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SpiFa-Chef Heinrich fordert den Status Vertragsarzt in der stationären Versorgung

ÄrzteZeitung: SpiFa-Chef Dr. Dirk Heinrich fürchtet, dass die Fachärzte bei der geplanten Krankenhausreform unter die Räder kommen könnten. Im Gespräch mit der Ärzte Zeitung formuliert er die zentralen Forderungen des Spitzenverbands an die Bundesregierung.

Nicht alles läuft schlecht für die vertragsärztlich niedergelassenen Fachärzte bei den aktuellen Reformplänen an der Schnittstelle ambulant-stationär, aber an vielen Punkten fürchtet der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa) „katastrophale Folgen“ für die Versorgung. Die Regeln für die Schnittstellen zwischen der ambulanten und stationären Versorgung seien noch nicht sauber austariert, die Weiterbildung ärztlichen Nachwuchses drohe in neuen, stärker ambulant geprägten Strukturen ohne staatliche Förderung auszutrocknen, und die bisher geplante Ambulantisierung von Leistungen, die über Hybrid-DRG sektorengleich vergütet würden, sei noch „Stückwerk“, hat SpiFa-Chef Dr. Dirk Heinrich in einem Hintergrundgespräch mit der Ärzte Zeitung formuliert.

Ambulantisierung: Die Berechnung der ersten Hybrid-DRG in dem Entwurf der „Verordnung zu einer speziellen sektorengleichen Vergütung“ sei vom InEK Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus vorgenommen worden. Zur Erinnerung: Gut 200 Operationen und Prozeduren sind in den Startkatalog der Leistungen nach Paragraf 115 f aufgenommen worden, die nach zwölf bisher festgelegten DRG vergütet werden sollen. „Gegen die Berechnungsweise des InEK kann man im Prinzip nichts sagen“, so Heinrich. Die im Entwurf zur Verordnung festgeschriebene Inklusion der Sachkosten in die Vergütung sei aber nicht tragbar. Bei den DRG zur Fußchirurgie beispielsweise seien die eingesetzten Materialien so hochpreisig, dass sich eine Operation nicht rechne. „Wenn man es so konstruiert, wird das nicht fliegen“, so seine Prognose. Ein Problem sei auch die Chancengleichheit zwischen Krankenhäusern und ambulanten OP-Zentren: „Wenn eine Klinik eine ambulante Operation in dem Operationssaal erbringt, der vom Land gerade renoviert worden ist, dann hat die im Vergleich zum ambulanten OP-Zentrum, das seine Räumlichkeiten allein finanzieren muss, einen Vorteil.“

Heinrichs zweiter Kritikpunkt an den Plänen zur Ambulantisierung ist, dass die Auswahl der Leistungen „nach wie vor zu klein“ ist – auch bei der „Grundlage für eine erweiterte Leistungsauswahl“ in der Anlage 3 der Verordnung. „60 Hybrid-DRG von möglichen 5000 – das ist für mich ein Witz, das ändert strukturell gar nichts. Gleichzeitig mit der Krankenhausreform kann das nicht funktionieren“, kommentiert Heinrich. Die bisher gemachten Vorschläge sieht der SpiFa-Chef eher als „Schnellschuss“, dem weitere Schritte folgen dürften.

Langfristige Planung ist nicht möglich

Das Problem für die Krankenhäuser sei, dass aufgrund dieser Pläne nun Strukturentscheidungen getroffen würden. „Da werden vielleicht Abteilungen modernisiert, die, wenn das volle Potenzial der Ambulantisierung ausgeschöpft wird, sich am Ende nicht mehr rechnen und geschlossen werden müssen“, sagt der HNO-Arzt.

Bei den augenärztlichen Abteilungen in Kliniken habe man das bereits erlebt, nachdem die Katarakt-Op zur ambulanten Operation geworden war. Wenn das BMG von vorneherein klarmache, wohin die Reise am Ende geht, dann könnten sowohl Kliniken als auch Praxen ihre langfristigen Investitionsentscheidungen danach ausrichten.

Sektorübergreifende Versorgungseinrichtungen: Auch die Überlegungen zur Krankenhausreform sind nach Meinung der Fachärzte noch nicht ausgegoren. Heinrich befürchtet, dass ambulante Leistungen, die von diesen Einrichtungen über Ermächtigungen erbracht würden, am Ende aus dem Budget der Fachärzte bezahlt werden müssten. „Wenn Sie eine Überweisung auf einem 50-Euro-Schein ausstellen müssen, dann werden Sie das nicht tun“, so seine Prognose. Das koste dann das eigene Geld, wenn zum Beispiel wie in Thüringen die Auszahlungsquote der Honorare bei 77 Prozent liege.

Korruptionsparagraf behindert Kooperation

Auch die sektorübergreifende Kooperation über Vertragsärzten, die am Krankenhaus arbeiten, werde auf diese Weise nicht funktionieren, glaubt Heinrich. Über Teilanstellung, wie sie aktuell praktiziert werde, könne das ebenfalls kaum in die Breite gehen. „Wir Niedergelassenen wollen nicht als Angestellte arbeiten, sondern freiberuflich tätig sein.“ Und bei anderen Modellen sei für Ärztinnen und Ärzte immer die Gefahr gegeben, über den Korruptionsparagrafen 299a in den Verdacht der Bestechlichkeit zu geraten.

Weiterbildung: Wenn immer mehr Leistungen ambulant erbracht werden könnten, fürchtet der SpiFa, dann wird es am Krankenhaus allein häufig nicht mehr möglich sein, das komplette Curriculum zu absolvieren, ein Teil müsse in Praxen laufen. Die Bundesärztekammer, so Heinrich, habe hier durchaus intelligente Konzepte. Er sehe aber nicht, dass das in der Politik derzeit aufgegriffen werde.

Heinrich definiert aus dieser Gemengelage die Kernforderungen seines Verbands für Ambulantisierung und Klinikreform:

Die ambulanten Leistungen, die von sektorübergreifenden Versorgungseinrichtungen erbracht werden, müssen extrabudgetär vergütet werden, damit die Vertragsärzte diese zusätzlich erbrachten Leistungen nicht aus ihren Budgets bezahlen.

Um eine wirklich sektorverbindende Leistungserbringung zu ermöglichen, muss der Status eines Vertragsarztes und einer Vertragsärztin in der stationären Versorgung geschaffen werden. Dann müssten nicht überall neue Op-Zentren aufgebaut werden, sondern vorhandene Strukturen könnten sinnvoll genutzt werden. Der Status müsse nur sauber im SGB V definiert werden, dann sei auch der Korruptionsparagraf kein Thema mehr, so Heinrich.

Die Finanzierung der ambulanten Weiterbildung muss geregelt werden. „Wenn nicht, werden viele Fachgruppen vom Nachwuchs abgeschnitten, und das wäre eine Mega-Katastrophe“, glaubt der HNO-Arzt.

Bei der Ambulantisierung und den Leistungen mit sektorengleicher Vergütung verlangt der Verband einen klaren Fahrplan, welche Leistungen in Zukunft darunter fallen werden. Dann könnten sich alle Akteure darauf einstellen. Außerdem müssen die Sachkosten aus den Hybrid-DRG herausgerechnet und extra vergütet werden.


Von Hauke Gerlof

Link zum Artikel: https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft/SpiFa-Chef-Heinrich-fordert-den-Status-Vertragsarzt-in-der-stationaeren-Versorgung-443679.html