Fachärzte drängen auf möglichst großen Katalog für Hybrid-DRG

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Deutsches Ärzteblatt: Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa) hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) aufgefordert, per Rechtsverordnung zügig einen Katalog von Leistungen vorzugeben, die künftig ambulant erbracht werden können.

BNC fordert breiten Leistungskatalog: „Schluss mit der Protektion von Klinikkonzernen!“

Ob die politisch gewollte Ambulantisierung gelingt, hängt entscheidend vom Umfang der in §115f definierten Operationsleistungen ab. Während andere Akteure davor warnen, die Systematik der Hybrid-DRG „zu überfrachten“, sieht der Berufsverband Niedergelassener Chirurgen (BNC) einen umfassenden Katalog als Voraussetzung für den Erhalt der wohnortnahen chirurgischen Versorgung und den Ausbau der chirurgischen Weiterbildung im vertragsärztlichen Bereich.

Spezielle sektorengleiche Vergütung und tagesstationäre Behandlungen – SpiFa bleibt kritisch

Mit der Neuschaffung der §115e und §115f im SGB V will die Ampelkoalition Tatsachen schaffen und dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ Rechnung tragen. Der SpiFa begrüßt zwar, dass sich die Regierungsparteien des Themas annehmen, beäugt aber kritisch, wie die konkreten Verhandlungen zur speziellen sektorengleichen Vergütung der drei beteiligten Akteure verlaufen werden. Auch die konkrete Auslegung des §115e und die künftige Ausgestaltung des Vorhabens „Hybrid-DRG“ werfen Fragen auf.

SpiFa mahnt: „Einheitliche Vergütung“ – die Bürgerversicherung lässt grüßen

Im Koalitionsvertrag hatte die Ampel-Koalition von SPD, Grünen und FDP vereinbart, „nichts zu unternehmen, was das Verhältnis von GKV und PKV und den Wettbewerb der Systeme verändere“. Auch Bundesgesundheitsmi-nister Lauterbach hatte dies immer wieder in anderen Zusammenhängen bekräftigt. Im nun heute zu beschließenden §115f zur speziellen sektoren-gleichen Vergütung greifen die Ampelparteien aber entscheidend in den Wettbewerb der Systeme ein und ordnen eine einheitliche Vergütung unab-hängig vom Versicherungsstatus der Patienten an. Die Bürgerversicherung grüßt durch die Hintertür und die Koalitionäre schauen zu.

„Wir brauchen Reformen anstatt Empfehlungen!“

Mit Verabschiedung des GKV-FinStG räumt sich das Bundesministerium für Gesundheit künftig die Möglichkeit ein, „Empfehlungen für eine stabile, verlässliche und solidarische Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung zu erarbeiten.“ Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) kritisiert dabei den besonderen Fokus auf die Ausgabenseite und befürchtet einen weiteren Reformstau.

Eine zukunfts- und tragfähige Krankenhausreform setzt Reform der Schnittstelle ambulant-stationär voraus

Schnittstelle ambulant-stationär

Insbesondere die Pandemie hat noch einmal deutlich gemacht, wir dringlich Reformen in der Krankenhauspolitik sind. Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) mahnt jedoch, nicht den zweiten vor dem ersten Schritt zu machen, und sich zunächst der Schnittstellenproblematik ambulant-stationär zu widmen.