Die Verbände drängen insbesondere darauf, dass die steigenden Gehälter der Medizinischen Fachangestellten (MFA) künftig unmittelbar in den Verhandlungen zum Orientierungswert berücksichtigt werden. Darauf hatten sich KBV und GKV-Spitzenverband letztes Jahr geeinigt. Die Verbände forderten, dass diesen Ankündigungen nun auch Taten folgen müssen. Im Jahr 2024 sind die MFA-Gehälter im Schnitt über alle Tarifgruppen hinweg um 7,4 Prozent gestiegen. Diese Steigerungen müssen sich in vollem Umfang auch in der Anpassung der Orientierungswerte widerspiegeln.
Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth und Dr. Markus Beier, Bundesvorsitzende des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, erklären: „Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Praxen verdienen faire Gehälter. Es ist daher vollkommen richtig, dass die MFA-Gehälter steigen. Das Geld dafür muss aber auch irgendwo herkommen. Die Praxen, die ohnehin schon mit den explodierenden Kosten bei Miete, Energie und Praxisbedarf kämpfen, können dies nicht auch noch allein stemmen. Wir erwarten von KBV und GKV-Spitzenverband, dass sie Wort halten und dafür sorgen, dass die Tarifänderungen bei den MFA sich auch im Orientierungswert eins zu eins widerspiegeln. Wenn die Verhandlungspartner ihre eigenen Ankündigungen ernst nehmen, dann muss am Ende beim Orientierungswert ein deutliches Plus stehen. Wir warnen die Krankenkassen davor, sich hier aus der Verantwortung zu stehlen. Wer in dieser kritischen Phase die Praxen hängen lässt, der sägt am Stuhl der ambulanten Versorgung.“
Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa: „Eine gute medizinische Versorgung in Deutschland gibt es nicht zum Nulltarif, erst recht nicht in einer Zeit, in der immer weniger Praxen immer mehr Menschen versorgen müssen. Die aktuelle Entwicklung der Inflation, kontinuierliche Preissteigerungen beim Betrieb der Praxen und selbstverständlich auch beim Personal müssen bei der Festlegung des Orientierungswertes adäquat abgebildet sein. Entsprechend erwarten wir von den Krankenkassen, aber auch von den Vertreterinnen und Vertretern der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, die Verhandlungen auf ein realistisches Niveau zu heben. Ansonsten ziehen sie den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten und der ambulanten Versorgung der Bevölkerung in Deutschland buchstäblich den Stecker!“
Dr. Stefan Trapp, Vize-Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzt*innen e.V. (BVKJ), ergänzt: „Mit einer Honorarsteigerung von lediglich 1,6 Prozent, wie sie die Kassen anbieten, ist die wirtschaftliche Existenz unserer Praxen akut gefährdet. Das liegt deutlich unter der Inflationsrate. Die Kassen setzen die zukünftige, umfassende und wohnortnahe Patientenversorgung leichtfertig aufs Spiel. Wenn die Kassen wollen, dass ihre Versicherten auch noch in den kommenden Jahren eine Praxis finden, die sie behandeln kann, müssen sie uns nicht nur erlauben, konkurrenzfähige MFA-Gehälter zu finanzieren, sondern müssen auch Gehaltssteigerungen für Ärzte akzeptieren, die mit der Klinik mithalten können.“
„Die ungleiche Behandlung zwischen dem Pflegepersonal in Krankenhäusern und unseren MFA muss endlich aufhören. Die Krankenhäuser können die Pflegekosten in voller Höhe, unabhängig von den DRGs, berechnen und damit eine adäquate Vergütung und somit eine bessere Personalstärke im pflegerischen Bereich erzielen. Wir brauchen dringend eine deutliche Steigerung des Orientierungswerts, um auch unsere sehr prekäre Personalsituation durch angemessene Gehälter zu verbessern“, fordert Dr. Norbert Smetak, Vorsitzender von MEDI-Baden-Württemberg e. V.
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„Dass vollständig erbrachte medizinische Leistungen auch vollständig bezahlt werden, muss endlich wieder eine Selbstverständlichkeit sein und dies nicht nur im hausärztlichen sondern auch im fachärztlichen Bereich“, so Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa. „Aber offenbar erwarten die Ampelkoalitionäre auch weiterhin, dass Deutschlands Fachärztinnen und Fachärzte Leistungen erbringen, ohne dafür honoriert zu werden. Das ist inakzeptabel und wird die Fachärzteschaft so nicht weiter hinnehmen!“
Es sei selbstverständlich zu begrüßen, dass nach drei Jahren die Budgetierung hausärztlicher Leistungen nun endlich per Gesetz aufgehoben werden soll. Dennoch greife das Gesetz auch aus der Versorgungsperspektive zu kurz. „Die haus- und fachärztliche Versorgung von Patientinnen und Patienten greifen doch ineinander. Was nützt einer Patientin oder einem Patienten eine verbesserte Versorgung beim Hausarzt, wenn sie danach keinen fachärztlichen Termin zur Weiterbehandlung und Diagnostik erhalten,“ so Heinrich weiter.
Sollte die Ampelkoalition im parlamentarischen Verfahren nicht nachsteuern, würden die Folgen für die Versorgung von Patientinnen und Patienten bereits nach den Sommerferien spürbar. „Bleiben entsprechende Anpassungen des Gesetzes aus, werden sich die Termine bei Fachärztinnen und Fachärzten zwangsläufig weiter verknappen. Für Patientinnen und Patienten werden Wartezeiten von einem halben Jahr und mehr zur Regel werden. Dafür zeichnet dann alleine die Politik verantwortlich“, so Heinrich.
Pressemitteilung herunterladen: PM GVSG Entbudgetierung FÄ
Angesichts der enormen Herausforderungen in der Notfallversorgung der Bevölkerung an der die niedergelassen Ärztinnen und Ärzte, die Notaufnahmen der Krankenhäuser und die Rettungsdienste beteiligt sind, sieht der SpiFa eine Reform der Notfallversorgung als dringlich an. Es landen jedes Jahr Millionen Patienten in den Krankenhausnotaufnahmen und vielfach anschließend in den Krankenhausbetten, die dort nicht hingehören. Die Ausgaben für diese Fälle waren schon vor 10 Jahren im Bereich von fast 5 Milliarden EUR.
Auch an dieser Stelle gibt es seit Jahren kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem. Eine effektive und am medizinischen Bedarf ausgerichtete Steuerung der Patienten und eine bessere Verzahnung der Versorgungsbereiche ist deshalb auch in der Notfallversorgung notwendig. Die im BMG beabsichtige Notfallreform bleibt aber inkonsequent, wenn entgegen wissenschaftlicher Expertise auch des Sachverständigenrates Gesundheit die Leitung und Organisation der zentralen Erstaufnahmestelle (vulgo: „der gemeinsame Tresen“) in den Integrierten Notfallzentren (INZ) in der Verantwortung der Krankenhäuser gelegt werden soll.
Es steht damit zu befürchten, dass je nach Bettenauslastung weiter Patienten über die Notaufnahmen in die Krankenhausbetten wandern, die dort aus medizinischen Gründen nichts zu suchen haben. Es braucht allerdings keine rund um die Uhr besetzten KV-Notdienstpraxen in den INZs, sondern vor allem zu den regulären Praxisöffnungszeiten eine gute Verzahnung mit den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten. Gerade mit Blick auf den zunehmenden Mangel an Ärztinnen und Ärzten in der vertragsärztlichen Versorgung ist es weder realistisch, noch zielführend, den Personalbedarf für INZ aus diesem Personenkreis zu decken.
Der SpiFa bemängelt die fehlende Finanzierung der Notfallreformvorschläge aus dem BMG für die vertragsärztliche Versorgung und die Kassenärztlichen Vereinigungen: „Es ist vollkommen inakzeptabel, dass Angebote und vertragsärztlichen Strukturen der Kassenärztlichen Vereinigungen ohne Gegenfinanzierung seitens der Krankenkassen ausgeweitet und ergänzt werden sollen. Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte und ihre Leistungen sind bereits heute drastisch unterfinanziert. Auch tragen sie die Defizite des vorgehaltenen ärztlichen Bereitschaftsdienstes. Es darf ihnen kein weiteres Sonderopfer abverlangt werden! Die Politik muss jetzt dafür sorgen, dass das Geld endlich dem medizinischen Bedarf folgt und muss für eine auskömmliche Finanzierung sorgen.“ so SpiFa- Vorstandsvorsitzender Dr. Dirk Heinrich.
Pressemitteilung herunterladen: PM Notfallreform
Zur Stellungnahme: Stellungnahme zum Referentenentwurf des BMG zur Reform der Notfallversorgung
Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa zum heutigen Kabinettsbeschluss: „Das heute durch das Bundeskabinett verabschiedete GVSG lässt weiterhin offen, wie eine gute, nach Möglichkeit digitale, Steuerung zwischen der haus- und fachärztlichen Versorgung erfolgen kann. Ein schneller Termin beim Hausarzt oder der Hausärztin ist gut, bringt aber keinen versorgungspolitischen Vorteil für die Versicherten, wenn diese anschließend keinen fachärztlichen Termin zur Weiterbehandlung und Diagnostik erhalten. Hier sehen wir Nachholbedarf und haben entsprechende Vorschläge unterbreitet, die leider unberücksichtigt bleiben.“
Der SpiFa unterstützt das Vorhaben der Bundesregierung zur Befreiung der hausärztlichen Versorgungsebene von den Zwängen einer Budgetierung vollumfänglich. Zugleich ist aber auch eine Befreiung der weiteren Fachgruppen von der Budgetierung notwendig, um das Versorgungsgeschehen miteinander verzahnen zu können. 95% aller Erkrankungen erhalten ihre endgültige Diagnose erst in der fachärztlichen Versorgungsebene und erst dann kann eine definitive Behandlung stattfinden.
Pressemitteilung herunterladen: PM Kabinettsbeschluss Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG)
SpiFa-Stellungnahme zum GVSG: Stellungnahme GVSG
Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa: „Wir freuen uns als Vorstand des SpiFa auf die zukünftige Zusammenarbeit. Mit Herrn Dr. Balders haben wir einen erfahrenen und gut vernetzten neuen Hauptgeschäftsführer für den SpiFa gewinnen können. Zugleich danken wir Herrn Robert Schneider für sein Engagement als Hauptgeschäftsführer für den Verband, der zum 1. Juli 2024 in die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) wechseln wird.“
Dr. Sven-Frederik Balders: „Ich freue mich, zukünftig die Interessen aller Fachärztinnen und Fachärzte zu vertreten und auf das breite berufs- und gesundheitspolitische Netzwerk des SpiFa mit seinen 36 Mitgliedsverbänden zurückgreifen zu können. Das deutsche Gesundheitswesen gilt als eines der besten der Welt, entscheidenden Anteil daran hat die hohe Verfügbarkeit fachärztlicher Medizin in Klinik und Praxis. Ich möchte mich dafür stark machen, dass auch in Zukunft gute Rahmenbedingungen gegeben sind und damit die enorme Tatkraft und Leistungsfähigkeit der Fachärzteschaft in Deutschland im Sinne des Patientenwohls erhalten bleiben.“
„Die Ergebnisse der Kommission sind ein Produkt aus gravierenden Fehlannahmen und einer einseitigen Interessenvertretung der Universitätsmedizin. Die Kommission zeigt sowohl bei ihrer Analyse rein aus der Sicht von (Universitäts-)klinikern als auch in ihren Folgerungen eine erschreckende Distanz zur realen Versorgung. Sie unterstellt, es gäbe eine echte «doppelte Facharztschiene», also zweimal das gleiche, wie es das Wort suggeriert“, erklärt der Vorstandsvorsitzende des SpiFa Dr. Dirk Heinrich.
Die ärztliche Arbeit von Fachärztinnen und Fachärzten in der Klinik ist häufig eine grundsätzlich andere als in der Niederlassung. Beide haben unterschiedliche, sich ergänzende Aufgabenbereiche. Die niedergelassenen Fachärztinnen und Fachärzte in Deutschland sind in großem Maße dafür verantwortlich, die endgültigen Diagnosen zu stellen. Selbst Diagnosen in Krankenhäusern werden oft erst unter Beteiligung von Pathologinnen und Pathologen endgültig, und diese arbeiten heute weitestgehend in der Niederlassung.
Die Kommission stellt zwar richtigerweise fest, dass in vielen Fällen auch diese stationären Aufenthalte ambulant erbracht werden könnten, fachärztliche Diagnostik und Therapie in der Praxis und Klinik ergänzen einander. Sie sind aber eben gerade nicht deckungsgleich und können auch nicht gegenseitig ersetzt werden. Auch die Annahme, kostenintensive Behandlungsräume und medizinische Geräte könnten außerhalb von Praxisöffnungszeiten anderweitig genutzt werden, ist eine Fehlannahme, denn sie unterstellt, dass entweder Klinikärztinnen und -ärzte oder Ärztinnen und Ärzte in der Praxis nachts oder am Wochenende arbeiten müssten.
„Es wird sehr deutlich, dass dieses Papier die Handschrift von Universitätsmedizinern trägt, die als Angestellte ihrer Institutionen naturgemäß Interessenvertreter ihrer Arbeitgeber, schlichtweg also Lobbyisten sind“, so Dr. Dirk Heinrich. „Mir kommt das so vor, als ob eine Horde Füchse vor einem Hasen sitzt und über ihr Abendessen redet.“
Sinnvolle Vorschläge hingegen wie eine Stärkung der Ambulant-Spezialfachärztlichen-Versorgung (ASV), der Ausbau des Belegarztwesens und eine deutliche Ausweitung der Hybrid-DRG gehen in dem Papier der Regierungskommission leider unter.
Pressemitteilung herunterladen: PM: Die Regierungskommission präsentiert ein Lobbyistenpapier der Universitätsmedizin
Der Referentenentwurf zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG), der nach Vorstellung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach bereits Anfang Mai im Kabinett beschlossen werden soll, sieht vor, dass Beschlüsse der Zulassungsausschüsse zukünftig nur noch im Einvernehmen mit der für die Sozialversicherung zuständigen obersten Landesbehörde zu treffen sind.
„Diese Ausweitung der Länderkompetenzen untergräbt die bewährte Selbstverwaltung im Gesundheitswesen und öffnet Tür und Tor für eine politisierte Medizin“, kritisiert BDI-Präsidentin und derzeitige Sprecherin der Allianz Deutscher Ärzteverbände Christine Neumann-Grutzeck.
Vor dem Hintergrund der ebenfalls geplanten flächendeckenden Öffnung der Krankenhäuser für die vertragsärztliche Versorgung drohen die Zulassungsausschüsse zu einem politischen Spielball zu werden.
„Die Regelung kommt einer Verstaatlichung der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärztinnen und Ärzten sowie Krankenkassen im Bereich einer ihrer Kernkompetenzen gleich, die wir als Schritt in Richtung Staatsmedizin verstehen müssen“, mahnt die Allianz-Sprecherin.
Die Allianz Deutscher Ärzteverbände setzt sich vehement für den Erhalt der Selbstverwaltung und Freiberuflichkeit ein und lehnt jegliche Maßnahmen ab, die eine Zentralisierung und Politisierung der Gesundheitsversorgung fördern.
„Die Unabhängigkeit der Zulassungsausschüsse ist entscheidend für eine patientenorientierte und qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung. Eine Einflussnahme durch die Länder kann zu einer Versorgung führen, die allein von politischen Interessen statt von medizinischen Notwendigkeiten geleitet wird“, betont Neumann-Grutzeck.
Die Allianz fordert deshalb die Streichung der geplanten Regelung in § 96 Absatz 2a SGB V (neu) im Referentenentwurf, um die Unabhängigkeit und Handlungsfähigkeit der Zulassungsausschüsse zu wahren.
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Pressemitteilung herunterladen: PM Allianz Deutscher Ärzteverbände warnt vor „Staatsmedizin“ und fordert die Wahrung der Selbstverwaltung
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