Zum Hintergrund: Die Poolärztinnen und -ärzte übernehmen in BadenWürttemberg auf selbstständiger Basis einen großen Anteil der Notdienste für die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg. In Stuttgart werden die Notfall- und Bereitschaftsdienste laut KVBW zu rund 80 Prozent von selbstständigen Poolärztinnen und -ärzten übernommen, in anderen Regionen seien es durchschnittlich rund 40 Prozent. Damit entlasten die Poolärztinnen und -ärzte auch viele niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, die bereits deutlich über dem Rentenalter noch praktizieren oder in der Alltagsarbeit an Grenzen stoßen. Wenn das BSG sich am kommenden Dienstag für die Sozialversicherungspflicht ausspricht, würde nach Angaben der KVBW die Tätigkeit der rund 3.000 Poolärztinnen und – ärzte im ärztlichen Bereitschaftsdienst mit sofortiger Wirkung beendet werden.
„Das Urteil hätte gravierende Folgen für die Notdienste in ganz Baden-Württemberg und vor allem für die Landeshauptstadt Stuttgart. Patientinnen und Patienten müssen sich auf deutlich reduzierte Notdienste einstellen, aber auch reduzierte Sprechzeiten in der Regelversorgung. Durch den Wegfall der Poolärzteschaft würden auch die Notaufnahmen der Krankenhäuser noch weiter verstopfen. Zudem befürchten wir, dass viele der älteren niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen ihre Zulassung abgeben werden, weil sie die Notdienste nicht mehr stemmen können. Somit hätten wir noch weniger Kapazitäten in der ambulanten Versorgung,“ mahnt Smetak.
Der Grund: Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte müssten im Falle eines BSG-Urteils für die Sozialversicherungspflicht alle Notdienste der Poolärztinnen und -ärzte übernehmen. Dadurch müssten sowohl Sprechzeiten in der Regelversorgung als auch Notdienstzeiten reduziert werden. Außerdem müssten für den Notdienst ungeeignete Facharztgruppen wie ärztliche Psychotherapeutinnen und -therapeuten, Radiologinnen und Radiologen oder Augenärztinnen und -ärzte sich an den Notdiensten beteiligen. „Ich bin mir nicht sicher, ob ein seit 25 Jahren praktizierender ärztlicher Psychotherapeut einen Herzinfarkt sofort erkennen kann“, sagt der MEDI-Chef, der selbst als niedergelassener Kardiologe in Kirchheim unter Teck praktiziert.
„Gemeinsam mit dem Vorstand der KVBW haben wir im Vorfeld Gespräche im Bundesministerium für Arbeit und Soziales geführt und die Politik in vielen weiteren Gesprächen auf das Worst-Case-Szenario hingewiesen“, so Smetak.
Einladung zur Online-Pressekonferenz:
Der Ärzteverband MEDI Baden-Württemberg e. V. wird nach der Urteilsverkündung ausschließlich im Falle der Einführungspflicht der Sozialversicherung am Mittwoch, 25. Oktober 2023 von 11 bis 12 Uhr eine Online-Pressekonferenz durchführen – unter anderem mit dem Koordinator des Stuttgarter Notdienstes Dr. Michael Oertel und dem Vorsitzenden der Ärzteschaft Stuttgart Dr. Markus Klett.
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Bei der Pressekonferenz sprechen:
Dr. Michael Oertel, koordiniert als Vorstand Geschäftsstelle Notfallpraxis Stuttgart e. V. die Notdienste in Stuttgart, Facharzt für Allgemeinmedizin in Stuttgart
Dr. Markus Klett, Vorsitzender der Ärzteschaft Stuttgart, Mitglied geschäftsführender Vorstand MEDI Baden-Württemberg, niedergelassener Facharzt für Allgemeinmedizin in Stuttgart
Dr. Norbert Smetak, Vorsitzender MEDI Baden-Württemberg e. V., niedergelassener Kardiologe in Kirchheim unter Teck
Dr. Michael Eckstein, stellvertretender Vorsitzender MEDI Baden-Württemberg e. V., niedergelassener Facharzt für Innere Medizin in Reilingen
Link zur PM: https://www.medi-verbund.de/2023/10/bsg-urteil-aerzteverband-medi-warnt-vor-zusammenbruch-des-notdienstes-im-falle-einer-sozialversicherungspflicht-fuer-pool-aerztinnen-und-aerzte/