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SpiFa fordert aufwandsgerechte Abbildung der Hygienekosten
02.03.2021
Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) drängt auf einen positiven Abschluss der Verhandlungen des Erweiterten Bewertungsausschusses mit der KBV und fordert eine aufwandsgerechte Abbildung der Hygienekosten.
02.03.2021
Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) drängt auf einen positiven Abschluss der Verhandlungen des Erweiterten Bewertungsausschusses mit der KBV und fordert eine aufwandsgerechte Abbildung der Hygienekosten.

Ende letzten Jahres waren die Verhandlungen zwischen der KBV und dem GKV-Spitzenverband zu den Hygienekosten aufgrund der ablehnenden Haltung der Krankenkassen gescheitert. Für die nun folgenden Verhandlungen im Erweiterten Bewertungsausschuss erhält die KBV die volle Rückendeckung des SpiFa. „Wir fordern seit Jahren die kostendeckende Finanzierung der Hygienemaßnahmen. Durch eine Vielzahl neuer Vorschriften und Richtlinien sind die Ausgaben und Aufwände enorm gestiegen“, so Dr. Axel Schroeder, Vorstandsmitglied des SpiFa. „Der Berufsverband der Deutschen Urologen (BvDU) hatte bereits in einer eigenen Kampagne vehement eine Entscheidung über die seit 2012 gestiegenen Hygienekosten eingefordert. Alle Fachgruppen, die ambulant operieren, so zum Beispiel Anästhesiologen, HNO-Ärzte, Gynäkologen, Dermatologen, Orthopäden aber auch Internisten, wie Gastroenterologen, Pneumologen und invasiv tätige Kardiologen, unterstützen vollumfänglich unser Anliegen“, so Dr. Schroeder weiter.

Das Einhalten der Hygienevorschriften ist die Voraussetzung für die medizinische Versorgung. Die Patienten stellen einer im Auftrag der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) deutschlandweiten, repräsentativen Forsa-Umfrage demzufolge zu Recht besonders an Arzt- und Zahnarztpraxen hohe Hygiene-Anforderungen. So sind 65 Prozent der Befragten hohe Hygienestandards sehr wichtig, nur die Kompetenz des medizinischen Personals wird noch höher eingeschätzt und liegt bei 89 Prozent. „Aus der von der BZÄK beauftragen Umfrage geht deutlich hervor, dass sich die Patienten auf die Einhaltung der Hygienevorschriften in den Gesundheitseinrichtungen voll und ganz verlassen möchten, folglich gilt es dann auch die Rahmenbedingungen entsprechend auszugestalten. Fachärzte sind an der Schnittstelle ambulant/stationär tätig und halten sich seit Jahren mit hohen Standards an den Mehraufwand der neuen Hygieneverordnungen trotz unzureichender Übernahme der Kosten! Die Weigerung der Kassen steht im krassen Widerspruch nicht nur zu den Wünschen der eigenen Versicherten, sondern auch zu den stetig formulierten eigenen Ansprüchen“, sagt Dr. Helmut Weinhart, Vorstandsmitglied des SpiFa.

SpiFa: Kein Anlass zu weiterer Bereinigung
26.02.2021
Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) sieht keinen Anlass zur weiteren Bereinigung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV), als dies nach dem TSVG bisher vorgesehen ist.
26.02.2021
Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) sieht keinen Anlass zur weiteren Bereinigung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV), als dies nach dem TSVG bisher vorgesehen ist.

Der SpiFa fordert den Gesetzgeber anlässlich der ersten Lesung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung auf, das zusätzliche Korrekturverfahren zur Bereinigung zu streichen und kritisiert: „Es besteht keinerlei Anlass für eine zusätzliche Bereinigung der MGV. Bereits nach der bestehenden Rechtslage ist davon auszugehen, dass es in spätestens zwei Jahren coronabedingt zu erheblichen Honorarrückgängen allein durch die Systematik kommen wird, obwohl es eine Veränderung der Morbidität in der Bevölkerung nicht gegeben hat“, so Lars Lindemann, Hauptgeschäftsführer des SpiFa.

Mit dem vorliegenden Regierungsentwurf des Sammelgesetzes sollen zahlreiche durch die Corona-Pandemie aufgeschobene Vorhaben auf den Weg gebracht werden sollen. Der Entwurf umfasst Änderungen an insgesamt 15 Gesetzen und Verordnungen.

Im Bereich der vertragsärztlichen Vergütung will der Gesetzgeber ein weitergehendes Korrekturverfahren zur Bereinigung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) aus dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) festschreiben, hiergegen wendet sich der SpiFa.

„Der SpiFa sieht keine Anhaltspunkte für eine Unterbereinigung aufgrund der Corona-Pandemie. Wir lehnen eine Vorfestlegung auf eine bestehende Notwendigkeit eines zusätzlichen Korrekturbedarfs auf alle Leistungen deutlich ab“, so Lindemann weiter.

Zudem weist der SpiFa daraufhin, dass zu erwartende Nachholeffekte bis Juni 2022, die aus einer pandemiebedingt geringeren Gesamtinanspruchnahme ärztlicher Leistungen, insbesondere in den Quartalen 2 bis 4 des Jahres 2020, zu einer Überbereinigung führen können.

SpiFa fordert die Vorlage einer ärztlichen GOÄ neu noch vor dem Ärztetag
19.02.2021
Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) fordert die Vorlage einer ärztlichen GOÄ neu noch vor dem 124. Ärztetag in Rostock.
19.02.2021
Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) fordert die Vorlage einer ärztlichen GOÄ neu noch vor dem 124. Ärztetag in Rostock.

Nach einstimmigem Beschluss des GOÄ-Ausschusses des SpiFa e.V.am Mittwoch den 17. Februar 2021 erklärt Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa, heute in Berlin: „Der SpiFa fordert den Vorstand der Bundesärztekammer auf, die ärztliche GOÄ neu nunmehr unverzüglich vorzulegen. Die Ärzteschaft muss so die Chance bekommen, sich zum Wert und der Bedeutung einer modernen ärztlichen Gebührenordnung im nun anstehenden Bundestagswahlkampf zu positionieren.“

Der Deutsche Ärztetag hat im Jahr 2018 einen Beschluss gefasst, wonach der Vorstand der Bundesärztekammer aufgefordert wurde, eine ärztliche GOÄ neu vorzulegen. (https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/pdf-Ordner/121.DAET/121_Beschlussprotokoll.pdf; S. 281)

„Nach drei Jahrzehnten des Stillstandes formulieren wir nun in aller Deutlichkeit unseren Anspruch auf eine zeitgemäße GOÄ, die ihren Namen auch verdient. Eine modernisierte Gebührenordnung ist für den SpiFa untrennbar mit dem freien Beruf Arzt verbunden “, so Dr. Christian Albring, Vorstandsmitglied des SpiFa.

Wirkungsgleiche Regelungen auch für pandemiebedingte Ausfälle extrabudgetär vergüteter Leistungen
12.02.2021
Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) begrüßt, dass der zum 1. Januar 2021 außer Kraft getretene Schutzschirm für die vertragsärztli-chen Leistungserbringer verlängert werden soll, fordert aber wirkungsgleiche Regelungen auch für pandemiebedingte Ausfälle extrabudgetär vergüteter Leistungen.
12.02.2021
Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) begrüßt, dass der zum 1. Januar 2021 außer Kraft getretene Schutzschirm für die vertragsärztli-chen Leistungserbringer verlängert werden soll, fordert aber wirkungsgleiche Regelungen auch für pandemiebedingte Ausfälle extrabudgetär vergüteter Leistungen.

Das Bundesgesundheitsministerium hat eine Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen für den Entwurf eines Gesetzes zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen vorgelegt. Der SpiFa begrüßt ausdrücklich, dass der Schutzschirm für die vertragsärztliche Versorgung verlängert werden soll. Angesichts der Tatsache, dass 19 von 20 Covid-19 Patienten ambulant behandelt werden und damit die Hauptlast durch die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte getragen wird, hält der SpiFa die Verlängerung für ein wichtiges und notwendiges Signal an all diejenigen, die jeden Tag dafür sorgen, dass sich die Kliniken auf die schweren Verläufe konzentrieren können. Da jeder Einzelfall zählt, sollten die KVen über genügend Spielraum verfügen, um auf jede Praxis individuell eingehen zu können.

Der SpiFa fordert zudem, wirkungsgleiche Regelungen auch für pandemiebedingte Ausfälle aller extrabudgetären Leistungen und Präventionsleistungen in das EpiLage-Fortgeltungsgesetz aufzunehmen und diese Ausgleichzahlungen außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung zu finanzieren. Allein die Früherkennungen und wichtigen Vorsorgeuntersuchungen sind von März bis Mai 2020 laut einer Auswertung der KBV um 97 Prozent eingebrochen, trotz einer langsamen Erholung im dritten Quartal kann daher von einem Nachholeffekt noch nicht die Rede sein. In den Jahren 2021 und 2022 ist von mehr fortgeschrittenen Tumorerkrankungen auszugehen, die nicht mehr operiert oder bestrahlt werden können.

„Vor dem Hintergrund, dass ein nicht unerheblicher Teil fachärztlicher Leistungserbringer überwiegend extrabudgetäre vertragsärztliche Leistungen erbringt, die außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung finanziert werden, ist es aus Sicht des SpiFa nicht hinnehmbar, dass diese Leistungserbringer bei nicht von ihnen zu vertretenden Fallzahlrückgängen in einem die Fortführung der Arztpraxis gefährdendem Umfang, ohne vergleichbar schützenden Ausgleich bleiben sollen“, so Lars Lindemann, Hauptgeschäftsführer des SpiFa.

Mit Sicherheit Impfen: Fachärztinnen und Fachärzte sind der ‚Game-Changer‘
11.02.2021
Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) begrüßt die Ergebnisse des Impfgipfels der Bundesregierung mit den Regierungschefs der Länder für eine verbesserte Versorgung und Organisation von Impfstoffen zur Bewältigung der Corona-Pandemie.
11.02.2021
Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) begrüßt die Ergebnisse des Impfgipfels der Bundesregierung mit den Regierungschefs der Länder für eine verbesserte Versorgung und Organisation von Impfstoffen zur Bewältigung der Corona-Pandemie.

„Wir stehen bereit und wollen unseren Beitrag leisten“, erklärt Dr. med. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa, im Namen der Fachärztinnen und Fachärzte in Klinik und Praxis. „Jede Ärztin und jeder Arzt ist in der Lage zu impfen, dies sollten wir alle zügig nutzen um flächendeckend, schnell und mit Sicherheit aus der Pandemie herauszukommen.“, so Heinrich weiter.

Der SpiFa begrüßt daher ausdrücklich alle Maßnahmen der Bundesregierung und der Regierungschefs der Länder, um die Versorgung mit Impfstoffen, sowie die Organisation einer schnellen Impfung möglichst großer Teile der Bevölkerung zu verbessern.

„Wir fordern als SpiFa-Vorstand alle unsere Kolleginnen und Kollegen in Klinik und Praxis auf, sich aktiv einzubringen und so mitzuhelfen, diese für uns alle große Herausforderung der schnellen und sicheren Impfung von allen Impfwilligen in unserem Land zu meistern. Jeder an seinem Ort und mit ärztlichem Engagement!“, so Heinrich weiter.

Für Lars Lindemann, Hauptgeschäftsführer des SpiFa, stehen die Ergebnisse des Impfgipfels im Einklang mit einem besonderen Engagement, mit dem sich der SpiFa an der Bewältigung der Pandemie in Deutschland beteiligen wird: „Mit Beginn der Debatte um das sichere Impfen und die Effektivität der nun endlich auch nach und nach in Deutschland zur Verfügung stehenden Impfstoffe, haben wir unser Forschungsinstitut mit der Entwicklung der DIFA1 App beauftragt, um allen Fachärztinnen und Fachärzten sowie deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine kostenlose App zur Erfassung und Begleitung der eigenen Impfung zur Verfügung zu stellen. Wir wollen mit dieser App und unserem Werben in der Ärzteschaft um deren aktive Nutzung einen gemeinnützigen Beitrag zur Schaffung einer breiten Datenbasis für eine nationale Untersuchung der Sicherheit und Effektivität der Impfungen leisten.“

Ergänzend erklärt dazu Dr. med. Axel Schroeder, Vorstandsmitglied des SpiFa: „Ausdrücklich wollen wir alle Ärztinnen und Ärzte in Deutschland ermutigen und rufen diese dazu auf, sich selbst impfen zu lassen und auch im Kreis der eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dafür aktiv zu werben. Für uns steht dieses ärztliche Handeln überall dort, wo die Impfung sinnvoll ist, als motivierendes Beispiel und Signal in einer gemeinsamen nationalen Anstrengung die Pandemie so schnell wie möglich zu überwinden und so auch rasch wieder in einen normalen Alltag zurückkehren zu können.“

In der DIFA1 App können nach einer Impfung Begleiterscheinungen und weitere zur Beurteilung der Sicherheit und Effektivität der Impfstoffe erforderlichen Informationen durch jeden Nutzer einfach dokumentiert werden. Über einen intelligenten Chatbot werden alle relevanten Angaben zum richtigen Zeitpunkt von den Geimpften erfragt. Dies ermöglicht eine spezifische Datenerhebung in regelmäßigen Abständen ab dem Tag der Impfung. So wird unkompliziert und schnell eine Datenbasis erhoben, die über einen Zeitraum von 12 Monaten nach der Impfung neben unerwünschten Wirkungen vor allem auch Informationen zur Effektivität des Schutzes vor Infektionen liefert. Die Beratung durch die Ethikkommission der Ärztekammer Berlin hat am Dienstag dieser Woche stattgefunden, die dort gegeben Hinweise werden derzeitig in die Studienunterlagen eingearbeitet, so dass in Kürze mit der Studie begonnen werden kann.

Mehr Informationen zur DIFA1 App finden Sie im beigefügten Infoblatt sowie unter https://difa-vf.de/difa1/

Facharzt 2025 – Gemeinsam in Klinik und Praxis
27.01.2021
Mit dem neu verabschiedeten Grundsatzprogramm „Facharzt 2025 - gemeinsam in Klinik und Praxis“ positioniert sich der SpiFa für die gesundheitspolitischen Herausforderungen der Zukunft.
27.01.2021
Mit dem neu verabschiedeten Grundsatzprogramm „Facharzt 2025 - gemeinsam in Klinik und Praxis“ positioniert sich der SpiFa für die gesundheitspolitischen Herausforderungen der Zukunft.

Der SpiFa unterstreicht in seinem neuen Programm zwei Faktoren, die das deutsche Gesundheitssystem zu einem der Weltspitzenreiter macht: zum einen die Philosophie des freien Berufes und zum anderen die hohe Verfügbarkeit fachärztlicher Medizin in Klinik und Praxis. „Um diese Leistungsfähigkeit auch in den nächsten Jahren erhalten und ausbauen zu können, ist es aus Sicht des SpiFa dringend notwendig, Veränderungsprozesse anzustoßen“, so Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa.

Dafür hat der SpiFa ein 10-Punkte-Programm aufgelegt. Im Fokus liegt die wirtschaftliche Unabhängigkeit des Arztberufes. Ärztinnen und Ärzte in Klinik und Praxis, so fordert der SpiFa, sollen das Patientenwohl über das politische Interesse einer einnahmeorientierten Ausgabenpolitik stellen können.

Außerdem kritisiert der SpiFa das Denken in Sektoreninteressen und Sektorengrenzen als nicht mehr zeitgemäß. „Mit der Auflösung der Sektorengrenzen sehen wir viele Chancen im Sinne einer patientenzentrierten und patientengerechteren Versorgung“, so Dr. Heinrich auf der digitalen Mitgliedersammlung des SpiFa e.V., auf der das neue Grundsatzpapier verabschiedet wurde. Durch die Sektorenabschottung hat sich die Kommunikation zwischen den Krankenhausärzten und niedergelassenen Ärzten einerseits und zwischen fach- und hausärztlichen Versorgungsbereich andererseits in den letzten Jahrzehnten zunehmend verschlechtert. Dieser Prozess kann nicht allein durch eine digitale Transformation behoben werden, sondern nur durch eine echte rechtliche und strukturelle Überwindung der Sektorentrennung.

Ab dem Sommer wird der Wahlkampf die politische Agenda bestimmen: der SpiFa hat sich mit seinem Grundsatzpapier entsprechend positioniert und wird mit einer eigenen Kampagne Schwerpunkte setzen, um für den Erhalt der Leistungsfähigkeit unseres Gesundheitssystems Veränderungsprozesse anzuschieben.

Das ausführliche Grundsatzprogramm finden Sie unter: https://spifa.de/facharzt-2025-gemeinsam-in-klinik-und-praxis/

Weil jeder Einzelfall zählt: SpiFa fordert Verlängerung des Schutzschirms auch für Praxen
22.01.2021
Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) fordert die Verlängerung des Schutzschirms, nicht nur für Krankenhäuser, sondern auch für die Praxen im ambulanten Bereich.
22.01.2021
Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) fordert die Verlängerung des Schutzschirms, nicht nur für Krankenhäuser, sondern auch für die Praxen im ambulanten Bereich.

Die Corona-Hilfen für Vertragsärzte sind Ende des letzten Jahres ausgelaufen, eine Verlängerung ist noch immer nicht vom Gesetzgeber entschieden worden.

In Anbetracht der Tatsache, dass sechs von sieben Covid-19 Patienten ambulant behandelt werden und damit die Hauptlast durch die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte getragen wird, hält der SpiFa die Verlängerung des Rettungsschirms gerade für den ambulanten Bereich für ein wichtiges und notwendiges Signal an all diejenigen, die jeden Tag dafür sorgen, dass Patienten so lange wie möglich nicht ins Krankenhaus kommen und so den stationären Bereich leistungsfähig halten.

„Die bereits bekannten Abrechnungskennzahlen aus den einzelnen Kassenärztlichen Vereinigungen für das Jahr 2020 belegen, dass der bisher nur bis Ende 2020 angelegte Schutzschirm in Teilbereichen ganz erhebliche Stützungsfunktion entfaltet und so die Funktionsfähigkeit des ambulanten Bereiches gesichert hat“, so Lars Lindemann, Hauptgeschäftsführer des SpiFa in Berlin. Warum dies nun vor dem Hintergrund der sich weiter abzeichnenden angespannten Lage zum 31.12.2020 auslaufen soll, erscheint fast willkürlich.

Auch wenn es Bereiche gibt, in denen bisher keine Stützungsmaßnahmen notwendig waren, bleibt es jedoch dabei, dass gerade die deutlich durch den Rückgang der Patientenzahlen betroffenen Arztpraxen stabilisiert werden müssen. „Der SpiFa fordert darüber hinaus auch, dass der Gesetzgeber die gesetzlichen Bereinigungsvorschriften rechtzeitig anpasst, da durch die verringerte Patientenzahl im Jahr 2020 und dem damit einhergehenden Rückgang der statistisch erfassten Krankheitslast der Patienten die Vertragsärzte in den Folgejahren bei der notwendigen Fortentwicklung der Morbiditätsorientierten Gesamtvergütung effektive Honorarumsatzrückgänge hinnehmen müssen, die nur durch statistische Effekte entstehen, aber alleine auf die pandemische Situation zurück zu führen sind und nichts mit einer tatsächlich veränderte Morbidität zu tun haben“, so Lindemann weiter.

Genau wie Krankenhäuser muss auch für den ambulanten Leistungsbereich ein Schutzschirm geschaffen werden, um die Versorgung der Patienten nicht zu gefährden.

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Pressekontakt:

Oliver Spinedi
presse(at)spifa.de

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Dr. med. Dirk Heinrich

Vorstandsvorsitzender SpiFa

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Dr. med. Christian Albring

Stv. 3. Vorstandsvorsitzender SpiFa
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Jörg Karst

Mitglied des Vorstandes SpiFa

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Robert Schneider für den SpiFa e.V.
Robert Schneider für den SpiFa e.V.

Robert Schneider

Hauptgeschäftsführer SpiFa

(Fotograf: Die Hoffotografen)

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Dr. Weinhart_1_klein

Dr. med. Helmut Weinhart

Stv. 2. Vorstandsvorsitzender SpiFa

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Dr. med. Norbert Smetak

Mitglied des Vorstandes SpiFa

(Fotograf: Phil Dera)

Dr. med. Andreas Köhler für den SpiFa e.V.
Dr. med. Andreas Köhler für den SpiFa e.V.

Dr. med. Andreas Köhler

Ehrenpräsident SpiFa

(Fotograf: G. J. Lopata)

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Vorstandsvorsitzender SpiFa
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Dr. med. Christian Albring

Stv. 3. Vorstandsvorsitzender SpiFa
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Dr. med. Norbert Smetak

Mitglied des Vorstandes SpiFa

(Fotograf: Phil Dera)

 

Jörg Karst

Mitglied des Vorstandes SpiFa

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Dr. med. Andreas Köhler für den SpiFa e.V.
Dr. med. Andreas Köhler für den SpiFa e.V.

Dr. med. Andreas Köhler

Ehrenpräsident SpiFa

(Fotograf: G. J. Lopata)

Robert Schneider für den SpiFa e.V.
Robert Schneider für den SpiFa e.V.

Robert Schneider

Hauptgeschäftsführer SpiFa

(Fotograf: Die Hoffotografen)