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Abrechnung der Hybrid-DRG: SpiFa fordert einfache und pragmatische Lösungen

Seit einem Monat ist die Rechtsverordnung in Kraft, mit welcher ausgewählte Leistungen sektorengleich vergütet werden sollen. Unklar ist indes immer noch, wie diese konkret abgerechnet werden können. Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) appelliert an die gemeinsame Selbstverwaltung, sich zügig auf eine pragmatisch orientierte und für die Ärztinnen und Ärzte bürokratiearme Umsetzung zu verständigen.

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Hybrid-DRG: Endlich Startschuss zum Jahreswechsel

Die Hybrid-DRG-Verordnung tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft. Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) begrüßt, dass damit endlich der Startschuss fällt, um unnötig stationär erbrachte Leistungen in den ambulanten Sektor zu überführen, und dass für die Fachärztinnen und Fachärzte eine rechtssichere Basis zur Erbringung ambulanter Leistungen geschaffen wird.

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SpiFa: Ambulantisierung auch ambulant denken!

Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) fordert Nachbesserungen bei der Umsetzung der so genannten Hybrid-DRG. Größter Kritikpunkt: die Reform wird ausschließlich vom stationären Standpunkt aus konzipiert. Ein Wettbewerb um die beste Patientenversorgung zwischen der ambulanten und stationären Versorgungsebene werde so kaum entstehen.

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Stellungnahme des Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) vom 25. September 2023

Änderungsantrag Nummer 2
der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP
zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung, zu Erleichterungen bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse in der Pflege und zur Änderung weiterer Vorschriften – BT-Drucksache 20/8105
Zu Artikel 8a – neu – (§ 115f des Fünften Buches Sozialgesetzbuch)
– Ausschussdrucksache 20(14) 138.1 –

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Änderungsantrag zu §115f SGB V: richtige Denkrichtung

SPD, Bündnis90/Die Grünen und die FDP befürworten im Rahmen eines Änderungsantrags, dass künftig auch Leistungen für eine sektorengleiche Vergütung nach §115f SGB V ausgewählt werden dürfen, die nicht Bestandteil des AOP-Katalogs sind. Heute findet hierzu die Anhörung im Gesundheitsausschuss statt. Als Sachverständiger des SpiFa wird dort dessen Vorstandsvorsitzender Dr. Dirk Heinrich sprechen.

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