Hybrid-DRG: Endlich Startschuss zum Jahreswechsel
Die Hybrid-DRG-Verordnung tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft. Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) begrüßt, dass damit endlich der Startschuss fällt, um unnötig stationär erbrachte Leistungen in den ambulanten Sektor zu überführen, und dass für die Fachärztinnen und Fachärzte eine rechtssichere Basis zur Erbringung ambulanter Leistungen geschaffen wird.