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Bundesgesundheitsminister Lauterbach als oberster Lobbyist der Krankenhauseigentümer?

Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) nimmt Stellung zu den Äußerungen des Bundesgesundheitsministers, Prof. Dr. med. Karl Lauterbach, auf dem Krankenhausgipfel der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) am 13. März 2023

„Prof. Lauterbach hat auf dem Krankenhausgipfel im Gleichschritt mit dem Vorstandsvorsitzenden der DKG, Herrn Dr. Gaß, sich wie ein Lobbyist der Krankenhäuser, für eine vollumfängliche Ambulantisierung fachärztlicher Leistungen in Deutschland am Krankenhaus ausgesprochen. Dies ist eine volle Breitseite gegen die niedergelassenen Fachärztinnen und Fachärzte. Sie sollen zu Gunsten des letzten, maroden und unwirtschaftlichen Kreiskrankenhauses weichen. Damit entfiele nicht nur der dringend notwendige Wettbewerb um Qualität, sondern auch die Effizienz der Patientenversorgung. Ob Patientinnen und Patienten sich mangels entsprechender Fachkräfte auf den Fluren der Krankenhäuser stapeln anstatt zur Fachärztin oder dem Facharzt um die Ecke zu gehen, ist scheinbar völlig egal. Anstatt auf Kooperation und die Verzahnung der bisher getrennten Sektoren zu setzen, bevorzugt der Minister einseitig einen Sektor zulasten des Anderen. Jedem muss klar sein, dass in einem solchen Falle auch sämtliche Nachbehandlungen nach ambulanten Operationen dann im Krankenhaus stattfinden müssen. Wie das finanziell, personell und räumlich dargestellt werden soll, bleibt völlig rätselhaft. Mit dieser Art unausgegorener Ideen kann man nicht das gesamte Gesundheitswesen verunsichern. Das ist völlig verantwortungslos. Im Übrigen bliebe damit das Potenzial, die Expertise und die Effizienz der ambulanten Versorgung durch niedergelassene fachärztliche Kolleginnen und Kollegen völlig ungenutzt. Große Veränderungen im Gesundheitswesen gelingen sowieso nur im Konsens!“, so Dr. med. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa.

Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) hat vor Kurzem gefordert, die Überwindung der Schnittstelle an der Grenze der ambulant-stationären Versorgungsebene z.B. mit Hilfe des neu geschaffenen Paragrafen 115f SGB V – spezielle sektorengleiche Vergütung zu gestalten. Dafür ist die Kopplung des § 115f SGB V an den Leistungskatalog nach § 115b SGB V zu kurz gesprungen. Die Fachärztinnen und Fachärzte in Deutschland sehen hier noch gesetzlichen Anpassungsbedarf, um die Chancen der Ambulantisierung im Sinne der Patientinnen und Patienten erfolgreich zu nutzen.