„In der Debatte rund um das Thema Patientensteuerung und versäumte Termine in Arztpraxen offenbart der GKV-Spitzenverband einmal mehr seine vollkommene Realitätsentkopplung und Geringschätzung für das, was Ärztinnen und Ärzte täglich leisten“, so SpiFa-Vorstandsvorsitzender Dr. Dirk Heinrich. Man gehe davon aus, dass inzwischen jeder fünfte vereinbarte Arzttermin ohne Absage nicht wahrgenommen wird, Tendenz steigend. Damit verschwendeten gesetzlich Versicherte täglich knappe und wertvolle Ressourcen, die andere Patientinnen und Patienten dringend benötigten.
„Anstelle einer gemeinsamen Kraftanstrengung zur Lösung dieses Problems ist von den gesetzlichen Krankenkassen zum wiederholten Male nichts anderes zu erwarten als eine polemische Neiddebatte um einen angeblichen Zusatzverdienst für Ärztinnen und Ärzte. Ein solcher Beitrag der Kassen zu einem der drängendsten Probleme in unserem Gesundheitswesen ist niveaulos“, so Heinrich weiter.
„Mit seiner Feindseligkeit gegenüber den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten befeuert der GKV-Spitzenverband die Vollkasko-Mentalität jener Versicherten, welchen der Respekt und Gemeinsinn dafür fehlt, einen wertvollen Zeitslot für einen anderen Patienten freizugeben, indem sie sich nur kurz Zeit nehmen, um ihren Termin abzusagen. Solidarität ist keine Einbahnstraße!“, kommentiert auch Dr. André Byrla, Hauptgeschäftsführer des SpiFa. Gleichzeitig beklagten die Krankenkassen permanent überfüllte Arztpraxen, dies sei ein geistiger Spagat, den man erst einmal hinbekommen müsse.
Dabei hätten sie die Stellschrauben für eine Lösung der Probleme schon lange selbst in der Hand: Entbudgetierung und Entbürokratisierung sowie Vereinbarungen mit der Ärzteschaft mit dem Ziel einer funktionierenden von Haus- und Fachärzten getragenen Patientensteuerung. Hierzu gehörten auch das Ausfüllen der gesetzlich verankerten Eigenverantwortung der Versicherten.
„Vielleicht besinnt man sich beim GKV-Spitzenverband in der Berliner Reinhardtstraße alsbald wieder auf eine seriöse und faktengetragene Kommunikation“, so Byrla.
Pressemitteilung herunterladen: PM_versäumte Arzttermine
Das Thema „Patientensteuerung“ klang schon am ersten Tag an vielen Punkten an, entsprechend groß war der Andrang an Besucherinnen und Besuchern am Morgen. Denn so deutlich Einigkeit über die Notwendigkeit einer gezielteren Steuerung von Patientinnen und Patienten herrscht, so breit gestreut sind die Einzelaspekte der betroffenen Akteure. Dennoch zog der SpiFa-Vorstandsvorsitzende am Ende der Diskussion ein positives Fazit: „Der Austausch des heutigen Morgens war gut und richtungsweisend. Alle Beteiligten haben verstanden, dass sie von ihren Maximalpositionen ein Stück abrücken und kooperieren müssen. Mit einem einheitlichen Vorschlag der ärztlichen Verbände in Richtung Politik könnte an dieser Stelle der richtige Weg sowohl für den Kollektivvertrag als auch für die Selektivverträge beschritten werden.“ Der Schlüssel liege dabei in einer ausgewogenen Kooperation von hausärztlichen und fachärztlichen Praxen.
Auch bei der Diskussion zum Thema Digitalisierung und ihrem Beitrag zur Versorgung 2030 gelang der Blick nach vorne. Dabei ging es nicht nur um die üblichen Themen wie die Telematik-Infrastruktur, sondern vor allem auch, wie Versorgung durch den proaktiven Umgang mit Gesundheitsdaten verbessert werden könnte.
Mit Spannung erwartet wurde die gesundheitspolitischen Runde. Gerade nach Veröffentlichung der Ergebnisse der Arbeitsgruppe „Gesundheit und Pflege“ von CDU/CSU und SPD gab es ein großes Bedürfnis nach Austausch mit den Abgeordneten des Bundestages. Auch wenn bei den meisten Themen größtenteils Einigkeit herrschte, hob Dr. Heinrich noch einmal in Vertretung für die Fachärzteschaft hervor, dass es jetzt um den Blick nach vorne gehe und man auf die richtigen Stellschrauben achten müsse. Interessanterweise bestand auch weitgehende Einigkeit, als Heinrich formulierte: „Eine Budgetierung fachärztlicher Leistungen in einem Primärarztsystem macht keinen Sinn, wenn ärztlicherseits die Notwendigkeit einer fachärztlichen Untersuchung und/oder Therapie bereits festgestellt wurde.“
Der SpiFa-Fachärztetag verzeichnete auch in diesem Jahr eine große Zahl an Online-Teilnehmenden sowie an die 200 Besucherinnen und Besucher vor Ort. Für SpiFa-Hauptgeschäftsführer Dr. André Byrla ein großer Erfolg: „Nach 4 Monate politischen Vakuums kam der SpiFa-Fachärztetag genau zur richtigen Zeit. Der durchgehende Besucherandrang zeigt auch, dass wir die richtigen Themen platziert haben. Wir freuen uns über das große Interesse.“
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Pressemitteilung herunterladen: SpiFa-FÄT 2025 Tag 2
SpiFa-Vorstandsvorsitzender Dr. Dirk Heinrich richtete in seiner Eröffnungsrede das Augenmerk auf das am gestrigen Tage bekannt gewordene Papier. Es enthalte gute Ansätze, jetzt käme es darauf an, dass sich die Empfehlungen ungekürzt auch in einem Koalitionsvertrag wiederfinden. „Das Glas ist für mich halbvoll und wir werden als SpiFa den weiteren Prozess intensiv begleiten,“ so Heinrich. Kritik am Papier äußerte er im Bezug auf den Vorschlag zur Schaffung eines verpflichtenden hausärztlichen Primärarztsystems mit nur angedeuteter Einbindung der Facharztpraxen: „Fachärztinnen und Fachärzte behandeln jährlich 112 Millionen Arztfälle ohne Überweisung. Müssten diese Patientinnen und Patienten zunächst eine Hausarztpraxis aufsuchen, bedeutete dies 2.500 Fälle zusätzlich für jede Hausärztin und jeden Hausarzt. Der daraus resultierende Flaschenhals kann politisch nicht gewollt sein. Wir betrachten diesen Ansatz als ersten Vorschlag, der intensiver Bearbeitung bedarf. Am Ende kann daraus echte innovative Versorgungsänderung resultieren im Sinne einer Win-Win-Win-Situation für Patienten, Hausärzte und Fachärzte,“ so Heinrich weiter.
Karin Maag, unparteiisches Mitglied des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) gab sich weniger optimistisch und bezeichnete u.a. die Überlegungen im Papier zum Primärarztsystem als „Lyrik in Reinkultur“. Überhaupt stimmten sie die Empfehlungen der Arbeitsgruppe wenig optimistisch. „Gerade in diesen Zeiten hätte ich mir mehr Mut bei den Koalitionsgesprächen gewünscht,“ so Maag. Sie mahnte insbesondere eine Rückkehr zu stabilen GKV-Finanzen an. Auch im Bereich Prävention tue Deutschland immer noch viel zu wenig.
Mit Blick auf die Gesundheitsversorgung 2030 unter den derzeitigen Vorzeichen des demographischen Wandels, der bevorstehenden Ruhestandswelle und der künftigen Verknappung von Arztzeit wurden die Themen des ersten Veranstaltungstages bearbeitet, darunter insbesondere die Frage nach der Verortung der Versorgung, ärztliche Weiterbildung aber auch die Zukunft der Selbstverwaltung selbst.
Ergänzt werden die Podiumsdiskussionen durch ein breites Zusatzangebot an Expertengesprächen und Webinaren u.a. zu den Themen Cyberkriminalität in der Arztpraxis oder was für Ärztinnen und Ärzte „zu tun ist, wenn der Staatsanwalt kommt“. SpiFa-Hauptgeschäftsführer Dr. André Byrla freut sich über die insgesamt rege Beteiligung und die hohe Besucherzahl: „Der SpiFa-Fachärztetag versteht sich als Plattform für einen Austausch über die konkreten Belange aller fachärztlichen Berufsgruppen in Klinik und Praxis und kommt gerade zur rechten Zeit. Die Ergebnisse der Verhandlungsgruppe Gesundheit hinterlassen viele Fragezeichen. Der kritisch-konstruktive Austausch ist deshalb wichtiger denn je. Wir sind gespannt auf die morgige gesundheitspolitische Runde mit den Abgeordneten.“
Der SpiFa-Fachärztetag 2025 wird am Freitag fortgeführt. Dann stehen außerdem Themen wie die Patientensteuerung und Digitalisierung auf dem Programm. Interessierte fin-den das Programm und den Livestream unter www.fachärztetag.de.
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Pressemitteilung herunterladen: SpiFa-FÄT 2025 Tag 1
Hierzu Dr. Helmut Weinhart, stellvertretender 2. Vorsitzender des SpiFa: “Wir sehen das Ziel, das Ambulantisierungspotenzial zu heben, akut gefährdet. Bei der Leistungsauswahl müssen deshalb die betroffenen Fachgruppen endlich mitgenommen werden. Auch auf die mit der Ambulantisierung verbundenen strukturellen Herausforderungen braucht es vernünftige Antworten.“
Der SpiFa erwarte auch, dass sich der Gesetzgeber endlich funktionierenden Regelungen zur Finanzierung der variablen Sachkosten sowie Pathologiekosten zuwende und auch gesetzlich klarstelle, dass die erforderlichen anästhesiologischen Vorleistungen nicht von den Fallpauschalen erfasst sind.
„Darüber hinaus erwarten wir vom Gesetzgeber, diejenigen Regelungen, die verhindern, dass Kinder und Jugendliche sowie Menschen mit Behinderung von der Ambulantisierung profitieren, so schnell wie möglich wieder zu streichen,” so Weinhart.
Pressemitteilung herunterladen: PM_Ambulantisierung-Hybrid-DRG
Noch vor dem Start der neuen Koalition haben die zukünftigen Koalitionspartner mit dem Beschluss über das Sondervermögen für Infrastrukturmaßnahmen Geld beschafft, um den Spielraum für den Bundeshaushalt zu vergrößern. Wie dieses Geld sinnvoll (auch) im Gesundheitswesen ausgegeben werden könnte und welche Strukturreformen nötig sind, damit die Lücken in der ambulanten Versorgung nicht zu groß werden: Dazu nimmt Dr. Dirk Heinrich, Vorsitzender des Spitzenverbands Fachärzte Deutschlands (SpiFa), im „ÄrzteTag“-Podcast Stellung.
Die Reformvorhaben, die für das Gesundheitswesen anstehen, sind Thema auch auf dem SpiFa-Fachärztetag Ende März, unter anderem die bessere Steuerung von Patientinnen, eine stärkere Eigenverantwortung der Patientinnen und Patienten und die weitere Umsetzung der Digitalisierung.
„Wartelisten, Wartelisten, Wartelisten – das ist unmenschlich“
m Gespräch erläutert Heinrich, warum die Umsetzung der Krankenhausreform eigentlich erst wirklich sinnvoll ist, wenn klar ist, welche Operationen zukünftig ambulant gemacht werden sollen und wie die Strukturen nach einer dringend nötigen Notfallreform sich entwickeln werden.
Die jüngsten Beschlüsse, auf lange Sicht das Honorarniveau an den EBM anzupassen, hält Heinrich für nicht zu Ende gedacht: „Dann wird niemand diese Leistungen anbieten“, so seine Prognose. Die Krankenkassen seien immer auf den „billigen Jakob“ aus, aber „Sie können eine Polypen-Operation bei Kindern nicht für 100 Euro erbringen“, so der HNO-Arzt weiter. Die Konsequenz werde auf lange Sicht sein: „Wartelisten, Wartelisten, Wartelisten – das ist unmenschlich“, schimpft Heinrich.
Im Gespräch erläutert er auch, warum die aktuelle Politik „die Vertragsärzte in die Rente scheucht“, und was zu einer Verbesserung der Situation führen könne.
Quelle: Ärztezeitung, Hauke Gerlof, 21.03.2025
Der Strukturwandel im Gesundheitswesen schreitet voran, Reformen sind dringlicher denn je und sorgen für jede Menge explosiven Gesprächsstoff in der Fachärzteschaft. Entsprechend aktuell sind die Themen auf der Agenda: „Nachwuchs“, „Zukunft der Selbstverwaltung“, „Medizinischer Fortschritt“ um nur einige zu nennen. Aber auch Themen wie „Patientensteuerung“ und selbstredend „Digitalisierung“ sind dabei.
Die Abendveranstaltung widmet sich in diesem Jahr der Gesundheitswirtschaft als wichtiger, oft unterschätzter Wirtschaftsfaktor in Deutschland. Unter dem Titel „Gesundheitswirtschaft 2030: Chancen für den Standort Deutschland“ wird beleuchtet, wie Deutschland sich in Zukunft aufstellen muss, damit die Gesundheitswirtschaft auch künftig ein erfolgreicher Job- und Wirtschaftsmotor bleibt.
Das Highlight am zweiten Veranstaltungstag wird die gesundheitspolitische Runde sein. Unter dem Titel „Gesundheitspolitik 2025: Erwartungen der Bundestagsfraktionen an die Fachärzteschaft“ werden die Vertreterinnen und Vertreter der demokratischen Parteien die Möglichkeit haben, ihre gesundheitspolitische Perspektive für die kommende Legislatur offen zu legen und sich in den verbalen Schlagabtausch mit dem SpiFa-Vorstandsvorsitzenden Dr. Dirk Heinrich zu begeben.
Die Bandbreite an Themen und das große Interesse bereits im Vorfeld freuen SpiFa-Hauptgeschäftsführer Dr. André Byrla. „Die Plätze für eine Teilnahme vor Ort sind bereits ausgebucht und wir pflegen eine Warteliste. Für uns ein klares Zeichen, dass wir mit der Themensetzung und unseren Gästen auf dem richtigen Kurs sind. Unsere Besucherinnen und Besucher können sich auf hochkarätig besetze Diskussionsrunden und einen vorwärtsgewandten gesundheits- und berufspolitischen Austausch freuen. Außerdem freuen wir uns, dass wir in diesem unser Webinarangebot ausweiten konnten.“
Der SpiFa-Fachärztetag 2025 findet am 27. und 28.März im Change Hub statt. Das ausführliche Programm steht unter www.fachärztetag.de bereit. Dort besteht zudem noch die Möglichkeit, sich kostenfrei zur Online-Teilnahme an der Veranstaltung und den begleitenden Webinaren anzumelden.
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Die Politik muss das Thema Bürokratieabbau nun rasch aufgreifen, fordert Byrla vom Spitzenverband der
Fachärzte.
Ursprünglich war die Begatellgrenze für das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) vorgesehen.
Den Passus hatte die Fachabteilung im Hause Lauterbach in den Gesetzesvorschlägen schon fertig ausformuliert. So sollte es für Regresse gegenüber Arztpraxen eine Geringfügigkeitsgrenze in Höhe von 300 Euro geben. Darunter hätten die Kassen keine Wirtschaftlichkeitsprüfungen beantragen können. Diese Grenze sollte pro Betriebsstättennummer, Quartal und Krankenkasse gelten.
Warum es die Regelung am Ende nicht gemeinsam mit Maßnahmen wie der Entbudgetierung der Hausärzte in das beschlossene Gesetz geschafft hat, bleibt fraglich. Aus dem Ampel-Parteien kommt in der Sache auf Nachfrage lediglich der Hinweis, dass aufgrund des vorzeitigen Regierungsbruchs keine Zeit gewesen sei, sich in allen Punkten zu einigen. Doch die fertig ausformulierte Regelung war seit langer Zeit bekannt – und Politiker aller Parteien hatten sich zumindest verbal hinter die Maßnahme gestellt. Gerüchte, dass Krankenkassen-Lobbyisten zum entscheidenden Zeitpunkt die Finger Spiel hatten, halten sich in Berlin hartnäckig.
Doch der Blick in den Rückspiegel hilft nun auch nicht mehr, meint der Spitzenverband der Fachärzte (SpiFa) – und adressiert eine klare Forderung an die neue Bundesregierung. Sie müsse sich zum Ziel nehmen, die Niedergelassenen endlich von fesselnder und zeitraubender Bürokratie zu entlasten, betont Hauptgeschäftsführer Dr. André Byrla: „Als Sofortmaßnahme sollte jetzt vom Bundestag unter anderem sehr schnell eine unbürokratische Bagatellgrenze für Regresse in der ambulanten Versorgung auf den Weg gebracht werden”, so seine aktuelle Forderung.
In Summe nach wie vor Millionen-Forderungen
Ein Blick in die Zahlen zeigt, wie stark eine solche Regelung zahlreiche Praxen wirklich entlasten könnte. Selbst die Bundesregierung ging in der Begründung zur weggefallenen Gesetzesregelung davon aus, dass „mit der Einführung einer Bagatellgrenze von 300 Euro je Betriebsstättennummer, Krankenkasse und Quartal in § 106b Absatz 2 SGB V rund 70 % der bislang durchgeführten Prüfverfahren“ entfallen könnten. Den Wert hatte zuvor die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ermittelt und gegenüber dem Bundesministerium kommuniziert. Er beruht laut Körperschaft auf Rückmeldungen von einzelnen Kassenärztlichen Vereinigungen. Und in der Tat: Auf Anfrage des änd bestätigen gleich mehrere Landes-KVen nach Rücksprache mit den zuständigen Prüfungseinrichtungen, dass schätzungsweise rund zwei Drittel der Anträge durch eine Bagatellgrenze entfallen könnten.
Zahlen aus den Kassenärztlichen Vereinigungen zeigen auch, wie stark das Thema die Niedergelassenen aktuell noch belastet – auch wenn Politik und Krankenkassen gebetsmühlenartig betonen, dass die „gefühlte Bedrohung“ viel höher als die tatsächliche Zahl der verhängten Regresse sei. Beispiel Baden-Württemberg: 6.876 Prüfanträge wurden dort im vergangenen Jahr gegen die Vertragsärztinnen und -ärzte eingeleitet. Zwar sank die Zahl damit um fast 13 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Höhe der Antragssumme insgesamt stieg aber drastisch von sieben auf über elf Millionen Euro.
In Bayern liegt die Zahl die Verfahren erwartungsgemäß noch höher – und die Prüfungsstelle im Freistaat gibt einen Einblick, was von der Masse der Anträge am Ende auch in konkreten Zahlungsanforderungen gipfelt: So seien erstinstanzlich 2023 über alle Prüfarten hinweg insgesamt 15.375 Verfahren abschließend geführt worden. „Davon führten 12.930 Verfahren zu einem Regress. Insgesamt wurden dabei Forderungen in Höhe von 3.458.890 EUR festgesetzt“, so die Leiterin der Prüfstelle, Kathrin Blaschek. Für 2024 lasse sich schon jetzt sagen, dass die Anzahl der erstinstanzlichen abgeschlossenen Verfahren in Summe auf 16.288 gestiegen sei. „Regresse wurden in 13.332 Verfahren in einer Gesamthöhe von 4.447.820 EUR festgesetzt“, so Blaschek.
Der Vorstand der KV Bayerns hält daher die Bagatellgrenze bei Regressen laut Stellungnahme für einen dringend erforderlichen Ansatz, um die Entbürokratisierung im Gesundheitswesen voranzutreiben. Mindestens ebenso wichtig jedoch: „Auch für Abrechnungsprüfungen muss eine Geringfügigkeitsgrenze in Höhe von 300 Euro pro Krankenkasse, pro Quartal und Arzt geschaffen werden“, so der Vorstand, der auch anregt, eine „Antragsgebühr“ in Höhe von 100 Euro für diejenigen Anträge zu verhängen, die sich bei der Prüfung als unberechtigt herausstellen, „um irgendeine Art von Kostenbewusstsein bei denjenigen Krankenkassen zu wecken, die offenkundig ohne die nötige Sorgfalt Prüfanträge gemäß § 106d Abs. 3 oder 4 SGB V stellen.“
Auch in Berlin hofft die KBV nun darauf, dass sich die Entscheider der neuen Regierung nach Amtseinführung rasch dem Thema widmen. Den alten Gesetzesentwurf will sie jedoch ungern unverändert im nächsten Gesetzesvorhaben wiedersehen: Der KBV-Vorschlag der konkreten Ausgestaltung sei von der Politik damals nicht komplett übernommen worden. „So müsste – sollte eine neue Bundesregierung die Idee einer Bagatellgrenze erneut aufnehmen – aus Sicht der KBV statt der Bezugsgröße ‚je Betriebsstättennummer‘
dringend die Bezugsgröße ‚je Arzt‘ formuliert werden, um die prognostizierte Reduktion der Prüfverfahren zu erreichen“, so die Körperschaft.
Die Chancen dafür, dass die künftige Regierung das Thema erneut aufgreift, sind da: Mehrfach war aus der SPD vor der Wahl zu hören, dass es eine Bagatellgrenze brauche. Lauterbach hatte den Hausärzten bereits im Januar 2024 versprochen, auf diesem Wege eine „Kultur des Misstrauens“ abbauen zu wollen. Auch der Gesundheitssprecher der Union, Tino Sorge, betonte, dass der Bürokratieabbau endlich eine stärkere Priorität bekommen müsse. „Es gilt dadurch mehr Zeit für die Behandlung zu schaffen. Beides kann die Versorgung schneller und sicherer machen. Dazu gehört auch eine Bagatellgrenze bei den Wirtschaftlichkeits- und Plausibilitätsprüfungen“, so Sorge. Was die vollmundigen Ankündigungen nach der Wahl wert sind, werden die ersten Gesetzentwürfe zeigen.
Der änd wir berichten.
Quelle: änd Ärztenachrichtendienst Verlags-AG, 28.02.2025
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