Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) dehnt seine im August gestartete Hygienekampagne aus. Die Kampagne richtet sich gegen die fortwährende Verweigerungshaltung der gesetzlichen Krankenkassen, ein schlüssiges und gerechtes Angebot zur ausreichenden Finanzierung von Hygiene- und Medizinprodukteaufbereitungsmaßnahmen vorzulegen. Die Kosten für eine qualitätsgesicherte und validierte Aufbereitung von medizinischen Geräten sind in den letzten Jahren erheblich angestiegen und können aus den von den gesetzlichen Krankenkassen für die damit zu erbringenden Leistungen am Patienten gezahlten Beträge nicht mehr gedeckt werden.
Dr. med. Axel Schroeder, Vorstandsmitglied des SpiFa e.V.: „Gerade die Pandemie hat deutlich gemacht, wie wichtig ein Schutz vor lebensgefährlichen Infektionen ist. Diesen Schutz für Patienten, Mitarbeiter und nicht zuletzt sich selbst können die Fachärztinnen und Fachärzte aber nur gewährleisten, wenn Ihnen dafür die nötigen Mittel bereitgestellt werden. Die zuletzt von den gesetzlichen Krankenkassen angebotene zusätzliche Pauschale über im Schnitt 960 Euro pro Jahr und Praxis ist völlig realitätsfern und benachteiligt zudem Fachrichtungen, die durch einen besonders hohen Hygieneaufwand gekennzeichnet sind. Wir werden daher nicht müde, auf Bundes- und Landesebene unsere Positionen für die Fachärztinnen und Fachärzte in die Honorarverhandlungen zwischen KBV und KVen einerseits als auch den gesetzlichen Krankenkassen andererseits zu verdeutlichen.“
Bereits seit Mitte August gehen der SpiFa im Zusammenschluss der Fachärztinnen und Fachärzte seiner Mitgliedsverbände bundesweit auf die gesetzlich Versicherten zu, um sie für die gestiegenen Kosten und die Verweigerungshaltung der Krankenkassen zur Kostenübernahme zu sensibilisieren. Darüber hinaus werden auch bestimmte Leistungen nicht mehr im gewohnten Ausmaß angeboten. Die gesetzlichen Krankenkassen und der GKV-Spitzenverband üben sich indes weiterhin in Zurückhaltung. Auch seitens der Politik gibt es keine Signale, sich des Themas anzunehmen. Daher haben sich der SpiFa und seine Mitgliedsverbände dazu entschlossen, die Maßnahmen noch einmal deutlich auszuweiten und zu verlängern. „Sollte es weiterhin seitens der Politik und der Krankenkassen kein Einsehen geben, werden Ärzte in Zukunft noch mehr gezwungen sein, an anderen Stellen Einsparungen vorzunehmen. Das geht in den meisten Praxen nur noch über Reduzierung von Fachpersonal“, so Schroeder. Dies gehe wiederum zu Lasten der Patienten, der Qualität der Behandlung und wirke sich mittelfristig auch auf Gesundheitssystem und den Arbeitsmarkt aus, was wir bedauern.
Der SpiFa hat sich mit insgesamt 18 Wahlprüfsteinen zur Bundestagswahl 2021 an die Fraktionen der Parteien, welche im Deutschen Bundestag vertreten sind, gewandt und um Einschätzungen zu den drängenden Themen und Reformwünschen der Fachärztinnen und Fachärzte in Klinik und Praxis gebeten. Das dabei entstehende Gesamtbild und die Bewertung zwischen den Parteien fallen durchaus differenziert und eindeutig aus. Zahlreiche Wahlprogramme der Parteien lassen dabei die ärztliche Versorgung in ihrer Bedeutung gänzlich außen vor. Darüber hinaus sprechen sich einige Parteien für die Beibehaltung oder eine Budgetierung der Vergütung ärztlicher Leistungen aus.
Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa zur Veröffentlichung der Antworten der Parteien auf die Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2021: „Wir haben immer gesagt, wir scheuen uns nicht, Ross und Reiter zu benennen, die durch die Budgetierung der Vergütung ärztlicher Leistungen die medizinische Versorgung der Menschen in Deutschland gefährden. Jene, die die Budgetierung als notwendiges Instrument bezeichnen oder gar eine Ausweitung der Budgetierung vorsehen, fordern wir auf, gegenüber den Alten und Kranken in unserer Gesellschaft ehrlich zu sein. Denn diese werden durch die Budgetierung benachteiligt.“
Berechnungen des SpiFa zeigen deutlich, dass durch die Bevölkerungsentwicklung in 2025 mehr Ältere und Kranke in Deutschland durch die Budgetierung benachteiligt sein werden (siehe Grafik). „Wer eine Budgetierung der Vergütung ärztlicher Leistungen zulässt, macht eine Politik gegen Alte und Kranke in Deutschland!“, so Heinrich weiter.
Alle Antworten zu den Wahlprüfsteinen des SpiFa im Wortlaut inklusive Bewertung und zum Download finden Sie unter: www.MeinFacharztMeineWahl.de
Vor drei Wochen hat der SpiFa mit seinen Mitgliedsverbände die bundesweite Informationskampagne zur Verweigerungshaltung der gesetzlichen Krankenkassen gestartet, um Versicherte über die Folgen für die Ärztinnen und Ärzte zu informieren und diese um ihre Unterstützung zu bitten.
Seit mehr als 10 Jahren werden qualifizierte Hygiene- und Medizinprodukteaufbereitungsmaßnahmen nicht ausreichend finanziert, und dies bei steigenden Anforderungen und Kosten im Bereich Hygiene. Die Geduld der Fachärztinnen und Fachärzte mit der gemeinsamen Selbstverwaltung und vor allem der Verweigerung des GKV-Spitzenverbandes, sich sachgerecht dem Thema zu widmen, ist am Ende.
Dr. med. Axel Schroeder, Vorstandsmitglied des SpiFa e.V.: „Wenn künftig in den Praxen weiterhin eine qualifizierte, wohnortnahe und flächendeckende Versorgung sowie ambulantes Operieren möglich sein soll, dann muss der Hygieneaufwand endlich auch vergütet werden! Dabei ist auch die Politik in die Pflicht zu nehmen, die Schutzmaßnahmen zur Infektionsvermeidung in der Gesundheitsversorgung zu stärken.“
„Hygiene duldet dabei keine Kompromisse, somit auch deren Gegenfinanzierung nicht! Es ist paradox, dass in Zeiten der Corona-Pandemie die gesetzlichen Krankenkassen eine fortgesetzte Verweigerungshaltung an den Tag legen, den gestiegen Mehraufwand der Medizinproduktaufbereitung zu tragen. Unsere Patienten und Mitarbeiter haben ein Recht auf Schutz vor lebensgefährlichen Infektionen. Hygiene und Infektionsschutz sind dabei elementarer Bestandteil einer guten Versorgung“, so Schroeder weiter.
Mit der Informationskampagne wenden sich die Fachärztinnen und Fachärzte über den SpiFa und seine Mitgliedsverbände an die Öffentlichkeit, Versicherte, Krankenkassen und Politik. Dabei werden für acht Wochen in Deutschland für bestimmte Untersuchungen weniger bzw. keine Termine vergeben und andere Leistungen nur in einem begrenztem Umfang erbracht.
Die Einen nennen es „Neue Nähe in der Versorgung“, Andere bezeichnen die Budgetierung als „gemeinsame Notwendigkeit zur Finanzierbarkeit des Gesundheitswesens“. Der SpiFa e.V. und seine ihm angeschlossenen 34 Mitgliedsverbände hält diesen Argumenten entgegen, dass es sich hierbei nur um verdeckte Worthülsen handelt, um zu verschleiern, dass Krankenkassen ihren Versicherten Leistungen vorenthalten wollen. Der SpiFa e.V. setzt daher in seiner dritten Phase der Kampagne anlässlich der Bundestagswahl 2021 den Schwerpunkt auf die Budgetierung ärztlicher Leistungen im Gesundheitswesen. Weil die Patienten für Ärztinnen und Ärzte nicht ein Fall sind.
Dr. med. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa e.V. zum Start der dritten Phase der Kampagne: „Dass die Budgetierung ärztlicher Leistungen versorgungsfeindlich sind, hat die Vergangenheit deutlich gezeigt. Akteure, die mit Blick auf die kommende Legislaturperiode bereits heute das hohe Lied der Budgetierung singen, haben nicht verstanden, wie die Versorgung von Menschen in Deutschland funktioniert. Diese Akteure sollten sich weder um ein Ministeramt bewerben noch an der Spitze oder in einer Krankenkasse arbeiten. Wir scheuen nicht – gerade im Wahlkampf – hierbei Ross und Reiter zu benennen.“
Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) hat vor Kurzem auf Grundlage der Auswertungen der Abrechnungsdaten anschaulich gezeigt, dass von der Budgetierung vor allem die älteren Menschen in der Bevölkerung (ab 50 Jahren) betroffen sind, da ihre Leistungen durch die gesetzlichen Krankenkassen eingeschränkt werden. Mit Blick auf die Bevölkerungspyramide sind diese Altersgruppen zugleich jene, um dessen Wählergunst die Parteien werben. Es sollte sich also jede Partei fragen, wessen Versorgung durch Budgetierung verbessert wird.
Alle Informationen zur Bundestagswahl 2021 und den Positionen des SpiFa e.V.: www.MeinFacharztMeineWahl.de
Die Kosten für eine qualitätsgesicherte und validierte Aufbereitung von medizinischen Geräten sind in den letzten Jahren erheblich angestiegen und können aus den von den gesetzlichen Krankenkassen für die damit zu erbringenden Leistungen am Patienten gezahlten Beträge nicht mehr gedeckt werden. Zuletzt hatten die gesetzlichen Krankenkassen für alle Praxen rund 98 Millionen Euro mehr an Vergütung zur Verfügung gestellt. Bei rund 102.000 Praxen in Deutschland ergibt dies eine jährlich zusätzliche Vergütung in Höhe von rund 960 Euro/Jahr.
Dr. med. Axel Schroeder, Vorstandsmitglied im SpiFa e.V. und Präsident des Berufsverbandes der deutschen Urologen e.V. (BvDU) zum Start der sogenannte Hygienekampagne des SpiFa und seiner 34 angeschlossenen Mitgliedsverbände: „Hygiene wird nicht nur in einer Pandemie gebraucht, sie ist essenzieller Bestandteil der medizinischen Versorgung der Menschen in Deutschland. Die Fachärztinnen und Fachärzte sind seit mehreren Jahren mit immer höheren Hygiene-Aufwendungen in der Versorgung konfrontiert, welche nicht mehr adäquat in der Leistungsvergütung abgebildet werden. Wir können dies so nicht mehr hinnehmen und leisten; daher fordern wir die gesetzlichen Krankenkassen auf, mit sachlich fundierten Vorschlägen an den Verhandlungstisch zurückzukehren.“ Mit Beginn dieser Woche werden der SpiFa und die Mitgliedsverbände des SpiFa in abgestimmten und konzertierten Aktionen in den nächsten acht Wochen bundesweit auf die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen zugehen und in den Dialog über gestiegene Aufwendungen und die Nicht-Übernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen thematisieren, als auch bestimmte Leistungen nicht mehr im gewohnten Ausmaß anbieten oder nicht durchführen. Die Versicherten werden dabei um Unterstützung gegenüber ihrer Krankenkasse aufgefordert werden. Letztendlich gilt es hier, das Patientenwohl in Sachen Hygiene und Infektionsschutz zu sichern.
Mitten in der Hochphase des politischen Wettbewerbs mit Blick auf die Bundestagswahl 2021 haben sich sowohl der GKV-Spitzenverband als auch der AOK Bundesverband deutlich für die Einführung von Leistungskürzungen für Versicherte und Patienten ausgesprochen. Nichts Anderes ist es, wenn man fordert, die mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) begonnene Entbudgetierung ärztlicher Leistungen in der ambulanten Versorgung wieder zurückzunehmen. Die Einen sprechen davon, dass nur so die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu sichern sei, die Anderen schreiben provokant über ihre Forderung „Neue Nähe in der Versorgung“.
„Die Äußerungen der Krankenkassen müssen sich die Versicherten und Patienten auf der Zunge zergehen lassen. Bei der Zuweisung neuer Aufgaben an Ärztinnen und Ärzte sind die Krankenkassen immer vorn und lautstark dabei. Wenn es dann aber darum geht, auch für diese geforderten Leistungen zu bezahlen, wird geknausert, getrickst und nach Budgetierung gerufen. Man will Alles und jede Leistung haben, bezahlen jedoch nicht. Wenn die gesetzlichen Krankenkassen eine Ausgabenbegrenzung bei sich durch starre Budgets wollen, dann sollten sie ihren Versicherten auch selbst sagen, welche Leistungen sie für die Beitragszahler nicht mehr vorsehen werden. Es ist nicht die Aufgabe der Ärztinnen und Ärzte, dem konkret betroffenen Patienten den Sparwillen seiner gesetzlichen Krankenkasse zu erklären.“, so Dr. med. Dirk Heinrich, Sprecher der Allianz Deutscher Ärzteverbände und Vorstandsvorsitzender des Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) zu den Vorschlägen.
Heinrich weiter: „Zur Begründung für die Leistungskürzung durch Budgetierung werden Argumente angeführt, die einen nur den Kopf schütteln lassen. Unter anderem wird behauptet, dass die gesetzgeberischen Maßnahmen aus dem Jahr 2019 kaum Versorgungsverbesserungen erzielt hätten. Dabei trat das TSVG erst im Mai 2019 als Gesetz in Kraft, seit Januar 2020 befindet sich das deutsche Gesundheitswesen bekanntermaßen im Dauerstress der Corona-Pandemie. Es ist daher bemerkenswert, wie die gesetzlichen Krankenkassen bereits heute beurteilen können, dass es keine Versorgungsverbesserungen gegeben hat. Nach unserer Meinung ist dies billige Stimmungsmache zur Bundestagswahl aus den Pressebüros der Krankenkassen in Berlin-Mitte.“
Die in der Allianz Deutscher Ärzteverbände organisierten Verbände erklären, dass sie den Forderungen der Krankenkassen gemeinsam und entschieden entgegentreten werden. Finanzdefizite der gesetzlichen Krankenkassen durch unbezahlte Mehrarbeit von Ärztinnen und Ärzten sowie des Praxispersonals ausgleichen zu wollen, macht die Leistungsfeindlichkeit im Denken der gesetzlichen Krankenversicherung deutlich. Es ist und bleibt die klare Forderung der Ärzteschaft, dass alle Leistungen, die erbracht werden, von den gesetzlichen Kassen auch voll bezahlt werden müssen.
Die „Arbeitsgruppe 3 – Teststrategie“ des Ärztlichen Pandemierates hat auf die aktuellen Fehlentwicklungen um sogenannten „Jedermann-Testzentren“, die über die aktuelle Coronavirus-Testverordnung ermöglicht wurden, hingewiesen.
Dr. med. Michael Müller, Vorsitzender des Ausschusses diagnostische Medizin des SpiFa e.V. und Mitglied des ärztlichen Pandemierates der Bundesärztekammer: „Der mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes in § 24 aufgehobene Arztvorbehalt für die Diagnostik von Infektionskrankheiten ist wieder zurückzunehmen. In der Not mag diese Regelung möglicherweise sinnvoll gewesen sein, hat aber auch Fehlentwicklungen zutage gefördert, die es in der Zukunft unbedingt zu vermeiden gilt. Ärztinnen und Ärzte sind es, die eine so wichtige Diagnose wie die zum Vorliegen einer Infektionskrankheit nach Infektionsschutzgesetz stellen und die davon betroffenen Patientinnen und Patienten behandeln können.“
„Wir verstehen, dass im Nachgang dieser bisher einmaligen weltweiten Pandemie jede Organisation auch den Blick auf das eigene Handeln und die Zukunft im Sinne von ‚lesson‘s learned‘ aus der Pandemie richten muss; so werden wir auch dies tun. Jedoch ist bereits heute klar, dass Medizin durch Ärztinnen und Ärzte gemacht wird und somit eine bestmögliche Patientenversorgung gewährleistet wird, dafür muss man sich nicht verstecken und der Arztvorbehalt für medizinische Entscheidungen ist daher im Infektionsschutzgesetz in bewährter Weise wieder vorzusehen.“, so Lars F. Lindemann, Hauptgeschäftsführer des SpiFa weiter.
Alle Positionen des SpiFa e.V. und seiner Mitgliedsverbände zur anstehenden Bundestagswahl 2021 sind unter www.MeinFacharztMeineWahl.de zu finden.
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