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Notfallreform im Bundestag – SpiFa fordert: „Macht Notaufnahmen ohne INZ dicht!“

Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) setzt sich mit Nachdruck für eine konsequente Reform der Notfallversorgung in Deutschland ein. Er fordert die Ansiedlung des gemeinsamen Tresens (zentrale Erstaufnahmestelle) der Integrierten Notfallzentren (INZ) bei den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), die Entbudgetierung der Akut- und Notfallversorgung, die vollumfängliche Finanzierung der Bereitschaftsstrukturen der KVen durch die Krankenkassen sowie eine Schließung von Notaufnahmen ohne INZ-Struktur. Der SpiFa verweist dazu auf die Empfehlungen des Sachverständigenrates Gesundheit aus dem Jahr 2018.

Schon in seinem Jahresgutachten 2018 hat der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen die Einrichtung von Integrierten Notfallzentren (INZ) mit gemeinsamen Tresen gefordert, in denen Ärztinnen und Ärzte der KVen oder jedenfalls vom Krankenhaus unabhängige Ärztinnen und Ärzte entscheiden. Auch die extrabudgetäre Vergütung für Leistungen in der Akut- und Notfallversorgung wurde empfohlen. Zudem sprach sich der SVR dafür aus, dass niedergelassene Ärztinnen und Ärzte zu Praxisöffnungszeiten auch weiterhin als erste Ansprechpartner fungieren sollen.

Der SpiFa sieht die Reform der Notfallversorgung als dringlich an und drängt auf Umsetzung dieser Empfehlungen des Sachverständigenrates. In seiner Stellungnahme anlässlich der öffentlichen Anhörung im Deutschen Bundestag zur Notfallreform des SpiFa heißt es:

„Die grundsätzliche Leitung und Verantwortung der einzurichtenden Ersteinschätzungsstelle durch das Krankenhaus dürfte dazu führen, dass bei der Steuerung der Patientinnen und Patienten durch die Ersteinschätzungsstelle einerseits in die Notaufnahme des Krankenhauses oder andererseits in die KV-Notdienstpraxen bzw. kooperierende vertragsärztliche Praxen weiterhin nicht am medizinischen Bedarf orientierte Einschätzungen getroffen werden, sondern eine bettenauslastungsorientierte und damit vor allem für das Krankenhaus ökonomisch orientierte Entscheidung durch die unter der Leistung des Krankenhauses stehende Ersteinschätzungsstelle.“

Der Vorstandsvorsitzende des SpiFa, Dr. med. Dirk Heinrich, erklärt dazu: „Zu einer effektiven Patientensteuerung gehört auch, jene Trampelpfade konsequent zu beseitigen, die Krankenhausträger zuweilen zur Befüllung ihrer Betten nutzen. Notaufnahmen, die nicht Teil eines INZ sind, darf es deshalb zukünftig nicht mehr geben. Sie müssen dicht gemacht werden.“

Der SpiFa-Hauptgeschäftsführer, Dr. André Byrla, ergänzt: „Bereits im Jahr 2013 lag das Erlösvolumen für ambulant-sensitive Krankenhausfälle ohne Einweisung in der stationären Versorgung bei 4,8 Mrd. EUR. Das sind Fälle, die per Definition zu 100 Prozent vermeidbar wären. Befragt man Experten, erhält man die Einschätzung, dass dieses Erlösvolumen heute bei mindestens 10 Mrd. EUR pro Jahr liegt. Wer nicht weiß, woher das Geld zur Stärkung der ambulanten Regel- und Notfallversorgung kommen soll, wirft also Nebelkerzen.“

Pressemitteilung herunterladen: Notfallreform im Bundestag