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SpiFa: Ambulantisierung auch ambulant denken!

Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) fordert Nachbesserungen bei der Umsetzung der so genannten Hybrid-DRG. Größter Kritikpunkt: die Reform wird ausschließlich vom stationären Standpunkt aus konzipiert. Ein Wettbewerb um die beste Patientenversorgung zwischen der ambulanten und stationären Versorgungsebene werde so kaum entstehen.

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Stellungnahme des Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) vom 25. September 2023

Änderungsantrag Nummer 2
der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP
zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung, zu Erleichterungen bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse in der Pflege und zur Änderung weiterer Vorschriften – BT-Drucksache 20/8105
Zu Artikel 8a – neu – (§ 115f des Fünften Buches Sozialgesetzbuch)
– Ausschussdrucksache 20(14) 138.1 –

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Änderungsantrag zu §115f SGB V: richtige Denkrichtung

SPD, Bündnis90/Die Grünen und die FDP befürworten im Rahmen eines Änderungsantrags, dass künftig auch Leistungen für eine sektorengleiche Vergütung nach §115f SGB V ausgewählt werden dürfen, die nicht Bestandteil des AOP-Katalogs sind. Heute findet hierzu die Anhörung im Gesundheitsausschuss statt. Als Sachverständiger des SpiFa wird dort dessen Vorstandsvorsitzender Dr. Dirk Heinrich sprechen.

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Was ist uns ärztliche Weiterbildung wert?

Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) reagiert mit Unverständnis auf die Überlegungen der Expertenkommission, die ärztliche Weiterbildung künftig hauptsächlich an Level-1i-Krankenhäusern und Gesundheitszentren stattfinden zu lassen und weist diese als realitätsfernen Reißbrettentwurf zurück.

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Spezielle sektorengleiche Vergütung – SpiFa kritisiert verschenktes Potenzial

Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) begrüßt, dass die Bundesregierung erste gesetzgeberische Maßnahmen eingeleitet hat, um dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ Sorge zu tragen. Unter anderem soll mit dem neu geschaffenen § 115f SGB V eine spezielle sektorengleiche Vergütung für Leistungen eingeführt werden, die bisher noch überwiegend stationär erbracht und abgerechnet wurden, die aber ambulant erbracht werden könnten. Aus Sicht des SpiFa wird allerdings das vorhandene Ambulantisierungspotenzial verkannt und nicht ausgeschöpft.

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