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Ethische Verpflichtungen gibt es nicht nur für Ärztinnen und Ärzte
24.01.2023
Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) weist auf die ethische Verpflichtung hin, die Politik und Gesellschaft für eine gute medizinische Versorgung haben.
24.01.2023
Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) weist auf die ethische Verpflichtung hin, die Politik und Gesellschaft für eine gute medizinische Versorgung haben.

Der SpiFa e.V. erneuert seine Forderung an die Regierungsampel und Bundesgesundheitsminister Lauterbach, den Worten des Koalitionsvertrages Taten folgen zu lassen und die Entbudgetierung im Rahmen eines Entbudgetierungsgesetzes für ambulante ärztliche Leistungen einzuleiten.

Dr. med. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa e.V.: „Die Schere zwischen den Preisen des Marktes bei Personalkosten und Materialeinkauf und dem Kassendiktat der Bezahlung ärztlicher Leistungen klafft immer weiter auseinander. Erst waren es die Kinderärzte, die der Menge der kleinen Patienten nicht mehr standhalten konnten und jetzt sind es die HNO-Ärzte bei denen wichtige Operationen schlicht nicht mehr zu leisten sind, da diese mehr kosten als an Kasseneinnahmen dem gegenüberstehen. Es ist wohlfeil mit der ethischen Keule auf diese Arztgruppen einzuschlagen. Wer zu Recht hohe moralische und ethische Ansprüche an die Ärzteschaft stellt, muss diesen Ansprüchen nämlich auch selbst gerecht werden. Dies ist angesichts der fortgesetzten Begrenzung (Budgetierung) ärztlicher Leistungen durch die Politik und einer Bezahlung unterhalb der Kosten einer Leistung durch die Kassen nicht der Fall.“

„Der Bundesgesundheitsminister ist aufgefordert endlich die Budgetierung ärztlicher Leistungen bei allen Ärztinnen und Ärzten in Praxen aufzuheben anstatt, wie jetzt angekündigt, dies nur bei Kinderärzten und Hausärzten zu tun. Unsere gesamte Gesellschaft einschließlich der gesetzlichen Krankenkassen schuldet den Ärztinnen und Ärzten, die medizinische Leistungen erbringen und dies an Wochenenden, in der Nacht, an Feiertagen und mit vielen Millionen von Überstunden im Jahr eine entsprechende Vergütung. Ethische Verpflichtungen gibt es nicht nur für Ärztinnen und Ärzte, sondern auch für Krankenkassen und für uns alle als Gesellschaft. Ethik ist keine Einbahnstraße.“, so Heinrich weiter.

SpiFa sieht Chancen in der 4-Tage-Patientenversorgung
11.01.2023
Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) sieht in der 4-Tage-Woche für Praxen eine deutliche Verbesserung der Arbeitssituation und ein geeignetes Mittel, um Praxen wieder wirtschaftlich betreiben zu können. Auch die Ausübung des freien Berufes Arzt könnte dadurch gestärkt und attraktiver...
11.01.2023
Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) sieht in der 4-Tage-Woche für Praxen eine deutliche Verbesserung der Arbeitssituation und ein geeignetes Mittel, um Praxen wieder wirtschaftlich betreiben zu können. Auch die Ausübung des freien Berufes Arzt könnte dadurch gestärkt und attraktiver werden.

Steigende Energiepreise und die weiterhin hohe Inflation belasten die Arztpraxen in der ambulanten Versorgung stark. Das budgetierte Finanzierungssystem, Streichung von Geldern wie zuletzt durch die Streichung der Neupatientenregelung, steigende Personalkosten und die Nichtberücksichtigung der ambulanten Strukturen bei Hilfspaketen machen ein Umdenken in der ambulanten Patientenversorgung notwendig.

„Selbst Gesundheitsminister Lauterbach hat zuletzt eingeräumt, dass eine Budgetierung ärztlicher Leistungen nicht zielführend ist. Sie ist nicht gerecht, sie benachteiligt vor allem Berufsgruppen in der fachärztlichen Grundversorgung und sie mündet letztendlich in einer schlechteren Versorgung von Patienten“, so Dr. Helmut Weinhart, stellvertretender 2.Vorsitzender des SpiFa-Vorstands. „Denn wenn Leistungen nicht bezahlt werden, müssen diese eben eingeschränkt werden. Die Einführung einer 4-Tage-Woche für Arztpraxen könnte in diesem Zuge eine Lösung sein, um sowohl dem wachsenden Kostendruck zu begegnen, aber auch um den wachsenden Bürokratieaufwand zu bewältigen.“

Auch im Zuge des eklatanten Fachkräftemangels bietet eine 4-Tage-Woche Chancen: so wird zum einen der Ausbildungsberuf MFA wieder attraktiver, zum anderen aber auch die Tätigkeit in der ambulanten Versorgung selbst. „Damit haben die in der ambulanten Versorgung tätige Fachärztinnen und Fachärzte ein wirksames Mittel, um der Abwanderung von MFAs in das vermeintlich attraktivere Arbeitsumfeld in Kliniken oder Krankenkassen entgegenzuwirken,“ so Weinhart weiter.

Auch wird die Niederlassung durch Etablieren einer 4-Tage-Woche wieder attraktiver: sie sorgt für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Junge Ärztinnen und Ärzte, die aus diesem Grund ein Angestelltenverhältnis bevorzugen, können so in ihrer Entscheidungsbereitschaft für eine freiberufliche Tätigkeit bestärkt werden.

Wir brauchen jetzt ein Entbudgetierungsgesetz für die ambulante Versorgung!
28.12.2022
Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) fordert die Bundesregierung auf Ihr Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag zur Entbudgetierung ärztlicher Leistungen Taten folgen zu lassen und das Vorhaben auf die gesamte ambulante Versorgung auszuweiten.
28.12.2022
Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) fordert die Bundesregierung auf Ihr Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag zur Entbudgetierung ärztlicher Leistungen Taten folgen zu lassen und das Vorhaben auf die gesamte ambulante Versorgung auszuweiten.

Seit Jahren weist der SpiFa mit seinen Mitgliedsverbänden auf den Zusammenhang von Budgetierung ärztlicher Leistungen und eine gute medizinische Versorgung der Menschen in Deutschland hin. Nicht zuletzt, weil eine Vielzahl von Fachärztinnen und Fachärzten von der Budgetierung betroffen sind. Vor Kurzem wurde durch die Ampel-Koalition die sogenannte Neupatientenregelung in der Versorgung gesetzlich Krankenversicherter gestrichen; ein Element der Aufhebung der Budgetierung ärztlicher Leistungen wurde durch die Politik gestrichen, nachdem die Neuregelung erste positive Effekte gezeigt hatte.

Dr. med. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa: „Den Krisen in der Gesundheitsversorgung, denen die Patientinnen und Patienten, Ärztinnen und Ärzte und alle im Gesundheitswesen tätigen Menschen tagtäglich ausgeliefert sind, sind keine neuen Aspekte. Die Budgetierung von medizinischen Leistungen ist der Ursprung hierfür. Verschobene oder nicht verfügbare Termine, krankes, ausgebranntes und demotiviertes Personal sowie vorherrschender Ärztemangel in allen Fachrichtungen sind die Folge.“

Die Budgetierung ärztlicher Leistungen entsteht durch die Zahlung einer morbiditätsbedingten Gesamtvergütung durch die gesetzlichen Krankenkassen mit befreiender Wirkung. Die befreiende Wirkung sichert dabei den Krankenkassen zu, dass diese im Fall der Fälle nicht automatisch Finanzmittel nachschießen müssen. Obwohl jedes Jahr weit mehr Leistungen erbracht werden, als durch die gesetzlichen Krankenkassen Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden, wird die Budgetierung in der ambulanten Versorgung nicht aufgehoben.

Analysen des Deutschen Instituts für Fachärztliche Versorgungsforschung (DIFA) zeigen, dass von der Budgetierung die Bundesländer und ärztlichen Fachgruppen sehr unterschiedlich betroffen sind. Die sogenannten Auszahlungsquoten, die durch zur Verfügung stehendes Finanzvolumen je Kassenärztlicher Vereinigung und Menge der abgerufenen Leistungen entstehen, schwanken dabei in einem Korridor von minus 20-30 Prozent je Fachgruppe und Bundesland (Anlage).

„Wir fordern daher die Regierungsampel und Herrn Bundesgesundheitsminister Lauterbach auf, den Worten des Koalitionsvertrages Taten folgen zu lassen und die Entbudgetierung einzuleiten. Wir brauchen ein Entbudgetierungsgesetz für die ambulante Versorgung!“, so Heinrich weiter.

Jetzt reicht es!
21.12.2022
Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) widerspricht der Forderung des Deutschen Städtetages nach einer Ausweitung der Sprechstundenzeiten vehement.
21.12.2022
Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) widerspricht der Forderung des Deutschen Städtetages nach einer Ausweitung der Sprechstundenzeiten vehement.

Der Vorstandsvorsitzende des Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa), Dr. med. Dirk Heinrich, äußert sich zum Appell des Deutschen Städtetags, Arztpraxen abends, am Wochenende und an den Feiertagen geöffnet zu halten, um die Krankenhäuser in der aktuellen Grippewelle zu entlasten:

„Der Vorschlag des Städtetags ist eine Unverschämtheit sondergleichen. Erst spart man die ambulante Versorgung über Jahrzehnte mit der Budgetierung kaputt, dann wird zum Ende des Jahres die Neupatientenregelung gestrichen und nun sollen die Praxen über Weihnachten länger arbeiten, weil Kommunen und Länder sich bei der Krankenhausfinanzierung einen schlanken Fuß machen und notwendige Strukturreformen blockieren. Wer solche Ideen in die Welt setzt, hat von Versorgung offenbar keine Ahnung. Es ist den niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen nicht vermittelbar, warum sie und ihre Mitarbeiter über Weihnachten länger arbeiten sollen und gleichzeitig bei den milliardenschweren Hilfsprogrammen der Bundesregierung in die Röhre gucken. Derartige Vorschläge gehören in die Rubrik ‚Jetzt reicht’s!‘“

SpiFa mahnt: Wo bleibt die Wertschätzung?
09.12.2022
Die durch steigende Energie- und Sachkosten und Corona-bedingte Erlösausfälle und Mehrausgaben angespannte wirtschaftliche Situation der Krankenhäuser soll durch Hilfen in Milliardenhöhe entschärft werden, so das Votum von Bundeskanzler Olaf Scholz und den Regierungschefs der Länder. Eine Nennung oder...
09.12.2022
Die durch steigende Energie- und Sachkosten und Corona-bedingte Erlösausfälle und Mehrausgaben angespannte wirtschaftliche Situation der Krankenhäuser soll durch Hilfen in Milliardenhöhe entschärft werden, so das Votum von Bundeskanzler Olaf Scholz und den Regierungschefs der Länder. Eine Nennung oder gar Berücksichtigung der ambulanten Strukturen findet sich in den Beschlüssen hingegen nicht, mahnt der SpiFa.

„Steigende Energiekosten und die andauernd hohe Inflation betreffen nicht nur Deutschlands Kliniken. Auch Fachärztinnen und Fachärzte in der ambulanten Versorgung brauchen einen entsprechenden Ausgleich“, so Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa. „Denn ambulante Strukturen sind systemrelevanter denn je. Das scheint gerade jetzt, wo ein Ende der Pandemie in Sicht ist, ganz schnell in Vergessenheit zu geraten: es waren die ambulanten Strukturen, die die erste Anlaufstelle für Patienten mit einer Corona-Erkrankung waren. Hier wurde auch ein großer Teil der inzwischen knapp 190 Millionen Impfdosen verabreicht.“

Für Facharztpraxen mit hohem Energiebedarf sind die hohen Energiepreise besonders belastend teilweise gar existenzbedrohend. Ohne entsprechende Hilfsmaßnahmen könnten eine Reduktion von Sprechstundenzeiten und Aufnahmestopps für neue Patienten die Folge sein.

Der SpiFa fordert die Politik auf, die bundesweit andauernden Proteste der Ärztinnen und Ärzte ernst zu nehmen. Hierzu SpiFa-Hauptgeschäftsführer Robert Schneider: „Es fehlen hier ein Zeichen der Wertschätzung und ein klares Signal der Politik, und zwar fernab von Lippenbekenntnissen und Beifallsbekundungen.“

Spezielle sektorengleiche Vergütung und tagesstationäre Behandlungen – SpiFa bleibt kritisch
05.12.2022
Mit der Neuschaffung der §115e und §115f im SGB V will die Ampelkoalition Tatsachen schaffen und dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ Rechnung tragen. Der SpiFa begrüßt zwar, dass sich die Regierungsparteien des Themas annehmen, beäugt aber kritisch, wie die konkreten Verhandlungen zur speziellen sektorengleichen...
05.12.2022
Mit der Neuschaffung der §115e und §115f im SGB V will die Ampelkoalition Tatsachen schaffen und dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ Rechnung tragen. Der SpiFa begrüßt zwar, dass sich die Regierungsparteien des Themas annehmen, beäugt aber kritisch, wie die konkreten Verhandlungen zur speziellen sektorengleichen Vergütung der drei beteiligten Akteure verlaufen werden. Auch die konkrete Auslegung des §115e und die künftige Ausgestaltung des Vorhabens „Hybrid-DRG“ werfen Fragen auf.

„In dem nun beschlossenen Gesetz ist zumindest ein grundsätzlicher Denkansatz in Richtung Hybrid-DRGs erkennbar, das begrüßen wir natürlich. Entscheidend wird aber sein, welche Richtung die Bundesregierung nun weiter einschlägt, um tatsächlich die Grenze zwischen dem ambulanten und stationären Sektor zu überwinden, und wie das konzeptionell ausgestaltet werden soll,“ so Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa. „Die Fachärztinnen und Fachärzte stehen aber grundsätzlich zur Idee der Hybrid-DRGs. Der SpiFa und seine Mitgliedsverbände haben hierfür mit der Vorlage Ihres Konzeptes für eine ‚Struktur und Vergütung ärztlich intersektorale Leistungen‘ eine umsetzbare Möglichkeit aufgezeigt.“

Grundsätzliche Zustimmung gibt es seitens des SpiFa auch dafür, dass die konkrete Ausgestaltung des §115f nun vorerst wie üblich durch die Selbstverwaltung erfolgen soll und nicht direkt per Rechtsverordnung durch den Gesetzgeber.
SpiFa Hauptgeschäftsführer Robert Schneider zeigt sich jedoch auch hier skeptisch: „Es bleibt abzuwarten, ob und inwieweit die Verhandlungen der drei beteiligten Seiten zum Erfolg führen. Der gesteckte Zeitrahmen der Bundesregierung ist – wohl auch bewusst – knapp bemessen, und das Herbeiführen einer tragfähigen und für alle drei Seiten akzeptablen Lösung benötigt nun mal mehr Zeit. Der SpiFa wird den Verhandlungsverlauf und auch eine drohende Verordnung seitens des Gesetzgebers kritisch-konstruktiv mitverfolgen.“

Dr. Helmut Weinhart, 2. stellvertretender Vorsitzender des SpiFa beäugt hingegen kritisch die Umsetzung der tagesstationären Behandlungen: „Die im Gesetzestext verwendete Begrifflichkeit „in medizinisch geeigneten Fällen“ ist für eine rechtssichere Anwendung in der Praxis viel zu unkonkret. Aus Sicht der Fachärztinnen und Fachärzte jedenfalls sind alle operativ-invasiven Eingriffe am Patienten davon bereits ausgeschlossen. Denn dort lässt sich das zwischenzeitliche Entlassen von Patienten nach Hause aus medizinischen, organisatorischen, und nicht zuletzt auch aus rechtlichen Gründen nicht umsetzen. Auf dieses Glatteis werden sich kein Krankenhaus und keine Fachärztin oder Facharzt begeben.“

SpiFa mahnt: „Einheitliche Vergütung“ – die Bürgerversicherung lässt grüßen
02.12.2022
Im Koalitionsvertrag hatte die Ampel-Koalition von SPD, Grünen und FDP vereinbart, „nichts zu unternehmen, was das Verhältnis von GKV und PKV und den Wettbewerb der Systeme verändere“. Auch Bundesgesundheitsmi-nister Lauterbach hatte dies immer wieder in anderen Zusammenhängen bekräftigt. Im nun heute...
02.12.2022
Im Koalitionsvertrag hatte die Ampel-Koalition von SPD, Grünen und FDP vereinbart, „nichts zu unternehmen, was das Verhältnis von GKV und PKV und den Wettbewerb der Systeme verändere“. Auch Bundesgesundheitsmi-nister Lauterbach hatte dies immer wieder in anderen Zusammenhängen bekräftigt. Im nun heute zu beschließenden §115f zur speziellen sektoren-gleichen Vergütung greifen die Ampelparteien aber entscheidend in den Wettbewerb der Systeme ein und ordnen eine einheitliche Vergütung unab-hängig vom Versicherungsstatus der Patienten an. Die Bürgerversicherung grüßt durch die Hintertür und die Koalitionäre schauen zu.

„Das mag an dieser Stelle erst einmal marginal wirken,“ so Dr. Helmut Weinhart, stellvertretender 2. Vorsitzender des SpiFa. „Aber wir sprechen hier erstens von einem ganz konkreten Eingriff ins duale Krankenversicherungssystem und zweitens von einem Präzedenzfall, einem Fuß in der Tür, von dem wir nicht wissen, an welcher Stelle er uns wieder begegnen wird. Die Fachärztinnen und Fachärzte sind künftig gewarnt, wieviel Glauben man den Worten im Koalitionsvertrag schenken darf. Dieses Kind ist jedenfalls in den Brunnen gefallen.“

Auch SpiFa-Vorstandsmitglied Jörg Karst zeigt sich verärgert: „Nachdem in der vergangenen Legislaturperiode extra eine Expertenkommission eingerichtet wurde, die sich in ihrem 2020 vorgelegten Gutachten eben gerade nicht für eine Harmonisierung von EBM und GOÄ ausgesprochen hatte, nimmt die Ampelkoalition in diesem Gesetz wider besseres Wissen aus ideologischen Motiven heraus eine Anpassung in Richtung Bürgerversicherung vor, denn Leistungen zum Einheitspreis zu verordnen ist nichts anderes. Und dies geschieht dann auch noch im Rahmen eines völlig undurchsichtigen Konvoluts an Gesetzesänderungen im Rahmen des Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes. Damit wird – abermals – das Vertrauen der Ärztinnen und Ärzte in die Gesundheitspolitik nachhaltig beschädigt.“

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