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BJÄ: Positionspapier zur ärztlichen Weiterbildung anlässlich der Krankenhausreform

Das Bündnis Junge Ärztinnen und Ärzte (BJÄ) vertritt interdisziplinär die Interessen des ärztlichen Nachwuchses in Deutschland. Die ärztliche Aus- und Weiterbildung bestimmt den beruflichen Alltag, jedoch muss das BJÄ seit Jahren feststellen, dass die Lehre in der ärztlichen Weiterbildung in Deutschland in vielen Punkten mangelhaft und verbesserungswürdig ist. Ebenso wird das Thema von vielen Akteurinnen und Akteuren im Gesundheitswesen vernachlässigt und auch in der geplanten Krankenhausreform bisher nicht aufgegriffen.

Das BJÄ sieht die Krankenhausreform als Chance, wichtige und notwendige strukturelle Veränderungen in der ärztlichen Weiterbildung anzustoßen, um diese und damit die Basis der ärztlichen Versorgung in Deutschland zukunftsfähig zu machen. Deshalb hat das BJÄ gemeinsam mit der AG Junge Gastroenterologie der Deutschen Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS) und der Young DGN der Deutschen Gesellschaft für Nuklearmedizin ein grundlegendes Positionspapier zur ärztlichen Weiterbildung erarbeitet, in dem sie folgende Forderungen an die Gesetzgebung, die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie die Ärztekammern stellen:

An die Gesetzgebung

1. Gesetzliche Regelung der Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung, welche eine intersektorale Förderung von Weiterbildungsstellen in allen Fachbereichen umfasst.
2. Schaffung der Rahmenbedingungen für eine angemessene Supervision in der ärztlichen Weiterbildung mittels einer Regelung zur ärztlichen Personalbedarfbemessung.
3. Querschnittsfächer, welche keine eigenen Leistungsgruppen haben (Bspw. Anästhesie, Radiologie, Mikrobiologie, Labormedizin, Arbeitsmedizin), sind essentiell für den klinischen Alltag und müssen ebenfalls berücksichtigt werden.
4. Entwicklung gesetzlicher Rahmenbedingungen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Sorgearbeit.

An die Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern

1. Aufwertung der Lehre im Berufsalltag während der ärztlichen Weiterbildung.
2. Gewährleistung einer angemessenen Supervision in der ärztlichen Weiterbildung durch Fachärztinnen und Fachärzte.
3. Garantie, dass die in der Weiterbildungsordnung geforderten Leistungen, i.e. verpflichtende Weiterbildungsabschnitte (“Rotationen”), innerhalb der Regelweiterbildungszeit durchgeführt werden können, ggf. auch über Weiterbildungsverbünde.
4. Sicherstellung von mindestens fünf bezahlten Weiterbildungstagen im Jahr für Ärztinnen und Ärzte.
5. Schaffung von Unterstützungsangeboten zur Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Sorgearbeit.

An die Ärztekammern

1. Förderung von Weiterbildungsverbünden zwischen Kliniken/Praxen, Praxen/Praxen und/oder Kliniken/Kliniken mit Kooperationen zu fest organisierten Rotationen.
2. Kontrolle der Durchführung und Dokumentation der Weiterbildung mit modernen Ansätzen i.e. unter Verwendung digitaler Lösungen.
3. Einheitliche Qualifizierung der Weiterbildungsbefugten (Train the Trainer).
4. Erhebung und Veröffentlichung transparenter Statistiken zu den Weiterbildungsbedingungen in den Weiterbildungsstätten.
5. Unterstützung von Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung, deren Arbeitsbedingungen sich aufgrund persönlicher Lebensumstände (Familienplanung, Krankheit, etc.) ändern.

Die Deutsche Röntgengesellschaft (DRG) und insbesondere das Forum Junge Radiologie (FJR) der DRG, als Mitglied des BJÄ, unterstützen diese Forderungen und haben an dem Positionspapier maßgeblich mitgearbeitet.

Der Link zum Positionspapier: https://www.forum-junge-radiologie.de/de-DE/10705/bjae-positionspapier/