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Verhandlungsergebnis unbefriedigend - KV-System muss die Konsequenzen ziehen
14.09.2023
Gemeinsame Pressemitteilung von Virchowbund und SpiFa: „Das Ergebnis der Finanzierungsverhandlungen zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung und den Gesetzlichen Krankenkassen ist mehr als unbefriedigend. Ein Ergebnis von unter vier Prozent deckt weder die Inflation noch den Kostendruck in den Praxen...
14.09.2023
Gemeinsame Pressemitteilung von Virchowbund und SpiFa: „Das Ergebnis der Finanzierungsverhandlungen zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung und den Gesetzlichen Krankenkassen ist mehr als unbefriedigend. Ein Ergebnis von unter vier Prozent deckt weder die Inflation noch den Kostendruck in den Praxen durch die seit Jahren andauernde Unterfinanzierung“, erklärt Dr. Dirk Heinrich als Vorsitzender für den Virchowbund und den Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa).

Der Virchowbund hatte kürzlich als ersten Ausgleich für Inflation und Kostenexplosion in diesem Jahr ein notwendiges Plus von 15 Prozent errechnet.

„Mit diesem Abschluss wird die Finanzierungsgrundlage für die ambulante Versorgung nicht mehr in ausreichendem Maße zur Verfügung gestellt. Die finanzielle Schieflage wird den Verfall der ambulanten Versorgung in einer Art beschleunigen, wie wir sie noch nicht erlebt haben: Die schon jetzt massive Unzufriedenheit der Praxisärzte wird weiter steigen, vorzeitige Praxisabgaben werden zunehmen, noch mehr Arztsitze unbesetzt sein“, stellt Dr. Heinrich fest.

Um das Ausbluten der ambulanten Versorgung zu stoppen, ist es mehr denn je erforderlich, alle Fachgruppen unter den niedergelassenen Ärzten endlich zu entbudgetieren, fordern Virchowbund und SpiFa gemeinsam.

Zudem wird jetzt aber auch eine politische Reaktion von den Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung erwartet: „Nach diesem Abschluss der Finanzierungsvereinbarungen und dem erfolglosen Verstreichen des Ultimatums an Bundesgesundheitsminister Lauterbach ist es für das KV-System jetzt an der Zeit, das Heft des Handelns in die Hand zu nehmen. Die Phase der Problembeschreibung und des Lamentierens ist vorbei. Jetzt müssen KVen und KBV in den Aktions-Modus schalten“, fordert Dr. Heinrich.

Nach wortreichen Kundgebungen müsse jetzt ein Aktionsplan mit konkreten Reaktionen, politischen Initiativen und einem Eskalationsszenario auf den Tisch. „Die KVen haben dafür die Mittel und die Wege. Sie benötigen nur den entsprechenden Mut, gegebenenfalls in Konflikt mit der Aufsicht zu gehen. Wir Praxisärzte stehen am Scheideweg, ob das KV-System noch Interessenvertretung der Ärzte oder bereits Exekutiv-Organ staatlicher Gesundheitspolitik ist“, betont Dr. Heinrich.

„Dazu gehört auch, den Praxisärzten Wege aufzuzeigen, wie sie mit den Ergebnissen dieser Gesundheitspolitik in ihrer Praxis umgehen können, beispielsweise durch Einschränkung des Leistungsangebotes“, so Dr. Heinrich. Aus den Worten müssen jetzt Taten folgen. „Als erster Schritt bietet sich ein Aufruf für den bundesweiten Protesttag am 02.10. an.

Über „Praxis in Not“
Die Kampagne „Praxis in Not“ ist eine Initiative des Virchowbundes und wird aktuell von 14 ärztlichen Verbänden sowie dem Verband der medizinischen Fachberufe getragen – Tendenz steigend. Sie soll regionale Proteste, Praxisschließungen, Informationsveranstaltungen und Demonstrationen unter einer Dachmarke bündeln. Praxisteams, Verbände und andere Interessierte erhalten auf www.praxisinnot.de Hilfestellungen und Materialien, um regionale und fachspezifische Protestveranstaltungen zu organisieren. 

SpiFa e. V. warnt Krankenkassen vor Stimmungsmache gegen Ärztinnen und Ärzte
12.09.2023
Vor dem Hintergrund der laufenden Honorarverhandlungen in der vertragsärztlichen Versorgung für das Jahr 2024 weisen Krankenkassen und insbesondere ihre Verbände auf vermeintlich deutlich gestiegene Erträge ärztlicher Tätigkeit in den Praxen hin. Der SpiFa wirft den Krankenkassen Stimmungsmache gegen...
12.09.2023
Vor dem Hintergrund der laufenden Honorarverhandlungen in der vertragsärztlichen Versorgung für das Jahr 2024 weisen Krankenkassen und insbesondere ihre Verbände auf vermeintlich deutlich gestiegene Erträge ärztlicher Tätigkeit in den Praxen hin. Der SpiFa wirft den Krankenkassen Stimmungsmache gegen die Ärztinnen und Ärzte vor.

Der SpiFa beobachtet jedes Jahr im August und September das gleiche Spiel, wenn es um die Verhandlung der vertragsärztlichen Vergütung für das Folgejahr geht. Krankenkassen und ihre Verbände verwenden statt des praxis- und fachgruppenbezogenen Medians der Reinerträge den durchschnittlichen Reinertrag aus allen Fachbereichen, aller Praxen und der stetig steigenden Zahl fachübergreifender Berufsausübungsgemeinschaften und MVZ und kolportieren diesen Durchschnittsreinertrag als vermeintlichen Gewinn jeder einzelnen niedergelassenen Ärztin und jedes einzelnen niedergelassenen Arztes. Das ist aus Sicht des SpiFa methodisch falsch, unlauter und schürt negative Stimmungen gegen die Ärztinnen und Ärzte in Deutschland. Die von den Krankenkassen lancierten Zahlen sagen auch nach dem Statistischen Bundesamt nichts darüber, was die einzelne Hals-Nasen-Ohren-Ärztin oder der einzelne Diabetologe in seiner Praxis tatsächlich verdient. Darüber hinaus verweist der SpiFa mit Blick auf die Honorarverhandlungen auf die überdurchschnittliche Inflationsentwicklung seit Beginn des Ukraine-Krieges im Februar 2022 und die damit verbundenen überdurchschnittliche Kostensteigerungen, insbesondere bei Personal, Miete (Stichwort: Indexmieten), IT, Energie, die noch in keiner Statistik abgebildet sind. Es braucht daher für die Niedergelassenen jetzt zusätzlich einen Inflationsausgleich im Honorar 2024.

SpiFa-Vorstandsvorsitzender Dr. med. Dirk Heinrich: „Auch die Niedergelassen leisten jeden Tag überdurchschnittliches für ihre Patientinnen und Patienten. Nicht nur die grundversorgenden Fachärztinnen und Fachärzte blicken aber derzeit vor allem auf explodierende Kosten in ihren Praxen. Es ist ein Hohn, wenn die Kassen den Niedergelassenen jetzt coronabedingte Sondereinnahmen in den Laboren in den Jahren 2020 und 2021 entgegenhalten. Dabei ist die Hälfte der Niedergelassenen in Deutschland sehr weit weg von dem, was die Krankenkassen ihnen als Gewinne andichten.“

Rote Karte für die Gesundheitspolitik: SpiFa und VMF fordern Aufwertung der Gesundheitsberufe und Fachkräftesicherung!
05.09.2023
Gemeinsame Pressemitteilung von Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa) und Verband medizinischer Fachberufe e.V. (VMF).
05.09.2023
Gemeinsame Pressemitteilung von Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa) und Verband medizinischer Fachberufe e.V. (VMF).

Die Gesundheitspolitik schenkt derzeit der ambulanten Medizin zu wenig Beachtung, dies gilt insbesondere auch für die personelle Situation in Arztpraxen. Mit Verweigerung eines Corona-Bonus, Spargesetzen, die die ambulante Versorgung schwächen und einer weiterhin fehlenden effizienten Digitalisierung heizt sie den immensen Fachkräftemangel in der ambulanten Versorgung weiter an. Viele MFA verlassen ihren Beruf oder wandern ins Krankenhaus ab.

Dabei geht es ohne MFA nicht. Die Gesundheitsleistungen, die in einer Praxis angeboten werden, sind immer eine Teamleistung, hier kümmern sich Ärztinnen und Ärzte gemeinsam mit dem medizinischen und nicht-medizinischen Fachpersonal um die Patientenversorgung. Nach einer SpiFa-internen Umfrage beschäftigen drei Viertel der Facharztpraxen mindestens vier oder mehr nicht-ärztliche Fachkräfte.

Hierzu Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa: „Unsere MFA leisten hervorragende, engagierte und auch schwere Arbeit. Das ist bewundernswert. Ich freue mich jeden Tag auf die sehr vertrauensvolle Zusammenarbeit mit meinen MFA. Diese Teamarbeit trägt mich durch den Tag. Im Übrigen sind leistungsfähige Praxen ohne unsere MFA nicht denkbar. Ein Beispiel: im Durchschnitt behandelt ein HNO-Arzt mit MFA bis zu 1.300 Patientinnen pro Quartal. Privatpraxen ohne MFA nur etwa 250.“

Aus Sicht von SpiFa und VMF muss die Gesundheitspolitik daher unbedingt ihren Fokus verlagern und für eine Förderung und Aufwertung der Gesundheitsberufe in der ambulanten Struktur sorgen. Dazu gehört auch ein deutliches Signal der Wertschätzung fernab von Lippenbekenntnissen.

Hierzu VMF-Präsidentin Hannelore König: „Deckel drauf und gut, funktioniert nicht. Das ambulante Gesundheitswesen steht vor dem Kollaps. Die Unzufriedenheit mit dem Gehalt ist laut unserer Um-frage vom Frühjahr 2022 zum Sommer 2023 von 58 auf 66 Prozent gestiegen. Die Schlussfolgerung lautet nicht selten: Raus aus der Praxis oder dem Job. In Zeiten des Fachkräftemangels wird so mancher Gedanke daran noch eher umgesetzt: Der Anteil derjenigen, die in den vergangenen zwölf Monaten mindestens mehrere Male im Monat daran gedacht, den Arbeitgeber zu wechseln bzw. ganz aus dem Job auszusteigen lag bei MFA bei knapp 40 Prozent.

Wir verlieren schon jetzt zu viele MFA an Kliniken und Pflegeeinrichtungen. Wenn MFA ab dem 1. März 2024 im öffentlichen Dienst mit einem Brutto-Stundenlohn von 17,34 Euro rechnen können oder ab 1. Mai 2024 der Mindestlohn für qualifizierte Pflegehilfskräfte auf 16,50 Euro angehoben wird bzw. MFA als qualifizierte Pflegehilfskraft nach TVÖD-P 17,71 Euro erhalten, fürchten wir eine weitere enorme Abwanderungswelle. Selbst die Krankenkassen, die bei den Honorarverhandlungen mit der Ärzteschaft auf Sparflamme schalten, zahlen bei ihren angestellten MFA mehr: Die AOK bietet aktuell 17,26 Euro/Stunde, die IKK 17,74 Euro als Einstiegsgehalt. Und selbstverständlich gibt es eine Inflationsausgleichsprämie, die vom Staat bzw. von den Sozialversicherungen finanziert werden.

Diese beträchtlichen Lohndifferenzen von mehr als 30 Prozent können wir als Tarifpartner nicht überwinden. Hier ist dringend eine staatliche Gegenfinanzierung notwendig. Die Bundesregierung muss endlich handeln und die Versprechen aus dem Koalitionsvertrag zur Stärkung und Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Gesundheitsberufe – auch für die Beschäftigten im ambulanten Gesundheitswesen – mit konkreten Maßnahmen auf den Weg bringen.

Es geht um die Gesundheit der Menschen in Deutschland und um die wohnortnahe Versorgung. Der Bundesgesundheitsminister sieht die Anhebung der Mindestlöhne für Pflege- und Betreuungskräfte als Zeichen der Anerkennung dafür, was sie täglich leisten. Der Beitrag unserer Berufsangehörigen ist keinen Deut geringer. Auch Sie brauchen eine faire Entlohnung und zwar jetzt!“

Der Verband medizinischer Fachberufe ruft in diesem Zusammenhang zu einer Protestaktion am kommenden Freitag, den 8. September 2023 in Berlin auf. Erwartet werden u.a. Vertreterinnen und Vertreter von kassenärztlichen Vereinigungen und Berufsverbänden sowie einzelne Sprecherinnen und Sprecher aus der Gesundheitspolitik. Mehr Informationen zur Aktion finden Sie unter https://www.vmf-online.de/mfa/mfa-aktionen/rote-karte oder https://spifa.de/rote-karte-gesundheitspolitik/.

SpiFa zum Referentenentwurf zum GDNG: Therapieentscheidungen sind ärztliche Entscheidungen!
15.08.2023
Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) kritisiert den Referentenentwurf zum Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG), demzufolge Kranken- und Pflegekassen ihre Versicherten künftig mit automatisierten Auswertungen von Gesundheitsdaten zu Gesundheitsrisiken beraten können.
15.08.2023
Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) kritisiert den Referentenentwurf zum Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG), demzufolge Kranken- und Pflegekassen ihre Versicherten künftig mit automatisierten Auswertungen von Gesundheitsdaten zu Gesundheitsrisiken beraten können.

„Die Entscheidung über Diagnose und Therapie ist eine rein ärztliche Entscheidung und muss es auch bleiben,“ so Dr. Helmut Weinhart, stv. 2. Vorsitzender des SpiFa-Vorstandes. „Dazu gehört auch ein persönliches Beratungsgespräch, in welchem die Patientinnen und Patienten über mögliche Gesundheitsrisiken aufgeklärt werden und bei Bedarf direkt Fragen stellen können. Dafür bedarf es aber eines vertrauensvollen Arzt-Patienten-Verhältnisses. Das ist sicher nicht gegeben, wenn Patientinnen oder Patienten unerwartet von Ihrer Krankenkasse kontaktiert und auf ein potenzielles Gesundheitsrisiko hingewiesen werden. Diese Patientinnen und Patienten landen dann schlussendlich völlig verunsichert in den Praxen.“

Der SpiFa lehnt demzufolge die im Referentenentwurf beabsichtigte Neuregelung entschieden ab. Dass Krankenkassen im Rahmen dieser Regelung eine Rolle als Leistungserbringer im Gesundheitswesen zuteilwird, ist im Hinblick auf ihre Aufgabe als sozialversicherungsrechtlicher Kostenträger weder sachgerecht noch vorteilhaft für die Versorgung von Patientinnen und Patienten. Im Gegenteil: die Auswertung und Kenntnis dieser Daten könnte zu erheblichen Interessenkollisionen innerhalb der jeweiligen Krankenkassen führen und so den Patientinnen und Patienten eher zum Nachteil gereichen.

Allgemein steht der SpiFa einem künftigen Einsatz von KI-Systemen und Algorithmen bei der medizinischen Versorgung grundsätzlich positiv gegenüber. Diese können aber aus Sicht der Fachärzteschaft auch künftig nur unterstützende Elemente sein, die finale Entscheidung darüber, wie eine Patientin oder ein Patient behandelt wird, bleibt dennoch stets eine ärztliche.

BMG mutiert zur Unterabteilung des GKV-Spitzenverbandes
11.08.2023
Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) kritisiert die Einflussnahme des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) auf die begonnenen Honorarverhandlungen in der ärztlichen Versorgung!
11.08.2023
Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) kritisiert die Einflussnahme des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) auf die begonnenen Honorarverhandlungen in der ärztlichen Versorgung!

Mitten in den beginnenden Honorarverhandlungen zwischen GKV-Spitzenverband und Kassenärztlicher Bundesvereinigung über die Anpassung des Orientierungspunktwertes aufgrund der Inflation und der Mengenentwicklung, prescht das BMG mit einem Papier an die Presse voran und bezichtigt die Ärzteschaft der Verbreitung von Unwahrheiten. Dies ist ein schwerwiegender Eingriff in die „Tarifautonomie“ der gemeinsamen Selbstverwaltung. Das Bundesgesundheitsministerium hat hier allenfalls eine Rechts-, aber keinesfalls die Fachaufsicht. Es verstößt zudem mit diesem Vorgehen gegen seine staatliche Neutralitätspflicht.

An dieser Stelle offenbart sich, was Viele bereits seit der Neubesetzung des Personaltableaus im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) mit ehemaligen Mitarbeitern des GKV-Spitzenverbandes ahnen: Bundesgesundheitsminister Lauterbach betont zwar immer wieder, dass er sich von sogenannten „Lobbyisten“ nicht beeinflussen lassen will, das muss er aber auch nicht, denn die „genehmen Lobbyisten“ sitzen ja bereits im eigenen Haus.

Die Personalpolitik im BMG ist ein Fall für das Lobbyregister, welches die Ampelkoalition jüngst beschlossen hatte. Ein Eintrag des GKV-Spitzenverbandes im Lobbyregister ist indes nicht zu finden, privilegiert doch das Lobbyregistergesetz Körperschaften des öffentlichen Rechts, indem sie beim Lobbyregister außer Betracht gelassen werden. Wie praktisch!

Dass die deutsche Ärzteschaft sich bereits seit Monaten im Protestmodus befindet, kann Niemanden verwundern. Kontinuierliche Übergriffe seitens der Politik in die Selbstverwaltung, ihr Versinken im regulatorischen Klein-Klein, anstatt die strukturellen Probleme zu lösen und die fortlaufende Aberkennung der Leistungen der ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte sorgen für ein unterirdisches Stimmungsbild. Frustration und Kapitulation sind groß. Das deutsche Gesundheitssystem blutet an allen Ecken und Enden aus und ist in fünf Jahren am Ende, wenn die derzeitige Gesundheitspolitik von Bundesminister Lauterbach so fortgeführt wird. Wer wissen möchte, wie das aussieht, braucht derzeit nur einen Blick nach England zu werfen.

Bildquelle: GKV-Spitzenverband

Ersteinschätzungsverfahren und Patientensteuerung sind wesentliche Bestandteile der Notfallreform
09.08.2023
Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) begrüßt die Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) für ein qualifiziertes und standardisiertes Ersteinschätzungsverfahren in Notaufnahmen von Krankenhäusern.
09.08.2023
Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) begrüßt die Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) für ein qualifiziertes und standardisiertes Ersteinschätzungsverfahren in Notaufnahmen von Krankenhäusern.

Mit Hilfe des Ersteinschätzungsverfahrens muss schnell und verlässlich beurteilt werden, wie dringend bei Hilfesuchenden der Behandlungsbedarf ist. Nur wenn ein sofortiger Behandlungsbedarf festgestellt wird, soll die Patientin oder der Patient ambulant im Krankenhaus behandelt oder ggf. auch stationär aufgenommen werden. In allen anderen Fällen soll die Behandlung grundsätzlich in der vertragsärztlichen Versorgung erfolgen.

Hierzu der SpiFa-Vorstandsvorsitzende Dr. Dirk Heinrich: „Die Notfallversorgung in Deutschland muss so reformiert werden, dass Patientinnen und Patienten schneller und effizienter behandelt werden. Vor Allem muss aber sichergestellt werden, dass die notfallmedizinische Hilfe denjenigen schneller zuteilwird, die wirkliche Notfälle sind und schnelle notfallmedizinische Versorgung brauchen. Das gelingt aber nur mit einem effizienten System, in welchem Patientinnen und Patienten zur für sie passenden Versorgungseinrichtung gesteuert werden.“

Dazu bedürfe es aber auch struktureller Reformen im System und einer funktionierenden Struktur selbst, am besten auch einer effizienten Steuerung von Beginn an über die 116 117 verbunden mit dem Verweis an den Hausarzt, der Vermittlung eines Termins an einen Facharzt oder falls indiziert mit der Vermittlung in ein INZ, ein integriertes Notfallzentrum.

Die Kritik, mit einem Ersteinschätzungsverfahren würde die Patientensicherheit gefährdet, teilt der SpiFa nicht. „Das ist reine Panikmache. Keine Patientin und kein Patient, die in einer lebensgefährlichen Situation sind, sollen wieder weggeschickt werden. Es geht lediglich darum, dauerhaft und nachhaltig Patientenströme zu entwickeln, die die überfüllten Notaufnahmen entlasten. Darüber hinaus müssen Patientinnen und Patienten lernen, dass nicht jede körperliche Beschwerde ein Notfall ist, der im nächstgelegenen Krankenhaus versorgt werden muss. Hier sind auch die Bundesländer und Kommunen in der Pflicht, entsprechend darüber zu informieren, wohin sich Patientinnen und Patienten mit ihrem gesundheitlichen Anliegen wenden können, bevor sie ins nächstgelegene Krankenhaus marschieren.“

Der SpiFa bekräftigt überdies die Forderung nach einem absoluten Aufnahmeverbot von Patientinnen und Patienten für Krankenhäuser ohne integrierte Notfallzentren (INZ) und fordert die Regierungskommission auf, Ihre Empfehlungen für die Notfallreform entsprechend zu ergänzen. „Ohne eine entsprechende Regelung macht das ganze Reformkonzept keinen Sinn. Denn damit bliebe prinzipiell bei der Notfallversorgung Alles beim Alten und sie würde lediglich um die INZ ergänzt,“ so Heinrich.

Krankenkassen, kümmert euch um die Probleme im Gesundheitswesen, anstatt sinnlose Neiddebatten anzuzetteln!
04.08.2023
Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) unterstützt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bei der Forderung nach einer Ausfallgebühr für nicht abgesagte Arzttermine und weist die Polemik der Krankenkassen scharf zurück.
04.08.2023
Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) unterstützt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bei der Forderung nach einer Ausfallgebühr für nicht abgesagte Arzttermine und weist die Polemik der Krankenkassen scharf zurück.

Die neuerliche Untersuchung der KBV zu nicht abgesagten Terminen bei den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten bestätigt, dass seit Jahren immer noch ein großer Anteil der Bevölkerung nicht sorgsam mit den Ressourcen des Gesundheitssystems umgeht. Viele Termine werden ohne Absage versäumt. Insbesondere online vereinbarte Termine sind davon betroffen. Und dies, obwohl E-Mails zur Erinnerung verschickt werden und eine Absage auf demselben Wege sehr einfach wäre. Andere Patientinnen und Patienten müssen dadurch länger auf Termine warten, Termine müssen so vorsorglich doppelt belegt werden, um die Ausfallzeiten zu minimieren. Dies verlängert wiederum die Wartezeiten in den Praxen, wenn dann alle Patientinnen und Patienten ausnahmsweise erscheinen.

„Bei der geforderten Ausfallgebühr von einem Zusatzverdienst für Spitzenverdiener zu sprechen, ist so einfältig wie ungeheuerlich!“, stellt Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa, fest. „Wir müssen uns seit Jahren von den Krankenkassen anhören, wir hätten ein Terminproblem in der ambulanten medizinischen Versorgung. Bei den Arzt-Patienten-Kontakten sind wir aber weltweit Spitzenreiter. 2019 wurde die sogenannte Neupatientenregelung geschaffen, die es ermöglichte, ein zusätzliches Terminangebot zu schaffen. Auf Betreiben der Krankenkassen wurde dies dann im letzten Jahr wieder abgeschafft und dann den Bürgern noch als „keine Leistungskürzung“ verkauft.

„Anstatt sich in einer gemeinsamen Anstrengung zwischen Ärztinnen und Ärzten sowie gesetzlichen Krankenkassen um das Problem sachgerecht zu kümmern, zetteln die Krankenkassen mit dem Verweis auf angebliche Spitzeneinkommen eine sinnlose Neiddebatte an. Ganz offensichtlich wollen sie von ihrem eigenen Versagen ablenken, daher mein Ordnungsruf: Kümmern Sie sich endlich um die Probleme im Gesundheitswesen, anstatt Phrasen zu dreschen!“, so Dr. Heinrich weiter.

Robert Schneider, Hauptgeschäftsführer des SpiFa, ergänzt: „Es geht bei der Forderung nach einer Ausfallgebühr um nicht weniger als eine erzieherische Maßnahme bei denjenigen, die unser solidarisch finanziertes Gesundheitswesen und dessen Ressourcen missbrauchen. Eine Ausfallgebühr wird niemals so hoch sein können, wie der tatsächlich ausgefallene Erlös durch den versäumten Termin. Hier also von einem Zusatzverdienst zu sprechen, ist mehr als irreführend. Am Ende bleibt immer noch ein Verlust für die Praxis.“

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Pressekontakt:

Oliver Spinedi
presse(at)spifa.de

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Dr. med. Dirk Heinrich

Vorstandsvorsitzender SpiFa

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Jörg Karst

Stv. 3. Vorstandsvorsitzender SpiFa
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Robert Schneider für den SpiFa e.V.
Robert Schneider für den SpiFa e.V.

Robert Schneider

Hauptgeschäftsführer SpiFa

(Fotograf: Die Hoffotografen)

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Dr. med. Helmut Weinhart

Stv. 2. Vorstandsvorsitzender SpiFa

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Dr. med. Norbert Smetak

Mitglied des Vorstandes SpiFa

(Fotograf: Phil Dera)

Dr. med. Andreas Köhler für den SpiFa e.V.
Dr. med. Andreas Köhler für den SpiFa e.V.

Dr. med. Andreas Köhler

Ehrenpräsident SpiFa

(Fotograf: G. J. Lopata)

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Dr. med. Dirk Heinrich

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Dr. med. Helmut Weinhart

Stv. 2. Vorstandsvorsitzender SpiFa
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Dr. med. Christian Albring

Stv. 3. Vorstandsvorsitzender SpiFa
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Dr. med. Norbert Smetak

Mitglied des Vorstandes SpiFa

(Fotograf: Phil Dera)

 

Jörg Karst

Mitglied des Vorstandes SpiFa

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Dr. med. Andreas Köhler für den SpiFa e.V.
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Dr. med. Andreas Köhler

Ehrenpräsident SpiFa

(Fotograf: G. J. Lopata)

Robert Schneider für den SpiFa e.V.
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Robert Schneider

Hauptgeschäftsführer SpiFa

(Fotograf: Die Hoffotografen)

Gemeinsam für die künftige Gesundheitsversorgung. Retten Sie die Praxen vor dem #PraxenKollaps! Der SpiFa unterstützt die Petition der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die ambulante Versorgung. Noch bis zum 20. Dezember kann die Petition unterzeichnet werden. Unterscheiben Sie jetzt – jede Unterschrift zählt!