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SpiFa-Stellungnahme zum DigiG: Integrität der ePA zwingende Voraussetzung!

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf will die Ampelkoalition die digitale Transformation des Gesundheitswesens und der Pflege weiterentwickeln und beschleunigen. Wichtiger Baustein dabei: die elektronische Patienenakte (ePA). Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) nimmt hierzu heute Stellung in der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Gesundheit des Bundestages und erläutert, welche Grundvoraussetzungen erfüllt sein müssen, damit Ärztinnen und Ärzte künftig Vertrauen in die ePA haben.

Der SpiFa begrüßt den beabsichtigten Übergang bei der ePA zu einer Opt-Out-Anwendung, um so die Hürden für die Nutzung durch die Versicherten insbesondere bei der Bereitstellung durch die Krankenkassen herabzusetzen. Außerdem befürwortet er eine weitestgehend automatisiert laufende Befüllung der ePA mit strukturierten Daten, vorausgesetzt, dass die Steuerung der Befüllung der ePA mit Daten aus den elektronischen Akten der Ärztinnen und Ärzte ausschließlich in ärztlicher Hand verbleibt.

Dreh- und Angelpunkt für eine künftige Akzeptanz und breite Nutzung durch die Fachärzteschaft bleibt aber die Sicherstellung der Integrität der ePA und ihrer Inhalte und damit verbunden die notwendige Transparenz, was eine mögliche (Teil-)Löschung von Daten oder (Teil-)Zugriffsverweigerung durch die jeweiligen Versicherten betrifft.

Hierzu Dr. Norbert Smetak, Mitglied des SpiFa-Vorstandes und Vorsitzender des SpiFa-Ausschusses Digitalisierung in der Gesundheitsversorgung: „Ärztinnen und Ärzte werden die ePA nur zur Anwendung bringen, wenn sie ganz sicher auf die Integrität der ePA vertrauen können. Dafür müssen die Informationen in der ePA korrekt sein und es muss klar ersichtlich sein, ob ursprünglich in der Akte hinterlegte Informationen vorenthalten werden. Dazu gehören beispielsweise Informationen zu bestimmten Arzneimitteltherapien, die eine lebensgefährliche Wechselwirkung mit geplanten Therapien auslösen können. Bleibt die ePA jedoch für die behandelnden Ärztinnen und Ärzte eine Blackbox, werden sie die ePA nicht benutzen.“

Konkret fordert der SpiFa daher zum einen, dass für die behandelnden Ärztinnen und Ärzte klar ersichtlich ist, ob in der ePA Inhalte gelöscht wurden und ob ihnen durch Widerspruch Zugriffe auf die ePA verweigert werden. Zum anderen bedarf es aus Sicht des SpiFa der Aufklärung der Patientinnen und Patienten durch die Krankenkassen, welche Risiken eine Löschung bzw. ein Widerspruch im Einzelnen bewirken können.

Die gesamte Stellungnahme steht hier zum Download bereit.