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Niedergelassene Ärzte drängen für echte Ambulantisierung auf mehr Hybrid-DRG

ÄrzteZeitung: Zu kleiner Leistungskatalog für Hybrid-DRG, bürokratische Hürden, schwierige Abgrenzung der Leistungen: Die Verbände sind noch nicht glücklich mit dem Entwurf zur Verordnung über die sektorengleiche Vergütung.

Die Richtung stimmt, aber in den Details fehlt die Konsequenz in der Umsetzung: Der erste Aufschlag des Bundesgesundheitsministeriums für eine Verordnung zu einer speziellen sektorengleichen Vergütung (Hybrid-DRG-V) findet nach Informationen der Ärzte Zeitung nicht die ungeteilte Zustimmung der Vertragsärzte und der Berufsverbände, im Gegenteil.

In einem Austausch mit den Berufsverbänden über den Referentenentwurf hatte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) Ende der vergangenen Woche moniert, dass durch die Verordnung nach dem vorliegenden Entwurf „das Potenzial der niedergelassenen Operateure nicht ausreichend gehoben“ werde.

Der Umfang des Katalogs der Hybrid-DRG sei zu klein, um die Ambulantisierung substanziell voranzutreiben, die Abgrenzung der Leistungen sei nicht klar geregelt, die Vergütung setze kaum die notwendigen Anreize, und nicht zuletzt gebe es hohe bürokratische Hürden für Vertragsärzte. Die vorläufige Einschätzung zum Referentenentwurf aus dem Dezernat Vergütung und Gebührenordnung der KBV liegt der Ärzte Zeitung vor.

Zur Erinnerung: Im Referentenentwurf zur Hybrid-DRG-V sind im Startkatalog fast 250 Leistungen (OPS) aufgeführt, die zwölf Hybrid-DRG umfassen. Eine Einigung für eine Erweiterung der Liste soll bis Ende März erfolgen, die Erweiterung würde aber voraussichtlich erst Anfang 2025 wirksam. Grundlage für einen erweiterten Katalog ist der Anhang 3 des Referentenentwurfs, der mehr als 50 weitere potenzielle Hybrid-DRG enthält.

Nicht die richtigen Anreize


Vor dem beginnenden Stellungnahmeverfahren zum Referentenentwurf ist von den Verbänden der Gebietsärzte ähnliches wie von der KBV zu hören. So begrüßt der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands mit seinen Mitgliedsverbänden nach Informationen der Ärzte Zeitung zwar weiterhin, dass die Ambulantisierung vorangetrieben werden soll.

Doch geht es dem Verband einfach zu langsam, sowohl bei der Erweiterung des OPS-Katalogs in den dreiseitigen Verhandlungen mit Krankenkassen und Krankenhäusern als auch bei der speziellen sektorengleichen Vergütung nach Paragraf 115f.

Das Ziel, bisher unnötig stationär erbrachte Leistungen zu ambulantisieren, drohe völlig verfehlt zu werden, zumal der Startkatalog viele Leistungen enthalte, die bereits heute Bestandteil des EBM seien und damit von Vertragsärzten erbracht werden können.

SpiFa: Systematische Unterbewertung der Fallpauschalen


Der SpiFa hat zudem stichprobenartig Hybrid-DRG überprüft und dabei eine systematische Unterbewertung der Fallpauschalen festgestellt. Das gilt offenbar besonders bei Leistungen mit einem hohen Sachkostenanteil. Bereits der SpiFa-Vize Dr. Helmut Weinhart hatte vor kurzem im „ÄrzteTag“-Podcast bemängelt, dass die Sachkosten in die Hybrid-DRG inkludiert sind.

Eine der Hauptforderungen der Fachärzte ist es daher, dass die Sachkosten gesondert berechnungsfähig sein müssen. Nur so könne gewährleistet werden, dass auch der Einsatz mehrerer hochwertiger Implantate in einem operativen Eingriff bei Bedarf sachgerecht erbracht werden kann und es keine Fehlanreize bei der Wahl der Operationsmethoden gibt.

Problematisch sei auch die Abgrenzung der Leistungen, die Teil der Hybrid-DRG sein sollen. Der SpiFa schlägt vor, dass neben den eigentlichen operativen Eingriff nur die erforderliche Patientenaufklärung sowie die unmittelbar mit dem operativen Eingriff in zeitlichem Zusammenhang stehende Nachbeobachtung vor Ort als Teil der Hybrid-DRG erfasst wird. Bisher im Entwurf vorgesehen als Teil der DRG sind alle möglichen vor- und nachgelagerten Maßnahmen.

Privilege für Krankenhäuser


Die Fachärzte stören sich nach Informationen der Ärzte Zeitung auch an mehreren Stellen daran, dass die Krankenhäuser privilegiert behandelt werden, etwa weil ihnen erlaubt ist, die ambulant erbrachten Operationen alternativ nach EBM abzurechnen.

Die Regelung werde zudem sinnlos, wenn, wie eigentlich angestrebt, die Vergütung der Leistungen oberhalb des EBM-Niveaus erfolgen würde, aber unterhalt der stationären DRG.

Auch das Vorhaben, dass das Pflegebudget für Krankenhäuser unberührt bleibt, sieht der SpiFa als Privileg an, das die Finanzierung der Leistungserbringung erleichtert, insbesondere wenn die Patienten nach dem Eingriff übernachten.

Mitnahmeeffekte für Krankenhäuser


Der SpiFa sieht hier die Gefahr von Mitnahmeeffekten durch die Krankenhäuser. Vorteile sieht der SpiFa allein schon wegen der Finanzierung der Investitionskosten durch die Länder nach der dualen Finanzierung.

Ähnlich wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung sehen auch die Gebietsärzte hohe bürokratische Hürden auf Vertragsärztinnen und -ärzte zukommen, wenn sie Hybrid-DRG abrechnen wollen. So soll zum Beispiel Gruppierungssoftware genutzt werden, die in der Regel in Praxen derzeit nicht zum Einsatz kommt. (ger)