden daran zu arbeiten, die bestmögliche Lösung umzusetzen, erklären die Vorstände stattdessen, dass sie mit der Komplexität überfordert sind. Das ist eine Bankrotterklärung und ein Schlag ins Gesicht der zahlenden Mitglieder, die dringend auf die Reform angewiesen sind“, so die Bundesvorsitzenden des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth und Dr. Markus Beier.
SpiFa-Vorstandsvorsitzender Dr. Dirk Heinrich hierzu: „Dass nun ausgerechnet die KBV die lang erwartete und überfällige Entbudgetierung der hausärztlichen Leistungen ausbremst, ist vollkommen absurd und schüttet Wasser auf die Mühlen derer, die gerne hätten, dass der Staat sich immer mehr Aufgaben der Selbstverwaltung aneignet. Wir erwarten, dass die KBV hier ihrer Aufgabe und Verpflichtung nachkommt und Lösungen präsentiert. Dass der aktuelle Entwurf nicht perfekt und auch nur ein erster Schritt zur Entbudgetierung aller vertragsärztlichen Leistungen ist, ist klar, darf hier aber nicht zum Argument für Arbeitsverweigerung werden. Hier ist vielmehr der Gesetzgeber in der neuen Legislatur gefordert: Die haus- und fachärztliche Versorgung von Patientinnen und Patienten greift ineinander und eine verbesserte Versorgung beim Hausarzt allein hilft nur bedingt, wenn diese danach keinen fachärztlichen Termin zur Diagnostik und Therapie erhalten. So kann das GVSG nur als erster Aufschlag gewertet werden, denn es greift aus der Versorgungsperspektive zu kurz.“
„Nach der Entbudgetierung der Leistungen der Kinder- und Jugendmedizin ist die Umsetzung der Entbudgetierung der hausärztlichen Leistungen überfällig: Minister Lauterbach hatte dies vor über zwei Jahren auf dem Neujahrsempfang öffentlich angekündigt. Natürlich bleiben viele Punkte offen: Es fehlt die Gleichstellung der Weiterbildungsförderung im gesamten hausärztlichen Versorgungsbereich. Von unserer Selbstverwaltung erwarten wir eine konsequente Unterstützung in diesen Themen. Die Position der KBV erinnert an die Aussage ‚Wir haben nicht genug Papier für die Bundestagswahl‘“, erklärt BVKJ-Präsident Dr. Michael Hubmann.
Pressemitteilung herunterladen: Gemeinsame PM_SpiFa_BVKJ_HÄV
Hierzu Dr. Dirk Heinrich, SpiFa-Vorstandsvorsitzender: „Die hausärztliche Entbudgetierung ist richtig, nur bleibt dieser Gesetzesentwurf auf dem halben Weg stehen. Es nützt unseren Patientinnen und Patienten nichts, wenn sie nach Besuch des Hausarztes oder der Hausärztin in sehr vielen Fällen anschließend monatelang auf eine korrekte fachärztliche Diagnose warten müssen, die fast immer Voraussetzung für eine effektive Therapie ist. Nur wenn alle Budgets für Vertragsärztinnen und Vertragsärzte umgehend abgeschafft werden, lassen sich ein langes Leiden und Ausharren auf Wartelisten vermeiden.“
SpiFa-Hauptgeschäftsführer Dr. André Byrla ergänzt: „Wir begrüßen, dass sich in den letzten Tagen der laufenden Legislaturperiode nun doch noch die Belange von Patientinnen und Patienten und der Ärzteschaft durchsetzen konnten. Das muss der Wegweiser für die kommende Legislatur sein. Wer eine bedarfsgerechte Versorgung der Versicherten, den Zugang zur fachärztlichen Versorgung und insbesondere die fachärztliche Diagnostik beschleunigen und Krankenhausaufenthalte vermeiden will, darf bei der Entbudgetierung der Hausärztinnen und Hausärzte nicht stehen bleiben, sondern muss die Budgets in der gesamten vertragsärztlichen Versorgung so schnell wie möglich abschaffen.“
Pressemitteilung herunterladen: PM_Entbudgetierung_Hausärztinnen_Hausärzte
Der SpiFa beruft sich mit seinen Forderungen auf die Empfehlungen des Sachverständigenrates aus dem Jahre 2018. Dazu gehören insbesondere die Ansiedlung des gemeinsamen Tresens der Integrierten Notfallzentren (INZ) bei den Kassenärztlichen Vereinigungen, die Entbudgetierung der Akut- und Notfallversorgung, die vollumfängliche Finanzierung der Bereitschaftsstrukturen der KVen durch die Krankenkassen sowie eine Schließung von Notaufnahmen ohne INZ-Struktur.
„Generell sollten niedergelassene Ärztinnen und Ärzte zu Praxisöffnungszeiten auch weiterhin als erste Ansprechpersonen fungieren,“ so SpiFa-Vorstandsvorsitzender Dr. Dirk Heinrich. Die grundsätzliche Leitung und Verantwortung von Ersteinschätzungsstellen müssten bei den Kassenärztlichen Vereinigungen angesiedelt sein. Nur so sei sichergestellt, dass bei der Steuerung der Patientinnen und Patienten einerseits in die Notaufnahme des Krankenhauses oder andererseits in die KV-Notdienstpraxen bzw. kooperierende vertragsärztliche Praxen durch die Ersteinschätzungsstelle am medizinischen Bedarf orientierte Einschätzungen getroffen würden, und nicht bettenauslastungsorientierte und damit vor allem für das Krankenhaus ökonomisch orientierte Entscheidungen im Vordergrund stünden.
„Für eine wirklich effiziente Steuerung von Patientinnen und Patienten müssen darüber hinaus Krankenhäuser, die kein INZ vorhalten, von der Notfallversorgung ausgeschlossen sein. Ohne ein konsequentes Vorgehen an dieser Stelle, läuft jegliches Reformvorhaben ins Leere,“ so Heinrich weiter.
Den aktuellen Forderungen aus der Gesundheitspolitik nach mehr Strukturen für angestellte Ärztinnen und Ärzte in der Notfallversorgung entgegnet SpiFa-Hauptgeschäftsführer Dr. André Byrla: „Wir raten der Politik dringend dazu, die Haltung zu überdenken, nur angestellte Ärztinnen und Ärzte könnten und wollten einen Beitrag zur Sicherstellung der Akut- und Notfallversorgung leisten. Stattdessen brauchen wir mehr Flexibilität und einen rechtssicheren Handlungsrahmen für selbständige Honorarkräfte!“
Pressemitteilung herunterladen: Notfallreform
Vorstandsvorsitzender SpiFa
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Stv. 3. Vorstandsvorsitzender SpiFa
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Mitglied des Vorstandes SpiFa
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Hauptgeschäftsführer des SpiFa
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Stv. 2. Vorstandsvorsitzender SpiFa
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Mitglied des Vorstandes SpiFa
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kooptiertes Mitglied des Vorstandes SpiFa
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Ehrenpräsident SpiFa
(Fotograf: G. J. Lopata)
Vorstandsvorsitzender SpiFa
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Stv. 2. Vorstandsvorsitzender SpiFa
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Stv. 3. Vorstandsvorsitzender SpiFa
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Mitglied des Vorstandes SpiFa
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Mitglied des Vorstandes SpiFa
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kooptiertes Mitglied des Vorstandes SpiFa
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Ehrenpräsident SpiFa
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Hauptgeschäftsführer SpiFa
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