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Abrechnung der Hybrid-DRG: SpiFa fordert einfache und pragmatische Lösungen

Seit einem Monat ist die Rechtsverordnung in Kraft, mit welcher ausgewählte Leistungen sektorengleich vergütet werden sollen. Unklar ist indes immer noch, wie diese konkret abgerechnet werden können. Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) appelliert an die gemeinsame Selbstverwaltung, sich zügig auf eine pragmatisch orientierte und für die Ärztinnen und Ärzte bürokratiearme Umsetzung zu verständigen.

„Es ist noch immer völlig offen, wie endlich ambulante Eingriffe nach der neuen Hybrid-DRG-Verordnung abgerechnet werden können. Wenn diese Verordnung und das Ambulantisierungsvorhaben nicht zum Rohrkrepierer werden sollen, müssen die Verhandlungspartner der gemeinsamen Selbstverwaltung nun rasch zu einer Lösung kommen,“ so Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa. Es dürfe sich auf keinen Fall dasselbe Szenario wie bei den Verhandlungen über die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) wiederholen.

Das Bundesministerium für Gesundheit hatte die Rechtsverordnung zu einer speziellen sektorengleichen Vergütung erst kurz vor dem Jahreswechsel in Kraft gesetzt, allerdings ohne zugehörige Abrechnungsbestimmungen. Stattdessen ist nun die gemeinsame Selbstverwaltung mit der Erarbeitung von Regeln zur Abrechnung beauftragt. „Wir begrüßen es sehr, dass nun mit dieser Rechtsverordnung endlich ein wichtiger Grundstein für die Fachärztinnen und Fachärzte gelegt ist, um die Ambulantisierung in Deutschland voranzutreiben. Allerdings reagiert die Fachärzteschaft im Kreis unserer Mitgliedsverbände sehr verhalten, so lange völlig unklar ist, wie denn nun abgerechnet werden soll und kann. Wir fordern die dreiseitigen Verhandlungspartner zum Tritt aufs Gaspedal auf,“ so Heinrich weiter.

Den Tritt aufs Gaspedal fordert Heinrich auch bei der anstehenden Erweiterung des Leistungskataloges. Im von SpiFa und seinen Mitgliedsverbänden erstellten Katalog finden sich mehr als 5.000 Leistungen, die – auch im internationalen Vergleich – ambulantisierbar wären. Für den SpiFa stecke in dieser Rechtsform ein großes Potenzial für einen deutlichen Wandel in der Gesundheitsversorgung. Auch das Belegarztwesen werde dadurch neuen Auftrieb erfahren: Belegärztinnen und Belegärzte versorgten seit jeher sektorenübergreifend, daher würden sie in der Rechtsverordnung auch ausdrücklich benannt.