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BSG-Urteil: Ärzteverband MEDI warnt vor Zusammenbruch des Notdienstes im Falle einer Sozialversicherungspflicht für Poolärztinnen und -ärzte

MEDI: Am 24. Oktober 2023 fällt das Bundessozialgericht (BSG) das Urteil zur Sozialversicherungspflicht für die sogenannten Poolärztinnen und -ärzte im ärztlichen Bereitschaftsdienst. Sollte sich das BSG für eine Sozialversicherungspflicht für die im Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) rund 3.000 tätigen Poolärztinnen und -ärzte aussprechen, kann laut KVBW das bestehende System des Bereitschaftsdienstes in Baden-Württemberg nicht weitergeführt werden. „Die Einführung der Sozialversicherungspflicht könnte in Stuttgart und anderen Regionen zu einem Zusammenbruch des Notdienstes führen“, warnt der Vorsitzende des fachübergreifenden Ärzteverbands MEDI Baden-Württemberg e. V. Dr. Norbert Smetak.

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SpiFa-Klausurtagung: Der freie Beruf passt in keine Excel-Tabelle

Der SpiFa-Vorstand zeigt sich zufrieden mit der Klausurtagung und freut sich über die rege Beteiligung seiner Mitglieder und den konstruktiven Austausch. Im Rahmen der Klausurtagung wurden insbesondere die Schwerpunkte für die Verbandsarbeit des kommenden Jahres festgelegt. Für viele Ärztinnen und Ärzte steht die Zukunft des freien Arztberufes auf der Kippe.

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Stellungnahme des Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) vom 25. September 2023

Änderungsantrag Nummer 2
der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP
zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung, zu Erleichterungen bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse in der Pflege und zur Änderung weiterer Vorschriften – BT-Drucksache 20/8105
Zu Artikel 8a – neu – (§ 115f des Fünften Buches Sozialgesetzbuch)
– Ausschussdrucksache 20(14) 138.1 –

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