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Bundesregierung kassiert mit Sammelgesetz Erfolge für die medizinische Versorgung wieder ein und reißt neue Problemfelder auf
08.06.2021
Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) nimmt Stellung zum Gesetzesentwurf zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG), welches zum Ende der laufenden Legislatur mit umfangreichen Änderungsanträgen ‚durchgeboxt‘ werden soll.
08.06.2021
Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) nimmt Stellung zum Gesetzesentwurf zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG), welches zum Ende der laufenden Legislatur mit umfangreichen Änderungsanträgen ‚durchgeboxt‘ werden soll.

Mit dem TSVG wollte der Gesetzgeber durch die Ausbudgetierung von Leistungen für Neupatienten und in offenen Sprechstunden Anreize für einen noch schnelleren Zugang der Patienten in der Versorgung setzen, was eindeutig gelungen ist. Das Gesetz garantiert somit, dass das Krankheitsrisiko für diese Patienten nicht von den Ärzten, sondern von den Krankenkassen übernommen wird, wo es auch hingehört. Um jetzt erste Kostendämpfungsmaßnahmen auf den Weg zu bringen und so Ausgaben zu vermeiden, versuchen die Koalitions-fraktionen von CDU, CSU und SPD auf Druck der gesetzlichen Krankenkassen diese gewünschte und berechtigte Maßnahme nun wieder einzusammeln. Dies soll mit einer weiteren als bisher vorgesehenen Bereinigung der Arzthonorare (morbiditätsbedingte Gesamtvergütung, MGV) erfolgen. Bis zu 2 Mrd. EUR sollen nach Plänen der Koalition auf dem Rücken der Ärztinnen und Ärzte eingespart werden.

Der SpiFa kritisiert die Pläne der Regierungskoalitionen und lehnt eine weitere Bereinigung der MGV ab.

Dr. med. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa: „Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) macht auf Druck der gesetzlichen Krankenkassen eine Kehrtwende und nimmt damit die ersten Schritte zur Ausbudgetierung ambulanter ärztlicher Leistungen in Richtung einer Einzelleistungsvergütung wieder zurück, weil der Preis dafür aus der MGV gezahlt wird. Dies erfolgt, obwohl die Bundesregierung genau weiß, dass mit den im TSVG geschaffenen Regelungen nicht nur die Budgetierung als Grund für die Problemlagen anerkannt und sodann die Versorgung der Menschen in Deutschland tatsächlich verbessert und das Terminproblem gelöst wurde. Dies ist ein Schlag ins Gesicht aller niedergelassenen Ärzte.“

Heinrich weiter: „Mit dem Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD und dem Amtsantritt von Bundesgesundheitsminister Spahn war das Thema Terminservice für die ärztliche Versorgung das Prestige-Projekt der Bundesregierung und wurde auch so im TSVG umgesetzt, nun verkommt das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) leider zur Resterampe.“

Darüber hinaus enthält das geplante GVWG, welches auch gern „Sammelgesetz GKV/Leistungsrecht“ genannt wird, weitere Änderungsanträge, wie ein Änderungsantrag, der eine Verlagerung ärztlicher Tätigkeiten auf die Pflege in verpflichtenden Modellvorhaben vorsieht. Damit werden auf den letzten Metern des Gesetzgebungsverfahrens neue Problemfelder aufgemacht, welche weder ausreichend diskutiert noch in seiner Wirkung abzuschätzen sind.

Die rechtliche und wirtschaftliche Verantwortung für die Behandlung von Patientinnen und Patienten tragen bis heute in der Regel die Ärztinnen und Ärzte. Die Auflösung der Arztvorbehalts und die damit einhergehende Verlagerung ärztlicher Leistungen bedarf einer breiten gesellschaftlichen Debatte. Es braucht klare ordnungspolitische Antworten auf die Fragen, wer die rechtliche und wirtschaftliche Verantwortung für Behandlungsmaßnahmen tragen soll, die aus der Hand der Ärztinnen und Ärzte genommen werden.

Bei den verpflichtenden Modellvorhaben zur Übertragung ärztlicher Tätigkeiten an Pflegekräfte, die das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) nun vorgeschlagen hat, handelt es sich um einen gesetzgeberischen Schuss aus der Hüfte. Die von der Bundesregierung beabsichtigten Änderungen des SGB V in dem sozialrechtlichen Sammelgesetz umgehen die notwendige gesellschaftliche Debatte und lassen alle ordnungspolitischen Fragestellungen für eine hochwertige Versorgung und für die Rechtssicherheit von Patienten sowie Ärztinnen und Ärzten völlig unbeantwortet. Das Vorhaben wird zu einer Randnotiz herabqualifiziert, dazu noch mitten in einer weltweiten Pandemie. Eine notwendige und differenzierte parlamentarische Befassung mit diesem für die zukünftige Patientenversorgung wichtigen Thema kann nicht stattfinden.

Lars F. Lindemann, Hauptgeschäftsführer des SpiFa dazu: „Aus Sicht der Fachärztinnen und Fachärzte darf es solche Schnellschüsse im Interesse der Patientinnen und Patienten nicht geben. Wir fordern die Parlamentarier auf, sich für eine breite und sorgfältige ordnungspolitische Debatte in dieser für die Versorgung wichtigen Frage mit weitreichenden Folgen einzusetzen und sich an dieser Stelle nicht von der Bundesregierung vor sich her treiben zu lassen.“

SpiFa startet Kampagne zur Bundestagswahl 2021
26.05.2021
Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) startet mit Blick auf die anstehende Bundestagswahl 2021 eine Plakatkampagne in den Gesundheitseinrichtungen der Ärzte in Klinik und Praxis
26.05.2021
Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) startet mit Blick auf die anstehende Bundestagswahl 2021 eine Plakatkampagne in den Gesundheitseinrichtungen der Ärzte in Klinik und Praxis

„Kein Blatt vor den Mund – Für die ärztliche Freiberuflichkeit als Garant für Patientenschutz und eine am Gemeinwohl ausgerichtete ärztliche Berufsausübung“

Die Dynamik und der Verlauf der weltweiten Corona-Pandemie haben verdeutlicht, wie wichtig ein gutes und vor allem funktionierendes Gesundheitssystem für eine Gesellschaft und so auch die Bevölkerung Deutschlands ist. 19 von 20 Corona-Patienten wurden in der ambulanten Versorgungsebene in Zusammenarbeit von Fachärzten in Klinik und Praxis und den hausärztlich tätigen Ärzten behandelt.

Der SpiFa hat mit seinem Grundsatzprogramm – „Facharzt 2025. Gemeinsam in Klinik und Praxis.“ 10 deutliche Forderungen für ein gutes und besser werdendes Gesundheitssystem von Morgen vorgelegt. Neben dem Erhalt des freien Berufes spielen die wirtschaftliche Unabhängigkeit angestellter Ärztinnen und Ärzte, die Überwindung der Sektorengrenze zwischen ambulanter und stationärer Versorgung und eine am Patientenwohl orientierte Vergütung der ärztlichen Tätigkeit eine ganz maßgebliche Rolle.

Die Stärkung der Freiberuflichkeit für alle Ärztinnen und Ärzte, die in Deutschland tätig sind, ist dabei eines der wichtigsten Anliegen.

Dr. med. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa zum Start der Kampagne zur Bundestagswahl 2021: „Der freie Beruf Arzt hat einen klaren Anspruch auf eine Gebührenordnung (GOÄ). Wir fordern von der Politik, nicht nur die Unterstützung bei der Umsetzung dieser Gebührenordnung, sondern ein klares Bekenntnis zur Selbstverwaltung und zur ärztlichen Freiberuflichkeit. Mit unserer heute anlaufenden Kampagne zur Bundestagswahl 2021 wollen wir hierauf informieren und aufmerksam machen.“ „Wir beziehen in unsere Kampagne ausdrücklich auch die Ärztinnen und Ärzte im Dienst der Bundeswehr ein, die derzeitig von einer völlig fehlgeleiten Reformidee des Bundesverteidigungsministeriums betroffen sind.“ fügt Lars F. Lindemann, Hauptgeschäftsführer des SpiFa hinzu.

Die Kampagne des SpiFa zur Bundestagswahl 2021 ist gemeinsam mit seinen 34 Mitgliedsverbänden und rund 160.000 Fachärztinnen und Fachärzten in Klinik und Praxis entstanden. Der SpiFa möchte damit seine Positionen und Forderungen an die Parteien hinsichtlich des freien Arztberufes im Gesamtumfeld des Gesundheitswesens darstellen und auch deutlich vermitteln, dass es eben mehr als ein Beruf, sondern eine Berufung ist, Arzt zu sein.

Das Grundsatzprogramm des SpiFa – Facharzt 2025. Gemeinsam in Klinik und Praxis. sowie die Inhalte der Kampagne sind unter https://www.meinfacharztmeinewahl.de abrufbar.

Haus- und Fachärzte impfen erfolgreich und wer-den neben den Impfzentren den entscheidenden Beitrag zur Immunisierung der Wohnbevölkerung in Deutschland leisten
25.05.2021
Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) weist darauf hin, dass jeder Impfwillige in Deutschland, sollte er keinen Hausarzt finden, sich an einen Facharzt seiner Wahl oder die Impfzentren wenden kann.
25.05.2021
Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) weist darauf hin, dass jeder Impfwillige in Deutschland, sollte er keinen Hausarzt finden, sich an einen Facharzt seiner Wahl oder die Impfzentren wenden kann.

Seit Einbeziehung der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in die deutsche Impfkampagne impfen Fachärztinnen und Fachärzte neben der Hausärzteschaft Millionen von Patienten in den Priorisierungsgruppen mit den zur Verfügung stehenden Impfstoffen. „Es gibt für die aus dem Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages heraus oder auch von ehemaligen Funktionsträgern geäußerten Befürchtungen, die Ärzteschaft werde der Aufgabe des Impfens der Wohnbevölkerung nicht gerecht, keinerlei Grundlage.“, so Dr. med. Christian Albring, Vorstandsmitglied des SpiFa e.V.

„Der einzige limitierende Faktor ist die zur Verfügung stehende Impfstoffmenge. Jeder Impfwillige kann sich an die Fachärztinnen und Fachärzte in der Niederlassung wenden und wird dort oder auch in den Impfzentren bei vorhandenem Impfstoff ein Angebot erhalten. Die gilt auch und gerade für den Fall, dass ein Hausarzt nicht zur Verfügung steht. Jede Art von Plan- und Gedankenspielen hier weiter Berufsgruppen mit einbeziehen zu müssen, sind nicht nur überflüssig, sie verunsichern den Impfwilligen “, so Dr. med. Christian Albring weiter.

„Wenn die Politik sich drauf konzentriert, für eine kontinuierliche Nachlieferung von Impfstoffen zu sorgen, dann hat sie ihren Teil getan und sollte denen, die seit Jahrzehnten in Deutschland jedes Jahr Millionen Bürgerinnen und Bürger impfen, dies erleichtern, indem nicht parallel dazu noch jede Menge bürokratischer Aufwand produziert wird.“ fügt Dr. med. Axel Schroeder, Vorstandsmitglied des SpiFa e.V. hinzu.

SpiFa ruft zum Widerstand von Ärzten und Patienten gegen die Verweigerungshaltung der Krankenkassen auf
19.05.2021
Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) fordert die gesetzlichen Krankenkassen dringend auf, die Finanzierung von Hygienemaßnahmen nicht länger zu verweigern und ihre destruktive Verweigerungshaltung in der gemeinsamen Selbstverwaltung aufzugeben.
19.05.2021
Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) fordert die gesetzlichen Krankenkassen dringend auf, die Finanzierung von Hygienemaßnahmen nicht länger zu verweigern und ihre destruktive Verweigerungshaltung in der gemeinsamen Selbstverwaltung aufzugeben.

Die Kosten für eine qualitätsgesicherte und validierte Aufbereitung von medizinischen Geräten sind in den letzten Jahren erheblich angestiegen und können aus den von den gesetzlichen Krankenkassen für die damit zu erbringenden Leistungen am Patienten gezahlten Beträge nicht mehr gedeckt werden.

„Beispielsweise wird durch die gesetzlichen Krankenkassen für eine Lupenlaryngoskopie (Untersuchung des Kehlkopfes mittels Endoskop) ein Betrag von 8,23 EUR (74 EBM-Punkte) gezahlt. Die vorgeschriebene Desinfektion der zu nutzenden Gerätschaften kosten ein Vielfaches davon.“, rechnet Lars Lindemann, Hauptgeschäftsführer des SpiFa vor. „Die Kassen nutzen hier schamlos die selbstverständlich von den Ärztinnen und Ärzten ihrerseits erfüllten Verpflichtung zu notwendigen Hygienemaßnahmen aus und entziehen sich ihrerseits der ebenso selbstverständlich bestehenden Verpflichtung die dafür notwendigen Finanzierung zu übernehmen.“ so Lindemann weiter.

„Diese Verweigerung der gesetzlichen Krankenkassen erleben wir nun seit Jahren. Wir sind jedoch nicht mehr bereit hier still zu halten, sondern werden mit unseren Patienten über die Verweigerung der Kassen in unseren Praxen sprechen. Ja, wir werden auch die völlig destruktive Verhandlungsposition der Krankenkassen in der gemeinsamen Selbstverwaltung thematisieren und die Patienten auffordern, auf ihre jeweilige Kasse zuzugehen und sich eine Kostenübernahmeerklärung für die vor Benutzung notwendige hygienische Wiederaufarbeitung der medizinischen Geräte einzuholen. Ansonsten werden zum Beispiel endoskopische Untersuchungen generell in dem Umfang wie bisher nicht mehr erbracht werden können. Die Krankenkassen sollten dann auch das Kreuz haben, Ihren Versicherten zu erklären, warum sie allseits anerkannte Hygienestandards nicht bezahlen wollen, deren Erfüllung sie selbst einfordern.“ so Dr. med. Axel Schroeder, Vorstandsmitglied des SpiFa.

Erfolge des Terminservice-Gesetzes (TSVG) in Gefahr
12.05.2021
Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) lehnt eine weitere Bereinigung der Arzthonorare im Rahmen der Gesetzgebung für ein Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) ab.
12.05.2021
Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) lehnt eine weitere Bereinigung der Arzthonorare im Rahmen der Gesetzgebung für ein Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) ab.

Mit dem TSVG wollte der Gesetzgeber durch die Ausbudgetierung von Leistungen für Neupatienten und in offenen Sprechstunden Anreize für einen noch schnelleren Zugang der Patienten in der Versorgung setzen, was eindeutig gelungen ist. Das Gesetz garantiert somit, dass das Krankheitsrisiko für diese Patienten nicht von den Ärzten, sondern von den Krankenkassen übernommen wird, wo es auch hingehört. Um jetzt erste Kostendämpfungsmaßnahmen auf den Weg zu bringen und so Ausgaben zu vermeiden, versuchen die Koalitionsfraktionen von CDU, CSU und SPD auf Druck der gesetzlichen Krankenkassen diese gewünschte und berechtigte Maßnahme nun wieder einzusammeln. Dies soll mit einer weiteren als bisher vorgesehenen Bereinigung der Arzthonorare (morbiditätsbedingte Gesamtvergütung, MGV) erfolgen. Bis zu 2 Mrd. EUR sollen nach Plänen der Koalition auf dem Rücken der Ärztinnen und Ärzte eingespart werden.

Der SpiFa kritisiert die Pläne der Regierungskoalitionen und lehnt eine weitere Bereinigung der MGV ab.

Lars Lindemann, Hauptgeschäftsführer des SpiFa zu dem geplanten Änderungsantrag der Koalition: „Der Gesetzgeber macht mal wieder eine Kehrtwende und nimmt damit die ersten Schritte zur Ausbudgetierung ambulanter ärztlicher Leistungen in Richtung einer Einzelleistungsvergütung wieder zurück, weil der Preis dafür aus der MGV gezahlt wird. Dies erfolgt, obwohl die Koalition genau weiß, dass mit den im TSVG geschaffenen Regelungen nicht nur die Budgetierung als Grund für die Problemlagen anerkannt und sodann die Versorgung der Menschen in Deutschland tatsächlich verbessert und das Terminproblem gelöst wurde. Dies ist ein Schlag ins Gesicht aller niedergelassenen Ärzte.“

„Hinzu kommt, dass mit dem Vorhaben der Koalition das Morbiditätsrisiko wieder auf die Ärzteschaft verlagert wird, was klar contra legem ist. Die Intention des Gesetzgebers hier auf Druck der Kassen mit einer solchen Regelung zu reagieren ist ordnungspolitisch unsauber und wird von uns deutlich abgelehnt.“, so Lindemann weiter.

Das Wir zählt! Impfkampagne des SpiFa e.V.: Niedergelassene Fach- und Hausärzte erhöhen die Schlagzahl und drücken aufs Tempo!
05.05.2021
Die Impfkampagne der Bundesrepublik Deutschland im Kampf gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 nimmt endlich richtig an Fahrt auf und stellt auch den niedergelassenen Fach- und Hausärzten ab dieser Woche mehr Impfstoff zur Verfügung. Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) unterstützt ausdrücklich...
05.05.2021
Die Impfkampagne der Bundesrepublik Deutschland im Kampf gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 nimmt endlich richtig an Fahrt auf und stellt auch den niedergelassenen Fach- und Hausärzten ab dieser Woche mehr Impfstoff zur Verfügung. Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) unterstützt ausdrücklich gemeinsam mit seinen Mitgliedsverbänden das Impfen als wichtigen Baustein auf dem Weg aus der Pandemie.

„Mit diesem Mehr an Impfstoff gilt es, die richtige Balance und einen guten Weg zu finden – einerseits für Menschen, die sehr schnell einen Termin möchten und andererseits für Impfskeptiker, bei denen wir um Vertrauen durch Transparenz und Information werben müssen“, so Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa, der gleichzeitig ärztlicher Leiter des Hamburger Impfzentrums und niedergelassener Hals-Nasen-Ohren-Arzt ist. „Die Fach- und Hausarztpraxen arbeiten mit Hochdruck daran, gemeinsam einen Beitrag zur schnellstmöglichen Überwindung der Beschränkungen des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens in Deutschland zu leisten.“

Ärzte impfen, Apotheker sichern die Impfstofflieferung, Hand in Hand.

Download: Fünf Videobotschaften der Fachärzte zur Impfkampagne

Als Initiative zur Schaffung von Vertrauen in die im Eiltempo entwickelten Impfstoffe durch zusätzliche Erkenntnisse stellt die SpiFa-Tochter DIFA (Deutsches Institut für Fachärztliche Versorgungsforschung) zur Erfassung aller Begleiterscheinungen kostenfrei die DIFA1 App zur Verfügung. Damit können Effektivität und Sicherheit der Impfung unkompliziert dokumentiert, im Rahmen einer Kohortenstudie transparent ausgewertet und dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) zur Verfügung gestellt werden. Dr. Dirk Heinrich: „Das Wir zählt! Lassen Sie sich impfen! Machen Sie mit!“

SpiFa-Fachärztetag 2021 geht in die #digitale Verlängerung
23.04.2021
Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) geht mit seinem Format SpiFa-Fachärztetag 2021 in die digitale Verlängerung
23.04.2021
Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) geht mit seinem Format SpiFa-Fachärztetag 2021 in die digitale Verlängerung

Vor einer Woche ging der SpiFa-Fachärztetag 2021 als Liveproduktion zu Ende. Der SpiFa diskutierte 2 Tage lang mit seinen Mitgliedern, der Politik und der gemeinsamen Selbstverwaltung über die Belange der Fachärzteschaft in Klinik und Praxis, vor allem und insbesondere mit Blick auf die anstehenden Bundestagswahlen 2021.

Dabei wurden sowohl aktuelle Themen der Corona-Pandemie als auch die gesundheitspolitischen Dauerbrenner wie die Überwindung der Sektorengrenzen zwischen ambulanter und stationärer Versorgungsebene, die Gebührenordnung Ärzte (GOÄ), Digitalisierung, der Umgang mit „Fremdkapital“ im Gesundheitswesen und wie Nachhaltigkeit im deutschen Gesundheitswesen verankert werden kann, miteinander diskutiert.

Alle Inhalte der Liveproduktion gehen ab heute in die #digitale Verlängerung unter www.fachärztetag.de. Das Angebot wurde um die Webtalk- und Webinar-Inhalte entsprechend ergänzt, welche ebenfalls frei verfügbar abrufbar sind.

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Pressekontakt:

Oliver Spinedi
presse(at)spifa.de

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Dr. med. Dirk Heinrich

Vorstandsvorsitzender SpiFa

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Dr. med. Christian Albring

Stv. 3. Vorstandsvorsitzender SpiFa
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Jörg Karst

Mitglied des Vorstandes SpiFa

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Robert Schneider für den SpiFa e.V.
Robert Schneider für den SpiFa e.V.

Robert Schneider

Hauptgeschäftsführer SpiFa

(Fotograf: Die Hoffotografen)

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Dr. Weinhart_1_klein

Dr. med. Helmut Weinhart

Stv. 2. Vorstandsvorsitzender SpiFa

(Bildrechte: SpiFa e.V.) 

Dr. Smetak_2_klein
Dr. Smetak_1_klein

Dr. med. Norbert Smetak

Mitglied des Vorstandes SpiFa

(Fotograf: Phil Dera)

Dr. med. Andreas Köhler für den SpiFa e.V.
Dr. med. Andreas Köhler für den SpiFa e.V.

Dr. med. Andreas Köhler

Ehrenpräsident SpiFa

(Fotograf: G. J. Lopata)

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Mitglied des Vorstandes SpiFa

(Fotograf: Phil Dera)

 

Jörg Karst

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Dr. med. Andreas Köhler für den SpiFa e.V.
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Dr. med. Andreas Köhler

Ehrenpräsident SpiFa

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Robert Schneider für den SpiFa e.V.
Robert Schneider für den SpiFa e.V.

Robert Schneider

Hauptgeschäftsführer SpiFa

(Fotograf: Die Hoffotografen)