Digitale Verfahren, neue Anbieter und regulatorische Veränderungen verändern die Rahmenbedingungen medizinischer Diagnostik – doch nicht immer zum Vorteil der Patientensicherheit und der Qualität. Mit zwei Positionspapieren reagiert der SpiFa auf die besorgniserregende Entwicklung, dass zunehmend Leistungen der medizinischen Labordiagnostik außerhalb ärztlicher Verantwortung erbracht werden. Der Verband fordert deshalb klare bundeseinheitliche Rahmenbedingungen für eine ärztlich verantwortete Diagnostik.
Der SpiFa macht deutlich: medizinische Diagnostik ist kein Anhängsel der Versorgung – sie ist konstitutiv für Prävention, Früherkennung und individualisierte Therapie. Ohne ärztliche Verantwortung verliert sie ihre Qualität und Richtung.
Dr. Michael Müller, Vorsitzender des Ausschusses für diagnostische Medizin des SpiFa warnt: „Wenn Leistungen wie molekulargenetische Untersuchungen oder Tests auf meldepflichtige Infektionskrankheiten außerhalb der Heilkunde angeboten werden, ohne dass eine ärztliche Indikationsstellung erfolgt, ist das nicht im Sinne der Patientensicherheit – auch wenn nach außen der Eindruck fachärztlicher Qualität erweckt wird.“
„Die diagnostischen Fachrichtungen – etwa Humangenetik, Pathologie, Mikrobiologie, Radiologie, Nuklearmedizin oder Transfusionsmedizin – stellen als konditionale Disziplinen überhaupt erst die Teilhabe an wirksamer Versorgung sicher. Ihre schnelle und qualitätsgesicherte Verfügbarkeit ist entscheidend für eine verantwortungsvolle Patientensteuerung – stationär wie ambulant“, ergänzt Prof. Dr. Holinski-Feder, Präsidentin des Berufsverbandes Deutscher Humangenetiker e.V. (BVDH), Mitgliedsverband des SpiFa.
Konkret setzt sich der SpiFa mit Nachdruck für den uneingeschränkten Arztvorbehalt für Indikationsstellung, Durchführung und Befundung diagnostischer Leistungen sowie die strikte Einhaltung regulatorischer Anforderungen (MDR/IVDR-Zertifizierungen) und die vollständige Umsetzung gesetzlicher Vorgaben zur Qualitätssicherung ein. Politische Pläne, die auf eine Entkopplung ärztlicher Verantwortung in der Diagnostik abzielen, lehnt der SpiFa entschieden ab.
Dr. Ronald Jochens, 2. Vorsitzender des Berufsverbandes Deutscher Nuklearmediziner e.V. (BDN), ebenfalls Mitgliedsverband des SpiFa, erklärt abschließend: „Diagnostik darf nicht zum Spielball der Kommerzialisierung werden. Innovation braucht ärztliche Führung – nicht Deregulierung. Fachärztinnen und Fachärzte tragen die medizinische Verantwortung in Deutschland – auch und gerade in der Diagnostik. Sie müssen deshalb an allen Entscheidungsprozessen zur Einführung neuer Verfahren aktiv beteiligt bleiben.“
Die beiden Positionspapiere stehen unter: https://spifa.de/positionen/ zur Ansicht bzw. zum Download bereit.
Pressemitteilung herunterladen: PM Diagnostik
Die Bedarfsplanung und Budgetierung ärztlicher Leistungen sorgen bereits jetzt für eine künstliche Verknappung des Versorgungsangebotes für gesetzlich Versicherte. In ihrem aktuellen Plan fordert die TK, die wenigen bestehenden Ausnahmen – zum Beispiel auch für dringende fachärztliche Termine – abzuschaffen. Damit dürfte die Terminknappheit weiter zunehmen.
Zudem sollen nach Auffassung der TK anfallende Betriebskostensteigerungen für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte künftig nicht mehr ausgeglichen werden. Damit sollen fünf Prozent der für die gesetzliche Krankenversicherung anfallenden Kosten für die medizinische Versorgung durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte eingespart werden. Im Jahr 2024 wurden für 578 Millionen Behandlungsfälle in der ambulanten ärztlichen Versorgung gesetzlich Versicherter etwa 50 Milliarden EUR ausgegeben, das entspricht im Durchschnitt rund 86,50 Euro pro Behandlungsfall.
SpiFa-Vorstandsvorsitzender Dr. Dirk Heinrich hierzu: „Während an anderer Stelle Milliarden in das Gesundheitssystem gekippt werden, ohne dass damit wirkliche Verbesserungen der Versorgung einhergehen, will die Kassenlobby mit ihren Forderungen die fachärztliche ambulante Versorgung kaputtsparen. Dabei arbeiten die Ärztinnen und Ärzte in der niedergelassenen ambulanten Versorgung bereits heute am Limit, die Auswirkungen sind für gesetzlich Krankenversicherte bereits deutlich spürbar.“
Immer mehr Fachärztinnen und Fachärzte begäben sich inzwischen freiwillig in den Ruhestand oder gäben ihre Kassenzulassung zurück. Grund dafür seien vor allem stetig steigende Betriebskosten, die bei der Versorgung gesetzlich Krankenversicherter nicht mehr adäquat berücksichtigt werden. Hinzu käme die zunehmende bürokratische Gängelung durch die gesetzlichen Krankenversicherungen.
„Wenn die Versorgung gesetzlich Krankenversicherter zunehmend mit Verlusten verbunden ist, droht ein sich ausweitender Exodus von Fachärztinnen und Fachärzte aus der Versorgung. Mit ihren aktuellen Forderungen erweist die Techniker Krankenkasse ihren Versicherten einen Bärendienst,“ so Heinrich weiter.
Der SpiFa bekräftigt seine Forderung nach besseren Rahmenbedingungen für die medizinische Versorgung gesetzlich Krankenversicherter. Dazu gehören vor allem die Reduzierung von Bürokratie sowie die Aufhebung der Budgets für fachärztliche Leistungen. Damit würde sich auch die Terminsituation bei Fachärztinnen und Fachärzten verbessern.
Pressemitteilung herunterladen: PM SpiFa zu 10 Punkte TK
Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e. V. (SpiFa) nimmt Anstoß an der Art und Weise der Diskussion um ein Primärarztsystem in Deutschland von Teilen der Ärzteschaft.
Dr. med. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa, erklärt dazu:
„In Deutschland stellen die niedergelassenen Fachärztinnen und Fachärzte den weit überwiegenden Anteil der Diagnosen und ermöglichen so überhaupt erst eine gezielte und effektive Patientenbehandlung. Damit dies auch weiterhin zum Wohle von Patientinnen und Patienten möglich ist, bedarf es eines klugen und ausgewogenen arbeitsteiligen Verhältnisses zwischen Hausärztinnen und Hausärzten einerseits und Fachärztinnen und Fachärzten andererseits. Ein plumpes hausarztzentriertes Primärarztsystem wird dem sicherlich nicht gerecht. Dies zeigt die anhaltende Diskussion über Terminservicestellen, Hausarztvermittlungsfälle, Dringlichkeit, Überweisungen und offene Sprechstunden. Deutlich wird damit aber auch, wie fatal es ist, dass der frühere Bundesminister Karl Lauterbach die Neupatientenregelung gestrichen hat. Mit dieser Regelung war es Facharztpraxen und Patienten möglich, rasch bei neu aufgetretenen Erkrankungen Termine zu vereinbaren. Kern dieser Regelung war die Entbudgetierung der fachärztlichen Leistungen in diesen Fällen.“
Für den SpiFa ist damit auch das Kernproblem benannt.
„Die fortgesetzte, ungerechte und mittlerweile völlig unbegründete Budgetierung der fachärztlichen Leistungen in den Facharztpraxen führt nicht nur zu wenig Terminmöglichkeiten, sondern schränkt auch die Diagnostik zum Nachteil der Patienten ein. In einem wie auch immer gearteten Primärarztsystem müssen sowohl die von Hausärzten überwiesenen Patienten als auch die chronisch erkrankten, von Fachärzten behandelten Patienten entbudgetiert werden, sonst droht die Privatisierung der Facharztversorgung. Damit wäre eine Zwei-Klassen-Medizin eingeführt“, so der SpiFa-Vorsitzende Heinrich weiter.
Der SpiFa appelliert dringend an alle Beteiligten der Ärzteschaft, sich an einem Runden Tisch einzufinden und zu vernünftigen Lösungen zu kommen, denn „das ständige Beharren auf Teilaspekten zum eigenen Vorteil führt nicht zum Ziel“, erklärt Heinrich.
Der SpiFa stellt zudem fest, dass die Verträge zur Hausarztzentrierten Versorgung (HzV) einen spürbaren Mehrwert für die Patientenversorgung nur dann haben, wenn sie mit Facharztverträgen kombiniert sind.
Dazu erklärt der SpiFa-Vorstandsvorsitzende Dr. med. Dirk Heinrich:
„Der Erfolg der HzV in Baden-Württemberg basiert nachweislich auf der Verknüpfung der HzV mit Facharztverträgen. Dort ist ein Mehrwert für die Patientenversorgung feststellbar. Deshalb macht die HzV bundesweit nur mit ergänzenden Verträgen der einzelnen Facharztgruppen Sinn.“
Pressemitteilung herunterladen: PM Primärarztsystem & HzV
„Wer sektorübergreifende Versorgung ernst nimmt, darf die Vertragsärzteschaft nicht systematisch von innovativen Versorgungsformen ausschließen“, warnt Dr. med. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa. „Modellprojekte dürfen kein Rückfall in zentrale Versorgungsmonopole sein, sondern müssen die Versorgung dort stärken, wo sie tatsächlich stattfindet: wohnortnah, niedergelassen, fachärztlich.“
Selektivverträge und Modellprojekte in Schieflage
Bereits bei bestehenden Selektivverträgen im Bereich der Humangenetik zeigt sich eine strukturelle Schieflage: Sie sind nahezu ausschließlich an universitäre Einrichtungen gebunden. Vertragsärztliche Praxen – obwohl sie hochqualifizierte Leistungen nachweislich auf gleichem Niveau erbringen – bleiben außen vor. Diese Tendenz setzt sich nun in den Planungen für das Modellprojekt nach § 64e SGB V fort.
„Es ist fachlich nicht haltbar, Qualität ausschließlich an Universitätskliniken zu binden. Unsere Mitglieder in der vertragsärztlichen Versorgung sind zertifiziert, unterliegen strengen Qualitätssicherungsmaßnahmen und nehmen regelmäßig an Fort- und Weiterbildungen teil“, betont Heinrich.
Forderungen des SpiFa:
– Verbindliche Einbindung der vertragsärztlichen Fachärztinnen und Fachärzte in die Modellprojekte nach § 64e SGB V
– Gleichberechtigter Zugang zu Fallkonferenzen, genetischer Diagnostik und Projektstrukturen unabhängig von der Trägerschaft
– Klare, transparente Qualitätskriterien für alle Sektoren – statt strukturelle Ausgrenzung
Fazit: Versorgungsinnovation braucht sektorenübergreifende Realität
Der SpiFa fordert die politischen Entscheidungsträger auf, bei der Umsetzung der Genommedizin-Modellprojekte den tatsächlichen Versorgungsalltag in Deutschland zu berücksichtigen. „Fachärztliche Versorgung ist nicht exklusiv. Sie ist leistungsfähig, hochspezialisiert – und sie findet täglich vor Ort bei den Menschen statt. Wenn Modellprojekte das nicht abbilden, verfehlen sie ihr Ziel“, so Heinrich abschließend.
Pressemitteilung herunterladen: PM Genommedizin
Das Gesundheitswesen steht vor der Herausforderung, knappe Ressourcen besser einzusetzen. Es muss darum gehen, Patientinnen und Patienten auf Anhieb die medizinische Versorgung zukommen zu lassen, die sie aus medizinischen Gründen benötigen und unnötige Arzt-Patienten-Kontakte sowie teure Krankenhausbehandlungen zu vermeiden. Ein plumpes hausärztliches Gatekeeping ist hierfür ungeeignet.
Dazu erklärt der SpiFa-Vorstandsvorsitzende Dr. med. Dirk Heinrich:
„Niemand braucht in unserem Gesundheitssystem Hausärzte als Türsteher für den Zugang zu Prävention, Vorsorge, notwendiger Diagnostik und Behandlung. Das werden unsere Patientinnen und Patienten nicht akzeptieren. Es ist deswegen nicht schlau, Zugangshürden für Vorsorge und Prävention und eine bedarfsgerechte Versorgung aufzubauen. Haus- und Fachärzte müssen künftig strukturierter und besser zusammenarbeiten. Das muss das Ziel einer Reform sein. Patientengruppen, die regelhaft fachärztlich versorgt werden, beispielsweise wegen einer chronischen Erkrankung, sollten nicht auf eine hausärztliche Überweisung angewiesen sein. Das ist bürokratische und teure Förmelei, die zusätzlich kostenträchtige und unnötige Arzt-Patienten-Kontakte erzeugt, statt abzubauen. Hausärzte sollen mit den niedergelassenen Fachärztinnen und Fachärzten gemeinsam dafür sorgen, dass Patienten nur im Krankenhaus behandelt werden, wenn sie eine Krankenhausbehandlung wirklich benötigen.”
Auch mit Blick auf die Akut- und Notfallversorgung hält der SpiFa ein hausärztliches Gatekeeping für einen fatalen Vorschlag.
Dazu erklärt SpiFa-Vorstandsmitglied Jan Henniger:
„Patienten mit gebrochenen und verstauchten Armen und Beinen haben weder etwas in der Hausarztpraxis noch in den Notaufnahmen zu suchen. Gerade in den Wintermonaten würde der Weg über die Hausarztpraxen für gestürzte Patienten doch dazu führen, dass die Patienten zur Überweisung gleich noch das Grippevirus aus dem Wartezimmer dazu bekommen. Das kann doch keiner ernsthaft wollen. Deshalb muss es direkt in die chirurgische oder orthopädische Praxis gehen.”
Der SpiFa stört sich zudem an dem Vorschlag, die Krankenhäuser für die ambulante Regelversorgung zu öffnen, beispielsweise wenn Patientinnen und Patienten nicht schnell genug Termine bekommen.
“Politik muss endlich den Mut zu echten Strukturreformen aufbringen. Die Öffnung einer weiteren Schleuse, die es Krankenhäusern ermöglicht, ihre stationäre Bettenauslastung zu steuern und Patienten unnötig stationär zu behandeln, hat mit bedarfsgerechter Versorgung nichts zu tun. Das ist das Gegenteil einer Strukturreform. Wer eine gute ambulante Versorgung und schnelle Termine sicherstellen will, muss die ambulante Versorgung durch niedergelassene Fachärztinnen und Fachärzte stärken, statt diese immer weiter zu schwächen. Hierzu ist in erster Linie die vollständige Abschaffung der mittlerweile völlig überflüssigen und aus dem Ruder gelaufenen Budgets dringend erforderlich. Bereits mit Blick auf die Notfallreform kann die Politik zeigen, ob sie den Mut zu Strukturreform aufbringen kann und die bettenauslastungsorientierten Krankenhauseinweisungen über die Notaufnahmen endlich beenden“, erklärt Dr. med. Dirk Heinrich weiter.
Pressemitteilung herunterladen: SpiFa_PM_Primärarzt-Debatte
Das 14-seitige Positionspapier des GKV-Spitzenverbands sieht insbesondere die Einrichtung einer zentralen Plattform vor, an welche Ärztinnen und Ärzte ihre Termine melden müssen. Ein zentraler Algorithmus soll dann den Praxen die jeweiligen Patientinnen und Patienten zuweisen, die einen Termin benötigen. Für die Praxen gibt es weder die Möglichkeit einer Einschätzung noch einer Entscheidung. Darüber hinaus enthält das Positionspapier die Forderung, wonach Ärztinnen und Ärzte „Behandlungsdiagnosen sowie erbrachte medizinische Leistungen zukünftig täglich, unmittelbar und automatisch an Krankenkassen übermitteln“ müssen.
Für den SpiFa kommt diese Positionierung des GKV-Spitzenverbandes der Abschaffung der ärztlichen Freiberuflichkeit gleich und bedeutet nichts anderes als Staatsmedizin.
Hierzu Dr. Dirk Heinrich, SpiFa-Vorstandsvorsitzender: „Was unter dem Deckmantel der besseren Koordination und Digitalisierung vorgelegt wird, bedeutet in Wahrheit eine Entmündigung und eine systematische Schwächung der ambulanten Fachärzteschaft. Fachärztinnen und Fachärzte tragen alleine die Verantwortung für ihre Praxis und ihr Personal und Sie entscheiden auch alleine, wann sie wem welchen Termin geben. Wir lassen uns nicht zu Kassenknechten machen!“
Eine taggleiche Übermittlung von Behandlungsdaten sei aus Sicht der Fachärztinnen und Fachärzte durchaus begrüßenswert, wenn dies dann auch entsprechend in eine sofortige vollumfängliche Vergütung mündete anstelle einer budgetierten um Monate verspäteten Zahlung.
Dr. Norbert Smetak, Mitglied des SpiFa-Vorstandes meint zur taggleichen Übermittlung von Behandlungsdaten: „Mit dem Aufbau einer digitalen staatlich-zentralisierten Plattform löst man aktuell bestehende Versorgungsengpässe nicht, sondern schaufelt lediglich über Jahre hinweg ein Millionengrab. Zudem ist die Forderung, alle Diagnosen und Therapien vollumfänglich noch am selben Tag an die Krankenkassen zu übermitteln realitätsfern und schlicht nicht erfüllbar. Da sprechen die Schreibtischtäter und es zeigt sich wieder eine Misstrauenskultur die nur zu mehr Bürokratie, aber nicht zu besserer Versorgung führt.“
Der SpiFa warnt sowohl die gesetzlichen Krankenkassen, aber auch die Gesundheitspolitik eindrücklich, gesetzgeberische Schritte in diese Richtung auch nur ansatzweise weiter zu verfolgen. Ansonsten ist mit deutlichen öffentlichen Protesten der Ärzteschaft zu rechnen. Sowohl Hausärztinnen und Hausärzte als auch Fachärztinnen und Fachärzte, die kurz vor dem Renteneintrittsalter stehen, werden zeitnah massenhaft ihre Zulassung zurückgeben. Das wäre der Exitus für die ambulante Versorgung in Deutschland.
Pressemitteilung herunterladen: PM Stellungnahme GKV-SV PP
Deutschland hinkt bei der Ambulantisierung im internationalen Vergleich immer noch massiv hinterher. Die letzten gesetzlichen Änderungen der Regelungen zu den Hybrid-DRG mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz waren aus Sicht der Verbände eine Verschlechterung und für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen fatal. SpiFa, BVKJ und BNKD fordern angesichts dessen den Gesetzgeber auf, tätig zu werden und die Bremsen bei der Ambulantisierung zu lösen, um unnötige, belastende und teure stationäre Aufenthalte zu vermeiden.
„Was mit der Hybrid-DRG als Chance für mehr Ambulantisierung begann, droht durch Fehlanreize, bürokratische Hürden und fragwürdige Ausschlüsse ins Gegenteil verkehrt zu werden“, erklärt Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa. Die ursprünglich intendierte Gleichrangigkeit von stationären und ambulanten Leistungserbringern werde bislang verfehlt – nicht nur zum Nachteil der ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte, sondern insbesondere von beitragszahlenden Patientinnen und Patientinnen.
Dr. Michael Hubmann, Präsident des BVKJ, ergänzt: „Die Einführung der Hybrid-DRG ist eine große Chance für spezialisierte Kinder- und Jugendarztpraxen. So können sie künftig auch komplexe Behandlungen anbieten, ohne dass die Kinder dafür ins Krankenhaus müssen. Damit würde ein Engpass in der Versorgung von schwer chronisch kranken und behinderten Kindern und Jugendlichen beseitigt und die vorhandenen Ressourcen in Kinderkliniken und Schwerpunktpraxen würden im Sinne der betroffenen Familien besser genutzt.“
„Kinder profitieren enorm von ambulanten Behandlungen und regenerieren in der häuslichen Umgebung nachgewiesenermaßen schneller“, sagt Dr. Ralf Lippert, 1. Vorsitzender des BNKD. „Darüber hinaus sind und waren ambulante Behandlungen stets günstiger und qualitativ mindestens ebenbürtig zu stationären Behandlungen. Seit Jahren ambulantisieren die niedergelassenen KinderchirurgInnen in ihren Praxen, was die insgesamt steigenden OP-Zahlen in ihrem Bereich belegen. Sie haben hocheffektive und gut funktionierende, teilweise zertifizierte OP-Zentren geschaffen. Sie nun erneut durch Abschaffung der Hybrid-DRG im Kindesalter zu benachteiligen, konterkariert dieses Engagement.
Die zentralen Kritikpunkte der Verbände:
Unzureichende Finanzierung der Sachkosten:
Bei Leistungen mit hohem Sachkostenanteil – insbesondere Implantatkosten – liegen die Hybrid-DRG teils unterhalb des EBM-Niveaus. Damit wirken sie dem Ziel einer wirtschaftlich tragfähigen ambulanten Leistungserbringung entgegen. Variable Sachkosten müssen separat erstattet werden.
Bürokratische Belastung:
Neue Regelungen zur Abrechnung erschweren digitale Prozesse. Eine bundeseinheitliche digitale Abrechnungsrichtlinie des GKV-Spitzenverbandes wäre praxisnäher und effektiver.
Ausgrenzung vulnerabler Gruppen:
Der mit dem KHVVG eingeführte gesetzliche Ausschluss für die Leistung gegenüber Kindern- und Jugendlichen sowie Menschen mit Behinderung ist aus Sicht der Verbände fachlich nicht begründbar und muss gestrichen werden. Gerade auch diese vulnerablen Gruppen profitieren von der Ambulantisierung enorm.
Die drei Verbände fordern deshalb:
1. Anpassung der Hybrid-DRG-Kalkulation, um eine Vergütung über EBM-Niveau sicherzustellen.
2. Erstattung der variablen Sachkosten, insbesondere bei Implantaten.
3. Aufhebung der Ausschlüsse für Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderungen.
4. Stärkung der ambulant tätigen Fachärzteschaft bei Auswahl und Durchführung sektorengleich vergüteter Leistungen.
Pressemitteilung herunterladen: Gemeinsame PM_BVKJ_BNK_Hybrid-DRG


































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