„Wichtiger Schritt zu mehr Versorgungsgerechtigkeit”
Gesetzgeber beendet endlich den diskriminierenden Ausschluss vulnerabler Patientengruppen von Hybrid-DRG
Gesetzgeber beendet endlich den diskriminierenden Ausschluss vulnerabler Patientengruppen von Hybrid-DRG
Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa), der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen e.V. (BVKJ) und der Bundesverband niedergelassener Kinderchirurgen e.V. (BNKD) sehen für das Gelingen der Ambulantisierung dringenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf zur Weiterentwicklung der Hybrid-DRG.
Die Fachärzteschaft steht vor einem großen Umbruch: Setzen Union und SPD ihre Pläne für ein verpflichtendes Primärarztsystem nun zügig um, stellt sich die Frage, wie die Facharztpraxen effektiv
das Steuerungssystem integriert werden könnten. Explodiert die Zahl der Facharztverträge im HzVSystem?
Wie sollen chronisch Kranke gesteuert werden? Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands (SpiFa) hält es für geboten, sich für eine arbeitsreiche Zukunft neu aufzustellen. Der änd sprach mit dem Vorsitzenden Dr. Dirk Heinrich.
Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) sieht erheblichen gesetzgeberischen Handlungsbedarf bei den Hybrid-DRG-Regelungen, nur dann könne eine Ambulantisierung in Deutschland gelingen. Zugleich bekräftigt der SpiFa seine Kritik am Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVV): die damit verbundenen gesetzlichen Änderungen des §115f SGB V seien schlichtweg Pfusch.
Bei der Ambulantisierung von Operationen geht es weiterhin nur in Trippelschritten voran. Im „ÄrzteTag“-Podcast zieht SpiFa-Vize Helmut Weinhart Bilanz des ersten Hybrid-DRG-Jahres und benennt die weiterhin bestehenden Probleme.
Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) begrüßt, dass die Umsetzung der Hybrid-DRG an Fahrt aufnimmt und Abrechnungslösungen hierfür vorliegen.
Wie geht es weiter mit der Ambulantisierung? Nach der Einigung von KBV, Krankenkassen und Kliniken auf eine Erweiterung des Hybrid-DRG-Katalogs analysiert SpiFa-Vize Dr. Helmut Weinhart im „ÄrzteTag“-Podcast die Lage. Auch um die Abrechnung der Hybrid-DRG geht es im Podcast – und um ungewohnte Konkurrenz für die KBV.
Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) sieht im Zuge des zu bildenden Transformationsfonds für die stationäre Versorgungsebene die Notwendigkeit, Reformvorhaben sinnhaft miteinander zu verzahnen.
Seit einem Monat ist die Rechtsverordnung in Kraft, mit welcher ausgewählte Leistungen sektorengleich vergütet werden sollen. Unklar ist indes immer noch, wie diese konkret abgerechnet werden können. Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) appelliert an die gemeinsame Selbstverwaltung, sich zügig auf eine pragmatisch orientierte und für die Ärztinnen und Ärzte bürokratiearme Umsetzung zu verständigen.
Die Hybrid-DRG-Verordnung tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft. Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) begrüßt, dass damit endlich der Startschuss fällt, um unnötig stationär erbrachte Leistungen in den ambulanten Sektor zu überführen, und dass für die Fachärztinnen und Fachärzte eine rechtssichere Basis zur Erbringung ambulanter Leistungen geschaffen wird.