Testpflichten für immunisierte Beschäftigte nach § 28B IFSG
Der SpiFa begrüßt den heutigen Beschluss der GMK. Die im IFSG vorgesehene Testregelung ist weder verhältnismäßig noch praktikabel und für die Patientenversorgung in Pandemiezeiten sogar kontraproduktiv.