Der GKV-Spitzenverband hatte in einem Papier die Bundesregierung aufgefordert, massive Einsparungen im ambulanten Bereich durchzusetzen. Dazu zählt, die Honorare der Vertragsärztinnen und -ärzte zusammenzukürzen, obwohl die Realität in den Praxen längst in eine andere Richtung weist: steigende Kosten, zunehmender Ärztemangel, eine älter und kränker werdende Gesellschaft sowie ein wachsender Bedarf an sozialmedizinischer Versorgung. Der GKV-Spitzenverband fordert unter anderem, bereits beschlossene Maßnahmen, wie die vollständige Bezahlung aller Leistungen der Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte sowie der Hausärztinnen und Hausärzte, wieder zurückzunehmen.
„Mit diesen Vorschlägen legt der GKV-Spitzenverband die Axt an die Versorgung der Patientinnen und Patienten in den Praxen. Konkret würde das bedeuten, dass die Praxen beispielsweise die zu Recht steigenden Gehälter ihrer Praxisteams nicht mehr finanzieren könnten. Gleichzeitig würden sie auf den Kosten für neue Versorgungsleistungen sitzen bleiben. Statt mutwillig den Rotstift bei Versorgung in den Praxen anzusetzen, braucht es endlich entschlossene Strukturreformen in den Bereichen, die seit vielen Jahren immer höhere Kosten verursachen – und das sind mit Sicherheit nicht die Praxen“, sagten die Bundesvorsitzenden des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth und Dr. Markus Beier.
„Die Entbudgetierung in der Kinder- und Jugendmedizin wurde eingeführt, um dem Ärztemangel entgegenzuwirken – und jetzt soll dieser Fortschritt wieder zunichte gemacht werden? Mindestens genauso absurd ist, dass selbst Kostensteigerungen für gesetzlich vorgeschriebene Vorsorge- und Früherkennungsmaßnahmen nach Vorstellung des GKV-Spitzenverbands nicht mehr finanziert werden sollen. Wie wir in unserem Pakt für Kindergesundheit klar machen, braucht es mehr Prävention, stattdessen bedeutet der Kahlschlag der Kassen: weniger U-Untersuchungen, weniger Beratung der Eltern, Krankheiten würden zu spät erkannt – mit Folgen fürs ganze Leben. Und wenn Impfungen zurückgehen, drohen vermeidbare gesundheitliche Schäden bei Kindern“, warnt Dr. Michael Hubmann, Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzt*innen e.V. (BVKJ).
„Die Forderungen des GKV-Spitzenverbandes sind absurd und planlos. Schon heute werden Millionen Patientenbehandlungen der Facharztpraxen von den Krankenkassen nicht bezahlt. Die Budgetierung der fachärztlichen Versorgung trägt heute schon zu Millionen vermeidbaren und teuren Krankenhausfällen bei. Wer die niedergelassenen Fachärztinnen und Fachärzte jetzt noch weiter einschnürt, schädigt die Patientinnen und Patienten und wird eine Kostenexplosion bei den Krankenhäusern ernten. Wir brauchen den umgekehrten Weg und damit endlich auch die Entbudgetierung der fachärztlichen Versorgung“, so der Vorstandsvorsitzende des Spitzenverbandes Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands, Dr. Dirk Heinrich.
Dr. Norbert Smetak, Vorsitzender von MEDI GENO Deutschland e. V.: „Dieser Entwurf ist ein Generalangriff auf die ambulante Versorgung und die niedergelassene Ärzteschaft. Die künftigen Kosten sollen nahezu vollständig auf uns abgewälzt werden, und selbst die erreichte Entbudgetierung droht wieder einkassiert zu werden. Anstatt immer wieder mit denselben Plattitüden zu argumentieren, sollten die Kassen versuchen, gemeinsam mit uns innovative Versorgungsformen weiterzuentwickeln. Stattdessen erklingt erneut nur die Begleitmusik zu den aktuellen Honorarverhandlungen.“
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Ärzteverbände warnen vor Kahlschlag-Vorstoß der Krankenkassen
„Medizinische Diagnostik ist kein Konsumprodukt zwischen Babywindeln und Nagellack,“ warnt Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa. „Sie erfordert ärztliche Kompetenz, Verantwortung und eine Einordnung in den individuellen Gesundheitskontext. Wer in Drogerien für 14,95 Euro einen Augenscan oder ähnliche Leistungen anbietet, verkauft trügerische Sicherheit mit potenziell gefährlichen Folgen für die Patientinnen und Patienten und löst nicht notwendige Kosten im Gesundheitswesen aus.“
Künftig sollen in Drogeriemärkten nebst Blutentnahmen und Hautuntersuchungen auch Augenscreenings von nichtärztlichem Personal in Kooperation mit Drittanbietern durchgeführt werden. Die angebotenen Tests setzen auf KI-gestützte Auswertungen, deren Verfahren und Standards weder einheitlich geregelt noch fachärztlich überprüfbar sind. Dies birgt die Gefahr von falsch-positiven Ergebnissen, die Patientinnen und Patienten verunsichern und in Folge unnötig Arztpraxen belasten, sowie von falsch-negativen Ergebnissen, die eine rechtzeitige Behandlung verzögern. „Am Ende werden Kosten ausgelöst, die weder das System entlasten, noch die Versorgung verbessern – sondern schlicht zusätzlichen Schaden anrichten“, so Heinrich weiter.
Das Versprechen der Drogerieketten, mit solchen Angeboten das Gesundheitssystem zu entlasten, sei irreführend, denn letztlich müssten auffällige Befunde immer fachärztlich überprüft werden. Im Übrigen scheinen all diese Angebote vorwiegend Marketinginstrumente zu sein, um anschließend unnötige Produkte und Dienstleistungen zu verkaufen.
Der SpiFa fordert daher eine klare gesetzliche Regulierung: Medizinische Diagnostik und Vorsorgeuntersuchungen müssen in ärztlicher Verantwortung bleiben, kommerzielle Drittanbieter ohne medizinische Zulassung dürfen keine Gesundheitsleistungen anbieten.
„Drogeriemärkte sind keine Arztpraxen. Diagnostik gehört in ärztliche Hände – und zwar ausschließlich dort. Die Sicherheit von Patientinnen und Patienten darf nicht für schnelle Geschäfte aufs Spiel gesetzt werden, hier muss die Politik einschreiten,“ so Heinrich.
Pressemitteilung herunterladen: PM Pseudo-Diagnostik in Drogeriemärkten
Die Notfallreform soll eigentlich Patientinnen und Patienten schon beim Erstkontakt zielgerichtet in die passende Versorgungsebene leiten – etwa die Haus- oder Facharztpraxis, die Notaufnahme oder eine spezialisierte Klinik.
Aus Sicht des SpiFa wird diese Art der Steuerung nur funktionieren, wenn Patientinnen und Patienten verstehen, dass dies der einzig gangbare Weg in einem medizinischen Notfall ist. Denn bleibt der direkte Zugang zu Notaufnahmen ohne vorgeschaltetes INZ bestehen, entstehen unkontrollierte Patientenströme, eine fortbestehende unnötige Belastung der Notaufnahmen mit nicht-dringlichen Fällen, längere Wartezeiten für echte Notfälle und insgesamt Mehrkosten für das Gesundheitssystem durch ineffiziente Behandlungswege.
Der SpiFa fordert daher, dass der Betrieb von Notaufnahmen in der Notfallreform zwingend an das Vorhalten eines integrierten Notfallzentrums gekoppelt wird. Nur so ließen sich Kapazitäten schützen, Wartezeiten reduzieren und die Versorgung echter Notfälle sichern.
Hierzu Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa: „Eine Notaufnahme ohne vorgeschaltetes INZ ist wie ein Flughafen ohne Sicherheitskontrolle – jeder kann rein, egal ob er dort hingehört oder nicht. Eine effektive Steuerung von Patientinnen und Patienten braucht geschlossene, klare Zugangswege und sie kann nur wirken, wenn sie für alle gilt – auch für Kliniken, die bisher ohne INZ arbeiten. Ohne eine entsprechende Regelung in der Notfallreform bleibt diese nur Stückwerk.“
Pressemitteilung herunterladen: PM Patientensteuerung INZ
„Jedes Modell der Patientensteuerung steht und fällt mit der aktiven Mitwirkung der Patientinnen und Patienten. Ohne Akzeptanz und Verantwortungsübernahme funktioniert keine Steuerung – und schon gar nicht in der Realität unserer Praxen“, erklärt Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa.
Viele Facharztpraxen berichten zunehmend, dass Patientinnen und Patienten vereinbarte Termine nicht wahrnehmen, aber auch nicht absagen. Das ist nicht nur wegen des Verdienstausfalles für die Praxis ärgerlich, sondern gereicht insbesondere anderen Patientinnen und Patienten zum Nachteil, die auf einen dringend benötigten Termin warten oder lange Wege in Kauf nehmen müssen.
Im Rahmen der politischen Absichten, ein verbindliches Primärarztsystem einzuführen, fordert der SpiFa deshalb, dass Praxen rechtlich die Möglichkeit eingeräumt wird, bei unentschuldigtem Nichterscheinen angemessene Ausfallgebühren zu erheben.
„Es ist Zeit, in die Unverbindlichkeitsmentalität vieler Patientinnen und Patienten einzugreifen und sie an ihre eigene Verantwortung in einem solidarischen Gesundheitssystem zu erinnern. Dies ist gerade im Rahmen des geplanten Primärarztmodells wichtig, denn ohne Termintreue bricht jede Koordinationslogik zusammen“, so Heinrich weiter.
Es bedürfe dazu auch der bewussten Entscheidung der Versicherten, den gewählten Primärarzt bzw. die gewählte Primärärztin als zentrale Steuerungsstelle anzuerkennen – und damit verbunden auch die Bereitschaft, sich an vereinbarte Abläufe zu halten. Zudem müsse für Patientinnen und Patienten transparent geregelt sein, wie sie im Ausnahmefall auch direkt einen Facharzttermin wahrnehmen können – beispielsweise bei planbaren Leistungen, die sie eigenständig und auf Selbstzahlerbasis in Anspruch nehmen möchten.
„Patientensteuerung kann nur gelingen, wenn beide Seiten Verantwortung übernehmen: Ärztinnen und Ärzte durch gute Koordination, Patientinnen und Patienten durch Mitmachen und Termintreue. Wer das ignoriert, baut ein System auf dem Papier, das einem Praxistest nicht standhält.“, so Heinrich abschließend.
Pressemitteilung herunterladen: Illusion Primärarztmodell ohne Patientenbeteiligung
„In einem Gesundheitssystem mit Millionen Patientenkontakten pro Woche ist es schlicht unrealistisch, alle Zugänge rein analog zu organisieren. Ohne digitale, ärztlich entwickelte Triage verlieren wir Zeit, Ressourcen und letztlich Versorgungsqualität“, erklärt hierzu Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa.
Aus Sicht des SpiFa belastet ein Primärarztmodell ohne digitale Ersteinschätzung Ärztinnen und Ärzte durch unnötige Präsenzkontakte und blockiert damit die für wirklich dringliche Fälle benötigten Kapazitäten. Für Patientinnen und Patienten bedeutet dies noch längere Wartezeiten.
Eine digitale Ersteinschätzung ist der Schlüssel zur Verbesserung der Effizienz des gesamten Systems. Es bedarf funktionierender verbindlicher digitaler Instrumente, um den tatsächlichen Behandlungsbedarf und die Dringlichkeit noch vor dem ersten Arztkontakt zu prüfen und dann Patientinnen und Patienten zielgerichtet zur richtigen Versorgungsebene zu leiten. So ließen sich auch Doppeluntersuchungen vermeiden.
Diese Systeme müssten barrierefrei, für digital weniger affine Patienten auch telefonisch nutzbar sein. Zudem müssten sie in enger Abstimmung mit der Ärzteschaft entwickelt werden.
Der SpiFa appelliert daher an die Gesundheitspolitik, dass die geplante Reform der Primärversorgung künftig eine verpflichtende, praxisgerechte und ärztlich gesteuerte digitale Ersteinschätzung als zentrales Element enthält. Hierfür bietet sich zum Beispiel die Weiterentwicklung des in der Notfallmedizin bereits bewährten Systems SmED an.
Pressemitteilung herunterladen: PM Illusion analoges Primärarztmodell
„Wer glaubt, allein durch die Umleitung von Patientenströmen plötzlich mehr Termine zu schaffen, verkennt die Realität in den Praxen. Denn das Problem sind nicht allein falsche Wege der Patientinnen und Patienten, sondern insbesondere fehlende oder strukturell künstlich verknappte Kapazitäten. Man kann nicht mehr Wasser durch dieselbe Leitung drücken, nur weil man den Hahn an einer anderen Stelle öffnet,“ erklärt Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa.
So sieht die Fachärzteschaft in den politischen Steuerungsvorschlägen eine Verkürzung der Ursachenanalyse:
– Der steigende Versorgungsbedarf durch demografische Entwicklung trifft auf stagnierende oder rückläufige ärztliche Arbeitskapazitäten.
– Budgetierung, Bürokratiebelastung, Fachkräftemangel und unzureichende Finanzierung der GKV-Versorgung schränken den Terminspielraum der Praxen ein.
– Mehr Koordinations- und Dokumentationspflichten binden ärztliche Zeit, anstatt sie für die Behandlung von Patientinnen und Patienten freizusetzen.
Der SpiFa betont, dass jede Form von Patientensteuerung nur dann Effekte zeigen kann, wenn gleichzeitig mehr medizinisches Personal in den Praxen tätig ist und ärztliche Leistungen nicht mehr durch Budgetierung reglementiert werden. Die finanziellen Rahmenbedingungen zum Betrieb einer Praxis werden zunehmend schlechter und machen die eigentlich notwendige Sprechstundenzeit dauerhaft unfinanzierbar.
Der Verband fordert daher die Bundesregierung auf, künftige Reformen der ambulanten Versorgung nicht allein auf Steuerungsinstrumente zu verengen, sondern ihr Augenmerk auf die – lange bekannten – strukturell bedingten Kapazitätsprobleme zu werfen.
„Die Illusion, allein mit Steuerung mehr Termine zu schaffen, ist gefährlich – sie lenkt von den echten Reformbaustellen ab. Wenn von Kassenseite gar behauptet wird, Steuerung würde zu besserer Bezahlung der Fachärztinnen und Fachärzte und gleichzeitig zu mehr Terminen führen, wird die Öffentlichkeit getäuscht,“ so Heinrich weiter.
Würden durch bessere Steuerung weniger Patientinnen und Patienten in Facharztpraxen behandelt, mindere dies zwar die Budgetierungseffekte, aber insgesamt fließe durch die weiter bestehende Budgetierung nicht mehr Geld in die fachärztliche Versorgung. Eine Steigerung der Vergütung der einzelnen Leistungen könne es nur dann geben, wenn die durch die Reduzierung der Patientinnen und Patienten freiwerdenden Termine nicht mehr besetzt würden.
„Wir müssen endlich ehrlich diskutieren. Nebelkerzen von Kassenseite helfen da nicht. Was wir brauchen, sind Investitionen in die ambulante fachärztliche Infrastruktur, mehr medizinische Fachangestellte und den Abbau von Bürokratie“, so Heinrich.
Pressemitteilung herunterladen: PM Illusion mehr Steuerung mehr Termine
Die Behauptung des VdK lässt sich anhand verfügbarer Daten in keiner Weise nachvollziehen. Im Gegenteil: vertragsärztlich tätige Fachärztinnen und Fachärzte investieren im Durchschnitt sogar deutlich mehr Zeit für die Behandlung gesetzlich Versicherter, als sie müssten.
Anders als der VdK verweist der SpiFa auf belastbare Quellen:
– Laut der AOK-Verbände (2019, dpa-Bericht) liegt die Tätigkeitszeit von Fachärztinnen und Fachärzten bei ca. 39 Stunden/Woche für GKV-versicherte Patientinnen und Patienten.
– Nach einer Umfrage von Forsa im Auftrag des GKV-Spitzenverbands (2023) liegt die durchschnittliche Sprechzeit pro Woche für GKV-Versicherte bei 29 Stunden (einschließlich Hausbesuche).
– Nach Auswertungen des Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (ZI) entfallen etwa 82 % der ärztlichen Kontaktzeit auf GKV-Versicherte – das entspricht ca. 43 Stunden/Woche.
Damit ist auch der Vorwurf, Vertragsärztinnen und -ärzte würden flächendeckend gegen die Mindestsprechstundenzeiten verstoßen, völlig haltlos.
Hierzu SpiFa-Hauptgeschäftsführer Dr. André Byrla: „Der VdK schürt mit falschen Zahlen den Privatpatienten-Mythos. Das Märchen von Privilegien für Privatpatientinnen und -patienten diskreditiert die Fachärzteschaft. Das ist ein Foulspiel! Wer sich ernsthaft um die Belange der GKV-Versicherten bemüht, der muss sich unserer Forderung nach Abschaffung der Budgets und einer wirtschaftlich tragfähigen Honorierung anschließen. Wer hingegen weiter gesetzlich die Leistungsmengen für GKV-Versicherte begrenzt, erreicht genau das: eine begrenzte Versorgung für GKV-Versicherte.”
Pressemitteilung herunterladen: PM Sozialverband VdK befeuert mit falschen Zahlen Privatpatienten


































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