Krankenhausreform
Der Reformbedarf ist groß und der SpiFa e.V. stimmt überein, dass eine grundlegende Untersuchung des DRG-Systems notwendig ist. Dr. med. Dirk Heinrich, SpiFa-Vorstandsvorsitzender: „Das bisherige DRG-System führt zu ökonomischen Zwängen und schränkt die Fachärzteschaft in ihrer freien Entscheidung und Berufsausübung ein. Diese Entscheidungen müssen aber uneingeschränkt und unbeeinflusst zum Wohle des Patienten und nicht zur Befriedigung von ökonomischen Interessen getroffen werden!“ Gleichzeitig appelliert Heinrich auch an die Landesregierungen: „Dieses Reformvorhaben kann nur gelingen, wenn Bund und Länder gemeinsam agieren. Da erwarten wir ausdrücklich einen Schulterschluss.“
Auch das Thema Weiterbildung im Krankenhaus stößt auf Zuspruch: Der SpiFa begrüßt ausdrücklich, dass die künftige Bundesregierung die Mittel für die berufliche Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten in den Fallpauschalen sachgerecht anpassen will. Hierzu Dr. med. Helmut Weinhart, stellvertretender Vorstandsvorsitzender im SpiFa e.V.: „Wir benötigen dringend eine zukunftsgerechte Weiterbildung in Deutschland. Sie garantiert auch in Zukunft eine moderne medizinische Versorgung in Deutschland. Diese Weiterbildung von Fachärztinnen und Fachärzten kann aber nur gemeinsam in Versorgungsverbünden im Rahmen ambulant-stationär erfolgen. Daher ist es unbedingt notwendig, dass die fachärztliche Weiterbildung in beiden Bereichen stabil finanziert wird.“
Schnittstelle ambulant/stationär
Für die Fachärztinnen und Fachärzte in Klinik und Praxis ist die Absenkung der Sektorengrenze ambulant/stationär elementarer und zukunftsweisender Bestandteil der künftigen fachärztlichen Versorgung in Deutschland. Der SpiFa setzt sich schon lange dafür ein und begrüßt dementsprechend den Vorstoß der Bundesregierung, eine sektorengleiche Vergütung mittels einer neu zu bildenden DRG-Hybridform einzuführen. SpiFa Hauptgeschäftsführer Robert Schneider hierzu: „Mit einer möglichen Einführung einer neuen DRG-Hybridform können endlich Leistungs- und Innovationsbarrieren abgeschafft, stationäre Ressourcen geschont und eine strategisch und wirtschaftlich sinnvolle Versorgungsbrücke gebaut werden.“ Wichtig sei dabei die Ausgestaltung eines entsprechenden Rahmenwerkes. Konkrete Vorschläge hierzu finden sich bereits im SpiFa-Konzept „Struktur und Vergütung ärztlich intersektoraler Leistungen“. „Der SpiFa ist gesprächsbereit und freut sich auf die Ausgestaltung“, so Schneider weiter.