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Gegen Pfennig-Fuchserei der Krankenkassen – für mehr Tempo beim Impfen
04.11.2024
Grippe und RSV-Saison: Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) fordert mehr Tempo bei den Impfvereinbarungen in den KV-Regionen.
04.11.2024
Grippe und RSV-Saison: Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) fordert mehr Tempo bei den Impfvereinbarungen in den KV-Regionen.

Anlässlich der beginnenden Grippe- und RSV-Saison ist der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) bestürzt darüber, dass bisher nur in drei KV-Regionen Impfvereinbarungen abgeschlossen wurden. Der SpiFa fordert mehr Tempo bei der Impfprävention. Bereits seit dem 03. September 2024 haben Versicherte durch die Aufnahme der Schutzimpfung gegen Infektionen mit dem Respiratorischen Synzytial-Virus (RSV) für ältere Erwachsene in die Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) durch den G-BA einen Anspruch auf die Impfleistungen als Pflichtleistung der Krankenkassen. Doch wegen fehlender Impfvereinbarungen müssen Versicherte die Kosten derzeit zunächst privat bezahlen und dann im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens bei ihrer Krankenkasse geltend machen.

Der SpiFa-Vorstandssitzende Dr. med. Dirk Heinrich erklärt dazu: „Es ist vollkommen unverständlich, dass jetzt im November zu Beginn der Grippe- und RSV-Saison bei weitem noch nicht in allen KV-Regionen Impfvereinbarungen abgeschlossen sind. Die Pfennig-Fuchserei der Krankenkassen führt Hunderte, vor allem ältere Menschen, geradewegs in die stationäre Versorgung. Hier muss endlich ein Umdenken stattfinden. Wir brauchen Tempo bei den Impfungen!“

Die stagnierenden Verhandlungen sorgen darüber hinaus für einen inakzeptablen Bürokratiedschungel, denn ohne Impfvereinbarung bleibt ein Abrechnungswirrwarr mit Regresspotential bestehen, das für alle Beteiligten negativ ist. „Es sind vor allem die Ärztinnen und Ärzte, welche durch den derzeitigen Zustand mit unnötiger Bürokratie belastet werden. Vor dem Hintergrund der bereits laufenden RSV-Saison ist dies besonders schwer vermittelbar. Es sollte im Sinne der besonders vulnerablen Patientinnen und Patienten ein zügiger und niedrigschwelliger Zugang zur RSV-Impfung ermöglicht werden“, so Dr. med. Dirk Heinrich abschließend.

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Notfallreform im Bundestag – SpiFa fordert: „Macht Notaufnahmen ohne INZ dicht!“
01.11.2024
Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) setzt sich mit Nachdruck für eine konsequente Reform der Notfallversorgung in Deutschland ein. Er fordert die Ansiedlung des gemeinsamen Tresens (zentrale Erstaufnahmestelle) der Integrierten Notfallzentren (INZ) bei den Kassenärztlichen...
01.11.2024
Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) setzt sich mit Nachdruck für eine konsequente Reform der Notfallversorgung in Deutschland ein. Er fordert die Ansiedlung des gemeinsamen Tresens (zentrale Erstaufnahmestelle) der Integrierten Notfallzentren (INZ) bei den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), die Entbudgetierung der Akut- und Notfallversorgung, die vollumfängliche Finanzierung der Bereitschaftsstrukturen der KVen durch die Krankenkassen sowie eine Schließung von Notaufnahmen ohne INZ-Struktur. Der SpiFa verweist dazu auf die Empfehlungen des Sachverständigenrates Gesundheit aus dem Jahr 2018.

Schon in seinem Jahresgutachten 2018 hat der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen die Einrichtung von Integrierten Notfallzentren (INZ) mit gemeinsamen Tresen gefordert, in denen Ärztinnen und Ärzte der KVen oder jedenfalls vom Krankenhaus unabhängige Ärztinnen und Ärzte entscheiden. Auch die extrabudgetäre Vergütung für Leistungen in der Akut- und Notfallversorgung wurde empfohlen. Zudem sprach sich der SVR dafür aus, dass niedergelassene Ärztinnen und Ärzte zu Praxisöffnungszeiten auch weiterhin als erste Ansprechpartner fungieren sollen.

Der SpiFa sieht die Reform der Notfallversorgung als dringlich an und drängt auf Umsetzung dieser Empfehlungen des Sachverständigenrates. In seiner Stellungnahme anlässlich der öffentlichen Anhörung im Deutschen Bundestag zur Notfallreform des SpiFa heißt es:

„Die grundsätzliche Leitung und Verantwortung der einzurichtenden Ersteinschätzungsstelle durch das Krankenhaus dürfte dazu führen, dass bei der Steuerung der Patientinnen und Patienten durch die Ersteinschätzungsstelle einerseits in die Notaufnahme des Krankenhauses oder andererseits in die KV-Notdienstpraxen bzw. kooperierende vertragsärztliche Praxen weiterhin nicht am medizinischen Bedarf orientierte Einschätzungen getroffen werden, sondern eine bettenauslastungsorientierte und damit vor allem für das Krankenhaus ökonomisch orientierte Entscheidung durch die unter der Leistung des Krankenhauses stehende Ersteinschätzungsstelle.“

Der Vorstandsvorsitzende des SpiFa, Dr. med. Dirk Heinrich, erklärt dazu: „Zu einer effektiven Patientensteuerung gehört auch, jene Trampelpfade konsequent zu beseitigen, die Krankenhausträger zuweilen zur Befüllung ihrer Betten nutzen. Notaufnahmen, die nicht Teil eines INZ sind, darf es deshalb zukünftig nicht mehr geben. Sie müssen dicht gemacht werden.“

Der SpiFa-Hauptgeschäftsführer, Dr. André Byrla, ergänzt: „Bereits im Jahr 2013 lag das Erlösvolumen für ambulant-sensitive Krankenhausfälle ohne Einweisung in der stationären Versorgung bei 4,8 Mrd. EUR. Das sind Fälle, die per Definition zu 100 Prozent vermeidbar wären. Befragt man Experten, erhält man die Einschätzung, dass dieses Erlösvolumen heute bei mindestens 10 Mrd. EUR pro Jahr liegt. Wer nicht weiß, woher das Geld zur Stärkung der ambulanten Regel- und Notfallversorgung kommen soll, wirft also Nebelkerzen.“

Pressemitteilung herunterladen: Notfallreform im Bundestag

Frauenärzte wieder im SpiFa-Vorstand vertreten
25.10.2024
Der Berufsverband der Frauenärzte e.V. (BVF) ist wieder im Vorstand des Spitzenverbands der Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e. V. (SpiFa) vertreten. Markus Haist (2. Vorsitzender des BVF) in den SpiFa-Vorstand kooptiert.
25.10.2024
Der Berufsverband der Frauenärzte e.V. (BVF) ist wieder im Vorstand des Spitzenverbands der Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e. V. (SpiFa) vertreten. Markus Haist (2. Vorsitzender des BVF) in den SpiFa-Vorstand kooptiert.

Der Vorstand des Spitzenverbands der Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e. V. (SpiFa) hat Markus Haist, den 2. Vorsitzenden des Berufsverbands der Frauenärzte e. V. (BVF) auf Vorschlag der Frauenärzte in den SpiFa-Vorstand kooptiert. Damit sind die Frauenärztinnen und Frauenärzte wieder unmittelbar im Vorstand des SpiFa vertreten.

Seit Gründung des SpiFa war der BVF als SpiFa-Gründungsmitglied durch seinen langjährigen Präsidenten, Dr. med. Christian Albring, bis zur regulären Neuwahl im Jahr 2023 als 2. Vorsitzender im SpiFa-Vorstand vertreten. Albring hatte auch durch sein persönliches Engagement die gemeinsame Interessenvertretung aller Fachärztinnen und Fachärzte in Klinik und Praxis 10 Jahre lang geprägt. Mit der Kooptierung von Markus Haist ist der BVF nun wieder im SpiFa-Vorstand.

„Wir freuen uns, dass Markus Haist uns zukünftig unterstützen wird. Mit der Kooptierung des BVF in den SpiFa-Vorstand wird die Interessenvertretung der Fachärzteschaft insgesamt gestärkt. Inhaltlich können wir zukünftig nun noch stärker die Wichtigkeit der fachärztlichen Versorgung für die Frauengesundheit adressieren.“, so Dr. med. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa e.V.
„Ich freue mich auf die neue Aufgabe. Mir ist es wichtig, die Expertise zu unserem Fachbereich in den Vorstand einzubringen. Mögliche Auswirkungen von Gesetzesvorhaben auf die Gynäkologie und Geburtshilfe werde ich mit besonderer Wachsamkeit verfolgen.“, kommentiert Markus Haist.

Pressemitteilung herunterladen: Frauenärzte wieder im SpiFa-Vorstand

SpiFa- Mitgliederversammlung: Nachwahl im Vorstand des SpiFa e.V.
21.10.2024
Personeller Wechsel im SpiFa-Vorstand
21.10.2024
Personeller Wechsel im SpiFa-Vorstand

Die Mitgliederversammlung des Spitzenverbands Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) hat im Zuge einer Nachwahl im Vorstand des SpiFa e.V. Herrn Prof. Dr. med. Hermann Helmberger, bisher kooptiertes Mitglied im SpiFa-Vorstand, zum 3. Vorsitzenden gewählt. Er ist Präsident des Berufsverbandes der Deutschen Radiologen e.V. (BDR) sowie Präsident der Bayerischen Röntgengesellschaft (BRG) und Chefarzt der Abteilung für Diagnostische und Interventionelle Radiologie/Nuklearmedizin im Klinikum Dritter Orden und am Zentrum für Radiologie und Nuklearmedizin Nymphenburg, München. Die Nachwahl war notwendig geworden, da im Zuge des erklärten Austritts des Berufsverbands Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten (BDA) aus dem SpiFa e.V. und seinen ordentlichen Ausschüssen zum Jahresende Jörg Karst sein Vorstandsamt niedergelegt hatte. Über den personellen Wechsel zeigt sich die Mitgliederversammlung sehr zufrieden. „Dass wir mit Prof. Dr. med. Helmberger nun einen Vertreter der Krankenhausärzte als 3. Vorsitzenden haben, stärkt die stationär tätigen Berufsträger in unserem Verband, was auf ausdrückliche Unterstützung trifft. Bereits im vergangenen Jahr hat uns Prof. Dr. med. Helmberger als kooptiertes Vorstandsmitglied mit seinem Einsatz für die Interessen aller freiberuflich tätigen Fachärztinnen und Fachärzte über die Sektorengrenzen hinweg konstruktiv unterstützt“, so Dr. med. Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa e.V.  

Pressemitteilung herunterladen: Nachwahl im Vorstand des SpiFa e.V

SpiFa lehnt beabsichtigte Neuregelung zur Ermächtigung sektorenübergreifender Versorgungseinrichtungen und Krankenhäusern ab
09.10.2024
Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e. V. (SpiFa) bewertet die beabsichtigte Neuregelung zur Ermächtigung sektorenübergreifender Versorgungseinrichtungen und Krankenhäusern äußerst kritisch. In den beabsichtigten Änderungen am Regierungsentwurf des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes...
09.10.2024
Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e. V. (SpiFa) bewertet die beabsichtigte Neuregelung zur Ermächtigung sektorenübergreifender Versorgungseinrichtungen und Krankenhäusern äußerst kritisch. In den beabsichtigten Änderungen am Regierungsentwurf des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) durch die Ampel-Fraktionen sieht der SpiFa eine Luftnummer und warnt vor weiterer Verschlechterung der Rahmenbedingungen für die ambulante Versorgung durch Fachärztinnen und Fachärzte.

Bereits im Regierungsentwurf des KHVVG aber auch nach den nunmehr bekannt gewordenen Änderungsformulierungen der Ampel-Fraktionen soll die Finanzierung der vertragsärztlichen Leistungen ermächtigter sektorenübergreifender Versorgungseinrichtungen und Krankenhäusern weiterhin über die vertragsärztliche Gesamtvergütung und damit im Ergebnis aus dem Budget der vertragsärztlich tätigen Fachärztinnen und Fachärzte erfolgen.

Der SpiFa sieht dies nach wie vor als äußerst kritisch an und mahnt nochmals nachdrücklich zu Änderungen. SpiFa-Vorsitzender Dr. Dirk Heinrich: „Die bereits heute bestehende Unterfinanzierung der ambulanten fachärztlichen Versorgung wird sich so in Zukunft weiter verschärfen. Die ermächtigten Einrichtungen haben keinerlei Anreize, die ambulante Versorgung spürbar zu unterstützen. Auch deshalb braucht es jetzt unbedingt die vollständige Entbudgetierung der fachärztlichen Versorgung. Jede von den Fachärztinnen und Fachärzten ordnungsgemäß erbrachte, medizinisch indizierte Leistung muss zukünftig vollumfänglich und vollständig von den Krankenkassen bezahlt werden!“

Eine Schieflage sieht der SpiFa auch vor dem Hintergrund der dualen Krankenhausfinanzierung:

„Die Regelung stellt auch deshalb eine grobe Ungerechtigkeit dar, weil Krankenhäuser im Gegensatz zu niedergelassenen Fachärztinnen und Fachärzten ihre Infrastruktur und Geräte über die Länder finanziert bekommen. Ihnen die gleiche Vergütung zu zahlen, benachteiligt die niedergelassenen Fachärztinnen und Fachärzte. Für jene Fachärztinnen und Fachärzte in den Kliniken stellt die Neuregelung zudem eine zusätzliche Belastung dar, die wir ebenfalls ablehnen“, erklärt Dr. Dirk Heinrich.

Darüber hinaus sieht der SpiFa vor dem Hintergrund fehlender Regelungen zur Festlegung und Sicherung des mit der Einrichtungsermächtigung verbunden Versorgungsauftrages hohes Missbrauchspotential. „Wer die Hoffnung hatte, es gibt Unterstützung bei der bedarfsgerechten Patientenversorgung in unterversorgten Gebieten, der muss jetzt erkennen: Das wird ein Verschiebebahnhof von ambulanten Krankenhauspatienten in die stationäre Krankenhausversorgung und zurück in die ambulante Krankenhausversorgung. Das alles führt nur zur Entlastung von Krankenhausbudgets zu Lasten der Patienten und Vertragsärzte“, so der SpiFa-Vorsitzende abschließend.

Pressemitteilung herunterladen: PM_SpiFa lehnt Neuregelung zur Ermächtigung ab

SpiFa zu Positionspapier des GKV-Spitzenverbands: „Ärztinnen und Ärzte sind keine Beamten der Krankenkassen!“
27.09.2024
Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e. V. (SpiFa) sieht vor dem Hintergrund aggressiven Hinterzimmer-Lobbyings des GKV-Spitzenverbandes die ärztliche Freiberuflichkeit in Gefahr. Er sendet dem GKV-SV ein deutliches Stopp-Signal und fordert die Politik auf, sich standhaft gegen...
27.09.2024
Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e. V. (SpiFa) sieht vor dem Hintergrund aggressiven Hinterzimmer-Lobbyings des GKV-Spitzenverbandes die ärztliche Freiberuflichkeit in Gefahr. Er sendet dem GKV-SV ein deutliches Stopp-Signal und fordert die Politik auf, sich standhaft gegen den fehlgeleiteten Krankenkassenlobbyismus aufzustellen und die Ärztinnen und Ärzte im Sinne der Patientinnen und Patienten endlich von ihren bürokratischen Fesseln, Budgets und Quoten zu befreien.

Schon alleine das Gedankenspiel des GKV-Spitzenverbandes, Vertragsärztinnen und Vertragsärzten gesetzliche Verpflichtungen zur Meldung von Arztterminen aufzuerlegen und gesetzliche Möglichkeiten für die Krankenkassen zur Terminsteuerung zu schaffen, ist ein deutlicher Angriff auf die ärztliche Freiberuflichkeit.

„Weder Krankenkassen noch andere sonstige Institutionen haben zu entscheiden, wem Ärztinnen und Ärzte wann einen Termin geben und wen Ärztinnen und Ärzte wann behandeln. Diese Entscheidungen sind an das ärztliche freie Berufsbild geknüpfte, ureigene Aufgaben der Ärztinnen und Ärzte, die sich ihrem ärztlichen Beruf, der ärztlichen Ethik und ihren Patientinnen und Patienten verpflichtet fühlen,“ so Dr. Helmut Weinhart, zweiter stellvertretender Vorsitzender des SpiFa. „Solcherlei Angriffe auf die ärztliche Freiberuflichkeit müssen aufhören. Ärztinnen und Ärzte sind keine Beamten der Krankenkassen und wir empfehlen dem GKV-Spitzenverband, sich schnell wieder seinen eigenen Aufgaben zuzuwenden.“

Einen guten Rat möchte auch der SpiFa-Vorsitzende Dr. Dirk Heinrich dem GKV-Spitzenverband und den gesetzlichen Krankenkassen geben: „Der GKV-Spitzenverband und die Krankenkassen sollten sich endlich um diejenigen Versicherten kümmern, die von Arzt zu Arzt zu Arzt hüpfen oder Termine am laufenden Band vereinbaren, ohne diese wahrzunehmen. Es muss aufhören, dass Versicherte die Solidarität der Versichertengemeinschaft und die Zeit der Ärztinnen und Ärzte missbrauchen!“

Zugleich fordert der SpiFa die Politik auf, sich gegenüber den Angriffen des GKV-Spitzenverbandes auf die ärztliche Freiberuflichkeit standhaft zu zeigen. „Die Politik darf dem fehlgeleiteten Lobbyismus des GKV-SV nicht auf den Leim gehen. Auch im Sinne der Patientinnen und Patienten müssen sinnlose Bürokratie, Budgets und Quoten endlich abgeschafft werden!“, so Heinrich.

Pressemitteilung herunterladen: PM FÄ sind keine KV-Beamten

SpiFa zu Ergebnissen der Honorarverhandlungen: niedergelassene Strukturen werden weiter geschwächt!
16.09.2024
Mit Kopfschütteln nimmt der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) die Ergebnisse der Verhandlungsgespräche zum Orientierungswert (OW) für 2024 von Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband zur Kenntnis. Die Steigerung von 3,85 Prozent decke den wirklichen...
16.09.2024
Mit Kopfschütteln nimmt der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) die Ergebnisse der Verhandlungsgespräche zum Orientierungswert (OW) für 2024 von Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband zur Kenntnis. Die Steigerung von 3,85 Prozent decke den wirklichen Bedarf der Praxen bei Weitem nicht ab.

Hierzu Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa: „Die fachärztliche Versorgung wird immer teurer: steigende Betriebskosten, Teuerungen durch Innovationen und auch der steigende Bedarf an Behandlung durch immer mehr Patientinnen und Patienten sorgen für einen stetig steigenden finanziellen Aufwand. Die nun vereinbarte Steigerung für 2025 deckt diese steigenden Kosten bei Weitem nicht ab. In Zeiten, in denen sich Versorgung ohnehin immer schwerer flächendeckend oder wohnortnah organisieren lässt, werden mit solchen Honorarabschlüssen die niedergelassenen Strukturen weiter geschwächt.“

Gleichwohl begrüßt der SpiFa die strukturellen Veränderungen bei der künftigen Ermittlung des Orientierungswertes. „Bereits die Einbeziehung der Tarifänderungen bei MFA war ein Schritt in die Nähe der Versorgungsrealität. Entsprechend werten wir es als weiteren Schritt in die richtige Richtung, dass künftig auch die Ärztinnen und Ärzte in die kontinuierliche finanzielle Wertermittlung und Definition von neuen Parametern eingebunden werden,“ so Heinrich.

PM herunterladen: PM Ergebnis Honorarverhandlungen

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Pressekontakt:

Oliver P. Spinedi
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Dr. med. Helmut Weinhart

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Dr. med. Norbert Smetak

Mitglied des Vorstandes SpiFa

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Markus Haist

kooptiertes Mitglied des Vorstandes SpiFa

(Bildrechte: BVF e.V.)

Dr. med. Andreas Köhler für den SpiFa e.V.
Dr. med. Andreas Köhler für den SpiFa e.V.

Dr. med. Andreas Köhler

Ehrenpräsident SpiFa

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