Die mit dem KHAG vorgesehene Änderung würde bedeuten, dass infektiologische Leistungen künftig nicht mehr eigenständig im Rahmen der Leistungsgruppenstruktur ausgewiesen und bewertet werden. Aus Sicht der beiden Verbände ist dies fachlich nicht nachvollziehbar und gesundheitspolitisch kontraproduktiv – insbesondere vor dem Hintergrund der jüngsten Pandemieerfahrungen und der zunehmenden Bedeutung antimikrobieller Resistenzen.
Hierzu der der stellvertretende SpiFa-Vorsitzende und Krankenhausarzt, Prof. Dr. Hermann Helmberger: „Infektiologische Kompetenz ist kein optionales Zusatzangebot, sondern eine tragende Säule moderner Krankenhausmedizin. Wer die Leistungsgruppe Infektiologie streicht, riskiert, dass hochspezialisierte Expertise in der Versorgung verloren geht – und das ausgerechnet in einer Zeit, in der Infektionskrankheiten, Resistenzentwicklung und Hygienequalität zu den größten medizinischen Herausforderungen zählen.“
Die Präsidentin des Berufsverbandes Deutscher Internistinnen und Internisten, Christine Neumann-Grutzeck, ergänzt: „Infektiologische Versorgung darf kein Randthema sein – sie ist zentral für die Patientensicherheit und die Resilienz unseres Gesundheitssystems. Deutschland braucht mehr Infektiologinnen und Infektiologen, nicht weniger – und Strukturen, die ihre Arbeit sichtbar und finanzierbar machen.“
SpiFa und BDI warnen davor, die Infektiologie in der Krankenhausplanung und -Finanzierung künftig lediglich als „querschnittliche Begleitdisziplin“ zu behandeln. Viele Kliniken hätten erst in den vergangenen Jahren gezielt Strukturen aufgebaut, um den Facharzt für Innere Medizin und Infektiologie sowie infektiologische Konsildienste zu integrieren. Die Streichung der Leistungsgruppe konterkariere diese Entwicklungen und sende ein falsches Signal an alle Häuser, die sich in der Weiterbildung, Qualitätssicherung und im Aufbau interdisziplinärer Teams engagieren.
SpiFa und BDI fordern daher die Abgeordneten des Deutschen Bundestages und insbesondere die Abgeordneten der Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD auf, die Leistungsgruppe „Infektiologie“ im Leistungsgruppenkatalog zu belassen und die besondere Bedeutung der Fachrichtung in der Krankenhausstrukturplanung dauerhaft abzusichern.
Hintergrund:
Mit dem Gesetz zur Anpassung der Krankenhausreform (Krankenhausreformanpassungsgesetz – KHAG) beabsichtigt die Bundesregierung, die Einführung der mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) geschaffenen Leistungsgruppen im Krankenhausbereich zu präzisieren und anzupassen. Laut dem nunmehr dem Deutschen Bundestag zur Befassung zugeleiteten Regierungsentwurf, der am 12. November 2025 in die erste Lesung kommen soll, ist beabsichtigt, die bisher vorgesehene Leistungsgruppe „Infektiologie“ zu streichen. SpiFa und BDI sehen darin einen klaren Widerspruch zu den erklärten Zielen der Bundesregierung zur Stärkung der Infektionsmedizin und zur Bekämpfung von Resistenzen.
Pressemitteilung herunterladen: PM LG Infektiologie erhalten
Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) ist um einen weiteren Berufsverband reicher. Auf der Mitgliederversammlung am 25. Oktober 2025 in Berlin beschlossen die SpiFa-Mitgliedsverbände einstimmig die Aufnahme des Verbandes der in Deutschland niedergelassenen Radioonkologen e.V. (VDRO). Damit wächst der SpiFa auf aktuell insgesamt 32 ordentliche und vier assoziierte Mitgliedsverbände an.
Der VDRO ist der Berufsverband der niedergelassenen Radioonkologinnen und Radioonkologen in Deutschland. Im Januar 2024 gegründet vertritt er die Interessen der niedergelassen tätigen Fachärztinnen und Fachärzte für Strahlentherapie.
SpiFa-seitig bewertet man den Beitritt als für die Zukunft wegweisend. Dazu erklärt der Vorstandsvorsitzende des SpiFa, Dr. Dirk Heinrich:
„Die heutige Entscheidung der SpiFa-Mitgliedsverbände, den VDRO in ihre Reihen aufzunehmen, markiert ein wichtiges Signal für die Interessenvertretung der deutschen Fachärzteschaft. Anstehende wie angekündigte gesundheitspolitische Reformen zur Gestaltung der Zukunft des Gesundheitssystems machen es umso erforderlicher, dass Fachärztinnen und Fachärzte in ihrer für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung tragenden Rolle mehr denn je mit einer starken gemeinsamen Stimme sprechen. Der VDRO ist ein junger Verband, der hervorragend organisiert ist und durch seine vorzuweisenden Erfolge bereits eine hohe Beachtung seitens der in Deutschland tätigen Fachärztinnen und Fachärzte für Strahlentherapie findet. Ich freue mich, dass wir einen so engagierten Berufsverband in den Reihen des SpiFa begrüßen und die Stimme der Fachärzteschaft damit weiter gestärkt wird.“
Der Vorsitzende des VDRO, Prof. Dr. Ulrich Carl, zum Beitritt seines Verbandes:
„Wir leisten als niedergelassene Strahlentherapeuten einen entscheidenden Beitrag zur adäquaten Versorgung der Krebspatienten in der Bundesrepublik. Daher wollen wir uns als VDRO künftig noch stärker in die politische Debatte einbringen, um unseren inhaltlich-fachlichen Beitrag für ein erstklassiges onkologisches Angebot in ganz Deutschland leisten zu können. Der Beitritt zum SpiFa, als hochangesehener Verband der Fachärzteschaft, ist daher für uns ein logischer und konsequenter Schritt, um künftig gemeinsam noch wirksamer die Interessen unserer Disziplin in Politik und Öffentlichkeit zu vertreten.“
Pressemitteilung herunterladen: PM Neues SpiFa-Mitglied (VDRO)
Die Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD hat unlängst einen Vorschlag zur Begrenzung der Verwaltungsausgaben der Krankenkassen vorgelegt, nach dem sächliche Verwaltungsausgaben der gesetzlichen Krankenkassen gegenüber dem Jahr 2024 im kommenden Jahr nicht um mehr als 8 Prozent ansteigen dürfen.
Der SpiFa sieht in der Begrenzung der Verwaltungskosten der Krankenkassen einen richtigen Ansatz. Es kann nicht sein, dass Beitrags- und Steuergelder, die für die gesundheitliche Versorgung der Versicherten gebraucht werden, zunehmend in die Verwaltungsetagen der Krankenkassen fließen. Allerdings braucht es wettbewerbsorientierte Mittel, um diese Verwaltungsausgaben für Versicherte transparent zu machen und nachhaltig in den Griff zu bekommen.
Hierzu erklärt SpiFa-Hauptgeschäftsführer Dr. André Byrla:
„Die Entwicklung der Verwaltungsausgaben der Krankenkassen – auch bei den Personalausgaben – kennt seit Jahren nur eine Richtung: Nach oben. Das ist insbesondere in Zeiten der Digitalisierung völlig aus der Zeit gefallen und muss vor dem Hintergrund der finanziellen Herausforderungen für unser Gesundheitssystem hinterfragt werden. Von den Krankenkassen kann und muss ein höherer Beitrag zur Stabilisierung und Finanzierbarkeit unseres Gesundheitssystems eingefordert werden. Das geht vor allem durch mehr Wettbewerb zwischen den Krankenkassen um Versicherte. Die Verwaltungsausgaben der Krankenkassen sollten deshalb aus dem allgemeinen Beitragssatz ausgegliedert und für die Versicherten ganz transparent über kassenindividuelle Verwaltungsbeiträge dargestellt werden müssen. Zugleich sollte der Gesundheitsfonds um die kassenseitigen Verwaltungsausgaben bereinigt werden. Dadurch werden Anreize für eine effizientere Verwaltung bei allen Krankenkassen geschaffen, Bürokratie abgebaut und Verwaltungskosten nachhaltig gesenkt.”
Pressemitteilung herunterladen: PM Kassenwettbewerb
Byrla: „Geld für Leistung. So funktioniert auch Steuerung.“
Der Hauptgeschäftsführer des SpiFa, Dr. André Byrla, hält den Vorschlag der KBV für kaum nachvollziehbar. Im Gespräch mit dem änd plädiert er dafür, dass gegenüber den gesetzlich Versicherten im Primärarztsystem die fachärztlichen Leistungen unmittelbar nach GOÄ abgerechnet werden, statt die „Vollkaskomentalität“ mit „All-Inclusive-Aufschlägen“ noch weiter zu befördern.
“In einem Primärarztsystem, in dem bis auf wenige Ausnahmen für bestimmte Fachgruppen und Leistungen, der Weg zu den vertragsärztlich tätigen Fachärztinnen und Fachärztinnen und ihren fachärztlichen Leistungen nur auf hausärztliche Überweisungen gehen soll, ist der Leistungsanspruch der GKV-Versicherten gegenüber dem heutigen Leistungsanspruch reduziert. Aus vertragsarzrechtlicher Sicht wäre es deshalb konsequent und ordnungspolitisch richtig, den unmittelbaren Zugang der gesetzlich Versicherten zu den fachärztlichen Leistungen als Selbstzahlerleistung gesetzlich auszugestalten und damit auch die Abrechnung nach der GOÄ zu ermöglichen“, betont Byrla. Das sei gegenüber allen Seiten einfach, fair und transparent. „Denn es bedeutet: Geld für Leistung. So funktioniert auch Steuerung.“
Die heutige „Facharzt-Flatrate“ mit einem All-Inclusive-Aufschlag aufzuhübschen, löse keine der bestehenden Herausforderungen, sondern befördere die in Teilen der GKV-Versichertenschaft bestehende Vollkaskomentalität weiter. „Die Leidtragenden daraus wären am Ende aber die Fachärztinnen und Fachärzte, denen kein einziger Cent solcher Aufschläge zu Gute kommen wird.“
Quelle: änd Ärztenachrichtendienst Verlags-AG, 30.09.2025
„Von einem Kompromiss kann nicht die Rede sein,“ so SpiFa-Vorstandsvorsitzender Dr. Dirk Heinrich. „Die vereinbarte Honorarsteigerung bleibt weit hinter dem zurück, was notwendig wäre, um die ambulante fachärztliche Versorgung in Deutschland nachhaltig zu sichern. Angesichts der massiven Kostensteigerungen für Personal, Energie, Mieten und medizinisches Material ist das Ergebnis lediglich ein Tropfen auf den heißen Stein. Die wirtschaftliche Realität in den Praxen jedenfalls findet in diesem Honorarabschluss kaum Niederschlag.“
Jedes Jahr verhandeln KBV und GKV-SV über die Vergütung der vertragsärztlichen Leistungen. Kernpunkt ist der sogenannte Orientierungspunktwert – er bestimmt, wie viel die Ärztinnen und Ärzte für ihre Leistungen pro abgerechneten Punkt erhalten. Steigen die Praxiskosten, muss auch dieser Wert angepasst werden. Kommt es zu keiner Einigung, entscheidet eine Schiedsstelle. In den diesjährigen Verhandlungen haben sich KBV und GKV-SV auf eine Erhöhung des Orientierungspunktwerts um 2,8 Prozent verständigt.
Die wirtschaftliche Realität in den Facharztpraxen sieht seit Jahren ganz anders aus, die Kosten für Personal, Miete, Energie und medizinisches Material steigen deutlich stärker, als die Honoraranpassungen kompensieren. Berechnungen des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung zufolge stiegen beispielsweise die Betriebskosten in Arztpraxen zwischen 2019 und 2022 um über 17 %.
„Es ist nicht hinnehmbar, dass die Vertragsärzteschaft jedes Jahr um eine Anpassung ringen muss, die am Ende nicht einmal den inflationsbedingten Mehraufwand abdeckt. Die eigene Niederlassung wird zunehmend für junge Ärztinnen und Ärzte wie Kolleginnen und Kollegen kurz vor dem Ruhestand unattraktiv. Die Folge werden eine Zunahme an Praxenschließungen und weniger Verfügbarkeiten von Fachärztinnen und Fachärzten sein. Das bedeutet für die Versorgung: weniger Facharzttermine und noch längere Wartezeiten für Patientinnen und Patienten. Mit Blick auf die aktuelle gesundheitspolitische Debatte ist das definitiv das falsche Signal“, so Heinrich.
Pressemitteilung herunterladen: PM Ergebnis Honorarverhandlungen
In der vom GKV-Spitzenverband und verschiedenen Krankenkassen angestoßen Debatte um den Fortbestand der Kontrahierungspflicht der Krankenkassen zum Abschluss von HZV-Verträgen stellt sich der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e. V. (SpiFa) vor den bestehenden Kontrahierungszwang, jedoch nicht uneingeschränkt.
In seinem aktuell veröffentlichten Positionspapier „Stärkung der Selektivverträge für eine bedarfsgerechte ärztliche Versorgung in einem primärärztlichen System“, das der fachärztliche Dachverband zusammen mit seinen Mitgliedsverbänden erarbeitet hat, plädiert der SpiFa für einen bundesweit einheitlichen Basisvertrag, der HZV und fachärztliche Versorgung kombiniert und regionale Besonderheiten flexibel ergänzt. Die Teilnahme soll für die Ärztinnen und Ärzte freiwillig, unbürokratisch und digitalisiert möglich sein – auf Grundlage einer unbudgetierten, betriebswirtschaftlich fundierten Vergütung.
Hierzu SpiFa-Vorstandsmitglied Dr. Norbert Smetak: „Selektivverträge sind ein Innovationsmotor. Auch die Hausarztzentrierte Versorgung hat gerade in der Kombination mit fachärztlichen Vollversorgungsverträgen ihren Mehrwert für die Patientenversorgung in Baden-Württemberg beweisen können.“ Es zeige sich eindrücklich, dass die Verknüpfung der hausarztzentrierten Versorgung (HZV) mit fachärztlichen Vollversorgungsverträgen die Versorgungsqualität deutlich steigere. Besonders chronisch Erkrankte profitierten nachweislich von engeren Behandlungsstrukturen.
„Dieses Kombinations-Modell hat sich bewährt. Es darf nicht länger regional begrenzt bleiben, sondern sollte stattdessen bundesweit eingeführt werden. Es gilt jetzt den nächsten Schritt zu gehen und diese Blaupause aus Baden-Württemberg bundesweit auszurollen. Für die Krankenkassen braucht es aber einen klaren Systemauftrag für dieses innovative Kombinations-Modell,“ so Smetak.
Das SpiFa-Positionspapier „Stärkung der Selektivverträge für eine bedarfsgerechte ärztliche Versorgung in einem primärärztlichen System“ steht hier zur Ansicht und zum Download bereit.
Pressemitteilung herunterladen: PM Positionspapier Stärkung Selektivverträge
Der GKV-Spitzenverband hatte in einem Papier die Bundesregierung aufgefordert, massive Einsparungen im ambulanten Bereich durchzusetzen. Dazu zählt, die Honorare der Vertragsärztinnen und -ärzte zusammenzukürzen, obwohl die Realität in den Praxen längst in eine andere Richtung weist: steigende Kosten, zunehmender Ärztemangel, eine älter und kränker werdende Gesellschaft sowie ein wachsender Bedarf an sozialmedizinischer Versorgung. Der GKV-Spitzenverband fordert unter anderem, bereits beschlossene Maßnahmen, wie die vollständige Bezahlung aller Leistungen der Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte sowie der Hausärztinnen und Hausärzte, wieder zurückzunehmen.
„Mit diesen Vorschlägen legt der GKV-Spitzenverband die Axt an die Versorgung der Patientinnen und Patienten in den Praxen. Konkret würde das bedeuten, dass die Praxen beispielsweise die zu Recht steigenden Gehälter ihrer Praxisteams nicht mehr finanzieren könnten. Gleichzeitig würden sie auf den Kosten für neue Versorgungsleistungen sitzen bleiben. Statt mutwillig den Rotstift bei Versorgung in den Praxen anzusetzen, braucht es endlich entschlossene Strukturreformen in den Bereichen, die seit vielen Jahren immer höhere Kosten verursachen – und das sind mit Sicherheit nicht die Praxen“, sagten die Bundesvorsitzenden des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth und Dr. Markus Beier.
„Die Entbudgetierung in der Kinder- und Jugendmedizin wurde eingeführt, um dem Ärztemangel entgegenzuwirken – und jetzt soll dieser Fortschritt wieder zunichte gemacht werden? Mindestens genauso absurd ist, dass selbst Kostensteigerungen für gesetzlich vorgeschriebene Vorsorge- und Früherkennungsmaßnahmen nach Vorstellung des GKV-Spitzenverbands nicht mehr finanziert werden sollen. Wie wir in unserem Pakt für Kindergesundheit klar machen, braucht es mehr Prävention, stattdessen bedeutet der Kahlschlag der Kassen: weniger U-Untersuchungen, weniger Beratung der Eltern, Krankheiten würden zu spät erkannt – mit Folgen fürs ganze Leben. Und wenn Impfungen zurückgehen, drohen vermeidbare gesundheitliche Schäden bei Kindern“, warnt Dr. Michael Hubmann, Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzt*innen e.V. (BVKJ).
„Die Forderungen des GKV-Spitzenverbandes sind absurd und planlos. Schon heute werden Millionen Patientenbehandlungen der Facharztpraxen von den Krankenkassen nicht bezahlt. Die Budgetierung der fachärztlichen Versorgung trägt heute schon zu Millionen vermeidbaren und teuren Krankenhausfällen bei. Wer die niedergelassenen Fachärztinnen und Fachärzte jetzt noch weiter einschnürt, schädigt die Patientinnen und Patienten und wird eine Kostenexplosion bei den Krankenhäusern ernten. Wir brauchen den umgekehrten Weg und damit endlich auch die Entbudgetierung der fachärztlichen Versorgung“, so der Vorstandsvorsitzende des Spitzenverbandes Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands, Dr. Dirk Heinrich.
Dr. Norbert Smetak, Vorsitzender von MEDI GENO Deutschland e. V.: „Dieser Entwurf ist ein Generalangriff auf die ambulante Versorgung und die niedergelassene Ärzteschaft. Die künftigen Kosten sollen nahezu vollständig auf uns abgewälzt werden, und selbst die erreichte Entbudgetierung droht wieder einkassiert zu werden. Anstatt immer wieder mit denselben Plattitüden zu argumentieren, sollten die Kassen versuchen, gemeinsam mit uns innovative Versorgungsformen weiterzuentwickeln. Stattdessen erklingt erneut nur die Begleitmusik zu den aktuellen Honorarverhandlungen.“
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Ärzteverbände warnen vor Kahlschlag-Vorstoß der Krankenkassen


































Vorstandsvorsitzender SpiFa
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