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SpiFa weiter auf Wachstumskurs
31.03.2021
Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) wächst als größter fachärztlicher Dachverband von Berufsverbänden in Deutschland weiter und baut seinen Einfluss aus.
31.03.2021
Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) wächst als größter fachärztlicher Dachverband von Berufsverbänden in Deutschland weiter und baut seinen Einfluss aus.

Der SpiFa e.V. befindet sich weiter auf Wachstumskurs und gibt die Aufnahme des Berufsverbandes der Deutschen Radiologen e.V. (BDR) in den SpiFa als ordentliches Mitglied bekannt.

Gleichzeitig kündigte der Hauptgeschäftsführer des SpiFa e.V., Lars F. Lindemann an, dass der Verband in der anlässlich des 7. SpiFa-Fachärztetages (www.fachärztetag.de) in Berlin am 17. April 2021 stattfindenden Mitgliederversammlung des SpiFa e.V. über zwei weitere Aufnahmeanträge von Berufsverbänden entscheiden wird.

Der SpiFa e.V. unterstreicht damit seine Rolle als größter fachärztlicher Dachverband von Berufsverbänden in Deutschland. „Wir haben den Anspruch an uns selbst, unseren Einfluss in die ärztliche wie auch die gemeinsame Selbstverwaltung, aber auch im gesundheits- und wirtschaftspolitischen Berlin weiter auszubauen, um die Interessen von Fachärztinnen und Fachärzten in Klinik und Praxis noch deutlicher vertreten zu können.“, so Lindemann in Berlin.

In diesem Zusammenhang teilte der SpiFa e.V. ebenso mit, dass zur Verstärkung und Verbreiterung seiner Aktivitäten im klinischen Versorgungsbereich der „Ausschuss ärztliche Tätigkeit in der Krankenhausversorgung des SpiFa e.V.“ unter Leitung von Herrn Prof. Dr. Marc Schmittner, Chefarzt am Unfallkrankenhaus in Berlin, und Herrn Prof. Dr. Max Heiland, Chefarzt an der Charité, neu aufgestellt wurde und man dort einen noch deutlicheren Schwerpunkt in der Arbeit des Verbandes setzten wird. „Auch hier werden wird unsere Aktivitäten weiter ausbauen und so gemeinsam mit den Mitgliedsverbänden des SpiFa e.V. standespolitisch gewichtiger für die in den deutschen Krankenhäusern tätigen Ärztinnen und Ärzte als Träger eines freien Berufes aktiv werden.“

Gleichzeitig nutzte Lindemann die Gelegenheit auf ein durch das Deutsche Institut für Fachärztliche Versorgungsforschung (DIFA) kostenfrei zur Verfügung gestelltes Tool zur Unterstützung der Beteiligung der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte bei der nationalen Impfkampagne hinzuweisen („DIFA1 App“). Mehr Informationen finden Sie unter www.difa-vf.de

Alle Informationen zum Programm des SpiFa-Fachärztetages 2021 am 15. und 16. April 2021 finden Sie unter www.fachärztetag.de

Fachärzte fordern Übernahme des Mehraufwandes der Hygienekosten
17.03.2021
Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) fordert die Krankenkassen auf, endlich den Mehraufwand der Hygieneverordnung zu übernehmen!
17.03.2021
Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) fordert die Krankenkassen auf, endlich den Mehraufwand der Hygieneverordnung zu übernehmen!

Seit 2012 gelten strikte Richtlinien der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO).

„Diese Hygiene-Maßnahmen und die Aufbereitung von Instrumenten und Medizinprodukten werden von den Vertragsärzten im Vertrauen auf Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) konsequent erfüllt; zum Schutz unserer Patienten, aber auch von uns Ärztinnen und Ärzten“, so Dr. Axel Schroeder, Vorstandsmitglied des SpiFa. Mit dieser Qualitätssicherung tragen die Fachärzte zu einer ambulanten, qualifizierten und wohnortnahen Versorgung bei.

Die Hygienekosten sind laut einer Umfrage des Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung von 2018 ein signifikanter Kostenblock und betragen durchschnittlich 24.287 Euro. Deutliche Unterschiede ergeben sich bei der Kostenhöhe je nach Leistungsspektrum der Facharztpraxis. So liegen die Kosten bei den ambulanten Operateuren bei 53.281 Euro pro Jahr, in den Dialysepraxen sogar bei 116.823 Euro pro Jahr.

Trotzdem mangelt es nach wie vor an einer angemessenen Bewertung dieses vermehrten Hygieneaufwandes und der -aufbereitung. „Corona hat die Sensibilität für Hygiene stark gefördert. Schnell und unbürokratisch wurden Sondertöpfe bewilligt. Nun ist es überfällig, die Praxen auch dauerhaft finanziell zu entlasten“, so Dr. Schroeder weiter.

Erstes telemedizinisches Kinderwunschkonsil geht ab April an den Start
17.03.2021
Zwei im Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) organisierte Facharztverbände, der Berufsverband der Frauenärzte (BVF) und der Bundesverband Reproduktionsmedizinischer Zentren Deutschlands (BRZ) haben ein erstes telemedizinisches Kinderwunschkonsil auf die Beine gestellt. Die Ärztliche Vertragsgemeinschaft...
17.03.2021
Zwei im Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) organisierte Facharztverbände, der Berufsverband der Frauenärzte (BVF) und der Bundesverband Reproduktionsmedizinischer Zentren Deutschlands (BRZ) haben ein erstes telemedizinisches Kinderwunschkonsil auf die Beine gestellt. Die Ärztliche Vertragsgemeinschaft Deutschlands (ÄVGD), ein zum SpiFa e.V. gehörendes Unternehmen der Sanakey Gruppe, hat die Entwicklung als Dienstleister für die Abrechnung begleitet und wird das Konsil für die Beteiligten nach Inkrafttreten völlig papierlos abwickeln.

In den letzten Jahrzehnten ist die Entscheidung für oder gegen eine Schwangerschaft scheinbar planbarer geworden. Paare entscheiden selbst, wann sie Eltern werden möchten, jedoch geht der Kinderwunsch für viele dieser Paare nicht spontan in Erfüllung. Schätzungsweise jedes zehnte Paar in Deutschland ist ungewollt kinderlos, Tendenz steigend. Der unerfüllte Kinderwunsch hat viele Ursachen, die sowohl aufseiten der Frau aber auch aufseiten des Mannes liegen können. Seine Behandlung stellt daher ein komplexes Geschehen dar, das komplexe Fragestellungen aufwirft.

Dank einer strukturierten telemedizinischen Zusammenarbeit zwischen Gynäkologen und Reproduktionsmedizinern wird es ab April 2021 nun möglich sein, die medizinische Versorgung von ungewollt kinderlosen Paaren bereits im Vorfeld einer Behandlung zu unterstützen. Ein integrierter digitaler Zykluskalender und eine zertifizierte Videosprechstunde werden die Betreuung der Paare vereinfachen, verkürzen und verbessern. Die beiden Berufsverbände BVF und BRZ haben dafür das Kinderwunschkonsil mit digital-gestützten Versorgungsschritten entwickelt, das zum 1. April 2021 mit einer Vielzahl von Betriebskrankenkassen der BKK Vertragsarbeitsgemeinschaften an den Start gehen wird.

Die behandelnden Frauenärzte sind bei ungewollter Kinderlosigkeit die ersten Ansprechpartner. Sie sind es, die häufig vor der Entscheidung stehen, ob eine umfassende reproduktionsmedizinische Diagnostik und gegebenenfalls Maßnahmen der assistierten Reproduktion zum ersehnten Kind führen, oder ob bereits durch z.B. einen veränderten Lebensstil eine spontane Schwangerschaft erzielt werden kann und psychisch, physisch weitaus belastendere und kostspieligere Therapien nicht notwendig sind.

Reproduktionsmedizinische, strukturierte Bewertungsschemata, die im Kinderwunsch-konsil kollaborativ systematisch betrachtet werden, ermöglichen auf der Basis weniger Parameter, die Wahrscheinlichkeit des Eintritts einer Spontangravidität innerhalb des nächsten Jahres abzuschätzen. Dadurch kann bereits frühzeitig der Pfad für die zielführendste Behandlung bestimmt werden: bei unkomplizierten Fällen durch den ersten Ansprechpartner, alternativ durch die Überleitung zu Maßnahmen der assistierten Reproduktion in einem Kinderwunschzentrum.

Die ÄVGD und die Sanakey Contract haben als Tochterunternehmen des SpiFa für das Kinderwunschkonsil einen komplett papierlosen Prozess entwickelt. Das ist in dieser Form einmalig in Deutschland. Von der Vertragsteilnahme der Fachärzte, der Einschreibung der Patienten, der Durchführung des telemedizinischen Facharztkonsils, der Abrechnung mit den Krankenkassen, bis hin zur Auszahlung an die teilnehmenden Ärzte, ist der Prozess komplett digital aufgesetzt worden. Eine telemedizinische Anfrage über das Kinderwunschkonsil wird im Rahmen eines Selektivvertrages zur besonderen Versorgung (§ 140a SGB V) – KiWuKons-Versorgungsvertrag vergütet. Die Anmeldung zur Teilnahme am „KiWuKons-Versorgungsvertrag“ erfolgt auf elektronischem Weg über das Sanakey-Portal (www.sanakey-portal.de), die Dienstleistungs- & Service-Plattform der Sanakey Contract GmbH, einer 100%igen Tochtergesellschaft des Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa).

Corona-Impfung durch den Facharzt: Jede Praxis, die impft, zählt.
03.03.2021
Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) erklärt für seine Mitgliedsverbände, dass alle Ärzte für die Corona-Impfungen zur Verfügung stehen.
03.03.2021
Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) erklärt für seine Mitgliedsverbände, dass alle Ärzte für die Corona-Impfungen zur Verfügung stehen.

„Jeder Arzt kann impfen, will impfen und wird auch impfen“, sagt Dr. med. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa.

Entscheidend für die Durchführung der Impfungen ist die Liefermenge von ausreichend Corona-Impfstoff. Für den SpiFa ist es deshalb an der Zeit, dass sich der Bund, die Länder und die Apotheken mit der effizienten Verteilung des im Land vorhandenen Impfstoffes kümmern. „Wenn alle Arztpraxen von Haus- und Fachärzten eine Impfsprechstunde einrichten, können diese bei guter Organisation mindestens 10 Patienten täglich impfen; dann ist das Thema im Sommer durch“, bewertet Dr. med. Dirk Heinrich. „Wir rufen alle Ärztinnen und Ärzte in Deutschland auf, sich bei ihrer Kassenärztlichen Vereinigung zu melden, wenn sie impfen wollen. Gemeinsam werden wir das schaffen, lautet das Motto!“, so Dr. med. Dirk Heinrich weiter.

Angesichts ungenutzter Impfdosen und der Diskussion um die Wirksamkeit von Impfstoffen appelliert der SpiFa eindringlich an die Bedeutung des Impfens zur Bewältigung der Corona-Pandemie. „Wir weisen immer wieder darauf hin, dass der beste Impfstoff derjenige im Muskel des Impflings ist und jede öffentliche Debatte um die Effektivität der Impfstoffe entbehrlich ist, denn gemein ist allen Impfstoffen, dass sie tödliche und schwere Verläufe der Krankheit mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ausschließen und darauf kommt es jetzt ja wohl an, fasst Dr. med. Dirk Heinrich die Forderungen des SpiFa zusammen.

Unser Service-Angebot

Das DIFA Deutsches Institut für Fachärztliche Versorgungsforschung stellt allen Ärztinnen und Ärzten mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die mit zu den priorisierten Empfängern der neuen Impfstoffe gehören, die DIFA1 App zur einfachen Erfassung von Effektivität und Sicherheit zur Verfügung. In dieser Smartphone-App können nach einer Impfung Begleiterscheinungen und vor allem auch die Effektivität im Schutz vor Erkrankung – gerade auch vor dem Hintergrund der aufgetretenen Virusmutationen – einfach dokumentiert werden. Über einen intelligenten Chatbot werden alle relevanten Informationen zum richtigen Zeitpunkt erfragt. Auffälligkeiten können unkompliziert geteilt werden.

Fünf Gründe für die DIFA1 App:

1.           Gesundheitsfachpersonal schafft Vertrauen

2.           Optimierung der Datenbasis hinsichtlich der Impfstoff-Effektivität

3.           Datenerfassungsmöglichkeit unabhängig vom Impfdatum

4.           Sichere Nutzung dank Zweifaktor-Authentifizierung

5.           Verifizierungsfähigkeit im Fall von Impfdurchbrüchen

SpiFa fordert aufwandsgerechte Abbildung der Hygienekosten
02.03.2021
Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) drängt auf einen positiven Abschluss der Verhandlungen des Erweiterten Bewertungsausschusses mit der KBV und fordert eine aufwandsgerechte Abbildung der Hygienekosten.
02.03.2021
Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) drängt auf einen positiven Abschluss der Verhandlungen des Erweiterten Bewertungsausschusses mit der KBV und fordert eine aufwandsgerechte Abbildung der Hygienekosten.

Ende letzten Jahres waren die Verhandlungen zwischen der KBV und dem GKV-Spitzenverband zu den Hygienekosten aufgrund der ablehnenden Haltung der Krankenkassen gescheitert. Für die nun folgenden Verhandlungen im Erweiterten Bewertungsausschuss erhält die KBV die volle Rückendeckung des SpiFa. „Wir fordern seit Jahren die kostendeckende Finanzierung der Hygienemaßnahmen. Durch eine Vielzahl neuer Vorschriften und Richtlinien sind die Ausgaben und Aufwände enorm gestiegen“, so Dr. Axel Schroeder, Vorstandsmitglied des SpiFa. „Der Berufsverband der Deutschen Urologen (BvDU) hatte bereits in einer eigenen Kampagne vehement eine Entscheidung über die seit 2012 gestiegenen Hygienekosten eingefordert. Alle Fachgruppen, die ambulant operieren, so zum Beispiel Anästhesiologen, HNO-Ärzte, Gynäkologen, Dermatologen, Orthopäden aber auch Internisten, wie Gastroenterologen, Pneumologen und invasiv tätige Kardiologen, unterstützen vollumfänglich unser Anliegen“, so Dr. Schroeder weiter.

Das Einhalten der Hygienevorschriften ist die Voraussetzung für die medizinische Versorgung. Die Patienten stellen einer im Auftrag der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) deutschlandweiten, repräsentativen Forsa-Umfrage demzufolge zu Recht besonders an Arzt- und Zahnarztpraxen hohe Hygiene-Anforderungen. So sind 65 Prozent der Befragten hohe Hygienestandards sehr wichtig, nur die Kompetenz des medizinischen Personals wird noch höher eingeschätzt und liegt bei 89 Prozent. „Aus der von der BZÄK beauftragen Umfrage geht deutlich hervor, dass sich die Patienten auf die Einhaltung der Hygienevorschriften in den Gesundheitseinrichtungen voll und ganz verlassen möchten, folglich gilt es dann auch die Rahmenbedingungen entsprechend auszugestalten. Fachärzte sind an der Schnittstelle ambulant/stationär tätig und halten sich seit Jahren mit hohen Standards an den Mehraufwand der neuen Hygieneverordnungen trotz unzureichender Übernahme der Kosten! Die Weigerung der Kassen steht im krassen Widerspruch nicht nur zu den Wünschen der eigenen Versicherten, sondern auch zu den stetig formulierten eigenen Ansprüchen“, sagt Dr. Helmut Weinhart, Vorstandsmitglied des SpiFa.

SpiFa: Kein Anlass zu weiterer Bereinigung
26.02.2021
Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) sieht keinen Anlass zur weiteren Bereinigung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV), als dies nach dem TSVG bisher vorgesehen ist.
26.02.2021
Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) sieht keinen Anlass zur weiteren Bereinigung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV), als dies nach dem TSVG bisher vorgesehen ist.

Der SpiFa fordert den Gesetzgeber anlässlich der ersten Lesung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung auf, das zusätzliche Korrekturverfahren zur Bereinigung zu streichen und kritisiert: „Es besteht keinerlei Anlass für eine zusätzliche Bereinigung der MGV. Bereits nach der bestehenden Rechtslage ist davon auszugehen, dass es in spätestens zwei Jahren coronabedingt zu erheblichen Honorarrückgängen allein durch die Systematik kommen wird, obwohl es eine Veränderung der Morbidität in der Bevölkerung nicht gegeben hat“, so Lars Lindemann, Hauptgeschäftsführer des SpiFa.

Mit dem vorliegenden Regierungsentwurf des Sammelgesetzes sollen zahlreiche durch die Corona-Pandemie aufgeschobene Vorhaben auf den Weg gebracht werden sollen. Der Entwurf umfasst Änderungen an insgesamt 15 Gesetzen und Verordnungen.

Im Bereich der vertragsärztlichen Vergütung will der Gesetzgeber ein weitergehendes Korrekturverfahren zur Bereinigung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) aus dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) festschreiben, hiergegen wendet sich der SpiFa.

„Der SpiFa sieht keine Anhaltspunkte für eine Unterbereinigung aufgrund der Corona-Pandemie. Wir lehnen eine Vorfestlegung auf eine bestehende Notwendigkeit eines zusätzlichen Korrekturbedarfs auf alle Leistungen deutlich ab“, so Lindemann weiter.

Zudem weist der SpiFa daraufhin, dass zu erwartende Nachholeffekte bis Juni 2022, die aus einer pandemiebedingt geringeren Gesamtinanspruchnahme ärztlicher Leistungen, insbesondere in den Quartalen 2 bis 4 des Jahres 2020, zu einer Überbereinigung führen können.

SpiFa fordert die Vorlage einer ärztlichen GOÄ neu noch vor dem Ärztetag
19.02.2021
Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) fordert die Vorlage einer ärztlichen GOÄ neu noch vor dem 124. Ärztetag in Rostock.
19.02.2021
Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) fordert die Vorlage einer ärztlichen GOÄ neu noch vor dem 124. Ärztetag in Rostock.

Nach einstimmigem Beschluss des GOÄ-Ausschusses des SpiFa e.V.am Mittwoch den 17. Februar 2021 erklärt Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa, heute in Berlin: „Der SpiFa fordert den Vorstand der Bundesärztekammer auf, die ärztliche GOÄ neu nunmehr unverzüglich vorzulegen. Die Ärzteschaft muss so die Chance bekommen, sich zum Wert und der Bedeutung einer modernen ärztlichen Gebührenordnung im nun anstehenden Bundestagswahlkampf zu positionieren.“

Der Deutsche Ärztetag hat im Jahr 2018 einen Beschluss gefasst, wonach der Vorstand der Bundesärztekammer aufgefordert wurde, eine ärztliche GOÄ neu vorzulegen. (https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/pdf-Ordner/121.DAET/121_Beschlussprotokoll.pdf; S. 281)

„Nach drei Jahrzehnten des Stillstandes formulieren wir nun in aller Deutlichkeit unseren Anspruch auf eine zeitgemäße GOÄ, die ihren Namen auch verdient. Eine modernisierte Gebührenordnung ist für den SpiFa untrennbar mit dem freien Beruf Arzt verbunden “, so Dr. Christian Albring, Vorstandsmitglied des SpiFa.

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Pressekontakt:

Oliver Spinedi
presse(at)spifa.de

Presseverteiler:

SpiFa twittert:

Spannende Diskussionsrunde auf dem #SpiFaFachärztetag: Wie können künftig kardiovaskuläre Erkrankungen vorhergesagt und behandelt werden und welche Maßnahmen müssen dafür in Deutschland getroffen werden? Diskussion verpasst? Ab sofort nachschauen unter: https://t.co/IAS37Tz1yT

#drgforum2023 ab übermorgen: Beim Klinik-Kongress diskutieren Vertreter aus Krankenhäusern, GKV + Bundes-/Landespolitik über die „Zeitenwende im #Krankenhaus“. #Niedergelassene sind gespannt, inwieweit ihre Position als tragende Säule der Versorgung 💪 Berücksichtigung findet!

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Dr. med. Dirk Heinrich

Vorstandsvorsitzender SpiFa

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Dr. med. Christian Albring

Stv. 3. Vorstandsvorsitzender SpiFa
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Jörg Karst

Mitglied des Vorstandes SpiFa

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Robert Schneider für den SpiFa e.V.
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Robert Schneider

Hauptgeschäftsführer SpiFa

(Fotograf: Die Hoffotografen)

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Dr. med. Helmut Weinhart

Stv. 2. Vorstandsvorsitzender SpiFa

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Dr. med. Norbert Smetak

Mitglied des Vorstandes SpiFa

(Fotograf: Phil Dera)

Dr. med. Andreas Köhler für den SpiFa e.V.
Dr. med. Andreas Köhler für den SpiFa e.V.

Dr. med. Andreas Köhler

Ehrenpräsident SpiFa

(Fotograf: G. J. Lopata)

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Dr. med. Dirk Heinrich

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Dr. med. Andreas Köhler für den SpiFa e.V.
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Dr. med. Andreas Köhler

Ehrenpräsident SpiFa

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Robert Schneider für den SpiFa e.V.
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Robert Schneider

Hauptgeschäftsführer SpiFa

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