SpiFa warnt: Genommedizin darf kein exklusives Projekt der Universitätsmedizin werden – Vertragsärztliche Fachversorgung muss in § 64e-Modellprojekte eingebunden werden
Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) fordert eine konsequente Einbindung der vertragsärztlichen Fachversorgung in die geplanten Modellprojekte zur Genommedizin nach § 64e SGB V. Die bisher absehbare Ausgestaltung dieser Vorhaben droht, die ambulant tätigen Fachärztinnen und Fachärzte – insbesondere im Bereich der Humangenetik – erneut auszuschließen und allein auf universitäre Strukturen zu konzentrieren.