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Hybrid-DRG: Endlich Startschuss zum Jahreswechsel
21.12.2023
Die Hybrid-DRG-Verordnung tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft. Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) begrüßt, dass damit endlich der Startschuss fällt, um unnötig stationär erbrachte Leistungen in den ambulanten Sektor zu überführen, und dass für die Fachärztinnen und Fachärzte eine rechtssichere...
21.12.2023
Die Hybrid-DRG-Verordnung tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft. Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) begrüßt, dass damit endlich der Startschuss fällt, um unnötig stationär erbrachte Leistungen in den ambulanten Sektor zu überführen, und dass für die Fachärztinnen und Fachärzte eine rechtssichere Basis zur Erbringung ambulanter Leistungen geschaffen wird.

Hierzu SpiFa-Vorstandsvorsitzender Dr. Dirk Heinrich: „Auch wenn der derzeitige Leistungskatalog noch sehr klein und überschaubar ist: mit dieser Rechtsverordnung ist ein wichtiger Grundstein für die Fachärztinnen und Fachärzte gelegt, um die Ambulantisierung in Deutschland voranzutreiben. Zu-dem hat das BMG in seinem überarbeiteten Referentenentwurf offensichtlich viele Hinweise aus den Berufsverbänden aufgegriffen und berücksichtigt. Das begrüßen wir sehr.“

Entscheidend für den Erfolg der Rechtsverordnung werden aus Sicht des SpiFa die künftigen Verhandlungen im Rahmen der Selbstverwaltung sein. Der SpiFa hatte zuletzt in einem gemeinsam mit seinen Mitgliedsverbänden erstellten Katalog über 5.000 Leistungen ermittelt, die – auch im internationalen Vergleich – ambulantisierbar wären. Um die Ambulantisierung weiter zu befördern und die Verordnung mit Leben zu füllen, sei eine pragmatische und sachgerechte Herangehensweise bei der praktischen Umsetzung der Rechtsverordnung, aber auch bei der zügigen Erweiterung des Leistungskataloges angebracht.

Skeptisch bleibt Heinrich deshalb auch ob der Befristung der Rechtsverordnung auf ein Jahr: „Das Jahr 2024 wird zeigen, ob mit dieser Verordnung das Ambulantisierungspotenzial gehoben werden kann, oder ob es dafür weiterer bzw. anderer politischer Rechtsinstrumente bedarf. Der SpiFa wird diesen Prozess auf jeden Fall weiterhin kritisch-konstruktiv begleiten.“

Die zugehörige Stellungnahme des SpiFa finden Sie unter hier: Stellungnahme zur Verordnung einer speziellen sektorengleichen Vergütung (Hybrid-DRG-V)


Pressemitteilung hier herunterladen: Hybrid-DRG: Endlich Startschuss zum Jahreswechsel

SpiFa: Ambulantisierung auch ambulant denken!
01.12.2023
Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) fordert Nachbesserungen bei der Umsetzung der so genannten Hybrid-DRG. Größter Kritikpunkt: die Reform wird ausschließlich vom stationären Standpunkt aus konzipiert. Ein Wettbewerb um die beste Patientenversorgung zwischen der ambulanten und stationären...
01.12.2023
Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) fordert Nachbesserungen bei der Umsetzung der so genannten Hybrid-DRG. Größter Kritikpunkt: die Reform wird ausschließlich vom stationären Standpunkt aus konzipiert. Ein Wettbewerb um die beste Patientenversorgung zwischen der ambulanten und stationären Versorgungsebene werde so kaum entstehen.

Die Ambulantisierung bislang unnötig stationär erbrachter Leistungen soll gefördert und zügig umgesetzt werden, so der Wunsch der Ampelparteien im Koalitionsvertrag. Mit der Einführung der sektorengleichen Vergütung mittels Hybrid-DRG zum 1.1.2024 ist ein wichtiger Schritt getan. Allerdings fehlen echte Anreize, kurzstationäre Leistungen künftig ambulant zu erbringen, zum Teil werden sogar Fehlanreize gesetzt, die es unbedingt im Vorfeld zu vermeiden gilt.

Hierzu Dr. Helmut Weinhart, 2. stellvertretender Vorsitzender des SpiFa: „Während für die Vorbereitung der Förderung der Ambulantisierung im stationären Versorgungsbereich strukturelle und materielle Voraussetzungen geschaffen werden, ist dies für den ambulanten Versorgungsbereich nicht vorgesehen, sodass ein Wettbewerb auf Augenhöhe – wie seit über 30 Jahren – politisch gewünscht, erneut ad absurdum geführt wird. Ohne entsprechende Anreize aber und ohne gleichwertigen Zugang zu Hybrid-DRGs für die stationäre und die ambulante Seite wird man mit Hybrid-DRGs das Ambulantisierungspotenzial kaum heben geschweige denn Kosten im Gesundheitssystem sparen.“

Der SpiFa erhebt konkrete Forderungen, die erfüllt sein müssen, um auch für ambulante Versorgungsstrukturen Planungssicherheit herzustellen und einen sinnvollen Wettbewerb entstehen zu lassen. Dazu gehört zum einen eine zeitnahe verbindliche Weiterentwicklung des Startkataloges sowie eine Herausnahme von Sachkosten aus der Fallpauschale, damit insbesondere komplexere ambulantisierbare Operationen, welche mit hohen Sachkosten verbunden sind, auch kostendeckend erbracht werden können.

Weitere Forderungen sind ferner der mögliche Einsatz von Investitionsmitteln für den Aufbau hybrider Versorgungsstrukturen, sowie die Einführung einer Vorhaltevergütung, wie sie für den stationären Versorgungsbereich vorgesehen ist, auch für den ambulanten Bereich. Darüber hinaus fordert der SpiFa Regelungen, die Rechtssicherheit bei der Kooperation von Krankenhäusern und Vertragsärztinnen und -ärzten schafft.

Den detaillierten Forderungskatalog finden Sie im Anhang dieser Pressemitteilung oder zum Download auf der Webseite des SpiFa.

Stellungnahme zum GDNG: Therapieentscheidungen müssen rein ärztliche Entscheidungen bleiben!
16.11.2023
Im Referentenentwurf zum Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) ist vorgesehen, dass Krankenkassen künftig ihre Versicherten anhand von automatisierten Auswertungen von Gesundheitsdaten zu Gesundheitsrisiken beraten können. Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) lehnt dies entschieden...
16.11.2023
Im Referentenentwurf zum Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) ist vorgesehen, dass Krankenkassen künftig ihre Versicherten anhand von automatisierten Auswertungen von Gesundheitsdaten zu Gesundheitsrisiken beraten können. Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) lehnt dies entschieden ab.

„Es ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten, eine Entscheidung über Diagnose und Therapie zu fällen, und das muss auch so bleiben,“ so Dr. Helmut Weinhart, stv. 2. Vorsitzender des SpiFa-Vorstandes. „Stellen Sie sich vor, Sie als Patientin oder Patient werden unerwartet von der Krankenkasse kontaktiert und auf ein potenzielles Gesundheitsrisiko hingewiesen. Viele Patientinnen und Patienten dürften damit überfordert, vor allem aber verunsichert sein und landen mit dieser Information in den Praxen. Nur dort finden sie ein vertrauensvolles Arzt-Patienten-Verhältnis, die Basis für eine solide Beratung und Aufklärung über Gesundheitsrisiken.“

Der SpiFa erachtet es im Hinblick auf ihre eigentliche Aufgabe als sozialversicherungsrechtlicher Kostenträger weder als sachgerecht noch als vorteilhaft für die Versorgung von Patientinnen und Patienten, wenn Krankenkassen plötzlich im Rahmen dieser Regelung eine Rolle als Leistungserbringer im Gesundheitswesen zuteilwird. Stattdessen könnten die Auswertung und Kenntnis dieser Daten zu erheblichen Interessenkollisionen innerhalb der jeweiligen Krankenkassen führen und so den Patientinnen und Patienten eher zum Nachteil gereichen.

Generell betrachtet der SpiFa jedoch die Nutzung von Gesundheitsdaten als ein wesentliches Schlüsselelement für die weitere Verbesserung der individuellen Gesundheitsversorgung der Patientinnen und Patienten in Deutschlands sowie die Weiterentwicklung des deutschen Gesundheitssystems und nicht zuletzt die Stärkung der medizinischen Forschung in Deutschland. Er plädiert daher dafür, dass bei der Gesetzgebung die in der EU-DSGVO zur Verfügung stehenden Öffnungsklauseln für die Datennutzung vollständig genutzt werden, so könnten bürokratische Barrieren für die Forschung wirksam abgebaut werden.

Die gesamte Stellungnahme steht hier zum Download bereit.

SpiFa-Stellungnahme zum DigiG: Integrität der ePA zwingende Voraussetzung!
15.11.2023
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf will die Ampelkoalition die digitale Transformation des Gesundheitswesens und der Pflege weiterentwickeln und beschleunigen. Wichtiger Baustein dabei: die elektronische Patienenakte (ePA). Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) nimmt hierzu heute Stellung...
15.11.2023
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf will die Ampelkoalition die digitale Transformation des Gesundheitswesens und der Pflege weiterentwickeln und beschleunigen. Wichtiger Baustein dabei: die elektronische Patienenakte (ePA). Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) nimmt hierzu heute Stellung in der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Gesundheit des Bundestages und erläutert, welche Grundvoraussetzungen erfüllt sein müssen, damit Ärztinnen und Ärzte künftig Vertrauen in die ePA haben.

Der SpiFa begrüßt den beabsichtigten Übergang bei der ePA zu einer Opt-Out-Anwendung, um so die Hürden für die Nutzung durch die Versicherten insbesondere bei der Bereitstellung durch die Krankenkassen herabzusetzen. Außerdem befürwortet er eine weitestgehend automatisiert laufende Befüllung der ePA mit strukturierten Daten, vorausgesetzt, dass die Steuerung der Befüllung der ePA mit Daten aus den elektronischen Akten der Ärztinnen und Ärzte ausschließlich in ärztlicher Hand verbleibt.

Dreh- und Angelpunkt für eine künftige Akzeptanz und breite Nutzung durch die Fachärzteschaft bleibt aber die Sicherstellung der Integrität der ePA und ihrer Inhalte und damit verbunden die notwendige Transparenz, was eine mögliche (Teil-)Löschung von Daten oder (Teil-)Zugriffsverweigerung durch die jeweiligen Versicherten betrifft.

Hierzu Dr. Norbert Smetak, Mitglied des SpiFa-Vorstandes und Vorsitzender des SpiFa-Ausschusses Digitalisierung in der Gesundheitsversorgung: „Ärztinnen und Ärzte werden die ePA nur zur Anwendung bringen, wenn sie ganz sicher auf die Integrität der ePA vertrauen können. Dafür müssen die Informationen in der ePA korrekt sein und es muss klar ersichtlich sein, ob ursprünglich in der Akte hinterlegte Informationen vorenthalten werden. Dazu gehören beispielsweise Informationen zu bestimmten Arzneimitteltherapien, die eine lebensgefährliche Wechselwirkung mit geplanten Therapien auslösen können. Bleibt die ePA jedoch für die behandelnden Ärztinnen und Ärzte eine Blackbox, werden sie die ePA nicht benutzen.“

Konkret fordert der SpiFa daher zum einen, dass für die behandelnden Ärztinnen und Ärzte klar ersichtlich ist, ob in der ePA Inhalte gelöscht wurden und ob ihnen durch Widerspruch Zugriffe auf die ePA verweigert werden. Zum anderen bedarf es aus Sicht des SpiFa der Aufklärung der Patientinnen und Patienten durch die Krankenkassen, welche Risiken eine Löschung bzw. ein Widerspruch im Einzelnen bewirken können.

Die gesamte Stellungnahme steht hier zum Download bereit.

SpiFa-Klausurtagung: Der freie Beruf passt in keine Excel-Tabelle
17.10.2023
Der SpiFa-Vorstand zeigt sich zufrieden mit der Klausurtagung und freut sich über die rege Beteiligung seiner Mitglieder und den konstruktiven Austausch. Im Rahmen der Klausurtagung wurden insbesondere die Schwerpunkte für die Verbandsarbeit des kommenden Jahres festgelegt. Für viele Ärztinnen und Ärzte...
17.10.2023
Der SpiFa-Vorstand zeigt sich zufrieden mit der Klausurtagung und freut sich über die rege Beteiligung seiner Mitglieder und den konstruktiven Austausch. Im Rahmen der Klausurtagung wurden insbesondere die Schwerpunkte für die Verbandsarbeit des kommenden Jahres festgelegt. Für viele Ärztinnen und Ärzte steht die Zukunft des freien Arztberufes auf der Kippe.

Der zweite Klausurtag startete mit einem Gastvortrag des frisch erneut gewählten unparteiischen Vorsitzenden des Gemeinsamen Bundesausschusses Professor Josef Hecken. Hecken bemängelte darin die zunehmende Übergriffigkeit des Staates in mehr und mehr Bereiche der Selbstverwaltung. So würden richtungsweisende Entscheidungen immer öfter per Rechtsverordnung über die Selbstverwaltung hinweg getroffen, ohne dass diejenigen gehört würden, die diese Entscheidungen in der Praxis später umsetzen müssten.

Darüber hinaus sprach Hecken über die politische Marschrichtung der Ampelkoalition und von Gesundheitsminister Lauterbach. Es sei deutlich zu erkennen, dass die Politik von einer zunehmenden Verstaatlichung der medizinischen Versorgung und einer zunehmenden Verortung von medizinischen Leistungen im stationären Bereich geprägt sei. „Damit wird ausgerechnet der teuerste Bereich unseres Gesundheitswesens gestärkt und finanziert,“ so Hecken.

Zentrale Fragestellung der Klausur war die Zukunft des freien Berufes der Ärztin bzw. des Arztes. Die vom SpiFa-Vorstandsvorsitzenden Dr. Dirk Heinrich eröffnete und angeleitete Diskussionsrunde widmete sich insbesondere den Fragestellungen rund um die Notwendigkeit und die gesellschaftliche Verpflichtung von Kassenärztinnen und -ärzten. Er kritisierte in diesem Zusammenhang insbesondere den Umgang der Politik mit der Ärzteschaft und der Selbstverwaltung und das expertokratische Vorgehen des Bundesgesundheitsministers bei Reformen. „Ärztinnen und Ärzte stehen täglich in einem Interessensgeflecht zwischen Erwartungen der Bevölkerung, dem Anspruch an ihren eigenen Berufsethos und strukturellen Erwartungen der Politik. Dazwischen müssen sie täglich abwägen und Entscheidungen treffen. Ärztinnen und Ärzte sind keine Maschinen und medizinische Behandlungen sind individuelle Leistungen, die von Menschen an Menschen erbracht werden. Der freie Beruf Ärztin oder Arzt passt in keine Excel-Tabelle!“ so Heinrich. Darüber hinaus kritisierte er die Mutlosigkeit von Politikerinnen und Politikern. „Statt am unbegrenzten Leistungsversprechen fest zu halten, wäre es an der Zeit, dass die politischen Vertreterinnen und Vertreter der Bevölkerung reinen Wein über die Versorgungslage einschenken und unliebsame Entscheidungen treffen, die der Bevölkerung auch etwas zumuten,“ so Heinrich weiter.

Weitere Themen waren entsprechend das „unbegrenzte Leistungsversprechen der Politik sowie Fragestellungen rund um das Thema „Ambulantisierung und Hybrid DRG“. Hierzu werden der SpiFa und seine Mitgliedsverbände der Aufforderung des Gesundheitsministeriums nachkommen und bis Ende des Monats ihre Stellungnahme zu den aktuellen Gesetzesentwürfen formulieren.

SpiFa-Klausurtagung und Wahlen: Fachärztinnen und Fachärzte zeigen große Geschlossenheit und Einsatzwillen
14.10.2023
Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) ist gewappnet für die kommenden Jahre. Zum Auftakt der 2-tägigen Klausurtagung in Hamburg zeigten sich die Berufsverbände starken Willens und geeint hinter dem neu gewählten Vorstand.
14.10.2023
Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) ist gewappnet für die kommenden Jahre. Zum Auftakt der 2-tägigen Klausurtagung in Hamburg zeigten sich die Berufsverbände starken Willens und geeint hinter dem neu gewählten Vorstand.

„Die Proteste müssen weitergehen,“ so das einstimmige Votum der Fachärztinnen und Fachärzte beim Bericht des Vorstandsvorsitzenden Dr. Dirk Heinrich. Der Unmut ist weiterhin groß, eine Abkehr der Ampelkoalition von einer Gesundheitspolitik nach Haushaltslage ist genauso wenig in Sicht wie ein Kurswechsel von Gesundheitsminister Lauterbach bei der Überführung der Gesundheitsversorgung in Deutschland in ein staatliches Gesundheitswesen.  

Die Protestaktionen der letzten Wochen haben aus Sicht des SpiFa und seiner Mitglieder Wirkung gezeigt und die Probleme im Gesundheitswesen werden zunehmend von Patientinnen und Patienten sowie der Presse ernst genommen. So sieht sich der SpiFa in der Auswirkung und Fortführung seiner Arbeit bestätigt, dies auch für kommende Generationen von Ärztinnen und Ärzten.

Die Bestätigung spiegelt sich auch in den diesjährigen Vorstandswahlen wider: so wurde Dr. Dirk Heinrich einstimmig für eine weitere Amtszeit mit der Verbandsführung beauftragt. Heinrich sieht damit nicht nur seine Tätigkeit, sondern auch die Marschrichtung des Verbandes bestätigt: „Wir haben heute unter den 36 Mitgliedsverbänden viel diskutiert, was von sehr großer Einigkeit geprägt war. Wir haben eine klare politische Zielrichtung, wir stehen zu den Protesten, wir stehen zu HVM-Änderungen, die klar machen, dass die Mittel und damit auch die Leistungen begrenzt sind. Der SpiFa-Vorstand ist mit einstimmigen Ergebnissen gewählt und ergänzt worden. Auch das ist ein Zeichen, dass der Kurs des SpiFa von seinen Mitgliedern zu 100 Prozent mitgetragen wird. Das ist erfreulich und jetzt geht es wieder an die Arbeit, der Politik richtig Beine zu machen.“

Ebenfalls einstimmig im bisherigen Amt bestätigt wurde Dr. Helmut Weinhart als 2. stellvertretender Vorsitzender. „Ich gehe mit einem gestärkten Gefühl aus der Mitgliederversammlung. Ich sehe eine deutliche Bestätigung unserer gemeinsamen fachärztlichen Arbeit, die wir im SpiFa leisten. Die Einigkeit, die wir in unseren Stellungnahmen und Beurteilungen von politischen Vorhaben zeigen, war heute wirklich durch die Bank zu spüren,“ so Weinhart.

Neuer 3. Stellvertretender Vorsitzender wird Jörg Karst, der bereits seit 2021 Mitglied des SpiFa-Vorstands ist. Auch er wurde einstimmig gewählt und freut sich über sein neues Mandat und die Stimmung im Verband: „Wir haben heute große Einigkeit gezeigt und einstimmige Entscheidungen gefällt. Das vermittelt klar den Eindruck, dass wir geeint sind in dieser politischen Situation und in der Unzufriedenheit mit der derzeitigen Politik des Gesundheitsministeriums.“

Ebenfalls einstimmig im Amt bestätigt wurde Dr. Norbert Smetak. Smetak zeigt sich zufrieden mit der Geeintheit der Berufsverbände bei Protestaktionen: „Die verbandsübergreifenden Aktionen haben großen Widerhall gefunden und sind unbedingt fortzusetzen, um endlich Herrn Lauterbach davon zu überzeugen, wie wichtig der ambulante Bereich in der Kombination mit dem stationären Bereich ist. Die Mitglieder haben heute noch einmal gut an den SpiFa-Vorstand transportiert, dass man hier weiter voranschreiten muss.“

Neu im SpiFa-Vorstand ist BNC-Vorstand Jan Henniger, der sich künftig insbesondere zu den Themen „Schnittstelle ambulant-stationär“ und „Ambulantisierung“ einbringen möchte. „Es ist für mich unheimlich wichtig, dass wir weiterhin im SpiFa das Thema „sektorenübergreifende Versorgung“ besonders begleiten und nach vorne bringen,“ so Henniger. Henniger setzte sich in der Wahl gegen BDR-Präsident Prof. Dr. Hermann Helmberger durch, der ebenfalls kandidierte und fortan als kooptiertes Mitglied den Vorstand ergänzt.

Auch die bisherige Schatzmeisterin des SpiFa Dr. Petra Bubel bleibt dem Verband erhalten und ist im Rahmen einer Satzungsänderung fortan Mitglied des Vorstands. Vorstandsvorsitzender Heinrich freut sich: „In Zeiten wie diesen können wir jede tatkräftige Hand und laute Stimme gebrauchen. In diesem Sinne freuen wir uns über die breite Aufstellung dieses Vorstandes für unseren Verband und sind gewappnet für die kommenden Herausforderungen.“

„Unseren Patienten drohen Wartelisten und der Arztberuf ist bedroht wie nie!“
02.10.2023
Auch der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) unterstützt die heutigen bundesweiten Protestaktionen der Berufsverbände.
02.10.2023
Auch der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) unterstützt die heutigen bundesweiten Protestaktionen der Berufsverbände.

Anhaltende Budgetierung, der große Nachholbedarf durch kontinuierlich zu geringe Honorarabschlüsse, enorm gestiegener Kostendruck durch Energiepreis-, Miet- und die Tarifsteigerungen für Praxispersonal verschärfen die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für niedergelassene Fachärztinnen und Fachärzte. Die ambulante Versorgung ist in schwerem Fahrwasser. Hinzu kommen strukturelle Probleme: Fachkräftemangel, die Auswirkungen einer insuffizienten Digitalisierungsstrategie und überbordende Bürokratie.

Lösungen für die strukturellen Probleme seien derzeit seitens der Politik nicht in Sicht. Daher bleibt für Dr. Dirk Heinrich, den Vorstandsvorsitzenden des SpiFa, den Fachärztinnen und Fachärzte nur der Protest: „Unser Arztberuf, insbesondere der in freier Praxis, ist bedroht wie nie! Und was macht die Politik? Aus dem Hause Lauterbach kommt anstelle dringend benötigter Reformen und einer Stärkung der bestehenden Strukturen ein „Gesundheitsversorgungsgesetz“, das mit Gesundheitskiosken, Gesundheitsregionen und Primärversorgungszentren arztfreie Parallelstrukturen schaffen will. Anstatt die Praxen vom Mühlstein der Budgetierung und Bürokratie zu befreien, werden also für viele Millionen Euro neue Strukturen geschaffen. Da muss die Ärzteschaft protestieren und Widerstand leisten!“

Das alles hat enorme Folgen für Patientinnen und Patienten.
„Es geht bei diesen Forderungen nicht nur um ärztliche Belange. Im Gegenteil: wir setzen uns am heutigen Tage für die künftige Versorgung und Interessen von Patientinnen und Patienten ein,“ so Heinrich, „denn nur wenn diese Forderungen erfüllt werden, wird es in Zukunft möglich sein, eine zeit- und wohnortnahe Versorgung von Patientinnen und Patienten zu gewährleisten. Falls nicht, drohen lange Wartezeiten auf Facharzttermine und ein fortdauernder Aufnahmestopp von Neupatienten in Praxen.“

Die Unzufriedenheit der Ärztinnen und Ärzte ist enorm. Grund genug für viele Berufsverbände am heutigen Tage gegenüber Politik und Kassen ein Zeichen zu setzen. In diesem Zusammenhang bleiben heute in vielen Bundesländern die Praxen geschlossen oder laufen nur im Notbetrieb.

Die Liste der Forderungen der Fachärzteschaft ist lang. Gefordert werden unter anderem:

  • eine dauerhafte Abschaffung von Budgetierung und Bedarfsplanung
  • Strategien und Maßnahmen seitens der Politik für eine nachhaltige und langfristig tragfähige Finanzierung des Gesundheitssystems
  • eine Krankenhausreform und damit einhergehende Gesetzesvorhaben, die das Ambulantisierungspotenzial voll (statt einseitig zu Gunsten nicht notwendiger Krankenhäuser) ausschöpfen
  • eine sinnvolle, nutzenorientierte und vor allem praxistaugliche Digitalisierung
  • die Schaffung von mindestens 5.000 zusätzlichen Medizinstudienplätzen und damit einhergehend auch eine Stärkung und Finanzierung der ambulanten Weiterbildung
  • ein klares Bekenntnis von Politik und Krankenkassen zur Freiberuflichkeit der Ärztinnen und Ärzte in Wort und Tat!

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Pressekontakt:

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Dr. med. Andreas Köhler für den SpiFa e.V.
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Ehrenpräsident SpiFa

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