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Streichung der Neupatientenregelung benachteiligt besonders die fachärztliche Grundversorgung

Die Bundesregierung verkauft die Streichung der TSVG-Neupatientenregelung gerne als Beitrag der Ärztinnen und Ärzte zur Stabilisierung der GKV-Finanzen und als Akt der Solidarität. Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) erinnert in diesem Zusammenhang an die fast drei Jahrzehnte andauernde Budgetierung und den so ins Gesundheitssystem eingebrachten „Solidarbeitrag“ von inzwischen rund 100 Milliarden Euro. Weiteres Problem: die Streichung betrifft die Fachärztinnen und Fachärzte höchst unterschiedlich.

Die aufwendigere Behandlung von Neupatienten außerhalb des Budgets zu vergüten, war ein wichtiges Signal als Einstieg in die Entbudgetierung der Leistungen der Ärztinnen und Ärzte. Entsprechend groß ist die Verärgerung seitens der Fachärzteschaft über die geplante Streichung dieser Regelung. SpiFa-Vorstandsvorsitzender Dr. med. Dirk Heinrich moniert dabei, dass mit der geplanten Streichung insbesondere die Facharztgruppen getroffen werden, die bereits am stärksten unter der Budgetierung leiden.


„Betrachtet man die Auszahlungsquoten über die Fachgruppen hinweg, so wird schnell deutlich, dass die in der fachärztlichen Grundversorgung tätigen Fachgruppen besonders betroffen sind: Orthopäden, Urologen, Frauenärzte, Internisten oder beispielsweise auch HNO-Ärzte“, so Heinrich. „Für diese Arztgruppen ist die Neupatientenregelung bisher zumindest eine Möglichkeit, eine fachärztliche Grundversorgung zu gestalten. Jetzt sollen diese positiven Akzente wieder verschlechtert werden und das trifft ausgerechnet diejenigen, die sowieso schon benachteiligt sind. Dies sind übrigens dieselben Fachgruppen, die im Rahmen des TSVG verpflichtet wurden, zusätzlich offene Sprechstunden anzubieten, was laut Bundesregierung auch so bleiben soll.“


Innerhalb dieser Gruppen gibt es zudem deutliche regionale Unterschiede: die Auszahlungsquoten sind zum Beispiel in Niedersachsen, NRW, Berlin, Thüringen oder dem Saarland besonders gering, entsprechend sinnvoll die Neupatientenregelung. „Effektiv wird die Streichung nur rund ein Drittel der 183.000 niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte und Psychotherapeuten betreffen. Die werden die mit der geplanten Streichung der Regelung verbundene Zeche bezahlen müssen. Das ist ungerecht, eine gleichmäßige Verteilung auf die Schultern aller Ärztinnen und Ärzte erreicht die Bundesregierung damit sicher nicht!“


Nach Ansicht des SpiFa befeuert das Gesetzesvorhaben den schon bestehenden Ärztemangel, denn die Niederlassung wird immer unattraktiver. Viele ältere Ärztinnen und Ärzte sind immer weniger bereit, über das gewohnte Ruhestandsalter hinaus ihre Praxen zu betreiben und es droht eine Ruhestandswelle. Nachfolger für die Praxen sind kaum zu finden. „Diese Situation wird sich noch verschlimmern und es ist der falsche Zeitpunkt, den wichtigen Schritt in Richtung Entbudgetierung durch die TSVG-Neupatientenregelung wieder zurückzunehmen. Es sei denn man ist der Überzeugung, Deutschlands Gesundheitsversorgung brauche keine ambulanten Strukturen“, so Heinrich weiter.


Anlässlich der Anhörung des Ausschusses für Gesundheit (AfG) am heutigen Tage zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz informiert der SpiFa mit seinen Mitgliedsverbänden die Politik und Öffentlichkeit im Rahmen seiner Kampagne #WartenBisDerArztKommt. Alle Informationen hierzu unter: www.WartenBisDerArztKommt.de