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Transformation der Krankenhäuser: Reformvorhaben sinnhaft verzahnen!

Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) sieht im Zuge des zu bildenden Transformationsfonds für die stationäre Versorgungsebene die Notwendigkeit, Reformvorhaben sinnhaft miteinander zu verzahnen.

Das sogenannte Krankenhaustransparenzgesetz steckte im Vermittlungsausschuss des Deutschen Bundestages fest; Hintergrund waren zahlreiche Hinweise und Kritikpunkte der Bundesländer, die sich mit den Überlegungen des Bundesgesundheitsministers Prof. Karl Lauterbach nicht einverstanden zeigten.

In der zurückliegenden Sitzung des Vermittlungsausschusses des Deutschen Bundestages am 21. Februar 2024 wurde nun für das Reformvorhaben „Krankenhaustransparenz“ grünes Licht gegeben und zugleich ein 50-Milliarden-Transformationsprozess für die stationäre Versorgung in die Diskussion gebracht.

Hierzu Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa: „Die dringend notwendige Transformation der stationären Versorgungsebene wird zwingend eine Verlagerung der ärztlichen Leistungen in die ambulante Versorgungsebene zur Folge haben. Eine wahrhaftige Transformation kann also ohne Schaden für Patientinnen und Patienten nur gelingen, wenn der niedergelassene Bereich in der Lage ist diese Verlagerungen auch aufzufangen. Daher müssen alle ambulanten ärztlichen Leistungen von den Beschränkungen, die durch die Budgetierung verursacht werden, befreit werden. Gleichzeitig muss die notwendige Ambulantisierung an der Schnittstelle zwischen ambulanter und stationärer Versorgung rapide ausgeweitet wird. Nur so lassen sich doppelte oder dreifache Transformationskosten infolge einer scheibchenweisen Transformation vermeiden. Hierauf hat der SpiFa immer wieder hingewiesen. Reformvorhaben dieses Umfangs unkoordiniert und sektorenbezogen umzusetzen, können wir uns als Gesundheitswesen schlicht nicht leisten.“

Im internationalen Vergleich hinkt Deutschland mit der Ambulantisierung ärztlicher Leistungen deutlich hinterher. Die Zwänge der Budgetierung sind vollumfänglich aufzuheben, um die Begrenzung und Kürzung von Leistungen für die Patientinnen und Patienten zu beenden. Die Bundesregierung hat bereits zugesagt, die Budgetierung in der hausärztlichen Versorgung aufzuheben, dies ist zugleich auch für die ambulante fachärztliche Versorgung notwendig.

Mit der Schaffung eines Hybrid-DRG-Leistungskataloges nach § 115f SGB V, welchen die Bundesregierung geschaffen hat, soll die Ambulantisierung und Verlagerung ärztlicher Leistungen von stationär nach ambulant gefördert werden. Die erste Fassung des Leistungskataloges sieht allerdings nur wenige Leistungen vor. Um der Ambulantisierung an der Schnittstelle ambulant-stationär einen Innovationsschub zu geben, muss der Leistungskatalog daher rapide ausgebaut werden. Der SpiFa hatte hierzu mit seinem eigenen Forschungsinstitut DIFA einen Katalog vorgelegt, der aufzeigt, dass unter medizinischen Aspekten weit mehr als weitere 5.000 ärztliche Leistungen von stationär nach ambulant verlagerbar sind.

Hier die Pressemitteilung herunterladen: PM: Transformation der Krankenhäuser: Reformvorhaben sinnhaft verzahnen!