Der SpiFa fordert den Gesetzgeber anlässlich der ersten Lesung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung auf, das zusätzliche Korrekturverfahren zur Bereinigung zu streichen und kritisiert: „Es besteht keinerlei Anlass für eine zusätzliche Bereinigung der MGV. Bereits nach der bestehenden Rechtslage ist davon auszugehen, dass es in spätestens zwei Jahren coronabedingt zu erheblichen Honorarrückgängen allein durch die Systematik kommen wird, obwohl es eine Veränderung der Morbidität in der Bevölkerung nicht gegeben hat“, so Lars Lindemann, Hauptgeschäftsführer des SpiFa.
Mit dem vorliegenden Regierungsentwurf des Sammelgesetzes sollen zahlreiche durch die Corona-Pandemie aufgeschobene Vorhaben auf den Weg gebracht werden sollen. Der Entwurf umfasst Änderungen an insgesamt 15 Gesetzen und Verordnungen.
Im Bereich der vertragsärztlichen Vergütung will der Gesetzgeber ein weitergehendes Korrekturverfahren zur Bereinigung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) aus dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) festschreiben, hiergegen wendet sich der SpiFa.
„Der SpiFa sieht keine Anhaltspunkte für eine Unterbereinigung aufgrund der Corona-Pandemie. Wir lehnen eine Vorfestlegung auf eine bestehende Notwendigkeit eines zusätzlichen Korrekturbedarfs auf alle Leistungen deutlich ab“, so Lindemann weiter.
Zudem weist der SpiFa daraufhin, dass zu erwartende Nachholeffekte bis Juni 2022, die aus einer pandemiebedingt geringeren Gesamtinanspruchnahme ärztlicher Leistungen, insbesondere in den Quartalen 2 bis 4 des Jahres 2020, zu einer Überbereinigung führen können.