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Stellungnahme des Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) vom 25. September 2023

Änderungsantrag Nummer 2
der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP
zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung, zu Erleichterungen bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse in der Pflege und zur Änderung weiterer Vorschriften – BT-Drucksache 20/8105
Zu Artikel 8a – neu – (§ 115f des Fünften Buches Sozialgesetzbuch)
– Ausschussdrucksache 20(14) 138.1 –

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Änderungsantrag zu §115f SGB V: richtige Denkrichtung

SPD, Bündnis90/Die Grünen und die FDP befürworten im Rahmen eines Änderungsantrags, dass künftig auch Leistungen für eine sektorengleiche Vergütung nach §115f SGB V ausgewählt werden dürfen, die nicht Bestandteil des AOP-Katalogs sind. Heute findet hierzu die Anhörung im Gesundheitsausschuss statt. Als Sachverständiger des SpiFa wird dort dessen Vorstandsvorsitzender Dr. Dirk Heinrich sprechen.

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BNC fordert breiten Leistungskatalog: „Schluss mit der Protektion von Klinikkonzernen!“

Ob die politisch gewollte Ambulantisierung gelingt, hängt entscheidend vom Umfang der in §115f definierten Operationsleistungen ab. Während andere Akteure davor warnen, die Systematik der Hybrid-DRG „zu überfrachten“, sieht der Berufsverband Niedergelassener Chirurgen (BNC) einen umfassenden Katalog als Voraussetzung für den Erhalt der wohnortnahen chirurgischen Versorgung und den Ausbau der chirurgischen Weiterbildung im vertragsärztlichen Bereich.

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Spezielle sektorengleiche Vergütung und tagesstationäre Behandlungen – SpiFa bleibt kritisch

Mit der Neuschaffung der §115e und §115f im SGB V will die Ampelkoalition Tatsachen schaffen und dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ Rechnung tragen. Der SpiFa begrüßt zwar, dass sich die Regierungsparteien des Themas annehmen, beäugt aber kritisch, wie die konkreten Verhandlungen zur speziellen sektorengleichen Vergütung der drei beteiligten Akteure verlaufen werden. Auch die konkrete Auslegung des §115e und die künftige Ausgestaltung des Vorhabens „Hybrid-DRG“ werfen Fragen auf.

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SpiFa mahnt: „Einheitliche Vergütung“ – die Bürgerversicherung lässt grüßen

Im Koalitionsvertrag hatte die Ampel-Koalition von SPD, Grünen und FDP vereinbart, „nichts zu unternehmen, was das Verhältnis von GKV und PKV und den Wettbewerb der Systeme verändere“. Auch Bundesgesundheitsmi-nister Lauterbach hatte dies immer wieder in anderen Zusammenhängen bekräftigt. Im nun heute zu beschließenden §115f zur speziellen sektoren-gleichen Vergütung greifen die Ampelparteien aber entscheidend in den Wettbewerb der Systeme ein und ordnen eine einheitliche Vergütung unab-hängig vom Versicherungsstatus der Patienten an. Die Bürgerversicherung grüßt durch die Hintertür und die Koalitionäre schauen zu.

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„Wir brauchen Reformen anstatt Empfehlungen!“

Mit Verabschiedung des GKV-FinStG räumt sich das Bundesministerium für Gesundheit künftig die Möglichkeit ein, „Empfehlungen für eine stabile, verlässliche und solidarische Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung zu erarbeiten.“ Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) kritisiert dabei den besonderen Fokus auf die Ausgabenseite und befürchtet einen weiteren Reformstau.

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