Byrla: „Geld für Leistung. So funktioniert auch Steuerung.“
Der Hauptgeschäftsführer des SpiFa, Dr. André Byrla, hält den Vorschlag der KBV für kaum nachvollziehbar. Im Gespräch mit dem änd plädiert er dafür, dass gegenüber den gesetzlich Versicherten im Primärarztsystem die fachärztlichen Leistungen unmittelbar nach GOÄ abgerechnet werden, statt die „Vollkaskomentalität“ mit „All-Inclusive-Aufschlägen“ noch weiter zu befördern.
“In einem Primärarztsystem, in dem bis auf wenige Ausnahmen für bestimmte Fachgruppen und Leistungen, der Weg zu den vertragsärztlich tätigen Fachärztinnen und Fachärztinnen und ihren fachärztlichen Leistungen nur auf hausärztliche Überweisungen gehen soll, ist der Leistungsanspruch der GKV-Versicherten gegenüber dem heutigen Leistungsanspruch reduziert. Aus vertragsarzrechtlicher Sicht wäre es deshalb konsequent und ordnungspolitisch richtig, den unmittelbaren Zugang der gesetzlich Versicherten zu den fachärztlichen Leistungen als Selbstzahlerleistung gesetzlich auszugestalten und damit auch die Abrechnung nach der GOÄ zu ermöglichen“, betont Byrla. Das sei gegenüber allen Seiten einfach, fair und transparent. „Denn es bedeutet: Geld für Leistung. So funktioniert auch Steuerung.“
Die heutige „Facharzt-Flatrate“ mit einem All-Inclusive-Aufschlag aufzuhübschen, löse keine der bestehenden Herausforderungen, sondern befördere die in Teilen der GKV-Versichertenschaft bestehende Vollkaskomentalität weiter. „Die Leidtragenden daraus wären am Ende aber die Fachärztinnen und Fachärzte, denen kein einziger Cent solcher Aufschläge zu Gute kommen wird.“
Quelle: änd Ärztenachrichtendienst Verlags-AG, 30.09.2025
„Von einem Kompromiss kann nicht die Rede sein,“ so SpiFa-Vorstandsvorsitzender Dr. Dirk Heinrich. „Die vereinbarte Honorarsteigerung bleibt weit hinter dem zurück, was notwendig wäre, um die ambulante fachärztliche Versorgung in Deutschland nachhaltig zu sichern. Angesichts der massiven Kostensteigerungen für Personal, Energie, Mieten und medizinisches Material ist das Ergebnis lediglich ein Tropfen auf den heißen Stein. Die wirtschaftliche Realität in den Praxen jedenfalls findet in diesem Honorarabschluss kaum Niederschlag.“
Jedes Jahr verhandeln KBV und GKV-SV über die Vergütung der vertragsärztlichen Leistungen. Kernpunkt ist der sogenannte Orientierungspunktwert – er bestimmt, wie viel die Ärztinnen und Ärzte für ihre Leistungen pro abgerechneten Punkt erhalten. Steigen die Praxiskosten, muss auch dieser Wert angepasst werden. Kommt es zu keiner Einigung, entscheidet eine Schiedsstelle. In den diesjährigen Verhandlungen haben sich KBV und GKV-SV auf eine Erhöhung des Orientierungspunktwerts um 2,8 Prozent verständigt.
Die wirtschaftliche Realität in den Facharztpraxen sieht seit Jahren ganz anders aus, die Kosten für Personal, Miete, Energie und medizinisches Material steigen deutlich stärker, als die Honoraranpassungen kompensieren. Berechnungen des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung zufolge stiegen beispielsweise die Betriebskosten in Arztpraxen zwischen 2019 und 2022 um über 17 %.
„Es ist nicht hinnehmbar, dass die Vertragsärzteschaft jedes Jahr um eine Anpassung ringen muss, die am Ende nicht einmal den inflationsbedingten Mehraufwand abdeckt. Die eigene Niederlassung wird zunehmend für junge Ärztinnen und Ärzte wie Kolleginnen und Kollegen kurz vor dem Ruhestand unattraktiv. Die Folge werden eine Zunahme an Praxenschließungen und weniger Verfügbarkeiten von Fachärztinnen und Fachärzten sein. Das bedeutet für die Versorgung: weniger Facharzttermine und noch längere Wartezeiten für Patientinnen und Patienten. Mit Blick auf die aktuelle gesundheitspolitische Debatte ist das definitiv das falsche Signal“, so Heinrich.
Pressemitteilung herunterladen: PM Ergebnis Honorarverhandlungen
In der vom GKV-Spitzenverband und verschiedenen Krankenkassen angestoßen Debatte um den Fortbestand der Kontrahierungspflicht der Krankenkassen zum Abschluss von HZV-Verträgen stellt sich der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e. V. (SpiFa) vor den bestehenden Kontrahierungszwang, jedoch nicht uneingeschränkt.
In seinem aktuell veröffentlichten Positionspapier „Stärkung der Selektivverträge für eine bedarfsgerechte ärztliche Versorgung in einem primärärztlichen System“, das der fachärztliche Dachverband zusammen mit seinen Mitgliedsverbänden erarbeitet hat, plädiert der SpiFa für einen bundesweit einheitlichen Basisvertrag, der HZV und fachärztliche Versorgung kombiniert und regionale Besonderheiten flexibel ergänzt. Die Teilnahme soll für die Ärztinnen und Ärzte freiwillig, unbürokratisch und digitalisiert möglich sein – auf Grundlage einer unbudgetierten, betriebswirtschaftlich fundierten Vergütung.
Hierzu SpiFa-Vorstandsmitglied Dr. Norbert Smetak: „Selektivverträge sind ein Innovationsmotor. Auch die Hausarztzentrierte Versorgung hat gerade in der Kombination mit fachärztlichen Vollversorgungsverträgen ihren Mehrwert für die Patientenversorgung in Baden-Württemberg beweisen können.“ Es zeige sich eindrücklich, dass die Verknüpfung der hausarztzentrierten Versorgung (HZV) mit fachärztlichen Vollversorgungsverträgen die Versorgungsqualität deutlich steigere. Besonders chronisch Erkrankte profitierten nachweislich von engeren Behandlungsstrukturen.
„Dieses Kombinations-Modell hat sich bewährt. Es darf nicht länger regional begrenzt bleiben, sondern sollte stattdessen bundesweit eingeführt werden. Es gilt jetzt den nächsten Schritt zu gehen und diese Blaupause aus Baden-Württemberg bundesweit auszurollen. Für die Krankenkassen braucht es aber einen klaren Systemauftrag für dieses innovative Kombinations-Modell,“ so Smetak.
Das SpiFa-Positionspapier „Stärkung der Selektivverträge für eine bedarfsgerechte ärztliche Versorgung in einem primärärztlichen System“ steht hier zur Ansicht und zum Download bereit.
Pressemitteilung herunterladen: PM Positionspapier Stärkung Selektivverträge
Der GKV-Spitzenverband hatte in einem Papier die Bundesregierung aufgefordert, massive Einsparungen im ambulanten Bereich durchzusetzen. Dazu zählt, die Honorare der Vertragsärztinnen und -ärzte zusammenzukürzen, obwohl die Realität in den Praxen längst in eine andere Richtung weist: steigende Kosten, zunehmender Ärztemangel, eine älter und kränker werdende Gesellschaft sowie ein wachsender Bedarf an sozialmedizinischer Versorgung. Der GKV-Spitzenverband fordert unter anderem, bereits beschlossene Maßnahmen, wie die vollständige Bezahlung aller Leistungen der Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte sowie der Hausärztinnen und Hausärzte, wieder zurückzunehmen.
„Mit diesen Vorschlägen legt der GKV-Spitzenverband die Axt an die Versorgung der Patientinnen und Patienten in den Praxen. Konkret würde das bedeuten, dass die Praxen beispielsweise die zu Recht steigenden Gehälter ihrer Praxisteams nicht mehr finanzieren könnten. Gleichzeitig würden sie auf den Kosten für neue Versorgungsleistungen sitzen bleiben. Statt mutwillig den Rotstift bei Versorgung in den Praxen anzusetzen, braucht es endlich entschlossene Strukturreformen in den Bereichen, die seit vielen Jahren immer höhere Kosten verursachen – und das sind mit Sicherheit nicht die Praxen“, sagten die Bundesvorsitzenden des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth und Dr. Markus Beier.
„Die Entbudgetierung in der Kinder- und Jugendmedizin wurde eingeführt, um dem Ärztemangel entgegenzuwirken – und jetzt soll dieser Fortschritt wieder zunichte gemacht werden? Mindestens genauso absurd ist, dass selbst Kostensteigerungen für gesetzlich vorgeschriebene Vorsorge- und Früherkennungsmaßnahmen nach Vorstellung des GKV-Spitzenverbands nicht mehr finanziert werden sollen. Wie wir in unserem Pakt für Kindergesundheit klar machen, braucht es mehr Prävention, stattdessen bedeutet der Kahlschlag der Kassen: weniger U-Untersuchungen, weniger Beratung der Eltern, Krankheiten würden zu spät erkannt – mit Folgen fürs ganze Leben. Und wenn Impfungen zurückgehen, drohen vermeidbare gesundheitliche Schäden bei Kindern“, warnt Dr. Michael Hubmann, Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzt*innen e.V. (BVKJ).
„Die Forderungen des GKV-Spitzenverbandes sind absurd und planlos. Schon heute werden Millionen Patientenbehandlungen der Facharztpraxen von den Krankenkassen nicht bezahlt. Die Budgetierung der fachärztlichen Versorgung trägt heute schon zu Millionen vermeidbaren und teuren Krankenhausfällen bei. Wer die niedergelassenen Fachärztinnen und Fachärzte jetzt noch weiter einschnürt, schädigt die Patientinnen und Patienten und wird eine Kostenexplosion bei den Krankenhäusern ernten. Wir brauchen den umgekehrten Weg und damit endlich auch die Entbudgetierung der fachärztlichen Versorgung“, so der Vorstandsvorsitzende des Spitzenverbandes Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands, Dr. Dirk Heinrich.
Dr. Norbert Smetak, Vorsitzender von MEDI GENO Deutschland e. V.: „Dieser Entwurf ist ein Generalangriff auf die ambulante Versorgung und die niedergelassene Ärzteschaft. Die künftigen Kosten sollen nahezu vollständig auf uns abgewälzt werden, und selbst die erreichte Entbudgetierung droht wieder einkassiert zu werden. Anstatt immer wieder mit denselben Plattitüden zu argumentieren, sollten die Kassen versuchen, gemeinsam mit uns innovative Versorgungsformen weiterzuentwickeln. Stattdessen erklingt erneut nur die Begleitmusik zu den aktuellen Honorarverhandlungen.“
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Ärzteverbände warnen vor Kahlschlag-Vorstoß der Krankenkassen
„Medizinische Diagnostik ist kein Konsumprodukt zwischen Babywindeln und Nagellack,“ warnt Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa. „Sie erfordert ärztliche Kompetenz, Verantwortung und eine Einordnung in den individuellen Gesundheitskontext. Wer in Drogerien für 14,95 Euro einen Augenscan oder ähnliche Leistungen anbietet, verkauft trügerische Sicherheit mit potenziell gefährlichen Folgen für die Patientinnen und Patienten und löst nicht notwendige Kosten im Gesundheitswesen aus.“
Künftig sollen in Drogeriemärkten nebst Blutentnahmen und Hautuntersuchungen auch Augenscreenings von nichtärztlichem Personal in Kooperation mit Drittanbietern durchgeführt werden. Die angebotenen Tests setzen auf KI-gestützte Auswertungen, deren Verfahren und Standards weder einheitlich geregelt noch fachärztlich überprüfbar sind. Dies birgt die Gefahr von falsch-positiven Ergebnissen, die Patientinnen und Patienten verunsichern und in Folge unnötig Arztpraxen belasten, sowie von falsch-negativen Ergebnissen, die eine rechtzeitige Behandlung verzögern. „Am Ende werden Kosten ausgelöst, die weder das System entlasten, noch die Versorgung verbessern – sondern schlicht zusätzlichen Schaden anrichten“, so Heinrich weiter.
Das Versprechen der Drogerieketten, mit solchen Angeboten das Gesundheitssystem zu entlasten, sei irreführend, denn letztlich müssten auffällige Befunde immer fachärztlich überprüft werden. Im Übrigen scheinen all diese Angebote vorwiegend Marketinginstrumente zu sein, um anschließend unnötige Produkte und Dienstleistungen zu verkaufen.
Der SpiFa fordert daher eine klare gesetzliche Regulierung: Medizinische Diagnostik und Vorsorgeuntersuchungen müssen in ärztlicher Verantwortung bleiben, kommerzielle Drittanbieter ohne medizinische Zulassung dürfen keine Gesundheitsleistungen anbieten.
„Drogeriemärkte sind keine Arztpraxen. Diagnostik gehört in ärztliche Hände – und zwar ausschließlich dort. Die Sicherheit von Patientinnen und Patienten darf nicht für schnelle Geschäfte aufs Spiel gesetzt werden, hier muss die Politik einschreiten,“ so Heinrich.
Pressemitteilung herunterladen: PM Pseudo-Diagnostik in Drogeriemärkten
Die Notfallreform soll eigentlich Patientinnen und Patienten schon beim Erstkontakt zielgerichtet in die passende Versorgungsebene leiten – etwa die Haus- oder Facharztpraxis, die Notaufnahme oder eine spezialisierte Klinik.
Aus Sicht des SpiFa wird diese Art der Steuerung nur funktionieren, wenn Patientinnen und Patienten verstehen, dass dies der einzig gangbare Weg in einem medizinischen Notfall ist. Denn bleibt der direkte Zugang zu Notaufnahmen ohne vorgeschaltetes INZ bestehen, entstehen unkontrollierte Patientenströme, eine fortbestehende unnötige Belastung der Notaufnahmen mit nicht-dringlichen Fällen, längere Wartezeiten für echte Notfälle und insgesamt Mehrkosten für das Gesundheitssystem durch ineffiziente Behandlungswege.
Der SpiFa fordert daher, dass der Betrieb von Notaufnahmen in der Notfallreform zwingend an das Vorhalten eines integrierten Notfallzentrums gekoppelt wird. Nur so ließen sich Kapazitäten schützen, Wartezeiten reduzieren und die Versorgung echter Notfälle sichern.
Hierzu Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa: „Eine Notaufnahme ohne vorgeschaltetes INZ ist wie ein Flughafen ohne Sicherheitskontrolle – jeder kann rein, egal ob er dort hingehört oder nicht. Eine effektive Steuerung von Patientinnen und Patienten braucht geschlossene, klare Zugangswege und sie kann nur wirken, wenn sie für alle gilt – auch für Kliniken, die bisher ohne INZ arbeiten. Ohne eine entsprechende Regelung in der Notfallreform bleibt diese nur Stückwerk.“
Pressemitteilung herunterladen: PM Patientensteuerung INZ
„Jedes Modell der Patientensteuerung steht und fällt mit der aktiven Mitwirkung der Patientinnen und Patienten. Ohne Akzeptanz und Verantwortungsübernahme funktioniert keine Steuerung – und schon gar nicht in der Realität unserer Praxen“, erklärt Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa.
Viele Facharztpraxen berichten zunehmend, dass Patientinnen und Patienten vereinbarte Termine nicht wahrnehmen, aber auch nicht absagen. Das ist nicht nur wegen des Verdienstausfalles für die Praxis ärgerlich, sondern gereicht insbesondere anderen Patientinnen und Patienten zum Nachteil, die auf einen dringend benötigten Termin warten oder lange Wege in Kauf nehmen müssen.
Im Rahmen der politischen Absichten, ein verbindliches Primärarztsystem einzuführen, fordert der SpiFa deshalb, dass Praxen rechtlich die Möglichkeit eingeräumt wird, bei unentschuldigtem Nichterscheinen angemessene Ausfallgebühren zu erheben.
„Es ist Zeit, in die Unverbindlichkeitsmentalität vieler Patientinnen und Patienten einzugreifen und sie an ihre eigene Verantwortung in einem solidarischen Gesundheitssystem zu erinnern. Dies ist gerade im Rahmen des geplanten Primärarztmodells wichtig, denn ohne Termintreue bricht jede Koordinationslogik zusammen“, so Heinrich weiter.
Es bedürfe dazu auch der bewussten Entscheidung der Versicherten, den gewählten Primärarzt bzw. die gewählte Primärärztin als zentrale Steuerungsstelle anzuerkennen – und damit verbunden auch die Bereitschaft, sich an vereinbarte Abläufe zu halten. Zudem müsse für Patientinnen und Patienten transparent geregelt sein, wie sie im Ausnahmefall auch direkt einen Facharzttermin wahrnehmen können – beispielsweise bei planbaren Leistungen, die sie eigenständig und auf Selbstzahlerbasis in Anspruch nehmen möchten.
„Patientensteuerung kann nur gelingen, wenn beide Seiten Verantwortung übernehmen: Ärztinnen und Ärzte durch gute Koordination, Patientinnen und Patienten durch Mitmachen und Termintreue. Wer das ignoriert, baut ein System auf dem Papier, das einem Praxistest nicht standhält.“, so Heinrich abschließend.
Pressemitteilung herunterladen: Illusion Primärarztmodell ohne Patientenbeteiligung
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