Die neuerliche Untersuchung der KBV zu nicht abgesagten Terminen bei den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten bestätigt, dass seit Jahren immer noch ein großer Anteil der Bevölkerung nicht sorgsam mit den Ressourcen des Gesundheitssystems umgeht. Viele Termine werden ohne Absage versäumt. Insbesondere online vereinbarte Termine sind davon betroffen. Und dies, obwohl E-Mails zur Erinnerung verschickt werden und eine Absage auf demselben Wege sehr einfach wäre. Andere Patientinnen und Patienten müssen dadurch länger auf Termine warten, Termine müssen so vorsorglich doppelt belegt werden, um die Ausfallzeiten zu minimieren. Dies verlängert wiederum die Wartezeiten in den Praxen, wenn dann alle Patientinnen und Patienten ausnahmsweise erscheinen.
„Bei der geforderten Ausfallgebühr von einem Zusatzverdienst für Spitzenverdiener zu sprechen, ist so einfältig wie ungeheuerlich!“, stellt Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa, fest. „Wir müssen uns seit Jahren von den Krankenkassen anhören, wir hätten ein Terminproblem in der ambulanten medizinischen Versorgung. Bei den Arzt-Patienten-Kontakten sind wir aber weltweit Spitzenreiter. 2019 wurde die sogenannte Neupatientenregelung geschaffen, die es ermöglichte, ein zusätzliches Terminangebot zu schaffen. Auf Betreiben der Krankenkassen wurde dies dann im letzten Jahr wieder abgeschafft und dann den Bürgern noch als „keine Leistungskürzung“ verkauft.
„Anstatt sich in einer gemeinsamen Anstrengung zwischen Ärztinnen und Ärzten sowie gesetzlichen Krankenkassen um das Problem sachgerecht zu kümmern, zetteln die Krankenkassen mit dem Verweis auf angebliche Spitzeneinkommen eine sinnlose Neiddebatte an. Ganz offensichtlich wollen sie von ihrem eigenen Versagen ablenken, daher mein Ordnungsruf: Kümmern Sie sich endlich um die Probleme im Gesundheitswesen, anstatt Phrasen zu dreschen!“, so Dr. Heinrich weiter.
Robert Schneider, Hauptgeschäftsführer des SpiFa, ergänzt: „Es geht bei der Forderung nach einer Ausfallgebühr um nicht weniger als eine erzieherische Maßnahme bei denjenigen, die unser solidarisch finanziertes Gesundheitswesen und dessen Ressourcen missbrauchen. Eine Ausfallgebühr wird niemals so hoch sein können, wie der tatsächlich ausgefallene Erlös durch den versäumten Termin. Hier also von einem Zusatzverdienst zu sprechen, ist mehr als irreführend. Am Ende bleibt immer noch ein Verlust für die Praxis.“
Gemeinsame Pressemitteilung von Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) und der Deutschen Apotheker- und Ärztebank eG (apoBank):
In einer Umfrage des Spitzenverbandes Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) und der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank) räumten knapp 80 Prozent der befragten Fachärztinnen und Fachärzte dem Thema einen hohen Stellenwert ein. Bei den Frauen lag dieser Anteil sogar bei leicht unter 90 Prozent.
Doch bei Wertschätzung allein bleibt es nicht: Knapp 70 Prozent der Befragten gaben an, bereits aktiv Maßnahmen ergriffen zu haben, um Nachhaltigkeit in ihrem Tätigkeitsumfeld zu fördern. Dazu gehören die Vermeidung von Plastik sowie eine konsequente Mülltrennung. 14 Prozent haben inzwischen sogar eine umfassende Strategie, um Nachhaltigkeit in ihren Praxis- oder Klinikalltag zu integrieren – etwa in Form von angepassten Beschaffungs- und Entsorgungsprozessen oder durch Programme, die die Zufriedenheit der Mitarbeitenden erhöhen sollen.
Zwei Drittel in ihrer Arbeit mit Nachhaltigkeit konfrontiert
Dieses Engagement kommt nicht von ungefähr. Rund zwei Drittel der Umfrageteilnehmenden sind nach eigenen Angaben in ihrer Arbeit direkt mit dem Thema Nachhaltigkeit konfrontiert – der überwiegende Teil im Rahmen von Vorschriften und Regelungen. Aber auch persönliches Interesse und intrinsische Motivation spielen eine wichtige Rolle. Nicht wenige werden zudem von ihrer Patientenschaft und Geschäftskontakten darauf angesprochen.
Hoher Informations- und Beratungsbedarf
Entsprechend hoch ist der Informationsbedarf: Ebenfalls zwei Drittel wünschen sich mehr allgemeine Informationen über Nachhaltigkeit im Gesundheitswesen, zu öffentlichen Fördermöglichkeiten für nachhaltige Investitionen sowie Tipps für eine grünere Praxis bzw. Klinik. Viele Heilberuflerinnen und Heilberufler verschaffen sich das nötige Wissen bislang durch Selbststudium von Fachliteratur (51 Prozent), noch mehr greifen auf persönliche Kontakte zurück (61 Prozent).
„Im Gesundheitswesen gibt es viel Potenzial, um die Patientenversorgung klimabewusster zu gestalten. Wir als apoBank sehen es als Verpflichtung an, unsere Kundinnen und Kunden auf ihrem Weg zu mehr Nachhaltigkeit zu begleiten“, sagt Christian Wiermann, Generalbevollmächtigter Finanzen, Controlling und Bankbetrieb sowie Themenpate für Nachhaltigkeit bei der apoBank. „Entsprechend erweitern wir auch unsere Kompetenzen und werden Nachhaltigkeitsaspekte stärker in unser Angebot und in unsere Beratung integrieren.“
Abbau von Bürokratie und Digitalisierung als wesentliche Treiber
Um schneller voranzukommen, muss aber auch die Gesundheitspolitik handeln. Denn laut der Befragung glauben 84 Prozent der Heilberufsangehörigen, dass der Abbau von Bürokratie und Regulatorik einen hohen Einfluss auf eine nachhaltige Entwicklung des Gesundheitswesens hat, dicht gefolgt von Maßnahmen zu Umwelt-, Klima- und Gesundheitsschutz sowie die weiterführende Digitalisierung des Gesundheitswesens.
Hierzu Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa: „Das Thema Nachhaltigkeit ist längst in der Ärzteschaft angekommen. Da, wo Ärztinnen und Ärzte eigenverantwortlich etwas bewirken können, sind sie auch gewillt dies zu tun. An anderer Stelle benötigen wir aber auch konkrete Weichenstellungen seitens der Politik. Dazu gehören neben einer Entbürokratisierung und Digitalisierung mit echtem Nutzen auch Maßnahmen, um das deutsche Gesundheitssystem und die Versorgung von Patientinnen und Patienten auch für künftige Generationen krisenfest und belastbar aufzustellen.“
Insgesamt ist der ärztliche Berufsalltag aktuell eher auf den Moment und nicht auf die Zukunft ausgerichtet: Das Prinzip der Nachhaltigkeit, das sich an den Möglichkeiten und Bedürfnissen der zukünftigen Generation orientiert, sehen 90 Prozent der teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte im deutschen Gesundheitswesen kaum oder gar nicht ausgeprägt.
Zur Methodik
An der Online-Befragung „Nachhaltigkeit im Gesundheitswesen“ nahmen im Zeitraum Mitte Februar bis Anfang April 2023 insgesamt 240 angestellte, selbständige und im Ruhestand befindliche Fachärztinnen und Fachärzte verschiedener Fachgruppen teil. Die Ergebnisse der Befragung können auf der Webseite des SpiFa eingesehen und abgerufen werden.
„Wir erhalten fast keine Informationen – und das, was wir hören, kann leider nur den Schluss zulassen, dass Politik komplett mutlos geworden ist. Die Förderung der Ambulantisierung hatte sogar Einzug in den Koalitionsvertrag gefunden. Doch nun droht das Ganze zum Rohrkrepierer zu werden“, erklärte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).
„Offenbar plant das Bundesgesundheitsministerium, eine verschwindend kleine Zahl von Eingriffen, die anscheinend nur bedingt in der vertragsärztlichen Versorgung angesiedelt werden können, dahingehend überprüfen zu lassen, ob diese nicht doch ambulant erbracht werden können. Diese Überprüfung soll unter anderem das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) vornehmen. Das wirkt – wenn es denn so sein sollte – wie eine Alibiveranstaltung. Der Bundesgesundheitsminister schert sich offenbar nicht um das, was die Regierungskoalition vereinbart hat“, sagte Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des Spitzenverbandes Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa).
Gemeinsam mit dem Berufsverband der Deutschen Chirurgen (BDC) betonen KBV und SpiFa, dass mit gleichen Zugangsvoraussetzungen und gleicher Vergütung ein echter Wettbewerb möglich wäre. „Wir hätten uns auf diesen Wettbewerb mit den berühmten gleich langen Spießen gefreut. Doch daraus droht nun nichts zu werden. Im Gegenteil: Offenbar will Politik die bestehenden Verhältnisse zementieren, dabei ist es in der Wissenschaft unbestritten, dass in Deutschland im internationalen Vergleich viel zu viele Eingriffe noch ausschließlich stationär durchgeführt werden – zu deutlich höheren Kosten“, betonten Gassen und Heinrich.
In zahlreichen wissenschaftlichen Gutachten würden zudem tausende Eingriffe benannt, die sich auch ambulant durchführen ließen. Sowohl KBV als auch SpiFa hatten dazu Vorschläge unterbreitet. „Wir fordern Minister Lauterbach und sein Ministerium auf, die dringend notwendige Förderung der Ambulantisierung umzusetzen. Ansonsten müssen wir davon ausgehen, dass man daran im BMG kein Interesse hat und die ambulante Versorgung sogar schwächen will“, so Gassen und Heinrich abschließend.
Zum Hintergrund: Der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Kran-kenhausgesellschaft (DKG) und die KBV hatten Anfang April das BMG darüber informiert, dass in der vom Gesetzgeber vorgegebenen Frist im Rahmen dreiseitiger Verhandlungen keine Einigung erzielt werden konnte. „Damit wurde erneut eine Chance vertan, die Ambulantisierung stationärer Leistungen, die eigentlich ambulant vorgenommen werden können, voranzutreiben“, kommentierte damals bereits KBV-Chef Gassen. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der GKV-Spitzenverband hätten kein ernsthaftes Interesse gezeigt, hier zügig voranzukommen.
Nach dem Scheitern der Verhandlung ist das BMG am Zug. Es ist gesetzlich ermächtigt (§ 115f Abs. 4 SGB V), durch Rechtsverordnung die spezielle sektorengleiche Vergütung und die zu vereinbarenden Operationen zu bestimmen.
Jetzt das SpiFa-Positionspapier lesen: Struktur und Vergütung ärztlich intersektoraler Leistungen
Heute haben sich die Bänke im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zu einem Beschluss der Richtlinie zur Ersteinschätzung in der Notfallversorgung durchgerungen. Zuletzt gab es im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) viel Kritik am per Eilverfahren eingebrachten Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen der Ampelregierung, der eine Einschränkung der Steuerung von Patientinnen und Patienten in die ambulante Versorgung vorsieht.
Zwischenzeitlich haben die Vertreter der Ampelparteien jedoch beteuert, dass dies nicht der Fall sei und der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) entsprechende Regelungen im Rahmen der Richtlinie zum sogenannten Ersteinschätzungsverfahren vorsieht.
Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa e.V.: „Eine Krankenhausreform kann nur gelingen, wenn die Reform der Notfallversorgung gut durchdacht ausgestaltet wird. Bürgerinnen und Bürger, die die Notfallaufnahme aufsuchen, nehmen die teuerste medizinische Versorgungsstruktur in Anspruch. Dies sollen sie auch! Allerdings nur, wenn sie tatsächlich ein Fall für das Krankenhaus sind. Alle anderen Patientinnen und Patienten gehören in die medizinische ambulante Versorgungsebene.“
Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa, freut sich über den Zuwachs im Verband: „Gerade in diesen Zeiten, wo die Gesundheitspolitik nach Haushaltslage gemacht wird und dringend benötigte Reformen immer weiter auf die lange Bank verschoben werden und in der Kleinteiligkeit versinken, ist es umso wichtiger, dass wir als Interessensvertretung gebündelt und stark unsere Stimme erheben. Entsprechend freuen wir uns sehr, den Berufsverband der Deutschen Neuroradiologen im Kreise des SpiFa als neues Mitglied begrüßen zu dürfen.“
Prof. Bernd Turowski, Präsident des BDNR, freut sich über die von den SpiFa-Mitgliedern einstimmig beschlossene Aufnahme seines Verbandes: „Ob in der Diagnostik degenerativer Erkrankungen oder in der flächendeckenden Behandlung beim ischämischen Schlaganfall: Die deutsche Neuroradiologie nimmt eine Schlüsselstellung in der medizinischen Versorgung ein. Wir freuen uns, dass wir ab sofort als Vollmitglied im Dachverband die Stimme der Neuroradiologie einbringen dürfen und sind gespannt auf den gesundheits- und berufspolitischen Austausch im professionellen Umfeld des SpiFa.“
„Level-1i-Krankenhäuser künftig zum zentralen Standort für die ärztliche Weiterbildung machen zu wollen, ist aus Sicht der Fachärzteschaft eine ernsthafte Bedrohung für die Qualität der ärztlichen Weiterbildung in Deutschland. Sie ist zudem fern von der Versorgungsrealität in Deutschland, greift in die Hoheit der Berufskammern ein und widerspricht dem proklamierten Vorhaben der Ampelkoalition, die Ambulantisierung in Deutschland voranzutreiben,“ so Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa.
In diesem Zuge stellt sich für die Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands auch die Frage, welchen Stellenwert die ärztliche Weiterbildung für die Bundesregierung und die Expertenkommission hat und wieviel sie ihnen wert ist. Für eine solide und zukunftstaugliche Finanzierung muss aus Sicht des SpiFa die grundsätzliche Systematik der Mittelbeschaffung für Weiterbildung verändert werden und dies sowohl im stationären als auch im ambulanten Sektor.
Damit käme die Finanzierung der Weiterbildung auch dort an, wo sie tatsächlich stattfindet. „Das ist logischer und gerechter. Wer tatsächlich weiterbildet, bekommt dies auch finanziert, egal ob im Krankenhaus oder in der ambulanten Versorgung. Das könnte auch ein Anreiz für hochqualifizierte niedergelassene Kolleginnen und Kollegen sein, ärztlich weiterzubilden,“ so Heinrich weiter.
Bislang sah die Reform der Notfallversorgung eine Intensivierung der Patientensteuerung vor: nach einer qualifizierten Ersteinschätzung sollten Patientinnen und Patienten je nach Schwere und Dringlichkeit ihrer Erkrankung in die richtige Versorgungsebene vermittelt werden, Vertragsarztpraxen, integrierte Notfallzentren oder stationäre Notaufnahmen. Eine Richtlinie für dieses Ersteinschätzungsverfahren hat der hiermit beauftragte Gemeinsame Bundesausschuss bereits erarbeitet und steht kurz vor Beschlussfassung.
Die Notwendigkeit dieser Richtlinie, geschweige denn einer Ersteinschätzung scheint jedoch nun obsolet. Die Mitwirkenden der Regierungsparteien im Ausschuss für Gesundheit haben am gestrigen Tage den Antrag einer geplanten Änderung in § 120 Absatz 3b SGB V (Änderungsantrag Nr. 5) gebilligt. Diese Änderung würde es den Krankenhäusern künftig ermöglichen, Patientinnen und Patienten zu jeder Tageszeit zu behandeln, auch wenn bzw. obwohl sie laut Ersteinschätzung eigentlich gar nicht dafür qualifiziert würden.
Hierzu Dr. Dirk Heinrich, SpiFa-Vorstandsvorsitzender: „Mit dieser Änderung wird das gesamte Ersteinschätzungsverfahren ad absurdum geführt. Wenn eine Patientin oder ein Patient mitten am Tag in einer Notaufnahme aufschlägt, sind logischerweise alle Bereitschaftsdienstpraxen noch geschlossen. Da man aber theoretisch nur an diese weiterleiten darf, nicht aber an eine ,normale‘ zu diesen Uhrzeiten regulär geöffnete Vertragsarztpraxis, soll den Krankenhäusern nun erlaubt werden, selber zu behandeln. Damit sind die gesamte Systematik und das Versorgungsziel außer Kraft gesetzt.“
Der SpiFa bemängelt in diesem Zusammenhang erneut die Übergriffigkeit der Gesundheitspolitik in den Kompetenzbereich der Selbstverwaltung. Darüber hinaus bekräftigt er die Forderung nach einem absoluten Aufnahmeverbot von Patientinnen und Patienten für Krankenhäuser ohne integrierte Notfallzentren. Dieser Aspekt fand in der Empfehlung der Regierungskommission keine Berücksichtigung und muss unbedingt vom Gesetzgeber noch aufgegriffen werden.
Stv. 2. Vorstandsvorsitzender SpiFa
(Bildrechte: SpiFa e.V.)
Mitglied des Vorstandes SpiFa
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Kooptiertes Mitglied des Vorstandes
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Ehrenpräsident SpiFa
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Vorstandsvorsitzender SpiFa
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Stv. 2. Vorstandsvorsitzender SpiFa
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Mitglied des Vorstandes SpiFa
(Fotograf: Phil Dera)
Mitglied des Vorstandes SpiFa
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Kooptiertes Mitglied des Vorstandes
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Ehrenpräsident SpiFa
(Fotograf: G. J. Lopata)
Hauptgeschäftsführer SpiFa
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