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Erstes telemedizinisches Kinderwunschkonsil geht ab April an den Start
17.03.2021
Zwei im Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) organisierte Facharztverbände, der Berufsverband der Frauenärzte (BVF) und der Bundesverband Reproduktionsmedizinischer Zentren Deutschlands (BRZ) haben ein erstes telemedizinisches Kinderwunschkonsil auf die Beine gestellt. Die Ärztliche Vertragsgemeinschaft...
17.03.2021
Zwei im Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) organisierte Facharztverbände, der Berufsverband der Frauenärzte (BVF) und der Bundesverband Reproduktionsmedizinischer Zentren Deutschlands (BRZ) haben ein erstes telemedizinisches Kinderwunschkonsil auf die Beine gestellt. Die Ärztliche Vertragsgemeinschaft Deutschlands (ÄVGD), ein zum SpiFa e.V. gehörendes Unternehmen der Sanakey Gruppe, hat die Entwicklung als Dienstleister für die Abrechnung begleitet und wird das Konsil für die Beteiligten nach Inkrafttreten völlig papierlos abwickeln.

In den letzten Jahrzehnten ist die Entscheidung für oder gegen eine Schwangerschaft scheinbar planbarer geworden. Paare entscheiden selbst, wann sie Eltern werden möchten, jedoch geht der Kinderwunsch für viele dieser Paare nicht spontan in Erfüllung. Schätzungsweise jedes zehnte Paar in Deutschland ist ungewollt kinderlos, Tendenz steigend. Der unerfüllte Kinderwunsch hat viele Ursachen, die sowohl aufseiten der Frau aber auch aufseiten des Mannes liegen können. Seine Behandlung stellt daher ein komplexes Geschehen dar, das komplexe Fragestellungen aufwirft.

Dank einer strukturierten telemedizinischen Zusammenarbeit zwischen Gynäkologen und Reproduktionsmedizinern wird es ab April 2021 nun möglich sein, die medizinische Versorgung von ungewollt kinderlosen Paaren bereits im Vorfeld einer Behandlung zu unterstützen. Ein integrierter digitaler Zykluskalender und eine zertifizierte Videosprechstunde werden die Betreuung der Paare vereinfachen, verkürzen und verbessern. Die beiden Berufsverbände BVF und BRZ haben dafür das Kinderwunschkonsil mit digital-gestützten Versorgungsschritten entwickelt, das zum 1. April 2021 mit einer Vielzahl von Betriebskrankenkassen der BKK Vertragsarbeitsgemeinschaften an den Start gehen wird.

Die behandelnden Frauenärzte sind bei ungewollter Kinderlosigkeit die ersten Ansprechpartner. Sie sind es, die häufig vor der Entscheidung stehen, ob eine umfassende reproduktionsmedizinische Diagnostik und gegebenenfalls Maßnahmen der assistierten Reproduktion zum ersehnten Kind führen, oder ob bereits durch z.B. einen veränderten Lebensstil eine spontane Schwangerschaft erzielt werden kann und psychisch, physisch weitaus belastendere und kostspieligere Therapien nicht notwendig sind.

Reproduktionsmedizinische, strukturierte Bewertungsschemata, die im Kinderwunsch-konsil kollaborativ systematisch betrachtet werden, ermöglichen auf der Basis weniger Parameter, die Wahrscheinlichkeit des Eintritts einer Spontangravidität innerhalb des nächsten Jahres abzuschätzen. Dadurch kann bereits frühzeitig der Pfad für die zielführendste Behandlung bestimmt werden: bei unkomplizierten Fällen durch den ersten Ansprechpartner, alternativ durch die Überleitung zu Maßnahmen der assistierten Reproduktion in einem Kinderwunschzentrum.

Die ÄVGD und die Sanakey Contract haben als Tochterunternehmen des SpiFa für das Kinderwunschkonsil einen komplett papierlosen Prozess entwickelt. Das ist in dieser Form einmalig in Deutschland. Von der Vertragsteilnahme der Fachärzte, der Einschreibung der Patienten, der Durchführung des telemedizinischen Facharztkonsils, der Abrechnung mit den Krankenkassen, bis hin zur Auszahlung an die teilnehmenden Ärzte, ist der Prozess komplett digital aufgesetzt worden. Eine telemedizinische Anfrage über das Kinderwunschkonsil wird im Rahmen eines Selektivvertrages zur besonderen Versorgung (§ 140a SGB V) – KiWuKons-Versorgungsvertrag vergütet. Die Anmeldung zur Teilnahme am „KiWuKons-Versorgungsvertrag“ erfolgt auf elektronischem Weg über das Sanakey-Portal (www.sanakey-portal.de), die Dienstleistungs- & Service-Plattform der Sanakey Contract GmbH, einer 100%igen Tochtergesellschaft des Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa).

Corona-Impfung durch den Facharzt: Jede Praxis, die impft, zählt.
03.03.2021
Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) erklärt für seine Mitgliedsverbände, dass alle Ärzte für die Corona-Impfungen zur Verfügung stehen.
03.03.2021
Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) erklärt für seine Mitgliedsverbände, dass alle Ärzte für die Corona-Impfungen zur Verfügung stehen.

„Jeder Arzt kann impfen, will impfen und wird auch impfen“, sagt Dr. med. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa.

Entscheidend für die Durchführung der Impfungen ist die Liefermenge von ausreichend Corona-Impfstoff. Für den SpiFa ist es deshalb an der Zeit, dass sich der Bund, die Länder und die Apotheken mit der effizienten Verteilung des im Land vorhandenen Impfstoffes kümmern. „Wenn alle Arztpraxen von Haus- und Fachärzten eine Impfsprechstunde einrichten, können diese bei guter Organisation mindestens 10 Patienten täglich impfen; dann ist das Thema im Sommer durch“, bewertet Dr. med. Dirk Heinrich. „Wir rufen alle Ärztinnen und Ärzte in Deutschland auf, sich bei ihrer Kassenärztlichen Vereinigung zu melden, wenn sie impfen wollen. Gemeinsam werden wir das schaffen, lautet das Motto!“, so Dr. med. Dirk Heinrich weiter.

Angesichts ungenutzter Impfdosen und der Diskussion um die Wirksamkeit von Impfstoffen appelliert der SpiFa eindringlich an die Bedeutung des Impfens zur Bewältigung der Corona-Pandemie. „Wir weisen immer wieder darauf hin, dass der beste Impfstoff derjenige im Muskel des Impflings ist und jede öffentliche Debatte um die Effektivität der Impfstoffe entbehrlich ist, denn gemein ist allen Impfstoffen, dass sie tödliche und schwere Verläufe der Krankheit mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ausschließen und darauf kommt es jetzt ja wohl an, fasst Dr. med. Dirk Heinrich die Forderungen des SpiFa zusammen.

Unser Service-Angebot

Das DIFA Deutsches Institut für Fachärztliche Versorgungsforschung stellt allen Ärztinnen und Ärzten mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die mit zu den priorisierten Empfängern der neuen Impfstoffe gehören, die DIFA1 App zur einfachen Erfassung von Effektivität und Sicherheit zur Verfügung. In dieser Smartphone-App können nach einer Impfung Begleiterscheinungen und vor allem auch die Effektivität im Schutz vor Erkrankung – gerade auch vor dem Hintergrund der aufgetretenen Virusmutationen – einfach dokumentiert werden. Über einen intelligenten Chatbot werden alle relevanten Informationen zum richtigen Zeitpunkt erfragt. Auffälligkeiten können unkompliziert geteilt werden.

Fünf Gründe für die DIFA1 App:

1.           Gesundheitsfachpersonal schafft Vertrauen

2.           Optimierung der Datenbasis hinsichtlich der Impfstoff-Effektivität

3.           Datenerfassungsmöglichkeit unabhängig vom Impfdatum

4.           Sichere Nutzung dank Zweifaktor-Authentifizierung

5.           Verifizierungsfähigkeit im Fall von Impfdurchbrüchen

SpiFa fordert aufwandsgerechte Abbildung der Hygienekosten
02.03.2021
Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) drängt auf einen positiven Abschluss der Verhandlungen des Erweiterten Bewertungsausschusses mit der KBV und fordert eine aufwandsgerechte Abbildung der Hygienekosten.
02.03.2021
Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) drängt auf einen positiven Abschluss der Verhandlungen des Erweiterten Bewertungsausschusses mit der KBV und fordert eine aufwandsgerechte Abbildung der Hygienekosten.

Ende letzten Jahres waren die Verhandlungen zwischen der KBV und dem GKV-Spitzenverband zu den Hygienekosten aufgrund der ablehnenden Haltung der Krankenkassen gescheitert. Für die nun folgenden Verhandlungen im Erweiterten Bewertungsausschuss erhält die KBV die volle Rückendeckung des SpiFa. „Wir fordern seit Jahren die kostendeckende Finanzierung der Hygienemaßnahmen. Durch eine Vielzahl neuer Vorschriften und Richtlinien sind die Ausgaben und Aufwände enorm gestiegen“, so Dr. Axel Schroeder, Vorstandsmitglied des SpiFa. „Der Berufsverband der Deutschen Urologen (BvDU) hatte bereits in einer eigenen Kampagne vehement eine Entscheidung über die seit 2012 gestiegenen Hygienekosten eingefordert. Alle Fachgruppen, die ambulant operieren, so zum Beispiel Anästhesiologen, HNO-Ärzte, Gynäkologen, Dermatologen, Orthopäden aber auch Internisten, wie Gastroenterologen, Pneumologen und invasiv tätige Kardiologen, unterstützen vollumfänglich unser Anliegen“, so Dr. Schroeder weiter.

Das Einhalten der Hygienevorschriften ist die Voraussetzung für die medizinische Versorgung. Die Patienten stellen einer im Auftrag der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) deutschlandweiten, repräsentativen Forsa-Umfrage demzufolge zu Recht besonders an Arzt- und Zahnarztpraxen hohe Hygiene-Anforderungen. So sind 65 Prozent der Befragten hohe Hygienestandards sehr wichtig, nur die Kompetenz des medizinischen Personals wird noch höher eingeschätzt und liegt bei 89 Prozent. „Aus der von der BZÄK beauftragen Umfrage geht deutlich hervor, dass sich die Patienten auf die Einhaltung der Hygienevorschriften in den Gesundheitseinrichtungen voll und ganz verlassen möchten, folglich gilt es dann auch die Rahmenbedingungen entsprechend auszugestalten. Fachärzte sind an der Schnittstelle ambulant/stationär tätig und halten sich seit Jahren mit hohen Standards an den Mehraufwand der neuen Hygieneverordnungen trotz unzureichender Übernahme der Kosten! Die Weigerung der Kassen steht im krassen Widerspruch nicht nur zu den Wünschen der eigenen Versicherten, sondern auch zu den stetig formulierten eigenen Ansprüchen“, sagt Dr. Helmut Weinhart, Vorstandsmitglied des SpiFa.

SpiFa: Kein Anlass zu weiterer Bereinigung
26.02.2021
Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) sieht keinen Anlass zur weiteren Bereinigung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV), als dies nach dem TSVG bisher vorgesehen ist.
26.02.2021
Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) sieht keinen Anlass zur weiteren Bereinigung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV), als dies nach dem TSVG bisher vorgesehen ist.

Der SpiFa fordert den Gesetzgeber anlässlich der ersten Lesung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung auf, das zusätzliche Korrekturverfahren zur Bereinigung zu streichen und kritisiert: „Es besteht keinerlei Anlass für eine zusätzliche Bereinigung der MGV. Bereits nach der bestehenden Rechtslage ist davon auszugehen, dass es in spätestens zwei Jahren coronabedingt zu erheblichen Honorarrückgängen allein durch die Systematik kommen wird, obwohl es eine Veränderung der Morbidität in der Bevölkerung nicht gegeben hat“, so Lars Lindemann, Hauptgeschäftsführer des SpiFa.

Mit dem vorliegenden Regierungsentwurf des Sammelgesetzes sollen zahlreiche durch die Corona-Pandemie aufgeschobene Vorhaben auf den Weg gebracht werden sollen. Der Entwurf umfasst Änderungen an insgesamt 15 Gesetzen und Verordnungen.

Im Bereich der vertragsärztlichen Vergütung will der Gesetzgeber ein weitergehendes Korrekturverfahren zur Bereinigung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) aus dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) festschreiben, hiergegen wendet sich der SpiFa.

„Der SpiFa sieht keine Anhaltspunkte für eine Unterbereinigung aufgrund der Corona-Pandemie. Wir lehnen eine Vorfestlegung auf eine bestehende Notwendigkeit eines zusätzlichen Korrekturbedarfs auf alle Leistungen deutlich ab“, so Lindemann weiter.

Zudem weist der SpiFa daraufhin, dass zu erwartende Nachholeffekte bis Juni 2022, die aus einer pandemiebedingt geringeren Gesamtinanspruchnahme ärztlicher Leistungen, insbesondere in den Quartalen 2 bis 4 des Jahres 2020, zu einer Überbereinigung führen können.

SpiFa fordert die Vorlage einer ärztlichen GOÄ neu noch vor dem Ärztetag
19.02.2021
Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) fordert die Vorlage einer ärztlichen GOÄ neu noch vor dem 124. Ärztetag in Rostock.
19.02.2021
Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) fordert die Vorlage einer ärztlichen GOÄ neu noch vor dem 124. Ärztetag in Rostock.

Nach einstimmigem Beschluss des GOÄ-Ausschusses des SpiFa e.V.am Mittwoch den 17. Februar 2021 erklärt Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa, heute in Berlin: „Der SpiFa fordert den Vorstand der Bundesärztekammer auf, die ärztliche GOÄ neu nunmehr unverzüglich vorzulegen. Die Ärzteschaft muss so die Chance bekommen, sich zum Wert und der Bedeutung einer modernen ärztlichen Gebührenordnung im nun anstehenden Bundestagswahlkampf zu positionieren.“

Der Deutsche Ärztetag hat im Jahr 2018 einen Beschluss gefasst, wonach der Vorstand der Bundesärztekammer aufgefordert wurde, eine ärztliche GOÄ neu vorzulegen. (https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/pdf-Ordner/121.DAET/121_Beschlussprotokoll.pdf; S. 281)

„Nach drei Jahrzehnten des Stillstandes formulieren wir nun in aller Deutlichkeit unseren Anspruch auf eine zeitgemäße GOÄ, die ihren Namen auch verdient. Eine modernisierte Gebührenordnung ist für den SpiFa untrennbar mit dem freien Beruf Arzt verbunden “, so Dr. Christian Albring, Vorstandsmitglied des SpiFa.

Wirkungsgleiche Regelungen auch für pandemiebedingte Ausfälle extrabudgetär vergüteter Leistungen
12.02.2021
Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) begrüßt, dass der zum 1. Januar 2021 außer Kraft getretene Schutzschirm für die vertragsärztli-chen Leistungserbringer verlängert werden soll, fordert aber wirkungsgleiche Regelungen auch für pandemiebedingte Ausfälle extrabudgetär vergüteter Leistungen.
12.02.2021
Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) begrüßt, dass der zum 1. Januar 2021 außer Kraft getretene Schutzschirm für die vertragsärztli-chen Leistungserbringer verlängert werden soll, fordert aber wirkungsgleiche Regelungen auch für pandemiebedingte Ausfälle extrabudgetär vergüteter Leistungen.

Das Bundesgesundheitsministerium hat eine Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen für den Entwurf eines Gesetzes zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen vorgelegt. Der SpiFa begrüßt ausdrücklich, dass der Schutzschirm für die vertragsärztliche Versorgung verlängert werden soll. Angesichts der Tatsache, dass 19 von 20 Covid-19 Patienten ambulant behandelt werden und damit die Hauptlast durch die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte getragen wird, hält der SpiFa die Verlängerung für ein wichtiges und notwendiges Signal an all diejenigen, die jeden Tag dafür sorgen, dass sich die Kliniken auf die schweren Verläufe konzentrieren können. Da jeder Einzelfall zählt, sollten die KVen über genügend Spielraum verfügen, um auf jede Praxis individuell eingehen zu können.

Der SpiFa fordert zudem, wirkungsgleiche Regelungen auch für pandemiebedingte Ausfälle aller extrabudgetären Leistungen und Präventionsleistungen in das EpiLage-Fortgeltungsgesetz aufzunehmen und diese Ausgleichzahlungen außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung zu finanzieren. Allein die Früherkennungen und wichtigen Vorsorgeuntersuchungen sind von März bis Mai 2020 laut einer Auswertung der KBV um 97 Prozent eingebrochen, trotz einer langsamen Erholung im dritten Quartal kann daher von einem Nachholeffekt noch nicht die Rede sein. In den Jahren 2021 und 2022 ist von mehr fortgeschrittenen Tumorerkrankungen auszugehen, die nicht mehr operiert oder bestrahlt werden können.

„Vor dem Hintergrund, dass ein nicht unerheblicher Teil fachärztlicher Leistungserbringer überwiegend extrabudgetäre vertragsärztliche Leistungen erbringt, die außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung finanziert werden, ist es aus Sicht des SpiFa nicht hinnehmbar, dass diese Leistungserbringer bei nicht von ihnen zu vertretenden Fallzahlrückgängen in einem die Fortführung der Arztpraxis gefährdendem Umfang, ohne vergleichbar schützenden Ausgleich bleiben sollen“, so Lars Lindemann, Hauptgeschäftsführer des SpiFa.

Mit Sicherheit Impfen: Fachärztinnen und Fachärzte sind der ‚Game-Changer‘
11.02.2021
Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) begrüßt die Ergebnisse des Impfgipfels der Bundesregierung mit den Regierungschefs der Länder für eine verbesserte Versorgung und Organisation von Impfstoffen zur Bewältigung der Corona-Pandemie.
11.02.2021
Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) begrüßt die Ergebnisse des Impfgipfels der Bundesregierung mit den Regierungschefs der Länder für eine verbesserte Versorgung und Organisation von Impfstoffen zur Bewältigung der Corona-Pandemie.

„Wir stehen bereit und wollen unseren Beitrag leisten“, erklärt Dr. med. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa, im Namen der Fachärztinnen und Fachärzte in Klinik und Praxis. „Jede Ärztin und jeder Arzt ist in der Lage zu impfen, dies sollten wir alle zügig nutzen um flächendeckend, schnell und mit Sicherheit aus der Pandemie herauszukommen.“, so Heinrich weiter.

Der SpiFa begrüßt daher ausdrücklich alle Maßnahmen der Bundesregierung und der Regierungschefs der Länder, um die Versorgung mit Impfstoffen, sowie die Organisation einer schnellen Impfung möglichst großer Teile der Bevölkerung zu verbessern.

„Wir fordern als SpiFa-Vorstand alle unsere Kolleginnen und Kollegen in Klinik und Praxis auf, sich aktiv einzubringen und so mitzuhelfen, diese für uns alle große Herausforderung der schnellen und sicheren Impfung von allen Impfwilligen in unserem Land zu meistern. Jeder an seinem Ort und mit ärztlichem Engagement!“, so Heinrich weiter.

Für Lars Lindemann, Hauptgeschäftsführer des SpiFa, stehen die Ergebnisse des Impfgipfels im Einklang mit einem besonderen Engagement, mit dem sich der SpiFa an der Bewältigung der Pandemie in Deutschland beteiligen wird: „Mit Beginn der Debatte um das sichere Impfen und die Effektivität der nun endlich auch nach und nach in Deutschland zur Verfügung stehenden Impfstoffe, haben wir unser Forschungsinstitut mit der Entwicklung der DIFA1 App beauftragt, um allen Fachärztinnen und Fachärzten sowie deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine kostenlose App zur Erfassung und Begleitung der eigenen Impfung zur Verfügung zu stellen. Wir wollen mit dieser App und unserem Werben in der Ärzteschaft um deren aktive Nutzung einen gemeinnützigen Beitrag zur Schaffung einer breiten Datenbasis für eine nationale Untersuchung der Sicherheit und Effektivität der Impfungen leisten.“

Ergänzend erklärt dazu Dr. med. Axel Schroeder, Vorstandsmitglied des SpiFa: „Ausdrücklich wollen wir alle Ärztinnen und Ärzte in Deutschland ermutigen und rufen diese dazu auf, sich selbst impfen zu lassen und auch im Kreis der eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dafür aktiv zu werben. Für uns steht dieses ärztliche Handeln überall dort, wo die Impfung sinnvoll ist, als motivierendes Beispiel und Signal in einer gemeinsamen nationalen Anstrengung die Pandemie so schnell wie möglich zu überwinden und so auch rasch wieder in einen normalen Alltag zurückkehren zu können.“

In der DIFA1 App können nach einer Impfung Begleiterscheinungen und weitere zur Beurteilung der Sicherheit und Effektivität der Impfstoffe erforderlichen Informationen durch jeden Nutzer einfach dokumentiert werden. Über einen intelligenten Chatbot werden alle relevanten Angaben zum richtigen Zeitpunkt von den Geimpften erfragt. Dies ermöglicht eine spezifische Datenerhebung in regelmäßigen Abständen ab dem Tag der Impfung. So wird unkompliziert und schnell eine Datenbasis erhoben, die über einen Zeitraum von 12 Monaten nach der Impfung neben unerwünschten Wirkungen vor allem auch Informationen zur Effektivität des Schutzes vor Infektionen liefert. Die Beratung durch die Ethikkommission der Ärztekammer Berlin hat am Dienstag dieser Woche stattgefunden, die dort gegeben Hinweise werden derzeitig in die Studienunterlagen eingearbeitet, so dass in Kürze mit der Studie begonnen werden kann.

Mehr Informationen zur DIFA1 App finden Sie im beigefügten Infoblatt sowie unter https://difa-vf.de/difa1/

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