Populationsbezogene Versorgungsverträge
Die Bundesregierung plant, den gesetzlichen Spielraum für populationsbezogene Versorgungsverträge zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern auszuweiten, um auf diesem Weg innovative Versorgungsformen zu stärken. Der SpiFa befürwortet dieses Vorhaben, fordert aber auch eine Sicherstellung der Finanzierung. Dr. med. Norbert Smetak: „Mit einem Ausbau bevölkerungsbezogener Versorgungsverträge kann die künftige Regierungskoalition zum einen innovative Behandlungsmethoden schneller den Eintritt ins Gesundheitssystem ebnen, zum anderen werden damit niedrigschwellige Versorgungsangebote für Patientinnen und Patienten geschaffen. Um diesen Bereich aber sinnvoll und vollumfänglich entwickeln zu können, bedarf es auch entsprechender Finanzmittel. Ansonsten bleibt der Ausbau eine Idee auf dem gesundheitspolitischen Reißbrett.“
Hausärztliche Entbudgetierung
Das Aufheben der Budgetierung der ärztlichen Honorare im hausärztlichen Bereich betrachtet der SpiFa e.V. gleichermaßen mit Wohlwollen und Enttäuschung. Dass die künftige Bundesregierung erkannt hat, dass ärztliche Versorgungsbereiche von einer Entbudgetierung profitieren, stellt einen deutlichen Paradigmenwechsel in der Betrachtungsweise der ambulanten Versorgung dar. Allerdings darf dieser Gedankengang an dieser Stelle nicht enden. „Entbudgetierung schafft einen deutlichen Anreiz für Ärztinnen und Ärzte, sich niederzulassen und verschafft ihnen zudem Freiheit, sich ohne Restriktionen vollumfänglich dem Patienten zu widmen,“ so SpiFa-Vorstand Jörg Karst. „Einzelne Facharztgruppen sind bereits jetzt fester und integraler Bestandteil der ärztlichen Grundversorgung und müssen dementsprechend in diese Überlegungen mit einbezogen werden. Wir sehen diesen Schritt also als wichtiges Signal und Grundlage für künftige Gespräche, denn für die Fachärztinnen und Fachärzte gilt weiterhin: Budgetierung ist und bleibt ein Verhinderungsinstrument für die Niederlassung zu Lasten der Patientenversorgung.“
GOÄ Novelle fehlt
Allgemein kann sich der SpiFa e.V. des Eindrucks nicht erwehren, dass die spezifischen Interessen und Belange von Fachärztinnen und Fachärzten in Klinik und Praxis nur wenig Einzug in den Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP gefunden haben. Auch vermissen die SpiFa-Mitgliedsverbände das Thema der Novellierung der Gebührenordnung Ärzte (GOÄ) auf der politischen Tagesordnung. Hierzu Dr. med. Christian Albring, Vorstandsmitglied des SpiFa e.V.: „Wir gehen davon aus, dass die Novellierung der GOÄ von den Parteien als Selbstverständlichkeit auf der Agenda betrachtet wird und deshalb nichts davon im Koalitionsvertrag zu lesen ist. Wir fordern die neue Bundesregierung auf, die entsprechende Gesetzgebung zügig zu veranlassen. Die Ärzteschaft kann die moderne Medizin mit der fast 30 Jahre alten GOÄ nicht umsetzen und hat zusammen mit der PKV längst alle notwendigen und vereinbarten Vorarbeiten geleistet.“
Krankenhausreform
Der Reformbedarf ist groß und der SpiFa e.V. stimmt überein, dass eine grundlegende Untersuchung des DRG-Systems notwendig ist. Dr. med. Dirk Heinrich, SpiFa-Vorstandsvorsitzender: „Das bisherige DRG-System führt zu ökonomischen Zwängen und schränkt die Fachärzteschaft in ihrer freien Entscheidung und Berufsausübung ein. Diese Entscheidungen müssen aber uneingeschränkt und unbeeinflusst zum Wohle des Patienten und nicht zur Befriedigung von ökonomischen Interessen getroffen werden!“ Gleichzeitig appelliert Heinrich auch an die Landesregierungen: „Dieses Reformvorhaben kann nur gelingen, wenn Bund und Länder gemeinsam agieren. Da erwarten wir ausdrücklich einen Schulterschluss.“
Auch das Thema Weiterbildung im Krankenhaus stößt auf Zuspruch: Der SpiFa begrüßt ausdrücklich, dass die künftige Bundesregierung die Mittel für die berufliche Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten in den Fallpauschalen sachgerecht anpassen will. Hierzu Dr. med. Helmut Weinhart, stellvertretender Vorstandsvorsitzender im SpiFa e.V.: „Wir benötigen dringend eine zukunftsgerechte Weiterbildung in Deutschland. Sie garantiert auch in Zukunft eine moderne medizinische Versorgung in Deutschland. Diese Weiterbildung von Fachärztinnen und Fachärzten kann aber nur gemeinsam in Versorgungsverbünden im Rahmen ambulant-stationär erfolgen. Daher ist es unbedingt notwendig, dass die fachärztliche Weiterbildung in beiden Bereichen stabil finanziert wird.“
Schnittstelle ambulant/stationär
Für die Fachärztinnen und Fachärzte in Klinik und Praxis ist die Absenkung der Sektorengrenze ambulant/stationär elementarer und zukunftsweisender Bestandteil der künftigen fachärztlichen Versorgung in Deutschland. Der SpiFa setzt sich schon lange dafür ein und begrüßt dementsprechend den Vorstoß der Bundesregierung, eine sektorengleiche Vergütung mittels einer neu zu bildenden DRG-Hybridform einzuführen. SpiFa Hauptgeschäftsführer Robert Schneider hierzu: „Mit einer möglichen Einführung einer neuen DRG-Hybridform können endlich Leistungs- und Innovationsbarrieren abgeschafft, stationäre Ressourcen geschont und eine strategisch und wirtschaftlich sinnvolle Versorgungsbrücke gebaut werden.“ Wichtig sei dabei die Ausgestaltung eines entsprechenden Rahmenwerkes. Konkrete Vorschläge hierzu finden sich bereits im SpiFa-Konzept „Struktur und Vergütung ärztlich intersektoraler Leistungen“. „Der SpiFa ist gesprächsbereit und freut sich auf die Ausgestaltung“, so Schneider weiter.
Die Kampagne der AG Hygiene des SpiFa nimmt eine neue Wendung. Während in den vergangenen Wochen die Aussetzung von Terminen oder die gesonderte Rechnungstellung an die Krankenkassen das vorrangige Mittel des Protestes der Mitgliedsverbände war, wird nun ein inhaltlich-konzeptioneller Vorstoß vorangetrieben und an Konzepten zur Abgeltung des Hygieneaufwandes im EBM gearbeitet. Ein erstes Konzept ging vom Berufsverband der Niedergelassenen Gastroenterologen Deutschlands e.V. (bng) aus und befindet sich aktuell in der „Arbeitsebene“. Weitere Verbände beabsichtigen, das Konzept weiterzuentwickeln und dessen fachgruppenübergreifende Anwendbarkeit zu prüfen. Die AG Hygiene des SpiFa fungiert dabei als Taskforce und fachübergreifende Plattform des Austauschs.
Der methodische Ansatz zur Abgeltung des Hygieneaufwands basiert auf einer separaten Kostenstelle „Hygiene/Aufbereitung“ sowie einer Formulierung und Bewertung von Zuschlägen bzw. Teilleistungen für den kostenstellen- bzw. leistungsspezifischen, besonderen Hygieneaufwand.
Die ersten Reaktionen scheinen vielversprechend. Laut bng begrüßen die KBV und einzelne kassenärztliche Vereinigungen der Länder dieses konzeptionelle Vorgehen. Hierzu der vom SpiFa mit der AG Hygiene Beauftragte Dr. Axel Schroeder: „Die ersten Rückmeldungen und Reaktionen zeigen, dass wir hier einen richtigen Weg einschlagen. Mithilfe dieses konzeptionellen Ansatzes ist nun eine Diskussionsgrundlage auf Sachebene geschaffen. Wir werden diesen unsererseits weiterverfolgen und vorantreiben, gleichzeitig erwarten wir aber nun aber umso mehr Offenheit und Gehör seitens der Krankenkassen.“
Der SpiFa e.V. fordert bereits seit langem eine finanzielle Abgeltung für besonderen Hygieneaufwand bei einzelnen Leistungen. SpiFa Hauptgeschäftsführer Robert Schneider: „Den pauschalen Hygienezuschlag, den die Praxen ab Januar erhalten, sehen wir als Tropfen auf den heißen Stein. Er bildet nicht einmal ansatzweise den Hygieneaufwand ab, der tatsächlich betrieben wird und benachteiligt zudem einzelne ärztliche Fachrichtungen mit besonders hohem Aufwand.“
Dringender Appell von
– Bundesärztekammer
– Hartmannbund e.V.
– Hausärzteverband e.V.
– Virchowbund e.V.
– Spitzenverband Fachärzte Deutschland e.V.
– und dem Vorsitzenden der Ständigen Impfkommission, Prof. Dr. Thomas Mertens
An alle bereits zweifach Geimpften appellieren wir, jetzt mit einer Auffrischungsimpfung für einen optimalen Impfschutz zu sorgen. Die Ständige Impfkommission empfiehlt die Booster-Impfung für alle Menschen ab 18 Jahren, insbesondere und dringlichst für ältere Menschen, für Heimbewohner, Gesundheits- und Pflegepersonal sowie Menschen mit Vorerkrankungen und Immundefizienz. Die Auffrischimpfung soll in der Regel sechs Monate nach der Grundimmunisierung verabreicht werden. Für Personen unter 30 Jahren wird der Einsatz des Impfstoffs von BioNTech empfohlen. Für alle Menschen über 30 sind beide derzeit verfügbaren mRNA-Impfstoffe gleichermaßen sehr gut geeignet.
Kommunikation ist das größte Problem in der Pandemie. Die überraschende Kontingentierung des Bundesgesundheitsministeriums für den Impfstoff von BioNTech auf 30 Dosen pro Woche stellt die Arztpraxen vor einen kaum leistbaren organisatorischen Mehraufwand. Statt wie bisher in Sechsergruppen müssen Patientinnen und Patienten jetzt in Zwanzigergruppen einbestellt und terminlich koordiniert werden. Hinzu kommt der zusätzliche Beratungsbedarf, vor allem aufgrund des Wechsels zu einem anderen Impfstoff.
Um die Impfkampagne nicht zu bremsen, wäre es ratsam, den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten eine größere Menge des Impfstoffs von BioNTech zur Verfügung zu stellen und Impfzentren und mobile Impfteams bevorzugt mit dem Impfstoff von Moderna zu beliefern.Im Übrigen rufen wir alle Verantwortlichen erneut dazu auf, die Bevölkerung weiter schnell, zuverlässig und verständlich über das Pandemiegeschehen zu informieren. Es bedarf breit angelegter Informationskampagnen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sowie der Krankenkassen zu der Notwendigkeit von Impfungen, zur Wirksamkeit und Sicherheit der zugelassenen Impfstoffe und zu bestehenden Impfangeboten.
Laienverständliche, mehrsprachige Informationen über Auffrischungsimpfungen in Hörfunk- und TV-Spots, in Social-Media Postings sowie in individuellen Versichertenanschreiben der Krankenkassen können Wissenslücken in der Bevölkerung schließen und gezielt verbreitete Fake-News richtigstellen.
Ansprechpartner:
Gemeinsame Erklärung:
Deutsche Krankenhausgesellschaft
Bundesärztekammer
Marburger Bund
Spitzenverband Fachärzte Deutschlands
Verband der Leitenden Krankenhausärzte
Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands
Berlin, 19.11.2021 – In immer mehr Regionen Deutschlands sehen sich die Krankenhäuser einer stark wachsenden Zahl schwerkranker COVID-Patienten gegenüber. Die Folge ist, dass die Regelversorgung anderer Patientinnen und Patienten immer stärker zurückgeführt wird und Patientinnen und Patienten auch überregional verlegt werden müssen. Dabei ist zu konstatieren, dass neben der deutlich überwiegenden Zahl der Ungeimpften auch immer mehr, vor allem ältere, geimpfte Personen in die Krankenhäuser eingeliefert werden, deren Impfschutz zum Teil schon deutlich länger als sechs Monate zurückliegt.
Dringend erforderlich für die Impfkampagne ist ein politisches Konzept zur substanziellen Steigerung der Erst- und Zweitimpfungen der erwachsenen Bevölkerung. Darüber hinaus begrüßen Krankenhausträger und Ärzteschaft die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission für Auffrischungsimpfungen der erwachsenen Bevölkerung. Auf Grundlage dieser Empfehlungen sind Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, eine dritte Impfung vornehmen zu lassen. Die Abfolge dieser Auffrischungsimpfungen muss sich insbesondere an der Dauer der zurückliegenden Erst- und Zweitimpfungen bemessen, um die Impfstellen nicht schlagartig zu überlasten. Zugleich appellieren Ärzteschaft und Krankenhausträger an die politisch Verantwortlichen in Bund und Ländern, geeignete Rahmenbedingungen für eine gleichermaßen sichere, unbürokratische und barrierearme Impfkampagne in Deutschland zu schaffen. Es gilt jetzt, zusammen zu stehen und alle Kräfte zu mobilisieren für eine möglichst schnelle Realisierung dieser Booster-Impfungen in Praxen, in Kliniken, in Impfzentren und durch Betriebsärzte oder mobile Impfteams.
Die Krankenhäuser sind bereit, sich – soweit dies regional und standortbezogen möglich ist – mit ihren Ressourcen an der Durchführung dieser Impfungen zu beteiligen. Wenn die regional zuständigen Landes- und Kommunalbehörden die Unterstützung der Kliniken benötigen, werden die Krankenhäuser im Rahmen ihrer Möglichkeiten und der vorrangig zu leistenden Patientenversorgung diese Unterstützung leisten. Unbedingte Voraussetzung dafür ist, dass die anfragenden Behörden den gesamten administrativen Prozess (Terminvergabe, Anmeldung und Dokumentation) ihrerseits sicherstellen, sodass sich die helfenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Klinken voll auf die fachliche Aufklärung der Patientinnen und Patienten und den eigentlichen Impfprozess konzentrieren können.
Wir fordern auch die Krankenkassen dazu auf, einen Beitrag zur Forcierung der Impfkampagne zu leisten. Prüfungen des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung sind in dieser prekären Situation zurückzustellen. Wenn der Regelbetrieb in den Kliniken nicht mehr stattfinden kann, muss jeder zusätzliche bürokratische Aufwand unterbleiben. Dadurch würden personelle Kapazitäten im Medizinischen Dienst der Krankenversicherung frei, die genutzt werden sollten, um den Impfprozess an den Krankenhäusern zu unterstützen.
Im niedergelassenen Bereich werden sich Hausarzt- und Facharztpraxen neben der Versorgung aller weiteren Patientinnen und Patienten weiterhin intensiv in die Impfkampagne einbringen. Zur zeitlichen Entlastung des Personals und zur Beschleunigung der Impffrequenz ist es dringend erforderlich, die begleitenden Impfdokumentationen auf ein Mindestmaß zu beschränken. Um schnell und flexibel auf steigenden Impfstoffbedarf reagieren zu können, sind Impfstoff-Bestellfristen von weniger als einer Woche erforderlich.
Ärztinnen und Ärzte in Praxen und Kliniken informieren ihre Patientinnen und Patienten selbstverständlich über alle medizinischen Fragen rund um das Impfen. Darüber hinaus bedarf es breit angelegter Informationskampagnen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sowie der Krankenkassen zu der Notwendigkeit von Impfungen, zu den Wirkweisen der zugelassenen Impfstoffe und zu bestehenden Impfangeboten. Laienverständliche, mehrsprachige Informationen über Auffrischungsimpfungen in Hörfunk- und TV-Spots, in social-Media Postings sowie in individuellen Versichertenanschreiben der Krankenkassen können Wissenslücken in der Bevölkerung schließen und gezielt verbreitete Fake-News richtigstellen.
Ärzteschaft und Krankenhausträger sind überzeugt, dass trotz der enorm angespannten Versorgungslage in einer gemeinsamen Kraftanstrengung jetzt noch vieles erreicht werden kann, was zum Schutz der Bevölkerung sowie zur Verhinderung einer Überlastung der Intensivstationen dringend notwendig ist.
Im Rahmen der Mitgliederversammlung am 5. November beschlossen die Mitgliedsverbände des SpiFa e.V. einstimmig, die Deutsche Gesellschaft für Handchirurgie als assoziiertes Mitglied in den Mitgliederkreis aufzunehmen. Die Deutsche Gesellschaft für Handchirurgie ist die Vereinigung der in der Bundesrepublik Deutschland vorwiegend handchirurgisch tätigen Chirurgen, Plastischen Chirurgen, Unfallchirurgen und Orthopäden und zählt derzeit über 1.200 Mitglieder.
Die somit eher kleine Fachgesellschaft ohne eigenen Facharztbereich verspricht sich von einer Mitgliedschaft stärkeres Gehör. In einer Stellungnahme der DGH heißt es: „Von den anstehenden Reformen und der Neustrukturierung unseres Gesundheitssystems wird auch die Handchirurgie mit den handchirurgischen Behandlungsmaßnahmen maßgeblich betroffen sein. Die DGH war bisher nicht in Gremien vertreten, wo die Stimmen der Mitglieder besondere Resonanz gehabt hätten. Daher haben wir uns für eine Mitgliedschaft im SpiFa ausgesprochen, um dort gebündelt mit den anderen Fachgebieten unsere Interessen vertreten zu lassen.“
Dr. Heinrich Vorstandsvorsitzender beglückwünschte die DGH zur Aufnahme. Mit seinen ordentlichen und assoziierten Mitgliedsverbänden repräsentiert der SpiFa über 160.000 der in Deutschland tätigen Fachärzte in Klinik und Praxis.
Die Entbudgetierung war bereits in der vergangenen Legislatur ein besonderes Anliegen des SpiFa e.V.. Bei der Mitgliederversammlung am vergangenen Freitag wurde nun noch einmal von allen Seiten bekräftigt, dass das Thema verstärkt an die Regierung der kommenden Legislatur herangetragen werden müsse. Die Budgetierung ärztlicher Leistungen in der ambulanten Versorgung sei Urheber für eine mangelnde Nachbesetzung von Arztsitzen und der damit entstehenden Wartezeiten in einigen Facharztgruppen. Damit stelle die Budgetierung in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung eine Gefahr für die Versorgung der Patienten in Deutschland dar. Der SpiFa e.V. fordert daher die Budgetierung in der ambulanten Versorgung zu beenden und den Vertragsärzten wieder eine faire Grundlage für ihre tägliche Arbeit zu geben.
„Die niedergelassenen und angestellten Ärztinnen und Ärzte haben in der anhaltenden Corona-Pandemie ihre Leistungsfähigkeit und ihren Leistungswillen unter Beweis gestellt. Ohne die ambulante vertragsärztliche Versorgung wäre es in der stationären Versorgungsebene zu einer Überlastung gekommen. Daher sind Forderungen nach einer Fortsetzung und dem Ausbau der Budgetierung in der vertragsärztlichen Versorgung zurückzuweisen und diese konsequent und unumkehrbar zu beenden,“ so Dr. Helmut Weinhart, stellvertretender Vorsitzender des SpiFa-Vorstands.
Der SpiFa e.V. fordert daher die künftige Bundesregierung auf, alle relevanten Betreuungs- und Koordinationsleistungen sowie die Leistungen, die die Abrechnung der pauschalierten fachärztlichen Grundvergütung (PFG) nicht verhindern, gesamthaft in die Extrabudgetäre Gesamtvergütung (EGV) zu überführen. Weinhart weiter: „In diesem Zusammenhang muss auch gesichert sein, dass die gesetzlichen Krankenkassen, wie gesetzlich vorgesehen, auf Dauer und unumkehrbar das Morbiditätsrisiko übernehmen.“
Vorstandsvorsitzender SpiFa
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Stv. 3. Vorstandsvorsitzender SpiFa
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Mitglied des Vorstandes SpiFa
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Hauptgeschäftsführer des SpiFa
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Stv. 2. Vorstandsvorsitzender SpiFa
(Bildrechte: SpiFa e.V.)
Mitglied des Vorstandes SpiFa
(Fotograf: Phil Dera)
kooptiertes Mitglied des Vorstandes SpiFa
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Ehrenpräsident SpiFa
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Vorstandsvorsitzender SpiFa
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Stv. 2. Vorstandsvorsitzender SpiFa
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Stv. 3. Vorstandsvorsitzender SpiFa
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Mitglied des Vorstandes SpiFa
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Mitglied des Vorstandes SpiFa
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kooptiertes Mitglied des Vorstandes SpiFa
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Ehrenpräsident SpiFa
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Hauptgeschäftsführer SpiFa
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