Suche

SpiFa mahnt: „Einheitliche Vergütung“ – die Bürgerversicherung lässt grüßen

Im Koalitionsvertrag hatte die Ampel-Koalition von SPD, Grünen und FDP vereinbart, „nichts zu unternehmen, was das Verhältnis von GKV und PKV und den Wettbewerb der Systeme verändere“. Auch Bundesgesundheitsmi-nister Lauterbach hatte dies immer wieder in anderen Zusammenhängen bekräftigt. Im nun heute zu beschließenden §115f zur speziellen sektoren-gleichen Vergütung greifen die Ampelparteien aber entscheidend in den Wettbewerb der Systeme ein und ordnen eine einheitliche Vergütung unab-hängig vom Versicherungsstatus der Patienten an. Die Bürgerversicherung grüßt durch die Hintertür und die Koalitionäre schauen zu.

„Das mag an dieser Stelle erst einmal marginal wirken,“ so Dr. Helmut Weinhart, stellvertretender 2. Vorsitzender des SpiFa. „Aber wir sprechen hier erstens von einem ganz konkreten Eingriff ins duale Krankenversicherungssystem und zweitens von einem Präzedenzfall, einem Fuß in der Tür, von dem wir nicht wissen, an welcher Stelle er uns wieder begegnen wird. Die Fachärztinnen und Fachärzte sind künftig gewarnt, wieviel Glauben man den Worten im Koalitionsvertrag schenken darf. Dieses Kind ist jedenfalls in den Brunnen gefallen.“


Auch SpiFa-Vorstandsmitglied Jörg Karst zeigt sich verärgert: „Nachdem in der vergangenen Legislaturperiode extra eine Expertenkommission eingerichtet wurde, die sich in ihrem 2020 vorgelegten Gutachten eben gerade nicht für eine Harmonisierung von EBM und GOÄ ausgesprochen hatte, nimmt die Ampelkoalition in diesem Gesetz wider besseres Wissen aus ideologischen Motiven heraus eine Anpassung in Richtung Bürgerversicherung vor, denn Leistungen zum Einheitspreis zu verordnen ist nichts anderes. Und dies geschieht dann auch noch im Rahmen eines völlig undurchsichtigen Konvoluts an Gesetzesänderungen im Rahmen des Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes. Damit wird – abermals – das Vertrauen der Ärztinnen und Ärzte in die Gesundheitspolitik nachhaltig beschädigt.“