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Stellungnahme des SpiFa zum Referentenentwurf GKV-Finanzstabilisierungsgesetz – GKV-FinStG
12.07.2022
Stellungnahme des Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) vom 12. Juli 2022 zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit vom 30. Juni 2022 "Entwurf eines Gesetzes zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstabilisierungsgesetz – GKV-FinStG)".
12.07.2022
Stellungnahme des Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) vom 12. Juli 2022 zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit vom 30. Juni 2022 "Entwurf eines Gesetzes zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstabilisierungsgesetz – GKV-FinStG)".

SpiFa fordert: „Sprechstundenzeit verkürzen!“
05.07.2022
Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) kritisiert weiterhin das Vorhaben der Ampelkoalition, die mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) beabsichtigten und umgesetzten Verbesserungen im Bereich der ärztlichen Versorgung für die Patienten wieder zurücknehmen zu wollen und fordert...
05.07.2022
Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) kritisiert weiterhin das Vorhaben der Ampelkoalition, die mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) beabsichtigten und umgesetzten Verbesserungen im Bereich der ärztlichen Versorgung für die Patienten wieder zurücknehmen zu wollen und fordert in diesem Zusammenhang, auch die Erhöhung der Sprechstundenzeit wieder zurückzunehmen.

Mit dem TSVG-Paket sollte ein Anreiz geschaffen werden, mehr Termine zur Verfügung zu stellen und mehr Neupatienten aufzunehmen. Gleichzeitig wurde die Sprechstundenzeit für Ärztinnen und Ärzte im Bundesmantelvertrag für Ärzte und in der Zulassungsverordnung für Ärzte auf 25 Stunden erhöht.

Hierzu Dr. Dirk Heinrich, SpiFa-Vorstandsvorsitzender: „Die Beendigung der Budgetierung für bestimmte Patientengruppen, um Leistungen zu verbessern und mehr Termine anbieten zu können, wurde mit dieser Erhöhung der Sprechstundenzeit von der Ärzteschaft als Paketlösung quasi gegenfinanziert. Wenn Herr Lauterbach sich nun entschließt, dieses Gesamtpaket aufzuschnüren, dann muss er auch diese Erhöhung in gleichem Maße zurücknehmen. Dies findet sich aber nicht in seinem Gesetz und seiner Begründung. Das kommt für uns einem Vertragsbruch gleich.“

Die Ärztinnen und Ärzte in den Praxen fragen sich, warum es an dieser Stelle keinen Vertrauensschutz gibt. „Wir haben im Vertrauen auf dieses Gesetz Investitionen getätigt und Personal eingestellt und jetzt soll alles nicht mehr gelten. Wer so mit uns Ärztinnen und Ärzten umgeht, zeigt, dass er vor unserer Leistung überhaupt keinen Respekt hat. Wir sind nach wie vor entsetzt über diese Pläne und warnen vor den ernsten Konsequenzen für die Versorgung von Patientinnen und Patienten,“ so Heinrich weiter.

Auch SpiFa-Hauptgeschäftsführer Robert Schneider mahnt die Verlässlichkeit der Bundesregierung und des Bundesgesundheitsministers an: „Herr Lauterbach war maßgeblich an der Entwicklung des TSVG beteiligt. Dass er nun seine eigene von ihm mitentworfene Regelung auseinanderpflückt, ist ein weiteres Beispiel dafür, mit welcher Unstetigkeit hier Gesundheitspolitik betrieben wird. Statt endlich dringend notwendige strukturelle Reformen – auch in der Gesundheitsfinanzierung – anzustoßen, wird hier Flickschusterei betrieben. Das ist weder nachhaltig noch vertrauensbildend. Deutschlands Fachärztinnen und Fachärzte verlieren die Geduld.“

„Herr Lauterbach, das ist Betrug an der Fachärzteschaft!“
28.06.2022
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach präsentiert sein Spargesetz und kündigt an, die Neupatientenregelung im Terminservice- und Versorgungsgesetz streichen zu wollen. Die deutsche Fachärzteschaft zeigt sich empört.
28.06.2022
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach präsentiert sein Spargesetz und kündigt an, die Neupatientenregelung im Terminservice- und Versorgungsgesetz streichen zu wollen. Die deutsche Fachärzteschaft zeigt sich empört.

Die aktuelle Ankündigung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, die Neupatientenregelung im Terminservice- und Versorgungsgesetz zu streichen, sorgt für Kopfschütteln beim Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa).

„Wir benötigen bei der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung eine nachhaltige grundsolide Reform. Aber anstatt eines großen Aufschlages stürzt sich Herr Lauterbach lieber aufs Kleinklein und sendet damit ein falsches Signal an Patienten und die Ärzteschaft“, so Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa.

Mit der Abschaffung der Neupatientenregelung wird am falschen Ende gespart. „Das geht vor allem zu Lasten der Patienten, die nun Dank Herrn Lauterbach wieder länger auf einen Termin warten müssen. Das sind faktisch Leistungskürzungen,“ so Heinrich weiter. „Dabei hatte doch die Einführung des TSVG viele positive Effekte für die Patientenversorgung nach sich gezogen.“

Der Wegfall der Neupatientenregelung kommt für die Fachärzteschaft einer Verschärfung der Budgetierung gleich. Heinrich hierzu: „Das wird die ohnehin schon massiven Probleme in der medizinischen Grundversorgung weiter verschärfen: die Bereitschaft zur Niederlassung wird weiter sinken, insbesondere auch in prekären Versorgungsgebieten, die Bereitschaft von Fachärztinnen und Fachärzten, früher in den Ruhestand zu gehen, wird steigen.“ Auch hier indirekt die Folge für Patienten: weniger Termine, längere Wartezeiten, Leistungskürzungen.

Problematisch sieht der SpiFa auch, wie mit den Bereinigungseffekten für bisher erbrachte Leistungen umgegangen werden soll. Hierzu Heinrich: „Erst müssen Fachärztinnen und Fachärzte aufgrund der Budgetierung von Leistungen auf einen Teil ihrer Honorare verzichten, dann wird ihnen eine Möglichkeit eröffnet, extrabudgetär zu praktizieren und im Nachhinein sollen diese Leistungen dann doch wieder ins Budget fallen. Das ist Betrug an der Fachärzteschaft. So geht es nicht!“

Patientenversorgung geht über Kapitalinteresse
24.06.2022
Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) begrüßt die aktuelle Forderung der Gesundheitsministerkonferenz an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), klare Regeln für Investorentätigkeiten im Bereich der medizinischen Versorgungszentren (MVZ) zu schaffen und Investitionen mit reinem Kapitalinteresse...
24.06.2022
Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) begrüßt die aktuelle Forderung der Gesundheitsministerkonferenz an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), klare Regeln für Investorentätigkeiten im Bereich der medizinischen Versorgungszentren (MVZ) zu schaffen und Investitionen mit reinem Kapitalinteresse einen Riegel vorzuschieben.

Die Länder betrachten mit Sorge die Entwicklungen in der deutschen Gesundheitsversorgung: investorengetragene MVZ sind kein Einzelfall mehr und keine Stilblüte der zahnärztlichen Versorgung. Tatsächlich überwiegt ihr Anteil bereits über viele Facharztgruppen hinweg – mit steigender Tendenz.

„Hier ist zügiges Handeln seitens des Gesetzgebers gefragt,“ so der SpiFa-Vorstandsvorsitzende Dr. med. Dirk Heinrich. „Wir brauchen in Deutschland mehr denn je Investitionen in die Versorgungsstrukturen. Diese müssen aber von einer nachhaltigkeitsgetriebenen Orientierung an Gemeinwohlinteressen anstatt dem kurzfristigen Ziel einer möglichst hohen Rendite getrieben sein. Und dafür brauchen wir klare gesetzliche Rahmenbedingungen. Nur so kann eine allumfassende Patientenversorgung langfristig sichergestellt und die Freiheit ärztlicher Entscheidungen, was Diagnose und Therapie betrifft, geschützt werden.“

Der SpiFa stellt in diesem Zusammenhang weitere konkrete Forderungen. Dazu gehören beispielsweise die Verpflichtung, dass die Leitung eines medizinischen Versorgungszentrums stets einem zugelassenen Vertragsarzt bzw. Vertragsärztin obliegen muss. Heinrich hierzu: „Damit könnte zumindest im Ansatz sichergestellt werden, dass unternehmerische Entscheidungen aufgrund von medizinischen und nicht rein ökonomischen Prinzipien getroffen werden.“

Darüber hinaus fordert der SpiFa die Erstellung eines durch GKV-Spitzenverband, Kassenärztliche Bundesvereinigung und Deutsche Krankenhausgesellschaft gepflegten Transparenzregisters hinsichtlich der Trägerstrukturen und wirtschaftlich Berechtigten von medizinischen Versorgungszentren sowie die erneute Prüfung der Zulassung von MVZ zur vertragsärztlichen Versorgung im Falle, dass sich die Trägerstruktur, Gesellschaftsform oder wirtschaftliche Berechtigung ändert.

SpiFa-Hauptgeschäftsführer Robert Schneider hebt die Aktualität und Dringlichkeit des Problems hervor: „Uns liegen Berichte und aktuelle Akquise-Anschreiben zum Erwerb von Praxen vor, die nicht nur die sogenannten diagnostischen Fachgruppen betreffen. Wir werden auch mit Akquise-Bestrebungen in der (fach-)ärztlichen Grundversorgung konfrontiert wie z.B. der Orthopädie aber auch der Allgemeinmedizin. Diese Schreiben erreichen täglich zig Fachärztinnen und Fachärzte und ermutigen diese, Ihre Praxissitze zu verkaufen. Damit wird die Gefahr, die von Kapitalinvestoren im Gesundheitswesen ausgeht, für viele Fachärztinnen und Fachärzte sowie die zukünftige Patientenversorgung zur konkreten Bedrohung. Hier muss der Gesetzgeber dringend handeln!“

Für adäquate Vergütung, aber gegen Substitution ärztlicher Leistungen!
15.06.2022
Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) kritisiert aufs Schärfste das Vorhaben, Arzneimittelberatungen und weitere ärztliche Aufgaben von Apothekerinnen und Apothekern und pharmazeutischem Fachpersonal durchführen zu lassen.
15.06.2022
Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) kritisiert aufs Schärfste das Vorhaben, Arzneimittelberatungen und weitere ärztliche Aufgaben von Apothekerinnen und Apothekern und pharmazeutischem Fachpersonal durchführen zu lassen.

Gerade eine Woche ist es her, seitdem der Bundesrat gebilligt hat, dass Grippeschutzimpfungen künftig in Apotheken angeboten werden dürfen. Nun wurde per Schiedsspruch zwischen dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und GKV-Spitzenverband ein Paket an Dienstleistungen festgelegt. Darin ebenfalls enthalten: urärztliche Aufgaben.

Hierzu der SpiFa-Vorstandsvorsitzende Dr. Dirk Heinrich: „Es ist bemerkenswert, dass ein Schiedsgericht den Betrag für eine Medikations-Erstberatung auf 90 Euro veranschlagt. Damit bekommen Apothekerinnen und Apotheker nun einen Betrag für eine Beratungsleistung, für welche Ärztinnen und Ärzte in der medizinischen Grundversorgung sonst vierteljährlich mit einem Bruchteil davon pauschal pro Patientin oder Patient entlohnt werden. Die Fachärzteschaft betrachtet dies definitiv als Signal und Marschrichtung für die kommenden Honorarverhandlungen.“ So seien beispielsweise auch die im pharmazeutischen Dienstleistungspaket veranschlagten 11,20 Euro für eine Blutdruckmessung zu betrachten.

Dr. Norbert Smetak, Mitglied des SpiFa-Vorstandes ergänzt: „Das ist ein Schlag ins Gesicht. Deutlicher kann man seine Geringschätzung der Qualifikation und Leistungen von Ärztinnen und Ärzten nicht ausdrücken. Dabei sind gerade sie das Rückgrat unseres Gesundheitssystems, immer bereit und auch über das gewohnte Maß hinaus, wie die Pandemie deutlich gezeigt hat. Zu behaupten, diese Entscheidung geschehe zum Patientenwohl ist Irrsinn. Mit dieser Regelung wird weder eine Versorgungslücke geschlossen noch Versorgung nachhaltig verbessert. Stattdessen wird Patientinnen und Patienten signalisiert, dass man für eine persönliche, vollumfängliche Medikationsberatung weder Medizin studiert, noch jahrelange fachliche Erfahrung gesammelt haben muss.“

Wir machen keine Medizin von vor 30 Jahren!
30.05.2022
Anlässlich des Deutschen Ärztetages 2022: Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) mahnt erneut die Verschleppung der GOÄ Novelle an und fordert den Gesundheitsminister auf, über eine „vorurteilslose Prüfung“ hinauszugehen und eine künftige vollumfänglich konsentierte GOÄ auch umzusetzen....
30.05.2022
Anlässlich des Deutschen Ärztetages 2022: Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) mahnt erneut die Verschleppung der GOÄ Novelle an und fordert den Gesundheitsminister auf, über eine „vorurteilslose Prüfung“ hinauszugehen und eine künftige vollumfänglich konsentierte GOÄ auch umzusetzen.

Der SpiFa bedankt sich beim Präsidenten der Bundesärztekammer Dr. Klaus Reinhardt für die klaren Worte zur Blockadehaltung seitens des Bundesgesundheitsministers, eine neue zwischen Bundesärztekammer, PKV und Beihilfe weitestgehend konsentierte GOÄ auch umzusetzen.

Auch die deutsche Fachärzteschaft empfindet es als Affront, dass dieses wichtige Thema in der weiteren Vorhabenplanung derzeit keine oder kaum Berücksichtigung findet. Hierzu der SpiFa-Vorstandsvorsitzende Dr. Dirk Heinrich: „Wir sprechen hier über eine Selbstverständlichkeit: dem Erlass einer dem aktuell medizinisch-wissenschaftlichen Standard entsprechenden und betriebswirtschaftlich kalkulierten Gebührenordnung. Stattdessen wird verlangt, dass wir nach einem medizinischen Stand von vor 30 Jahren abrechnen. Wir machen aber nun mal keine Medizin von vor 30 Jahren, sondern nutzen High-Medizintechnik und diese müssen wir auch in einer Abrechnung transparent, logisch und betriebswirtschaftlich abbilden können.“

Eine solche Abbildung gebietet auch der Patientenschutz, damit mit den entsprechenden Preissignalen Innovationen eingeführt werden können, bevor diese in die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung überführt werden. Dieses Verfahren hat sich bisher bewährt und wird weiterhin notwendig sein, um den medizinischen Innovationsschub am Gesundheitswirtschaftsstandort Deutschland abzubilden und zu fördern.

Der SpiFa schließt sich der Forderung von Bundesärztekammer und PKV-Verband an den Bundesgesundheitsminister an, den von allen Beteiligten konsentierten Vorschlag umzusetzen.

SpiFa fordert gesetzliche Förderung und Stärkung von Selektivverträgen
05.05.2022
Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) fordert die Koalitionsparteien auf, innovative Versorgungsformen zu stärken und bevölkerungsbezogene Versorgungsverträge attraktiver zu machen und zu fördern.
05.05.2022
Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) fordert die Koalitionsparteien auf, innovative Versorgungsformen zu stärken und bevölkerungsbezogene Versorgungsverträge attraktiver zu machen und zu fördern.

„Die Fachärztinnen und Fachärzte sind überzeugt, dass mit dem Einsatz von Selektivverträgen die Gesundheitsversorgung in Deutschland maßgeblich verbessert werden kann. Sie ermöglichen einen schnelleren Zugang zu medizinischen Innovationen und schaffen einen Wettbewerb um die bestmögliche Versorgung von Patientinnen und Patienten. Davon profitiert das gesamte Gesundheitssystem, auch die Krankenkassen, vor allem aber die Patientinnen und Patienten,“ so Dr. Helmut Weinhart, zweiter stellvertretender Vorstandsvorsitzender des SpiFa. Doch leider ist bislang die Einführung und Implementierung von Selektivverträgen immer noch eher die Ausnahme als die Regel. Grund dafür waren bisher unter anderem eine fehlende gesetzliche Definition und eine gesetzliche Förderung sowie bisweilen eine Blockadehaltung seitens der Krankenkassen oder der Kassenärztlichen Vereinigungen. „Leider mussten etliche SpiFa-Mitgliedsverbände in den letzten Jahren immer wieder erleben, dass so mit bürokratischen Hindernissen eine bestmögliche fachärztliche Versorgung in Gesundheitsregionen oder für definierte Populationen verhindert wurde,“ so Weinhart weiter.

SpiFa-Vorstandsmitglied Dr. Norbert Smetak ergänzt: „Deutschlands Gesundheitswesen steht vor großen Herausforderungen und zunehmenden Versorgungsproblemen. Daher bedarf es gerade jetzt einer gesetzlichen Förderung, um auf diese Probleme zu reagieren und Versorgungsinnovationen schnell für die Versorgung der Menschen in Deutschland nutzbar zu machen. Wir begrüßen daher sehr, dass die Koalitionsparteien vorhaben, die Attraktivität von bevölkerungsbezogenen Versorgungsverträgen zu erhöhen und den gesetzlichen Spielraum für Verträge zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern auszuweiten. Der SpiFa und seine Mitgliedsverbände bieten in diesem Zusammenhang ihre Expertise an und sind zum Gespräch bereit.“

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Pressekontakt:

Oliver Spinedi
presse(at)spifa.de

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Dr. med. Dirk Heinrich

Vorstandsvorsitzender SpiFa

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Jörg Karst

Stv. 3. Vorstandsvorsitzender SpiFa
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Robert Schneider für den SpiFa e.V.
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Robert Schneider

Hauptgeschäftsführer SpiFa

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Dr. med. Helmut Weinhart

Stv. 2. Vorstandsvorsitzender SpiFa

(Bildrechte: SpiFa e.V.) 

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Dr. med. Norbert Smetak

Mitglied des Vorstandes SpiFa

(Fotograf: Phil Dera)

Dr. med. Andreas Köhler für den SpiFa e.V.
Dr. med. Andreas Köhler für den SpiFa e.V.

Dr. med. Andreas Köhler

Ehrenpräsident SpiFa

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Dr. med. Helmut Weinhart

Stv. 2. Vorstandsvorsitzender SpiFa
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Stv. 3. Vorstandsvorsitzender SpiFa
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Dr. med. Norbert Smetak

Mitglied des Vorstandes SpiFa

(Fotograf: Phil Dera)

 

Jörg Karst

Mitglied des Vorstandes SpiFa

(Bildrechte: SpiFa e.V.)

 

Dr. med. Andreas Köhler für den SpiFa e.V.
Dr. med. Andreas Köhler für den SpiFa e.V.

Dr. med. Andreas Köhler

Ehrenpräsident SpiFa

(Fotograf: G. J. Lopata)

Robert Schneider für den SpiFa e.V.
Robert Schneider für den SpiFa e.V.

Robert Schneider

Hauptgeschäftsführer SpiFa

(Fotograf: Die Hoffotografen)

Gemeinsam für die künftige Gesundheitsversorgung. Retten Sie die Praxen vor dem #PraxenKollaps! Der SpiFa unterstützt die Petition der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die ambulante Versorgung. Noch bis zum 20. Dezember kann die Petition unterzeichnet werden. Unterscheiben Sie jetzt – jede Unterschrift zählt!