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Auf die Politik vertraut – jetzt droht die Pleite

SpiFa warnt vor Pleitewelle bei ambulanten OP-Zentren 2027 – Weinhart: „Kopflose Sparpolitik dreht dringend notwendige Reform zurück“

Ambulanten OP-Zentren droht im kommenden Jahr ein Pleitewelle. Davor warnt der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e. V. (SpiFa). Fachärztinnen und Fachärzte haben im Vertrauen auf die Politik erhebliche Investitionen getätigt: Sie haben OP-Räume gebaut, Geräte gekauft und Personal eingestellt. Dafür haben sie langfristige Kredite aufgenommen. Jetzt hat der Bundestag im Hauruck-Verfahren die Bezahlung ihrer Behandlungen geändert. Patienten drohen weniger OP-Termine, längere Wege und unnötige Krankenhausaufenthalte.


„Die Politik hat gerufen: Mehr Operationen ohne Krankenhausaufenthalt! Fachärztinnen
und Fachärzte haben darauf vertraut und massiv investiert. Jetzt zieht dieselbe Politik
ihnen brachial den Stecker. Die Kredite laufen weiter, aber die Finanzierung wird zusammengestrichen. Diese kopflose Sparpolitik treibt Fachärzte in die Pleite und Patienten zurück ins Krankenhaus“, erklärt Dr. med. Helmut Weinhart, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des SpiFa.


Aus Sicht des Verbandes gefährdet der kurzfristige Kurswechsel Einrichtungen, die für eine moderne und bezahlbare Versorgung dringend gebraucht werden. Deutschland müsse endlich mehr geeignete Operationen ohne Krankenhausaufenthalt ermöglichen.
Stattdessen drohe der Verlust im Vertrauen auf die Politik bereits aufgebauter Behandlungsmöglichkeiten.


„Bei Operationen ohne Übernachtung in ambulanten OP-Zentren soll künftig wieder ganz kräftig gespart werden. Dort operieren erfahrene Fachärztinnen und Fachärzte, vielfach mit langjähriger oberärztlicher Erfahrung aus dem Krankenhaus. Dieselben Eingriffe
werden im Krankenhaus schon bei einer einzigen Übernachtung deutlich besser bezahlt. Dabei müsste Deutschland endlich aufholen und mehr Operationen ohne Krankenhausaufenthalt ermöglichen. Hier hinkt Deutschland seit Jahren erheblich hinterher. Diese kopflose Sparpolitik dreht die dringend notwendige Reform zurück. Wenn OP-Zentren pleitegehen, müssen Patienten völlig unnötig wieder häufiger ins teure Krankenhaus. Was heute als Einsparung verkauft wird, droht mittel- und langfristig eine Kostenexplosion auszulösen“, kritisiert Weinhart.

 

Der SpiFa fordert Bund und Länder auf, die Entscheidung zu korrigieren und verlässliche
wirtschaftliche Bedingungen für ambulante OP-Zentren zu schaffen. Schließen Einrichtungen und gehen eingespielte Teams auseinander, lassen sich diese Versorgungskapazitäten nicht kurzfristig wiederherstellen.

„Ein geschlossenes OP-Zentrum operiert niemanden mehr. Ein entlassenes Team lässt sich nicht per Ministerrede zurückholen. Und ein Kind gehört nicht deshalb über Nacht ins Krankenhaus, weil die Politik die Behandlung ohne Krankenhausaufenthalt kaputtspart.
Wer so handelt, verspielt das Vertrauen in politische Zusagen und setzt die Versorgung aufs Spiel“, so Weinhart.


Hintergrund


Mit den Hybrid-DRG wurde 2024 eine einheitliche Vergütung für ausgewählte Eingriffe eingeführt, unabhängig davon, ob diese ambulant oder stationär erfolgen. Die gegenüber der bisherigen ambulanten Vergütung höheren Fallpauschalen sollten einen
wirtschaftlichen Anreiz schaffen, geeignete Behandlungen aus dem stationären in den ambulanten Bereich zu verlagern.


Der Bundestag hat am 15. Oktober 2026 mit kurzfristig an die Notfallreform angehängten Regelungen eine grundlegende Änderung beschlossen: Im Jahr 2027 werden bisherige
Hybrid-DRG-Leistungen ohne Übernachtung nur noch nach den Preisen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) vergütet. Für stationäre Behandlungen mit Übernachtung bleibt die Hybrid-DRG zunächst erhalten. Zum 1. Januar 2028 soll die spezielle sektorengleiche Vergütung vollständig entfallen.


In der politischen Begründung wird auf eine Studie des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) zu gestiegenen Fallzahlen und Ausgaben verwiesen. Der durch die höhere
Vergütung verursachte Preiseffekt bei bislang ambulant erbrachten Leistungen war jedoch bereits bei Einführung im System angelegt und Bestandteil des gewollten finanziellen Anreizes. Davon zu unterscheiden ist die Frage nach den Ursachen der beobachteten
Mengenentwicklung.


Die WIdO-Studie betrachtet zurückliegende Entwicklungen und enthält einen Ausblick auf 2026. Die für 2027 bereits angelegten Vergütungsabsenkungen bildet sie nicht ab. Der ergänzte erweiterte Bewertungsausschuss hat am 16. September 2026 eine
Kalkulationssystematik beschlossen, durch die insbesondere bei Leistungen mit sehr hohem Ambulantisierungsgrad eine Absenkung der Hybrid-DRG-Vergütung zu erwarten ist. Eine Protokollnotiz weist zudem auf mögliche überdurchschnittlich starke Absenkungen
durch die Einbeziehung von Krankenhausfällen ohne Übernachtung hin.


Aus Sicht des SpiFa müssen die finanziellen Folgen über die einzelne Vergütung hinaus betrachtet werden: Fällt ambulante Versorgung weg und werden Eingriffe stattdessen häufiger stationär durchgeführt, drohen zusätzliche Ausgaben. Eine kurzfristige Kürzung ambulanter Vergütungen ist deshalb kein Beleg für eine nachhaltige Einsparung im Gesundheitssystem.

 

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