Einen „deutlichen Schritt hin zur Beendigung der Budgetierung der fachärztlichen Versorgung“ hat der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa) gefordert. „Lange Wartezeiten auf Facharzttermine, Wartelisten und weitere Leistungskürzungen für unsere Patientinnen und Patienten müssen vermieden werden“, sagte der Bundesvorsitzende des SpiFa, Dr. Dirk Heinrich, am Freitag.
„Wir erwarten auf dem Krisengipfel am 9. Januar von Bundesgesundheitsminister Lauterbach klare Zusagen hinsichtlich der Zukunftsfähigkeit der ambulanten Versorgung durch unsere Facharztpraxen“, so Heinrich.
Spitzengremien der ambulanten Versorgung vor Ort
Zu dem Spitzengespräch eingeladen sind Vertreterinnen und Vertreter der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, der Bundesärztekammer, des Hausärztinnen- und Hausärzteverbands, des SpiFa und des Bundesverbands der Kinder- und Jugendärzte.
Im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP ist eine Entbudgetierung der Hausärzte angekündigt, nicht aber die aller Fachärzte.
Bereits vollzogen ist die Entbudgetierung bei den niedergelassenen Kinder- und Jugendärzten sowie seit April 2023 auch bei den niedergelassenen Fachärztinnen und Fachärzten für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie.
Für Heinrich sind dies Beispiele, dass „eine Beendigung der Budgetierung in der ambulanten Versorgung möglich und notwendig“ sei. „Die Budgetierung im Facharztbereich hat mittlerweile vielerorts ein derartig hohes Niveau erreicht, dass häufig eine zeitnahe Diagnosestellung nicht mehr möglich ist“, warnte Heinrich, selbst Facharzt für HNO-Erkrankungen.
Eine hausärztliche Versorgung ohne fachärztliche Diagnostik und Diagnosestellung ergebe aber keinen Sinn.
Regierung: Entbudgetierung nur in der MGV
Der Begriff Entbudgetierung wird oft gleichgesetzt mit einem Wegfall jeglicher Kostendeckel. In der Regierungskoalition wird allerdings nicht damit geplant, den Grundsatz der gesamten vertragsärztlichen Versorgung über die von den Krankenkassen mit befreiender Wirkung an die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung zu zahlende morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) aufzulösen.
Über Preise und Mengen verhandeln die Landesverbände der Kranken- und Ersatzkassen mit den Kassenärztlichen Vereinigungen.
Der Anteil außerhalb der Budgets vergüteter Leistungen ist zudem schon vergleichsweise hoch. Im Jahr 2022 lag er mit 19 Milliarden Euro bei knapp 43 Prozent der vertragsärztlichen Vergütung. Und die betrug in diesem Jahr gut 46 Milliarden Euro. (af)
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