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SpiFa kritisiert Kabinettsbeschluss zur GKV-Beitragsstabilisierung scharf
29.04.2026
Bundesregierung macht sich schlanken Fuß auf Kosten der Versicherten
29.04.2026
Bundesregierung macht sich schlanken Fuß auf Kosten der Versicherten

Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) übt scharfe Kritik am heutigen Kabinettsbeschluss zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Spürbare Verschlechterungen für Patientinnen und Patienten in der fachärztlichen Versorgung und längere Wartezeiten auf Facharzttermine werden die Folge sein. Besonders irritiert zeigt sich der SpiFa zudem über die Abwälzung staatlicher Aufgaben auf die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler.

Durch die geplante Streichung extrabudgetärer Vergütungsregelungen – insbesondere für offene Sprechstunden und kurzfristig vermittelte Facharzttermine – verlieren Praxen die wirtschaftliche Grundlage für zusätzliche Behandlungsangebote. Fallen diese Regelungen weg, ist eine gleichzeitige Reduzierung der Mindestsprechstundenzeiten von derzeit 25 auf 20 Wochenstunden aus Sicht des SpiFa nur folgerichtig. Andernfalls würde von Vertragsarztpraxen erwartet, noch mehr Leistungen als bisher schon ohne entsprechende Finanzierung zu erbringen.

„Zur Wahrheit gehört: Bereits heute tragen Fachärztinnen und Fachärzte durch nicht vergütete Leistungen zu Einsparungen in Milliardenhöhe und damit zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung bei. Die Konsequenz des jetzigen Kabinettsbeschlusses ist daher völlig absehbar: Weniger verfügbare Termine und deutlich längere Wartezeiten für gesetzlich Versicherte“, so der Vorstandsvorsitzende des SpiFa, Dr. Dirk Heinrich.

Auch darüber ruft der Kabinettsbeschluss beim SpiFa als Stimme von 160.000 Fachärztinnen und Fachärzten Kopfschütteln hervor. Denn die vorgesehenen Maßnahmen dienen vor allem der Entlastung des Bundeshaushalts.

„Die Bundesregierung will sich aus der Finanzierung versicherungsfremder Leistungen zurückziehen, verlagert die Kosten staatlicher Aufgaben weiter auf die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler und will dies nun mit Kürzungen bei den tatsächlichen Gesundheitsleistungen für Patientinnen und Patienten ausgleichen. Das ist genauso absurd, wie es klingt und hat mit einer Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung nichts mehr zu tun“, so Dr. Dirk Heinrich weiter.

Der SpiFa fordert das Parlament auf, die von der Bundesregierung vorgelegten Maßnahmen grundlegend zu überarbeiten. Eine stabile Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung kann nicht dadurch erreicht werden, dass die tägliche Versorgung kaputtgespart und zugleich Beitragsgelder für staatliche Sozialleistungen zweckentfremdet werden.

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Bundesregierung kann GKV nicht weiter mit Kosten für Bürgergeldempfängerinnen und Bürgergeldempfänger belasten
28.04.2026
Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte e.V. (SpiFa) fordert im Zuge des geplanten Gesetzes zur Stabilisierung der GKV-Beiträge eine vollständige Finanzierung der Gesundheitskosten von Bürgergeldempfängerinnen und Bürgergeldempfängern aus Steuermitteln. Angesichts der finanziellen Lage der GKV...
28.04.2026
Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte e.V. (SpiFa) fordert im Zuge des geplanten Gesetzes zur Stabilisierung der GKV-Beiträge eine vollständige Finanzierung der Gesundheitskosten von Bürgergeldempfängerinnen und Bürgergeldempfängern aus Steuermitteln. Angesichts der finanziellen Lage der GKV fordert der SpiFa die Bundesregierung auf, die Kosten für staatliche Aufgaben nicht länger den Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern aufzubürden.

Die Bundesregierung zielt darauf ab, die Beitragssätze in der GKV zu stabilisieren und die Ausgabenentwicklung zu begrenzen. Eine zentrale strukturelle Ursache der finanziellen Schieflage darf dabei aus Sicht des SpiFa als Stimme von rund 160.000 Fachärztinnen und Fachärzten nicht außen vor bleiben: die Finanzierung der Gesundheitskosten von Bürgergeldempfängerinnen und Bürgergeldempfängern über Beitrags- statt Steuermittel.

Während der Bund aktuell lediglich eine pauschale Zahlung von rund 144 Euro pro Monat und Person leistet, liegen die tatsächlichen durchschnittlichen Gesundheitsausgaben deutlich höher. Die Differenz, die inzwischen auf rund zwölf Milliarden Euro jährlich geschätzt wird, wird bislang von der Solidargemeinschaft der gesetzlich Versicherten getragen.

„Dass der Bund die Kosten für die Gesundheitsversorgung von Bürgergeldempfängerinnen und Bürgergeldempfängern auf die GKV abwälzt, ist   versorgungspolitisch nicht haltbar. Es kann nicht sein, dass Beitragszahlerinnen und Beitragszahler dauerhaft staatliche Aufgaben übernehmen und dafür bei ihrer Gesundheitsversorgung Abstriche hinnehmen müssen. Die Bundesregierung ist gefordert, die bestehende Finanzierungslücke vollständig aus Bundesmitteln zu schließen. Das ist zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung unerlässlich“, erklärt der Vorstandsvorsitzende des SpiFa, Dr. med. Dirk Heinrich.

Der SpiFa warnt davor, diese zentrale Empfehlung der FinanzKommission Gesundheit zu ignorieren. Insbesondere Bundesfinanzminister Lars Klingbeil und Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas stehen hier in der Pflicht, den Weg dafür freizumachen.

Der SpiFa betont, dass eine nachhaltige Stabilisierung der Beitragssätze nur gelingen kann, wenn strukturelle Fehlfinanzierungen konsequent behoben werden. Eine weitere Verschiebung der Lasten auf die Beitragszahlenden würde nicht nur die finanzielle Belastung erhöhen, sondern auch die Stabilität der ambulanten Versorgung gefährden. Insbesondere Fachärztinnen und Fachärzte sehen sich bereits heute mit steigenden Anforderungen bei gleichzeitig begrenzten Ressourcen konfrontiert.

Der SpiFa fordert die Bundesregierung daher auf, die Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit zur Finanzierung der Gesundheitskosten von Bürgergeldempfängerinnen und Bürgergeldempfängern im gegenwärtig verhandelten Reformentwurf zu berücksichtigen. Nur so kann eine faire Lastenverteilung erreicht und die medizinische Versorgung von rund 75 Millionen gesetzlich Versicherten langfristig gesichert werden.

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SPAREN AUF KOSTEN DER PATIENTINNEN UND PATIENTEN: Spargesetz bringt Leistungskürzungen
17.04.2026
SpiFa warnt: Behandlung akuter Fälle und offene Sprechstunden gestrichen – ambulante Versorgung von Kassenpatientinnen und -patienten wird schlechter
17.04.2026
SpiFa warnt: Behandlung akuter Fälle und offene Sprechstunden gestrichen – ambulante Versorgung von Kassenpatientinnen und -patienten wird schlechter

Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e. V. (SpiFa) als Stimme von rund 160.000 Fachärztinnen und Fachärzten sieht im Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) massive Leistungskürzungen für gesetzlich Versicherte durch die Hintertür. Unter dem Deckmantel der Beitragssatzstabilität drohen spürbare Einschnitte für die Krankenbehandlung von Kassenpatientinnen und -patienten in den Praxen.

Die Finanzierung für die Vermittlung und Durchführung akuter und dringlicher Termine sowie für die offenen Sprechstunden soll abgeschafft werden. Darüber hinaus sollen alle fachärztlichen Leistungen künftig vollständig gedeckelt werden. Zusätzlich soll auch noch der Inflationsausgleich im nächsten Jahr erheblich gekürzt werden. Dies trifft grundsätzlich alle fachärztlichen Praxen und ihre Patientinnen und Patienten. Der zu leistende Sparbetrag fällt zudem deutlich höher aus als bisher anzunehmen war.

Dr. med. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa, erklärt dazu: „Einsparungen von 2,7 Mrd. Euro sind von den Praxen nicht einfach mal so zu stemmen. Nach den Vorstellungen des Bundesgesundheitsministeriums soll trotzdem alles wie gehabt weiterlaufen. Das wird nicht funktionieren. Jede Praxis muss auf derart massive Kürzungen betriebswirtschaftlich reagieren. Wer anderes glaubt, ist naiv. Alles, was nicht mehr bezahlt wird, kann auch nicht mehr gemacht werden. Diese Sparmaßnahmen sind also massive Leistungskürzungen durch die Hintertür. Tatsächlich soll gerade die akute und dringliche Versorgung nicht mehr bezahlt werden. In besonderem Maße trifft dies Patientinnen und Patienten, die kurzfristig auf fachärztliche Hilfe angewiesen sind, das vor allem bei: Augenärzten, Chirurgen, Frauenärzten, Hals-Nasen-Ohrenärzten, Hautärzten, Urologen, Orthopäden sowie Psychiatern und Neurologen.“

Zusätzlich kritisiert der SpiFa einen Wortbruch der Politik: Die zusätzlichen Sprechstunden, zu denen sich Fachärztinnen und Fachärzte seit 2019 bereit erklärt haben, sollen bestehen bleiben, die dafür bisher bereitgestellte Bezahlung soll aber jetzt wegfallen. Die Mitglieder des SpiFa empfinden das als Betrug. Dies untergräbt das Vertrauen in die Verlässlichkeit der Politik. Statt die ambulante Versorgung, wie im Koalitionsvertrag festgehalten, zu fördern, gibt es jetzt einen Kahlschlag in der fachärztlichen Akutversorgung und deutliche Kürzungen in der Regelversorgung.

„Patientinnen und Patienten werden die Notaufnahmen der Krankenhäuser in Zukunft wieder überfluten. Das widerspricht allen klugen Zielsetzungen der Koalition“, so Heinrich weiter. „Die Fachärzteschaft hat konkrete Vorschläge gemacht, wie auch in der ambulanten Versorgung gespart werden kann. Ein Kahlschlag hätte vermieden werden können. Den Vorwurf, man zeige immer nur mit dem Finger auf andere, lassen wir uns daher nicht gefallen.“

Der SpiFa fordert die Bundesregierung auf, den Entwurf grundlegend zu überarbeiten und auf versteckte Leistungskürzungen für Kassenpatientinnen und -patienten zu verzichten oder aber sich ehrlich zu machen.

Heinrich fasst zusammen: „Die Politik muss den gesetzlichen Versicherten reinen Wein einschenken: Entweder erbrachte Leistungen werden bezahlt, oder die Bezahlung fällt weg, und damit auch die Leistungen. Alles andere führt die 75 Millionen gesetzlich Versicherten hinter die Fichte.“

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SpiFa und BVDD kritisieren den Versuch, Hautkrebsscreenings verstärkt in die allgemeinmedizinische Versorgung zu verlagern
16.04.2026
Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands (SpiFa) übt gemeinsam mit dem Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD) scharfe Kritik an Bestrebungen der Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM), die Hautkrebsfrüherkennung im Rahmen eines Primärarztmodells...
16.04.2026
Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands (SpiFa) übt gemeinsam mit dem Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD) scharfe Kritik an Bestrebungen der Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM), die Hautkrebsfrüherkennung im Rahmen eines Primärarztmodells zunehmend in die allgemeinmedizinische Versorgung zu verlagern. Dazu zählt auch der GKV-Sparvorschlag, das gesetzliche Hautkrebsscreening zunächst auszusetzen und den Gemeinsamen Bundesausschuss überprüfen zu lassen, ob KI-gestützte Systeme in hausärztlicher Hand zur Hautkrebsdetektion ausreichen. Für den BVDD gehören entsprechende Screenings als eine hochspezialisierte diagnostische Aufgabe in die Hände qualifizierter dermatologischer Fachärztinnen und Fachärzte.

Mit den ersten warmen Tagen zieht es viele Menschen wieder ins Freie. Gleichzeitig steigt durch intensive UV-Strahlung das Risiko, an Hautkrebs zu erkranken. Über den Zeitraum der vergangenen 20 Jahre ist allein die Zahl stationärer Behandlungen um 87,5 Prozent gestiegen, im Fall von hellem Hautkrebs hat sie sich sogar mehr als verdoppelt. Hautkrebs macht inzwischen einen erheblichen Anteil aller stationären Krebsbehandlungen aus, mit steigender Tendenz. Im ambulanten Bereich werden jährlich 1,2 Millionen helle Hautkrebse und rund 245.000 maligne Melanome diagnostiziert und behandelt.

Einem präzise durchgeführten Hautkrebsscreening (HKS) kommt daher eine immer wichtigere Bedeutung zu. Es entscheidet im Zweifel über Leben und Tod. Neben Fachärztinnen und Fachärzten für Dermatologie darf das HKS in Deutschland auch von Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmedizinern mit einer Zusatzqualifikation (8-stündiger Kurs) durchgeführt werden. Ziel dieser Regelung ist, das HKS möglichst niedrigschwellig breiten Bevölkerungsschichten anbieten zu können. Ein solches „Basis-Screening“ begrüßt der BVDD, um möglichst viele GKV-Versicherte zu erreichen und für das Thema Hautkrebs zu sensibilisieren. Allerdings ist aus Sicht des BVDD die mehrstündige Fortbildung für Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmediziner mit einer mehrjährigen fachärztlichen dermatologischen Weiterbildung nicht vergleichbar.

Fachärztinnen und Fachärzte für Dermatologie verfügen über eine umfassende Ausbildung, langjährige Erfahrung in der Beurteilung auch atypischer und schwer einzuordnender Hautveränderungen sowie etablierte Qualitäts- und Dokumentationsstrukturen. Diese Expertise ist entscheidend, um maligne Läsionen frühzeitig zu erkennen, sicher von harmlosen Befunden abzugrenzen und unmittelbar die richtigen therapeutischen Schritte einzuleiten.

Die DEGAM hat hingegen vorgeschlagen, dass Dermatologinnen und Dermatologen erst bei einem hausärztlich festgestellten „Anfangsverdacht“ eingebunden werden. Ein solcher Filter kann nach Ansicht des BVDD jedoch dazu führen, dass Patientinnen und Patienten mit frühen, klinisch subtilen Hautveränderungen gar nicht erst zur fachärztlichen Abklärung gelangen.

Der Präsident des Berufsverbands der Deutschen Dermatologen, Dr. med. Ralph von Kiedrowski, betont: „Das gesetzliche Hautkrebsscreening ist bewusst als „anlassloses Screening“ konzipiert, denn wenn bereits ein Anlass, also ein Hautkrebsverdacht, besteht, ist es für eine echte Früherkennung, insbesondere von Vorstufen (Präcancerosen) schon zu spät. Außerdem beinhaltet das HKS auch Elemente der primären Prävention, z.B. den richtigen Umgang mit UV-Belastung, also der Hautkrebsverhinderung!“

Der Vorstandsvorsitzende des SpiFa, Dr. med. Dirk Heinrich, ergänzt: „Die geplante Verlagerung zentraler diagnostischer Leistungen in die hausärztliche Versorgung verkennt die Komplexität moderner Fachmedizin. Spezialisierte diagnostische Leistungen wie das Hautkrebsscreening sollten weiterhin dort verankert bleiben, wo die entsprechende fachärztliche Kompetenz umfassend vorhanden ist. Gerade in der Früherkennung kommt es entscheidend auf Erfahrung und eine differenzierte Beurteilung an. Die Patientensicherheit muss hier oberste Priorität haben.“

Unbestritten ist, dass Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmediziner einen wichtigen Beitrag in der kontinuierlichen medizinischen Versorgung leisten. Die primäre Verantwortung für spezialisierte Früherkennungsleistungen muss jedoch dort bleiben, wo sie medizinisch am besten aufgehoben ist: bei fachärztlich qualifizierten Dermatologinnen und Dermatologen.

Mit Sorge betrachtet Dr. von Kiedrowski daher auch die Zunahme KI-gestützter Hautanalysen in Drogeriemärkten sowie rein digitale Angebote abseits des fachärztlichen dermatologischen Standards, die Hautveränderungen per Smartphone bewerten und häufig mit Produktempfehlungen verknüpft sind.

Dr. von Kiedrowski warnt: „Wer Hautkrebs und die Vorstufen sowie die Differentialdiagnosen nicht sicher selbst erkennen kann, dem hilft auch eine KI nicht weiter, insofern widerspreche ich der jetzt kursierenden These der DEGAM, für eine Früherkennung von Hautkrebs reiche ein Allgemeinmediziner mit KI-Unterstützung aus, ganz entschieden!“

Angesichts solcher Entwicklungen ist es aus Sicht des BVDD umso wichtiger, die Hautkrebsfrüherkennung als festen Bestandteil einer verlässlichen medizinischen Versorgung zu erhalten. Patientinnen und Patienten müssen sich darauf verlassen können, dass Auffälligkeiten fachkundig beurteilt und notwendige diagnostische und therapeutische Schritte ohne Verzögerung eingeleitet werden.

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SpiFa kritisiert vorgestellte GKV-Sparmaßnahmen scharf: „Versorgung wird mutwillig geschwächt“
15.04.2026
Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) übt scharfe Kritik an den von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken vorgestellten Maßnahmen zur Stabilisierung der Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Insbesondere die geplanten Einschnitte bei den niedergelassenen...
15.04.2026
Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) übt scharfe Kritik an den von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken vorgestellten Maßnahmen zur Stabilisierung der Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Insbesondere die geplanten Einschnitte bei den niedergelassenen Fachärztinnen und Fachärzten stoßen auf entschiedene Ablehnung.

Die vorgesehenen Maßnahmen – darunter der Wegfall der extrabudgetären Vergütung für offene Sprechstunden sowie für vermittelte Termine (TSS- und Hausarztvermittlung) und die Deckelung der Gesamtvergütung – treffen nach Ansicht des SpiFa vor allem die grundversorgenden Facharztgruppen strukturell.

„Diese Vorschläge sind ein Frontalangriff auf die ambulante Versorgung in Deutschland“, erklärt der Vorstandsvorsitzende des SpiFa, Dr. med. Dirk Heinrich. „Gerade Fachärztinnen und Fachärzte wie Augenärzte, Frauenärzte, Hautärzte, HNO-Ärzte, Urologen, Chirurgen oder Orthopäden tragen einen wesentlichen Teil der wohnortnahen und kurzfristigen Versorgung. Ihnen jetzt die finanziellen Grundlagen zu entziehen, gefährdet die Versorgung von rund 75 Millionen gesetzlich Versicherten.“

Besonders kritisch bewertet der SpiFa den geplanten Wegfall der extrabudgetären Vergütung für Leistungen, die im Zuge des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) gezielt eingeführt wurden, um den Zugang zu medizinischer Versorgung zu verbessern.

„Die Politik will die Anreize streichen, die sie selbst geschaffen hat, um Wartezeiten zu verkürzen und die Versorgung zu verbessern. Das ist nicht nur widersprüchlich, sondern verantwortungslos. Wenn zusätzliche Leistungen wieder in die Budgetierung zurückgeführt werden, werden Praxen gezwungen sein, ihr Leistungsangebot entsprechend anzupassen. Das wird unweigerlich zu weniger kurzfristigen Terminen und Einschränkungen in der Akutversorgung führen.“, so Heinrich weiter.

Der SpiFa warnt davor, dass insbesondere dringende Behandlungsanlässe und die Versorgung akuter Erkrankungen künftig leiden werden. Die geplanten Maßnahmen setzen falsche Anreize und führen zu einer Verschärfung der ohnehin bestehenden Budgetierungsproblematik.

Heinrich betont: „Die Facharztpraxen werden gezwungen sein, auf diese Eingriffe zu reagieren. Das bedeutet im Klartext: weniger Kapazitäten für kurzfristige Termine und eine Verschlechterung der Patientenversorgung. Die Lasten werden einseitig auf die niedergelassenen Fachärztinnen und Fachärzte abgewälzt. Von einer fairen und ausgewogenen Lastenverteilung kann deshalb keine Rede sein.“

Vor diesem Hintergrund fordert der SpiFa die Politik auf, konsequent zu handeln und die mit dem TSVG eingeführten Regelungen insgesamt zu überprüfen.

„Wenn die extrabudgetäre Vergütung und die offenen Sprechstunden gestrichen werden, müssen logischerweise die erhöhten Mindestsprechstunden gänzlich abgeschafft werden. Diese Maßnahmen waren Teil eines Gesamtpakets. Es ist nicht akzeptabel, nur die für die Praxen nachteiligen Elemente beizubehalten“, erklärt Heinrich abschließend.

Der SpiFa appelliert an die Bundesregierung, die Vorschläge grundlegend zu überarbeiten und verweist auf den Vorschlag der Ärzteschaft eine faire und ausgewogene Lastenverteilung bei den Einsparungen in der ambulanten Versorgung durch eine Begrenzung des Anstiegs des Orientierungspunktwertes zu erreichen.

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SpiFa warnt vor einseitiger Belastung der fachärztlichen Versorgung
14.04.2026
Bundesregierung muss Finanzierungslücke in der GKV schließen
14.04.2026
Bundesregierung muss Finanzierungslücke in der GKV schließen

Anlässlich der heutigen Vorstellung der Pläne der Bundesregierung zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) durch Bundesgesundheitsministerin Nina Warken mahnt der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) eine faire und nachhaltige Lastenverteilung im Gesundheitswesen an.

„Einsparungen im ambulanten Bereich dürfen nicht einseitig zulasten der Fachärztinnen und Fachärzte gehen. Hausärztinnen und Hausärzte, Fachärztinnen und Fachärzte sowie nichtärztliche Psychotherapeutinnen und -therapeuten müssen gleichermaßen Verantwortung tragen“, erklärt der SpiFa. Eine unausgewogene Belastung einzelner Versorgungsbereiche gefährdet die Stabilität der ambulanten Versorgung und damit die medizinische Betreuung von rund 75 Millionen gesetzlich Versicherten in Deutschland.

Zugleich fordert der SpiFa die Bundesregierung auf, ihrer finanziellen Verantwortung endlich gerecht zu werden. Insbesondere bei der Gesundheitsversorgung von Bürgergeldempfängerinnen und Bürgergeldempfängern besteht eine erhebliche Finanzierungslücke. „Es ist nicht länger hinnehmbar, dass Beitragszahlende staatliche Aufgaben querfinanzieren. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil und Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas sind aufgefordert, die bestehende Lücke von rund 12 Milliarden Euro unverzüglich zu schließen“, so der Verband.

Der SpiFa betont, dass eine nachhaltige Stabilisierung der GKV-Beiträge nur gelingen kann, wenn strukturelle Fehlfinanzierungen behoben und die Lasten gerecht verteilt werden. Einseitige Maßnahmen gefährden hingegen die Versorgungsqualität und das Vertrauen in das Gesundheitssystem.

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Wenn Sparen, dann aber gerecht: Einseitige Kürzungen gefährden die Versorgung!
09.04.2026
Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) fordert angesichts der Einsparüberlegungen im ambulanten Bereich eine gerechte Lastenverteilung und warnt davor, die ambulante fachärztliche Versorgung zum Nachteil der Patientinnen und Patienten strukturell zu schwächen.
09.04.2026
Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) fordert angesichts der Einsparüberlegungen im ambulanten Bereich eine gerechte Lastenverteilung und warnt davor, die ambulante fachärztliche Versorgung zum Nachteil der Patientinnen und Patienten strukturell zu schwächen.

Wenn die Regierungskoalition Einsparungen im Gesundheitswesen in Milliardenhöhe für unvermeidbar hält und „alle mit ins Boot geholt werden müssen“, wie die Bundesministerin für Gesundheit Nina Warken erklärt hat, dann greifen die Vorschläge der Finanzkommission Gesundheit zu kurz.

Einsparungen führen zur Schwächung von Strukturen im ambulanten Gesundheitsbereich. Das hat der Vizevorsitzende der Kommission, Prof. F. Gerlach, erklärt. Gerade deshalb dürfen Kürzungen nicht einseitig erfolgen, sondern müssen auf möglichst viele Schultern verteilt werden.

Tatsächlich hat die Kommission für den Bereich der ambulanten Versorgung weit überwiegend nur Vorschläge zu Einsparungen bei niedergelassenen Fachärztinnen und Fachärzten gemacht. Allein hier sollen bis zu 3,2 Mrd. Euro gestrichen werden – davon entfallen rund 2,5 Mrd. auf die grundversorgenden Fachärztinnen und Fachärzte, etwa in den Bereichen Urologie, Dermatologie, Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Orthopädie, Neurologie, Psychiatrie, Gynäkologie und Augenheilkunde. Genau diese Struktur zu schwächen, ergibt keinen Sinn, stellt der Bedarf an Facharztterminen doch den Dreh- und Angelpunkt der Reform der Primärversorgung dar.

Der SpiFa stellt klar:

Einsparungen im niedergelassenen Bereich müssen von Haus-, Kinder- und Fachärztinnen und -ärzten sowie psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten gemeinsam getragen werden. Nur so wird kein Bereich überbelastet. Nur so können die Auswirkungen der Einsparungen für Patientinnen und Patienten möglichst gering gehalten werden.

Umso unverständlicher ist es, dass bewährte Strukturen wie die offene Sprechstunde oder die Terminvermittlung über die Terminservicestellen zwar erhalten bleiben sollen, ihre Finanzierung jedoch infrage gestellt wird. Das ist weder sachgerecht noch betriebswirtschaftlich nachvollziehbar.

Der SpiFa erkennt an, dass das BMG und die Regierungskoalition vor schwierigen Entscheidungen stehen. Der Verband arbeitet aktiv an den Reformvorschlägen mit und bringt sich konstruktiv auch in die Spardiskussion ein.

Entscheidend ist jetzt, Vertrauen in die Verlässlichkeit politischer Entscheidungen zu sichern. Dieses Vertrauen wird untergraben, wenn Finanzierungen gestrichen werden, während Verpflichtungen bestehen bleiben.

Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. fordert daher: Einsparungen müssen gerecht verteilt werden und dürfen das notwendige Maß nicht überschreiten. Jede Schwächung von Versorgungsstrukturen hat unmittelbare Folgen für die Patientinnen und Patienten.

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