Heute haben sich die Bänke im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zu einem Beschluss der Richtlinie zur Ersteinschätzung in der Notfallversorgung durchgerungen. Zuletzt gab es im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) viel Kritik am per Eilverfahren eingebrachten Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen der Ampelregierung, der eine Einschränkung der Steuerung von Patientinnen und Patienten in die ambulante Versorgung vorsieht.
Zwischenzeitlich haben die Vertreter der Ampelparteien jedoch beteuert, dass dies nicht der Fall sei und der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) entsprechende Regelungen im Rahmen der Richtlinie zum sogenannten Ersteinschätzungsverfahren vorsieht.
Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa e.V.: „Eine Krankenhausreform kann nur gelingen, wenn die Reform der Notfallversorgung gut durchdacht ausgestaltet wird. Bürgerinnen und Bürger, die die Notfallaufnahme aufsuchen, nehmen die teuerste medizinische Versorgungsstruktur in Anspruch. Dies sollen sie auch! Allerdings nur, wenn sie tatsächlich ein Fall für das Krankenhaus sind. Alle anderen Patientinnen und Patienten gehören in die medizinische ambulante Versorgungsebene.“
Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa, freut sich über den Zuwachs im Verband: „Gerade in diesen Zeiten, wo die Gesundheitspolitik nach Haushaltslage gemacht wird und dringend benötigte Reformen immer weiter auf die lange Bank verschoben werden und in der Kleinteiligkeit versinken, ist es umso wichtiger, dass wir als Interessensvertretung gebündelt und stark unsere Stimme erheben. Entsprechend freuen wir uns sehr, den Berufsverband der Deutschen Neuroradiologen im Kreise des SpiFa als neues Mitglied begrüßen zu dürfen.“
Prof. Bernd Turowski, Präsident des BDNR, freut sich über die von den SpiFa-Mitgliedern einstimmig beschlossene Aufnahme seines Verbandes: „Ob in der Diagnostik degenerativer Erkrankungen oder in der flächendeckenden Behandlung beim ischämischen Schlaganfall: Die deutsche Neuroradiologie nimmt eine Schlüsselstellung in der medizinischen Versorgung ein. Wir freuen uns, dass wir ab sofort als Vollmitglied im Dachverband die Stimme der Neuroradiologie einbringen dürfen und sind gespannt auf den gesundheits- und berufspolitischen Austausch im professionellen Umfeld des SpiFa.“
„Level-1i-Krankenhäuser künftig zum zentralen Standort für die ärztliche Weiterbildung machen zu wollen, ist aus Sicht der Fachärzteschaft eine ernsthafte Bedrohung für die Qualität der ärztlichen Weiterbildung in Deutschland. Sie ist zudem fern von der Versorgungsrealität in Deutschland, greift in die Hoheit der Berufskammern ein und widerspricht dem proklamierten Vorhaben der Ampelkoalition, die Ambulantisierung in Deutschland voranzutreiben,“ so Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa.
In diesem Zuge stellt sich für die Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands auch die Frage, welchen Stellenwert die ärztliche Weiterbildung für die Bundesregierung und die Expertenkommission hat und wieviel sie ihnen wert ist. Für eine solide und zukunftstaugliche Finanzierung muss aus Sicht des SpiFa die grundsätzliche Systematik der Mittelbeschaffung für Weiterbildung verändert werden und dies sowohl im stationären als auch im ambulanten Sektor.
Damit käme die Finanzierung der Weiterbildung auch dort an, wo sie tatsächlich stattfindet. „Das ist logischer und gerechter. Wer tatsächlich weiterbildet, bekommt dies auch finanziert, egal ob im Krankenhaus oder in der ambulanten Versorgung. Das könnte auch ein Anreiz für hochqualifizierte niedergelassene Kolleginnen und Kollegen sein, ärztlich weiterzubilden,“ so Heinrich weiter.
Bislang sah die Reform der Notfallversorgung eine Intensivierung der Patientensteuerung vor: nach einer qualifizierten Ersteinschätzung sollten Patientinnen und Patienten je nach Schwere und Dringlichkeit ihrer Erkrankung in die richtige Versorgungsebene vermittelt werden, Vertragsarztpraxen, integrierte Notfallzentren oder stationäre Notaufnahmen. Eine Richtlinie für dieses Ersteinschätzungsverfahren hat der hiermit beauftragte Gemeinsame Bundesausschuss bereits erarbeitet und steht kurz vor Beschlussfassung.
Die Notwendigkeit dieser Richtlinie, geschweige denn einer Ersteinschätzung scheint jedoch nun obsolet. Die Mitwirkenden der Regierungsparteien im Ausschuss für Gesundheit haben am gestrigen Tage den Antrag einer geplanten Änderung in § 120 Absatz 3b SGB V (Änderungsantrag Nr. 5) gebilligt. Diese Änderung würde es den Krankenhäusern künftig ermöglichen, Patientinnen und Patienten zu jeder Tageszeit zu behandeln, auch wenn bzw. obwohl sie laut Ersteinschätzung eigentlich gar nicht dafür qualifiziert würden.
Hierzu Dr. Dirk Heinrich, SpiFa-Vorstandsvorsitzender: „Mit dieser Änderung wird das gesamte Ersteinschätzungsverfahren ad absurdum geführt. Wenn eine Patientin oder ein Patient mitten am Tag in einer Notaufnahme aufschlägt, sind logischerweise alle Bereitschaftsdienstpraxen noch geschlossen. Da man aber theoretisch nur an diese weiterleiten darf, nicht aber an eine ,normale‘ zu diesen Uhrzeiten regulär geöffnete Vertragsarztpraxis, soll den Krankenhäusern nun erlaubt werden, selber zu behandeln. Damit sind die gesamte Systematik und das Versorgungsziel außer Kraft gesetzt.“
Der SpiFa bemängelt in diesem Zusammenhang erneut die Übergriffigkeit der Gesundheitspolitik in den Kompetenzbereich der Selbstverwaltung. Darüber hinaus bekräftigt er die Forderung nach einem absoluten Aufnahmeverbot von Patientinnen und Patienten für Krankenhäuser ohne integrierte Notfallzentren. Dieser Aspekt fand in der Empfehlung der Regierungskommission keine Berücksichtigung und muss unbedingt vom Gesetzgeber noch aufgegriffen werden.
SpiFa-Vorstandsvorsitzender Dr. Dirk Heinrich ist erfreut: „Wir gratulieren dem Präsidium der Bundesärztekammer unter alter und neuer Führung von Dr. Klaus Reinhardt zur Wahl. Für den SpiFa werten wir dies als Bestätigung und klaren Wunsch der Ärztinnen und Ärzte nach Kontinuität.“
Mit Blick auf die am Mittwoch veröffentlichte „Essener Resolution für Freiheit und Verantwortung in der ärztlichen Profession“ sei es wichtig die gute und konstruktive Zusammenarbeit der vergangenen Jahre fortzusetzen und die Freiheit des ärztlichen Berufes weiter zu stärken. „Hier stehen wir Seite an Seite und wir freuen uns, dass wir an dieser Stelle nahtlos an die bestehende gute Zusammenarbeit anknüpfen können,“ so Heinrich weiter. „Die Bundesärztekammer kann sich bei künftigen Forderungen an die Politik der Unterstützung des SpiFa gewiss sein.“
Mit Blick auf die Gesundheitspolitik der Ampelkoalition und von Bundesgesundheitsminister Lauterbach spricht der SpiFa nochmals seinen ausdrücklichen Dank an Dr. Reinhardt für die offenen Worte im Rahmen seiner Eröffnungsrede zum 127. Deutschen Ärztetag aus und appelliert an die Politik, die Entwicklung von gesundheitspolitischen Maßnahmen im Elfenbeinturm endlich zu beenden und endlich wieder in einen konstruktiven Dialog zu treten.
Hierzu Heinrich: „Die Zeit drängt. Wir fordern die Politik auf, endlich wieder mit der ärztlichen Selbstverwaltung und auch den Verbänden im Gesundheitswesen konstruktiv und partizipativ zusammenzuarbeiten. Hinter diesen Strukturen verbirgt sich die größte, inhaltlich fundierteste und praxiserprobteste Expertenkommission der Bundesrepublik. Nutzen Sie diese!“
Die Gesundheitspolitik der Ampelkoalition greift aus Sicht des SpiFa zunehmend in den ureigensten Bereich medizinischen Denkens und Handelns ein: die freie Ausübung des Berufes sowie die Möglichkeit der freien Bestimmung über die bestmögliche Versorgung von Patientinnen und Patienten.
Dazu zählt der SpiFa unter anderem die Schaffung von Parallelstrukturen, mittels welchen ureigenste ärztliche Aufgaben künftig substitutiert werden sollen.
Auch die geplante Implementierung medizinferner Stimmen in die Strukturen der Selbstverwaltung und die potenzielle Einflussnahme der Bundesländer in den Zulassungsausschüssen stellen aus Sicht des SpiFa klare Übergriffe in den alleinigen Kompetenz- und Entscheidungsbereich von Ärztinnen und Ärzten dar.
Hierzu der SpiFa-Vorstandsvorsitzende Dr. Dirk Heinrich: „Mit dieser Gesundheitspolitik stellt die Bundesregierung immer offensichtlicher das Wesen des freien Berufs von Ärztinnen und Ärzten in Frage. Vielmehr noch: sie begegnet dem freien Beruf Ärztin oder Arzt zunehmend mit Misstrauen oder gar Unverständnis und dem Anspruch, sie wüsste am besten, was für eine bestmögliche Versorgung von Patientinnen und Patienten in Deutschland benötigt würde. Dem treten wir klar entgegen. Die Fachärzteschaft in Deutschland begreift Patientenschutz als Verantwortung und Verpflichtung ihres freiberuflichen Handelns – auch der Politik gegenüber.“
Wenn es um das Thema Gesundheit von Patientinnen und Patienten geht, müssen Ärztinnen und Ärzte weiterhin frei in ihrer Entscheidung sein und bleiben, unabhängig davon, ob sie in der eigenen Niederlassung, Angestellte in Klinik oder Praxis, oder noch in der fachlichen Weiterbildung sind.
Vorrangiges Ziel der Veranstaltung ist eine genauere Beleuchtung der Versorgungsinfrastruktur der Gesundheitsregion Nordwest. Dies unter Eindrücken der Versorgungsforschung und im intensiven Austausch aller an der Versorgung von Patientinnen und Patienten beteiligten Akteurinnen und Akteure untereinander.
Hierzu Dr. Andreas Köhler, Ehrenpräsident des Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa): „Gerade in der aktuellen Zeit, in der neben den Trends der Ambulantisierung und einem wachsenden Mangel an Ärztinnen und Ärzten die Morbiditätsverdichtung zu einer kontinuierlichen Nachfragesteigerung nach guter und flächendeckender Gesundheitsversorgung führt, ist ein fachlicher Austausch unter den Ärztinnen und Ärzten und mit den Vertretern der Organen der Verbände und der Selbstverwaltung der Ärzteschaft enorm wichtig. Nur so kann auch zukünftig für alle Patientinnen und Patienten die beste Gesundheitsversorgung in der Region sichergestellt werden.“
Nebst lokalen Standortfaktoren werden auch der Einfluss der bevorstehenden Krankenhausreform und die fortschreitende Ausweitung der Ambulantisierung auf die Versorgung von Patientinnen und Patienten in der Region beleuchtet. Auch Finanzierungsmöglichkeiten von Medizinischen Versorgungszentren und der Einfluss von Private Equity auf das Gesundheitssystem werden thematisiert.
Zu den Gästen des Podiums der Veranstaltung werden unter anderem erwartet: Dr. Andreas Philippi, niedersächsischer Minister für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, Frau Claudia Bernhard, Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, sowie Vertreterinnen und Vertreter von Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen.
Die Regionalkonferenz mit dem Titel „Häppchenweise: Mangel an Ärztinnen und Ärzten – Stadt, Land, Überall?“ findet am Samstag, den 29.04.2023 im Atlantic Grand Hotel Bremen statt. Beginn ist um 10:00 Uhr. Interessierte finden das ausführliche Programm auf der Webseite von Gesundheitswirtschaft Nordwest e.V. . Dort besteht auch die Möglichkeit, sich kostenfrei für die Veranstaltung anzumelden. Eine Teilnahme ist in Präsenz oder digital möglich:
https://www.gesundheitswirtschaft-nordwest.de/aktuelles/aerzt-innenmangel—stadt-land-ueberall
Stv. 2. Vorstandsvorsitzender SpiFa
(Bildrechte: SpiFa e.V.)
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Hauptgeschäftsführer SpiFa
(Fotograf: Die Hoffotografen)