SpiFa: Keine verschärfte sozialversicherungsrechtliche Gefahr beim fachärztlichen Zusammenwirken
Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) äußert sich zu den derzeit diskutierten sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen, die das ärztliche Zusammenwirken in Selektivverträgen, der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung oder beim ambulanten Operieren betreffen.