„Prof. Lauterbach hat auf dem Krankenhausgipfel im Gleichschritt mit dem Vorstandsvorsitzenden der DKG, Herrn Dr. Gaß, sich wie ein Lobbyist der Krankenhäuser, für eine vollumfängliche Ambulantisierung fachärztlicher Leistungen in Deutschland am Krankenhaus ausgesprochen. Dies ist eine volle Breitseite gegen die niedergelassenen Fachärztinnen und Fachärzte. Sie sollen zu Gunsten des letzten, maroden und unwirtschaftlichen Kreiskrankenhauses weichen. Damit entfiele nicht nur der dringend notwendige Wettbewerb um Qualität, sondern auch die Effizienz der Patientenversorgung. Ob Patientinnen und Patienten sich mangels entsprechender Fachkräfte auf den Fluren der Krankenhäuser stapeln anstatt zur Fachärztin oder dem Facharzt um die Ecke zu gehen, ist scheinbar völlig egal. Anstatt auf Kooperation und die Verzahnung der bisher getrennten Sektoren zu setzen, bevorzugt der Minister einseitig einen Sektor zulasten des Anderen. Jedem muss klar sein, dass in einem solchen Falle auch sämtliche Nachbehandlungen nach ambulanten Operationen dann im Krankenhaus stattfinden müssen. Wie das finanziell, personell und räumlich dargestellt werden soll, bleibt völlig rätselhaft. Mit dieser Art unausgegorener Ideen kann man nicht das gesamte Gesundheitswesen verunsichern. Das ist völlig verantwortungslos. Im Übrigen bliebe damit das Potenzial, die Expertise und die Effizienz der ambulanten Versorgung durch niedergelassene fachärztliche Kolleginnen und Kollegen völlig ungenutzt. Große Veränderungen im Gesundheitswesen gelingen sowieso nur im Konsens!“, so Dr. med. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa.
Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) hat vor Kurzem gefordert, die Überwindung der Schnittstelle an der Grenze der ambulant-stationären Versorgungsebene z.B. mit Hilfe des neu geschaffenen Paragrafen 115f SGB V – spezielle sektorengleiche Vergütung zu gestalten. Dafür ist die Kopplung des § 115f SGB V an den Leistungskatalog nach § 115b SGB V zu kurz gesprungen. Die Fachärztinnen und Fachärzte in Deutschland sehen hier noch gesetzlichen Anpassungsbedarf, um die Chancen der Ambulantisierung im Sinne der Patientinnen und Patienten erfolgreich zu nutzen.
Strukturwandel und Reformen im Gesundheitswesen waren noch nie dringlicher, entsprechend aktuell sind die Themen auf der Agenda: „Intersektorale medizinische Versorgung“, „Niederlassen oder lieber lassen?“, „Versorgungslücken in Deutschland“ um nur einige zu nennen. Aber auch Themen wie „Private-Equity-Gesellschaften in der Medizin“ und selbstredend „Gesundheitswesen digital“ sind dabei.
Die Abendveranstaltung fokussiert indes auf die künftige Rolle von Ärztinnen und Ärzten unter dem Spannungsbogen zwischen ökonomischen und Versorgungsfragen. Beim moderierten Streitgespräch geht es darum, wieviel Unternehmertum Ärztinnen und Ärzte in der Zukunft beherrschen müssen und was aus Sicht der Ärzteschaft dafür notwendig und wichtig ist.
Besonderes Highlight am zweiten Veranstaltungstag wird die gesundheitspolitische Runde sein. Unter dem Titel „Quo Vadis Gesundheitspolitik? – Weiter Stop-and-Go oder freie Fahrt für Reformen?“ dürfte die Diskussion zwischen dem SpiFa-Vorstandsvorsitzenden Dr. Dirk Heinrich und den gesundheitspolitischen Vertreterinnen und Vertretern der Parteien erwartungsgemäß hitzig werden.
Hierzu Robert Schneider, SpiFa-Hauptgeschäftsführer: „Wir erwarten gespannt die gesundheitspolitische Runde und freuen uns in diesem Jahr besonders über eine zahlreiche Teilnahme der politischen Vertreterinnen und Vertreter in Präsenz. Der Vorhabenplan des Bundesministeriums für Gesundheit ist lang, der Reformstau immens und politische Vorlagen hinreichend diffus, um die Fragen der Zukunft zu beantworten. Wir hoffen, mit dieser Runde die Debatte in der Gesundheitspolitik ein wenig breiter, lauter und öffentlicher zu machen.“
Der SpiFa-Fachärztetag 2023 findet am 16. und 17.März in der Berliner Freiheit am Potsdamer Platz in Berlin statt. Das ausführliche Programm steht unter www.fachärztetag.de bereit. Dort besteht auch die Möglichkeit, sich kostenfrei zur Veranstaltung anzumelden.
„An diesem Gesetzesentwurf zeigt sich ganz deutlich, dass Bundesgesundheitsminister Lauterbach und die Ampelparteien meilenweit von einer realen Auseinandersetzung mit der Budgetierung vertragsärztlicher Leistungen entfernt sind und die Auswirkung der Budgetierung auf die Gesundheitsversorgung in Deutschland einfach nicht sehen wollen. Ohne entsprechende Vergütung wird es auf Dauer keine vernünftige und flächendeckende Versorgungsstruktur geben. Dennoch: Entbudgetierung ist von dieser Bundesregierung nicht gewollt, wenn auch medial wirksam anders behauptet,“ so SpiFa-Vorstandsvorsitzender Dr. Dirk Heinrich.
Nur so ließe sich erklären, weshalb die Entbudgetierung der Kinder- und Jugendmedizin mittels eines umständlichen, bürokratisch aufwändigen Verfahrens erfolgen soll, anstatt alle Leistungen der allgemeinen und speziellen Kinder- und Jugendmedizin, die gegenüber Patientinnen und Patienten erbracht werden, die das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, aus der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung herauszunehmen und in die extrabudgetäre Vergütung mit Hilfe einer einfachen Bereinigungsvorschrift zu überführen.
Der SpiFa sieht in diesem Handeln auch eine bewusste Nicht-Umsetzung des Koalitionsvertrages. So sei es auch nicht nachvollziehbar, warum sich die im Koalitionspapier vereinbarte Entbudgetierung hausärztlicher Leistungen weder in der Vorhabenplanung des Gesundheitsministers wiederfinde, noch direkt Einzug in die Gesetzgebung zusammen mit dem Entbudgetierungsvorhaben der Kinder- und Jugendärzte gefunden habe.
Kritik übt der SpiFa auch, weil im Gesetzesentwurf pädiatrisch behandelnde Facharztgruppen nicht berücksichtigt werden. Heinrich hierzu: „Hier geht es um die Verbesserung der medizinischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen. Es ist unverständlich, weshalb die Regelung nicht auch für alle Facharztgruppen gelten soll, die Patentinnen und Patienten behandeln, die das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Dies betrifft neben den Hausärztinnen und Hausärzten auch weitere Facharztgruppen.“
Entsprechend begrüßt der SpiFa ausdrücklich den gestern von der CDU eingebrachten Änderungsantrag zum Gesetzesentwurf. Dieser bezieht zumindest die rund 1.500 Fachpädiater mit ein und erkennt zugleich an, dass das eigentliche Ziel der Entbudgetierung auch anders zu erreichen ist als im bisher bekannten Entwurf der Ampelregierung vorgesehen.
„Integrierte Notfallzentren werktags ab 14 Uhr durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte besetzen zu wollen, ist eine absolute Schnapsidee,“ so Dr. Dirk Heinrich Vorstandsvorsitzender des SpiFa. „Um diese Zeit schwappt in den meisten Praxen gerade die nächste Patientenwelle herein. Wer kümmert sich dann um deren Versorgung? Hier zeigt sich einmal mehr, dass der Bundesgesundheitsminister und die Expertenkommission auch bei diesem Regierungsvorhaben ausschließlich mit aufgesetzter Krankenhausbrille denken.“
Gerade mit Blick auf den zunehmenden Mangel an Ärztinnen- und Ärzten und einer stetigen Überalterung der niedergelassenen Ärzteschaft scheint es aus SpiFa-Sicht unrealistisch, den Personalbedarf für INZ aus diesem Personenkreis decken zu wollen. Auch der Vorschlag, für eine Besetzung der KV-Notfallpraxen nur eine enge Auswahl an Facharztgruppen heranzuziehen, ist für den SpiFa nicht nachvollziehbar. Hinzu kommt eine ungewichtete Standortplanung. Heinrich hierzu: „Mit der derzeitigen Herangehensweise entsteht gerade in Ballungsräumen ein deutliches Überangebot. Hier muss mit den ohnehin schon knappen Ressourcen deutlich besser geplant und das Konzept entsprechend angepasst werden.“
Das Reformkonzept sieht ferner vor, dass Krankenhäuser, auch wenn sie künftig kein INZ vorhalten, dennoch weiterhin fußläufig erscheinende Patientinnen und Patienten aufnehmen dürfen. „Mit dieser Regelung macht das ganze Konzept keinen Sinn,“ so Heinrich weiter. „Denn damit bliebe prinzipiell bei der Notfallversorgung alles beim Alten und sie würde lediglich um die INZ ergänzt. Hier muss ein klares Verbot der Aufnahme von ambulanten Patientinnen und Patienten für Krankenhäuser ohne INZ ins Konzept aufgenommen werden.“
Besonders hart fällt die Kritik des SpiFa für die Finanzierungspläne der INZ aus. „Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte tragen bereits die Defizite des vorgehaltenen ärztlichen Bereitschaftsdienstes. Es ist vollkommen inakzeptabel, dass sich diese auch noch darüber hinaus an einer Finanzierung des Notfallsystems beteiligen. Hier muss die Politik andere Lösungen für eine auskömmliche Finanzierung finden,“ so Heinrich weiter.
Deutlich kritisiert Heinrich auch die Zusammensetzung der Kommission. „Es sitzen fast ausschließlich Interessensvertreter und Repräsentanten von Krankenhäusern in dieser Kommission von ‚Experten‘. Da ist es nicht verwunderlich, dass jegliche Belange von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten bei den Reformvorschlägen keine Berücksichtigung finden, obwohl diese – gleichermaßen ungefragt – bei der Umsetzung von Reformen fest mit eingeplant werden. So fehlbesetzt und fehlgeleitet kann eine Reform der Notfallversorgung nicht gelingen.“
Für SpiFa-Hauptgeschäftsführer Robert Schneider geht es vor allem um einen frühzeitigen Blick in die Zukunft: „Der Aspekt der Nachhaltigkeit gewinnt zunehmend an Tragweite in vielen Bereichen unseres täglichen Lebens, so auch im Gesundheitswesen. Doch was genau Nachhaltigkeit im Gesundheitswesen bedeutet, ist für viele Ärztinnen und Ärzte nach wie vor nicht eindeutig. Ob Klimawandel und die Folgen für die Gesundheit der Menschen, grüne Medizin, nachhaltige Patientenversorgung oder das Hinterlassen eines medizinischen Erbes für nachfolgende Generationen: das Thema Nachhaltigkeit per se ist in der Ärzteschaft angekommen und der Wunsch nach Auseinandersetzung mit dem Thema ist da, für viele Ärztinnen und Ärzte gleicht die Bandbreite an Assoziationen und Interpretationen jedoch einem Dschungel.“
Um dem zunehmenden Wunsch nach Informationen zu begegnen und ein allgemeines Stimmungsbild der Ärzteschaft einzuholen, hat sich der SpiFa entschieden, gemeinsam mit der Deutschen Apotheker- und Ärztebank eine kurze Befragung zum Thema „Nachhaltigkeit im Gesundheitswesen“ aufzusetzen. Darin geht es unter anderem um Fragestellungen zur allgemeinen Bedeutung, zur Nutzung von nachhaltigen Produkten und Dienstleistungen von Ärztinnen und Ärzten in Klinik und Praxis sowie zum Informationsbedarf zum Thema.
Die Befragung richtet sich an Ärztinnen und Ärzte, die selbst niedergelassen oder in Klinik oder Praxis angestellt sind und nimmt nur etwa 5 Minuten Zeit in Anspruch. Interessierte Ärztinnen und Ärzte können noch bis Ende März an der Befragung teilnehmen unter: https://www.netigate.se/a/s.aspx?s=1101940X371609264X66282
„Entbudgetierung ist Entbudgetierung und die Aussetzung eines Budgets ist eine Aussetzung,“ so SpiFa-Vorstandsvorsitzender Dr. Dirk Heinrich zum Kabinettsbeschluss zur Entbudgetierung der Kinder- und Jugendärzte. „Erneut wird deutlich, wie verlässlich die Gesundheitspolitik der Ampelkoalition ist. Im Dezember wird den Kinderärztinnen und Kinderärzten öffentlichkeits- und medienwirksam die Entbudgetierung versprochen. Was davon im Kabinettsbeschluss übrig bleibt, sind lediglich Nachschüsse im Fall, dass nicht genügend Geld im Budget ist. Hier hat man ganz offenbar Angst, einen Präzedenzfall zu schaffen.“
Der Gesetzesentwurf lässt aus Sicht des SpiFa entsprechend kritisch darauf blicken, wie wenig ernsthaft die Bundesregierung die Absicht hat, die Entbudgetierung ärztlicher Leistungen wie im Koalitionsvertrag geplant voranzutreiben.
Weiter kritisiert der SpiFa auch die Umstände zur Herbeiführung des Gesetzes und die Beschränkung auf die Kinderheilkunde in diesem Zuge. „Dass es erst einer Krisensituation bedarf, die das öffentliche Interesse weckt, um anzuerkennen, dass das, was medizinisch notwendig ist, auch in vollem Umfang vergütet werden muss, macht die Fachärzteschaft sprachlos. Die Fachärztinnen und Fachärzte werden nicht bis zur nächsten Krise warten. Sollte die Gesundheitspolitik den derzeitigen Kurs einer Gesundheitsversorgung nach Haushaltslage beibehalten, werden die Fachärztinnen und Fachärzte perspektivisch ihre Leistungen einschränken müssen. Dann gibt es eben nur noch die Leistungen, die in vollem Umfang vergütet werden,“ so Heinrich weiter.
SpiFa Hauptgeschäftsführer Robert Schneider ergänzt: „Es ist Aufgabe und Pflicht der Gesundheitspolitik, es den Fachärztinnen und Fachärzten in Deutschland zu ermöglichen, allen Patientinnen und Patienten gleichermaßen die ärztliche Zuwendung zukommen zu lassen, die sie benötigen. Dies gilt für die Ärzteschaft in Ihrer Gesamtheit und nicht nur für die Kinderheilkunde. Das setzt aber auch voraus, dass die Politik Patientinnen und Patienten wieder als Menschen und nicht als reine Fallzahlen betrachtet.“
„Natürlich ist es zu begrüßen, wenn der Gesetzgeber endlich längst überfällige Reformschritte an der Schnittstelle zwischen ambulanter und stationärer Versorgung einleitet,“ so Dr. Helmut Weinhart, stellvertretender 2. Vorsitzender des SpiFa-Vorstands. „Mit der Implementierung einer speziellen sektorengleichen Vergütung hätten nun künftig beide Seiten endlich den gleichen Zugang zu Leistungen und deren Vergütung.“
Als problematisch sieht der SpiFa jedoch die Grundlage an, aus welcher die Leistungen bestimmt werden sollen, die sich für eine sektorengleiche Vergütung einigen. „Es ist unverständlich, weshalb für eine sektorengleiche Vergütung nur Leistungen in Frage kommen sollen, die sich im jüngst überarbeiteten AOP-Katalog gemäß § 115b SGB V finden,“ so Weinhart weiter. Mit dieser Herangehensweise wird demnach ein riesiges Potenzial außer Acht gelassen und die Fachärztinnen und Fachärzte erwarten, dass an dieser Stelle unbedingt noch einmal nachgebessert wird.
Im Zuge dieser Problematik hat der SpiFa eigene Überlegungen angestellt und einen eigenen löffelfertigen Leistungskatalog nach § 115f SGB V erstellt. Hinzu kommen eigene Berechnungen für die Vergütung der einzelnen Leistungen.














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