Die Gesundheitspolitik schenkt derzeit der ambulanten Medizin zu wenig Beachtung, dies gilt insbesondere auch für die personelle Situation in Arztpraxen. Mit Verweigerung eines Corona-Bonus, Spargesetzen, die die ambulante Versorgung schwächen und einer weiterhin fehlenden effizienten Digitalisierung heizt sie den immensen Fachkräftemangel in der ambulanten Versorgung weiter an. Viele MFA verlassen ihren Beruf oder wandern ins Krankenhaus ab.
Dabei geht es ohne MFA nicht. Die Gesundheitsleistungen, die in einer Praxis angeboten werden, sind immer eine Teamleistung, hier kümmern sich Ärztinnen und Ärzte gemeinsam mit dem medizinischen und nicht-medizinischen Fachpersonal um die Patientenversorgung. Nach einer SpiFa-internen Umfrage beschäftigen drei Viertel der Facharztpraxen mindestens vier oder mehr nicht-ärztliche Fachkräfte.
Hierzu Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa: „Unsere MFA leisten hervorragende, engagierte und auch schwere Arbeit. Das ist bewundernswert. Ich freue mich jeden Tag auf die sehr vertrauensvolle Zusammenarbeit mit meinen MFA. Diese Teamarbeit trägt mich durch den Tag. Im Übrigen sind leistungsfähige Praxen ohne unsere MFA nicht denkbar. Ein Beispiel: im Durchschnitt behandelt ein HNO-Arzt mit MFA bis zu 1.300 Patientinnen pro Quartal. Privatpraxen ohne MFA nur etwa 250.“
Aus Sicht von SpiFa und VMF muss die Gesundheitspolitik daher unbedingt ihren Fokus verlagern und für eine Förderung und Aufwertung der Gesundheitsberufe in der ambulanten Struktur sorgen. Dazu gehört auch ein deutliches Signal der Wertschätzung fernab von Lippenbekenntnissen.
Hierzu VMF-Präsidentin Hannelore König: „Deckel drauf und gut, funktioniert nicht. Das ambulante Gesundheitswesen steht vor dem Kollaps. Die Unzufriedenheit mit dem Gehalt ist laut unserer Um-frage vom Frühjahr 2022 zum Sommer 2023 von 58 auf 66 Prozent gestiegen. Die Schlussfolgerung lautet nicht selten: Raus aus der Praxis oder dem Job. In Zeiten des Fachkräftemangels wird so mancher Gedanke daran noch eher umgesetzt: Der Anteil derjenigen, die in den vergangenen zwölf Monaten mindestens mehrere Male im Monat daran gedacht, den Arbeitgeber zu wechseln bzw. ganz aus dem Job auszusteigen lag bei MFA bei knapp 40 Prozent.
Wir verlieren schon jetzt zu viele MFA an Kliniken und Pflegeeinrichtungen. Wenn MFA ab dem 1. März 2024 im öffentlichen Dienst mit einem Brutto-Stundenlohn von 17,34 Euro rechnen können oder ab 1. Mai 2024 der Mindestlohn für qualifizierte Pflegehilfskräfte auf 16,50 Euro angehoben wird bzw. MFA als qualifizierte Pflegehilfskraft nach TVÖD-P 17,71 Euro erhalten, fürchten wir eine weitere enorme Abwanderungswelle. Selbst die Krankenkassen, die bei den Honorarverhandlungen mit der Ärzteschaft auf Sparflamme schalten, zahlen bei ihren angestellten MFA mehr: Die AOK bietet aktuell 17,26 Euro/Stunde, die IKK 17,74 Euro als Einstiegsgehalt. Und selbstverständlich gibt es eine Inflationsausgleichsprämie, die vom Staat bzw. von den Sozialversicherungen finanziert werden.
Diese beträchtlichen Lohndifferenzen von mehr als 30 Prozent können wir als Tarifpartner nicht überwinden. Hier ist dringend eine staatliche Gegenfinanzierung notwendig. Die Bundesregierung muss endlich handeln und die Versprechen aus dem Koalitionsvertrag zur Stärkung und Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Gesundheitsberufe – auch für die Beschäftigten im ambulanten Gesundheitswesen – mit konkreten Maßnahmen auf den Weg bringen.
Es geht um die Gesundheit der Menschen in Deutschland und um die wohnortnahe Versorgung. Der Bundesgesundheitsminister sieht die Anhebung der Mindestlöhne für Pflege- und Betreuungskräfte als Zeichen der Anerkennung dafür, was sie täglich leisten. Der Beitrag unserer Berufsangehörigen ist keinen Deut geringer. Auch Sie brauchen eine faire Entlohnung und zwar jetzt!“
Der Verband medizinischer Fachberufe ruft in diesem Zusammenhang zu einer Protestaktion am kommenden Freitag, den 8. September 2023 in Berlin auf. Erwartet werden u.a. Vertreterinnen und Vertreter von kassenärztlichen Vereinigungen und Berufsverbänden sowie einzelne Sprecherinnen und Sprecher aus der Gesundheitspolitik. Mehr Informationen zur Aktion finden Sie unter https://www.vmf-online.de/mfa/mfa-aktionen/rote-karte oder https://spifa.de/rote-karte-gesundheitspolitik/.
„Die Entscheidung über Diagnose und Therapie ist eine rein ärztliche Entscheidung und muss es auch bleiben,“ so Dr. Helmut Weinhart, stv. 2. Vorsitzender des SpiFa-Vorstandes. „Dazu gehört auch ein persönliches Beratungsgespräch, in welchem die Patientinnen und Patienten über mögliche Gesundheitsrisiken aufgeklärt werden und bei Bedarf direkt Fragen stellen können. Dafür bedarf es aber eines vertrauensvollen Arzt-Patienten-Verhältnisses. Das ist sicher nicht gegeben, wenn Patientinnen oder Patienten unerwartet von Ihrer Krankenkasse kontaktiert und auf ein potenzielles Gesundheitsrisiko hingewiesen werden. Diese Patientinnen und Patienten landen dann schlussendlich völlig verunsichert in den Praxen.“
Der SpiFa lehnt demzufolge die im Referentenentwurf beabsichtigte Neuregelung entschieden ab. Dass Krankenkassen im Rahmen dieser Regelung eine Rolle als Leistungserbringer im Gesundheitswesen zuteilwird, ist im Hinblick auf ihre Aufgabe als sozialversicherungsrechtlicher Kostenträger weder sachgerecht noch vorteilhaft für die Versorgung von Patientinnen und Patienten. Im Gegenteil: die Auswertung und Kenntnis dieser Daten könnte zu erheblichen Interessenkollisionen innerhalb der jeweiligen Krankenkassen führen und so den Patientinnen und Patienten eher zum Nachteil gereichen.
Allgemein steht der SpiFa einem künftigen Einsatz von KI-Systemen und Algorithmen bei der medizinischen Versorgung grundsätzlich positiv gegenüber. Diese können aber aus Sicht der Fachärzteschaft auch künftig nur unterstützende Elemente sein, die finale Entscheidung darüber, wie eine Patientin oder ein Patient behandelt wird, bleibt dennoch stets eine ärztliche.
Mitten in den beginnenden Honorarverhandlungen zwischen GKV-Spitzenverband und Kassenärztlicher Bundesvereinigung über die Anpassung des Orientierungspunktwertes aufgrund der Inflation und der Mengenentwicklung, prescht das BMG mit einem Papier an die Presse voran und bezichtigt die Ärzteschaft der Verbreitung von Unwahrheiten. Dies ist ein schwerwiegender Eingriff in die „Tarifautonomie“ der gemeinsamen Selbstverwaltung. Das Bundesgesundheitsministerium hat hier allenfalls eine Rechts-, aber keinesfalls die Fachaufsicht. Es verstößt zudem mit diesem Vorgehen gegen seine staatliche Neutralitätspflicht.
An dieser Stelle offenbart sich, was Viele bereits seit der Neubesetzung des Personaltableaus im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) mit ehemaligen Mitarbeitern des GKV-Spitzenverbandes ahnen: Bundesgesundheitsminister Lauterbach betont zwar immer wieder, dass er sich von sogenannten „Lobbyisten“ nicht beeinflussen lassen will, das muss er aber auch nicht, denn die „genehmen Lobbyisten“ sitzen ja bereits im eigenen Haus.
Die Personalpolitik im BMG ist ein Fall für das Lobbyregister, welches die Ampelkoalition jüngst beschlossen hatte. Ein Eintrag des GKV-Spitzenverbandes im Lobbyregister ist indes nicht zu finden, privilegiert doch das Lobbyregistergesetz Körperschaften des öffentlichen Rechts, indem sie beim Lobbyregister außer Betracht gelassen werden. Wie praktisch!
Dass die deutsche Ärzteschaft sich bereits seit Monaten im Protestmodus befindet, kann Niemanden verwundern. Kontinuierliche Übergriffe seitens der Politik in die Selbstverwaltung, ihr Versinken im regulatorischen Klein-Klein, anstatt die strukturellen Probleme zu lösen und die fortlaufende Aberkennung der Leistungen der ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte sorgen für ein unterirdisches Stimmungsbild. Frustration und Kapitulation sind groß. Das deutsche Gesundheitssystem blutet an allen Ecken und Enden aus und ist in fünf Jahren am Ende, wenn die derzeitige Gesundheitspolitik von Bundesminister Lauterbach so fortgeführt wird. Wer wissen möchte, wie das aussieht, braucht derzeit nur einen Blick nach England zu werfen.
Bildquelle: GKV-Spitzenverband
Mit Hilfe des Ersteinschätzungsverfahrens muss schnell und verlässlich beurteilt werden, wie dringend bei Hilfesuchenden der Behandlungsbedarf ist. Nur wenn ein sofortiger Behandlungsbedarf festgestellt wird, soll die Patientin oder der Patient ambulant im Krankenhaus behandelt oder ggf. auch stationär aufgenommen werden. In allen anderen Fällen soll die Behandlung grundsätzlich in der vertragsärztlichen Versorgung erfolgen.
Hierzu der SpiFa-Vorstandsvorsitzende Dr. Dirk Heinrich: „Die Notfallversorgung in Deutschland muss so reformiert werden, dass Patientinnen und Patienten schneller und effizienter behandelt werden. Vor Allem muss aber sichergestellt werden, dass die notfallmedizinische Hilfe denjenigen schneller zuteilwird, die wirkliche Notfälle sind und schnelle notfallmedizinische Versorgung brauchen. Das gelingt aber nur mit einem effizienten System, in welchem Patientinnen und Patienten zur für sie passenden Versorgungseinrichtung gesteuert werden.“
Dazu bedürfe es aber auch struktureller Reformen im System und einer funktionierenden Struktur selbst, am besten auch einer effizienten Steuerung von Beginn an über die 116 117 verbunden mit dem Verweis an den Hausarzt, der Vermittlung eines Termins an einen Facharzt oder falls indiziert mit der Vermittlung in ein INZ, ein integriertes Notfallzentrum.
Die Kritik, mit einem Ersteinschätzungsverfahren würde die Patientensicherheit gefährdet, teilt der SpiFa nicht. „Das ist reine Panikmache. Keine Patientin und kein Patient, die in einer lebensgefährlichen Situation sind, sollen wieder weggeschickt werden. Es geht lediglich darum, dauerhaft und nachhaltig Patientenströme zu entwickeln, die die überfüllten Notaufnahmen entlasten. Darüber hinaus müssen Patientinnen und Patienten lernen, dass nicht jede körperliche Beschwerde ein Notfall ist, der im nächstgelegenen Krankenhaus versorgt werden muss. Hier sind auch die Bundesländer und Kommunen in der Pflicht, entsprechend darüber zu informieren, wohin sich Patientinnen und Patienten mit ihrem gesundheitlichen Anliegen wenden können, bevor sie ins nächstgelegene Krankenhaus marschieren.“
Der SpiFa bekräftigt überdies die Forderung nach einem absoluten Aufnahmeverbot von Patientinnen und Patienten für Krankenhäuser ohne integrierte Notfallzentren (INZ) und fordert die Regierungskommission auf, Ihre Empfehlungen für die Notfallreform entsprechend zu ergänzen. „Ohne eine entsprechende Regelung macht das ganze Reformkonzept keinen Sinn. Denn damit bliebe prinzipiell bei der Notfallversorgung Alles beim Alten und sie würde lediglich um die INZ ergänzt,“ so Heinrich.
Die neuerliche Untersuchung der KBV zu nicht abgesagten Terminen bei den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten bestätigt, dass seit Jahren immer noch ein großer Anteil der Bevölkerung nicht sorgsam mit den Ressourcen des Gesundheitssystems umgeht. Viele Termine werden ohne Absage versäumt. Insbesondere online vereinbarte Termine sind davon betroffen. Und dies, obwohl E-Mails zur Erinnerung verschickt werden und eine Absage auf demselben Wege sehr einfach wäre. Andere Patientinnen und Patienten müssen dadurch länger auf Termine warten, Termine müssen so vorsorglich doppelt belegt werden, um die Ausfallzeiten zu minimieren. Dies verlängert wiederum die Wartezeiten in den Praxen, wenn dann alle Patientinnen und Patienten ausnahmsweise erscheinen.
„Bei der geforderten Ausfallgebühr von einem Zusatzverdienst für Spitzenverdiener zu sprechen, ist so einfältig wie ungeheuerlich!“, stellt Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa, fest. „Wir müssen uns seit Jahren von den Krankenkassen anhören, wir hätten ein Terminproblem in der ambulanten medizinischen Versorgung. Bei den Arzt-Patienten-Kontakten sind wir aber weltweit Spitzenreiter. 2019 wurde die sogenannte Neupatientenregelung geschaffen, die es ermöglichte, ein zusätzliches Terminangebot zu schaffen. Auf Betreiben der Krankenkassen wurde dies dann im letzten Jahr wieder abgeschafft und dann den Bürgern noch als „keine Leistungskürzung“ verkauft.
„Anstatt sich in einer gemeinsamen Anstrengung zwischen Ärztinnen und Ärzten sowie gesetzlichen Krankenkassen um das Problem sachgerecht zu kümmern, zetteln die Krankenkassen mit dem Verweis auf angebliche Spitzeneinkommen eine sinnlose Neiddebatte an. Ganz offensichtlich wollen sie von ihrem eigenen Versagen ablenken, daher mein Ordnungsruf: Kümmern Sie sich endlich um die Probleme im Gesundheitswesen, anstatt Phrasen zu dreschen!“, so Dr. Heinrich weiter.
Robert Schneider, Hauptgeschäftsführer des SpiFa, ergänzt: „Es geht bei der Forderung nach einer Ausfallgebühr um nicht weniger als eine erzieherische Maßnahme bei denjenigen, die unser solidarisch finanziertes Gesundheitswesen und dessen Ressourcen missbrauchen. Eine Ausfallgebühr wird niemals so hoch sein können, wie der tatsächlich ausgefallene Erlös durch den versäumten Termin. Hier also von einem Zusatzverdienst zu sprechen, ist mehr als irreführend. Am Ende bleibt immer noch ein Verlust für die Praxis.“
Gemeinsame Pressemitteilung von Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) und der Deutschen Apotheker- und Ärztebank eG (apoBank):
In einer Umfrage des Spitzenverbandes Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) und der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank) räumten knapp 80 Prozent der befragten Fachärztinnen und Fachärzte dem Thema einen hohen Stellenwert ein. Bei den Frauen lag dieser Anteil sogar bei leicht unter 90 Prozent.
Doch bei Wertschätzung allein bleibt es nicht: Knapp 70 Prozent der Befragten gaben an, bereits aktiv Maßnahmen ergriffen zu haben, um Nachhaltigkeit in ihrem Tätigkeitsumfeld zu fördern. Dazu gehören die Vermeidung von Plastik sowie eine konsequente Mülltrennung. 14 Prozent haben inzwischen sogar eine umfassende Strategie, um Nachhaltigkeit in ihren Praxis- oder Klinikalltag zu integrieren – etwa in Form von angepassten Beschaffungs- und Entsorgungsprozessen oder durch Programme, die die Zufriedenheit der Mitarbeitenden erhöhen sollen.
Zwei Drittel in ihrer Arbeit mit Nachhaltigkeit konfrontiert
Dieses Engagement kommt nicht von ungefähr. Rund zwei Drittel der Umfrageteilnehmenden sind nach eigenen Angaben in ihrer Arbeit direkt mit dem Thema Nachhaltigkeit konfrontiert – der überwiegende Teil im Rahmen von Vorschriften und Regelungen. Aber auch persönliches Interesse und intrinsische Motivation spielen eine wichtige Rolle. Nicht wenige werden zudem von ihrer Patientenschaft und Geschäftskontakten darauf angesprochen.
Hoher Informations- und Beratungsbedarf
Entsprechend hoch ist der Informationsbedarf: Ebenfalls zwei Drittel wünschen sich mehr allgemeine Informationen über Nachhaltigkeit im Gesundheitswesen, zu öffentlichen Fördermöglichkeiten für nachhaltige Investitionen sowie Tipps für eine grünere Praxis bzw. Klinik. Viele Heilberuflerinnen und Heilberufler verschaffen sich das nötige Wissen bislang durch Selbststudium von Fachliteratur (51 Prozent), noch mehr greifen auf persönliche Kontakte zurück (61 Prozent).
„Im Gesundheitswesen gibt es viel Potenzial, um die Patientenversorgung klimabewusster zu gestalten. Wir als apoBank sehen es als Verpflichtung an, unsere Kundinnen und Kunden auf ihrem Weg zu mehr Nachhaltigkeit zu begleiten“, sagt Christian Wiermann, Generalbevollmächtigter Finanzen, Controlling und Bankbetrieb sowie Themenpate für Nachhaltigkeit bei der apoBank. „Entsprechend erweitern wir auch unsere Kompetenzen und werden Nachhaltigkeitsaspekte stärker in unser Angebot und in unsere Beratung integrieren.“
Abbau von Bürokratie und Digitalisierung als wesentliche Treiber
Um schneller voranzukommen, muss aber auch die Gesundheitspolitik handeln. Denn laut der Befragung glauben 84 Prozent der Heilberufsangehörigen, dass der Abbau von Bürokratie und Regulatorik einen hohen Einfluss auf eine nachhaltige Entwicklung des Gesundheitswesens hat, dicht gefolgt von Maßnahmen zu Umwelt-, Klima- und Gesundheitsschutz sowie die weiterführende Digitalisierung des Gesundheitswesens.
Hierzu Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa: „Das Thema Nachhaltigkeit ist längst in der Ärzteschaft angekommen. Da, wo Ärztinnen und Ärzte eigenverantwortlich etwas bewirken können, sind sie auch gewillt dies zu tun. An anderer Stelle benötigen wir aber auch konkrete Weichenstellungen seitens der Politik. Dazu gehören neben einer Entbürokratisierung und Digitalisierung mit echtem Nutzen auch Maßnahmen, um das deutsche Gesundheitssystem und die Versorgung von Patientinnen und Patienten auch für künftige Generationen krisenfest und belastbar aufzustellen.“
Insgesamt ist der ärztliche Berufsalltag aktuell eher auf den Moment und nicht auf die Zukunft ausgerichtet: Das Prinzip der Nachhaltigkeit, das sich an den Möglichkeiten und Bedürfnissen der zukünftigen Generation orientiert, sehen 90 Prozent der teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte im deutschen Gesundheitswesen kaum oder gar nicht ausgeprägt.
Zur Methodik
An der Online-Befragung „Nachhaltigkeit im Gesundheitswesen“ nahmen im Zeitraum Mitte Februar bis Anfang April 2023 insgesamt 240 angestellte, selbständige und im Ruhestand befindliche Fachärztinnen und Fachärzte verschiedener Fachgruppen teil. Die Ergebnisse der Befragung können auf der Webseite des SpiFa eingesehen und abgerufen werden.
„Wir erhalten fast keine Informationen – und das, was wir hören, kann leider nur den Schluss zulassen, dass Politik komplett mutlos geworden ist. Die Förderung der Ambulantisierung hatte sogar Einzug in den Koalitionsvertrag gefunden. Doch nun droht das Ganze zum Rohrkrepierer zu werden“, erklärte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).
„Offenbar plant das Bundesgesundheitsministerium, eine verschwindend kleine Zahl von Eingriffen, die anscheinend nur bedingt in der vertragsärztlichen Versorgung angesiedelt werden können, dahingehend überprüfen zu lassen, ob diese nicht doch ambulant erbracht werden können. Diese Überprüfung soll unter anderem das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) vornehmen. Das wirkt – wenn es denn so sein sollte – wie eine Alibiveranstaltung. Der Bundesgesundheitsminister schert sich offenbar nicht um das, was die Regierungskoalition vereinbart hat“, sagte Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des Spitzenverbandes Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa).
Gemeinsam mit dem Berufsverband der Deutschen Chirurgen (BDC) betonen KBV und SpiFa, dass mit gleichen Zugangsvoraussetzungen und gleicher Vergütung ein echter Wettbewerb möglich wäre. „Wir hätten uns auf diesen Wettbewerb mit den berühmten gleich langen Spießen gefreut. Doch daraus droht nun nichts zu werden. Im Gegenteil: Offenbar will Politik die bestehenden Verhältnisse zementieren, dabei ist es in der Wissenschaft unbestritten, dass in Deutschland im internationalen Vergleich viel zu viele Eingriffe noch ausschließlich stationär durchgeführt werden – zu deutlich höheren Kosten“, betonten Gassen und Heinrich.
In zahlreichen wissenschaftlichen Gutachten würden zudem tausende Eingriffe benannt, die sich auch ambulant durchführen ließen. Sowohl KBV als auch SpiFa hatten dazu Vorschläge unterbreitet. „Wir fordern Minister Lauterbach und sein Ministerium auf, die dringend notwendige Förderung der Ambulantisierung umzusetzen. Ansonsten müssen wir davon ausgehen, dass man daran im BMG kein Interesse hat und die ambulante Versorgung sogar schwächen will“, so Gassen und Heinrich abschließend.
Zum Hintergrund: Der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Kran-kenhausgesellschaft (DKG) und die KBV hatten Anfang April das BMG darüber informiert, dass in der vom Gesetzgeber vorgegebenen Frist im Rahmen dreiseitiger Verhandlungen keine Einigung erzielt werden konnte. „Damit wurde erneut eine Chance vertan, die Ambulantisierung stationärer Leistungen, die eigentlich ambulant vorgenommen werden können, voranzutreiben“, kommentierte damals bereits KBV-Chef Gassen. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der GKV-Spitzenverband hätten kein ernsthaftes Interesse gezeigt, hier zügig voranzukommen.
Nach dem Scheitern der Verhandlung ist das BMG am Zug. Es ist gesetzlich ermächtigt (§ 115f Abs. 4 SGB V), durch Rechtsverordnung die spezielle sektorengleiche Vergütung und die zu vereinbarenden Operationen zu bestimmen.
Jetzt das SpiFa-Positionspapier lesen: Struktur und Vergütung ärztlich intersektoraler Leistungen
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