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SpiFa zur Entbudgetierung der Kinder- und Jugendmedizin: politisch nicht gewollt!
01.03.2023
Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) kritisiert erneut das von der Bundesregierung angestrebte Verfahren für die so genannte Entbudgetierung der Kinder- und Jugendmedizin. Auch bemängelt er die Nichtberücksichtigung pädiatrischer Facharztgruppen.
01.03.2023
Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) kritisiert erneut das von der Bundesregierung angestrebte Verfahren für die so genannte Entbudgetierung der Kinder- und Jugendmedizin. Auch bemängelt er die Nichtberücksichtigung pädiatrischer Facharztgruppen.

„An diesem Gesetzesentwurf zeigt sich ganz deutlich, dass Bundesgesundheitsminister Lauterbach und die Ampelparteien meilenweit von einer realen Auseinandersetzung mit der Budgetierung vertragsärztlicher Leistungen entfernt sind und die Auswirkung der Budgetierung auf die Gesundheitsversorgung in Deutschland einfach nicht sehen wollen. Ohne entsprechende Vergütung wird es auf Dauer keine vernünftige und flächendeckende Versorgungsstruktur geben. Dennoch: Entbudgetierung ist von dieser Bundesregierung nicht gewollt, wenn auch medial wirksam anders behauptet,“ so SpiFa-Vorstandsvorsitzender Dr. Dirk Heinrich.

Nur so ließe sich erklären, weshalb die Entbudgetierung der Kinder- und Jugendmedizin mittels eines umständlichen, bürokratisch aufwändigen Verfahrens erfolgen soll, anstatt alle Leistungen der allgemeinen und speziellen Kinder- und Jugendmedizin, die gegenüber Patientinnen und Patienten erbracht werden, die das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, aus der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung herauszunehmen und in die extrabudgetäre Vergütung mit Hilfe einer einfachen Bereinigungsvorschrift zu überführen.

Der SpiFa sieht in diesem Handeln auch eine bewusste Nicht-Umsetzung des Koalitionsvertrages. So sei es auch nicht nachvollziehbar, warum sich die im Koalitionspapier vereinbarte Entbudgetierung hausärztlicher Leistungen weder in der Vorhabenplanung des Gesundheitsministers wiederfinde, noch direkt Einzug in die Gesetzgebung zusammen mit dem Entbudgetierungsvorhaben der Kinder- und Jugendärzte gefunden habe.

Kritik übt der SpiFa auch, weil im Gesetzesentwurf pädiatrisch behandelnde Facharztgruppen nicht berücksichtigt werden. Heinrich hierzu: „Hier geht es um die Verbesserung der medizinischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen. Es ist unverständlich, weshalb die Regelung nicht auch für alle Facharztgruppen gelten soll, die Patentinnen und Patienten behandeln, die das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Dies betrifft neben den Hausärztinnen und Hausärzten auch weitere Facharztgruppen.“
Entsprechend begrüßt der SpiFa ausdrücklich den gestern von der CDU eingebrachten Änderungsantrag zum Gesetzesentwurf. Dieser bezieht zumindest die rund 1.500 Fachpädiater mit ein und erkennt zugleich an, dass das eigentliche Ziel der Entbudgetierung auch anders zu erreichen ist als im bisher bekannten Entwurf der Ampelregierung vorgesehen.

Kritik des SpiFa zur Notfallreform: Ansätze gut, Umsetzung mangelhaft
27.02.2023
Zu viele Standorte, zu Unzeiten geöffnet und nicht ausreichend finanziert: der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) sieht deutlichen Nachbesserungsbedarf bei der Reform der Notfall- und Akutversorgung in Deutschland und dem damit einhergehenden Konzept der integrierten Notfallzentren (INZ)....
27.02.2023
Zu viele Standorte, zu Unzeiten geöffnet und nicht ausreichend finanziert: der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) sieht deutlichen Nachbesserungsbedarf bei der Reform der Notfall- und Akutversorgung in Deutschland und dem damit einhergehenden Konzept der integrierten Notfallzentren (INZ).

„Integrierte Notfallzentren werktags ab 14 Uhr durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte besetzen zu wollen, ist eine absolute Schnapsidee,“ so Dr. Dirk Heinrich Vorstandsvorsitzender des SpiFa. „Um diese Zeit schwappt in den meisten Praxen gerade die nächste Patientenwelle herein. Wer kümmert sich dann um deren Versorgung? Hier zeigt sich einmal mehr, dass der Bundesgesundheitsminister und die Expertenkommission auch bei diesem Regierungsvorhaben ausschließlich mit aufgesetzter Krankenhausbrille denken.“

Gerade mit Blick auf den zunehmenden Mangel an Ärztinnen- und Ärzten und einer stetigen Überalterung der niedergelassenen Ärzteschaft scheint es aus SpiFa-Sicht unrealistisch, den Personalbedarf für INZ aus diesem Personenkreis decken zu wollen. Auch der Vorschlag, für eine Besetzung der KV-Notfallpraxen nur eine enge Auswahl an Facharztgruppen heranzuziehen, ist für den SpiFa nicht nachvollziehbar. Hinzu kommt eine ungewichtete Standortplanung. Heinrich hierzu: „Mit der derzeitigen Herangehensweise entsteht gerade in Ballungsräumen ein deutliches Überangebot. Hier muss mit den ohnehin schon knappen Ressourcen deutlich besser geplant und das Konzept entsprechend angepasst werden.“

Das Reformkonzept sieht ferner vor, dass Krankenhäuser, auch wenn sie künftig kein INZ vorhalten, dennoch weiterhin fußläufig erscheinende Patientinnen und Patienten aufnehmen dürfen. „Mit dieser Regelung macht das ganze Konzept keinen Sinn,“ so Heinrich weiter. „Denn damit bliebe prinzipiell bei der Notfallversorgung alles beim Alten und sie würde lediglich um die INZ ergänzt. Hier muss ein klares Verbot der Aufnahme von ambulanten Patientinnen und Patienten für Krankenhäuser ohne INZ ins Konzept aufgenommen werden.“

Besonders hart fällt die Kritik des SpiFa für die Finanzierungspläne der INZ aus. „Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte tragen bereits die Defizite des vorgehaltenen ärztlichen Bereitschaftsdienstes. Es ist vollkommen inakzeptabel, dass sich diese auch noch darüber hinaus an einer Finanzierung des Notfallsystems beteiligen. Hier muss die Politik andere Lösungen für eine auskömmliche Finanzierung finden,“ so Heinrich weiter.

Deutlich kritisiert Heinrich auch die Zusammensetzung der Kommission. „Es sitzen fast ausschließlich Interessensvertreter und Repräsentanten von Krankenhäusern in dieser Kommission von ‚Experten‘. Da ist es nicht verwunderlich, dass jegliche Belange von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten bei den Reformvorschlägen keine Berücksichtigung finden, obwohl diese – gleichermaßen ungefragt – bei der Umsetzung von Reformen fest mit eingeplant werden. So fehlbesetzt und fehlgeleitet kann eine Reform der Notfallversorgung nicht gelingen.“

Nachhaltigkeit im Gesundheitswesen: SpiFa und apoBank starten Befragung der Ärzteschaft
21.02.2023
Die Bedeutung von Nachhaltigkeit hat im vergangenen Jahrzehnt stark zugenommen, so auch im Gesundheitswesen und in der Gesundheitspolitik. Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) startet aus diesem Grund gemeinsam mit der apoBank eine Befragung von Ärztinnen und Ärzten.
21.02.2023
Die Bedeutung von Nachhaltigkeit hat im vergangenen Jahrzehnt stark zugenommen, so auch im Gesundheitswesen und in der Gesundheitspolitik. Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) startet aus diesem Grund gemeinsam mit der apoBank eine Befragung von Ärztinnen und Ärzten.

Für SpiFa-Hauptgeschäftsführer Robert Schneider geht es vor allem um einen frühzeitigen Blick in die Zukunft: „Der Aspekt der Nachhaltigkeit gewinnt zunehmend an Tragweite in vielen Bereichen unseres täglichen Lebens, so auch im Gesundheitswesen. Doch was genau Nachhaltigkeit im Gesundheitswesen bedeutet, ist für viele Ärztinnen und Ärzte nach wie vor nicht eindeutig. Ob Klimawandel und die Folgen für die Gesundheit der Menschen, grüne Medizin, nachhaltige Patientenversorgung oder das Hinterlassen eines medizinischen Erbes für nachfolgende Generationen: das Thema Nachhaltigkeit per se ist in der Ärzteschaft angekommen und der Wunsch nach Auseinandersetzung mit dem Thema ist da, für viele Ärztinnen und Ärzte gleicht die Bandbreite an Assoziationen und Interpretationen jedoch einem Dschungel.“

Um dem zunehmenden Wunsch nach Informationen zu begegnen und ein allgemeines Stimmungsbild der Ärzteschaft einzuholen, hat sich der SpiFa entschieden, gemeinsam mit der Deutschen Apotheker- und Ärztebank eine kurze Befragung zum Thema „Nachhaltigkeit im Gesundheitswesen“ aufzusetzen. Darin geht es unter anderem um Fragestellungen zur allgemeinen Bedeutung, zur Nutzung von nachhaltigen Produkten und Dienstleistungen von Ärztinnen und Ärzten in Klinik und Praxis sowie zum Informationsbedarf zum Thema.

Die Befragung richtet sich an Ärztinnen und Ärzte, die selbst niedergelassen oder in Klinik oder Praxis angestellt sind und nimmt nur etwa 5 Minuten Zeit in Anspruch. Interessierte Ärztinnen und Ärzte können noch bis Ende März an der Befragung teilnehmen unter: https://www.netigate.se/a/s.aspx?s=1101940X371609264X66282

Entbudgetierung: Fachärztinnen und Fachärzte werden nicht bis zur nächsten Krise warten.
17.02.2023
Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) kritisiert die Mogelpackung „Entbudgetierung der Kinderärzte“ und erneuert seine Forderung an die Regierungsampel und Bundesgesundheits-minister Lauterbach, die vollständige Aufhebung der Budgetierung für alle Facharztgruppen im Rahmen eines Entbudgetierungsgesetzes...
17.02.2023
Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) kritisiert die Mogelpackung „Entbudgetierung der Kinderärzte“ und erneuert seine Forderung an die Regierungsampel und Bundesgesundheits-minister Lauterbach, die vollständige Aufhebung der Budgetierung für alle Facharztgruppen im Rahmen eines Entbudgetierungsgesetzes für ambulante ärztliche Leistungen einzuleiten.

„Entbudgetierung ist Entbudgetierung und die Aussetzung eines Budgets ist eine Aussetzung,“ so SpiFa-Vorstandsvorsitzender Dr. Dirk Heinrich zum Kabinettsbeschluss zur Entbudgetierung der Kinder- und Jugendärzte. „Erneut wird deutlich, wie verlässlich die Gesundheitspolitik der Ampelkoalition ist. Im Dezember wird den Kinderärztinnen und Kinderärzten öffentlichkeits- und medienwirksam die Entbudgetierung versprochen. Was davon im Kabinettsbeschluss übrig bleibt, sind lediglich Nachschüsse im Fall, dass nicht genügend Geld im Budget ist. Hier hat man ganz offenbar Angst, einen Präzedenzfall zu schaffen.“

Der Gesetzesentwurf lässt aus Sicht des SpiFa entsprechend kritisch darauf blicken, wie wenig ernsthaft die Bundesregierung die Absicht hat, die Entbudgetierung ärztlicher Leistungen wie im Koalitionsvertrag geplant voranzutreiben.

Weiter kritisiert der SpiFa auch die Umstände zur Herbeiführung des Gesetzes und die Beschränkung auf die Kinderheilkunde in diesem Zuge. „Dass es erst einer Krisensituation bedarf, die das öffentliche Interesse weckt, um anzuerkennen, dass das, was medizinisch notwendig ist, auch in vollem Umfang vergütet werden muss, macht die Fachärzteschaft sprachlos. Die Fachärztinnen und Fachärzte werden nicht bis zur nächsten Krise warten. Sollte die Gesundheitspolitik den derzeitigen Kurs einer Gesundheitsversorgung nach Haushaltslage beibehalten, werden die Fachärztinnen und Fachärzte perspektivisch ihre Leistungen einschränken müssen. Dann gibt es eben nur noch die Leistungen, die in vollem Umfang vergütet werden,“ so Heinrich weiter.

SpiFa Hauptgeschäftsführer Robert Schneider ergänzt: „Es ist Aufgabe und Pflicht der Gesundheitspolitik, es den Fachärztinnen und Fachärzten in Deutschland zu ermöglichen, allen Patientinnen und Patienten gleichermaßen die ärztliche Zuwendung zukommen zu lassen, die sie benötigen. Dies gilt für die Ärzteschaft in Ihrer Gesamtheit und nicht nur für die Kinderheilkunde. Das setzt aber auch voraus, dass die Politik Patientinnen und Patienten wieder als Menschen und nicht als reine Fallzahlen betrachtet.“

Spezielle sektorengleiche Vergütung – SpiFa kritisiert verschenktes Potenzial
15.02.2023
Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) begrüßt, dass die Bundesregierung erste gesetzgeberische Maßnahmen eingeleitet hat, um dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ Sorge zu tragen. Unter anderem soll mit dem neu geschaffenen § 115f SGB V eine spezielle sektorengleiche Vergütung für Leistungen...
15.02.2023
Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) begrüßt, dass die Bundesregierung erste gesetzgeberische Maßnahmen eingeleitet hat, um dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ Sorge zu tragen. Unter anderem soll mit dem neu geschaffenen § 115f SGB V eine spezielle sektorengleiche Vergütung für Leistungen eingeführt werden, die bisher noch überwiegend stationär erbracht und abgerechnet wurden, die aber ambulant erbracht werden könnten. Aus Sicht des SpiFa wird allerdings das vorhandene Ambulantisierungspotenzial verkannt und nicht ausgeschöpft.

„Natürlich ist es zu begrüßen, wenn der Gesetzgeber endlich längst überfällige Reformschritte an der Schnittstelle zwischen ambulanter und stationärer Versorgung einleitet,“ so Dr. Helmut Weinhart, stellvertretender 2. Vorsitzender des SpiFa-Vorstands. „Mit der Implementierung einer speziellen sektorengleichen Vergütung hätten nun künftig beide Seiten endlich den gleichen Zugang zu Leistungen und deren Vergütung.“

Als problematisch sieht der SpiFa jedoch die Grundlage an, aus welcher die Leistungen bestimmt werden sollen, die sich für eine sektorengleiche Vergütung einigen. „Es ist unverständlich, weshalb für eine sektorengleiche Vergütung nur Leistungen in Frage kommen sollen, die sich im jüngst überarbeiteten AOP-Katalog gemäß § 115b SGB V finden,“ so Weinhart weiter. Mit dieser Herangehensweise wird demnach ein riesiges Potenzial außer Acht gelassen und die Fachärztinnen und Fachärzte erwarten, dass an dieser Stelle unbedingt noch einmal nachgebessert wird.

Im Zuge dieser Problematik hat der SpiFa eigene Überlegungen angestellt und einen eigenen löffelfertigen Leistungskatalog nach § 115f SGB V erstellt. Hinzu kommen eigene Berechnungen für die Vergütung der einzelnen Leistungen.

Ambulante Strukturen sind systemrelevanter denn je!
08.02.2023
Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) fordert Wertschätzung der Leistungen von Medizinischen Fachangestellten (MFA) seitens der Bundesregierung und unterstützt die heutige Protestaktion des Verbandes medizinischer Fachberufe (VMF) in Berlin.
08.02.2023
Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) fordert Wertschätzung der Leistungen von Medizinischen Fachangestellten (MFA) seitens der Bundesregierung und unterstützt die heutige Protestaktion des Verbandes medizinischer Fachberufe (VMF) in Berlin.

„Deutschlands Fachärztinnen und Fachärzte sprechen ihre ausdrückliche Unterstützung für die Protestaktion am heutigen Tage aus,“ so Dr. Christian Albring, 3. Vorsitzender des SpiFa. „Es ist Zeit, dass die Verantwortlichen in der Gesundheitspolitik, aber auch die öffentlichen Medien endlich den Beitrag der in der ambulanten Versorgung tätigen Menschen für unser Gesundheitssystem wertschätzen und finanziell anerkennen.“

Gerade die Patientenversorgung während der Pandemie habe bewiesen, wie wichtig ambulante Strukturen seien: in dieser medizinischen Krisensituation wurden neun von zehn Patienten in der ambulanten Versorgung behandelt, auch das Impfgeschehen während der Pandemie wäre ohne ambulante Strukturen und den unermüdlichen Einsatz von medizinischen Fachangestellten nicht denkbar gewesen.

„Die Ampelkoalition hat es sich zum Ziel gemacht, auch medizinische und zahnmedizinische Fachangestellte als Gesundheitsberufe stärken zu wollen. Es ist höchste Zeit, endlich Taten folgen zu lassen,“ so Albring weiter. Der Fachkräftemangel sei bereits jetzt bedrohlich und werde sich weiter verschärfen. Hinzu komme das Problem, dass viele MFA in Pflegedienste und die Krankenhäuser abwandern, wo oftmals attraktivere Arbeitsbedingungen als in budgetierten Praxen winken. „Ambulante Strukturen sind relevanter denn je. Die Politik muss dies durch konkrete Maßnahmen endlich anerkennen und MFAs, ZFAs, aber auch den niedergelassenen Fachärztinnen und Fachärzten, nicht nur verbale Wertschätzung zuteilwerden lassen.“

Ethische Verpflichtungen gibt es nicht nur für Ärztinnen und Ärzte
24.01.2023
Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) weist auf die ethische Verpflichtung hin, die Politik und Gesellschaft für eine gute medizinische Versorgung haben.
24.01.2023
Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) weist auf die ethische Verpflichtung hin, die Politik und Gesellschaft für eine gute medizinische Versorgung haben.

Der SpiFa e.V. erneuert seine Forderung an die Regierungsampel und Bundesgesundheitsminister Lauterbach, den Worten des Koalitionsvertrages Taten folgen zu lassen und die Entbudgetierung im Rahmen eines Entbudgetierungsgesetzes für ambulante ärztliche Leistungen einzuleiten.

Dr. med. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa e.V.: „Die Schere zwischen den Preisen des Marktes bei Personalkosten und Materialeinkauf und dem Kassendiktat der Bezahlung ärztlicher Leistungen klafft immer weiter auseinander. Erst waren es die Kinderärzte, die der Menge der kleinen Patienten nicht mehr standhalten konnten und jetzt sind es die HNO-Ärzte bei denen wichtige Operationen schlicht nicht mehr zu leisten sind, da diese mehr kosten als an Kasseneinnahmen dem gegenüberstehen. Es ist wohlfeil mit der ethischen Keule auf diese Arztgruppen einzuschlagen. Wer zu Recht hohe moralische und ethische Ansprüche an die Ärzteschaft stellt, muss diesen Ansprüchen nämlich auch selbst gerecht werden. Dies ist angesichts der fortgesetzten Begrenzung (Budgetierung) ärztlicher Leistungen durch die Politik und einer Bezahlung unterhalb der Kosten einer Leistung durch die Kassen nicht der Fall.“

„Der Bundesgesundheitsminister ist aufgefordert endlich die Budgetierung ärztlicher Leistungen bei allen Ärztinnen und Ärzten in Praxen aufzuheben anstatt, wie jetzt angekündigt, dies nur bei Kinderärzten und Hausärzten zu tun. Unsere gesamte Gesellschaft einschließlich der gesetzlichen Krankenkassen schuldet den Ärztinnen und Ärzten, die medizinische Leistungen erbringen und dies an Wochenenden, in der Nacht, an Feiertagen und mit vielen Millionen von Überstunden im Jahr eine entsprechende Vergütung. Ethische Verpflichtungen gibt es nicht nur für Ärztinnen und Ärzte, sondern auch für Krankenkassen und für uns alle als Gesellschaft. Ethik ist keine Einbahnstraße.“, so Heinrich weiter.

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Dr. med. Andreas Köhler für den SpiFa e.V.
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