Schon alleine das Gedankenspiel des GKV-Spitzenverbandes, Vertragsärztinnen und Vertragsärzten gesetzliche Verpflichtungen zur Meldung von Arztterminen aufzuerlegen und gesetzliche Möglichkeiten für die Krankenkassen zur Terminsteuerung zu schaffen, ist ein deutlicher Angriff auf die ärztliche Freiberuflichkeit.
„Weder Krankenkassen noch andere sonstige Institutionen haben zu entscheiden, wem Ärztinnen und Ärzte wann einen Termin geben und wen Ärztinnen und Ärzte wann behandeln. Diese Entscheidungen sind an das ärztliche freie Berufsbild geknüpfte, ureigene Aufgaben der Ärztinnen und Ärzte, die sich ihrem ärztlichen Beruf, der ärztlichen Ethik und ihren Patientinnen und Patienten verpflichtet fühlen,“ so Dr. Helmut Weinhart, zweiter stellvertretender Vorsitzender des SpiFa. „Solcherlei Angriffe auf die ärztliche Freiberuflichkeit müssen aufhören. Ärztinnen und Ärzte sind keine Beamten der Krankenkassen und wir empfehlen dem GKV-Spitzenverband, sich schnell wieder seinen eigenen Aufgaben zuzuwenden.“
Einen guten Rat möchte auch der SpiFa-Vorsitzende Dr. Dirk Heinrich dem GKV-Spitzenverband und den gesetzlichen Krankenkassen geben: „Der GKV-Spitzenverband und die Krankenkassen sollten sich endlich um diejenigen Versicherten kümmern, die von Arzt zu Arzt zu Arzt hüpfen oder Termine am laufenden Band vereinbaren, ohne diese wahrzunehmen. Es muss aufhören, dass Versicherte die Solidarität der Versichertengemeinschaft und die Zeit der Ärztinnen und Ärzte missbrauchen!“
Zugleich fordert der SpiFa die Politik auf, sich gegenüber den Angriffen des GKV-Spitzenverbandes auf die ärztliche Freiberuflichkeit standhaft zu zeigen. „Die Politik darf dem fehlgeleiteten Lobbyismus des GKV-SV nicht auf den Leim gehen. Auch im Sinne der Patientinnen und Patienten müssen sinnlose Bürokratie, Budgets und Quoten endlich abgeschafft werden!“, so Heinrich.
Pressemitteilung herunterladen: PM FÄ sind keine KV-Beamten
Hierzu Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa: „Die fachärztliche Versorgung wird immer teurer: steigende Betriebskosten, Teuerungen durch Innovationen und auch der steigende Bedarf an Behandlung durch immer mehr Patientinnen und Patienten sorgen für einen stetig steigenden finanziellen Aufwand. Die nun vereinbarte Steigerung für 2025 deckt diese steigenden Kosten bei Weitem nicht ab. In Zeiten, in denen sich Versorgung ohnehin immer schwerer flächendeckend oder wohnortnah organisieren lässt, werden mit solchen Honorarabschlüssen die niedergelassenen Strukturen weiter geschwächt.“
Gleichwohl begrüßt der SpiFa die strukturellen Veränderungen bei der künftigen Ermittlung des Orientierungswertes. „Bereits die Einbeziehung der Tarifänderungen bei MFA war ein Schritt in die Nähe der Versorgungsrealität. Entsprechend werten wir es als weiteren Schritt in die richtige Richtung, dass künftig auch die Ärztinnen und Ärzte in die kontinuierliche finanzielle Wertermittlung und Definition von neuen Parametern eingebunden werden,“ so Heinrich.
PM herunterladen: PM Ergebnis Honorarverhandlungen
„Für diese Rechnung brauchen Sie kein BWL-Studium,“ so Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa. „Wenn ein Facharzt feststellt, dass der Betrieb seiner Praxis immer teurer wird und dabei auch die Lohnkosten für sein Personal stetig ansteigen, andererseits aber die angestrebte Anhebung der Vergütung für die erbrachte Leistung dies nicht einmal ansatzweise kompensiert, dann folgt als nächster logischer Schritt die Beschränkung auf das Mindestmaß an zu erbringender Leistung. Einfach gesagt: weniger Kohle, weniger Termine.“
Für die Versorgung von Patientinnen und Patienten bedeutet das also eine weitere Verknappung von Terminen. „Eine Befreiung der Facharztpraxen von der Budgetierung ist nicht in Sicht, die Honorarsteigerungen der letzten Jahre liegen weit unter der Inflationsrate, da werden bzw. müssen Fachärztinnen und Fachärzte ganz genau schauen, wofür sie ihre wertvolle Arbeitszeit zur Verfügung stellen. Das bedeutet für Patientinnen und Patienten Wartezeiten von einem halben Jahr, wahrscheinlich in der Regel sogar noch länger“, so Heinrich weiter.
Kritik übt der SpiFa auch daran, dass die Tarifsteigerungen für angestellte Fachärztinnen und Fachärzte als mögliche Referenz für die Honorarverhandlungen völlig ausgeblendet werden. „Im Rahmen der Verhandlungsrunden hat der Marburger Bund im vergangenen Jahr eine – wohl gemerkt – völlig legitime Steigerung von 8,8 Prozent für angestellte Fachärztinnen und Fachärzte erwirkt. Kein Arzt und keine Ärztin mit eigener Niederlassung versteht, warum dies von den Verhandlungspartnern nicht auch als Richtwert für die derzeitigen Honorarverhandlungen verstanden wird. Und dies auch gerade vor dem Hintergrund, dass sie auch noch das unternehmerische Risiko für den Praxisbetrieb, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und nicht zuletzt sich selbst tragen“, so Heinrich.
Pressemitteilung herunterladen: PM Honorarverhandlungen
Die Verbände drängen insbesondere darauf, dass die steigenden Gehälter der Medizinischen Fachangestellten (MFA) künftig unmittelbar in den Verhandlungen zum Orientierungswert berücksichtigt werden. Darauf hatten sich KBV und GKV-Spitzenverband letztes Jahr geeinigt. Die Verbände forderten, dass diesen Ankündigungen nun auch Taten folgen müssen. Im Jahr 2024 sind die MFA-Gehälter im Schnitt über alle Tarifgruppen hinweg um 7,4 Prozent gestiegen. Diese Steigerungen müssen sich in vollem Umfang auch in der Anpassung der Orientierungswerte widerspiegeln.
Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth und Dr. Markus Beier, Bundesvorsitzende des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, erklären: „Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Praxen verdienen faire Gehälter. Es ist daher vollkommen richtig, dass die MFA-Gehälter steigen. Das Geld dafür muss aber auch irgendwo herkommen. Die Praxen, die ohnehin schon mit den explodierenden Kosten bei Miete, Energie und Praxisbedarf kämpfen, können dies nicht auch noch allein stemmen. Wir erwarten von KBV und GKV-Spitzenverband, dass sie Wort halten und dafür sorgen, dass die Tarifänderungen bei den MFA sich auch im Orientierungswert eins zu eins widerspiegeln. Wenn die Verhandlungspartner ihre eigenen Ankündigungen ernst nehmen, dann muss am Ende beim Orientierungswert ein deutliches Plus stehen. Wir warnen die Krankenkassen davor, sich hier aus der Verantwortung zu stehlen. Wer in dieser kritischen Phase die Praxen hängen lässt, der sägt am Stuhl der ambulanten Versorgung.“
Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa: „Eine gute medizinische Versorgung in Deutschland gibt es nicht zum Nulltarif, erst recht nicht in einer Zeit, in der immer weniger Praxen immer mehr Menschen versorgen müssen. Die aktuelle Entwicklung der Inflation, kontinuierliche Preissteigerungen beim Betrieb der Praxen und selbstverständlich auch beim Personal müssen bei der Festlegung des Orientierungswertes adäquat abgebildet sein. Entsprechend erwarten wir von den Krankenkassen, aber auch von den Vertreterinnen und Vertretern der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, die Verhandlungen auf ein realistisches Niveau zu heben. Ansonsten ziehen sie den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten und der ambulanten Versorgung der Bevölkerung in Deutschland buchstäblich den Stecker!“
Dr. Stefan Trapp, Vize-Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzt*innen e.V. (BVKJ), ergänzt: „Mit einer Honorarsteigerung von lediglich 1,6 Prozent, wie sie die Kassen anbieten, ist die wirtschaftliche Existenz unserer Praxen akut gefährdet. Das liegt deutlich unter der Inflationsrate. Die Kassen setzen die zukünftige, umfassende und wohnortnahe Patientenversorgung leichtfertig aufs Spiel. Wenn die Kassen wollen, dass ihre Versicherten auch noch in den kommenden Jahren eine Praxis finden, die sie behandeln kann, müssen sie uns nicht nur erlauben, konkurrenzfähige MFA-Gehälter zu finanzieren, sondern müssen auch Gehaltssteigerungen für Ärzte akzeptieren, die mit der Klinik mithalten können.“
„Die ungleiche Behandlung zwischen dem Pflegepersonal in Krankenhäusern und unseren MFA muss endlich aufhören. Die Krankenhäuser können die Pflegekosten in voller Höhe, unabhängig von den DRGs, berechnen und damit eine adäquate Vergütung und somit eine bessere Personalstärke im pflegerischen Bereich erzielen. Wir brauchen dringend eine deutliche Steigerung des Orientierungswerts, um auch unsere sehr prekäre Personalsituation durch angemessene Gehälter zu verbessern“, fordert Dr. Norbert Smetak, Vorsitzender von MEDI-Baden-Württemberg e. V.
Pressekontakte:
Hausärztinnen- und Hausärzteverband e. V.
030 88 71 43 73-60
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Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen
0221 68 909-11
pressestelle@bvkj.de
Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa)
Oliver P. Spinedi
030 31 00 78 916
presse@spifa.de
Medi Baden-Württemberg e. V.
0711 80 60 79-219
jill.sayer@medi-verbund.de
„Dass vollständig erbrachte medizinische Leistungen auch vollständig bezahlt werden, muss endlich wieder eine Selbstverständlichkeit sein und dies nicht nur im hausärztlichen sondern auch im fachärztlichen Bereich“, so Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa. „Aber offenbar erwarten die Ampelkoalitionäre auch weiterhin, dass Deutschlands Fachärztinnen und Fachärzte Leistungen erbringen, ohne dafür honoriert zu werden. Das ist inakzeptabel und wird die Fachärzteschaft so nicht weiter hinnehmen!“
Es sei selbstverständlich zu begrüßen, dass nach drei Jahren die Budgetierung hausärztlicher Leistungen nun endlich per Gesetz aufgehoben werden soll. Dennoch greife das Gesetz auch aus der Versorgungsperspektive zu kurz. „Die haus- und fachärztliche Versorgung von Patientinnen und Patienten greifen doch ineinander. Was nützt einer Patientin oder einem Patienten eine verbesserte Versorgung beim Hausarzt, wenn sie danach keinen fachärztlichen Termin zur Weiterbehandlung und Diagnostik erhalten,“ so Heinrich weiter.
Sollte die Ampelkoalition im parlamentarischen Verfahren nicht nachsteuern, würden die Folgen für die Versorgung von Patientinnen und Patienten bereits nach den Sommerferien spürbar. „Bleiben entsprechende Anpassungen des Gesetzes aus, werden sich die Termine bei Fachärztinnen und Fachärzten zwangsläufig weiter verknappen. Für Patientinnen und Patienten werden Wartezeiten von einem halben Jahr und mehr zur Regel werden. Dafür zeichnet dann alleine die Politik verantwortlich“, so Heinrich.
Pressemitteilung herunterladen: PM GVSG Entbudgetierung FÄ
Angesichts der enormen Herausforderungen in der Notfallversorgung der Bevölkerung an der die niedergelassen Ärztinnen und Ärzte, die Notaufnahmen der Krankenhäuser und die Rettungsdienste beteiligt sind, sieht der SpiFa eine Reform der Notfallversorgung als dringlich an. Es landen jedes Jahr Millionen Patienten in den Krankenhausnotaufnahmen und vielfach anschließend in den Krankenhausbetten, die dort nicht hingehören. Die Ausgaben für diese Fälle waren schon vor 10 Jahren im Bereich von fast 5 Milliarden EUR.
Auch an dieser Stelle gibt es seit Jahren kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem. Eine effektive und am medizinischen Bedarf ausgerichtete Steuerung der Patienten und eine bessere Verzahnung der Versorgungsbereiche ist deshalb auch in der Notfallversorgung notwendig. Die im BMG beabsichtige Notfallreform bleibt aber inkonsequent, wenn entgegen wissenschaftlicher Expertise auch des Sachverständigenrates Gesundheit die Leitung und Organisation der zentralen Erstaufnahmestelle (vulgo: „der gemeinsame Tresen“) in den Integrierten Notfallzentren (INZ) in der Verantwortung der Krankenhäuser gelegt werden soll.
Es steht damit zu befürchten, dass je nach Bettenauslastung weiter Patienten über die Notaufnahmen in die Krankenhausbetten wandern, die dort aus medizinischen Gründen nichts zu suchen haben. Es braucht allerdings keine rund um die Uhr besetzten KV-Notdienstpraxen in den INZs, sondern vor allem zu den regulären Praxisöffnungszeiten eine gute Verzahnung mit den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten. Gerade mit Blick auf den zunehmenden Mangel an Ärztinnen und Ärzten in der vertragsärztlichen Versorgung ist es weder realistisch, noch zielführend, den Personalbedarf für INZ aus diesem Personenkreis zu decken.
Der SpiFa bemängelt die fehlende Finanzierung der Notfallreformvorschläge aus dem BMG für die vertragsärztliche Versorgung und die Kassenärztlichen Vereinigungen: „Es ist vollkommen inakzeptabel, dass Angebote und vertragsärztlichen Strukturen der Kassenärztlichen Vereinigungen ohne Gegenfinanzierung seitens der Krankenkassen ausgeweitet und ergänzt werden sollen. Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte und ihre Leistungen sind bereits heute drastisch unterfinanziert. Auch tragen sie die Defizite des vorgehaltenen ärztlichen Bereitschaftsdienstes. Es darf ihnen kein weiteres Sonderopfer abverlangt werden! Die Politik muss jetzt dafür sorgen, dass das Geld endlich dem medizinischen Bedarf folgt und muss für eine auskömmliche Finanzierung sorgen.“ so SpiFa- Vorstandsvorsitzender Dr. Dirk Heinrich.
Pressemitteilung herunterladen: PM Notfallreform
Zur Stellungnahme: Stellungnahme zum Referentenentwurf des BMG zur Reform der Notfallversorgung
Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa zum heutigen Kabinettsbeschluss: „Das heute durch das Bundeskabinett verabschiedete GVSG lässt weiterhin offen, wie eine gute, nach Möglichkeit digitale, Steuerung zwischen der haus- und fachärztlichen Versorgung erfolgen kann. Ein schneller Termin beim Hausarzt oder der Hausärztin ist gut, bringt aber keinen versorgungspolitischen Vorteil für die Versicherten, wenn diese anschließend keinen fachärztlichen Termin zur Weiterbehandlung und Diagnostik erhalten. Hier sehen wir Nachholbedarf und haben entsprechende Vorschläge unterbreitet, die leider unberücksichtigt bleiben.“
Der SpiFa unterstützt das Vorhaben der Bundesregierung zur Befreiung der hausärztlichen Versorgungsebene von den Zwängen einer Budgetierung vollumfänglich. Zugleich ist aber auch eine Befreiung der weiteren Fachgruppen von der Budgetierung notwendig, um das Versorgungsgeschehen miteinander verzahnen zu können. 95% aller Erkrankungen erhalten ihre endgültige Diagnose erst in der fachärztlichen Versorgungsebene und erst dann kann eine definitive Behandlung stattfinden.
Pressemitteilung herunterladen: PM Kabinettsbeschluss Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG)
SpiFa-Stellungnahme zum GVSG: Stellungnahme GVSG
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