Suche

Pressemitteilungen

Presse-mitteilungen

TSVG-Streichung gefährdet fachärztliche Versorgung von 75 Millionen GKV-Versicherten
10.03.2026
Fachärzteschaft warnt vor spürbaren Folgen für gesetzlich Versicherte
10.03.2026
Fachärzteschaft warnt vor spürbaren Folgen für gesetzlich Versicherte

Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V.
(SpiFa) als Stimme der Fachärzteschaft warnt eindringlich vor den Folgen einer geplanten Streichung zentraler Vergütungsregelungen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG). Sollte die Politik diese Anreize für kurzfristige und dringende Facharzttermine abschaffen, drohen spürbare Verschlechterungen in der Versorgung von Millionen gesetzlich versicherter Patientinnen und Patienten.

Die im TSVG verankerten Vergütungsregelungen haben seit ihrer Einführung maßgeblich dazu beigetragen, zusätzliche Behandlungskapazitäten in den fachärztlichen Praxen zu schaffen und kurzfristige Termine zu ermöglichen. Wenn diese Leistungen künftig wieder vollständig budgetiert werden, verlieren Praxen den wirtschaftlichen Spielraum, über ihr reguläres Budget hinaus zusätzliche und dringliche Termine anzubieten.

„Wer den Praxen die Finanzierung zusätzlicher Leistungen entzieht, darf sich nicht wundern, wenn diese Leistungen auch nicht mehr erbracht werden können.“, erklärt der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V.

Für die rund 75 Millionen gesetzlich Versicherten bedeutet dies konkret: längere Wartezeiten auf dringende Facharzttermine, weniger kurzfristige Behandlungsangebote und eine zusätzliche Belastung eines ohnehin angespannten Versorgungssystems. Fachärztliche Praxen arbeiten bereits heute vielerorts an der Belastungsgrenze. Gleichzeitig steigen Bürokratieaufwand, Personalkosten und medizinischer Bedarf kontinuierlich.

Die geplante Streichung der TSVG-Regelungen würde dieses fragile Gleichgewicht weiter destabilisieren. Ohne die extrabudgetäre Vergütung zusätzlicher Leistungen geraten insbesondere kurzfristige Terminangebote, offene Sprechstunden und zusätzliche Behandlungszeiten wirtschaftlich unter Druck.

Der Unmut in der Fachärzteschaft wächst entsprechend.

Dr. med. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa, erklärt:

„Die Politik muss endlich aufhören, von schnellerer Versorgung zu reden und gleichzeitig die Finanzierung genau dieser Versorgung abzuschaffen. Wenn die extrabudgetäre Vergütung für dringende Termine gestrichen wird, dann ist das nichts anderes als eine Einladung zu längeren Wartezeiten für gesetzlich Versicherte. Unsere Praxen können zusätzliche Leistungen nicht dauerhaft aus eigener Tasche finanzieren. Wer den Praxen die Luft zum Atmen nimmt, darf sich nicht wundern, wenn am Ende die Patientinnen und Patienten die Konsequenzen spüren.“

Zudem weist der SpiFa nachdrücklich darauf hin, dass die mit dem TSVG initiierten Vergütungsverbesserungen einerseits und die Erhöhung der Mindestsprechstunden andererseits ein politisches Gesamtpaket waren, dessen einseitige Aufkündigung durch die Politik das Vertrauen der Fachärzteschaft in die Redlichkeit der Politik untergrabe.

„Bereits die Abschaffung der Neupatientenregelung hat zu einer erheblichen Schieflage zwischen Anreizen und Pflichten im TSVG geführt und für großen Unmut auf Seiten der gesamten Fachärzteschaft gesorgt. Sehr viele Kolleginnen und Kollegen fühlen sich schlichtweg betrogen und sind nachhaltig verstimmt. Es gärt dramatisch. Weitere Kürzungen müssen deshalb zu einer Rückführung der Mindestsprechstundenzeit auf 20 Wochenstunden führen, was eine Reduzierung der verfügbaren fachärztlichen Termine um bis zu 20 Prozent zur Folge hätte.“, so Dr. med. Dirk Heinrich.

Der SpiFa fordert die politisch Verantwortlichen daher auch im Interesse der gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten auf, die TSVG-Vergütungsregelungen zu erhalten und die ambulante Versorgung nachhaltig zu stärken. Eine leistungsfähige fachärztliche Versorgung ist ein zentraler Pfeiler des deutschen Gesundheitssystems – gerade angesichts des demografischen Wandels und steigender Behandlungsbedarfe.

Statt zusätzlicher Belastungen braucht die ambulante Medizin verlässliche Rahmenbedingungen, weniger Bürokratie und eine Vergütung, die den tatsächlichen Versorgungsleistungen gerecht wird.

Pressemitteilung herunterladen: PM_TSVG-Streichung gefährdet fachärztliche Versorgung
von 75 Millionen GKV-Versicherten

„Wichtiger Schritt zu mehr Versorgungsgerechtigkeit”
03.03.2026
Gesetzgeber beendet endlich den diskriminierenden Ausschluss vulnerabler Patientengruppen von Hybrid-DRG
03.03.2026
Gesetzgeber beendet endlich den diskriminierenden Ausschluss vulnerabler Patientengruppen von Hybrid-DRG

Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa), der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen e.V. (BVKJ), der Berufsverband der niedergelassenen Kinderchirurgen Deutschlands e.V. (BNKD) sowie der Berufsverband niedergelassener Chirurgen e.V. (BNC) begrüßen die im Rahmen des Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform (KHAG) von der Koalition aus CDU/CSU und SPD vorgesehene Streichung des Ausschlusses von Kindern und Menschen mit Behinderungen aus den Hybrid-DRG-Regelungen des § 115f SGB V ausdrücklich. Damit werde ein schwerer Fehler des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) im Sinne der Patientinnen und Patienten korrigiert.

Dr. med. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa, ordnet die Entscheidung entsprechend deutlich ein: „Die vorgesehene Änderung ist richtig und überfällig. Mit ihr wird eine gravierende Fehlentscheidung aus dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz korrigiert. Der bisherige pauschale Ausschluss besonders vulnerabler Patientengruppen wie Kindern und Menschen mit Behinderungen aus der sektorengleichen Vergütung hatte zur Folge, dass für sie medizinisch geeignete ambulante Leistungen strukturell benachteiligt und unnötige Krankenhausaufenthalte begünstigt wurden. Das war von Anfang an medizinisch nicht haltbar, versorgungspolitisch widersprüchlich und sozialpolitisch nicht vermittelbar.“

Die Hybrid-DRG wurden eingeführt, um Behandlungen, die medizinisch sicher ambulant erbracht werden können, sektorenübergreifend einheitlich zu vergüten. Damit sollen Fehlanreize abgebaut und unnötige stationäre Aufenthalte vermieden werden. Ziel ist es, die ambulante Versorgung dort zu stärken, wo sie medizinisch sinnvoll und für die Patientinnen und Patienten schonender ist. Gerade Kinder und Menschen mit Behinderungen profitieren in besonderem Maße von kurzen ambulanten Eingriffen. Sie bedeuten weniger psychische Belastung und ermöglichen die Betreuung im vertrauten familiären Umfeld statt im Krankenhaus. Dies wirkt sich positiv auf das Wohlbefinden aus und unterstützt den Genesungsprozess. Durch den zwischenzeitlichen Ausschluss blieben ihnen diese Vorteile jedoch verwehrt.

Die nun vorgesehene Korrektur, für die sich SpiFa, BVKJ, BNKD und BNC wiederholt politisch eingesetzt haben, ist daher nicht nur sachlich konsequent, sondern auch ein wichtiger Schritt hin zu mehr Versorgungsgerechtigkeit.

Gleichzeitig verweisen sie auf die Dringlichkeit einer schnellen Umsetzung. Mit Blick auf die bereits verlorene Zeit mahnt Dr. med. Heinrich: „Wir erwarten, dass GKV-Spitzenverband, Kassenärztliche Bundesvereinigung und Deutsche Krankenhausgesellschaft die Festlegung und

Abrechnung von Hybrid-DRG für Leistungen für Kinder und Menschen mit Behinderungen noch für das laufende Jahr 2026 unmittelbar auf den Weg bringen.” 

Welche praktischen Auswirkungen die bisherige Regelung bereits entfaltet hat, schildert Dr. med. Ralf Lippert vom Berufsverband der niedergelassenen Kinderchirurgen Deutschlands e.V.: „Bereits im ersten Quartal 2026 führen die jetzt wieder abzurechnenden und im Vergleich zur erfolgten Hybrid-DRG-Abrechnung des letzten Jahres deutlich niedrigeren EBM-Erlöse zu deutlichen Umsatzeinbußen für die kinderchirurgischen Praxen mit der Folge, dass geplante Investitionen, zum Beispiel in den Ausbau ambulanter Infrastruktur, die nicht zuletzt durch die Einführung der Hybrid-DRGs möglich wurden, zurückgestellt werden mussten. Sinnvolle und nötige Qualitätsverbesserungen im ambulanten Bereich sind so gefährdet und können nicht im Interesse des Gesetzgebers und schon gar nicht im Sinne der Kinder, Jugendlichen und Menschen mit Behinderungen sein.“

Auch aus Sicht der Kinder- und Jugendmedizin ist die jetzige Korrektur ein wichtiger, aber noch nicht ausreichender Schritt. Dr. med. Stefan Trapp, Vizepräsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzt*innen e.V., erklärt: „Das KHVVG hat Kinder und Menschen mit Beeinträchtigungen durch den Ausschluss aus den Hybrid-DRG-Regelungen strukturell benachteiligt – es ist daher ausdrücklich zu begrüßen, dass dieser Fehler nun korrigiert wird. In der Kinder- und Jugendmedizin wird seit vielen Jahren erfolgreich ambulantisiert, und das nicht erst seit Inkrafttreten der Hybrid-DRG-Verordnung. Ein weiterer notwendiger Schritt steht jedoch noch aus: Die im KHAG geplante Streichung der Leistungsgruppen ‚Spezielle Kinder- und Jugendchirurgie‘ (LG 16) und ‚Spezielle Kinder- und Jugendmedizin‘ (LG 47) muss ebenfalls zurückgenommen werden. Zusammen mit der Korrektur der Hybrid-DRG-Regelung würde dies die Versorgung von Kindern und Jugendlichen spürbar verbessern – so, wie wir es in unserem Pakt für Kindergesundheit fordern.“

Aus Sicht des SpiFa, des BVKJ, des BNKD und des BNC liegt in der Streichung des Ausschlusses ein deutliches Signal für eine diskriminierungsfreie künftige Ausgestaltung der Hybrid-DRG. Zugleich bleibt es erforderlich, die Weiterentwicklung der sektorengleichen Vergütung konsequent voranzutreiben. Dazu gehören eine sachgerechte Kalkulation der Fallpauschalen, die realitätsnahe Abbildung von Sachkosten sowie verlässliche und praktikable Abrechnungsregelungen. Nur wenn die Rahmenbedingungen medizinisch sinnvoll und ökonomisch tragfähig ausgestaltet sind, kann das erhebliche Ambulantisierungspotenzial im deutschen Gesundheitswesen im Sinne der Patientinnen und Patienten gehoben werden.

Pressemitteilung herunterladen: PM_Gesetzgeber beendet endlich den diskriminierenden Ausschluss vulnerabler Patientengruppen von Hybrid-DRG

TSVG-Vergütungsregelungen sichern Facharzttermine und stärken Patientensteuerung
18.02.2026
Die Forderung des Bundesrechnungshofes nach einer ersatzlosen Streichung der Vergütung für Terminvermittlungen weist der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands (SpiFa) entschieden zurück.
18.02.2026
Die Forderung des Bundesrechnungshofes nach einer ersatzlosen Streichung der Vergütung für Terminvermittlungen weist der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands (SpiFa) entschieden zurück.

Der SpiFa betont: Die Vergütungsregelungen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) sind untrennbar mit der Anhebung der gesetzlichen Mindestsprechstundenzeit von 20 auf 25 Wochenstunden verknüpft. Wer das TSVG in diesem Punkt zurückabwickeln will, stellt damit auch die ausgeweitete Sprechstundenverpflichtung infrage und riskiert eine Reduzierung der verfügbaren Facharzttermine um bis zu 20 Prozent.

Mit dem TSVG hat der Gesetzgeber ausdrücklich anerkannt, dass zusätzliche Aufgaben und erweiterte Versorgungsangebote nur dann dauerhaft umgesetzt werden können, wenn sie außerhalb starrer Budgetgrenzen vergütet werden. Im Gegenzug wurde die Mindestsprechstundenzeit für Ärztinnen und -ärzte von 20 auf 25 Stunden pro Woche angehoben. Eine Rückkehr zur früheren 20-Stunden-Regelung würde rechnerisch zu einer Reduzierung der verfügbaren Facharzttermine um rund 20 Prozent führen. Damit würde sich die Versorgungslage spürbar verschlechtern.

Unabhängig davon kann ein Terminvermittlungssystem allein keine neuen Behandlungskapazitäten schaffen. Es koordiniert und priorisiert vorhandene Termine und trägt damit zu einer besseren Steuerung bei. Wenn jedoch Personal fehlt und fachärztliche Leistungen weiterhin budgetiert und damit strukturell limitiert sind, bleibt die Zahl der insgesamt verfügbaren Termine weiter begrenzt. Wartezeiten lassen sich unter diesen Bedingungen nicht allein durch organisatorische Maßnahmen dauerhaft reduzieren.

Der Vorstandsvorsitzende des SpiFa, Dr. med. Dirk Heinrich erklärt: „Das TSVG hat einen wichtigen Impuls gesetzt, um die Versorgung flexibler zu organisieren und medizinisch dringliche Termine verlässlich zu priorisieren. Es schafft jedoch keine zusätzlichen Behandlungskapazitäten. Die im Gesetz vorgesehenen Vergütungsregelungen und die Anhebung der Mindestsprechstundenzeit sind Teil dieses Gesamtkonzepts. Eine ersatzlose Streichung der Vergütungsregelungen beziehungsweise eine Rücknahme zentraler Bestandteile des TSVG würde daher auch Auswirkungen auf die Terminverfügbarkeit haben und die bestehenden Herausforderungen eher verschärfen als lösen.“

Im internationalen Vergleich steht Deutschland aktuell noch gut da. 75 Prozent der Patientinnen und Patienten erhalten innerhalb eines Monats einen Facharzttermin. Das unterstreicht die Leistungsfähigkeit der ambulanten fachärztlichen Versorgung. Allerdings geraten die Praxen zunehmend unter Druck. Bereits heute werden jährlich über 40 Millionen fachärztliche Termine im bestehenden Budgetrahmen ohne zusätzliche Vergütung erbracht.

„Wenn wir die Terminproblematik nachhaltig lösen wollen, brauchen wir verlässliche wirtschaftliche Rahmenbedingungen, eine konsequente Entbudgetierung fachärztlicher Leistungen und eine intelligente, auch digital unterstützte Patientensteuerung. Ziel muss es sein, vorhandene Ressourcen effizient einzusetzen und zugleich die Voraussetzungen für zusätzliche Kapazitäten zu schaffen. Die Vergütungsregelungen des TSVG sollten im Interesse einer starken ambulanten Facharztversorgung und einer verlässlichen Patientenversorgung weiterentwickelt, statt zurückgenommen werden“, so Dr. med. Heinrich abschließend.

Pressemitteilung herunterladen: PM_TSVG-Vergütungsregelungen sichern Facharzttermine und stärken Patientensteuerung

BVOU-Vizepräsidentin Doepfer in den SpiFa-Vorstand kooptiert
03.02.2026
Der Vorstand des Spitzenverbands Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) hat die Vizepräsidentin des Berufsverbands für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU), Dr. med. Anna-Katharina Doepfer, in den SpiFa-Vorstand kooptiert. Mit dieser Entscheidung setzt der SpiFa ein bewusstes Zeichen...
03.02.2026
Der Vorstand des Spitzenverbands Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) hat die Vizepräsidentin des Berufsverbands für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU), Dr. med. Anna-Katharina Doepfer, in den SpiFa-Vorstand kooptiert. Mit dieser Entscheidung setzt der SpiFa ein bewusstes Zeichen für die strategische Weichenstellung der fachärztlichen Interessenvertretung in den kommenden Jahren.

Die Kooptierung von Dr. Doepfer ist Ausdruck des gemeinsamen Ziels, die Arbeit des SpiFa kontinuierlich weiterzuentwickeln und die fachliche wie auch personelle Breite der Fachärzteschaft im Führungsgremium angemessen abzubilden. Gerade vor dem Hintergrund tiefgreifender gesundheitspolitischer Herausforderungen – von Strukturreformen über Nachwuchssicherung bis hin zur Zukunft der fachärztlichen Versorgung – gewinnt die frühzeitige Einbindung engagierter, gestaltender Persönlichkeiten besondere Bedeutung.

Dr. Doepfer ist Fachärztin für Orthopädie und Unfallchirurgie sowie Kinderorthopädie. Die 41-jährige ist Inhaberin einer orthopädischen Praxis in Hamburg und seit mehreren Jahren berufspolitisch aktiv. In ihrer Tätigkeit als BVOU-Vizepräsidentin engagiert sie sich intensiv für die Weiterentwicklung fachärztlicher Versorgungsstrukturen. Ihr Medizinstudium absolvierte sie in Heidelberg, ergänzt durch Stationen in der Schweiz und den USA.

Der Vorstandsvorsitzende des SpiFa, Dr. med. Dirk Heinrich betont:

„Mit der Kooptierung von Frau Dr. Doepfer stärken wir gezielt die Zukunftsfähigkeit des Verbandes. Sie steht für ein modernes fachärztliches Selbstverständnis, verbindet Versorgungskompetenz mit berufspolitischer Erfahrung und bringt neue Impulse in die strategische Arbeit des SpiFa ein.“

Dr. Doepfer erklärt zu ihrer neuen Rolle:

„Ich freue mich sehr über das Vertrauen und die Möglichkeit, die Arbeit des SpiFa künftig im Vorstand mitzugestalten. Mein Ziel ist es, die fachärztliche Vielfalt als gemeinsame Stärke weiter sichtbar zu machen und den Zusammenhalt über Fachgrenzen und unterschiedliche Versorgungsrealitäten hinweg weiterhin zu fördern. Gerade in Zeiten tiefgreifender Veränderungen im Gesundheitswesen ist es entscheidend, geschlossen aufzutreten und gemeinsame Positionen zu entwickeln.“

Mit Blick auf die kommenden Jahre ist es dem SpiFa-Vorstand ein zentrales Anliegen, die fachärztliche Vielfalt sowie eine ausgewogene Geschlechter- und Altersstruktur in seinen Gremien zu fördern, nicht als formales Ziel, sondern als Ausdruck einer lebendigen, repräsentativen und handlungsfähigen Fachärzteschaft. Dr. Doepfer verkörpert diese Haltung in besonderer Weise und bringt zugleich eine klare Perspektive auf die notwendigen Weichenstellungen für die Zukunft ein.

Pressemitteilung herunterladen: PM_BVOU-Vizepräsidentin Doepfer in den SpiFa-Vorstand kooptiert

SpiFa: Medizinische Diagnostik ist kein Konsumgut
23.01.2026
Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) kritisiert die Ausweitung sogenannter Gesundheitsleistungen in Drogeriemärkten. Unter dem Deckmantel medizinischer Vorsorge sieht der SpiFa damit vor allem kommerzielle Interessen verfolgt und warnt vor einer Irreführung von Patientinnen...
23.01.2026
Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) kritisiert die Ausweitung sogenannter Gesundheitsleistungen in Drogeriemärkten. Unter dem Deckmantel medizinischer Vorsorge sieht der SpiFa damit vor allem kommerzielle Interessen verfolgt und warnt vor einer Irreführung von Patientinnen und Patienten.

Drogeriemärkte bieten ihren Kundinnen und Kunden zunehmend sogenannte Gesundheitstests an, häufig in Kooperation mit externen Dienstleistern. Das Spektrum reicht von Augenscreenings über Hautanalysen bis hin zu Bluttests. Die Durchführung erfolgt dabei oft ohne ärztliche Beteiligung und teilweise durch lediglich kurz geschultes, nicht-ärztliches Personal. Eine individuelle Risikoabwägung, eine medizinische Anamnese oder eine therapeutische Einordnung der Ergebnisse finden nicht statt. Stattdessen werden Testergebnisse isoliert vermittelt oder mit allgemeinen Kaufempfehlungen verknüpft.

Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) kritisiert die zunehmende Ausweitung und Bewerbung dieser Angebote scharf. Was als Gesundheitsvorsorge vermarktet wird, folgt aus Sicht des SpiFa in erster Linie einer Verkaufslogik. Dazu der Vorstandsvorsitzende des SpiFa, Dr. Dirk Heinrich: „Gesundheit lässt sich nicht per Schnelltest im Einzelhandel beurteilen. Diagnostik braucht ärztliche Expertise, Verantwortung und eine Einordnung in den individuellen Gesundheitszustand. Was in Drogerien als Test verkauft wird, erfüllt diese Anforderungen nicht und kann Patientinnen und Patienten in falscher Sicherheit wiegen oder unnötig verunsichern.“

Mitgliedsverbände des SpiFa mit besonderer Fachexpertise in den betroffenen Fächern äußern große Bedenken.

Der Bundesverband der Deutschen Dermatologen e.V. (BVDD) verweist auf KI-gestützte Hautanalysen und teledermatologische Leistungen, bei denen Kundinnen und Kunden in bislang wenigen Drogeriemärkten und über jedes Smartphone eine Auswertung ihres Hautzustandes oder eine rein digitale Einschätzung von Hautveränderungen, häufig verknüpft mit Pflegeempfehlungen, Produktbezug oder der Option einer digitalen Therapieempfehlung erhalten.

Der Präsident des BVDD, Dr. Ralph von Kiedrowski, gibt zu bedenken:

„Diese Angebote sind keine medizinische Diagnostik. Sie dienen in erster Linie Verkaufsinteressen und vermitteln falsche Sicherheit. Besonders problematisch sind diese Angebote bei potenziell ernsten Hauterkrankungen, da nicht sichergestellt ist, dass Patientinnen und Patienten bei auffälligen Befunden zeitnah fachärztlich weiterbehandelt werden. Eine seriöse Versorgung ist so nicht gesichert.“

Auch augenärztliche Screening-Angebote im Einzelhandel werden kritisch bewertet. Sehtests und Netzhautfotografien werden ohne vorherige augenärztliche Untersuchung durchgeführt, die Auswertung erfolgt ausgelagert und für Patientinnen und Patienten in Ablauf und Qualität nur eingeschränkt nachvollziehbar.

„Die Angebote locken mit vermeintlicher Qualitätssicherung. Doch Angaben wie „KI-gestützt“ oder „ärztlich validiert“ sind inhaltlich nicht ausreichend definiert. Der Einsatz von KI ist zudem nicht standardisiert. Es gibt daher keine einheitlichen Vorgaben, die einen fachärztlichen Standard garantieren. Wie die Auswertung der Aufnahmen also verläuft, auf welche Metadaten die KI zurückgreift und so die Auswertung prägen, ist daher nicht transparent geklärt. Augenärztinnen und Augenärzte vor Ort betrachten immer den gesamten Menschen, berücksichtigen Vor- und Begleiterkrankungen und gehen auf ihre Patientinnen und Patienten individuell ein. Das kann das Screening im Drogeriemarkt nach unserer Auffassung kaum leisten“, so der 1. Vorsitzende des Berufsverbandes der Augenärztinnen und Augenärzte Deutschlands e. V. (BVA), Daniel Pleger.

Der SpiFa weist die Behauptung der Anbieter, derartige Testangebote könnten einen Beitrag zur Entlastung des Gesundheitssystems leisten, zudem als kurzsichtig zurück. „Tatsächlich führen sie häufig vielmehr zu zusätzlichen Abklärungen in den Praxen oder verspäteten Diagnosen. Zudem stehen die Angebote vielfach in einem kommerziellen Kontext, der medizinische Notwendigkeit und kommerzielle Interessen vermischt“, gibt Dr. Dirk Heinrich zu bedenken und betont:

„Medizinische Diagnostik ist kein Konsumgut. Sie gehört in ärztliche Verantwortung. Wenn medizinisch anmutende Tests außerhalb klarer fachlicher Standards angeboten werden, braucht es eine eindeutige Regulierung zum Schutz der Patientinnen und Patienten.“

Pressemitteilung herunterladen: PM_Medizinische Diagnostik ist kein Konsumgut

SpiFa zu Sparvorschlägen des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen: „Das ist die Abrissbirne für die ambulante Gesundheitsversorgung der 75 Millionen gesetzlich Krankenversicherten.”
08.01.2026
Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) warnt vor den massiven Folgen der Sparvorschläge des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV) für die Gesundheitsversorgung der 75 Millionen gesetzlich krankenversicherter Patientinnen und Patienten.
08.01.2026
Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) warnt vor den massiven Folgen der Sparvorschläge des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV) für die Gesundheitsversorgung der 75 Millionen gesetzlich krankenversicherter Patientinnen und Patienten.

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV) hat zu Beginn des Jahres seine massiven Sparvorschläge zur Versorgung gesetzlich Krankenversicherter nochmal nachdrücklich bekräftigt. Der GKV-SV fordert unter anderem die Leistungen der Kinder- und Jugendmedizin und der hausärztlichen Versorgung wieder mit Budgets zu deckeln, mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz 2019 eingeführt Zuschläge für die fachärztliche Versorgung abzuschaffen und künftig mit einem zentralen Internetportal die Termine und Behandlungen der Haus- und Fachärzte zu steuern. Die Vorschläge treffen auf deutliche Kritik auch seitens der Fachärztinnen und Fachärzte. Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) als Stimme der Fachärzteschaft warnt vor den Auswirkungen für die Gesundheitsversorgung aller gesetzlich krankenversicherten Patientinnen und Patienten.

Der stellvertretende SpiFa-Vorsitzende Prof. Dr. med. Hermann Helmberger erklärt dazu:

„Wir wollen, dass auch die gesetzlich krankenversicherten Patientinnen und Patienten die bestmögliche, ärztliche Versorgung erhalten. Dazu fordern wir seit langem, dass die Budgetierung abgeschafft und erforderliche Termine und Behandlungen der gesetzlich Krankenversicherten endlich vollständig finanziert werden. Die Ampel-Koalition hatte das erkannt und bei den Leistungen der Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin sowie zum Ende der Koalition auch für die Hausärztinnen und Hausärzte die Budgetierung abgeschafft. Das sollte der Anfang der Entbudgetierung sein. Insbesondere die CDU wollte diesen Weg für die Fachärztinnen und Fachärzte so schnell wie möglich fortsetzen. Nach den Vorstellungen des GKV-SV soll nicht nur dies, sondern auch die zaghaften Bemühungen zur Entbudgetierung von CDU, CSU und SPD mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz aus dem Jahr 2019 rückabgewickelt werden. Das ist die Abrissbirne für die ambulante Gesundheitsversorgung der 75 Millionen gesetzlich Krankenversicherten. Denn im Gegensatz zu den Funktionären der Krankenkassen wissen die Bürgerinnen und Bürger sehr gut: Was nicht bezahlt wird, das kann und wird auch nicht stattfinden. Schon heute sind allein bei den grundversorgenden Leistungen vieler Facharztgruppen die finanziellen Mittel vielfach nach 8 von 12 Wochen eines Quartals aufgebraucht und Millionen Versicherte führt der Weg gerade auch bei unkritischen Gesundheitsproblemen in die Notaufnahmen der Krankenhäuser.”

Auch zu dem Vorschlag, die Haus- und Fachärzte über eine zentrale Terminplattform zu steuern, findet Prof. Helmberger deutliche Worte:

„Die Vorstellung, dass eine zentrale Plattform morgens Termine in den Praxiskalender spült und die Ärztinnen und Ärzte abends melden müssen, was sie tagsüber gemacht haben, ist gruselig. Dahinter steckt die anmaßende Unterstellung von Krankenkassen und Anderen, Haus- und Fachärzte würden millionenfach in ihren Praxen täglich die falschen Patientinnen und Patienten versorgen und jetzt müsse ihnen gezeigt werden, wie das richtig funktioniert. Diese Hetze und dieses durch nichts begründete Misstrauen gegenüber den Ärztinnen und Ärzten als Angehörige eines Freien Berufes vergiftet die Gesellschaft. Wir Ärztinnen und Ärzte entscheiden mit hohem Verantwortungsgefühl und orientiert am Patientenwohl, wer wann einen Arzttermin erhält. Schon die aktuellen Rahmenbedingungen machen uns das aber immer schwerer. Es ist aber geradezu ein Hohn, dass Akteure, die selbst ihre eigenen Verwaltungen nicht angemessen digitalisiert bekommen und die massiven und für die Versicherten teuren Personalaufwuchs zu verzeichnen haben, uns Ärztinnen und Ärzte jetzt digital steuern wollen. Das wird sich die Ärzteschaft auch zum Wohle ihrer Patientinnen und Patienten nicht gefallen lassen.“

Pressemitteilung herunterladen: SpiFa-PM_Sparvorschläge des GKV-SV

SpiFa warnt: Unbezahlte ärztliche Leistungen entwerten die ambulante Versorgung
20.12.2025
Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) warnt vor den Folgen der Budgetierung und fordert eine politische Kurskorrektur.
20.12.2025
Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) warnt vor den Folgen der Budgetierung und fordert eine politische Kurskorrektur.

Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e. V. (SpiFa) warnt eindringlich vor einer schleichenden Bagatellisierung der ambulanten medizinischen Versorgung in Deutschland. Aktuelle Auswertungen aus Baden-Württemberg zeigen exemplarisch, dass Ärztinnen und Ärzte über Jahre hinweg medizinisch notwendige Leistungen erbracht haben, die aufgrund bestehender Budgetierungsmechanismen nicht oder nur unvollständig vergütet wurden. Die dadurch entstandenen Honorarausfälle in Milliardenhöhe sind aus Sicht des SpiFa ein strukturelles Versorgungsproblem – mit direkten Folgen für Praxen und Patientinnen und Patienten.

Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa, erklärt dazu: „Wenn erbrachte ärztliche Leistungen systematisch nicht bezahlt werden, sendet das ein fatales Signal: Medizinische Versorgung wird zur verhandelbaren Größe herabgestuft. Auch nach der Entbudgetierung der Hausärzte sind es noch 2,3 Milliarden Euro, welche die Krankenkassen auf Kosten der Praxen gespart haben. Defacto finden 13 Prozent der fachärztlichen Termine ohne Bezahlung statt – an der Zahl sind das 43 Millionen. Das ist nichts anderes als eine schleichende Bagatellisierung der ambulanten Versorgung – und sie gefährdet langfristig Qualität, Zugänglichkeit und Verlässlichkeit der Patientenversorgung.“

Nach Auffassung des SpiFa zeigt sich immer deutlicher, dass Budgetierung nicht nur ein Honorierungsproblem ist, sondern ein Fehlsteuerungsinstrument mit weitreichenden Auswirkungen. Ärztliche Arbeitszeit, diagnostische und therapeutische Leistungen sowie das Engagement der Praxisteams werden entwertet, während gleichzeitig der Versorgungsbedarf einer alternden Bevölkerung kontinuierlich steigt.

Weiter betont Dr. Heinrich: „Die ambulante Versorgung trägt den Hauptteil der medizinischen Betreuung in diesem Land. Wer gleichzeitig steigende Anforderungen stellt und Leistungen deckelt oder nachträglich kürzt, untergräbt die Leistungsfähigkeit dieses Systems. Politik und Kostenträger müssen sich entscheiden, ob sie eine hochwertige ambulante Versorgung wollen – oder ob sie deren schleichenden Substanzverlust in Kauf nehmen.“

Der SpiFa kritisiert zudem Bestrebungen, notwendige Struktur- und Vergütungsprobleme rhetorisch zu verharmlosen oder durch kleinteilige Steuerungsinstrumente zu überdecken. Eine Reduktion komplexer Versorgungsrealitäten auf vermeintliche Bagatellleistungen verkenne die tatsächliche medizinische Arbeit in den Praxen und werde der Verantwortung gegenüber Patientinnen und Patienten nicht gerecht.

Aus Sicht des SpiFa führt an einer vollständigen Entbudgetierung aller ärztlichen Leistungen kein Weg vorbei. Nur wenn jede medizinisch notwendige und erbrachte
Leistung auch vollständig vergütet wird, können Praxen wirtschaftlich stabil arbeiten, Personal halten und Patientinnen und Patienten weiterhin auf hohem Niveau versorgen.

Pressemitteilung herunterladen: PM_Unbezahlte ärztliche Leistungen entwerten die ambulante Versorgung

Pressekontakt:

Anna Sophia Heinrich
presse(at)spifa.de

Presseverteiler:

Social Media:

Medien

Medien

Foto

Video

Downloadbereich

Dr. Heinrich_1_klein
Dr. Heinrich_3_v2_klein

Dr. med. Dirk Heinrich

Vorstandsvorsitzender SpiFa

(Bildrechte: SpiFa e.V.) 

Helmberger_v3_1500x1800
Helmberger_v1_1500x1800

Prof. Dr. Hermann Helmberger

Stv. 3. Vorstandsvorsitzender SpiFa

(Bildrechte: SpiFa e.V.)

Henniger_v3_1500x1800
Henniger_v1_1500x1800

Jan Henniger

Mitglied des Vorstandes SpiFa

(Bildrechte: SpiFa e.V.)

Portaitfoto von Dr. iur. André Byrla

Dr. iur. André Byrla

Hauptgeschäftsführer des SpiFa

(Bildrechte: SpiFa e.V., Dr. André Byrla)

Dr. Weinhart_2_klein
Dr. Weinhart_1_klein

Dr. med. Helmut Weinhart

Stv. 2. Vorstandsvorsitzender SpiFa

(Bildrechte: SpiFa e.V.) 

Dr. Smetak_2_klein
Dr. Smetak_1_klein

Dr. med. Norbert Smetak

Mitglied des Vorstandes SpiFa

(Fotograf: Phil Dera)

Haist_1 (1500x1800 px)
Haist_2 (1500x1800 px)

Markus Haist

kooptiertes Mitglied des Vorstandes SpiFa

(Bildrechte: BVF e.V.)

Downloadbereich

Dr. Heinrich_1_klein
Dr. Heinrich_3_v2_klein

Dr. med. Dirk Heinrich

Vorstandsvorsitzender SpiFa

(Bildrechte: SpiFa e.V.) 

Dr. Weinhart_2_klein
Dr. Weinhart_1_klein

Dr. med. Helmut Weinhart

Stv. 2. Vorstandsvorsitzender SpiFa

(Bildrechte: SpiFa e.V.) 

Helmberger_v3_1500x1800
Helmberger_v1_1500x1800

Prof. Dr. Hermann Helmberger

Stv. 3. Vorstandsvorsitzender SpiFa

(Bildrechte: SpiFa e.V.)

Dr. Smetak_2_klein
Dr. Smetak_1_klein

Dr. med. Norbert Smetak

Mitglied des Vorstandes SpiFa

(Fotograf: Phil Dera)

Henniger_v3_1500x1800
Henniger_v1_1500x1800

Jan Henniger

Mitglied des Vorstandes SpiFa

(Bildrechte: SpiFa e.V.)

Haist_1 (1500x1800 px)
Haist_2 (1500x1800 px)

Markus Haist

kooptiertes Mitglied des Vorstandes SpiFa

(Bildrechte: BVF e.V.)

Portaitfoto von Dr. iur. André Byrla

Dr. iur. André Byrla

Hauptgeschäftsführer SpiFa

(Bildrechte: SpiFa e.V., Dr. André Byrla)