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Bundesregierung kann GKV nicht weiter mit Kosten für Bürgergeldempfängerinnen und Bürgergeldempfänger belasten

Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte e.V. (SpiFa) fordert im Zuge des geplanten Gesetzes zur Stabilisierung der GKV-Beiträge eine vollständige Finanzierung der Gesundheitskosten von Bürgergeldempfängerinnen und Bürgergeldempfängern aus Steuermitteln. Angesichts der finanziellen Lage der GKV fordert der SpiFa die Bundesregierung auf, die Kosten für staatliche Aufgaben nicht länger den Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern aufzubürden.

Die Bundesregierung zielt darauf ab, die Beitragssätze in der GKV zu stabilisieren und die Ausgabenentwicklung zu begrenzen. Eine zentrale strukturelle Ursache der finanziellen Schieflage darf dabei aus Sicht des SpiFa als Stimme von rund 160.000 Fachärztinnen und Fachärzten nicht außen vor bleiben: die Finanzierung der Gesundheitskosten von Bürgergeldempfängerinnen und Bürgergeldempfängern über Beitrags- statt Steuermittel.

Während der Bund aktuell lediglich eine pauschale Zahlung von rund 144 Euro pro Monat und Person leistet, liegen die tatsächlichen durchschnittlichen Gesundheitsausgaben deutlich höher. Die Differenz, die inzwischen auf rund zwölf Milliarden Euro jährlich geschätzt wird, wird bislang von der Solidargemeinschaft der gesetzlich Versicherten getragen.

„Dass der Bund die Kosten für die Gesundheitsversorgung von Bürgergeldempfängerinnen und Bürgergeldempfängern auf die GKV abwälzt, ist   versorgungspolitisch nicht haltbar. Es kann nicht sein, dass Beitragszahlerinnen und Beitragszahler dauerhaft staatliche Aufgaben übernehmen und dafür bei ihrer Gesundheitsversorgung Abstriche hinnehmen müssen. Die Bundesregierung ist gefordert, die bestehende Finanzierungslücke vollständig aus Bundesmitteln zu schließen. Das ist zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung unerlässlich“, erklärt der Vorstandsvorsitzende des SpiFa, Dr. med. Dirk Heinrich.

Der SpiFa warnt davor, diese zentrale Empfehlung der FinanzKommission Gesundheit zu ignorieren. Insbesondere Bundesfinanzminister Lars Klingbeil und Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas stehen hier in der Pflicht, den Weg dafür freizumachen.

Der SpiFa betont, dass eine nachhaltige Stabilisierung der Beitragssätze nur gelingen kann, wenn strukturelle Fehlfinanzierungen konsequent behoben werden. Eine weitere Verschiebung der Lasten auf die Beitragszahlenden würde nicht nur die finanzielle Belastung erhöhen, sondern auch die Stabilität der ambulanten Versorgung gefährden. Insbesondere Fachärztinnen und Fachärzte sehen sich bereits heute mit steigenden Anforderungen bei gleichzeitig begrenzten Ressourcen konfrontiert.

Der SpiFa fordert die Bundesregierung daher auf, die Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit zur Finanzierung der Gesundheitskosten von Bürgergeldempfängerinnen und Bürgergeldempfängern im gegenwärtig verhandelten Reformentwurf zu berücksichtigen. Nur so kann eine faire Lastenverteilung erreicht und die medizinische Versorgung von rund 75 Millionen gesetzlich Versicherten langfristig gesichert werden.

Pressemitteilung herunterladen: PM_Bundesregierung kann GKV nicht weiter mit Kosten für Bürgergeldempfängerinnen und Bürgergeldempfänger belasten