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SpiFa zu MFA-Streiks: Tarifsteigerungen müssen gegenfinanzierbar sein!
26.01.2024
Obwohl sich der aktuelle Streik der Medizinischen Fachangestellten (MFA) auch gegen die eigenen Facharztpraxen wendet, unterstützt der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) die Protestmaßnahmen und fordert die Politik auf, endlich Maßnahmen zu ergreifen, die die ambulanten Strukturen und...
26.01.2024
Obwohl sich der aktuelle Streik der Medizinischen Fachangestellten (MFA) auch gegen die eigenen Facharztpraxen wendet, unterstützt der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) die Protestmaßnahmen und fordert die Politik auf, endlich Maßnahmen zu ergreifen, die die ambulanten Strukturen und ihre Wettbewerbsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt stärken.

„Der inzwischen Jahre andauernde Fachkräftemangel und die zunehmende Kostenentwicklung zwingen die ambulanten Versorgungsstrukturen in die Knie,“ so Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa. „Die Forderungen nach einer Lohnerhöhung seitens der MFA sind selbstverständlich gerechtfertigt, für viele Ärztinnen und Ärzte ist eine solche aber einfach nicht umsetzbar. Denn Tarifsteigerungen müssen für die Praxen auch unmittelbar und vollständig gegenfinanzierbar sein.“ Unter den derzeitigen Rahmenbedingungen wie beispielsweise der Budgetierung ärztlicher Leistungen oder bei gleichzeitiger Verweigerung einer neuen GOÄ sei dies jedoch nicht der Fall.

Der SpiFa bekräftigt in diesem Zuge seine Forderung nach einem ambulanten Versorgungsgipfel für die Fachärztinnen und Fachärzte. „Wir brauchen endlich ein Aufwachen der Politik, eine Erkenntnis, dass die Gesundheitsversorgung in Deutschland nur dann zukunftsfähig ist und sein kann, wenn die ambulanten Versorgungstrukturen so ausgestattet sind, dass sie trotz steigender Energiekosten, Inflation und auch stetig steigenden Lohnkosten bestehen können,“ so Heinrich.

Ebenso müssen aus Sicht des SpiFa im Zuge der Debatte um fehlende bezahlbare Fachkräfte auch aktuelle und künftige Reformen beleuchtet werden, bei denen Parallelstrukturen aufgebaut wer-den sollen. „Bereits jetzt wandern viele MFA nach ihrer Ausbildung zur Festanstellung in die Krankenkassen ab, weil dort höhere Gehälter winken. Das heißt, die Verwaltung schwächt die Versorgung, indem sie ihr das Personal abwirbt. Ein Aufbau von Parallelstrukturen würde den Fachkräftemangel noch einmal anheizen und den Wettbewerb um MFA verstärken. Dies gilt es unbedingt zu verhindern,“ so Heinrich weiter.

Pressemitteilung hier herunterladen: PM MFA-Streiks

SpiFa an BMG: Wir sind gespannt auf fachärztlichen Krisengipfel!
16.01.2024
Nach dem Krisengipfel ist vor dem Krisengipfel: die Fachärzteschaft zeigte sich im Anschluss an das Gespräch der vergangenen Woche ernüchtert, die Ergebnisse ließen die fachärztlichen Interessen weitestgehend außen vor. Gleichzeitig kündigte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach an, weitere Gespräche...
16.01.2024
Nach dem Krisengipfel ist vor dem Krisengipfel: die Fachärzteschaft zeigte sich im Anschluss an das Gespräch der vergangenen Woche ernüchtert, die Ergebnisse ließen die fachärztlichen Interessen weitestgehend außen vor. Gleichzeitig kündigte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach an, weitere Gespräche – auch mit den Fachärztinnen und Fachärzten führen zu wollen. Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) begrüßt dies und erwartet einen baldigen Gesprächstermin.

Deutschlands Fachärztinnen und Fachärzte sichern Bundesgesundheitsminister Lauterbach zu, in einen konstruktiven Austausch zu treten.

„Professor Lauterbach hat im Rahmen der Diskussion mehrfach darauf hingewiesen, man habe die Situation der niedergelassenen Fachärztinnen und Fachärzte im Blick und arbeite an konkreten Lösungen für die strukturellen Probleme. Man benötige dafür aber im Rahmen der vielen politischen Vorhaben mehr Zeit,“ so Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa.

„In diesem Zusammenhang nehmen wir den Minister beim Wort und warten auf ein zeitnahes konkretes Gesprächsangebot. An konkreten Vorschlägen mangelt es seitens der Fachärzteschaft nicht, vieles davon liegt Bundesminister Lauterbach und seinen Abteilungen vor. Allerdings drängt die Zeit. Wir müssen dringend verhindern, dass weiterhin viele niedergelassene Fachärztinnen und Fachärzte viel früher als zu erwarten war, aus Frustration in Rente gehen. Patientinnen und Patienten benötigen dringend mehr als noch weniger Facharzttermine.“

Der SpiFa fordert entsprechend diesen fachärztlichen Krisengipfel innerhalb der kommenden zwei Monate, in welchem es vorrangig um rasch umsetzbare Verbesserungen für die fachärztliche Versorgung gehen muss. Andernfalls würden die Protestmaßnahmen wie z.B. zeitweilige Praxisschließungen wieder aufgenommen. „Sollten bis Mitte März weder konkrete Vorschläge vorliegen oder Gespräche stattgefunden haben, werden sich Deutschlands Fachärztinnen und Fachärzte wieder zu Protestmaßnahmen gezwungen sehen und diese auch durchführen,“ so Heinrich weiter.

Ärzteverbände legen gemeinsames Positionspapier zur Reform der Notfallversorgung vor / Bessere Patientensteuerung und zielgerichteterer Ressourceneinsatz gefordert
15.01.2024
15.01.2024

Der Marburger Bund, die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Hausärztinnen- und Hausärzteverband haben sich in einem gemeinsam erarbeiteten Positionspapier für eine umfassende Reform der Notfallversorgung ausgesprochen. Das Positionspapier wird vom Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa) und dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen (BVKJ) unterstützt. Neben einer besseren und verbindlicheren Steuerung der Patientinnen und Patienten fordern die Verbände unter anderem einen zielgerichteteren Einsatz der immer knapper werdenden personellen und finanziellen Ressourcen. Damit grenzen sich die Verbände in zentralen Punkten auch von den Empfehlungen der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung ab.

Dr. Markus Beier, Co-Bundesvorsitzender des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, erklärt: „Die Perspektive der praktizierenden Ärztinnen und Ärzte hat in der politischen Diskussion um die Reform der Akut- und Notfallversorgung bisher leider kaum eine Rolle gespielt. Eine erfolgreiche Reform kann jedoch nicht aus dem Elfenbeinturm heraus, sondern nur unter intensiver Beteiligung der Ärztinnen und Ärzte vor Ort gelingen. Mit dem vorliegenden Positionspapier schaffen wir den Schulterschluss und legen einen gemeinsamen Vorschlag der Ärzteschaft aus dem stationären sowie dem ambulanten Bereich vor.“ Die Co-Bundesvorsitzende des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, Prof. Dr. Nicola Buhlinger Göpfarth, ergänzt: „Vor dem Hintergrund der immer knapper werdenden ärztlichen Ressourcen und der stetig steigenden Arbeitsbelastung braucht es ein grundlegendes Umdenken bei der Akut- und Notfallversorgung: Es muss Schluss sein mit dem Prinzip `Alle machen immer alles´. Stattdessen braucht es eine verbindliche und verlässliche Steuerung, sodass sich Patientinnen und Patienten darauf verlassen können, mit ihren spezifischen Beschwerden an der richtigen Stelle versorgt zu werden. Was wir dabei klar ablehnen, sind neue und überflüssige Doppelstrukturen, die zusätzliche Ressourcen binden. Leider schlägt die Regierungskommission an vielen Stellen genau dies vor, beispielsweise indem sie dafür plädiert, die KV-Notdienstpraxen auch zu den normalen Praxisöffnungszeiten standardmäßig zu betreiben.“ Dr. Susanne Johna, 1. Vorsitzende des Marburger Bundes, betont: „Die Strukturen der Notfallversorgung müssen so gestaltet sein, dass Patientinnen und Patienten rund um die Uhr die Versorgung erhalten, die sie im Einzelfall tatsächlich brauchen. Diese Verlässlichkeit ist ein Gebot der staatlichen Daseinsfürsorge und Grundlage des ärztlichen Sicherstellungsauftrags. Dafür müssen die Strukturen besser aufeinander abgestimmt werden. Es gibt viele gute Beispiele für eine solche integrierte Notfallversorgung, wo die Notaufnahme des Krankenhauses und die ambulante Notdienstpraxis eine Behandlung aus einer Hand gewährleisten. Dieser Weg muss weiter beschritten werden, um doppelte Inanspruchnahmen zu vermeiden, die nicht nur Mehraufwand bedeuten, sondern zusätzliches Personal binden, das vielerorts schon jetzt überlastet ist. Klar ist auch: Die Einbeziehung des Rettungsdienstes und eine lückenlose Datenübermittlung müssen Bestandteil der Notfallreform sein.“

Dr. Susanne Johna, 1. Vorsitzende des Marburger Bundes, betont: „Die Strukturen der Notfallversorgung müssen so gestaltet sein, dass Patientinnen und Patienten rund um die Uhr die Versorgung erhalten, die sie im Einzelfall tatsächlich brauchen. Diese Verlässlichkeit ist ein Gebot der staatlichen Daseinsfürsorge und Grundlage des ärztlichen Sicherstellungsauftrags. Dafür müssen die Strukturen besser aufeinander abgestimmt werden. Es gibt viele gute Beispiele für eine solche integrierte Notfallversorgung, wo die Notaufnahme des Krankenhauses und die ambulante Notdienstpraxis eine Behandlung aus einer Hand gewährleisten. Dieser Weg muss weiter beschritten werden, um doppelte Inanspruchnahmen zu vermeiden, die nicht nur Mehraufwand bedeuten, sondern zusätzliches Personal binden, das vielerorts schon jetzt überlastet ist. Klar ist auch: Die Einbeziehung des Rettungsdienstes und eine lückenlose Datenübermittlung müssen Bestandteil der Notfallreform sein.“

Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV): „Eine stärkere Steuerung der Patientinnen und Patienten kommt letztlich allen Beteiligten zugute: Die hilfesuchenden Menschen erreichen ohne Umwege die für sie richtige Stelle, wo sie passgenau und adäquat versorgt werden. Gleichzeitig werden die knappen medizinischen Ressourcen vor der ansonsten drohenden Überlastung geschützt. Entscheidend wird vor diesem Hintergrund eine wissenschaftlich validierte Ersteinschätzung sein. Das Konzept wurde von denjenigen entwickelt, die letztlich die Arbeit machen. Es deckt sich mit den Forderungen, die auch von den Kassenärztlichen Vereinigungen aufgestellt wurden.“

Pressemitteilung herunterladen: Pressemitteilung: Ärzteverbände legen gemeinsames Positionspapier zur Reform der Notfallversorgung vor / Bessere Patientensteuerung und zielgerichteterer Ressourceneinsatz gefordert

Zum Thesenpapier: Thesenpapier: Eckpunkte einer Reform der Notfallversorgung

Pressekontakte:
Marburger Bund: Hans-Jörg Fresse – Tel: 030 746846 41 | presse@marburger-bund.de

Kassenärztliche Bundesvereinigung: Dr. Roland Stahl – Tel: 030 4005-2201 | RStahl@kbv.de

Hausärztinnen und Hausärzteverband: Vincent Jörres / Finia Schultz – Tel: 030 887 143 73-60 | pressestelle@haev.de

SpiFa nach Krisengipfel: Fachärztinnen und Fachärzte bleiben weiter im Protestmodus!
09.01.2024
Nach dem Spitzentreffen von Bundesgesundheitsminister Lauterbach und Vertreterinnen und Vertretern der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), der Bundesärztekammer (BÄK), des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, des Spitzenverbands Fachärzte Deutschlands (SpiFa) und des Berufsverbands der Kinder-...
09.01.2024
Nach dem Spitzentreffen von Bundesgesundheitsminister Lauterbach und Vertreterinnen und Vertretern der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), der Bundesärztekammer (BÄK), des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, des Spitzenverbands Fachärzte Deutschlands (SpiFa) und des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) zeigt sich der SpiFa ernüchtert. Eine Kursänderung des Ministers sei nicht zu erkennen, von Maßnahmen für eine nachhaltige Stärkung der fachärztlichen ambulanten Versorgungsstrukturen könne weiterhin keine Rede sein.

„Der Krisengipfel war nicht der große Durchbruch“, so das Fazit des SpiFa-Vorstandsvorsitzenden Dr. Dirk Heinrich. „Als Konsequenz müssen Deutschlands Fachärztinnen und Fachärzte im Interesse ihrer Patientinnen und Patienten auch weiterhin im Protestmodus bleiben.“ Die Interessen der Fachärzteschaft wurden zwar zur Kenntnis genommen, die Probleme in der ambulanten Versorgung würden bearbeitet, jedoch gab es keine Zusagen, sondern nur Ankündigungen des Ministers. So drohten weiterhin eine Verschärfung der Versorgungsengpässe, noch längere Wartezeiten auf Facharzttermine, Wartelisten und weitere Leistungskürzungen für Patientinnen und Patienten.

Das bloße Anerkennen von Problemen von Problemen und die eigene Unfähigkeit, die Budgetierung ärztlicher Leistungen heute noch zu begründen, reichen nicht aus. Es braucht zur Stärkung der fachärztlichen ambulanten Versorgung konkrete Zusagen zur Entbudgetierung.

Die bereits seit zweieinhalb Jahren im Koalitionsvertrag angekündigte Entbudgetierung für Hausärztinnen und Hausärzte sei zu begrüßen. Gleichwohl müsse man wissen, dass diese nur noch die Hausärztinnen und Hausärzte in Hamburg und Berlin besserstelle, da bereits in allen anderen Bundesländern eine Auszahlungsquote von 100% vorherrsche. Der Bundesgesundheitsminister verkenne dabei auch die Tatsache, dass die medizinische Grundversorgung der deutschen Bevölkerung eben nicht nur in hausärztlichen Praxen, sondern gleichwohl von vielen Fachärztinnen und Fachärzten übernommen werde, und das mit steigender Tendenz.

„Wir fordern daher weiterhin eine Entbudgetierung aller ärztlichen Leistungen über alle Facharzt-gruppen hinweg. Und das möglichst bevor eine Versorgungskrise in einzelnen Versorgungsberei-chen entsteht, wie wir sie im vergangenen Winter bei den Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzten erleben mussten. Dass der Minister noch nicht einmal die Entbudgetierung der Facharzt-gruppen vorsieht, die häufig unmittelbar in Anspruch genommen werden müssen, wie z.B. der Augenheilkunde und Frauenheilkunde, ist besonders enttäuschend. Wir haben auch weitere Vor-schläge wie z.B. die Entbudgetierung aller überwiesenen Patientinnen und Patienten, das Einzie-hen einer Mindestauszahlungsquote und die Entbudgetierung von Ärztinnen und Ärzten in sozialen Brennpunkten ins Gespräch gebracht. Aber auch für diese Patientinnen und Patienten wollte der Minister nichts tun. Es geht nämlich nicht um die Praxis selbst, sondern um die Versorgung unserer Patientinnen und Patienten. Diese sind am Ende die Leidtragenden,“ so Heinrich.

Hier können Sie die Pressemitteilung herunterladen: SpiFa-Pressemitteilung: Ergebnis Krisengipfel

Die Fachärztinnen und Fachärzte erwarten konkrete Zusagen des Bundesministers für Gesundheit zur Lösung der vielen Probleme in der ambulanten Versorgung
05.01.2024
Am 9. Januar 2024 findet auf Einladung des Bundesministers für Gesundheit, Herrn Prof. Karl Lauterbach, ein Krisengipfel für die ambulante haus- und fachärztliche Versorgung statt. Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) bekräftigt seine Lösungsforderungen für die Zukunftsprobleme des...
05.01.2024
Am 9. Januar 2024 findet auf Einladung des Bundesministers für Gesundheit, Herrn Prof. Karl Lauterbach, ein Krisengipfel für die ambulante haus- und fachärztliche Versorgung statt. Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) bekräftigt seine Lösungsforderungen für die Zukunftsprobleme des ambulanten Gesundheitswesens in Deutschland.

Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa: „Wir beklagen seit Jahren ein Ausbluten der ambulanten Versorgung und weisen eindringlich auf die jetzt schon spürbaren Auswirkungen für die medizinische Versorgung der Menschen in Deutschland hin. Lange Wartezeiten auf Facharzttermine, Wartelisten und weitere Leistungskürzungen für unsere Patientinnen und Patienten müssen vermieden werden.“

„Wir erwarten auf dem Krisengipfel am 9. Januar von Bundesgesundheitsminister Lauterbach klare Zusagen hinsichtlich der Zukunftsfähigkeit der ambulanten Versorgung durch unsere Facharztarztpraxen. Neben der bereits im Koalitionsvertrag stehenden und seit zwei Jahren zur Umsetzung anstehenden Entbudgetierung der hausärztlichen Versorgung muss es auch einen deutlichen Schritt hin zur Beendigung der Budgetierung der fachärztlichen Versorgung geben. Dabei geht es nicht nur um die grundversorgenden Fachärztinnen und Fachärzte, sondern auch um die spezialisierte fachärztliche Versorgung. Eine hausärztliche Versorgung ohne fachärztliche Diagnostik und Diagnosestellung ergibt keinen Sinn. Die Budgetierung im Facharztbereich hat mittlerweile vielerorts ein derartig hohes Niveau erreicht, dass häufig eine zeitnahe Diagnosestellung nicht mehr möglich ist. Hausärztinnen und Hausärzte wollen und können insbesondere neu erkrankte Patientinnen und Patienten nicht über Monate ohne fachärztliche Untersuchungen und Diagnosestellung sinnvoll versorgen.
Dazu müssen ein deutlicher Bürokratieabbau und eine Erweiterung der Digitalisierung mit echtem Nutzen für Arzt und Patient kommen. Vordringlich muss aber ein Ende der Budgetierung vorangetrieben werden, weil ansonsten viele Ärztinnen und Ärzte der geburtenstarken Jahrgänge aus Frustration über den jetzigen Reformstau früher in Rente gehen als bisher angenommen. Da der ärztliche Nachwuchs zunehmend ausbleibt, ist ohne eine Mehrarbeit der jetzt existierenden Praxen und eine freiwillige Verlängerung der Lebensarbeitszeit von niedergelassenen Hausärztinnen und Hausärzten sowie Fachärztinnen und Fachärzten ein derartig großer Versorgungsengpass in den nächsten Jahren zu erwarten, dass es zu sehr langen Wartezeiten für Patientinnen und Patienten mit entsprechend gesundheitlichen Nachteilen kommen wird,“ so Dr. Heinrich weiter.

Die Ampel-Koalition hat mit ihrem Koalitionsvertrag eine Entbudgetierung der hausärztlichen Versorgung vorgesehen und vor Kurzem für die Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin sowie die Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie gezeigt, dass eine Beendigung der Budgetierung in der ambulanten Versorgung möglich und notwendig ist.

Pressemitteilung hier herunterladen: SpiFa-Pressemitteilung: Krisengipfel ambulante Versorgung

Hybrid-DRG: Endlich Startschuss zum Jahreswechsel
21.12.2023
Die Hybrid-DRG-Verordnung tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft. Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) begrüßt, dass damit endlich der Startschuss fällt, um unnötig stationär erbrachte Leistungen in den ambulanten Sektor zu überführen, und dass für die Fachärztinnen und Fachärzte eine rechtssichere...
21.12.2023
Die Hybrid-DRG-Verordnung tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft. Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) begrüßt, dass damit endlich der Startschuss fällt, um unnötig stationär erbrachte Leistungen in den ambulanten Sektor zu überführen, und dass für die Fachärztinnen und Fachärzte eine rechtssichere Basis zur Erbringung ambulanter Leistungen geschaffen wird.

Hierzu SpiFa-Vorstandsvorsitzender Dr. Dirk Heinrich: „Auch wenn der derzeitige Leistungskatalog noch sehr klein und überschaubar ist: mit dieser Rechtsverordnung ist ein wichtiger Grundstein für die Fachärztinnen und Fachärzte gelegt, um die Ambulantisierung in Deutschland voranzutreiben. Zu-dem hat das BMG in seinem überarbeiteten Referentenentwurf offensichtlich viele Hinweise aus den Berufsverbänden aufgegriffen und berücksichtigt. Das begrüßen wir sehr.“

Entscheidend für den Erfolg der Rechtsverordnung werden aus Sicht des SpiFa die künftigen Verhandlungen im Rahmen der Selbstverwaltung sein. Der SpiFa hatte zuletzt in einem gemeinsam mit seinen Mitgliedsverbänden erstellten Katalog über 5.000 Leistungen ermittelt, die – auch im internationalen Vergleich – ambulantisierbar wären. Um die Ambulantisierung weiter zu befördern und die Verordnung mit Leben zu füllen, sei eine pragmatische und sachgerechte Herangehensweise bei der praktischen Umsetzung der Rechtsverordnung, aber auch bei der zügigen Erweiterung des Leistungskataloges angebracht.

Skeptisch bleibt Heinrich deshalb auch ob der Befristung der Rechtsverordnung auf ein Jahr: „Das Jahr 2024 wird zeigen, ob mit dieser Verordnung das Ambulantisierungspotenzial gehoben werden kann, oder ob es dafür weiterer bzw. anderer politischer Rechtsinstrumente bedarf. Der SpiFa wird diesen Prozess auf jeden Fall weiterhin kritisch-konstruktiv begleiten.“

Die zugehörige Stellungnahme des SpiFa finden Sie unter hier: Stellungnahme zur Verordnung einer speziellen sektorengleichen Vergütung (Hybrid-DRG-V)


Pressemitteilung hier herunterladen: Hybrid-DRG: Endlich Startschuss zum Jahreswechsel

SpiFa: Ambulantisierung auch ambulant denken!
01.12.2023
Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) fordert Nachbesserungen bei der Umsetzung der so genannten Hybrid-DRG. Größter Kritikpunkt: die Reform wird ausschließlich vom stationären Standpunkt aus konzipiert. Ein Wettbewerb um die beste Patientenversorgung zwischen der ambulanten und stationären...
01.12.2023
Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) fordert Nachbesserungen bei der Umsetzung der so genannten Hybrid-DRG. Größter Kritikpunkt: die Reform wird ausschließlich vom stationären Standpunkt aus konzipiert. Ein Wettbewerb um die beste Patientenversorgung zwischen der ambulanten und stationären Versorgungsebene werde so kaum entstehen.

Die Ambulantisierung bislang unnötig stationär erbrachter Leistungen soll gefördert und zügig umgesetzt werden, so der Wunsch der Ampelparteien im Koalitionsvertrag. Mit der Einführung der sektorengleichen Vergütung mittels Hybrid-DRG zum 1.1.2024 ist ein wichtiger Schritt getan. Allerdings fehlen echte Anreize, kurzstationäre Leistungen künftig ambulant zu erbringen, zum Teil werden sogar Fehlanreize gesetzt, die es unbedingt im Vorfeld zu vermeiden gilt.

Hierzu Dr. Helmut Weinhart, 2. stellvertretender Vorsitzender des SpiFa: „Während für die Vorbereitung der Förderung der Ambulantisierung im stationären Versorgungsbereich strukturelle und materielle Voraussetzungen geschaffen werden, ist dies für den ambulanten Versorgungsbereich nicht vorgesehen, sodass ein Wettbewerb auf Augenhöhe – wie seit über 30 Jahren – politisch gewünscht, erneut ad absurdum geführt wird. Ohne entsprechende Anreize aber und ohne gleichwertigen Zugang zu Hybrid-DRGs für die stationäre und die ambulante Seite wird man mit Hybrid-DRGs das Ambulantisierungspotenzial kaum heben geschweige denn Kosten im Gesundheitssystem sparen.“

Der SpiFa erhebt konkrete Forderungen, die erfüllt sein müssen, um auch für ambulante Versorgungsstrukturen Planungssicherheit herzustellen und einen sinnvollen Wettbewerb entstehen zu lassen. Dazu gehört zum einen eine zeitnahe verbindliche Weiterentwicklung des Startkataloges sowie eine Herausnahme von Sachkosten aus der Fallpauschale, damit insbesondere komplexere ambulantisierbare Operationen, welche mit hohen Sachkosten verbunden sind, auch kostendeckend erbracht werden können.

Weitere Forderungen sind ferner der mögliche Einsatz von Investitionsmitteln für den Aufbau hybrider Versorgungsstrukturen, sowie die Einführung einer Vorhaltevergütung, wie sie für den stationären Versorgungsbereich vorgesehen ist, auch für den ambulanten Bereich. Darüber hinaus fordert der SpiFa Regelungen, die Rechtssicherheit bei der Kooperation von Krankenhäusern und Vertragsärztinnen und -ärzten schafft.

Den detaillierten Forderungskatalog finden Sie im Anhang dieser Pressemitteilung oder zum Download auf der Webseite des SpiFa.

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Pressekontakt:

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