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SpiFa zur Ambulantisierung: „Erheblicher Handlungsbedarf bei den Hybrid-DRG“

Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) sieht erheblichen gesetzgeberischen Handlungsbedarf bei den Hybrid-DRG-Regelungen, nur dann könne eine Ambulantisierung in Deutschland gelingen. Zugleich bekräftigt der SpiFa seine Kritik am Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVV): die damit verbundenen gesetzlichen Änderungen des §115f SGB V seien schlichtweg Pfusch.

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Abrechnung der Hybrid-DRG: SpiFa fordert einfache und pragmatische Lösungen

Seit einem Monat ist die Rechtsverordnung in Kraft, mit welcher ausgewählte Leistungen sektorengleich vergütet werden sollen. Unklar ist indes immer noch, wie diese konkret abgerechnet werden können. Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) appelliert an die gemeinsame Selbstverwaltung, sich zügig auf eine pragmatisch orientierte und für die Ärztinnen und Ärzte bürokratiearme Umsetzung zu verständigen.

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Hybrid-DRG: Endlich Startschuss zum Jahreswechsel

Die Hybrid-DRG-Verordnung tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft. Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) begrüßt, dass damit endlich der Startschuss fällt, um unnötig stationär erbrachte Leistungen in den ambulanten Sektor zu überführen, und dass für die Fachärztinnen und Fachärzte eine rechtssichere Basis zur Erbringung ambulanter Leistungen geschaffen wird.

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SpiFa: Ambulantisierung auch ambulant denken!

Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) fordert Nachbesserungen bei der Umsetzung der so genannten Hybrid-DRG. Größter Kritikpunkt: die Reform wird ausschließlich vom stationären Standpunkt aus konzipiert. Ein Wettbewerb um die beste Patientenversorgung zwischen der ambulanten und stationären Versorgungsebene werde so kaum entstehen.

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