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SpiFa warnt: Genommedizin darf kein exklusives Projekt der Universitätsmedizin werden – Vertragsärztliche Fachversorgung muss in § 64e-Modellprojekte eingebunden werden
18.07.2025
Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) fordert eine konsequente Einbindung der vertragsärztlichen Fachversorgung in die geplanten Modellprojekte zur Genommedizin nach § 64e SGB V. Die bisher absehbare Ausgestaltung dieser Vorhaben droht, die ambulant tätigen Fachärztinnen...
18.07.2025
Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) fordert eine konsequente Einbindung der vertragsärztlichen Fachversorgung in die geplanten Modellprojekte zur Genommedizin nach § 64e SGB V. Die bisher absehbare Ausgestaltung dieser Vorhaben droht, die ambulant tätigen Fachärztinnen und Fachärzte – insbesondere im Bereich der Humangenetik – erneut auszuschließen und allein auf universitäre Strukturen zu konzentrieren.

„Wer sektorübergreifende Versorgung ernst nimmt, darf die Vertragsärzteschaft nicht systematisch von innovativen Versorgungsformen ausschließen“, warnt Dr. med. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa. „Modellprojekte dürfen kein Rückfall in zentrale Versorgungsmonopole sein, sondern müssen die Versorgung dort stärken, wo sie tatsächlich stattfindet: wohnortnah, niedergelassen, fachärztlich.“

Selektivverträge und Modellprojekte in Schieflage

Bereits bei bestehenden Selektivverträgen im Bereich der Humangenetik zeigt sich eine strukturelle Schieflage: Sie sind nahezu ausschließlich an universitäre Einrichtungen gebunden. Vertragsärztliche Praxen – obwohl sie hochqualifizierte Leistungen nachweislich auf gleichem Niveau erbringen – bleiben außen vor. Diese Tendenz setzt sich nun in den Planungen für das Modellprojekt nach § 64e SGB V fort.
„Es ist fachlich nicht haltbar, Qualität ausschließlich an Universitätskliniken zu binden. Unsere Mitglieder in der vertragsärztlichen Versorgung sind zertifiziert, unterliegen strengen Qualitätssicherungsmaßnahmen und nehmen regelmäßig an Fort- und Weiterbildungen teil“, betont Heinrich.

Forderungen des SpiFa:

– Verbindliche Einbindung der vertragsärztlichen Fachärztinnen und Fachärzte in die Modellprojekte nach § 64e SGB V
– Gleichberechtigter Zugang zu Fallkonferenzen, genetischer Diagnostik und Projektstrukturen unabhängig von der Trägerschaft
– Klare, transparente Qualitätskriterien für alle Sektoren – statt strukturelle Ausgrenzung

Fazit: Versorgungsinnovation braucht sektorenübergreifende Realität

Der SpiFa fordert die politischen Entscheidungsträger auf, bei der Umsetzung der Genommedizin-Modellprojekte den tatsächlichen Versorgungsalltag in Deutschland zu berücksichtigen. „Fachärztliche Versorgung ist nicht exklusiv. Sie ist leistungsfähig, hochspezialisiert – und sie findet täglich vor Ort bei den Menschen statt. Wenn Modellprojekte das nicht abbilden, verfehlen sie ihr Ziel“, so Heinrich abschließend.

Pressemitteilung herunterladen: PM Genommedizin

Primärarzt-Debatte - SpiFa zieht rote Linie für die Fachärzteschaft
04.07.2025
Vor dem Hintergrund des Koalitionsvertrages von CDU, CSU und SPD wird die Einführung eines Primärarztsystems in Deutschland kontrovers diskutiert. Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands (SpiFa) macht deutlich, dass ein verpflichtendes hausärztliches Gatekeeping bei allen Patientinnen...
04.07.2025
Vor dem Hintergrund des Koalitionsvertrages von CDU, CSU und SPD wird die Einführung eines Primärarztsystems in Deutschland kontrovers diskutiert. Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands (SpiFa) macht deutlich, dass ein verpflichtendes hausärztliches Gatekeeping bei allen Patientinnen und Patienten mit der Fachärzteschaft genau so wenig zu machen ist, wie die Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante Regelversorgung. Der SpiFa plädiert für eine bedarfsgerechtere Patientenversorgung und für eine gut strukturierte Zusammenarbeit zwischen Haus- und Fachärzten im Sinne der Patientinnen und Patienten.

Das Gesundheitswesen steht vor der Herausforderung, knappe Ressourcen besser einzusetzen. Es muss darum gehen, Patientinnen und Patienten auf Anhieb die medizinische Versorgung zukommen zu lassen, die sie aus medizinischen Gründen benötigen und unnötige Arzt-Patienten-Kontakte sowie teure Krankenhausbehandlungen zu vermeiden. Ein plumpes hausärztliches Gatekeeping ist hierfür ungeeignet.

Dazu erklärt der SpiFa-Vorstandsvorsitzende Dr. med. Dirk Heinrich:

„Niemand braucht in unserem Gesundheitssystem Hausärzte als Türsteher für den Zugang zu Prävention, Vorsorge, notwendiger Diagnostik und Behandlung. Das werden unsere Patientinnen und Patienten nicht akzeptieren. Es ist deswegen nicht schlau, Zugangshürden für Vorsorge und Prävention und eine bedarfsgerechte Versorgung aufzubauen. Haus- und Fachärzte müssen künftig strukturierter und besser zusammenarbeiten. Das muss das Ziel einer Reform sein. Patientengruppen, die regelhaft fachärztlich versorgt werden, beispielsweise wegen einer chronischen Erkrankung, sollten nicht auf eine hausärztliche Überweisung angewiesen sein. Das ist bürokratische und teure Förmelei, die zusätzlich kostenträchtige und unnötige Arzt-Patienten-Kontakte erzeugt, statt abzubauen. Hausärzte sollen mit den niedergelassenen Fachärztinnen und Fachärzten gemeinsam dafür sorgen, dass Patienten nur im Krankenhaus behandelt werden, wenn sie eine Krankenhausbehandlung wirklich benötigen.”

Auch mit Blick auf die Akut- und Notfallversorgung hält der SpiFa ein hausärztliches Gatekeeping für einen fatalen Vorschlag.

Dazu erklärt SpiFa-Vorstandsmitglied Jan Henniger:

„Patienten mit gebrochenen und verstauchten Armen und Beinen haben weder etwas in der Hausarztpraxis noch in den Notaufnahmen zu suchen. Gerade in den Wintermonaten würde der Weg über die Hausarztpraxen für gestürzte Patienten doch dazu führen, dass die Patienten zur Überweisung gleich noch das Grippevirus aus dem Wartezimmer dazu bekommen. Das kann doch keiner ernsthaft wollen. Deshalb muss es direkt in die chirurgische oder orthopädische Praxis gehen.”

Der SpiFa stört sich zudem an dem Vorschlag, die Krankenhäuser für die ambulante Regelversorgung zu öffnen, beispielsweise wenn Patientinnen und Patienten nicht schnell genug Termine bekommen. 

“Politik muss endlich den Mut zu echten Strukturreformen aufbringen. Die Öffnung einer weiteren Schleuse, die es Krankenhäusern ermöglicht, ihre stationäre Bettenauslastung zu steuern und Patienten unnötig stationär zu behandeln, hat mit bedarfsgerechter Versorgung nichts zu tun. Das ist das Gegenteil einer Strukturreform. Wer eine gute ambulante Versorgung und schnelle Termine sicherstellen will, muss die ambulante Versorgung durch niedergelassene Fachärztinnen und Fachärzte stärken, statt diese immer weiter zu schwächen. Hierzu ist in erster Linie die vollständige Abschaffung der mittlerweile völlig überflüssigen und aus dem Ruder gelaufenen Budgets dringend erforderlich. Bereits mit Blick auf die Notfallreform kann die Politik zeigen, ob sie den Mut zu Strukturreform aufbringen kann und die bettenauslastungsorientierten Krankenhauseinweisungen über die Notaufnahmen endlich beenden“, erklärt Dr. med. Dirk Heinrich weiter.

Pressemitteilung herunterladen: SpiFa_PM_Primärarzt-Debatte

GKV-SV-Positionspapier – SpiFa zeigt GKV-Spitzenverband die „rote Karte“: „Wir lassen uns nicht zu Kassenknechten machen!“
26.06.2025
Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) erteilt dem Positionspapier des GKV-Spitzenverbandes (GKV-SV) zur „Patientenorientierten Koordination in der ambulanten Versorgung“ eine deutliche Absage und sieht darin die Abschaffung der ärztlichen Freiberuflichkeit.
26.06.2025
Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) erteilt dem Positionspapier des GKV-Spitzenverbandes (GKV-SV) zur „Patientenorientierten Koordination in der ambulanten Versorgung“ eine deutliche Absage und sieht darin die Abschaffung der ärztlichen Freiberuflichkeit.

Das 14-seitige Positionspapier des GKV-Spitzenverbands sieht insbesondere die Einrichtung einer zentralen Plattform vor, an welche Ärztinnen und Ärzte ihre Termine melden müssen. Ein zentraler Algorithmus soll dann den Praxen die jeweiligen Patientinnen und Patienten zuweisen, die einen Termin benötigen. Für die Praxen gibt es weder die Möglichkeit einer Einschätzung noch einer Entscheidung. Darüber hinaus enthält das Positionspapier die Forderung, wonach Ärztinnen und Ärzte „Behandlungsdiagnosen sowie erbrachte medizinische Leistungen zukünftig täglich, unmittelbar und automatisch an Krankenkassen übermitteln“ müssen.

Für den SpiFa kommt diese Positionierung des GKV-Spitzenverbandes der Abschaffung der ärztlichen Freiberuflichkeit gleich und bedeutet nichts anderes als Staatsmedizin.

Hierzu Dr. Dirk Heinrich, SpiFa-Vorstandsvorsitzender: „Was unter dem Deckmantel der besseren Koordination und Digitalisierung vorgelegt wird, bedeutet in Wahrheit eine Entmündigung und eine systematische Schwächung der ambulanten Fachärzteschaft. Fachärztinnen und Fachärzte tragen alleine die Verantwortung für ihre Praxis und ihr Personal und Sie entscheiden auch alleine, wann sie wem welchen Termin geben. Wir lassen uns nicht zu Kassenknechten machen!“

Eine taggleiche Übermittlung von Behandlungsdaten sei aus Sicht der Fachärztinnen und Fachärzte durchaus begrüßenswert, wenn dies dann auch entsprechend in eine sofortige vollumfängliche Vergütung mündete anstelle einer budgetierten um Monate verspäteten Zahlung.

Dr. Norbert Smetak, Mitglied des SpiFa-Vorstandes meint zur taggleichen Übermittlung von Behandlungsdaten: „Mit dem Aufbau einer digitalen staatlich-zentralisierten Plattform löst man aktuell bestehende Versorgungsengpässe nicht, sondern schaufelt lediglich über Jahre hinweg ein Millionengrab. Zudem ist die Forderung, alle Diagnosen und Therapien vollumfänglich noch am selben Tag an die Krankenkassen zu übermitteln realitätsfern und schlicht nicht erfüllbar. Da sprechen die Schreibtischtäter und es zeigt sich wieder eine Misstrauenskultur die nur zu mehr Bürokratie, aber nicht zu besserer Versorgung führt.“

Der SpiFa warnt sowohl die gesetzlichen Krankenkassen, aber auch die Gesundheitspolitik eindrücklich, gesetzgeberische Schritte in diese Richtung auch nur ansatzweise weiter zu verfolgen. Ansonsten ist mit deutlichen öffentlichen Protesten der Ärzteschaft zu rechnen. Sowohl Hausärztinnen und Hausärzte als auch Fachärztinnen und Fachärzte, die kurz vor dem Renteneintrittsalter stehen, werden zeitnah massenhaft ihre Zulassung zurückgeben. Das wäre der Exitus für die ambulante Versorgung in Deutschland.

Pressemitteilung herunterladen: PM Stellungnahme GKV-SV PP

Hybrid-DRG braucht Korrektur: SpiFa, BVKJ und BNKD fordern entschlossen gesetzgeberischen Nachbesserungsbedarf
18.06.2025
Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa), der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen e.V. (BVKJ) und der Bundesverband niedergelassener Kinderchirurgen e.V. (BNKD) sehen für das Gelingen der Ambulantisierung dringenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf zur Weiterentwicklung...
18.06.2025
Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa), der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen e.V. (BVKJ) und der Bundesverband niedergelassener Kinderchirurgen e.V. (BNKD) sehen für das Gelingen der Ambulantisierung dringenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf zur Weiterentwicklung der Hybrid-DRG.

Deutschland hinkt bei der Ambulantisierung im internationalen Vergleich immer noch massiv hinterher. Die letzten gesetzlichen Änderungen der Regelungen zu den Hybrid-DRG mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz waren aus Sicht der Verbände eine Verschlechterung und für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen fatal. SpiFa, BVKJ und BNKD fordern angesichts dessen den Gesetzgeber auf, tätig zu werden und die Bremsen bei der Ambulantisierung zu lösen, um unnötige, belastende und teure stationäre Aufenthalte zu vermeiden.

„Was mit der Hybrid-DRG als Chance für mehr Ambulantisierung begann, droht durch Fehlanreize, bürokratische Hürden und fragwürdige Ausschlüsse ins Gegenteil verkehrt zu werden“, erklärt Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa. Die ursprünglich intendierte Gleichrangigkeit von stationären und ambulanten Leistungserbringern werde bislang verfehlt – nicht nur zum Nachteil der ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte, sondern insbesondere von beitragszahlenden Patientinnen und Patientinnen.

Dr. Michael Hubmann, Präsident des BVKJ, ergänzt: „Die Einführung der Hybrid-DRG ist eine große Chance für spezialisierte Kinder- und Jugendarztpraxen. So können sie künftig auch komplexe Behandlungen anbieten, ohne dass die Kinder dafür ins Krankenhaus müssen. Damit würde ein Engpass in der Versorgung von schwer chronisch kranken und behinderten Kindern und Jugendlichen beseitigt und die vorhandenen Ressourcen in Kinderkliniken und Schwerpunktpraxen würden im Sinne der betroffenen Familien besser genutzt.“

„Kinder profitieren enorm von ambulanten Behandlungen und regenerieren in der häuslichen Umgebung nachgewiesenermaßen schneller“, sagt Dr. Ralf Lippert, 1. Vorsitzender des BNKD. „Darüber hinaus sind und waren ambulante Behandlungen stets günstiger und qualitativ mindestens ebenbürtig zu stationären Behandlungen. Seit Jahren ambulantisieren die niedergelassenen KinderchirurgInnen in ihren Praxen, was die insgesamt steigenden OP-Zahlen in ihrem Bereich belegen. Sie haben hocheffektive und gut funktionierende, teilweise zertifizierte OP-Zentren geschaffen. Sie nun erneut durch Abschaffung der Hybrid-DRG im Kindesalter zu benachteiligen, konterkariert dieses Engagement.

Die zentralen Kritikpunkte der Verbände:

Unzureichende Finanzierung der Sachkosten:
Bei Leistungen mit hohem Sachkostenanteil – insbesondere Implantatkosten – liegen die Hybrid-DRG teils unterhalb des EBM-Niveaus. Damit wirken sie dem Ziel einer wirtschaftlich tragfähigen ambulanten Leistungserbringung entgegen. Variable Sachkosten müssen separat erstattet werden.

Bürokratische Belastung:
Neue Regelungen zur Abrechnung erschweren digitale Prozesse. Eine bundeseinheitliche digitale Abrechnungsrichtlinie des GKV-Spitzenverbandes wäre praxisnäher und effektiver.

Ausgrenzung vulnerabler Gruppen:
Der mit dem KHVVG eingeführte gesetzliche Ausschluss für die Leistung gegenüber Kindern- und Jugendlichen sowie Menschen mit Behinderung ist aus Sicht der Verbände fachlich nicht begründbar und muss gestrichen werden. Gerade auch diese vulnerablen Gruppen profitieren von der Ambulantisierung enorm.

Die drei Verbände fordern deshalb:

1. Anpassung der Hybrid-DRG-Kalkulation, um eine Vergütung über EBM-Niveau sicherzustellen.

2. Erstattung der variablen Sachkosten, insbesondere bei Implantaten.

3. Aufhebung der Ausschlüsse für Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderungen.

4. Stärkung der ambulant tätigen Fachärzteschaft bei Auswahl und Durchführung sektorengleich vergüteter Leistungen.

Pressemitteilung herunterladen: Gemeinsame PM_BVKJ_BNK_Hybrid-DRG

SpiFa: Keine verschärfte sozialversicherungsrechtliche Gefahr beim fachärztlichen Zusammenwirken
05.06.2025
Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) äußert sich zu den derzeit diskutierten sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen, die das ärztliche Zusammenwirken in Selektivverträgen, der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung oder beim ambulanten Operieren bet...
05.06.2025
Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) äußert sich zu den derzeit diskutierten sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen, die das ärztliche Zusammenwirken in Selektivverträgen, der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung oder beim ambulanten Operieren betreffen.

Hierzu SpiFa-Hauptgeschäftsführer Dr. André Byrla: „Wir sehen grundsätzlich keine Gefahr, dass die ärztliche Tätigkeit des Zusammenwirkens in den genannten Versorgungsformen als ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis eingeordnet wird. Anders als etwa bei der Vertretung im Bereitschaftsdienst oder bei Urlaubsvertretungen, wo weiterhin erhebliche Rechtsunsicherheit besteht und sich der SpiFa bereits seit 2023 für eine Behebung durch den Gesetzgeber einsetzt.“

Voraussetzung sei allerdings, dass die Zusammenarbeit auf einer klaren Trennung unternehmerischer Verantwortung basiere. Insbesondere müsse gewährleistet sein, dass jede beteiligte Ärztin bzw. jeder beteiligte Arzt ein eigenes unternehmerisches Risiko trage.
„Problematisch wird es dort, wo z. B. ein Operateur das alleinige wirtschaftliche Risiko übernimmt und einem Anästhesisten eine pauschale Vergütung ‚aus eigener Tasche‘ zusagt – selbst dann, wenn die Operation kurzfristig nicht stattfinden kann“, so Byrla weiter.

Es sei wie bei jedem Vertragsverhältnis für die beteiligten Akteure unabdingbar, bei der vertraglichen Ausgestaltung fachärztlicher Kooperationen auf rechtssichere Strukturen zu achten. Gleichzeitig appelliert der SpiFa erneut an den Gesetzgeber, bestehende Unsicherheiten bei Vertretungsszenarien endlich durch klare gesetzliche Regelungen zu beseitigen.

Pressemitteilung herunterladen: PM_SoV fachärztliche Kooperationen

SpiFa spricht sich für intelligente Patientensteuerung und mehr Miteinander in der ärztlichen Versorgung aus
30.04.2025
Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e. V. (SpiFa) dokumentiert mit seinem eigenen Positionspapier zur Patientensteuerung in der Regel- sowie Akut- und Notfallversorgung die Vorstellungen der Fachärztinnen und Fachärzte in Klinik und Praxis, wie eine intelligente Steuerung der...
30.04.2025
Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e. V. (SpiFa) dokumentiert mit seinem eigenen Positionspapier zur Patientensteuerung in der Regel- sowie Akut- und Notfallversorgung die Vorstellungen der Fachärztinnen und Fachärzte in Klinik und Praxis, wie eine intelligente Steuerung der Patientinnen und Patienten und ein besseres Miteinander in der ärztlichen Versorgung aussehen sollte.

Der SpiFa-Vorsitzende Dr. med. Dirk Heinrich erklärt dazu:

„Für eine auch zukünftig gute medizinische Versorgung müssen die Praxen der niedergelassenen Fachärztinnen und Fachärzte endlich von den Patientinnen und Patienten entlastet werden, die dort aus medizinischen Gründen nicht hingehören. Jedoch warnen wir vor einfach gedachten Lösungen. Eine reine hausärztliche Primärversorgung mit generellem Überweisungsvorbehalt zur fachärztlichen Versorgung wäre bereits aus Gründen der hausärztlichen Kapazität ein Supergau für die medizinische Versorgung. Neben dem Direktzugang zur niedergelassenen Augenheilkunde und Frauenheilkunde braucht es daher einen fachärztlichen Direktzugang für Patientengruppen, die wegen ihrer Erkrankungen regelhaft und regelmäßig ambulant fachärztlich betreut werden oder die wegen einer episodenhaften Erkrankung längere Zeit eine fachärztliche Versorgung brauchen. Fakt ist aber: Wenn der fachärztliche Behandlungsbedarf festgestellt wurde, darf es keine Budgetierung der fachärztlichen Leistungen geben. In einem primärztlichen System gibt es keine legitime Rechtfertigung für die Budgetierung fachärztlicher Leistungen! Deswegen muss die Entbudgetierung kommen.“

Der stellvertretende SpiFa-Vorsitzende Prof. Dr. med. Hermann Helmberger ergänzt:

„Wir treten dafür ein, dass in gut ausgestatteten Krankenhäusern rund um die Uhr die Patientinnen und Patienten in hoher Qualität medizinisch versorgt werden, die wirklich stationäre Versorgung benötigen. Die in den Krankenhäusern tätigen Ärztinnen und Ärzte brauchen vor allem auch Zeit, sich diesen Patientinnen und Patienten zu widmen. Dazu müssen die Notaufnahmen von den Patientinnen und Patienten entlastet werden, die aus medizinischen Gründen dort nicht hingehören. Deswegen bedarf es jetzt der richtigen Weichenstellungen für die bereits seit langer Zeit diskutierte Reform der Notfallversorgung. Es braucht auch hier eine intelligente Patientensteuerung und eine bessere Verzahnung und Vernetzung von Rettungsdienst, Notaufnahmen, KV-Bereitschaftsdienst und niedergelassenen Praxen. Für uns ist klar: In Akut- und Notfallsituationen können die Hausärztinnen und Hausärzte nicht die alleinigen Gatekeeper sein, sonst landen die Patienten weiterhin direkt in den Notaufnahmen der Krankenhäuser.“

Pressemitteilung herunterladen: PM_Intelligente Patientensteuerung

Zur Diskussion um versäumte Arzttermine: SpiFa kritisiert Neiddebatte des GKV-Spitzenverbandes
02.04.2025
Die kürzlich verlautbarten Aussagen des GKV-Spitzenverbandes zur Diskussion um eine Ausfallgebühr für nicht wahrgenommene Arzttermine sorgt für Kopfschütteln beim Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa). Konkret geht es um den Vorwurf, Ärztinnen und Ärzte führten einen „Überbietungswettbewerb,...
02.04.2025
Die kürzlich verlautbarten Aussagen des GKV-Spitzenverbandes zur Diskussion um eine Ausfallgebühr für nicht wahrgenommene Arzttermine sorgt für Kopfschütteln beim Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa). Konkret geht es um den Vorwurf, Ärztinnen und Ärzte führten einen „Überbietungswettbewerb, wer kranken Menschen am meisten Geld abnehmen möchte“.

„In der Debatte rund um das Thema Patientensteuerung und versäumte Termine in Arztpraxen offenbart der GKV-Spitzenverband einmal mehr seine vollkommene Realitätsentkopplung und Geringschätzung für das, was Ärztinnen und Ärzte täglich leisten“, so SpiFa-Vorstandsvorsitzender Dr. Dirk Heinrich. Man gehe davon aus, dass inzwischen jeder fünfte vereinbarte Arzttermin ohne Absage nicht wahrgenommen wird, Tendenz steigend. Damit verschwendeten gesetzlich Versicherte täglich knappe und wertvolle Ressourcen, die andere Patientinnen und Patienten dringend benötigten.

„Anstelle einer gemeinsamen Kraftanstrengung zur Lösung dieses Problems ist von den gesetzlichen Krankenkassen zum wiederholten Male nichts anderes zu erwarten als eine polemische Neiddebatte um einen angeblichen Zusatzverdienst für Ärztinnen und Ärzte. Ein solcher Beitrag der Kassen zu einem der drängendsten Probleme in unserem Gesundheitswesen ist niveaulos“, so Heinrich weiter.

„Mit seiner Feindseligkeit gegenüber den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten befeuert der GKV-Spitzenverband die Vollkasko-Mentalität jener Versicherten, welchen der Respekt und Gemeinsinn dafür fehlt, einen wertvollen Zeitslot für einen anderen Patienten freizugeben, indem sie sich nur kurz Zeit nehmen, um ihren Termin abzusagen. Solidarität ist keine Einbahnstraße!“, kommentiert auch Dr. André Byrla, Hauptgeschäftsführer des SpiFa. Gleichzeitig beklagten die Krankenkassen permanent überfüllte Arztpraxen, dies sei ein geistiger Spagat, den man erst einmal hinbekommen müsse.

Dabei hätten sie die Stellschrauben für eine Lösung der Probleme schon lange selbst in der Hand: Entbudgetierung und Entbürokratisierung sowie Vereinbarungen mit der Ärzteschaft mit dem Ziel einer funktionierenden von Haus- und Fachärzten getragenen Patientensteuerung. Hierzu gehörten auch das Ausfüllen der gesetzlich verankerten Eigenverantwortung der Versicherten.

„Vielleicht besinnt man sich beim GKV-Spitzenverband in der Berliner Reinhardtstraße alsbald wieder auf eine seriöse und faktengetragene Kommunikation“, so Byrla.

Pressemitteilung herunterladen: PM_versäumte Arzttermine

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Prof. Dr. Hermann Helmberger

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Jan Henniger

Mitglied des Vorstandes SpiFa

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Dr. med. Anna-Katharina Doepfer

Kooptiertes Mitglied des Vorstandes SpiFa

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Dr. med. Helmut Weinhart

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Dr. med. Norbert Smetak

Mitglied des Vorstandes SpiFa

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Dr. med. Anna-Katharina Doepfer

Kooptiertes Mitglied des Vorstandes SpiFa

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Hauptgeschäftsführer SpiFa

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