Der SpiFa verweist darauf, dass der beschlossene Gesetzentwurf die hausärztliche Entbudgetierung mit Ausgaben von einem unteren dreistelligen Millionenbetrag pro Jahr verbindet.
Hierzu der 2. stellvertretende Vorsitzende des SpiFa Dr. Helmut Weinhart:
„Die hausärztliche Entbudgetierung ist ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung und deutlicher Wegweiser für die Befreiung der Fachärztinnen und Fachärzte von der Budgetierung in der nächsten Legislaturperiode. Die Politik hat hier dankenswerterweise Wort gehalten. Insbesondere ist dies der FDP zu verdanken, die die hausärztliche Entbudgetierung auch nach dem Zusammenbruch der Ampel-Koalition weiter vorangetrieben hat.“
Pressemitteilung herunterladen: PM_Verabschiedung GVSG
„Die Entbudgetierung hausärztlicher Leistungen ist ein großer Schritt nach vorn und ein wichtiges Signal an die ambulant tätige Ärzteschaft. Die Ampel-Parteien haben in diesem Punkt Wort gehalten und geliefert. Die Reform ist für die Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung zwingend notwendig und endlich eine wirkungsvolle Maßnahme gegen die Krise der hausärztlichen Versorgung. Der aktuelle Entwurf ist nicht perfekt, aber dennoch zweifellos eine deutliche Verbesserung zum aktuellen Status quo. Das hat bisher auch die KBV so gesehen. Statt gemeinsam mit den Verbänden daran zu arbeiten, die bestmögliche Lösung umzusetzen, erklären die Vorstände stattdessen, dass sie mit der Komplexität überfordert sind. Das ist eine Bankrotterklärung und ein Schlag ins Gesicht der zahlenden Mitglieder, die dringend auf die Reform angewiesen sind“, so die Bundesvorsitzenden des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth und Dr. Markus Beier.
SpiFa-Vorstandsvorsitzender Dr. Dirk Heinrich hierzu: „Dass nun ausgerechnet die KBV die lang erwartete und überfällige Entbudgetierung der hausärztlichen Leistungen ausbremst, ist vollkommen absurd und schüttet Wasser auf die Mühlen derer, die gerne hätten, dass der Staat sich immer mehr Aufgaben der Selbstverwaltung aneignet. Wir erwarten, dass die KBV hier ihrer Aufgabe und Verpflichtung nachkommt und Lösungen präsentiert. Dass der aktuelle Entwurf nicht perfekt und auch nur ein erster Schritt zur Entbudgetierung aller vertragsärztlichen Leistungen ist, ist klar, darf hier aber nicht zum Argument für Arbeitsverweigerung werden. Hier ist vielmehr der Gesetzgeber in der neuen Legislatur gefordert: Die haus- und fachärztliche Versorgung von Patientinnen und Patienten greift ineinander und eine verbesserte Versorgung beim Hausarzt allein hilft nur bedingt, wenn diese danach keinen fachärztlichen Termin zur Diagnostik und Therapie erhalten. So kann das GVSG nur als erster Aufschlag gewertet werden, denn es greift aus der Versorgungsperspektive zu kurz.“
„Nach der Entbudgetierung der Leistungen der Kinder- und Jugendmedizin ist die Umsetzung der Entbudgetierung der hausärztlichen Leistungen überfällig: Minister Lauterbach hatte dies vor über zwei Jahren auf dem Neujahrsempfang öffentlich angekündigt. Natürlich bleiben viele Punkte offen: Es fehlt die Gleichstellung der Weiterbildungsförderung im gesamten hausärztlichen Versorgungsbereich. Von unserer Selbstverwaltung erwarten wir eine konsequente Unterstützung in diesen Themen. Die Position der KBV erinnert an die Aussage ‚Wir haben nicht genug Papier für die Bundestagswahl‘“, erklärt BVKJ-Präsident Dr. Michael Hubmann.
Pressemitteilung herunterladen: Gemeinsame PM_SpiFa_BVKJ_HÄV
Hierzu Dr. Dirk Heinrich, SpiFa-Vorstandsvorsitzender: „Die hausärztliche Entbudgetierung ist richtig, nur bleibt dieser Gesetzesentwurf auf dem halben Weg stehen. Es nützt unseren Patientinnen und Patienten nichts, wenn sie nach Besuch des Hausarztes oder der Hausärztin in sehr vielen Fällen anschließend monatelang auf eine korrekte fachärztliche Diagnose warten müssen, die fast immer Voraussetzung für eine effektive Therapie ist. Nur wenn alle Budgets für Vertragsärztinnen und Vertragsärzte umgehend abgeschafft werden, lassen sich ein langes Leiden und Ausharren auf Wartelisten vermeiden.“
SpiFa-Hauptgeschäftsführer Dr. André Byrla ergänzt: „Wir begrüßen, dass sich in den letzten Tagen der laufenden Legislaturperiode nun doch noch die Belange von Patientinnen und Patienten und der Ärzteschaft durchsetzen konnten. Das muss der Wegweiser für die kommende Legislatur sein. Wer eine bedarfsgerechte Versorgung der Versicherten, den Zugang zur fachärztlichen Versorgung und insbesondere die fachärztliche Diagnostik beschleunigen und Krankenhausaufenthalte vermeiden will, darf bei der Entbudgetierung der Hausärztinnen und Hausärzte nicht stehen bleiben, sondern muss die Budgets in der gesamten vertragsärztlichen Versorgung so schnell wie möglich abschaffen.“
Pressemitteilung herunterladen: PM_Entbudgetierung_Hausärztinnen_Hausärzte
Der SpiFa beruft sich mit seinen Forderungen auf die Empfehlungen des Sachverständigenrates aus dem Jahre 2018. Dazu gehören insbesondere die Ansiedlung des gemeinsamen Tresens der Integrierten Notfallzentren (INZ) bei den Kassenärztlichen Vereinigungen, die Entbudgetierung der Akut- und Notfallversorgung, die vollumfängliche Finanzierung der Bereitschaftsstrukturen der KVen durch die Krankenkassen sowie eine Schließung von Notaufnahmen ohne INZ-Struktur.
„Generell sollten niedergelassene Ärztinnen und Ärzte zu Praxisöffnungszeiten auch weiterhin als erste Ansprechpersonen fungieren,“ so SpiFa-Vorstandsvorsitzender Dr. Dirk Heinrich. Die grundsätzliche Leitung und Verantwortung von Ersteinschätzungsstellen müssten bei den Kassenärztlichen Vereinigungen angesiedelt sein. Nur so sei sichergestellt, dass bei der Steuerung der Patientinnen und Patienten einerseits in die Notaufnahme des Krankenhauses oder andererseits in die KV-Notdienstpraxen bzw. kooperierende vertragsärztliche Praxen durch die Ersteinschätzungsstelle am medizinischen Bedarf orientierte Einschätzungen getroffen würden, und nicht bettenauslastungsorientierte und damit vor allem für das Krankenhaus ökonomisch orientierte Entscheidungen im Vordergrund stünden.
„Für eine wirklich effiziente Steuerung von Patientinnen und Patienten müssen darüber hinaus Krankenhäuser, die kein INZ vorhalten, von der Notfallversorgung ausgeschlossen sein. Ohne ein konsequentes Vorgehen an dieser Stelle, läuft jegliches Reformvorhaben ins Leere,“ so Heinrich weiter.
Den aktuellen Forderungen aus der Gesundheitspolitik nach mehr Strukturen für angestellte Ärztinnen und Ärzte in der Notfallversorgung entgegnet SpiFa-Hauptgeschäftsführer Dr. André Byrla: „Wir raten der Politik dringend dazu, die Haltung zu überdenken, nur angestellte Ärztinnen und Ärzte könnten und wollten einen Beitrag zur Sicherstellung der Akut- und Notfallversorgung leisten. Stattdessen brauchen wir mehr Flexibilität und einen rechtssicheren Handlungsrahmen für selbständige Honorarkräfte!“
Pressemitteilung herunterladen: Notfallreform
Die am 8. Dezember 2021 geschmiedete „Ampel“-Koalition“ ging unter dem selbst gewählten Motto „Fortschritt wagen!“ an den Start. Seit dem 6. November 2024 ist sie bereits Geschichte, die Neuwahlen für den 21. Deutschen Bundestag sind für den 23. Februar 2025 angesetzt. Bis zur Neubildung einer arbeitsfähigen Regierung dürften weitere Monate vergehen. Zeit genug für die Interessenvertretungen im Gesundheitswesen, sich mit ihren Forderungen, Sorgen und Wünschen neu zu positionieren. Denn noch weiß niemand, wer ab dem 2. Halbjahr 2025 in der Berliner Mauerstraße „regieren“ wird und damit das Sagen hat. Einer der ersten, führenden Repräsentanten der deutschen Ärzteschaft, der bereit ist, nicht nur eine Bilanz der letzten drei Jahre zu ziehen, sondern auch die „Großbaustellen“ im Gesundheitswesen zu beschreiben, ist der seit 2015 amtierende Vorstandsvorsitzende des Spitzenverbandes Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands (SpiFa), Dr. med. Dirk Heinrich (64). Der kämpferische HNO-Arzt aus Hamburg – zugleich auch Bundesvorsitzender des traditionsreichen Virchowbundes – skizziert in seinem Namensbeitrag die aus Sicht der niedergelassenen Mediziner notwendigen „Arbeitsanweisungen“ an eine künftige Koalition in Berlin, wie die „Großbaustellen“ beseitigt werden könnten. Vor allem plädiert der erfahrene ärztliche Berufspolitiker dafür – endlich – den uralten gesundheitspolitischen Grundsatz „ambulant vor stationär“ mit entsprechendem Leben zu erfüllen statt faule Kompromisse wie bisher einzugehen. Denn Gesundheitsversorgung finde durch Mediziner statt, nicht durch Ministerialverwaltungen, Parlamente oder Körperschaften. Mit dem Namensbeitrag setzt die dfg-Redaktion ihre Meinungsrubrik „Ich bitte um das Wort!“ fort. In dieser erhalten Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger aus dem Gesundheitswesen die Möglichkeit, statt in Interviews zu aktuellen Themen und Vorgängen Stellung zu beziehen.
Die Reform der Notfallversorgung, das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) sowie weitere Gesetzgebungsvorhaben laufen mit ziemlicher Sicherheit in die Diskontinuität. Auch weil keines dieser – um es diplomatisch auszudrücken – handwerklich hochgradig ausbaufähigen Gesetzespakete die Beschlussreife erreicht hat. Und die vom Bundestag beschlossene, wenig stringente und konsequente Krankenhausreform wurde offenbar vor allem deshalb von den Ländern nicht im Vermittlungsausschuss „versenkt“, weil die finanziellen Bedingungen für die Krankenhäuser besser sind als der Status-quo. Es wäre geradezu naiv, auf eine finanzielle Gießkanne für die Krankenhäuser zu hoffen, von der niemand weiß, wie diese eigentlich finanziert werden könnte.
Von den Ankündigungen und Versprechungen des Bundesministers Lauterbach bleibt fast nichts. Die Erinnerungen daran verblassen jeden Tag. Was aber bleiben könnte: Die Erinnerung an eine geradezu undemokratische gesundheitspolitische Kultur. Wer ist nicht alles vom noch amtierenden Gesundheitsminister als Lobbyist diffamiert worden, während Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen häufig genug völlig ignoriert, Gesetzentwürfe „im Schweinsgalopp“ durch den Deutschen Bundestag gepeitscht und Änderungsanträge bis zur letzten Minute geheim gehalten wurden? Offener und konstruktiver Diskurs, inhaltliche öffentliche Debatte getragen von interessierter und informierter Öffentlichkeit? Fehlanzeige! So ein System fördert vor allem eines: die Hinterzimmer-Politik.
Dabei hatte die selbsternannte Zukunftskoalition viele Handlungsfelder in ihrem Koalitionsvertrag richtig aufgezeigt: Krankenhaus- und Notfallversorgung, Ambulantisierung, Entbürokratisierung, anwenderorientierte Digitalisierung. Das darf auch durchaus als mutig bezeichnet werden.
Was dann folgte war – als hätten wir in Deutschland ein Erkenntnisproblem – die Einsetzung einer Regierungskommission, bestückt mit dem einen oder anderen Krankenhauslobbyisten, aber ohne nennenswerte Expertise für die ambulante Versorgung und ein öffentlich ausgetragenes, über fast zwei Jahre andauerndes Gezänk und Geplänkel mit den Ländern, in dem es, wie beim ordinären Nachbarschaftsstreit, oft genug offenbar nur darum ging, Recht zu haben, statt die Versorgung zu verbessern.
Was auch bleiben wird: Die Erinnerung an die Kostendämpfungskeule des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes, das mit der fragwürdig begründeten Abschaffung der Neupatientenregelung die Terminsituation für die Patientinnen und Patienten bei nunmehr Rekordbeiträgen zur GKV verschlechtert hat.
Der SpiFa sieht weiterhin die Dringlichkeit, so schnell wie möglich umfassende und konsequente Reformen bei Krankenhaus- und Notfallversorgung voranzutreiben, die auch die ambulante Versorgung durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte mitdenken, um in Deutschland endlich wieder zu einer bedarfsgerechten medizinischen Versorgung zu kommen.
Die ambulante Versorgung brennt. Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sind gezwungen, die schon seit Jahren bestehende gesundheitspolitische Reformunfähigkeit in den allseits bekannten Großbaustellen trotz Fachkräftemangels und steigenden Betriebskosten finanziell und strukturell zu kompensieren. Dieser Flächenbrand muss gelöscht werden. Die Großbaustellen des Gesundheitswesens dulden keinen Aufschub. Die Politik im Bund und in den Ländern muss deshalb Handlungsfähigkeit beweisen.
Für eine auf den medizinischen Bedarf ausgerichtete Gesundheitsversorgung ist die Stärkung der ambulanten Versorgung von essentieller Bedeutung. Dazu braucht es natürlich mehr Flexibilität und weniger Bürokratie. Die Entbudgetierung der gesamten vertragsärztlichen Versorgung ist dabei auch ein Baustein, die Patientinnen und Patienten aus der vielfach teureren stationären Versorgung herauszuhalten und endlich adäquat ambulant versorgen zu können. Es muss bei der Grössenordnung, die ambulant-sensitive Krankenhausfälle mittlerweile angenommen haben, darum gehen, diese stationären Fälle konsequent zu vermeiden.
Nicht nur in der Notfallversorgung, sondern auch in der originären ambulanten Regelversorgung brauchen wir mehr Eigenverantwortung und Patientensteuerung.
Was für die Notfallversorgung die integrierten Leitstellen und der gemeinsame Tresen als zentrale Ersteinschätzungsstelle sind, ist für die ambulante Regelversorgung das primärärztliche System. Gemeint sind die koordinierende Ärztin bzw. der koordinierende Arzt. Das kann und sollte bei multimorbiden Patientinnen und Patienten, die regelhaft mehre Fachärztinnen und Fachärzte unterschiedlicher Gebiete aufsuchen müssen, sicherlich eine Hausärztin oder ein Hausarzt sein. Bei Patientinnen und Patienten, jung oder alt, die nur eine chronische Erkrankung haben und regelhaft ihre Fachärztinnen oder ihren Facharzt öfter als ihre Hausärztin oder ihren Hausarzt sehen – wenn sie überhaupt einen haben – wäre allerdings eine hausarztzentrierte Versorgung töricht. Nicht nur, weil die Kapazitäten der Hausärztinnen und Hausärzte dieses überhaupt nicht hergeben. Es wäre schlichtweg unwirtschaftlicher und zeitraubender Bürokratismus, müssten sich jene Patientinnen und Patienten vor jedem Besuch ihrer vertrauten Spezialistin bzw. ihres Spezialisten eine Überweisung abholen.
Die Ambulantisierung des medizinischen Leistungsgeschehens muss endlich entschieden angegangen werden. Auch hier hinkt Deutschland im internationalen Vergleich massiv hinterher. Immer noch werden mindestens ein Viertel aller ambulantisierbaren Leistungen in einem vollstationären Krankenhaus-Setting erbracht. Es muss endlich darum gehen, diese Leistungen zu ambulantisieren und zwar für die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte unter den gleichen Bedingungen, wie für die Krankenhäuser. Der Grundsatz ambulant vor stationär muss deshalb endlich mit Leben gefüllt und ökonomisch Anreize zur Ambulantisierung gesetzt werden. Dazu müssen auch die Hybrid-DRG sinnvoll weiterentwickelt werden, statt sie zu einer Art hochbürokratischem Sparinstrument zum bestehenden AOP-Katalog verkommen zu lassen, wie sich dies im letzten Moment „aus dem Hut gezauberten“ Änderungen des KHVVG andeutet hat. Bei aller Ablehnung einer Ambulantisierung über den ministerialen Verordnungsweg wird zukünftig auch darüber gesprochen werden müssen, wie zielführend das Konzept der Vertragslösung über KBV, DKG und GKV-SV auch im Zusammenspiel mit dem InEK ist.
Bei der Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens wird es darum gehen müssen, endlich konsequent auf die praxisbezogenen Anwenderinnen und Anwender zu fokussieren. Die anwenderorientierte Digitalisierung und Systeme die verlässlich funktionieren, die ausgetauschte Daten auch verstehen, also viel mehr sind, als digitale Leitz-Ordner, können ebenso einen enormen Beitrag zur Entlastung der medizinischen Versorgung leisten, wie ein verpflichtender online Check-in in die Praxis am Vorabend eines Termins. Wer aber die Digitalisierung zur Steuerung der Ärztinnen und Ärzte nutzen will und versucht die Hoheit über die Terminvergabe den Praxisinhabern zu entreißen, erklärt der Ärzteschaft den Krieg. Ein solcher Angriff auf die ärztliche Freiberuflichkeit wird schonungslos beantwortet werden. Klar muss sein: Es sind weder Parlamente, noch Ministerialverwaltungen noch Körperschaften, die Patientinnen und Patienten versorgen. Es sind die Ärztinnen und Ärzte.
Quelle: Dienst für Gesellschaftspolitik, Ausgabe 48 – 24 vom 28. November 2024
Wortbeitrag herunterladen: „Ich bitte um das Wort!“: Dr. Dirk Heinrich (SpiFa)
Nach dem Zusammenbruch der Ampel-Koalition aus SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP im Bund warnt der SpiFa vor einer Phase monatelanger gesundheitspolitischer Untätigkeit, die die medizinische Versorgung in Deutschland bedroht.
Akut gefährdet sieht der SpiFa vor allem die ambulante vertragsärztliche Versorgung, die gezwungen ist, die seit Jahren bestehende gesundheitspolitische Reformunfähigkeit bei den allseits bekannten Großbaustellen trotz Fachkräftemangels und steigenden Betriebskosten finanziell und strukturell zu kompensieren.
Hierzu Dr. Dirk Heinrich, SpiFa-Vorstandsvorsitzender: „Nachdem die Handlungsfelder im Koalitionsvertrag der Ampel richtig aufzeigt waren – Krankenhaus- und Notfallversorgung, Ambulantisierung, Entbürokratisierung, anwenderorientierte Digitalisierung – rächt es sich, dass die selbsternannte Zukunftskoalition durch eine Regierungskommission, Geplänkel mit den Ländern, Verunglimpfung von Akteuren der Gesundheitsversorgung als Lobbyisten durch den Bundesgesundheitsminister und die Vorlage inkonsistenter und inkonsequenter Gesetzentwürfe keine einzige Baustelle des Gesundheitswesens beseitigt haben wird.“ Stattdessen habe sie die Terminsituation für die Patientinnen und Patienten mit der Kostendämpfungskeule des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes mittels der Abschaffung der Neupatientenregelung maßgeblich verschlechtert.
„Es brennt in der ambulanten haus- und fachärztlichen Versorgung und ist geboten, dieses Feuer zügig mit der Entbudgetierung aller niedergelassener Ärztinnen und Ärzte zu löschen. Diese Großbaustelle des Gesundheitswesens duldet keinen Aufschub,“ so Heinrich.
Pressemitteilung herunterladen: SpiFa fordert umgehend Maßnahmen zur Stärkung der ambulanten ärztlichen Versorgung
Anlässlich der beginnenden Grippe- und RSV-Saison ist der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) bestürzt darüber, dass bisher nur in drei KV-Regionen Impfvereinbarungen abgeschlossen wurden. Der SpiFa fordert mehr Tempo bei der Impfprävention. Bereits seit dem 03. September 2024 haben Versicherte durch die Aufnahme der Schutzimpfung gegen Infektionen mit dem Respiratorischen Synzytial-Virus (RSV) für ältere Erwachsene in die Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) durch den G-BA einen Anspruch auf die Impfleistungen als Pflichtleistung der Krankenkassen. Doch wegen fehlender Impfvereinbarungen müssen Versicherte die Kosten derzeit zunächst privat bezahlen und dann im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens bei ihrer Krankenkasse geltend machen.
Der SpiFa-Vorstandssitzende Dr. med. Dirk Heinrich erklärt dazu: „Es ist vollkommen unverständlich, dass jetzt im November zu Beginn der Grippe- und RSV-Saison bei weitem noch nicht in allen KV-Regionen Impfvereinbarungen abgeschlossen sind. Die Pfennig-Fuchserei der Krankenkassen führt Hunderte, vor allem ältere Menschen, geradewegs in die stationäre Versorgung. Hier muss endlich ein Umdenken stattfinden. Wir brauchen Tempo bei den Impfungen!“
Die stagnierenden Verhandlungen sorgen darüber hinaus für einen inakzeptablen Bürokratiedschungel, denn ohne Impfvereinbarung bleibt ein Abrechnungswirrwarr mit Regresspotential bestehen, das für alle Beteiligten negativ ist. „Es sind vor allem die Ärztinnen und Ärzte, welche durch den derzeitigen Zustand mit unnötiger Bürokratie belastet werden. Vor dem Hintergrund der bereits laufenden RSV-Saison ist dies besonders schwer vermittelbar. Es sollte im Sinne der besonders vulnerablen Patientinnen und Patienten ein zügiger und niedrigschwelliger Zugang zur RSV-Impfung ermöglicht werden“, so Dr. med. Dirk Heinrich abschließend.
Pressemitteilung herunterladen: Gegen Pfennig-Fuchserei der Krankenkassen – für mehr Tempo beim Impfen
Vorstandsvorsitzender SpiFa
(Bildrechte: SpiFa e.V.)
Stv. 3. Vorstandsvorsitzender SpiFa
(Bildrechte: SpiFa e.V.)
Mitglied des Vorstandes SpiFa
(Bildrechte: SpiFa e.V.)
Hauptgeschäftsführer des SpiFa
(Bildrechte: SpiFa e.V., Dr. André Byrla)
Stv. 2. Vorstandsvorsitzender SpiFa
(Bildrechte: SpiFa e.V.)
Mitglied des Vorstandes SpiFa
(Fotograf: Phil Dera)
kooptiertes Mitglied des Vorstandes SpiFa
(Bildrechte: BVF e.V.)
Ehrenpräsident SpiFa
(Fotograf: G. J. Lopata)
Vorstandsvorsitzender SpiFa
(Bildrechte: SpiFa e.V.)
Stv. 2. Vorstandsvorsitzender SpiFa
(Bildrechte: SpiFa e.V.)
Stv. 3. Vorstandsvorsitzender SpiFa
(Bildrechte: SpiFa e.V.)
Mitglied des Vorstandes SpiFa
(Fotograf: Phil Dera)
Mitglied des Vorstandes SpiFa
(Bildrechte: SpiFa e.V.)
kooptiertes Mitglied des Vorstandes SpiFa
(Bildrechte: BVF)
Ehrenpräsident SpiFa
(Fotograf: G. J. Lopata)
Hauptgeschäftsführer SpiFa
(Bildrechte: SpiFa e.V., Dr. André Byrla)