Geplante Änderung der Hybrid-DRG setzt falsche Anreize – SpiFa warnt vor mehr Krankenhausübernachtungen und erheblichen Mehrausgaben ab 2027
„Die Politik wollte mehr ambulante Behandlungen und weniger unnötige Krankenhausaufenthalte. Jetzt dreht sie die Richtung um: Wer seine Patienten nach einem Eingriff sicher nach Hause entlässt, verliert die Hybrid-DRG. Wer sie stationär über Nacht behandelt, behält die Fallpauschale. Damit wird Krankenhausbehandlung finanziell belohnt und Ambulantisierung ausgebremst. Diesen politischen Irrweg bezahlen am Ende die Patientinnen und Patienten und die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler“, erklärt Dr. med. Helmut Weinhart, stellvertretender Vorsitzender des SpiFa.
Nach der geplanten Änderung sollen die erfassten Leistungen ohne Übernachtung im Jahr 2027 ausschließlich nach den Preisen der vertragsärztlichen Gebührenordnung vergütet werden, sowohl in Facharztpraxen als auch in Krankenhäusern. Bei stationärer Behandlung mit Übernachtung bleibt dagegen die Hybrid-DRG-Fallpauschale bestehen. Damit wird das zentrale Reformversprechen aufgegeben: eine einheitliche Vergütung unabhängig davon, ob eine Behandlung ambulant oder stationär erfolgt.
„Wenn die Behandlung mit Übernachtung einen höheren Erlös bringt, setzt die Politik einen Anreiz, Krankenhausaufenthalte beizubehalten. Deshalb rechnen wir ab 2027 mit mehr Übernachtungen, die bei einer konsequenten Förderung der ambulanten Versorgung vermieden werden könnten. Für Patientinnen und Patienten bedeutet das zusätzliche Belastungen und vermeidbare Krankenhausrisiken. Für die Krankenversicherung drohen erhebliche Mehrausgaben. Eine angebliche Sparmaßnahme kann so zur teuren Fehlentscheidung werden“, warnt Weinhart.
Mehr Krankenhausübernachtungen binden zudem Betten und Pflegepersonal, die für Menschen mit einem tatsächlichen stationären Behandlungsbedarf gebraucht werden. Die geplante Regelung gefährdet damit gleich mehrere Ziele der Gesundheitspolitik: Krankenhäuser zu entlasten, knappe personelle Ressourcen sinnvoll einzusetzen und die Versorgung stärker am medizinischen Bedarf auszurichten.
Gleichzeitig sollen niedergelassene Fachärztinnen und Fachärzte zusätzliche Eingriffe aus den Krankenhäusern übernehmen. Dafür benötigen Praxen und ambulante OP-Zentren Personal, Räume, Technik und verlässliche wirtschaftliche Bedingungen.
„Man kann nicht von den Facharztpraxen verlangen, die Krankenhäuser zu entlasten, und ihnen gleichzeitig den wirtschaftlichen Anreiz dafür entziehen. Wer jetzt in ambulante Versorgung investiert, muss sich auf politische Zusagen verlassen können. Dieser Vorschlag zerstört Vertrauen und gefährdet den Ausbau der Versorgung“, so Weinhart.
Der SpiFa fordert, die geplante Sonderregelung für 2027 zu streichen und die einheitliche Vergütung zu erhalten. Einsparungen müssen durch die Vermeidung unnötiger Krankenhausaufenthalte erreicht werden. Wer stattdessen die ambulante Alternative schwächt und Übernachtungen finanziell attraktiver macht, dreht die Ambulantisierung zulasten der Patientinnen und Patienten und der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler zurück.
SpiFa-PM_Ambulantisierung wird zurückgedreht – Krankenhausbehandlungen werden belohnt