Die „Arbeitsgruppe 3 – Teststrategie“ des Ärztlichen Pandemierates hat auf die aktuellen Fehlentwicklungen um sogenannten „Jedermann-Testzentren“, die über die aktuelle Coronavirus-Testverordnung ermöglicht wurden, hingewiesen.
Dr. med. Michael Müller, Vorsitzender des Ausschusses diagnostische Medizin des SpiFa e.V. und Mitglied des ärztlichen Pandemierates der Bundesärztekammer: „Der mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes in § 24 aufgehobene Arztvorbehalt für die Diagnostik von Infektionskrankheiten ist wieder zurückzunehmen. In der Not mag diese Regelung möglicherweise sinnvoll gewesen sein, hat aber auch Fehlentwicklungen zutage gefördert, die es in der Zukunft unbedingt zu vermeiden gilt. Ärztinnen und Ärzte sind es, die eine so wichtige Diagnose wie die zum Vorliegen einer Infektionskrankheit nach Infektionsschutzgesetz stellen und die davon betroffenen Patientinnen und Patienten behandeln können.“
„Wir verstehen, dass im Nachgang dieser bisher einmaligen weltweiten Pandemie jede Organisation auch den Blick auf das eigene Handeln und die Zukunft im Sinne von ‚lesson‘s learned‘ aus der Pandemie richten muss; so werden wir auch dies tun. Jedoch ist bereits heute klar, dass Medizin durch Ärztinnen und Ärzte gemacht wird und somit eine bestmögliche Patientenversorgung gewährleistet wird, dafür muss man sich nicht verstecken und der Arztvorbehalt für medizinische Entscheidungen ist daher im Infektionsschutzgesetz in bewährter Weise wieder vorzusehen.“, so Lars F. Lindemann, Hauptgeschäftsführer des SpiFa weiter.
Alle Positionen des SpiFa e.V. und seiner Mitgliedsverbände zur anstehenden Bundestagswahl 2021 sind unter www.MeinFacharztMeineWahl.de zu finden.
Die Robert-Bosch-Stiftung hatte mit Blick auf eine umfassende Zukunftsagenda für das deutsche Gesundheitssystem mit dem Gutachten „Gesundheitszentren für Deutschland – Wie ein Neustart in der Primärversorgung gelingen kann“ die Etablierung und Förderung von Gesundheitszentren vorgeschlagen, welche die heute im SGB V verankerte Ausgestaltung und Finanzierung einer primärärztlichen Versorgung deutlich in Frage stellt.
Dabei ist die Altersentwicklung niedergelassener Haus- und Fachärzte grundsätzlich sehr ähnlich: Bei den Hausärzten sind 36% über 60 Jahre alt und 76,6% über 50 Jahre alt. Bei den Fachärzten sind 31,6% über 60 Jahre alt und 78,3% über 50 Jahre alt. Es ist damit zu rechnen, dass in den nächsten 10 Jahren mehr als ein Drittel der derzeit niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten in den Ruhestand gehen werden. Eine Analyse des DIFA im Auftrag des SpiFa e.V. zeigt aber auch, dass zwischen 2013 und 2019 trotz einer abnehmenden Arztzahl ein höherer Leistungsbedarf abgearbeitet wurde.
Der SpiFa setzt sich dafür ein, dass die am Patientenwohl orientierte Vergütung ärztlicher Tätigkeit diesen höheren Leistungsbedarf auch honoriert und die ärztlichen Leistungen vollständig entbudgetiert werden. So richtig und wichtig Impulse wie diese der Robert-Bosch-Stiftung sind, so verschweigen sie aber auch, dass bereits heute große Teile einer ärztlichen Primärversorgung durch viele Fachärztinnen und Fachärzte in der Grundversorgung übernommen werden. Dies ist schlichtweg darauf zurückzuführen, dass allein die Kopfanzahl im Bereich der Allgemeinmedizin stetig weiter abnimmt und diese daher die primärärztliche Versorgung nicht mehr alleine sicherstellen können. Analysen des SpiFa e.V. zeigen zudem, dass Fachärzte einen Großteil der zunehmenden Morbiditäts- und Krankheitslast der Versicherten auffangen; im Vergleich zur hausärztlichen Versorgungsebene um das 2,3-fache.
„Wir appellieren an den Gesetzgeber, einen Paradigmenwechsel für die in der Versorgung tätigen Fachärzte effektiv zur Geltung zu bringen. Die Sicherung einer ärztlichen Primärversorgung ist und bleibt Aufgabe einer zukunftsweisenden Honorarpolitik. Honorarpolitik ist dabei immer gleichzeitig Strukturpolitik. Ob die gemeinsame Selbstverwaltung dies in der Zukunft selbst lösen können wird, ist zumindest mehr als fraglich. Die Politik wird auch in Zukunft gefordert sein, der Freiheit der Ärztinnen und Ärzte, ob in Niederlassung oder in Anstellung, weniger Steine in den Weg zu legen und den Beitrag der Fachärzteschaft zur Bewältigung der steigenden Morbiditätslast der Versicherten zu würdigen.“ so Lars F. Lindemann, Hauptgeschäftsführer des SpiFa weiter mit Blick auf die anstehende Legislaturperiode nach der Bundestagswahl 2021.
Bereits 2017 hatte der SpiFa vorgeschlagen, grundsätzlich feste Preise ohne Mengenbegrenzung für alle ärztlichen Leistungen vorzusehen: Als Einstieg sind dafür alle relevanten Betreuungs- und Koordinationsleistungen sowie die Leistungen, die mit der pauschalierten fachärztlichen Grundvergütung belegt sind, aus der Morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) herauszunehmen und in die Extrabudgetäre Gesamtvergütung (EGV) zu überführen.
Ein erster Schritt ist hierbei mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) gelungen und kann als Einstieg in die Entbudgetierung ärztlicher Leistungen angesehen werden. Zuletzt wurden diese Erfolge aber durch die Verabschiedung des Gesundheitsweiterentwicklungsgesetzes (GVWG) am 11. Juni 2021 auf Betreiben der gesetzlichen Krankenkassen und Unterstützung durch die Bundesregierung wieder zurückgenommen bzw. werden teilweise rückgängig gemacht.
Alle Forderungen zur anstehenden Bundestagswahl 2021 hat der SpiFa in seinem Grundsatzprogramm „Facharzt 2025. Gemeinsam in Klinik und Praxis.“ unter www.MeinFacharztMeineWahl.de zusammengefasst.
Wer sich für den Beruf des Arztes entscheidet, tut dies sehr bewusst, um für Menschen da zu sein und ihnen in jeder Lebenslage als Arzt oder Ärztin zu helfen. Dies steht als Motivation klar und deutlich im Vordergrund. Dabei ist ein hohes Maß an rechtlich abgesicherter und am Ende auch wirtschaftlicher Unabhängigkeit von fundamentaler Bedeutung dafür, dass die ärztliche Tätigkeit eine Berufung bleiben kann. Dafür braucht es Freiheiten und rechtliche Rahmenbedingungen, die den freien Beruf klar schützen und nicht stetig in Bedrängnis bringen.
Dr. med. Dirk Heinrich, Vorsitzender des Vorstandes des SpiFa e.V.: „Wir fordern daher von Politik und der gemeinsamen Selbstverwaltung, Ärztinnen und Ärzte von den Fesseln nicht notwendiger Bürokratisierung, versorgungsfeindlicher – weil weder für den Patient noch seinen Arzt nutzenstiftender – Digitalisierung und auch ganz generell von Eingriffen in das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient zu verschonen. Mit unserem 10-Punkte-Programm ‚Facharzt 2025. Gemeinsam in Klinik und Praxis.‘ machen wir Vorschläge für ein Gesundheitssystem von Morgen.“
„Erst kürzlich hat auf Initiative des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) unter Bundesgesundheitsminister Spahn der Bundestag mit dem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) zahlreiche Maßnahmen und Änderungen im Gesundheitswesen auf den Weg gebracht , welche die Versorgung gerade nicht verbessern, sondern weiter einen Weg beschreiben, der das Berufsbild Arzt beschneidet und die als Berufung empfundene Tätigkeit sachwidrig beeinträchtigt.“ erklärt Dr. med. Christian Albring , Vorstandsmitglied des SpiFa.
„Es wird von uns nicht hingenommen werden, dass die Stellung des Arztes in der Gesellschaft und so die sich über die Gemeinwohlbindung seiner Berufsausübung ausdrückende und gelebte Berufung zum Dienst am Patienten weiter zur schlichten Dienstleistung, die man am Ende meint, auch noch auf verschiedene andere Berufsgruppen aufteilen zu können, degradiert wird.“, fügt Dr. med. Dirk Heinrich hinzu.
„Ärztliche Verantwortung ist nicht teilbar.“, schließt Lars Lindemann, Hauptgeschäftsführer des SpiFa an und kündigte an, „Den Fachärztinnen und Fachärzten in Klinik und Praxis anhand der Auswertung im Rahmen der Bundestagswahlkampfes an die politischen Parteien übermittelten insgesamt 18 Wahlprüfsteine eine klare Wahlempfehlung zu geben, damit die ärztliche Tätigkeit weiterhin eine Berufung bleiben kann.“
Alle Informationen zur Kampagne finden Sie unter www.MeinFacharztMeineWahl.de
Mit dem TSVG wollte der Gesetzgeber durch die Ausbudgetierung von Leistungen für Neupatienten und in offenen Sprechstunden Anreize für einen noch schnelleren Zugang der Patienten in der Versorgung setzen, was eindeutig gelungen ist. Das Gesetz garantiert somit, dass das Krankheitsrisiko für diese Patienten nicht von den Ärzten, sondern von den Krankenkassen übernommen wird, wo es auch hingehört. Um jetzt erste Kostendämpfungsmaßnahmen auf den Weg zu bringen und so Ausgaben zu vermeiden, versuchen die Koalitions-fraktionen von CDU, CSU und SPD auf Druck der gesetzlichen Krankenkassen diese gewünschte und berechtigte Maßnahme nun wieder einzusammeln. Dies soll mit einer weiteren als bisher vorgesehenen Bereinigung der Arzthonorare (morbiditätsbedingte Gesamtvergütung, MGV) erfolgen. Bis zu 2 Mrd. EUR sollen nach Plänen der Koalition auf dem Rücken der Ärztinnen und Ärzte eingespart werden.
Der SpiFa kritisiert die Pläne der Regierungskoalitionen und lehnt eine weitere Bereinigung der MGV ab.
Dr. med. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa: „Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) macht auf Druck der gesetzlichen Krankenkassen eine Kehrtwende und nimmt damit die ersten Schritte zur Ausbudgetierung ambulanter ärztlicher Leistungen in Richtung einer Einzelleistungsvergütung wieder zurück, weil der Preis dafür aus der MGV gezahlt wird. Dies erfolgt, obwohl die Bundesregierung genau weiß, dass mit den im TSVG geschaffenen Regelungen nicht nur die Budgetierung als Grund für die Problemlagen anerkannt und sodann die Versorgung der Menschen in Deutschland tatsächlich verbessert und das Terminproblem gelöst wurde. Dies ist ein Schlag ins Gesicht aller niedergelassenen Ärzte.“
Heinrich weiter: „Mit dem Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD und dem Amtsantritt von Bundesgesundheitsminister Spahn war das Thema Terminservice für die ärztliche Versorgung das Prestige-Projekt der Bundesregierung und wurde auch so im TSVG umgesetzt, nun verkommt das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) leider zur Resterampe.“
Darüber hinaus enthält das geplante GVWG, welches auch gern „Sammelgesetz GKV/Leistungsrecht“ genannt wird, weitere Änderungsanträge, wie ein Änderungsantrag, der eine Verlagerung ärztlicher Tätigkeiten auf die Pflege in verpflichtenden Modellvorhaben vorsieht. Damit werden auf den letzten Metern des Gesetzgebungsverfahrens neue Problemfelder aufgemacht, welche weder ausreichend diskutiert noch in seiner Wirkung abzuschätzen sind.
Die rechtliche und wirtschaftliche Verantwortung für die Behandlung von Patientinnen und Patienten tragen bis heute in der Regel die Ärztinnen und Ärzte. Die Auflösung der Arztvorbehalts und die damit einhergehende Verlagerung ärztlicher Leistungen bedarf einer breiten gesellschaftlichen Debatte. Es braucht klare ordnungspolitische Antworten auf die Fragen, wer die rechtliche und wirtschaftliche Verantwortung für Behandlungsmaßnahmen tragen soll, die aus der Hand der Ärztinnen und Ärzte genommen werden.
Bei den verpflichtenden Modellvorhaben zur Übertragung ärztlicher Tätigkeiten an Pflegekräfte, die das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) nun vorgeschlagen hat, handelt es sich um einen gesetzgeberischen Schuss aus der Hüfte. Die von der Bundesregierung beabsichtigten Änderungen des SGB V in dem sozialrechtlichen Sammelgesetz umgehen die notwendige gesellschaftliche Debatte und lassen alle ordnungspolitischen Fragestellungen für eine hochwertige Versorgung und für die Rechtssicherheit von Patienten sowie Ärztinnen und Ärzten völlig unbeantwortet. Das Vorhaben wird zu einer Randnotiz herabqualifiziert, dazu noch mitten in einer weltweiten Pandemie. Eine notwendige und differenzierte parlamentarische Befassung mit diesem für die zukünftige Patientenversorgung wichtigen Thema kann nicht stattfinden.
Lars F. Lindemann, Hauptgeschäftsführer des SpiFa dazu: „Aus Sicht der Fachärztinnen und Fachärzte darf es solche Schnellschüsse im Interesse der Patientinnen und Patienten nicht geben. Wir fordern die Parlamentarier auf, sich für eine breite und sorgfältige ordnungspolitische Debatte in dieser für die Versorgung wichtigen Frage mit weitreichenden Folgen einzusetzen und sich an dieser Stelle nicht von der Bundesregierung vor sich her treiben zu lassen.“
„Kein Blatt vor den Mund – Für die ärztliche Freiberuflichkeit als Garant für Patientenschutz und eine am Gemeinwohl ausgerichtete ärztliche Berufsausübung“
Die Dynamik und der Verlauf der weltweiten Corona-Pandemie haben verdeutlicht, wie wichtig ein gutes und vor allem funktionierendes Gesundheitssystem für eine Gesellschaft und so auch die Bevölkerung Deutschlands ist. 19 von 20 Corona-Patienten wurden in der ambulanten Versorgungsebene in Zusammenarbeit von Fachärzten in Klinik und Praxis und den hausärztlich tätigen Ärzten behandelt.
Der SpiFa hat mit seinem Grundsatzprogramm – „Facharzt 2025. Gemeinsam in Klinik und Praxis.“ 10 deutliche Forderungen für ein gutes und besser werdendes Gesundheitssystem von Morgen vorgelegt. Neben dem Erhalt des freien Berufes spielen die wirtschaftliche Unabhängigkeit angestellter Ärztinnen und Ärzte, die Überwindung der Sektorengrenze zwischen ambulanter und stationärer Versorgung und eine am Patientenwohl orientierte Vergütung der ärztlichen Tätigkeit eine ganz maßgebliche Rolle.
Die Stärkung der Freiberuflichkeit für alle Ärztinnen und Ärzte, die in Deutschland tätig sind, ist dabei eines der wichtigsten Anliegen.
Dr. med. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa zum Start der Kampagne zur Bundestagswahl 2021: „Der freie Beruf Arzt hat einen klaren Anspruch auf eine Gebührenordnung (GOÄ). Wir fordern von der Politik, nicht nur die Unterstützung bei der Umsetzung dieser Gebührenordnung, sondern ein klares Bekenntnis zur Selbstverwaltung und zur ärztlichen Freiberuflichkeit. Mit unserer heute anlaufenden Kampagne zur Bundestagswahl 2021 wollen wir hierauf informieren und aufmerksam machen.“ „Wir beziehen in unsere Kampagne ausdrücklich auch die Ärztinnen und Ärzte im Dienst der Bundeswehr ein, die derzeitig von einer völlig fehlgeleiten Reformidee des Bundesverteidigungsministeriums betroffen sind.“ fügt Lars F. Lindemann, Hauptgeschäftsführer des SpiFa hinzu.
Die Kampagne des SpiFa zur Bundestagswahl 2021 ist gemeinsam mit seinen 34 Mitgliedsverbänden und rund 160.000 Fachärztinnen und Fachärzten in Klinik und Praxis entstanden. Der SpiFa möchte damit seine Positionen und Forderungen an die Parteien hinsichtlich des freien Arztberufes im Gesamtumfeld des Gesundheitswesens darstellen und auch deutlich vermitteln, dass es eben mehr als ein Beruf, sondern eine Berufung ist, Arzt zu sein.
Das Grundsatzprogramm des SpiFa – Facharzt 2025. Gemeinsam in Klinik und Praxis. sowie die Inhalte der Kampagne sind unter https://www.meinfacharztmeinewahl.de abrufbar.
Seit Einbeziehung der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in die deutsche Impfkampagne impfen Fachärztinnen und Fachärzte neben der Hausärzteschaft Millionen von Patienten in den Priorisierungsgruppen mit den zur Verfügung stehenden Impfstoffen. „Es gibt für die aus dem Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages heraus oder auch von ehemaligen Funktionsträgern geäußerten Befürchtungen, die Ärzteschaft werde der Aufgabe des Impfens der Wohnbevölkerung nicht gerecht, keinerlei Grundlage.“, so Dr. med. Christian Albring, Vorstandsmitglied des SpiFa e.V.
„Der einzige limitierende Faktor ist die zur Verfügung stehende Impfstoffmenge. Jeder Impfwillige kann sich an die Fachärztinnen und Fachärzte in der Niederlassung wenden und wird dort oder auch in den Impfzentren bei vorhandenem Impfstoff ein Angebot erhalten. Die gilt auch und gerade für den Fall, dass ein Hausarzt nicht zur Verfügung steht. Jede Art von Plan- und Gedankenspielen hier weiter Berufsgruppen mit einbeziehen zu müssen, sind nicht nur überflüssig, sie verunsichern den Impfwilligen “, so Dr. med. Christian Albring weiter.
„Wenn die Politik sich drauf konzentriert, für eine kontinuierliche Nachlieferung von Impfstoffen zu sorgen, dann hat sie ihren Teil getan und sollte denen, die seit Jahrzehnten in Deutschland jedes Jahr Millionen Bürgerinnen und Bürger impfen, dies erleichtern, indem nicht parallel dazu noch jede Menge bürokratischer Aufwand produziert wird.“ fügt Dr. med. Axel Schroeder, Vorstandsmitglied des SpiFa e.V. hinzu.
Die Kosten für eine qualitätsgesicherte und validierte Aufbereitung von medizinischen Geräten sind in den letzten Jahren erheblich angestiegen und können aus den von den gesetzlichen Krankenkassen für die damit zu erbringenden Leistungen am Patienten gezahlten Beträge nicht mehr gedeckt werden.
„Beispielsweise wird durch die gesetzlichen Krankenkassen für eine Lupenlaryngoskopie (Untersuchung des Kehlkopfes mittels Endoskop) ein Betrag von 8,23 EUR (74 EBM-Punkte) gezahlt. Die vorgeschriebene Desinfektion der zu nutzenden Gerätschaften kosten ein Vielfaches davon.“, rechnet Lars Lindemann, Hauptgeschäftsführer des SpiFa vor. „Die Kassen nutzen hier schamlos die selbstverständlich von den Ärztinnen und Ärzten ihrerseits erfüllten Verpflichtung zu notwendigen Hygienemaßnahmen aus und entziehen sich ihrerseits der ebenso selbstverständlich bestehenden Verpflichtung die dafür notwendigen Finanzierung zu übernehmen.“ so Lindemann weiter.
„Diese Verweigerung der gesetzlichen Krankenkassen erleben wir nun seit Jahren. Wir sind jedoch nicht mehr bereit hier still zu halten, sondern werden mit unseren Patienten über die Verweigerung der Kassen in unseren Praxen sprechen. Ja, wir werden auch die völlig destruktive Verhandlungsposition der Krankenkassen in der gemeinsamen Selbstverwaltung thematisieren und die Patienten auffordern, auf ihre jeweilige Kasse zuzugehen und sich eine Kostenübernahmeerklärung für die vor Benutzung notwendige hygienische Wiederaufarbeitung der medizinischen Geräte einzuholen. Ansonsten werden zum Beispiel endoskopische Untersuchungen generell in dem Umfang wie bisher nicht mehr erbracht werden können. Die Krankenkassen sollten dann auch das Kreuz haben, Ihren Versicherten zu erklären, warum sie allseits anerkannte Hygienestandards nicht bezahlen wollen, deren Erfüllung sie selbst einfordern.“ so Dr. med. Axel Schroeder, Vorstandsmitglied des SpiFa.
Vorstandsvorsitzender SpiFa
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Stv. 3. Vorstandsvorsitzender SpiFa
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Mitglied des Vorstandes SpiFa
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Hauptgeschäftsführer des SpiFa
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Stv. 2. Vorstandsvorsitzender SpiFa
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Mitglied des Vorstandes SpiFa
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kooptiertes Mitglied des Vorstandes SpiFa
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Ehrenpräsident SpiFa
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Vorstandsvorsitzender SpiFa
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Stv. 2. Vorstandsvorsitzender SpiFa
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Stv. 3. Vorstandsvorsitzender SpiFa
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Mitglied des Vorstandes SpiFa
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kooptiertes Mitglied des Vorstandes SpiFa
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