„Der Krisengipfel war nicht der große Durchbruch“, so das Fazit des SpiFa-Vorstandsvorsitzenden Dr. Dirk Heinrich. „Als Konsequenz müssen Deutschlands Fachärztinnen und Fachärzte im Interesse ihrer Patientinnen und Patienten auch weiterhin im Protestmodus bleiben.“ Die Interessen der Fachärzteschaft wurden zwar zur Kenntnis genommen, die Probleme in der ambulanten Versorgung würden bearbeitet, jedoch gab es keine Zusagen, sondern nur Ankündigungen des Ministers. So drohten weiterhin eine Verschärfung der Versorgungsengpässe, noch längere Wartezeiten auf Facharzttermine, Wartelisten und weitere Leistungskürzungen für Patientinnen und Patienten.
Das bloße Anerkennen von Problemen von Problemen und die eigene Unfähigkeit, die Budgetierung ärztlicher Leistungen heute noch zu begründen, reichen nicht aus. Es braucht zur Stärkung der fachärztlichen ambulanten Versorgung konkrete Zusagen zur Entbudgetierung.
Die bereits seit zweieinhalb Jahren im Koalitionsvertrag angekündigte Entbudgetierung für Hausärztinnen und Hausärzte sei zu begrüßen. Gleichwohl müsse man wissen, dass diese nur noch die Hausärztinnen und Hausärzte in Hamburg und Berlin besserstelle, da bereits in allen anderen Bundesländern eine Auszahlungsquote von 100% vorherrsche. Der Bundesgesundheitsminister verkenne dabei auch die Tatsache, dass die medizinische Grundversorgung der deutschen Bevölkerung eben nicht nur in hausärztlichen Praxen, sondern gleichwohl von vielen Fachärztinnen und Fachärzten übernommen werde, und das mit steigender Tendenz.
„Wir fordern daher weiterhin eine Entbudgetierung aller ärztlichen Leistungen über alle Facharzt-gruppen hinweg. Und das möglichst bevor eine Versorgungskrise in einzelnen Versorgungsberei-chen entsteht, wie wir sie im vergangenen Winter bei den Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzten erleben mussten. Dass der Minister noch nicht einmal die Entbudgetierung der Facharzt-gruppen vorsieht, die häufig unmittelbar in Anspruch genommen werden müssen, wie z.B. der Augenheilkunde und Frauenheilkunde, ist besonders enttäuschend. Wir haben auch weitere Vor-schläge wie z.B. die Entbudgetierung aller überwiesenen Patientinnen und Patienten, das Einzie-hen einer Mindestauszahlungsquote und die Entbudgetierung von Ärztinnen und Ärzten in sozialen Brennpunkten ins Gespräch gebracht. Aber auch für diese Patientinnen und Patienten wollte der Minister nichts tun. Es geht nämlich nicht um die Praxis selbst, sondern um die Versorgung unserer Patientinnen und Patienten. Diese sind am Ende die Leidtragenden,“ so Heinrich.
Hier können Sie die Pressemitteilung herunterladen: SpiFa-Pressemitteilung: Ergebnis Krisengipfel
Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa: „Wir beklagen seit Jahren ein Ausbluten der ambulanten Versorgung und weisen eindringlich auf die jetzt schon spürbaren Auswirkungen für die medizinische Versorgung der Menschen in Deutschland hin. Lange Wartezeiten auf Facharzttermine, Wartelisten und weitere Leistungskürzungen für unsere Patientinnen und Patienten müssen vermieden werden.“
„Wir erwarten auf dem Krisengipfel am 9. Januar von Bundesgesundheitsminister Lauterbach klare Zusagen hinsichtlich der Zukunftsfähigkeit der ambulanten Versorgung durch unsere Facharztarztpraxen. Neben der bereits im Koalitionsvertrag stehenden und seit zwei Jahren zur Umsetzung anstehenden Entbudgetierung der hausärztlichen Versorgung muss es auch einen deutlichen Schritt hin zur Beendigung der Budgetierung der fachärztlichen Versorgung geben. Dabei geht es nicht nur um die grundversorgenden Fachärztinnen und Fachärzte, sondern auch um die spezialisierte fachärztliche Versorgung. Eine hausärztliche Versorgung ohne fachärztliche Diagnostik und Diagnosestellung ergibt keinen Sinn. Die Budgetierung im Facharztbereich hat mittlerweile vielerorts ein derartig hohes Niveau erreicht, dass häufig eine zeitnahe Diagnosestellung nicht mehr möglich ist. Hausärztinnen und Hausärzte wollen und können insbesondere neu erkrankte Patientinnen und Patienten nicht über Monate ohne fachärztliche Untersuchungen und Diagnosestellung sinnvoll versorgen.
Dazu müssen ein deutlicher Bürokratieabbau und eine Erweiterung der Digitalisierung mit echtem Nutzen für Arzt und Patient kommen. Vordringlich muss aber ein Ende der Budgetierung vorangetrieben werden, weil ansonsten viele Ärztinnen und Ärzte der geburtenstarken Jahrgänge aus Frustration über den jetzigen Reformstau früher in Rente gehen als bisher angenommen. Da der ärztliche Nachwuchs zunehmend ausbleibt, ist ohne eine Mehrarbeit der jetzt existierenden Praxen und eine freiwillige Verlängerung der Lebensarbeitszeit von niedergelassenen Hausärztinnen und Hausärzten sowie Fachärztinnen und Fachärzten ein derartig großer Versorgungsengpass in den nächsten Jahren zu erwarten, dass es zu sehr langen Wartezeiten für Patientinnen und Patienten mit entsprechend gesundheitlichen Nachteilen kommen wird,“ so Dr. Heinrich weiter.
Die Ampel-Koalition hat mit ihrem Koalitionsvertrag eine Entbudgetierung der hausärztlichen Versorgung vorgesehen und vor Kurzem für die Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin sowie die Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie gezeigt, dass eine Beendigung der Budgetierung in der ambulanten Versorgung möglich und notwendig ist.
Pressemitteilung hier herunterladen: SpiFa-Pressemitteilung: Krisengipfel ambulante Versorgung
Hierzu SpiFa-Vorstandsvorsitzender Dr. Dirk Heinrich: „Auch wenn der derzeitige Leistungskatalog noch sehr klein und überschaubar ist: mit dieser Rechtsverordnung ist ein wichtiger Grundstein für die Fachärztinnen und Fachärzte gelegt, um die Ambulantisierung in Deutschland voranzutreiben. Zu-dem hat das BMG in seinem überarbeiteten Referentenentwurf offensichtlich viele Hinweise aus den Berufsverbänden aufgegriffen und berücksichtigt. Das begrüßen wir sehr.“
Entscheidend für den Erfolg der Rechtsverordnung werden aus Sicht des SpiFa die künftigen Verhandlungen im Rahmen der Selbstverwaltung sein. Der SpiFa hatte zuletzt in einem gemeinsam mit seinen Mitgliedsverbänden erstellten Katalog über 5.000 Leistungen ermittelt, die – auch im internationalen Vergleich – ambulantisierbar wären. Um die Ambulantisierung weiter zu befördern und die Verordnung mit Leben zu füllen, sei eine pragmatische und sachgerechte Herangehensweise bei der praktischen Umsetzung der Rechtsverordnung, aber auch bei der zügigen Erweiterung des Leistungskataloges angebracht.
Skeptisch bleibt Heinrich deshalb auch ob der Befristung der Rechtsverordnung auf ein Jahr: „Das Jahr 2024 wird zeigen, ob mit dieser Verordnung das Ambulantisierungspotenzial gehoben werden kann, oder ob es dafür weiterer bzw. anderer politischer Rechtsinstrumente bedarf. Der SpiFa wird diesen Prozess auf jeden Fall weiterhin kritisch-konstruktiv begleiten.“
Die zugehörige Stellungnahme des SpiFa finden Sie unter hier: Stellungnahme zur Verordnung einer speziellen sektorengleichen Vergütung (Hybrid-DRG-V)
Pressemitteilung hier herunterladen: Hybrid-DRG: Endlich Startschuss zum Jahreswechsel
Die Ambulantisierung bislang unnötig stationär erbrachter Leistungen soll gefördert und zügig umgesetzt werden, so der Wunsch der Ampelparteien im Koalitionsvertrag. Mit der Einführung der sektorengleichen Vergütung mittels Hybrid-DRG zum 1.1.2024 ist ein wichtiger Schritt getan. Allerdings fehlen echte Anreize, kurzstationäre Leistungen künftig ambulant zu erbringen, zum Teil werden sogar Fehlanreize gesetzt, die es unbedingt im Vorfeld zu vermeiden gilt.
Hierzu Dr. Helmut Weinhart, 2. stellvertretender Vorsitzender des SpiFa: „Während für die Vorbereitung der Förderung der Ambulantisierung im stationären Versorgungsbereich strukturelle und materielle Voraussetzungen geschaffen werden, ist dies für den ambulanten Versorgungsbereich nicht vorgesehen, sodass ein Wettbewerb auf Augenhöhe – wie seit über 30 Jahren – politisch gewünscht, erneut ad absurdum geführt wird. Ohne entsprechende Anreize aber und ohne gleichwertigen Zugang zu Hybrid-DRGs für die stationäre und die ambulante Seite wird man mit Hybrid-DRGs das Ambulantisierungspotenzial kaum heben geschweige denn Kosten im Gesundheitssystem sparen.“
Der SpiFa erhebt konkrete Forderungen, die erfüllt sein müssen, um auch für ambulante Versorgungsstrukturen Planungssicherheit herzustellen und einen sinnvollen Wettbewerb entstehen zu lassen. Dazu gehört zum einen eine zeitnahe verbindliche Weiterentwicklung des Startkataloges sowie eine Herausnahme von Sachkosten aus der Fallpauschale, damit insbesondere komplexere ambulantisierbare Operationen, welche mit hohen Sachkosten verbunden sind, auch kostendeckend erbracht werden können.
Weitere Forderungen sind ferner der mögliche Einsatz von Investitionsmitteln für den Aufbau hybrider Versorgungsstrukturen, sowie die Einführung einer Vorhaltevergütung, wie sie für den stationären Versorgungsbereich vorgesehen ist, auch für den ambulanten Bereich. Darüber hinaus fordert der SpiFa Regelungen, die Rechtssicherheit bei der Kooperation von Krankenhäusern und Vertragsärztinnen und -ärzten schafft.
Den detaillierten Forderungskatalog finden Sie im Anhang dieser Pressemitteilung oder zum Download auf der Webseite des SpiFa.
„Es ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten, eine Entscheidung über Diagnose und Therapie zu fällen, und das muss auch so bleiben,“ so Dr. Helmut Weinhart, stv. 2. Vorsitzender des SpiFa-Vorstandes. „Stellen Sie sich vor, Sie als Patientin oder Patient werden unerwartet von der Krankenkasse kontaktiert und auf ein potenzielles Gesundheitsrisiko hingewiesen. Viele Patientinnen und Patienten dürften damit überfordert, vor allem aber verunsichert sein und landen mit dieser Information in den Praxen. Nur dort finden sie ein vertrauensvolles Arzt-Patienten-Verhältnis, die Basis für eine solide Beratung und Aufklärung über Gesundheitsrisiken.“
Der SpiFa erachtet es im Hinblick auf ihre eigentliche Aufgabe als sozialversicherungsrechtlicher Kostenträger weder als sachgerecht noch als vorteilhaft für die Versorgung von Patientinnen und Patienten, wenn Krankenkassen plötzlich im Rahmen dieser Regelung eine Rolle als Leistungserbringer im Gesundheitswesen zuteilwird. Stattdessen könnten die Auswertung und Kenntnis dieser Daten zu erheblichen Interessenkollisionen innerhalb der jeweiligen Krankenkassen führen und so den Patientinnen und Patienten eher zum Nachteil gereichen.
Generell betrachtet der SpiFa jedoch die Nutzung von Gesundheitsdaten als ein wesentliches Schlüsselelement für die weitere Verbesserung der individuellen Gesundheitsversorgung der Patientinnen und Patienten in Deutschlands sowie die Weiterentwicklung des deutschen Gesundheitssystems und nicht zuletzt die Stärkung der medizinischen Forschung in Deutschland. Er plädiert daher dafür, dass bei der Gesetzgebung die in der EU-DSGVO zur Verfügung stehenden Öffnungsklauseln für die Datennutzung vollständig genutzt werden, so könnten bürokratische Barrieren für die Forschung wirksam abgebaut werden.
Die gesamte Stellungnahme steht hier zum Download bereit.
Der SpiFa begrüßt den beabsichtigten Übergang bei der ePA zu einer Opt-Out-Anwendung, um so die Hürden für die Nutzung durch die Versicherten insbesondere bei der Bereitstellung durch die Krankenkassen herabzusetzen. Außerdem befürwortet er eine weitestgehend automatisiert laufende Befüllung der ePA mit strukturierten Daten, vorausgesetzt, dass die Steuerung der Befüllung der ePA mit Daten aus den elektronischen Akten der Ärztinnen und Ärzte ausschließlich in ärztlicher Hand verbleibt.
Dreh- und Angelpunkt für eine künftige Akzeptanz und breite Nutzung durch die Fachärzteschaft bleibt aber die Sicherstellung der Integrität der ePA und ihrer Inhalte und damit verbunden die notwendige Transparenz, was eine mögliche (Teil-)Löschung von Daten oder (Teil-)Zugriffsverweigerung durch die jeweiligen Versicherten betrifft.
Hierzu Dr. Norbert Smetak, Mitglied des SpiFa-Vorstandes und Vorsitzender des SpiFa-Ausschusses Digitalisierung in der Gesundheitsversorgung: „Ärztinnen und Ärzte werden die ePA nur zur Anwendung bringen, wenn sie ganz sicher auf die Integrität der ePA vertrauen können. Dafür müssen die Informationen in der ePA korrekt sein und es muss klar ersichtlich sein, ob ursprünglich in der Akte hinterlegte Informationen vorenthalten werden. Dazu gehören beispielsweise Informationen zu bestimmten Arzneimitteltherapien, die eine lebensgefährliche Wechselwirkung mit geplanten Therapien auslösen können. Bleibt die ePA jedoch für die behandelnden Ärztinnen und Ärzte eine Blackbox, werden sie die ePA nicht benutzen.“
Konkret fordert der SpiFa daher zum einen, dass für die behandelnden Ärztinnen und Ärzte klar ersichtlich ist, ob in der ePA Inhalte gelöscht wurden und ob ihnen durch Widerspruch Zugriffe auf die ePA verweigert werden. Zum anderen bedarf es aus Sicht des SpiFa der Aufklärung der Patientinnen und Patienten durch die Krankenkassen, welche Risiken eine Löschung bzw. ein Widerspruch im Einzelnen bewirken können.
Die gesamte Stellungnahme steht hier zum Download bereit.
Der zweite Klausurtag startete mit einem Gastvortrag des frisch erneut gewählten unparteiischen Vorsitzenden des Gemeinsamen Bundesausschusses Professor Josef Hecken. Hecken bemängelte darin die zunehmende Übergriffigkeit des Staates in mehr und mehr Bereiche der Selbstverwaltung. So würden richtungsweisende Entscheidungen immer öfter per Rechtsverordnung über die Selbstverwaltung hinweg getroffen, ohne dass diejenigen gehört würden, die diese Entscheidungen in der Praxis später umsetzen müssten.
Darüber hinaus sprach Hecken über die politische Marschrichtung der Ampelkoalition und von Gesundheitsminister Lauterbach. Es sei deutlich zu erkennen, dass die Politik von einer zunehmenden Verstaatlichung der medizinischen Versorgung und einer zunehmenden Verortung von medizinischen Leistungen im stationären Bereich geprägt sei. „Damit wird ausgerechnet der teuerste Bereich unseres Gesundheitswesens gestärkt und finanziert,“ so Hecken.
Zentrale Fragestellung der Klausur war die Zukunft des freien Berufes der Ärztin bzw. des Arztes. Die vom SpiFa-Vorstandsvorsitzenden Dr. Dirk Heinrich eröffnete und angeleitete Diskussionsrunde widmete sich insbesondere den Fragestellungen rund um die Notwendigkeit und die gesellschaftliche Verpflichtung von Kassenärztinnen und -ärzten. Er kritisierte in diesem Zusammenhang insbesondere den Umgang der Politik mit der Ärzteschaft und der Selbstverwaltung und das expertokratische Vorgehen des Bundesgesundheitsministers bei Reformen. „Ärztinnen und Ärzte stehen täglich in einem Interessensgeflecht zwischen Erwartungen der Bevölkerung, dem Anspruch an ihren eigenen Berufsethos und strukturellen Erwartungen der Politik. Dazwischen müssen sie täglich abwägen und Entscheidungen treffen. Ärztinnen und Ärzte sind keine Maschinen und medizinische Behandlungen sind individuelle Leistungen, die von Menschen an Menschen erbracht werden. Der freie Beruf Ärztin oder Arzt passt in keine Excel-Tabelle!“ so Heinrich. Darüber hinaus kritisierte er die Mutlosigkeit von Politikerinnen und Politikern. „Statt am unbegrenzten Leistungsversprechen fest zu halten, wäre es an der Zeit, dass die politischen Vertreterinnen und Vertreter der Bevölkerung reinen Wein über die Versorgungslage einschenken und unliebsame Entscheidungen treffen, die der Bevölkerung auch etwas zumuten,“ so Heinrich weiter.
Weitere Themen waren entsprechend das „unbegrenzte Leistungsversprechen der Politik sowie Fragestellungen rund um das Thema „Ambulantisierung und Hybrid DRG“. Hierzu werden der SpiFa und seine Mitgliedsverbände der Aufforderung des Gesundheitsministeriums nachkommen und bis Ende des Monats ihre Stellungnahme zu den aktuellen Gesetzesentwürfen formulieren.
Vorstandsvorsitzender SpiFa
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Ehrenpräsident SpiFa
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Vorstandsvorsitzender SpiFa
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Stv. 2. Vorstandsvorsitzender SpiFa
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