Steigende Energiepreise und die weiterhin hohe Inflation belasten die Arztpraxen in der ambulanten Versorgung stark. Das budgetierte Finanzierungssystem, Streichung von Geldern wie zuletzt durch die Streichung der Neupatientenregelung, steigende Personalkosten und die Nichtberücksichtigung der ambulanten Strukturen bei Hilfspaketen machen ein Umdenken in der ambulanten Patientenversorgung notwendig.
„Selbst Gesundheitsminister Lauterbach hat zuletzt eingeräumt, dass eine Budgetierung ärztlicher Leistungen nicht zielführend ist. Sie ist nicht gerecht, sie benachteiligt vor allem Berufsgruppen in der fachärztlichen Grundversorgung und sie mündet letztendlich in einer schlechteren Versorgung von Patienten“, so Dr. Helmut Weinhart, stellvertretender 2.Vorsitzender des SpiFa-Vorstands. „Denn wenn Leistungen nicht bezahlt werden, müssen diese eben eingeschränkt werden. Die Einführung einer 4-Tage-Woche für Arztpraxen könnte in diesem Zuge eine Lösung sein, um sowohl dem wachsenden Kostendruck zu begegnen, aber auch um den wachsenden Bürokratieaufwand zu bewältigen.“
Auch im Zuge des eklatanten Fachkräftemangels bietet eine 4-Tage-Woche Chancen: so wird zum einen der Ausbildungsberuf MFA wieder attraktiver, zum anderen aber auch die Tätigkeit in der ambulanten Versorgung selbst. „Damit haben die in der ambulanten Versorgung tätige Fachärztinnen und Fachärzte ein wirksames Mittel, um der Abwanderung von MFAs in das vermeintlich attraktivere Arbeitsumfeld in Kliniken oder Krankenkassen entgegenzuwirken,“ so Weinhart weiter.
Auch wird die Niederlassung durch Etablieren einer 4-Tage-Woche wieder attraktiver: sie sorgt für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Junge Ärztinnen und Ärzte, die aus diesem Grund ein Angestelltenverhältnis bevorzugen, können so in ihrer Entscheidungsbereitschaft für eine freiberufliche Tätigkeit bestärkt werden.
Seit Jahren weist der SpiFa mit seinen Mitgliedsverbänden auf den Zusammenhang von Budgetierung ärztlicher Leistungen und eine gute medizinische Versorgung der Menschen in Deutschland hin. Nicht zuletzt, weil eine Vielzahl von Fachärztinnen und Fachärzten von der Budgetierung betroffen sind. Vor Kurzem wurde durch die Ampel-Koalition die sogenannte Neupatientenregelung in der Versorgung gesetzlich Krankenversicherter gestrichen; ein Element der Aufhebung der Budgetierung ärztlicher Leistungen wurde durch die Politik gestrichen, nachdem die Neuregelung erste positive Effekte gezeigt hatte.
Dr. med. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa: „Den Krisen in der Gesundheitsversorgung, denen die Patientinnen und Patienten, Ärztinnen und Ärzte und alle im Gesundheitswesen tätigen Menschen tagtäglich ausgeliefert sind, sind keine neuen Aspekte. Die Budgetierung von medizinischen Leistungen ist der Ursprung hierfür. Verschobene oder nicht verfügbare Termine, krankes, ausgebranntes und demotiviertes Personal sowie vorherrschender Ärztemangel in allen Fachrichtungen sind die Folge.“
Die Budgetierung ärztlicher Leistungen entsteht durch die Zahlung einer morbiditätsbedingten Gesamtvergütung durch die gesetzlichen Krankenkassen mit befreiender Wirkung. Die befreiende Wirkung sichert dabei den Krankenkassen zu, dass diese im Fall der Fälle nicht automatisch Finanzmittel nachschießen müssen. Obwohl jedes Jahr weit mehr Leistungen erbracht werden, als durch die gesetzlichen Krankenkassen Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden, wird die Budgetierung in der ambulanten Versorgung nicht aufgehoben.
Analysen des Deutschen Instituts für Fachärztliche Versorgungsforschung (DIFA) zeigen, dass von der Budgetierung die Bundesländer und ärztlichen Fachgruppen sehr unterschiedlich betroffen sind. Die sogenannten Auszahlungsquoten, die durch zur Verfügung stehendes Finanzvolumen je Kassenärztlicher Vereinigung und Menge der abgerufenen Leistungen entstehen, schwanken dabei in einem Korridor von minus 20-30 Prozent je Fachgruppe und Bundesland (Anlage).
„Wir fordern daher die Regierungsampel und Herrn Bundesgesundheitsminister Lauterbach auf, den Worten des Koalitionsvertrages Taten folgen zu lassen und die Entbudgetierung einzuleiten. Wir brauchen ein Entbudgetierungsgesetz für die ambulante Versorgung!“, so Heinrich weiter.
Der Vorstandsvorsitzende des Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa), Dr. med. Dirk Heinrich, äußert sich zum Appell des Deutschen Städtetags, Arztpraxen abends, am Wochenende und an den Feiertagen geöffnet zu halten, um die Krankenhäuser in der aktuellen Grippewelle zu entlasten:
„Der Vorschlag des Städtetags ist eine Unverschämtheit sondergleichen. Erst spart man die ambulante Versorgung über Jahrzehnte mit der Budgetierung kaputt, dann wird zum Ende des Jahres die Neupatientenregelung gestrichen und nun sollen die Praxen über Weihnachten länger arbeiten, weil Kommunen und Länder sich bei der Krankenhausfinanzierung einen schlanken Fuß machen und notwendige Strukturreformen blockieren. Wer solche Ideen in die Welt setzt, hat von Versorgung offenbar keine Ahnung. Es ist den niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen nicht vermittelbar, warum sie und ihre Mitarbeiter über Weihnachten länger arbeiten sollen und gleichzeitig bei den milliardenschweren Hilfsprogrammen der Bundesregierung in die Röhre gucken. Derartige Vorschläge gehören in die Rubrik ‚Jetzt reicht’s!‘“
„Steigende Energiekosten und die andauernd hohe Inflation betreffen nicht nur Deutschlands Kliniken. Auch Fachärztinnen und Fachärzte in der ambulanten Versorgung brauchen einen entsprechenden Ausgleich“, so Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa. „Denn ambulante Strukturen sind systemrelevanter denn je. Das scheint gerade jetzt, wo ein Ende der Pandemie in Sicht ist, ganz schnell in Vergessenheit zu geraten: es waren die ambulanten Strukturen, die die erste Anlaufstelle für Patienten mit einer Corona-Erkrankung waren. Hier wurde auch ein großer Teil der inzwischen knapp 190 Millionen Impfdosen verabreicht.“
Für Facharztpraxen mit hohem Energiebedarf sind die hohen Energiepreise besonders belastend teilweise gar existenzbedrohend. Ohne entsprechende Hilfsmaßnahmen könnten eine Reduktion von Sprechstundenzeiten und Aufnahmestopps für neue Patienten die Folge sein.
Der SpiFa fordert die Politik auf, die bundesweit andauernden Proteste der Ärztinnen und Ärzte ernst zu nehmen. Hierzu SpiFa-Hauptgeschäftsführer Robert Schneider: „Es fehlen hier ein Zeichen der Wertschätzung und ein klares Signal der Politik, und zwar fernab von Lippenbekenntnissen und Beifallsbekundungen.“
„In dem nun beschlossenen Gesetz ist zumindest ein grundsätzlicher Denkansatz in Richtung Hybrid-DRGs erkennbar, das begrüßen wir natürlich. Entscheidend wird aber sein, welche Richtung die Bundesregierung nun weiter einschlägt, um tatsächlich die Grenze zwischen dem ambulanten und stationären Sektor zu überwinden, und wie das konzeptionell ausgestaltet werden soll,“ so Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa. „Die Fachärztinnen und Fachärzte stehen aber grundsätzlich zur Idee der Hybrid-DRGs. Der SpiFa und seine Mitgliedsverbände haben hierfür mit der Vorlage Ihres Konzeptes für eine ‚Struktur und Vergütung ärztlich intersektorale Leistungen‘ eine umsetzbare Möglichkeit aufgezeigt.“
Grundsätzliche Zustimmung gibt es seitens des SpiFa auch dafür, dass die konkrete Ausgestaltung des §115f nun vorerst wie üblich durch die Selbstverwaltung erfolgen soll und nicht direkt per Rechtsverordnung durch den Gesetzgeber.
SpiFa Hauptgeschäftsführer Robert Schneider zeigt sich jedoch auch hier skeptisch: „Es bleibt abzuwarten, ob und inwieweit die Verhandlungen der drei beteiligten Seiten zum Erfolg führen. Der gesteckte Zeitrahmen der Bundesregierung ist – wohl auch bewusst – knapp bemessen, und das Herbeiführen einer tragfähigen und für alle drei Seiten akzeptablen Lösung benötigt nun mal mehr Zeit. Der SpiFa wird den Verhandlungsverlauf und auch eine drohende Verordnung seitens des Gesetzgebers kritisch-konstruktiv mitverfolgen.“
Dr. Helmut Weinhart, 2. stellvertretender Vorsitzender des SpiFa beäugt hingegen kritisch die Umsetzung der tagesstationären Behandlungen: „Die im Gesetzestext verwendete Begrifflichkeit „in medizinisch geeigneten Fällen“ ist für eine rechtssichere Anwendung in der Praxis viel zu unkonkret. Aus Sicht der Fachärztinnen und Fachärzte jedenfalls sind alle operativ-invasiven Eingriffe am Patienten davon bereits ausgeschlossen. Denn dort lässt sich das zwischenzeitliche Entlassen von Patienten nach Hause aus medizinischen, organisatorischen, und nicht zuletzt auch aus rechtlichen Gründen nicht umsetzen. Auf dieses Glatteis werden sich kein Krankenhaus und keine Fachärztin oder Facharzt begeben.“
„Das mag an dieser Stelle erst einmal marginal wirken,“ so Dr. Helmut Weinhart, stellvertretender 2. Vorsitzender des SpiFa. „Aber wir sprechen hier erstens von einem ganz konkreten Eingriff ins duale Krankenversicherungssystem und zweitens von einem Präzedenzfall, einem Fuß in der Tür, von dem wir nicht wissen, an welcher Stelle er uns wieder begegnen wird. Die Fachärztinnen und Fachärzte sind künftig gewarnt, wieviel Glauben man den Worten im Koalitionsvertrag schenken darf. Dieses Kind ist jedenfalls in den Brunnen gefallen.“
Auch SpiFa-Vorstandsmitglied Jörg Karst zeigt sich verärgert: „Nachdem in der vergangenen Legislaturperiode extra eine Expertenkommission eingerichtet wurde, die sich in ihrem 2020 vorgelegten Gutachten eben gerade nicht für eine Harmonisierung von EBM und GOÄ ausgesprochen hatte, nimmt die Ampelkoalition in diesem Gesetz wider besseres Wissen aus ideologischen Motiven heraus eine Anpassung in Richtung Bürgerversicherung vor, denn Leistungen zum Einheitspreis zu verordnen ist nichts anderes. Und dies geschieht dann auch noch im Rahmen eines völlig undurchsichtigen Konvoluts an Gesetzesänderungen im Rahmen des Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes. Damit wird – abermals – das Vertrauen der Ärztinnen und Ärzte in die Gesundheitspolitik nachhaltig beschädigt.“
„Eine vorwiegend ausgabenorientierte Gesundheitspolitik ist keine solide Grundlage für ein nachhaltiges und resilientes Gesundheitswesen. Wir brauchen strukturelle Reformen anstatt Empfehlungen seitens der Bundesregierung“, so Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa. „Mit einer reinen Politik nach Haushaltslage zementiert sie den Zustand unseres Gesundheitswesens, anstatt Probleme und Missstände aufzulösen. Reformen kosten Geld. Sie brauchen Mut, Gestaltungswillen und stabile Ansätze zur Finanzierung. Die Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands erwarten, dass die Ampelkoalition diese bald liefert.“
Der stellvertretende 2. Vorsitzende des SpiFa Dr. Helmut Weinhart ergänzt: „Reformvorhaben finden sich genug im Koalitionsvertrag der Ampelparteien. Jetzt wird es aber Zeit, diese auch anzugehen und mit Leben zu füllen. So beispielsweise die sektorenverbindende Versorgung.“ Die von der Bundesregierung angestrebte Einführung einer neuen DRG-Hybridform könnte ein adäquates Mittel sein, Abschottung der Sektorengrenzen durch sektorenverbindende Versorgungsstrukturen endlich zu überwinden und die Fragen des Leistungsrechts, des Leistungskataloges oder der Vergütung obsolet zu machen. „Dass immer noch zu viele medizinische Leistungen stationär erbracht werden, weiß auch die Gesundheitspolitik. Jetzt heißt es handeln. Vom Vorantreiben der Ambulantisierung der Medizin profitieren dann auch die GKV-Finanzen. So funktioniert ‚Stabilisierung‘“, so Weinhart weiter.
Ein Konzept dafür, wie die Worthülse „Hybrid-DRG“ ausgestaltet werden könnte, hat der SpiFa bereits 2019 vorgelegt. Das „Konzept zur Struktur und Vergütung ärztlich intersektoraler Leistungen“ ist zeitnah umsetzbar und erfährt nicht nur seitens der Fachärzteschaft breite Akzeptanz. Hierzu Vorstandsmitglied Jörg Karst: „Wer zügig und zeitnah eine gute Patientenversorgung an der Schnittstelle ambulant-stationär umsetzen möchte, hat mit diesem Konzept alle notwendigen Bausteine zur Hand. Jegliches Zögern der Bundesregierung wird allerdings wie bisher eine Reform verhindern und damit auch weitere damit einhergehende Reformvorhaben ausbremsen.“
Das Konzept ist beim SpiFa erhältlich und online abrufbar unter spifa.de/positionen .
Vorstandsvorsitzender SpiFa
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Stv. 3. Vorstandsvorsitzender SpiFa
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Hauptgeschäftsführer des SpiFa
(Bildrechte: SpiFa e.V., Dr. André Byrla)
Stv. 2. Vorstandsvorsitzender SpiFa
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Mitglied des Vorstandes SpiFa
(Fotograf: Phil Dera)
kooptiertes Mitglied des Vorstandes SpiFa
(Bildrechte: BVF e.V.)
Ehrenpräsident SpiFa
(Fotograf: G. J. Lopata)
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